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Die
Erfindung betrifft eine Rotationsdruckmaschine für den
Zeitungsdruck gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Eine
Rotationsdruckmaschine für den Zeitungsdruck umfasst im
Wesentlichen eine Druckeinrichtung mit mindestens einer Druckeinheit
zum ein- und/oder mehrfarbigen, beidseitigen Bedrucken mindestens
einer Bahn, sowie ein Falzwerk mit einem oder mehreren Falztrichter über
die jeweils mehrere zu Strängen zusammengeführte
bedruckte Bahnen und/oder durch Längsschneiden der Bahnen
erzeugten Teilbahnen längs gefaltet werden, um je Falztrichter
ein mehrseitiges, so genanntes Zeitungsbuch herzustellen.
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Eine
wesentliche Anforderung an eine Rotationsdruckmaschine für
den Zeitungsdruck zur Herstellung von mehrere Zeitungsbücher
umfassenden Zeitungen ist, die einzelnen Zeitungsbücher
frei in Bezug auf Seitenzahl sowie Farbigkeit der einzelnen Seiten
gestalten zu können.
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Die
dafür erforderliche beliebige Platzierung von Bahnen und/oder
Teilbahnen auf den Falztrichtern wird bei den Rotationsdruckmaschinen
nach dem Stand der Technik dadurch eingeschränkt, dass sich
die Wege seitlich benachbarter Teilbahnen nicht kreuzen dürfen,
da hierbei die Gefahr besteht, dass sich die Kanten der Teilbahnen
berühren, wodurch es zu einem Bruch der beteiligten Bahnen
kommen kann.
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Dieser
Nachteil tritt bei allen Rotationsdruckmaschinen auf, die mit mehreren
Trichterebenen ausgestattet sind und mehr als eine Bahn mit mindestens
vier Seiten in der Breite bedrucken müssen und führt
insbesondere bei modernen sechs Seiten breite Bahnen bedruckenden
Rotationsdruckmaschinen zu erheblichen Einschränkungen
der Gestaltbarkeit der einzelnen Zeitungsbücher.
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Ein
Beispiel ist in den 5 und 6 schematisch
dargestellt. Dabei zeigen 5 eine schematische
Darstellung eines der Übersichtlichkeit halber nur auf
die Falztrichteranordnung beschränkten Falzwerks mit zwei
Falztrichterebenen I; II entgegen der Laufrichtung
einer Bahn bzw. entgegen der Laufrichtung aus einer Bahn durch Längsschneiden
hergestellter Teilbahnen 01; 01', sowie 6 eine
schematische Darstellung des selben Falzwerks in einer Seitenansicht
mit beispielhaften, zur freien Gestaltbarkeit der einzelnen Zeitungsbücher
wünschenswerten Verläufen der Teilbahnen 01; 01'.
Dabei ist zum einen, wie in 5 durch
die Markierung A hervorgehoben, ein beliebiges Zuführen
von durch Längsschneiden einer Bahn gewonnenen Teilbahnen 01; 01' auf
einen Falztrichter 03; 03' einer ersten Falztrichterebene I oder
einen Falztrichter 04; 04' einer zweiten Falztrichterebene II aufgrund
von seitlich über die Teilbahnen 01; 01' überstehende
Leitwalzen 02; 02' nur eingeschränkt
möglich. Zum anderen kreuzen sich die Teilbahnen 01; 01' wie
in 6 durch die Markierung B hervorgehoben in einer
Vielzahl von denkbaren und für eine freie Gestaltbarkeit erforderlichen
Fällen. Ein weiterer Nachteil ergibt sich durch das hohe
Trägheitsmoment der sich über die ganze Breite
benachbarter Falztrichter 03; 03' bzw. 04; 04' erstreckenden
Trichtereinlaufwalzen 05; 06. Dies hat sowohl
negative Auswirkungen auf die Laufeigenschaften der Trichtereinlaufwalzen
und damit der Teilbahnen, als auch auf die Produktionssicherheit
einer solchen Rotationsdruckmaschine. Darüber hinaus sind
die Herstellungskosten solcher breiter Trichtereinlaufwalzen aufgrund
ihres wesentlich höheren Gewichts, ihrer schwierigeren
Herstellung insbesondere im Hinblick auf Durchbiegung und der damit
verbundenen Probleme, sowie der aufwändigen Lagerung sehr
hoch.
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Durch
EP 14 77 311 A1 ist
eine Rotationsdruckmaschine für den Zeitungsdruck bekannt,
die durch eine um 90° gegenüber der Laufrichtung
der Bahn beim Bedrucken gedrehte Anordnung der Falztrichter in Verbindung
mit mehreren und/oder verschiebbaren Wendestangen in der Lage ist,
mit fest unmittelbar nebeneinander angeordneten Falztrichtern unterschiedlich
breite Bahnen und Teilbahnen zu verarbeiten, um dadurch eine höhere
Produktvielfalt bzw. verbesserte Gestaltbarkeit der Zeitungsbücher einer
Zeitung durch Verwendung unterschiedlich breiter Bahnen bzw. Teilbahnen
zu ermöglichen. Auch hier dürfen sich benachbarte
Teilbahnen beim Zuführen auf Falztrichter in unterschiedlichen
Falztrichterebenen nicht kreuzen, da sie sich ansonsten an ihren
Kanten berühren. Demnach bleiben die oben genannten Einschränkungen
bezüglich einer beliebigen Platzierung der Bahnen und/oder
Teilbahnen auf den Falztrichtern auch bei der aus
EP 14 77 311 A1 bekannten
Rotationsdruckmaschine weiterhin bestehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rotationsdruckmaschine
für den Zeitungsdruck zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Eine
Rotationsdruckmaschine für den Zeitungsdruck umfasst mindestens
eine Druckeinheit zum ein- und/oder mehrfarbigen, beidseitigen Bedrucken
mindestens einer Materialbahn, z. B. Papierbahn, kurz Bahn, mindestens
einer Längsschneideeinrichtung zum Längsschneiden
mindestens einer Bahn in mindestens zwei Teilbahnen, sowie ein Falzwerk
mit mindestens paarweise in mindestens zwei Falztrichterebenen angeordneten
Falztrichtern zum Längsfalzen der Teilbahnen. Darüber
hinaus ist vorgesehen, dass die Rotationsdruckmaschine zwischen
Längsschneideeinrichtung und Falzwerk angeordnete Mittel
zum Beabstanden der Teilbahnen voneinander umfasst, mit denen benachbarte,
durch Längsschneiden einer bedruckten Bahn gewonnene Teilbahnen
vor dem Zuführen zu den Falztrichtern und damit nach dem
Längsschneiden und vor dem Längsfalzen, bzw. zwischen
Längsschneideeinrichtung und Falzwerk, voneinander beabstandbar
sind, so dass benachbarte Teilbahnen auch dann, wenn sie sich kreuzen,
ohne einander zu berühren unabhängig voneinander
beliebigen Falztrichterebenen zuführbar sind, wodurch eine
gegenüber dem Stand der Technik wesentlich uneingeschränktere
Platzierung der Bahnen und/oder Teilbahnen auf den Falztrichtern
möglich ist. Innerhalb der Falztrichterebenen benachbarte
Falztrichter müssen dabei entsprechend der Beabstandung
der Teilbahnen zueinander angeordnet sein.
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Bei
der Anordnung der Falztrichter ist insbesondere maßgeblich,
dass die durch die Spitzen der Falztrichter und die Laufrichtung
der Teilbahnen über die Falztrichter festgelegten Mittellinien
benachbarter Falztrichter entsprechend dem Arithmetischen Mittel der
Breite der benachbarter Teilbahnen zuzüglich dem Maß der
Beabstandung zwischen den benachbarten Teilbahnen voneinander beabstandet
sind, so dass voneinander beabstandete benachbarte Teilbahnen mittig über
benachbarte Falztrichter geführt werden. Dabei ist beispielsweise
denkbar, dass in den Falztrichterebenen benachbarte Falztrichter
seitlich zueinander beabstandet angeordnet sind, wobei benachbarte,
durch Längsschneiden einer bedruckten Bahn gewonnene Teilbahnen
vor dem Zuführen zu den Falztrichtern und damit nach dem
Längsschneiden und vor dem Längsfalzen, bzw. zwischen Längsschneideeinrichtung
und Falzwerk, um ein dem Abstand der Mittellinien benachbarter Falztrichter
abzüglich des Arithmetischen Mittels der Breite der jeweils
benachbarten Teilbahnen entsprechendes Maß voneinander
beabstandet werden, so dass sie ohne einander zu berühren
auf mindestens einen Falztrichter einer beliebigen Falztrichterebene
zuführbar sind. Ebenso ist denkbar, die Falztrichter entsprechend
der Beabstandung benachbarter Teilbahnen zueinander breiter auszuführen,
so dass diese wiederum unmittelbar aneinander grenzen. Hierdurch
wird eine erhöhte Flexibilität in Bezug auf unterschiedliche
Bahn- bzw. Teilbahnbreiten erreicht.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass die durch Längsschneiden hergestellten Teilbahnen
durch geeignete Maßnahmen auf genügend große
Abstände zueinander gebracht werden. Dadurch können
die Teilbahnen beliebig aneinander vorbei geführt werden,
ohne dass sie sich gegenseitig berühren können,
auch wenn sie sich in einer Seitenansicht kreuzen. Hierdurch wird
eine gegenüber dem Stand der Technik wesentlich uneingeschränktere
Platzierung der Bahnen und/oder Teilbahnen auf den Falztrichtern
möglich.
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Die
Beabstandung der Teilbahnen kann gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung durch Einzelwendestangen erfolgen. Dabei
werden alle benachbarten Teilbahnen, so über Einzelwendestangen
geführt, dass sie in der Horizontalen seitlich um einen
bestimmten Betrag versetzt dem Falzwerk bzw. den Falztrichtern des
Falzwerks zugeführt werden. Demnach ist vorgesehen, dass
die Mittel zum Beabstanden der Teilbahnen voneinander mindestens
eine Einzelwendestange je Teilbahn umfassen, mit der jede Teilbahn
vor dem Zuführen zu den Falztrichtern und damit nach dem
Längsschneiden und vor dem Längsfalzen, bzw. zwischen
Längsschneideeinrichtung und Falzwerk, durch einmaliges Umlenken
in der Horizontalen in entgegen gesetzten Richtungen zu einer aus
der selben Bahn wie sie selbst gewonnenen, benachbarten Teilbahn
beabstandbar ist. Falzwerk bzw. einen oder mehrere den Falztrichtern
des Falzwerks zugeordnete Falztrichtereinläufe zulaufen.
Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass bei mehreren aus einer Bahn
durch Längsschneiden gewonnenen Teilbahnen jeweils eine
Teilbahn nicht umgelenkt werden muss. Bei einer eine vier Seiten
breite Bahn bedruckenden Rotationsdruckmaschine genügt
es demzufolge, nur eine der beiden durch Längsschneiden
gewonnenen Teilbahnen zweimalig umzulenken. Bei einer sechs Seiten breiten
Bahn, aus der drei Teilbahnen gewonnen werden, genügt es
nur zwei Teilbahnen jeweils zweimalig umzulenken. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, alle durch Längsschneiden gewonnenen
Teilbahnen mittels Wendestangenpaaren jeweils zweimalig in entgegen
gesetzten Richtungen umzulenken, um die Teilbahnen voneinander zu
beabstanden.
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Die
Beabstandung der Teilbahnen kann gemäß einer anderen
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung durch eine einmalige Umlenkung
aller durch Längsschneiden hergestellten Teilbahnen in der
Horizontalen gegenüber der Laufrichtung der Bahn beim Bedrucken
erfolgen. Dabei wird jede Teilbahn über jeweils eine einzelne
Wendestange geführt, so dass sie in einer Draufsicht in
der Horizontalen umgelenkt und dem Falzwerk bzw. einem Falztrichter
des Falzwerks zugeführt wird. Das Falzwerk ist hierbei
demzufolge gegenüber der Längsrichtung der Bahn
beim Bedrucken um einen der Umlenkung der Teilbahnen entsprechenden
Winkel in der Horizontalen gedreht sowie gegenüber der
Bahn beim Bedrucken nach einer Seite hin versetzt angeordnet. Die
Beabstandung der Teilbahnen zueinander erfolgt hierbei durch eine
entsprechende Positionierung der den Teilbahnen zugeordneten einzelnen
Wendestangen. Demnach ist vorgesehen, dass die geeigneten Mittel
zum Beabstanden der Teilbahnen voneinander jeweils eine Wendestange
je Teilbahn umfassen, mit denen die Teilbahnen vor dem Zuführen
zu den Falztrichtern und damit nach dem Längsschneiden
und vor dem Längsfalzen, bzw. zwischen Längsschneideeinrichtung
und Falzwerk, durch einmaliges Umlenken in der Horizontalen zueinander
beabstandbar sind, wobei das Falzwerk bzw. die Falztrichter des Falzwerks
in einer Draufsicht gegenüber der Druckeinheit in der Horizontalen
um die Umlenkung gedreht angeordnet sind, so dass die Teilbahnen
auf um einen der Umlenkung entsprechenden Winkel gegenüber
der Richtung der Bahn beim Bedrucken gedreht angeordnete Falztrichter
bzw. einen oder mehrere den Falztrichtern zugeordnete Falztrichtereinläufe
zulaufen. Hierdurch wird zum einen der bei einer Beabstandung der
Teilbahnen mittels Wendestangenpaaren hohe Aufwand zur Bahnführung verringert
und zum anderen das durch die bei der Beabstandung der Teilbahnen
mittels Wendestangenpaaren hohe Bahnbruchrisiko verringert. Darüber
hinaus wird im Vergleich zur Beabstandung der Teilbahnen mittels
Wendestangenpaaren ein gleichmäßigeres Bahnspannungsverhalten
der Teilbahnen erreicht.
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Die
Umlenkung in der Horizontalen erfolgt vorzugsweise um 90° durch
um 45° gegenüber der Laufrichtung der Bahn beim
Bedrucken angestellte Wendestangen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die zur
Umlenkung der Teilbahnen verwendeten Wendestangen in Längsrichtung der
Bahn beim Bedrucken verschiebbar sind. Hierdurch können
die Abstände der Teilbahnen zueinander verändert werden,
beispielsweise um unterschiedlich breite Bahnen bzw. Teilbahnen
verarbeiten zu können. Darüber hinaus ist es dadurch
möglich, Teilbahnen nicht nur auf einen Falztrichter in
einer beliebigen Falztrichterebene, sondern auch auf beliebige Falztrichter
in einer Falztrichterebene und damit auf alle Falztrichter des Falzwerks
nach belieben ohne zusätzlichen Aufwand umzulenken. Auf
einer derart ausgestalteten Rotationsdruckmaschine ist eine uneingeschränkte,
freie Gestaltbarkeit der einzelnen Zeitungsbücher möglich.
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Eine
andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
mindestens ein Falztrichter in mindestens einer Falztrichterebene
in Richtung der Längsachse einer dem jeweiligen Falztrichter
zugeordneten Trichtereinlaufwalze verschiebbar ist. Hierdurch wird
die Variabilität der Rotationsdruckmaschine in Bezug auf
unterschiedliche Bahn- und Teilbahnbreiten weiter erhöht.
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Die
Falztrichter sind vorzugsweise ebenfalls voneinander beabstandet
angeordnet, so dass beispielsweise für jeden Falztrichter
eine eigene Trichtereinlaufwalze verwendet werden kann. Werden den Falztrichtern
jeweils eigene Trichtereinlaufwalzen mit jeweils den Teilbahnen
bzw. den Falztrichtern entsprechender Breite zugeordnet, verringern
sich Durchmesser und Trägheitsmoment der einzelnen Trichtereinlaufwalzen
maßgeblich, wodurch die Laufeigenschaften der Teilbahnen
verbessert und die Produktionssicherheit erhöht wird. Darüber
hinaus verringern sich die Herstellungskosten beispielsweise durch
geringeren Materialverbrauch, geringeren Lagerungsaufwand und einfachere
Herstellbarkeit.
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Ebenso
ist denkbar, dass die Rotationsdruckmaschine je Teilbahn getrennte
Leit- und/oder Führungs- und/oder Registerwalzen mit den
Teilbahnen bzw. den Falztrichtern entsprechender Breite aufweist.
Dies hat die selben Vorteile für die Leit- und Führungswalzen,
wie zuvor für die Trichtereinlaufwalzen erwähnt.
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Ein
nicht außer Acht zu lassender Vorteil der Erfindung ist,
dass die Bahnführungsmittel, wie etwa Leit-, Zug-, Trichtereinlaufwalzen
und dergleichen, nach dem Längsschneiden der Bahn in Teilbahnen und
dem Beabstanden der Teilbahn zueinander nur noch auf die Breite
der Teilbahnen ausgelegt werden müssen. Hierdurch können
beispielsweise die Durchmesser und damit auch die Massenträgheitsmomente
beispielsweise der Leit- und Registerwalzen wesentlich kleiner dimensioniert
werden, als beim Stand der Technik bislang erforderlich. So können
für die Teilbahnen Bahnführungsmittel verwendet
werden, wie sie beispielsweise für kleine, nur zwei Seiten
breite Bahnen bedruckenden Rotationsdruckmaschinen verwendet werden.
Dies stellt eine erhebliche Kosteneinsparung sowohl im Hinblick
auf die Fertigungskosten, als auch im Hinblick auf die Entwicklungskosten
dar. Dadurch werden sowohl Baugröße und Kosten
begrenzt, als auch die Laufeigenschaften und die Produktionssicherheit
verbessert. Die Möglichkeit einer Verwendung gleichartiger
Bahnführungsmittel für große und für
kleine Rotationsdruckmaschinen schafft darüber hinaus ein
Baukastensystem, auf das bei Entwicklung, Herstellung und Wartung
mit entsprechend verkürzten Entwicklungszyklen, vereinfachter
Herstellung sowie Kostensenkungen in allen Bereichen zurückgegriffen
werden kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer Rotationsdruckmaschine in einer Draufsicht;
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2 eine
schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Rotationsdruckmaschine in einer Draufsicht;
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3 eine
schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels
einer Rotationsdruckmaschine in einer Draufsicht;
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4 eine
schematische Darstellung einer Wendestangenanordnung zur Beabstandung
von durch Längsschneiden aus einer Bahn hergestellten benachbarten
Teilbahnen durch Umlenkung der Teilbahnen um 90° in einer
Seitenansicht;
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5 eine
schematische Darstellung eines Falzwerks mit zwei Falztrichterebenen
nach dem Stand der Technik entgegen der Laufrichtung der Bahn;
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6 eine
schematische Darstellung des Falzwerks aus 5 in einer
Seitenansicht mit beispielhaften, zur freien Gestaltbarkeit der
einzelnen Zeitungsbücher wünschenswerten Verläufen
der Teilbahnen.
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Die
in den 1, 2 und 3 dargestellten
Rotationsdruckmaschinen 07; 07'; 07'' für den
Zeitungsdruck umfassen jeweils drei Drucktürme 08; 08'; 08'' mit
jeweils mehreren übereinander angeordneten Druckeinheiten 09; 09'; 09'' zum
ein- und/oder mehrfarbigen, beidseitigen Bedrucken mehrerer Materialbahnen 10; 10'; 10'',
z. B. Papierbahnen 10; 10'; 10'', z.
B. kurz Bahnen 10; 10'; 10''. Die Bahnen 10; 10'; 10'' verlaufen
dabei in mehreren Ebenen übereinander und werden nacheinander
von drei Druckeinheiten 09; 09'; 09'',
jeweils einer je Druckturm 08; 08'; 08'',
beidseitig bedruckt. Die 1 bis 3 zeigen
jeweils eine vereinfachte Darstellung dahingehend, dass jeweils
eine Ebene dargestellt ist, innerhalb der jeweils eine Bahn 10; 10'; 10'' bedruckt
wird. Bei der Rotationsdruckmaschine 07 in 1 handelt
es sich dabei um eine sechs Seiten breite Bahnen 10 bedruckende
Rotationsdruckmaschine 07. Die Rotationsdruckmaschine 07' in 2 ist
ebenfalls als eine sechs Seiten breite Bahnen 10' bedruckende
Rotationsdruckmaschine 07' ausgeführt. Die Rotationsdruckmaschine 07'' in 3 ist
als eine vier überbreite Seiten breite Bahnen 10'' bedruckende
Rotationsdruckmaschine 07'' ausgeführt.
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Je
Bahn 10; 10'; 10'' umfasst jede der Rotationsdruckmaschinen 07; 07'; 07'' eine
Längsschneideeinrichtung 11; 11'; 11'',
zum Längsschneiden der Bahn 10; 10'; 10'' in
mindestens zwei Teilbahnen 12; 12'; 12'' sowie
ein mehrere Falztrichterebenen aufweisendes Falzwerk 13; 13'; 13'' mit
jeweils drei Falztrichtern 14; 14'; 14'' je
Falztrichterebene zum Längsfalzen mehrerer zu jeweils einem
Strang zusammengeführter, aus den Bahnen 10; 10'; 10'' mehrerer Ebenen
durch Längsschneiden hergestellter Teilbahnen 12; 12'; 12''.
Aus den Längsgefalteten Strängen werden durch
anschließendes Querschneiden in einem nicht dargestellten
Teil des Falzwerks Zeitungsbücher hergestellt. Die Rotationsdruckmaschinen 07; 07'; 07'' umfassen
darüber hinaus zwischen Längsschneideeinrichtung 11; 11'; 11'' und
Falzwerk 13; 13'; 13'' angeordnete Mittel 15; 15'; 15'',
mit denen benachbarte, durch Längsschneiden einer bedruckten
Bahn 10; 10'; 10'' gewonnene Teilbahnen 12; 12'; 12'' vor
dem Zuführen zu den Falztrichtern 14; 14'; 14'' und
damit nach dem Längsschneiden und vor dem Längsfalzen,
bzw. zwischen Längsschneideeinrichtung 11; 11'; 11" und
Falzwerk 13; 13'; 13'' voneinander beabstandbar
sind. Hierdurch können benachbarte Teilbahnen 12; 12'; 12'' auch
dann, wenn sie sich kreuzen, ohne einander zu berühren
unabhängig voneinander beliebigen Falztrichterebenen zugeführt
werden, wodurch eine gegenüber dem Stand der Technik wesentlich
uneingeschränktere Platzierung der Teilbahnen 12; 12'; 12'' auf
den Falztrichtern 14; 14'; 14'' möglich
ist. Die innerhalb gleicher Falztrichterebenen liegenden benachbarten Falztrichter 14; 14'; 14'' sind
dabei entsprechend der Beabstandung der Teilbahnen 12; 12'; 12'' zueinander
beabstandet.
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Die
Beabstandung benachbarter Teilbahnen 12; 12'; 12'' zueinander
erfolgt bei den Rotationsdruckmaschinen 07; 07'; 07'' durch
eine einmalige Umlenkung aller durch Längsschneiden hergestellten
Teilbahnen 12; 12'; 12'' in der Horizontalen
um 90° gegenüber der Laufrichtung R der Bahn 10; 10'; 10'' beim
Bedrucken. Dabei wird jede Teilbahn 12; 12'; 12'' über
jeweils eine eigene, um 45° gegenüber der Laufrichtung
R der Bahn 10; 10'; 10'' beim Bedrucken
angestellte einzelne Wendestange 16; 16'; 16'' geführt,
so dass sie in einer Draufsicht in der Horizontalen einmalig um
90° umgelenkt und dem Falzwerk 13; 13'; 13'' bzw.
einem Falztrichter 14; 14'; 14'' des Falzwerks 13; 13'; 13'' zugeführt
wird. Das Falzwerk 13; 13'; 13'' ist
hierbei in der Draufsicht gegenüber der Längsrichtung
R der Bahn 10; 10'; 10'' beim Bedrucken
um einen der Umlenkung der Teilbahnen 12; 12'; 12'' entsprechenden
Winkel von 90° in der Horizontalen gedreht sowie gegenüber
der Bahn 10; 10'; 10'' beim Bedrucken
nach einer Seite hin versetzt angeordnet.
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Bei
allen drei Rotationsdruckmaschinen 07; 07'; 07'' sind
die Wendestangen 16; 16'; 16'' zum Umlenken
der durch Längsschneiden der Bahnen 10; 10'; 10'' gewonnenen
Teilbahnen 12; 12'; 12'' in Längsrichtung
R der Bahnen 10; 10'; 10'' beim Bedrucken
verschiebbar angeordnet. Hierdurch können die Abstände
der über die Wendestangen 16; 16'; 16'' umgelenkten
Teilbahnen 12; 12'; 12'' zueinander verändert
werden. Bei den Rotationsdruckmaschinen 07'; 07'' in
den 2 und 3 sind darüber hinaus die
Wendestangen 16'; 16'' länger ausgeführt
als bei der Rotationsdruckmaschine 07 in 1,
um unterschiedlich breite Bahnen 10; 10'; 10'' bzw.
Teilbahnen 12; 12'; 12'' verarbeiten
zu können. Durch die längsverschiebbaren Wendestangen 16; 16'; 16'' können die
Teilbahnen 12; 12'; 12'' nicht nur voneinander
beabstandet werden, um einem Falztrichter 14; 14'; 14'' in
einer beliebigen Falztrichterebene zugeführt werden zu
können, sondern es können dadurch die Teilbahnen 12; 12'; 12'' auch
beliebigen Falztrichtern 14; 14'; 14'' in
der selben Falztrichterebene und damit allen Falztrichtern 14; 14'; 14'' des
Falzwerks 13; 13'; 13'' nach belieben
ohne zusätzlichen Aufwand zugeführt werden.
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Um
die Produktvariabilität in Verbindung mit den längs
verschiebbaren Wendestangen 16'; 16'' zu steigern,
sind die Falztrichter 14'; 14'' bei den Rotationsdruckmaschinen 07'; 07'' in
ihrer Breite so ausgelegt, dass sie je zwei Seiten mit maximaler
Seitenbreite längs falzen können. Ebenso sind
die Wendestangen 16'; 16'' für die äußeren
beiden Teilbahnen 12; 12' so ausgeführt,
dass sie jeweils eine maximal halbbreite Teilbahn 12'; 12'' seitlich
wenden können.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und 4 ist das
Prinzip der Längsverschiebbarkeit der Wendestangen 17; 18; 19 (16)
am Beispiel der sechs Seiten breite Bahnen 10 bedruckenden
Rotationsdruckmaschine 07 nochmals verdeutlicht. Eine sechs
Seiten breite Bahn 10 kann mittels einer Längsschneideeinrichtung 11 in
bis zu drei Teilbahnen 20; 21; 22 (12)
längs geschnitten werden. Jeder der Teilbahnen 20; 21; 22 (12)
ist eine Wendestange 17; 18; 19 (12) zugeordnet.
Durch die gestrichelt angedeutete Längsverschiebbarkeit
der Wendestangen 17; 18; 19 (16)
in Laufrichtung R der Bahn 10 beim Bedrucken, kann jede
Teilbahn 20; 21; 22 (12) über
die Wendestangen 17; 18; 19 (16)
auf einen beliebigen Falztrichter 23; 24; 25 (14)
des in einer Draufsicht in 1 um 90° gegenüber
der Laufrichtung R der Bahn 10 gedrehten Falzwerks 13 umgelenkt
werden. Da die Teilbahnen 20; 21; 22 (12)
durch das Umlenken über die Wendestangen 17; 18; 19 (16)
auch zueinander beabstandet werden, können unmittelbar benachbarte
Teilbahnen 20; 21 bzw. 21; 22 (12),
die einander vor der Umlenkung noch berühren, auch in einer
Seitenansicht einander kreuzend Falztrichtern 23; 24; 25 (14)
in unterschiedlichen Falztrichterebenen zugeführt werden.
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In
den 1 und 4 ist darüber hinaus noch
je eine Registerwalze 26 erkennbar, über die die
einzelnen Teilbahnen 20; 21; 22 (12)
vor dem Umlenken über die Wendestangen 17; 18; 19 (16)
geführt werden, um einen Bahnbruch erkennen zu können.
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Wichtig
ist hervorzuheben, dass es mit den in den 2 und 3 dargestellten
Rotationsdruckmaschinen 07'; 07'', bei denen die
Führungselemente für die Teilbahnen 12'; 12'' gegenüber
der Rotationsdruckmaschine 07 in 1 auf Längen,
wie sie in einfach breiten Rotationsdruckmaschinen üblich sind,
verlängert sind, möglich ist, mit einer sechs
Seiten breite Bahnen 10'; 10'' bedruckenden Rotationsdruckmaschine 07'; 07'' variable
Seitenbreiten bei Broadsheet und Quarterfold Produktionen bzw. variable Seitenhöhen
bei Tabloid Produktionen bis zu den von einfach breite Bahnen bedruckenden
Rotationsdruckmaschinen bekannten Seitendimensionen zu verarbeiten.
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- 01
- Teilbahn
- 02
- Leitwalze
- 03
- Falztrichter
- 04
- Falztrichter
- 05
- Trichtereinlaufwalze
- 06
- Trichtereinlaufwalze
- 07
- Rotationsdruckmaschine
- 08
- Druckturm
- 09
- Druckeinheit
- 10
- Materialbahn,
Papierbahn, Bahn
- 11
- Längsschneideeinrichtung
- 12
- Teilbahn
- 13
- Falzwerk
- 14
- Falztrichter
- 15
- Mittel
- 16
- Wendestange
- 17
- Wendestange
- 18
- Wendestange
- 19
- Wendestange
- 20
- Teilbahn
- 21
- Teilbahn
- 22
- Teilbahn
- 23
- Falztrichter
- 24
- Falztrichter
- 25
- Falztrichter
- 26
- Registerwalze
- 01'
- Teilbahn
- 02'
- Leitwalze
- 03'
- Falztrichter
- 04'
- Falztrichter
- 07'
- Rotationsdruckmaschine
- 08'
- Druckturm
- 09'
- Druckeinheit
- 10'
- Materialbahn,
Papierbahn, Bahn
- 11'
- Längsschneideeinrichtung
- 12'
- Teilbahn
- 13'
- Falzwerk
- 14'
- Falztrichter
- 15'
- Mittel
- 16'
- Wendestange
- 07''
- Rotationsdruckmaschine
- 08''
- Druckturm
- 09''
- Druckeinheit
- 10''
- Materialbahn,
Papierbahn, Bahn
- 11''
- Längsschneideeinrichtung
- 12''
- Teilbahn
- 13''
- Falzwerk
- 14''
- Falztrichter
- 15''
- Mittel
- 16''
- Wendestange
- I
- Falztrichterebene
- II
- Falztrichterebene
- B
- Markierung
- R
- Laufrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1477311
A1 [0007, 0007]