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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Führen von Bahnen zu einem und/oder durch einen Druckturm einer Rollenrotationsdruckmaschine gemäß dem Anspruch 1 bzw. 5.
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Die
US 54 13 039 A offenbart eine Rollenrotationsdruckmaschine mit mehreren Drucktürmen, wobei die Rollenwechsler unter den Drucktürmen in einem Rollenkeller angeordnet und mit ihrer Rotationsachse senkrecht zur Rotationsachse der Druckwerkszylindern orientiert sind. Unter jedem Druckturm sind zwei Rollenwechsler vorgesehen, von denen zwei Bahnen durch je zwei von vier Doppeldruckwerken des betreffenden Druckturms führbar sind.
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In W. Walenski, „Der Rollenoffsetdruck”, Fachschriftenverlag 1995, ist auf Seite 94 ein Beispiel für eine Zeitungsdruckmaschine mit mehreren Drucktürmen und mehreren in einer darunter liegenden Ebene angeordneten Rollenwechslern gegeben, wobei u. a. in einer zwei Doppeldruckwerke aufweisenden H-Druckeinheit zwei Bahnen gleichzeitig beidseitig einfarbig und in einem zwei H-Druckeinheiten aufweisenden Druckturm zwei Bahnen beidseitig zweifarbig bedruckbar sind.
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Durch die
EP 14 68 826 A1 ist eine Einrichtung zum Zuführen einer Materialbahn zu einem Druckwerk bekannt, wobei mehrere Druckeinheiten in einer Maschinenflucht in Längsrichtung ihrer Druckwerkszylinder betrachtet nebeneinander angeordnet sind. Die Rollenwechsler sind neben dieser Maschinenflucht angeordnet und mit ihrer Rotationsachse parallel zu den Druckwerkszylindern orientiert. Ein Wenden der Transportrichtung der Bahn in die Ebene der Maschinenflucht erfolgt nach Durchlaufen der Druckeinheit mittels einer oberhalb der Druckeinheit angeordneten Wendestange.
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Die
WO 2005/105447 A1 offenbart eine Einrichtung zum Zuführen einer Materialbahn, wobei mehrere Druckeinheiten in einer Maschinenflucht senkrecht zur Rotationsachse der Druckwerkszylinder betrachtet nebeneinander angeordnet sind. In einer Ausführung sind die Rollenwechsler neben dieser Maschinenflucht angeordnet und mit ihrer Rotationsachse senkrecht zur Rotationsachse der Druckwerkszylindern orientiert. Ein Wenden der Transportrichtung der Bahn in die Ebene der Maschinenflucht erfolgt vor dem Einlaufen in die Druckeinheit mittels einer Wendestange, welche um 45° zur Transportrichtung der einlaufenden Bahn geneigt und in einer horizontalen Ebene liegend angeordnet ist.
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Durch die
DE 10 2006 013 956 A1 ist eine Vorrichtung zum Führen von Bahnen in einer Rollenrotationsdruckmaschine mit zwei in einer Maschinenflucht angeordneten Drucktürmen, und zwei seitlich hierzu angeordneten Rollenwechslern bekannt, wobei zwischen den beiden Türmen eine Wendeeinrichtung mit zwei Wendestangen vorgesehen ist und jedem Druckturm ein Einzugwerk zugeordnet ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Führen von Bahnen in einer Rollenrotationsdruckmaschine zu schaffen, durch welches bzw. welche ohne großen Zeitaufwand ein hohes Maß an Produktvariabilität gegeben ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 5 gelöst.
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Die mit der vorliegenden Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen unter anderem darin, dass ohne großen Zusatzaufwand ein hohes Maß an Produktvariabilität gegeben ist. Mit dem Verfahren bzw. der Vorrichtung können in einfacher Weise wahlweise von einer bis zu einer der Anzahl der Doppeldruckwerke entsprechenden Anzahl von Bahnen durch einen Druckturm der Druckmaschine geführt und bedruckt werden.
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Insbesondere ist die Ausführung der Druckmaschine als Parterre-Maschine, d. h. die Drucktürme und die Rollenwechsler befinden auf einer selben Maschinenebene, von Vorteil hinsichtlich baulicher Maßnahmen. Es ist keine Unterkellerung und/oder die Errichtung eines die Drucktürme tragenden sog. „Tisches” erforderlich. Durch ein seitliches Anordnen von mit rechtwinklig zur Maschine aufgestellten Rollenwechslern und ein seitliches Einwenden der Bahn kann seitlich existierender Raum genutzt werden.
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Durch das seitliche Aufstellen der Rollenwechsler und das Einwenden kommt es im Rollenkeller unter den Drucktürmen nicht zu Raumproblemen durch zusätzlich unterzubringende Rollenwechsler. Hierdurch ist auch eine Erweiterung einer bestehenden Maschine im Hinblick auf die mit der vorliegenden Erfindung zu erlangende Wirkung möglich.
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Von besonderem Vorteil ist in einer Ausführung auch das Führen einer Bahn durch ein dem benachbartem Druckturm zuzurechnendes Einzugwerk.
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Im Gegensatz zu Druckmaschinen in Parterrebauweise mit einer Vielzahl von in der Maschinenflucht angeordneten Rollenwechslern oder in Tischaufstellung mit einer Vielzahl von in einer Reihe hintereinander anzuordnenden Rollenwechslern, baut eine Druckmaschine in Parterrebauweise mit seitlich zur Maschinenflucht angeordneten Rollenwechslern selbst bei einer im Vergleich zur Anzahl der Drucktürme doppelter oder noch größeren Anzahl von Rollenwechslern kürzer und erfordert i. d. R. kürzere Bahnwege.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine Draufsicht auf eine schematische Darstellung einer Druckmaschine mit seitlich versetzten Rollenwechslern;
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2 eine die Drucktürme darstellende Ansicht II-II, die der lediglich schematisch in 1 dargestellten Druckmaschine entspräche;
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3 eine detaillierte Darstellung einer Druckmaschine, welche einer Ansicht I-I der lediglich schematisch in 1 dargestellten Druckmaschine entspräche;
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4 eine schematische Darstellung einer weiteren Druckmaschine mit seitlich versetzten Rollenwechslern.
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Eine Druckmaschine, insbesondere Rollenrotationsdruckmaschine, weist mindestens einen mehrere Druckwerke 02 übereinander aufweisenden Druckturm 01 auf, durch welche mindestens eine Materialbahn 03, z. B. eine Papierbahn 03, kurz: Bahn 03 fürhrbar und bedruckbar ist. Um die einzelnen Bahnen 03 im Ausführungsbeispiel unterscheiden zu können, werden die im Beispiel dargestellten Bahnen 03 im folgenden mit 03.1; 03.2; 03.3; 03.4 (allgemein 03.i) bezeichnet. Die Druckwerke 02 weisen jeweils wenigstens einen mit der Bahn 03.i zusammenwirkenden Druckwerkszylinder 04, z. B. Übertragungs- oder Gummizylinder 04, auf. Die Übertragungszylinder 04 wirken jeweils mit einem wenigstens eine Druckform tragenden Formzylindern 05 zusammen.
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Es können mehrere Druckeinheiten 10, welche jeweils mehrere Druckwerke 02 zu einer Baueinheit zusammen fassen, zu einem Druckturm 01 gestapelt, oder z. B. mehrere Druckwerke 02, z. B. vier Doppeldruckwerke 02, zu einem Druckturm 01 gestapelt sein. Der Druckturm 01 kann wie dargestellt zwei gestapelte H-Druckeinheiten 10 mit je zwei Doppeldruckwerken 02, oder z. B. vier oder mehr gestapelte Doppeldruckwerke 02 aufweisen. Die Doppeldruckwerke 02 wirken für den gleichzeitigen beidseitigen Druck mit ihren Übertragungszylindern 04 über die Bahn 03.i als Doppeldruckstelle zusammen.
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1 zeigt eine Rollenrotationsdruckmaschine mit mehreren, hier vorteilhaft drei Drucktürmen 01, wobei die z. B. mindestens zwei, vorteilhaft drei Drucktürme 01 in einer Richtung senkrecht zur Rotationsachse R04 der jeweiligen Druckwerkszylinder 04 betrachtet in einer selben Maschinenflucht nebeneinander angeordnet sind. In 1 ist eine Maschinenmittelebene M der Maschinenflucht dargestellt, welche beispielsweise senkrecht zu den Rotationsachsen R04 der Druckwerkszylinder 04 der drei Drucktürme 01 und durch den Mittelschnitt der nutzbaren Ballenlänge der Druckwerkszylinder 04 verläuft.
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Der Druckturm 01 erhält die zu bedruckende Bahn 03.i von wenigstens einem Rollenträger 06 für eine abzuwickelnde Bahn 03 über wenigstens eine im Bahnweg zwischen Rollenträger 06 und Druckeinheit 01 um 45° gegen die Transportrichtung T1 der auf sie auflaufenden Bahn 03.i geneigte Umlenkstange 07, z. B. Wendestange 07. Vorzugsweise ist im Bahnweg einer selben eingezogenen Bahn 03 zwischen Rollenträger 06 und Druckeinheit 01 lediglich eine um 45° gegen die jeweilige Transportrichtung T1 der einlaufenden Bahn 03.i geneigte Wendestange 07 vorgesehen. Die Wendestangen 07 sind in einer horizontalen Ebene „liegend” angeordnet. D. h., eine Längsachse L (siehe z. B. 2) der Wendestange 07 liegt in einer horizontalen Ebene E. In mindestens einem Raum zwischen zwei Drucktürmen 01, vorteilhaft in beiden zu einem Druckturm 01 benachbarten Räumen, sind vorteilhaft zwei z. B. zueinander gekreuzte Wendestangen 07 vorgesehen, welche dann in zwei voneinander beabstandeten horizontalen Ebenen E liegen. Die Wendestange 07 weist z. B. eine wirksame Länge L07 auf, auf welcher sie mit Maßnahmen zur reibungsverminderten Umlenkung ausgebildet ist, d. h. auf welcher sie beispielsweise eine luftdurchströmbare Oberfläche und/oder eine reibungsvemindernde Beschichtung aufweist.
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Der Rollenträger 06 ist vorteilhaft als Rollenwechsler 06, z. B. als Stillstandsrollenwechsler, vorzugsweise jedoch als Rollenwechsler 06 für den Rollenwechsel bei Produktionsgeschwindigkeit („fliegender” Rollenwechsel), ausgeführt. Der Druckturm 01 und die den Druckturm 01 mit Bahnen 03.i versorgende Rollenwechsler 06 sind bezüglich einer Richtung der Rotationsachsen R04 der Druckwerkszylinder 04 betrachtet versetzt zueinander angeordnet. insbesondere sind der in der Projektion stirnseitige Seitengestelle 09 umfassende Druckturm 01 und der stirnseitige Seitengestelle 11 umfassende Rollenwechsler 06 in Richtung der Rotationsachsen R04 der Druckwerkszylinder 04 betrachtet beabstandet voneinander angeordnet. Bei mehreren in einer Maschinenflucht angeordneten Drucktürmen 01 sind die Rollenwechsler 06 seitlich neben der Maschinenflucht angeordnet. Die Rollenwechsler 06 sind in der Weise orientiert, dass die Rotationsachse R08 einer durch den Rollenwechsler 06 getragenen Rolle 08, z. B. Materialrolle 08 bzw. Papierrolle 08, im wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse R04 der demselben Bahnlauf zugeordneten Druckwerkszylinder 04 orientiert ist.
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Nach dem Durchlaufen der Drucktürme 01 und ggf. einem nicht näher dargestellten Überbau werden die bedruckten Bahnen 03.i z. B. einem einen oder mehrere Falztrichter 19 aufweisenden Trichteraufbau 12 und anschließend ggf. zur Weiterverarbeitung einem darunter angeordnetem Falzapparat 20 zugeführt. In 1 ist der Trichteraufbau 12 bzw. dessen Falztrichter 19 derart orientiert, dass eine Transportrichtung T2 einer auf den Falztrichter 19 auflaufende Bahn 03.i in einer zur Maschinenmittelebene M parallelen oder zusammenfallenden Ebene liegt. In einer bzgl. einer kompakten und/oder im Hinblick auf variable Bahnbreiten vorteilhaften, jedoch nicht dargestellten Ausführung ist der Trichteraufbau 12 bzw. dessen Falztrichter 19 derart orientiert, dass eine Transportrichtung T2 einer auf den Falztrichter 19 auflaufende Bahn 03.i in einer zur Maschinenmittelebene M senkrechten Ebene liegt. In diesem Fall wird die Bahn 03 oder werden aus der Bahn 03.i durch Längsschnitt erzeugte Teilbahnen über eine oder mehrere im Überbau angeordnete Wendestangen geführt und um 90° aus ihrer vorhergehenden Transportrichtung hin zum Trichteraufbau 12 umgelenkt.
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Der Trichteraufbau 12 kann wie strichpunktiert angedeutet einen oder mehrere (z. B. zwei, drei oder gar vier) quer zur Transportrichtung T2 aus einer selben Maschinenebene horizontal nebeneinander angeordnete Falztrichter 19 aufweisen. Darüber hinaus kann er vertikal übereinander mehrere Ebenen mit je einem oder mehreren Falztrichtern 19 aufweisen.
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Die Druckmaschine aus 1 weist (mindestens) drei Drucktürme 01 auf, wobei beiderseits eines „inneren” (d. h. eines beidseitig jeweils einen benachbarten Druckturm 01 aufweisenden) Druckturms 01 im Zwischenraum 15 zum benachbarten Druckturm 01 o. g. Wendeeinrichtungen mit jeweils zwei Wendestangen 07 angeordnet sind. In einer zur Maschinenmittelebene M senkrechten Flucht der Wendestangen 07 sind jeweils zwei Rollenträger 06 in o. g. Ausrichtung derart angeordnet, dass zwei von den beiden Rollenträgern 06 abgerollte Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 über die beiden Wendestangen 07 führbar sind. Die beiden Wendestangen 07 sind derart orientiert und/oder umschlungen, dass die beiden Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 nach dem Wenden zunächst in entgegengesetzte Richtung, d. h. die eine Bahn 03.1; 03.2 zum einen und die andere Bahn 03.3; 03.4 zum anderen der beiden benachbarten, den Zwischenraum 15 bildenden Drucktürme 01 hin umlenkbar bzw. umgelenkt sind bzw. verlaufen. Die beiden in einer selben Flucht angeordneten Rollenwechsler 06 können wie dargestellt auf einer selben Längsseite der Druckmaschine, oder ggf. auch beidseitig der Druckmaschine angeordnet sein.
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Wie in 2 erkennbar, wird eine Bahn 03.i von einer im Rollenwechsler 06 getragenen Rolle 08 abgewickelt und über mehrere Führungs- oder Umlenkwalzen 13, z. B. eine obere und eine untere rollenwechslernahe und mindestens eine wendestangennahe Umlenkwalze 13 bis zur zugeordneten Wendestange 07 geführt. Vorteilhaft sind die Umlenkwalzen 13, insbesondere die letzte vor der Wendestange 07 angeordnete Umlenkwalze 13 derart angeordnet, dass die Bahn 03.i in horizontaler Transportrichtung auf die Wendestange 07 aufläuft. Nachdem die Bahn 03.i die Wendestange 07 umlaufen und die Transportrichtung um 90° (zu einen oder anderen Seite hin) geändert hat, wird sie von dort in Richtung eines Druckturms 01 geführt. Auf dem Bahnweg zwischen der Wendestange 07 und dem Eintritt in ein erstes mit der Bahn 03.i zusammen wirkendes Druckwerk 02 des betreffenden Druckturms 01 ist eine Einzugvorrichtung 14, z. B. ein Einzugwerk 14 angeordnet, welches mindestens eine durch einen nicht dargestellten Motor angetriebene Zugwalze 16 aufweist. Je nach Orientierung der von der Bahn 03.i umschlungenen Wendestange 07 wird die Bahn 03.i nach beim Umlaufen zunächst nach links oder rechts abgelenkt. Die in Maschinenflucht gesehen neben einem Druckturm 01 oder im Raum zwischen zwei Drucktürmen 01 vorgesehene Wendestangenanordnung kann prinzipiell eine (z. B. neben einem „äußeren” Druckturm 01) oder mehrere Wendestangen 07 aufweisen, welche z. B. unterhalb einer durch das Personal begehbaren einer Bedienplattform für die benachbarten Druckwerke 02 angeordnet ist.
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In der dargestellten Ausführung ist zumindest neben einem inneren Druckturm 01, insbesondere beidseitig eines inneren Druckturms 01, bzw. zwischen zwei Drucktürmen 01 die Wendestangenanordnung mit den beiden vertikal übereinander angeordneten Wendestangen 07 vorgesehen. Die beiden Wendestangen 07 dieser Wendestangenanordnung erhalten jeweils eine Bahn 03.1; 03.3 von zwei in einer zur Rotationsachse R08 der Rolle 08 senkrecht verlaufenden Flucht hintereinander angeordneten Rollenwechslern 06 („Tandemanordnung”). In der Ausführung mit einer zwei – z. B. gekreuzten – Wendestangen 07 aufweisenden Wendestangenanordnung und zwei Rollenwechslern 06 in Tandemanordnung kann in einer ersten Betriebsweise gleichzeitig eine von einem der Rollenwechsler 06 kommende Bahn 03.1 dem vom Rollenwechsler 06 her gesehen linken und eine von dem anderen Rollenwechsler 06 kommende Bahn 03.3 einem vom Rollenwechsler 06 her gesehen rechten Druckturm 01 zugeführt werden. An einem Ende der Gruppe von benachbarten Drucktürmen 01 kann lediglich ein Rollenwechsler 06 auf Höhe einer Wendestange 07 vorgesehen sein, von welchem eine Bahn 03.5; 03.6 in den „letzten” bzw. „ersten” Druckturm 01 der Gruppe zuführbar ist.
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Jedem Druckturm 01 ist mindestens ein Einzugwerk 14 zugeordnet. Dieses ist dem Druckturm 01 räumlich zumindest in der Weise zugeordnet, dass es direkt am, unter und/oder neben dem Gestell des Druckturms 01, insbesondere mit diesem verbunden, angeordnet ist. Zumindest ist das einem Druckturm 01 zugeordnete Einzugwerk 14 räumlich näher zum Fuße des betreffenden Druckturms 01 als zum Fuße eines benachbarten Druckturms 01 angeordnet. In 3 sind die Einzugwerke direkt unterhalb des betreffenden Druckturms 01, z. B. zwischen den Gestellwänden im Fußbereich oder unten am Gestell angeordnet, insbesondere befestigt. Mindesten einem „inneren” oder dem „innere” Druckturm 01 sind zwei Einzugwerke 14 in o. g. Weise zugeordnet. Vorzugsweise sind auch anderen, insbesondere sämtlichen Drucktürmen 01 jeweils zwei Einzugwerke 14 zugeordnet. Im Fall von als gestapelten H-Druckeinheiten 10 ausgebildeten Drucktürmen 01 sind die beiden Einzugwerke 14 vorzugsweise jeweils unterhalb der beiden unteren, gabelartig auseinander laufenden Gestellenden angeordnet.
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In der ersten, nicht dargestellten Betriebsweise können nun die beiden Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 jeweils nach Umfahren der Wendestangen 07 in entgegen gesetzter Richtung über eine oder mehrere zusätzliche Umlenkwalzen durch ein Einzugwerk 14 geführt und in die beiden benachbarten, den Zwischenraum 15 begrenzenden Drucktürme 01 geführt werden. Hierbei wird die jeweilige Bahn 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 nach dem Einzugwerk 14 zum ersten zu durchlaufenden Druckwerk 02 des betreffenden Druckturms 01 geführt, welches ein unterstes Druckwerk 02 aber auch ein anderes der Druckwerke 02 des Druckturms 01 sein kann.
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In einer zweiten, in 3 für den mittleren Druckturm 01 dargestellten Betriebsweise können nun die beiden in einen selben Zwischenraum 15 und/oder auf eine selbe Wendeeinrichtung zuzuführenden bzw. zugeführten Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 in einen selben, insbesondere ”inneren” Druckturm 01 geführt werden. Hierzu werden die Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 (zunächst wie in der ersten Betriebsweise) jeweils nach Umfahren der Wendestangen 07 in entgegen gesetzter Richtung geführt. Die eine der Bahnen 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 durchläuft ein Einzugwerk 14 des für das Bedrucken dieser Bahn 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 vorgesehenen Druckturms 01, während die anderer Bahn 03.1; 03.3 bzw. 03.2; 03.4 ein Einzugwerk 14 eines benachbarten Druckturms 14 durchläuft und anschließend über mindestens ein dafür vorgesehenes Mittel 18, z. B. Leit- oder Umlenkwalze 18, in ihrer auf die Maschinenlängsrichtung bezogenen Transportrichtung um 180° umgelenkt und in ein Druckwerk 02 des erstgenannten Druckturms 01 geführt wird. Diese aus der selben Rollenwechslerflucht und/oder z. B. durch das Einzugwerk 14 des benachbarten Druckturms 01 geführte Bahn 03.3; 03.4 wird in dieser Betriebsweise vorteilhafter Weise in das von unten nach oben betrachtet zweite, dritte oder vierte, bevorzugt zweite oder vierte Doppeldruckwerk 02 geführt.
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Einem „inneren” Druckturm 01 mit z. B. vier Doppeldruckwerken 02 können bei beidseitiger Anordnung von o. g. Wendeeinrichtungen und jeweils zwei zugeordneten Rollenwechslern 06 in der oben beschriebenen Weise nunmehr vier Bahnen 03.1; 03.2; 03.3; 03.4 gleichzeitig zugeführt werden (3). Hierzu werden vorzugsweise die beiden dem betreffenden Druckturm 01 zugeordneten Einzugwerke 14 sowie je eines der beidseitig benachbarten Drucktürme 01 durchfahren. Letztere werden über entsprechende Umlenkwalzen 18 umgelenkt und zum „inneren” (hier mittleren) Druckturm 01 zurückgeführt. Durch die beiden „äußeren” Drucktürme 01 können z. B. jeweils von den „äußeren” Rollenwechslern 06 kommende Bahnen 03.5; 03.6 geführt und ggf. beidseitig bis zu vierfarbig bedruckt werden.
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Zur Bahnführung durch den von vier Bahnen 03.i durchlaufenen Druckturm 01 sind Mittel 17, insbesondere Leitwalzen 17 vorgesehen, mittels welcher eine in einem Doppeldruckwerk 02 bedruckte Bahn 03.1 nach dem Druck zunächst auf einer Seite des Druckturms 01 um mindestens ein stromabwärts und/oder weiter oben angeordnetes Doppeldruckwerk 02 herum und anschließend durch den Druckturm 01 hindurch zur anderen Seite des Druckturms 01 führbar ist. Vorzugsweise wird bzw. ist die durch das unterste Doppeldruckwerk 02 bedruckte Bahn 03.1 derart geführt. Die durch den Druckturm 01 zwischen zwei Doppeldruckwerken 02 hindurch geführte Bahn 03.1 ist vorzugsweise derart – z. B. von einem geradem Weg abweichend – über im Druckturm 01 angeordnete Walzen 17; 18 geführt, dass ein Bedienraum zwischen den beiden Doppeldruckwerken 02 möglichst wenig eingeschränkt wird. Weiter sind in vorteilhafter Ausbildung Mittel 21, z. B. Leitwalzen 21 vorgesehen, über welche eine Bahn 03.2 von einer Seite des Druckturms 01 einem der Doppeldruckwerke 02 zuführbar ist und nach dem Bedrucken auf der anderen Seite des Druckturms 01 herausführbar ist. Auch sind vorteilhaft Mittel 21, z. B. Leitwalzen 21 vorgesehen, über welche eine Bahn 03.3 von einer Seite des Druckturms 01 einem der Doppeldruckwerke 02 zuführbar ist und nach dem Bedrucken auf der selben Seite des Druckturms 01 herausführbar ist.
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Es werden vorzugsweise von beiden Seiten des Druckturms 01 je zwei der vier Bahnen 03.1; 03.2; 03.3; 03.4 dem Druckturm 01 zugeführt. Die vier Bahnen 03.1; 03.2; 03.3; 03.4, zumindest jedoch drei dieser Bahnen 03.1; 03.2; 03.3; 03.4, verlassen den Druckturm 01 vorzugsweise zu einer Seite hin. Die im obersten Druckwerk 02 bedruckte Bahn 03.4 kann den Druckturm 01 auch nach oben verlassen und erst dann z. B. auf die Seite der anderen drei Bahnen 03.1; 03.2; 03.3 umgelenkt werden.
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In 4 ist beispielhaft eine weitere Druckmaschine schematisch dargestellt, in welcher ein o. g. Bedrucken einer der Anzahl der Doppeldruckwerke 02 entsprechenden Anzahl von Bahnen 03.1; 03.2; 03.3; 03.4 und/oder eine o. g. Bahnführung durch einen „inneren” Druckturm 01 möglich bzw. vorgesehen ist. Die Druckmaschine weist hier vier Drucktürme 01 und drei Paare von jeweils seitlich angeordneten Rollenwechslern 06 (in Tandemanordnung) auf. Die o. g. Betriebssituation kann in einem der beiden „inneren” Drucktürme 01 erfolgen, wobei in der 4 hierfür beispielhaft der rechte der beiden Drucktürme 01 gewählt ist. Anstatt z. B. eines in 3 dargestellten einzelnen zusätzlichen seitlich versetzten Rollenwechslers 06 für einen äußeren Druckturm 01 kann – wie dargestellt – ein in der Maschinenflucht angeordneter zusätzlicher Rollenwechsler 06' vorgesehen sein. Vorteilhaft kann hierbei sein, wenn der von diesem Rollenwechsler 06' stammenden Bahn 03.7 im Bahnweg ein Trockner 23 (z. B. thermischer oder Strahlungstrockner) vorgesehen ist und/oder der Rollenwechsler 06' eine Bahn 03.7 leicht gestrichenen Papiers, z. B. mit einem Strichgewicht von ≥ 5 g/m2, trägt. Es kann auch wie hier dargestellt zwischen Rollenwechsler 06' und Druckturm 01 ein Drehrahmen 24 im Bahnweg vorgesehen sein.
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Wie in 2 dargestellt, kann für alle Beispiele der Druckmaschine eine manuelle oder automatisierte Rollenbeschickungseinrichtung 22 und Flure zur Belieferung mit Rollen 08 vorgesehen sein. Im Fall einer automatischen Rollenbeschickungseinrichtung 22 kann dies ein Fördersystem sein, welches beispielsweise in Schienen geführte Transportwagen aufweisen. Die beiden in 1, 2 oder 4 in Tandemanordnung angeordneten Rollenwechsler 06 weisen z. B. mit ihrer Beschickungsseite auf einen gemeinsamen zwischen ihnen liegenden Flur. Dieser Flur bzw. ein Teil einer im Flur vorgesehenen Rollenbeschickungseinrichtung 22 kann nun für beide Rollenwechsler 06 genutzt werden.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführung – insbesondere i. V. m. variablen Bahnbreiten und/oder einem automatischem Einziehen – weist die Wendestange 07 zumindest in einem Umschlingungswinkelbereich der Bahn 03, z. B. in einem Winkelbereich kleiner 270°, als Mikroöffnungen (mittleren Durchmesser kleiner oder gleich 500 μm, vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere kleiner oder gleich 150 μm) ausgebildete Austrittsöffnungen für den Durchtritt eines unter Druck stehenden Fluids, z. B. Luftaustrittsöffnungen auf. Die Mikroöffnungen als Öffnungen von Mikrobohrungen oder ggf. als Öffnungen von Poren eines porösen, auf einem durchlässigen Träger aufgebrachten Materials ausgebildet sein.
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Im Zusammenhang mit variablen Bahnbreiten, d. h. einer Ausgestaltung der Druckmaschine zum Bedrucken unterschiedlich breiter (Voll-)Bahnen 03 (z. B. zur Herstellung unterschiedlicher Produktformate) ist es von Vorteil die wirksame Länge L07 der Wendestange 07 auf die maximal zur Verarbeitung vorgesehene Bahnbreite zu bemessen.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- bahnbe- und/oder -verarbeitendes Aggregat, Druckeinheit
- 02
- Druckwerk, Doppeldruckwerk
- 03
- Materialbahn, Papierbahn, Bahn
- 04
- rotierendes Bearbeitungswerkzeug, Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 05
- Formzylinder
- 06
- Rollenträger, Rollenwechsler
- 07
- Umlenkstange, Wendestange
- 08
- Rolle, Materialrolle, Papierrolle
- 09
- Seitengestell
- 10
- Druckeinheit, H-Druckeinheit
- 11
- Seitengestell
- 12
- Trichteraufbau
- 13
- Umlenkwalze
- 14
- Einzugvorrichtung, Einzugwerk
- 15
- Zwischenraum
- 16
- Zugwalze
- 17
- Mittel, Leitwalze
- 18
- Mittel, Leitwalze, Umlenkwalze
- 19
- Falztrichter
- 20
- Falzapparat
- 21
- Mittel, Leitwalze
- 22
- Rollenbeschickungseinrichtung
- 23
- Trockner
- 24
- Drehrahmen
- 03.i
- Materialbahn, Papierbahn, Bahn
- 06'
- Rollenträger, Rollenwechsler
- L
- Längsachse
- M
- Maschinenmittelebene
- R04
- Rotationsachse
- R08
- Rotationsachse
- T1
- Transportrichtung
- T2
- Transportrichtung