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Die
Erfindung betrifft eine Abdeckblechanordnung für einen
Schaltschrank, bei der ein oder mehrere Abdeckbleche eine durch
einen Rahmen umschlossene Öffnung eines Schaltschrankes
verschliefen.
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Aus
der
DE 20 2006
007 100 U1 ist eine Bodenblechanordnung bekannt. Dabei
werden in eine Öffnung des Bodenrahmens eines Schaltschrankes Bodenbleche
eingelegt, die sich am Bodenrahmen abstützen. An einem
dieser Bodenbleche sind Kabeldurchführungen direkt angebracht,
um Kabel aus dem Raum unterhalb des Schaltschrankes in diesen hineinzuführen.
An einem derartigen Bodenblech muss direkt in das Bodenblech eine
Aussparung eingearbeitet werden, um die entsprechende Kabeldurchführung
daran zu befestigen. Dies ist fertigungstechnisch sehr aufwendig.
Darüber hinaus sind die Bodenbleche für eine Bearbeitung
nur unkomfortable zu handhaben.
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Es
ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckblechanordnung für
einen Schaltschrank anzugeben, die einfach zu handhaben und leicht
an vorbestimmte Kabeldurchführungsgeometrien anpassbar
ist.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch eine Abdeckblechanordnung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gegenstands
angegeben.
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Demgemäß weisen
die Abdeckbleche zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen
einheitlich ausgeformte Aussparungen auf, welche durch eine Auswahl
aus einer Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten mit an die Aussparungen
angepassten Maßen abdeckbar sind. Es können somit
für den Aufbau eines Schaltschranks vorgefertigte Abdeckbleche
zur Verfügung gestellt werden, die auf einfache Weise durch
Verwendung wiederum vorgefertigter Modulplatten an die gewünschte
Kabeldurchführungsanordnung angepasst werden kann.
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Gemäß einem
Grundgedanken der Erfindung können zwischen den Aussparungen
in den Abdeckblechen und den vereinheitlichten Modulplatten einheitliche
Montage-Schnittstellen ausgebildet sein. Dies ermöglicht
eine beliebige Kombination der vereinheitlichten Modulplatten mit
den vorgefertigten Abdeckblechen. Aus der bevorrateten Mehrzahl
von Modulplatten wird diejenige ausgesucht, die den gewünschten
Vorgaben für die Kabeldurchführung entspricht.
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Dabei
kann die Auswahl aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten
mit vorbestimmten Durchbrüchen zur Aufnahme von Kabeldurchführungen
mit vordefinierter Abmessung versehen sein. Alternativ kann die
Auswahl aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten als durchgehende
Platten ausgebildet sein.
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Dem
Anwender steht somit eine Art „Baukasten" zur Verfügung,
der insbesondere aus den Abdeckblechen, den vereinheitlichten Modulplatten
und den passenden Kabeldurchführungen besteht. Dabei kann
der Anwender auch Modulplatten auswählen, welche die Aussparungen
im Abdeckblech ohne Kabeldurchführung verschließen.
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Die
Abdeckbleche können dabei Bodenbleche, Dachbleche, Trennbleche
oder dergleichen Bleche eines Schaltschrankes sein.
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Um
zu gewährleisten, dass sich die vereinheitlichten Modulplatten
an den vorbestimmten Abdeckblechen auf einfache Weise befestigen
lassen, können an den Abdeckblechen angrenzend an die Aussparungen
mehrere Bohrungen in vorbestimmter Anordnung angebracht sein. Dabei
weisen die vereinheitlichten Modulplatten Bohrlöcher mit
korrespondierender Anordnung auf, so dass bei Abdeckung einer Aussparung
mit einer der vereinheitlichten Modulplatten die Bohrlöcher
der jeweiligen Modulplatte mit den Bohrungen des Abdeckblechs stets
fluchten.
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Für
eine einfache Montage können die Bohrungen in den Abdeckblechen
als Durchgangsbohrungen zur Durchführung von Verbindungsschrauben ausgebildet
sein. Alternativ können die Bohrungen in den Abdeckblechen
als Gewindebohrungen zum Einschrauben von Verbindungsschrauben ausgebildet sein.
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Um
zu gewährleisten, dass die Abdeckblechanordnung gegenüber
dem dahinter liegenden Raum abgedichtet ist, kann zwischen den vereinheitlichten
Modulplatten und den Abdeckblechen zumindest im Bereich um die Aussparungen
in den Abdeckblechen jeweils eine umlaufende Dichtung eingebracht
werden. Zum Zwecke einer einfachen Handhabung kann jede Dichtung
zumindest einseitig mit einer selbstklebenden Schicht versehen sein.
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Damit
die Dichtung bei Montage nicht beschädigt wird, kann die
Dichtung Durchgangslöcher aufweist, die eine zu den an
den vereinheitlichten Modulplatten angebrachten Bohrlöchern
korrespondierende Anordnung aufweisen.
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Ein
vereinheitlichter Typ von Modulplatten kann zwei sich parallel zueinander,
sich in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche
zur Aufnahme 16- oder 24-poliger Steckverbinder aufweisen. Ein alternativer
Typ von Modulplatten kann zumindest einen kreisrunden Durchbruch
zur Montage einer Kabeleinführungstülle aufweisen.
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Damit
die Kabeldurchführung auf einfache Weise an unterschiedliche
Kabelaußendurchmesser angepasst werden kann, kann die Kabeleinführungstülle
im Wesentlichen die Form eines spitzen Kegels zeigen und im Innendurchmesser
abgesetzte Zapfenstücke aufweisen. Dabei kann das Zapfenstück mit
dem kleinsten Innendurchmesser im Montagezustand oben verschlossen
ausgebildet sein. Auf einfache Weisen lassen sich die Zapfenstücke
je nach benötigtem Kabeldurchführungsdurchmesser
abtrennen bzw. abschneiden, wobei die Innendurchmesser der Zapfenstücke
etwas kleiner als die zugeordneten Kabelaußendurchmesser
bemessen sind, so dass ein eingeführtes Kabel abgedichtet
ist. Wenn die Kabeleinführungstülle aus elastischem
Kunststoff oder Gummi besteht ist eine gute Dichtwirkung und leichte Abtrennbarkeit
der Zapfenstücke gegeben.
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Um
die Kabeldurchführungstülle auf einfache Weise
an einer Modulplatte mit kreisrundem Durchbruch befestigen zu können,
kann der untere Rand der Kabeleinführungstülle
ein umlaufendes, U-förmigen Randprofil aufweisen. Mit der
Unterseite des Randprofils lässt sich die Kabeleinführungstülle am
Randbereich eines korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs in
der jeweiligen Modulplatte zur Anlage bringen.
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Zum
Befestigen der Kabeldurchführungstülle an der
Modulplatte mittels Schrauben können an der Modulplatte
im Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs mehrere
Durchgangsbohrungen angebracht sein. Dabei weist das U-förmige Randprofil
Durchgangslöcher auf, die eine zu den in der Modulplatte
angebrachten Durchgangsbohrungen korrespondierende Anordnung aufweisen.
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Um
eine stabile Befestigung der Kabeldurchführungstülle
an der Modulplatte zu gewährleisten, kann in das U-förmige
Randprofil ein sich parallel zur Modulplatte erstreckender Klemmring
eingelegt werden. Der Klemmring weist Durchgangsbohrungen auf, die
eine zu den in der Modulplatte angebrachten Durchgangsbohrungen
korrespondierende Anordnung aufweisen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das Rahmengestell
eines Schaltschrankes mit im Bodenbereich im nicht montierten Zustand
dargestellten Bodenrahmen, in welchen beispielhaft Bodenbleche gemäß der
Erfindung eingesetzt werden;
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2 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht ein Bodenblech mit zwei
einheitlich ausgeformten Aussparungen zur Durchführung
von Kabeln oder Kabelsträngen;
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3 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei Modulplatten zum Abdecken
der Aussparungen im Bodenblech gemäß 2,
wobei die beiden Modulplatten vorbestimmte Durchbrüche
zur Aufnahme von Kabeldurchführungen aufweisen;
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4 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht eine geschlossene Modulplatte
ohne Durchbrüche;
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5 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Dichtung;
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6 in
schematischer Ansicht und im senkrechten Schnitt eine Kabeldurchführungstülle;
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7 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht die Kabeldurchführungstülle
gemäß der 6; und
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8 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Modulplatte mit einem
kreisrunden Durchbruch zur Aufnahme der Kabeldurchführungstülle
gemäß den 6 und 7.
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1 zeigt
in schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das
Rahmengestell 2 eines Schaltschrankes. Das Rahmengestell 2 kann mit
nicht gezeigten Seitenwänden oder Trennwänden zu
benachbarten Schaltschränken, einer Rückwand, einer
Tür und einem Dachblech versehen werden. Im Bodenbereich 4 des
Rahmengestells 2 ist im nicht montierten Zustand ein Bodenrahmen 12 dargestellt, in
welchen beispielhaft Bodenbleche 6, 8 und 10 in Breitenrichtung
des Schaltschrankes ausgerichtet eingesetzt werden. Die Abdeckbleche 6, 8 und 10 verschließen
die durch den Bodenrahmen 12 umschlossene Öffnung 14.
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Alle
Bleche, die an dem Rahmengestell 2 des Schaltschranks angebracht
werden können, sind Abdeckbleche im Sinne der Erfindung
und werden im Folgenden als solche bezeichnet.
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2 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht ein Abdeckblech 10 mit
zwei einheitlich ausgeformten Aussparungen 16 und 18 zur
Durchführung von (nicht gezeigten) Kabeln oder Kabelsträngen. 3 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei identische Modulplatten 20 zum Abdecken
der Aussparungen 16 und 18 im Abdeckblech 10 gemäß 2,
wobei die beiden Modulplatten 20 zwei sich parallel zueinander
in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche 26 und 28 zur
Aufnahme von (nicht gezeigten) Kabeldurchführungen aufweisen.
Diese Kabeldurchführungen können beispielsweise
16- oder 24-polige Steckverbinder sein.
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An
dem Abdeckblech 10 sind angrenzend an die Aussparungen 16 und 18 mehrere
Bohrungen 32, 34, 36 und 38 in
einer vorbestimmten Anordnung angebracht. Die Modulplatten 20 weisen
Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 mit
korrespondierender Anordnung auf, so dass bei Abdeckung der Aussparungen 16 und 18 mit
den Modulplatten 20 die Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 der
Modulplatten 20 mit den Bohrungen 32, 34, 36 und 38 des
Abdeckblechs 10 stets fluchten. Die Bohrungen 32, 34, 36 oder 38 im
Abdeckblech 10 sind als Durchgangsbohrungen zur Durchführung
von (nicht gezeigten) Verbindungsschrauben ausgebildet. Alternativ
können die Bohrungen 32, 34, 36 und 38 im
Abdeckblech 10 als Gewindebohrungen zum Einschrauben von
Verbindungsschrauben ausgebildet sein.
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4 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine geschlossene Modulplatte 22 ohne Durchbrüche.
An die Modulplatte 22 lassen sich durch nachträgliche
Bearbeitung anwendungsspezifische Durchbrüche anbringen.
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5 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Dichtung 48,
die beispielsweise zwischen der Modulplatte 20 und dem
Abdeckblech 10 zumindest im Bereich um die Aussparungen 16 bzw. 18 im
Abdeckblech 10 angeordnet werden kann. Die Dichtung 48 ist
einseitig mit einer selbstklebenden Schicht 50 versehen
und lässt sich damit beispielsweise an einer Modulplatte 20 oder 22 an
der dem Abdeckblech zugewandten Seite festkleben.
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Die
Dichtung 48 weist Durchgangslöcher 52, 54, 56 und 58 auf,
die eine zu den an den Modulplatten 20, 22 und 24 angebrachten
Bohrlöchern 40, 42, 44 und 46 korrespondierende
Anordnung aufweisen.
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6 zeigt
in schematischer Ansicht und im senkrechten Schnitt eine Kabeldurchführungstülle 60 aus
elastischem Kunststoff oder Gummi. 7 zeigt in
schematischer Ansicht und in Draufsicht die Kabeldurchführungstülle
gemäß der 6. Die Kabeleinführungstülle 60 besitzt
im Wesentlichen die Form eines spitzen Kegels. Im Innendurchmesser
weist die Kabeleinführungstülle 60 abgesetzte
Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 und 62.7 auf.
Das Zapfenstück 62.1 mit dem kleinsten Innendurchmesser
ist im Montagezustand oben verschlossen ausgebildet.
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Die
Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 bzw. 62.7 lassen
sich je nach benötigtem Kabeldurchführungsdurchmesser
abtrennen, wobei die Innendurchmesser der Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 bzw. 62.7 etwas
kleiner als die zugeordneten Kabelaußendurchmesser bemessen sind
und somit das (nicht gezeigte) eingeführte Kabel abgedichtet
ist.
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8 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Modulplatte 24 mit
einem kreisrunden Durchbruch 30 zur Aufnahme der Kabeldurchführungstülle
gemäß den 6 und 7.
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Der
untere Rand 64 der Kabeleinführungstülle 60 weist
ein umlaufendes, U-förmiges Randprofil 66 auf,
mit deren Unterseite 68 die Kabeleinführungstülle 60 am
Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs 30 in
der Modulplatte 24 zur Anlage gebracht wird. An der Modulplatte 24 sind im
Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs 30 mehrere
Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 und 76 angebracht.
Das U-förmige Randprofil 66 weist Durchgangslöcher 80, 82, 84 und 86 auf,
die eine zu der in der Modulplatte 24 angebrachten Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 bzw. 76 korrespondierende
Anordnung aufweisen.
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In
das U-förmige Randprofil 66 ist ein sich parallel
zur Modulplatte 24 erstreckender Klemmring 88 eingelegt,
der Durchgangsbohrungen 90, 92, 94 und. 96 aufweist,
die eine zu der in der Modulplatte 24 angebrachten Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 bzw. 76 korrespondierende
Anordnung aufweisen.
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Durch
die einheitliche Anordnung der Bohrungen 32, 34, 36 und 38 im
Abdeckblech 10 und der Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 in
den Modulplatten 20 sind zwischen den Aussparungen 16 und 18 im
Abdeckblech 10 und den vereinheitlichten Modulplatten 20, 22 und 24 einheitliche
Montage-Schnittstellen ausgebildet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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U1 [0002]