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DE102007016364A1 - Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank - Google Patents

Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank Download PDF

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DE102007016364A1
DE102007016364A1 DE200710016364 DE102007016364A DE102007016364A1 DE 102007016364 A1 DE102007016364 A1 DE 102007016364A1 DE 200710016364 DE200710016364 DE 200710016364 DE 102007016364 A DE102007016364 A DE 102007016364A DE 102007016364 A1 DE102007016364 A1 DE 102007016364A1
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Germany
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recesses
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DE200710016364
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English (en)
Inventor
Gunther Blöcher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rittal GmbH and Co KG
Original Assignee
Rittal GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/305Cable entries

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank, bei der ein oder mehrere Abdeckbleche (10) eine durch einen Rahmen umschlossene Öffnung eines Schaltschrankes verschließen. Die Abdeckbleche (10) weisen zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen einheitlich ausgeformte Aussparungen (16, 18) auf, welche durch eine Auswahl aus einer Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten (20) mit an die Aussparungen angepassten Maßen abdeckbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank, bei der ein oder mehrere Abdeckbleche eine durch einen Rahmen umschlossene Öffnung eines Schaltschrankes verschliefen.
  • Aus der DE 20 2006 007 100 U1 ist eine Bodenblechanordnung bekannt. Dabei werden in eine Öffnung des Bodenrahmens eines Schaltschrankes Bodenbleche eingelegt, die sich am Bodenrahmen abstützen. An einem dieser Bodenbleche sind Kabeldurchführungen direkt angebracht, um Kabel aus dem Raum unterhalb des Schaltschrankes in diesen hineinzuführen. An einem derartigen Bodenblech muss direkt in das Bodenblech eine Aussparung eingearbeitet werden, um die entsprechende Kabeldurchführung daran zu befestigen. Dies ist fertigungstechnisch sehr aufwendig. Darüber hinaus sind die Bodenbleche für eine Bearbeitung nur unkomfortable zu handhaben.
  • Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank anzugeben, die einfach zu handhaben und leicht an vorbestimmte Kabeldurchführungsgeometrien anpassbar ist.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird durch eine Abdeckblechanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gegenstands angegeben.
  • Demgemäß weisen die Abdeckbleche zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen einheitlich ausgeformte Aussparungen auf, welche durch eine Auswahl aus einer Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten mit an die Aussparungen angepassten Maßen abdeckbar sind. Es können somit für den Aufbau eines Schaltschranks vorgefertigte Abdeckbleche zur Verfügung gestellt werden, die auf einfache Weise durch Verwendung wiederum vorgefertigter Modulplatten an die gewünschte Kabeldurchführungsanordnung angepasst werden kann.
  • Gemäß einem Grundgedanken der Erfindung können zwischen den Aussparungen in den Abdeckblechen und den vereinheitlichten Modulplatten einheitliche Montage-Schnittstellen ausgebildet sein. Dies ermöglicht eine beliebige Kombination der vereinheitlichten Modulplatten mit den vorgefertigten Abdeckblechen. Aus der bevorrateten Mehrzahl von Modulplatten wird diejenige ausgesucht, die den gewünschten Vorgaben für die Kabeldurchführung entspricht.
  • Dabei kann die Auswahl aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten mit vorbestimmten Durchbrüchen zur Aufnahme von Kabeldurchführungen mit vordefinierter Abmessung versehen sein. Alternativ kann die Auswahl aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten als durchgehende Platten ausgebildet sein.
  • Dem Anwender steht somit eine Art „Baukasten" zur Verfügung, der insbesondere aus den Abdeckblechen, den vereinheitlichten Modulplatten und den passenden Kabeldurchführungen besteht. Dabei kann der Anwender auch Modulplatten auswählen, welche die Aussparungen im Abdeckblech ohne Kabeldurchführung verschließen.
  • Die Abdeckbleche können dabei Bodenbleche, Dachbleche, Trennbleche oder dergleichen Bleche eines Schaltschrankes sein.
  • Um zu gewährleisten, dass sich die vereinheitlichten Modulplatten an den vorbestimmten Abdeckblechen auf einfache Weise befestigen lassen, können an den Abdeckblechen angrenzend an die Aussparungen mehrere Bohrungen in vorbestimmter Anordnung angebracht sein. Dabei weisen die vereinheitlichten Modulplatten Bohrlöcher mit korrespondierender Anordnung auf, so dass bei Abdeckung einer Aussparung mit einer der vereinheitlichten Modulplatten die Bohrlöcher der jeweiligen Modulplatte mit den Bohrungen des Abdeckblechs stets fluchten.
  • Für eine einfache Montage können die Bohrungen in den Abdeckblechen als Durchgangsbohrungen zur Durchführung von Verbindungsschrauben ausgebildet sein. Alternativ können die Bohrungen in den Abdeckblechen als Gewindebohrungen zum Einschrauben von Verbindungsschrauben ausgebildet sein.
  • Um zu gewährleisten, dass die Abdeckblechanordnung gegenüber dem dahinter liegenden Raum abgedichtet ist, kann zwischen den vereinheitlichten Modulplatten und den Abdeckblechen zumindest im Bereich um die Aussparungen in den Abdeckblechen jeweils eine umlaufende Dichtung eingebracht werden. Zum Zwecke einer einfachen Handhabung kann jede Dichtung zumindest einseitig mit einer selbstklebenden Schicht versehen sein.
  • Damit die Dichtung bei Montage nicht beschädigt wird, kann die Dichtung Durchgangslöcher aufweist, die eine zu den an den vereinheitlichten Modulplatten angebrachten Bohrlöchern korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • Ein vereinheitlichter Typ von Modulplatten kann zwei sich parallel zueinander, sich in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche zur Aufnahme 16- oder 24-poliger Steckverbinder aufweisen. Ein alternativer Typ von Modulplatten kann zumindest einen kreisrunden Durchbruch zur Montage einer Kabeleinführungstülle aufweisen.
  • Damit die Kabeldurchführung auf einfache Weise an unterschiedliche Kabelaußendurchmesser angepasst werden kann, kann die Kabeleinführungstülle im Wesentlichen die Form eines spitzen Kegels zeigen und im Innendurchmesser abgesetzte Zapfenstücke aufweisen. Dabei kann das Zapfenstück mit dem kleinsten Innendurchmesser im Montagezustand oben verschlossen ausgebildet sein. Auf einfache Weisen lassen sich die Zapfenstücke je nach benötigtem Kabeldurchführungsdurchmesser abtrennen bzw. abschneiden, wobei die Innendurchmesser der Zapfenstücke etwas kleiner als die zugeordneten Kabelaußendurchmesser bemessen sind, so dass ein eingeführtes Kabel abgedichtet ist. Wenn die Kabeleinführungstülle aus elastischem Kunststoff oder Gummi besteht ist eine gute Dichtwirkung und leichte Abtrennbarkeit der Zapfenstücke gegeben.
  • Um die Kabeldurchführungstülle auf einfache Weise an einer Modulplatte mit kreisrundem Durchbruch befestigen zu können, kann der untere Rand der Kabeleinführungstülle ein umlaufendes, U-förmigen Randprofil aufweisen. Mit der Unterseite des Randprofils lässt sich die Kabeleinführungstülle am Randbereich eines korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs in der jeweiligen Modulplatte zur Anlage bringen.
  • Zum Befestigen der Kabeldurchführungstülle an der Modulplatte mittels Schrauben können an der Modulplatte im Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs mehrere Durchgangsbohrungen angebracht sein. Dabei weist das U-förmige Randprofil Durchgangslöcher auf, die eine zu den in der Modulplatte angebrachten Durchgangsbohrungen korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • Um eine stabile Befestigung der Kabeldurchführungstülle an der Modulplatte zu gewährleisten, kann in das U-förmige Randprofil ein sich parallel zur Modulplatte erstreckender Klemmring eingelegt werden. Der Klemmring weist Durchgangsbohrungen auf, die eine zu den in der Modulplatte angebrachten Durchgangsbohrungen korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 in schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das Rahmengestell eines Schaltschrankes mit im Bodenbereich im nicht montierten Zustand dargestellten Bodenrahmen, in welchen beispielhaft Bodenbleche gemäß der Erfindung eingesetzt werden;
  • 2 in schematischer Ansicht und in Draufsicht ein Bodenblech mit zwei einheitlich ausgeformten Aussparungen zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen;
  • 3 in schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei Modulplatten zum Abdecken der Aussparungen im Bodenblech gemäß 2, wobei die beiden Modulplatten vorbestimmte Durchbrüche zur Aufnahme von Kabeldurchführungen aufweisen;
  • 4 in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine geschlossene Modulplatte ohne Durchbrüche;
  • 5 in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Dichtung;
  • 6 in schematischer Ansicht und im senkrechten Schnitt eine Kabeldurchführungstülle;
  • 7 in schematischer Ansicht und in Draufsicht die Kabeldurchführungstülle gemäß der 6; und
  • 8 in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Modulplatte mit einem kreisrunden Durchbruch zur Aufnahme der Kabeldurchführungstülle gemäß den 6 und 7.
  • 1 zeigt in schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das Rahmengestell 2 eines Schaltschrankes. Das Rahmengestell 2 kann mit nicht gezeigten Seitenwänden oder Trennwänden zu benachbarten Schaltschränken, einer Rückwand, einer Tür und einem Dachblech versehen werden. Im Bodenbereich 4 des Rahmengestells 2 ist im nicht montierten Zustand ein Bodenrahmen 12 dargestellt, in welchen beispielhaft Bodenbleche 6, 8 und 10 in Breitenrichtung des Schaltschrankes ausgerichtet eingesetzt werden. Die Abdeckbleche 6, 8 und 10 verschließen die durch den Bodenrahmen 12 umschlossene Öffnung 14.
  • Alle Bleche, die an dem Rahmengestell 2 des Schaltschranks angebracht werden können, sind Abdeckbleche im Sinne der Erfindung und werden im Folgenden als solche bezeichnet.
  • 2 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht ein Abdeckblech 10 mit zwei einheitlich ausgeformten Aussparungen 16 und 18 zur Durchführung von (nicht gezeigten) Kabeln oder Kabelsträngen. 3 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei identische Modulplatten 20 zum Abdecken der Aussparungen 16 und 18 im Abdeckblech 10 gemäß 2, wobei die beiden Modulplatten 20 zwei sich parallel zueinander in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche 26 und 28 zur Aufnahme von (nicht gezeigten) Kabeldurchführungen aufweisen. Diese Kabeldurchführungen können beispielsweise 16- oder 24-polige Steckverbinder sein.
  • An dem Abdeckblech 10 sind angrenzend an die Aussparungen 16 und 18 mehrere Bohrungen 32, 34, 36 und 38 in einer vorbestimmten Anordnung angebracht. Die Modulplatten 20 weisen Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 mit korrespondierender Anordnung auf, so dass bei Abdeckung der Aussparungen 16 und 18 mit den Modulplatten 20 die Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 der Modulplatten 20 mit den Bohrungen 32, 34, 36 und 38 des Abdeckblechs 10 stets fluchten. Die Bohrungen 32, 34, 36 oder 38 im Abdeckblech 10 sind als Durchgangsbohrungen zur Durchführung von (nicht gezeigten) Verbindungsschrauben ausgebildet. Alternativ können die Bohrungen 32, 34, 36 und 38 im Abdeckblech 10 als Gewindebohrungen zum Einschrauben von Verbindungsschrauben ausgebildet sein.
  • 4 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine geschlossene Modulplatte 22 ohne Durchbrüche. An die Modulplatte 22 lassen sich durch nachträgliche Bearbeitung anwendungsspezifische Durchbrüche anbringen.
  • 5 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Dichtung 48, die beispielsweise zwischen der Modulplatte 20 und dem Abdeckblech 10 zumindest im Bereich um die Aussparungen 16 bzw. 18 im Abdeckblech 10 angeordnet werden kann. Die Dichtung 48 ist einseitig mit einer selbstklebenden Schicht 50 versehen und lässt sich damit beispielsweise an einer Modulplatte 20 oder 22 an der dem Abdeckblech zugewandten Seite festkleben.
  • Die Dichtung 48 weist Durchgangslöcher 52, 54, 56 und 58 auf, die eine zu den an den Modulplatten 20, 22 und 24 angebrachten Bohrlöchern 40, 42, 44 und 46 korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • 6 zeigt in schematischer Ansicht und im senkrechten Schnitt eine Kabeldurchführungstülle 60 aus elastischem Kunststoff oder Gummi. 7 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht die Kabeldurchführungstülle gemäß der 6. Die Kabeleinführungstülle 60 besitzt im Wesentlichen die Form eines spitzen Kegels. Im Innendurchmesser weist die Kabeleinführungstülle 60 abgesetzte Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 und 62.7 auf. Das Zapfenstück 62.1 mit dem kleinsten Innendurchmesser ist im Montagezustand oben verschlossen ausgebildet.
  • Die Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 bzw. 62.7 lassen sich je nach benötigtem Kabeldurchführungsdurchmesser abtrennen, wobei die Innendurchmesser der Zapfenstücke 62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6 bzw. 62.7 etwas kleiner als die zugeordneten Kabelaußendurchmesser bemessen sind und somit das (nicht gezeigte) eingeführte Kabel abgedichtet ist.
  • 8 zeigt in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Modulplatte 24 mit einem kreisrunden Durchbruch 30 zur Aufnahme der Kabeldurchführungstülle gemäß den 6 und 7.
  • Der untere Rand 64 der Kabeleinführungstülle 60 weist ein umlaufendes, U-förmiges Randprofil 66 auf, mit deren Unterseite 68 die Kabeleinführungstülle 60 am Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs 30 in der Modulplatte 24 zur Anlage gebracht wird. An der Modulplatte 24 sind im Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs 30 mehrere Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 und 76 angebracht. Das U-förmige Randprofil 66 weist Durchgangslöcher 80, 82, 84 und 86 auf, die eine zu der in der Modulplatte 24 angebrachten Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 bzw. 76 korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • In das U-förmige Randprofil 66 ist ein sich parallel zur Modulplatte 24 erstreckender Klemmring 88 eingelegt, der Durchgangsbohrungen 90, 92, 94 und. 96 aufweist, die eine zu der in der Modulplatte 24 angebrachten Durchgangsbohrungen 70, 72, 74 bzw. 76 korrespondierende Anordnung aufweisen.
  • Durch die einheitliche Anordnung der Bohrungen 32, 34, 36 und 38 im Abdeckblech 10 und der Bohrlöcher 40, 42, 44 und 46 in den Modulplatten 20 sind zwischen den Aussparungen 16 und 18 im Abdeckblech 10 und den vereinheitlichten Modulplatten 20, 22 und 24 einheitliche Montage-Schnittstellen ausgebildet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006007100 U1 [0002]

Claims (20)

  1. Abdeckblechanordnung für einen Schaltschrank, bei der ein oder mehrere Abdeckbleche (10) eine durch einen Rahmen (12) umschlossene Öffnung (14) eines Schaltschrankes verschließen, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckbleche (10) zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen einheitlich ausgeformte Aussparungen (16, 18) aufweisen, welche durch eine Auswahl aus einer Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten (20, 22, 24) mit an die Aussparungen angepassten Maßen abdeckbar sind.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Aussparungen (16, 18) in den Abdeckblechen (10) und den vereinheitlichten Modulplatten (20, 22, 24) einheitliche Montage-Schnittstellen ausgebildet sind.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, das die Auswahl (20, 24) aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten mit vorbestimmten Durchbrüche (26, 28, 30) zur Aufnahme von Kabeldurchführungen mit vordefinierter Abmessung versehen sind.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl (22) aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten als durchgehende Platten ausgebildet sind, an die anwendungsspezifische Durchbrüche anbringbar sind.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Abdeckbleche Bodenbleche, Dachbleche, Trennbleche oder dergleichen Bleche eines Schaltschrankes sind.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Abdeckblechen (10) angrenzend an die Aussparungen (16, 18) mehrere Bohrungen (32, 34, 36, 38) in vorbestimmter Anordnung angebracht sind und die vereinheitlichten Modulplatten (20, 22, 24) Bohrlöcher (40, 42, 44, 46) mit korrespondierender Anordnung aufweisen, so dass bei Abdeckung einer Aussparung (16, 18) mit einer beliebigen Modulplatte (20, 22, 24) aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten die Bohlöcher (40, 42, 44, 46) der jeweiligen Modulplatte mit den Bohrungen (32, 34, 36, 38) des Abdeckblechs (10) stets fluchten.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (32, 34, 36, 38) in den Abdeckblechen (10) als Durchgangsbohrungen zur Durchführung von Verbindungsschrauben ausgebildet sind.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (32, 34, 36, 38) in den Abdeckblechen (10) als Gewindebohrungen zum Einschrauben von Verbindungsschrauben ausgebildet sind.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den vereinheitlichten Modulplatten (20, 22, 24) und den Abdeckblechen (10) zumindest im Bereich um die Aussparungen (16, 18) in den Abdeckblechen (10) eine umlaufende Dichtung (48) einbringbar ist.
  10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (48) zumindest einseitig mit einer selbstklebenden Schicht (50) versehen ist.
  11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (48) Durchgangslöcher (52, 54, 56, 58) aufweist, die eine zu den an den vereinheitlichten Modulplatten (20, 22, 24) angebrachten Bohrlöchern (40, 42, 44, 46) korrespondierende Anordnung aufweisen.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auswahl (20) aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten zwei sich parallel zueinander, sich in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche (26, 28) zur Aufnahme 16- oder 24-poliger Steckverbinder aufweist.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auswahl (24) aus der Mehrzahl vereinheitlichter Modulplatten zumindest einen kreisrunde Durchbruch (30) zur Montage einer Kabeleinführungstülle (60) aufweist.
  14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabeleinführungstülle (60) im Wesentlichen die Form eines spitzen Kegels aufweist und im Innendurchmesser abgesetzte Zapfenstücke (62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6, 62.7) aufweist.
  15. Anordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Zapfenstück (62.1) mit dem kleinsten Innendurchmesser im Montagezustand oben verschlossen ausgebildet ist.
  16. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabeleinführungstülle (60) aus elastischem Kunststoff oder Gummi besteht.
  17. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfenstücke (62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6, 62.7) je nach benötigtem Kabeldurchführungsdurchmesser abtrennbar sind, so dass ein eingeführtes Kabel abgedichtet ist, wobei die Innendurchmesser der Zapfenstücke (62.1, 62.2, 62.3, 62.4, 62.5, 62.6, 62.7) etwas kleiner als die zugeordneten Kabelaußendurchmesser bemessen sind.
  18. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand (64) der Kabeleinführungstülle (60) ein umlaufendes, U-förmigen Randprofil (66) aufweist, mit deren Unterseite (68) die Kabeleinführungstülle (60) am Randbereich eines korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs (30) in der jeweiligen Modulplatte (24) zur Anlage bingbar ist.
  19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass an der Modulplatte (24) im Randbereich des korrespondierenden kreisrunden Durchbruchs (30) mehrere Durchgangsbohrungen (70, 72, 74, 76) angebracht sind, und dass das U-förmigen Randprofil (66) Durchgangslöcher (80, 82, 84, 86) aufweist, die eine zu der in der Modulplatte (24) angebrachten Durchgangsbohrungen (70, 72, 74, 76) korrespondierende Anordnung aufweisen.
  20. Anordnung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass in das U-förmige Randprofil (66) ein sich parallel zur Modulplatte (24) erstreckender Klemmring (88) einlegbar ist, der Durchgangsbohrungen (90, 92, 94, 96) aufweist, die eine zu der in der Modulplatte (24) angebrachten Durchgangsbohrungen (70, 72, 74, 76) korrespondierende Anordnung aufweisen.
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