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DE102007016330A1 - Verfahren zur Ermittlung eines Zwischenkreisstromes, einer Zwischenkreisleistung und eines Phasenstromes sowie eine dazu korrespondierende Stromversorgungseinrichtung - Google Patents

Verfahren zur Ermittlung eines Zwischenkreisstromes, einer Zwischenkreisleistung und eines Phasenstromes sowie eine dazu korrespondierende Stromversorgungseinrichtung Download PDF

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DE102007016330A1
DE102007016330A1 DE102007016330A DE102007016330A DE102007016330A1 DE 102007016330 A1 DE102007016330 A1 DE 102007016330A1 DE 102007016330 A DE102007016330 A DE 102007016330A DE 102007016330 A DE102007016330 A DE 102007016330A DE 102007016330 A1 DE102007016330 A1 DE 102007016330A1
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DE
Germany
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voltage
intermediate circuit
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Withdrawn
Application number
DE102007016330A
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English (en)
Inventor
Thomas Götze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Publication of DE102007016330A1 publication Critical patent/DE102007016330A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02MAPPARATUS FOR CONVERSION BETWEEN AC AND AC, BETWEEN AC AND DC, OR BETWEEN DC AND DC, AND FOR USE WITH MAINS OR SIMILAR POWER SUPPLY SYSTEMS; CONVERSION OF DC OR AC INPUT POWER INTO SURGE OUTPUT POWER; CONTROL OR REGULATION THEREOF
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Abstract

Bei dem Verfahren zur Ermittlung eines in eine Last (4) hineinfließenden Zwischenkreisstromes (IZ) wird die Last (4) von einem gepufferten Spannungszwischenkreis (ZK) mit einem Kondensator (C) gespeist. Der Spannungszwischenkreis (ZK) wird von einem an eine einphasige Netzspannung (UN) angeschlossenen Gleichrichter (3) gespeist. Es wird fortlaufend eine Zwischenkreisspannung (UZK) erfasst. Erfindungsgemäß wird eine periodische Sperrphase (TS) des Gleichrichters (3) ermittelt. Es wird während dieser Sperrphase (TS) ein zum Zwischenkreisstrom (IZ) korrespondierender Stromwert (IZE) aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises (ZK) ändernden Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt. Die Erfindung betrifft weiterhin eine zum Verfahren korrespondierende Stromversorgungseinrichtung, insbesondere einen Frequenzumrichter.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung eines in eine Last hineinfließenden Zwischenkreisstromes, wobei die Last von einem gepufferten Spannungszwischenkreis mit einem Kondensator gespeist wird. Der Spannungszwischenkreis wird von einem an eine einphasige Netzspannung angeschlossenen Gleichrichter gespeist. Es wird fortlaufend eine Zwischenkreisspannung erfasst.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ermittlung einer in eine Last hineinfließenden Zwischenkreisleistung, wobei die Last von einem gepufferten Spannungszwischenkreis mit einem Kondensator gespeist wird. Der Spannungszwischenkreis wird von einem an eine einphasige Netzspannung angeschlossenen Gleichrichter gespeist. Es wird fortlaufend eine Zwischenkreisspannung erfasst. Synonym zu dem Begriff „hineinfließend" wird der Begriff „eingespeist" verstanden.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Ermittlung zumindest eines Phasenstromes eines ein- oder mehrphasigen von einem Wechselrichter gespeisten Verbrauchers, wobei der Wechselrichter aus einem gepufferten Spannungszwischenkreis mit einem Kondensator gespeist wird. Der Spannungszwischenkreis wird von einem an eine einphasige Netzspannung angeschlossenen Gleichrichter gespeist. Es wird fortlaufend eine Zwischenkreisspannung erfasst.
  • Schließlich betrifft die Erfindung eine zu den Verfahren korrespondierende Stromversorgungseinrichtung mit einem eingangsseitigen Gleichrichter, mit einem nachgeschalteten gepufferten Spannungszwischenkreis mit einem Kondensator und mit einer dem Spannungszwischenkreis nachgeschalteten Last. Die Stromversorgungseinrichtung weist ferner eine Spannungsmesseinheit zur Erfassung einer Zwischenkreisspannung sowie eine elektronische Steuereinheit zumindest zur rechnerischen Verarbeitung von korrespondierenden Zwischenkreisspannungsmesswerten auf.
  • Bei den heute bekannten Verfahren wird eine einphasige Netzspannung mittels eines Gleichrichters in eine gleichgerichtete gepulste Spannung umgewandelt. Der Gleichrichter ist vorzugsweise ein Brückengleichrichter. Die einphasige Netzspannung ist typischerweise eine 230 V/50 Hz-Netzspannung bzw. eine 110 V/60 Hz-Netzspannung. Die gepulste und somit stark wellige gleichgerichtete Netzspannung wird mittels eines Kondensators gefiltert und gepuffert. Diese Spannung dient der Speisung einer an dieser angeschlossenen elektrischen Last. Wegen der Anordnung des Pufferkondensators zwischen der eingangsseitigen Netzspannung und der elektrischen Last spricht man auch von einem Spannungszwischenkreis. An diesem liegt eine sogenannte Zwischenkreisspannung an. Auch wird der Begriff Spannungszwischenkreis verwendet, wenn diesem ein Wechselrichter folgt, welcher aus der gepufferten Zwischenkreisspannung eine dreiphasige Ausgangsspannung zur Speisung eines insbesondere dreiphasigen Verbrauchers erzeugt, wie z. B. zur Speisung eines Elektromotors.
  • Bei den bisher bekannten Verfahren wird zur Regelung und/oder zur Überwachung eines in die Last hineinfließenden Zwischenkreisstromes eine Strommesseinheit verwendet, welche einen zum Zwischenkreisstrom korrespondierenden Stromwert zumeist an eine elektronische Steuereinheit ausgibt. Übersteigt der erfasste Zwischenkreisstrom einen vorgegebenen Grenzwert, so erfolgt eine Abschaltung des Zwischenkreisstromes, wie z. B. mittels eines Trennschalters, oder eine Begrenzung des Zwischenkreisstromes auf zulässige Stromwerte. Meistens wird zusätzlich die Zwischenkreisspannung mittels einer Spannungsmesseinheit parallel zum Pufferkondensator erfasst. Dadurch ist eine netzseitige Spannungsüberwachung möglich, das heißt es kann eine netzseitige Überspannung und/oder Unterspannung erfasst werden.
  • Bekannt ist auch, eine aktuell in die elektrische Last hineinfließende Zwischenkreisleistung zu ermitteln, indem vorzugsweise mittels der elektronischen Steuereinheit das Produkt aus einer aktuell erfassten Zwischenkreisspannung und einem aktuell erfassten Zwischenkreisstrom rechnerisch ermittelt wird. Überschreitet die Zwischenkreisleistung einen vorgegebenen Leistungswert, so ist gleichfalls eine Abschaltung des Verbrauchers oder eine Begrenzung der elektrischen Zwischenkreisleistung möglich.
  • Die Überwachung der Zwischenkreisleistung im Sinne einer Schutzeinrichtung ist insbesondere für Umrichter zweckmäßig. Mit Umrichter ist eine Kombination aus einem eingangsseitigen Gleichrichter und einem ausgangsseitigen Wechselrichter bezeichnet, welche über einen Zwischenkreis miteinander verbunden sind. Der Wechselrichter speist vorzugsweise einen dreiphasigen Verbraucher, wie z. B. einen Elektromotor. Aus Sicht des Zwischenkreises sind der Wechselrichter sowie der angeschlossene Verbraucher die elektrische Last, in welche ein Zwischenkreisstrom bzw. eine Zwischenkreisleistung hineinfließt. Mittels der Steuereinheit können dann aus der Zwischenkreisspannung und dem Zwischenkreisstrom die korrespondierenden Phasenströme des dreiphasigen Verbrauchers rechnerisch ermittelt werden. Überschreitet zumindest einer der Phasenströme einen vorgegebenen Wert, so kann der Wechselrichter in einen sogenannten Taktsperrbetrieb geschaltet werden. Das heißt, dass der dreiphasige Ausgang des Wechselrichters auf elektronischem Wege abgeschaltet wird.
  • Ist der Umrichter ein Frequenzumrichter, so erfolgt die Ansteuerung des Wechselrichters mit einem bestimmten Aussteuergrad, der in einem Bereich von 0% bis 100% liegen kann. Bei einem Frequenzumrichter nimmt die Höhe der Ausgangsspannung mit steigender Ausgangsfrequenz zu. Insbesondere nimmt die dreiphasige Ausgangsspannung linear mit der Frequenz zu. Frequenzumrichter werden vorzugsweise zur Speisung drehzahlveränderlicher Elektromotoren verwendet. Aufgrund des induktiven Verhaltens eines Elektromotors führt dies zu einem über weite Bereiche konstanten Drehmoment, ohne den Motor zu überlasten. Bei sehr geringen Drehzahlen führt diese Betriebsart aufgrund des ohmschen Widerstandes der Wicklung jedoch zu einem geringeren Drehmoment. Um dies zu beheben, kann oft eine Spannungsanhebung im unteren Frequenzbereich eingestellt werden.
  • In Falle eines Frequenzumrichters erfolgt die rechnerische Ermittlung der jeweiligen Phasenströme aus der ermittelten Zwischenkreisleistung in Verbindung mit dem zur aktuellen Frequenz eingestellten Aussteuergrad.
  • Alternativ zur Zwischenkreisstrommessung ist auch eine direkte Messung der Phasenströme mit zwei Strommesseinheiten möglich. Der verbleibende zu messende Phasenstrom kann aus der Summe der beiden anderen erfassten Phasenströme ermittelt werden, da die Summe aller Phasenströme zu jedem Zeitpunkt den Wert Null aufweisen muss. Nachteilig an dieser Lösung ist, dass eine weitere Strommesseinheit notwendig ist.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Ermittlung eines in eine Last hineinfließenden Zwischenkreisstromes anzugeben, welches mit weniger Komponenten auskommt.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine zum Verfahren korrespondierende Stromversorgungseinrichtung anzugeben, welche weniger Komponenten benötigt.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird jeweils mit einem Verfahren entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 1, 2 oder 3 gelöst. Vorteilhafte Verfahrensvarianten sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 14 genannt. Im Anspruch 15 ist eine zu den Verfahren korrespondierende Stromversorgungseinrichtung angegeben. Vorteilhafte Ausführungsformen der Einrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen 16 bis 23 genannt.
  • Erfindungsgemäß wird für das erste Verfahren eine periodische Sperrphase des Gleichrichters ermittelt. Es wird während dieser Sperrphase ein zum Zwischenkreisstrom korrespondierender Stromwert aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises ändernden Zwischenkreisspannung ermittelt.
  • Damit ist der große Vorteil verbunden, dass auf eine Strommesseinheit zur Erfassung des Zwischenkreisstromes verzichtet werden kann. Die Ermittlung des Stromwertes erfolgt in einem Zeitraum, bei dem der Zwischenkreiskondensator netzseitig nicht nachgeladen wird. In diesem Fall hängt die Änderung der Zwischenkreisspannung ausschließlich von dem aus dem Kondensator entnommenen Zwischenkreisstrom gemäß der bekannten mathematischen Beziehung I = C·dU/dt ab, wobei der Term dU/dt die zeitliche Änderung der Zwischenkreisspannung beschreibt. Wird der Zwischenkreiskondensator mit einem konstanten Strom entladen, so fällt die zugehörige Zwischenkreisspannung linear ab. Die Bestimmung eines zum Zwischenkreisstrom korrespondierenden Stromwertes kann folglich ausschließlich mit rechnerischen Mitteln erfolgen. Die Mittel können sowohl analoge Rechenmittel sein, wie z. B. Differenzierer und Addierer, als auch digitale Rechenmittel sein, wie z. B. ein Mikrocomputer oder Mikrocontroller, auf dem ein entsprechendes Rechenprogramm ablauffähig ist.
  • Für das zweite Verfahren wird eine periodische Sperrphase des Gleichrichters ermittelt. Es wird während dieser Sperrphase ein zum Zwischenkreisstrom korrespondierender Stromwert aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises ändernden Zwischenkreisspannung ermittelt. Es wird ein zur Zwischenkreisleistung korrespondierender Leistungswert aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes und der erfassten Zwischenkreisspannung ermittelt.
  • Damit kann, wie bereits beim vorherigen Verfahren beschrieben, auf eine Strommesseinheit zur Erfassung des Zwischenkreisstromes verzichtet werden kann. Mittels analoger oder vorzugsweise digitaler Rechenmittel kann dann unter anderem aus einem aktuellen Spannungsmesswert der Zwischenkreisspannung eine aktuelle Zwischenkreisleistung ermittelt werden.
  • Für das dritte Verfahren wird eine periodische Sperrphase des Gleichrichters ermittelt. Es wird während dieser Sperrphase ein zum Zwischenkreisstrom korrespondierender Stromwert aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises ändernden Zwischenkreisspannung ermittelt. Es wird ein zum jeweiligen Phasenstrom korrespondierender Phasenstromwert aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes und eines Aussteuergrades des Wechselrichters ermittelt.
  • Damit kann insbesondere auf die zwei Strommesseinheiten zur Erfassung der Phasenströme verzichtet werden. Mittels analoger oder vorzugsweise digitaler Rechenmittel kann dann aus einem aktuellen Spannungsmesswert der Zwischenkreisspannung ein zum jeweiligen Phasenstrom korrespondierender Phasenstromwert ermittelt werden. In die Berechnung geht unter anderem ein aktueller Aussteuergrad des Wechselrichters mit ein.
  • Nach einer Ausführungsform wird der Stromwert aus dem Produkt der ersten zeitlichen Ableitung der Zwischenkreisspannung und der Kapazität des Kondensators ermittelt. Rechnerische Verfahren zur Nachbildung der zeitlichen Ableitung sind allgemein bekannt. Die Ausführung dieser mathematischen Funktion auf einer Steuereinheit, insbesondere auf einem Mikrocontroller, ist mit bereits verfügbaren Entwicklungswerkzeugen auf einfache Weise möglich.
  • Im Besonderen kann der Stromwert aus dem Produkt des Minimums der ersten zeitlichen Ableitung und der Kapazität des Kondensators ermittelt werden. Dadurch kann die rechnerische Ermittlung des Stromwertes mit vergleichsweise geringem programmtechnischen Aufwand realisiert werden. Die technischen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit eines Mikrocontrollers reduzieren sich.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge wird der Stromwert fortlaufend während der Sperrphase ermittelt, das heißt in zeitlichen Phasen der Netzspannung, in denen keine netzseitige Einspeisung in den Pufferkondensator erfolgt.
  • Vorzugsweise wird zur Festlegung des Beginns der Sperrphase ein Abfallen der Zwischenkreisspannung ermittelt. Ein Abfallen liegt insbesondere dann vor, wenn mit Absinken der Netzspannung unter einen gewissen Netzspannungswert die Gleichrichterdioden in den Sperrbetrieb gehen. Durch die hierauf fehlende Nachladung fällt die Zwischenkreisspannung wieder ab.
  • Weiterhin wird vorzugsweise zur Festlegung des Endes der Sperrphase ein Anstieg der Zwischenkreisspannung ermittelt. Ein Ansteigen liegt insbesondere dann vor, wenn mit Ansteigen der einphasigen Netzspannung über einen gewissen Netzspannungswert die Gleichrichterdioden leitend werden. Durch die hierauf einsetzende Nachladung steigt die Zwischenkreisspannung wieder an.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform kann alternativ oder zusätzlich eine erste und/oder zweite zeitliche Ableitung der Zwischenkreisspannung zur Festlegung des Starts und des Endes der Sperrphase ermittelt werden. Die Verwendung der ersten und/oder zweiten Ableitung ermöglicht ein exakteres „Auffinden" der Start- und Sperrphase des Gleichrichters.
  • Einer Ausführungsform zufolge wird ein Überstromwert als Vergleichsgrenzwert vorgegeben. Es wird eine Warnmeldung ausgegeben, wenn der aktuell ermittelte Stromwert den Vergleichsgrenzwert überschreitet. Dadurch kann eine übergeordnete Überwachungseinrichtung entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Komponenten der korrespondierenden Stromversorgungseinrichtung und/oder des angeschlossenen Verbrauchers veranlassen. Dies kann z. B. die Ansteuerung eines (externen) Trennschalters sein.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge wird ein maximaler Leistungswert als Vergleichsgrenzwert vorgegeben. Es wird ei ne Warnmeldung ausgegeben, wenn der aktuell ermittelte Leistungswert den Vergleichsgrenzwert überschreitet. Dadurch kann gleichfalls eine übergeordnete Überwachungseinrichtung Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Erzeugung einer solchen Warnmeldung ist insbesondere bei Umrichtern als Stromversorgungseinrichtungen vorteilhaft.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge wird ein Phasenüberstromwert als Vergleichsgrenzwert vorgegeben. Es wird eine Warnmeldung ausgegeben, wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert den Vergleichsgrenzwert überschreitet. Dadurch kann gleichfalls eine übergeordnete Überwachungseinrichtung Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Erzeugung einer solchen Warnmeldung ist insbesondere bei Frequenzumrichtern vorteilhaft, welche eine Vielzahl von überwachungsbedürftigen und überstromsensiblen elektronischen Schaltelementen, wie z. B. MOSFET-Transistoren, aufweisen.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird ein Phasenüberstromwert als Vergleichsgrenzwert vorgegeben. Der Wechselrichter wird in einen Sperrbetrieb geschaltet, wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert den Vergleichsgrenzwert überschreitet. Dadurch ist eine besonders schnelle Reaktion auf einen Überstrom oder auf einen einsetzenden Kurzschlussstrom möglich.
  • Alternativ oder zusätzlich kann zumindest ein Trennschalter angesteuert werden, wenn der jeweilige Vergleichsgrenzwert überschritten wird. Dadurch kann der Verbraucher spannungsfrei geschaltet werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine zu den Verfahren korrespondierende Stromversorgungseinrichtung gelöst. Die erfindungsgemäße Stromversorgungseinrichtung weist die elektronische Steuereinheit mit Mitteln zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur fortlaufenden rechnerischen Ermittlung eines zum Zwischenkreisstrom korrespondierenden Stromwertes und/oder eines zur Zwischenkreisleistung korres pondierenden Leistungswertes und/oder eines zum jeweiligen Phasenstrom korrespondierenden Phasenstromwertes auf.
  • Nach einer Ausführungsform der Stromversorgungseinrichtung weist die elektronische Steuereinheit zumindest einen Signalausgang zur Ausgabe des Stromwertes und/oder des Leistungswertes und/oder des jeweiligen Phasenstromwertes auf. Die jeweiligen Messwerte können dann von einer übergeordneten Stelle, wie z. B. von einer zentralen Überwachungseinrichtung, eingelesen und ausgewertet werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die elektronische Steuereinheit zumindest einen weiteren Signalausgang zur Ausgabe einer Warnmeldung bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes für den Stromwert, für den Leistungswert oder für den jeweiligen Phasenstromwert aufweisen. Die Warnmeldung ist insbesondere ein digitales Signal, welches direkt oder indirekt auf ein Schaltelement, wie z. B. einen Trennschalter, einwirken kann.
  • Weiterhin kann die elektronische Steuereinheit Mittel zur Ansteuerung zumindest eines Trennschalters bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes für den Stromwert, für den Leistungswert oder für den jeweiligen Phasenstromwert aufweisen.
  • Im Besonderen ist die Stromversorgungseinrichtung ein Umrichter, insbesondere ein Frequenzumrichter. Der Umrichter weist einen Wechselrichter zur Speisung eines anschließbaren ein- oder mehrphasigen Verbrauchers auf, wobei der Wechselrichter dem Spannungszwischenkreis nachgeschaltet ist. Die elektronische Steuereinheit weist Mittel zur Ansteuerung von elektronischen Schaltern des Wechselrichters auf. Der Wechselrichter kann beispielsweise ein Pulswechselrichter sein, dessen elektronische Schaltelemente mittels von der Steuereinheit oder von einer entsprechend dazu ausgebildeten Elektronikeinheit in Form von Pulsen angesteuert werden.
  • Die elektronische Steuereinheit kann weiterhin einen Steuereingang für einen Sollwert zum Einstellen einer Frequenz und einer Ausgangsspannung des Wechselrichters mittels der elektronischen Schalter aufweisen. Die entsprechende Berechnung des Timings der jeweiligen Schaltsignale für die elektronischen Schaltelemente erfolgt dann in Abhängigkeit dieser Eingangsgröße.
  • Nach einer Ausführungsform steuert die elektronische Steuereinheit die elektronischen Schalter des Wechselrichters bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes für den Stromwert, für den Leistungswert oder für den jeweiligen Phasenstromwert sperrend an. Dadurch ist eine sofortige Abschaltung des Verbrauchers, insbesondere eines Elektromotors, möglich.
  • Insbesondere weist die Stromversorgungseinrichtung einen dreiphasigen Wechselrichter zur Speisung insbesondere eines dreiphasigen Verbrauchers auf. An dem dreiphasigen Wechselrichter kann auch ein ein- oder zweiphasiger Verbraucher angeschlossen sein.
  • Alternativ zum Umrichter kann die Stromversorgungseinrichtung ein getakteter Gleichrichter sein. Dem Spannungszwischenkreis kann ein Gleichstromsteller, ein DC/DC-Wandler, ein Hochsetzsteller, ein Tiefsetzsteller oder ein Sperrsteller zur Speisung eines daran anschließbaren Verbrauchers nachgeschaltet sein. In entsprechender Weise weist die elektronische Steuereinheit Mittel zur Ansteuerung von elektronischen Schaltern des Gleichstromstellers, des DC/DC-Wandlers, des Hochsetzstellers, des Tiefsetzstellers oder des Sperrstellers auf. Die elektronischen Schalter bzw. Schaltelemente sind insbesondere Leistungstransistoren, IGBTs, MOSFET-Transistoren, GTOs oder Thyristoren.
  • Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein Prinzipschaltbild einer Stromversorgungseinrichtung nach dem Stand der Technik,
  • 2 ein Schaltbild eines Umrichters als Stromversorgungseinrichtung nach dem Stand der Technik im Detail,
  • 3 beispielhaft ein Zeitdiagramm mit eingetragenen periodischen Verläufen einer Netzspannung, einer Zwischenkreisspannung sowie eines Netzstromes nach dem Stand der Technik,
  • 4 beispielhaft ein Ablaufdiagramm der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte,
  • 5 beispielhaft ein Zeitdiagramm mit eingetragenen periodischen Verläufen einer Netzspannung, einer Zwischenkreisspannung, eines Gleichrichterstromes, eines Laststromes, einer zeitlich abgeleiteten Zwischenkreisspannung sowie eines Kondensatorstromes gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 6 ein Prinzipschaltbild einer Stromversorgungseinrichtung gemäß der Erfindung,
  • 7 ein Prinzipschaltbild eines beispielhaften Umrichters als Stromversorgungseinrichtung gemäß der Erfindung und
  • 8 ein Schaltbild eines beispielhaften Umrichters als Stromversorgungseinrichtung gemäß der Erfindung im Detail.
  • 1 zeigt ein Prinzipschaltbild einer Stromversorgungseinrichtung 1 nach dem Stand der Technik.
  • Die gezeigte Stromversorgungseinrichtung 1 weist eingangsseitig einen Gleichrichter 3, symbolisiert durch eine Diode, auf. Am Eingang des Gleichrichters 3 sind zwei Anschlussklemmen 5, 6 zum Anschließen einer einphasigen Netzspannung UN vorhanden. Die Netzspannung UN ist typischerweise eine 230 V/50 Hz-Netzspannung oder eine 110 V/60 Hz-Netzspannung. Mit IN ist der zugehörige Netzstrom bezeichnet. Der Gleichrichter 3 ist einem gepufferten Spannungszwischenkreis ZK vorgeschaltet, der einen Kondensator C zur Pufferung aufweist. Parallel ist zum Kondensator C eine Spannungsmesseinheit VM zur Erfassung einer dort anliegenden Zwischenkreisspannung UZK geschaltet. Mit IG ist ein Gleichrichterstrom, mit IC ein durch den Kondensator C fließender Strom bezeichnet.
  • Weiterhin ist dem Spannungszwischenkreis ZK eine Last 4 nachgeschaltet, symbolisiert durch eine Impedanz. Die Last 4 kann ein einphasiger Verbraucher sein. Sie kann auch eine Kombination aus einem Wechselrichter mit nachgeschalteten ein- oder mehrphasigen Verbrauchern sein. Sie kann weiterhin eine Kombination aus einem Gleichstromsteller, einem DC/DC-Wandler, einem Hochsetzsteller, einem Tiefsetzsteller oder einem Sperrsteller mit jeweils einem nachgeschalteten insbesondere einphasigen Verbraucher sein. In die Last 4 fließt ein mit dem Bezugszeichen IZ bezeichneter Zwischenkreisstrom bzw. eine mit dem Bezugszeichen P bezeichnete Zwischenkreisleistung hinein. Zur Erfassung des Zwischenkreisstromes IZ ist eine Strommesseinheit AM, wie z. B. ein Stromwandler, bezeichnet. Über einen nachgeschalteten ansteuerbaren Trennschalter TR kann die Last 4 vom speisenden Zwischenkreis ZK getrennt werden.
  • Im oberen der Teil der 1 ist eine Steuereinheit 2, insbesondere eine elektronische Steuereinheit, wie z. B. ein Mikrocontroller, dargestellt. Eingangseitig ist die Steuereinheit 2 mit der Spannungsmesseinheit VM sowie der Strommesseinheit AM zur Erfassung eines zur Zwischenkreisspannung UZK korrespondierenden Spannungswertes UMW und eines zum Zwischenkreisstrom IZ korrespondierenden Stromwertes IMW verbunden. Aus diesen beiden Messwerten UMW, IMW kann die Steuereinheit 2 eine an einem Signalausgang 10 anliegende Warnmeldung MLD ausgeben, wenn der erfasste Stromwert IMW, eine aus dem Spannungswert UMW und dem Stromwert IMW ermittelte Zwischenkreisleistung P oder ein Phasenstrom einen vorgegebenen Ver gleichsgrenzwert überschreitet. Die Steuereinheit 2 kann alternativ oder zusätzlich bei Überschreitung eines Vergleichsgrenzwertes einen Stoppbefehl bzw. ein Abschaltsignal STOPP an den Trennschalter TR ausgeben.
  • 2 zeigt ein Schaltbild eines Umrichters als Stromversorgungseinrichtung 1 nach dem Stand der Technik im Detail.
  • Der gezeigte Umrichter 1 weist im linken Teil der 2 einen als Brückengleichrichter 3 ausgebildeten Gleichrichter mit vier Dioden D1–D4 auf. Im rechten Teil der 2 ist der schaltungstechnische Aufbau eines Wechselrichters 7 zu sehen. Er setzt sich aus sechs elektronischen Schaltelementen T1–T6 zusammen. Im Beispiel der 2 sind diese IGBTs (für Insulated Gate Bipolar Transistor). Bei den mit den Bezugszeichen D11–D16 bezeichneten Dioden handelt es sich um Freilaufdioden. Der Wechselrichter 7 ist beispielhaft dreiphasig ausgeführt. Er speist ausgangsseitig einen dreiphasigen Verbraucher L. Bei dem gezeigten Verbraucher L handelt es sich um einen Elektromotor.
  • Zur Stromerfassung kann der Umrichter 1 nach dem Stand der Technik eine Strommesseinheit AM zur Erfassung des Zwischenkreisstromes IZ aufweisen. Er kann alternativ oder zusätzlich einen oder insbesondere zwei Strommesseinheiten AM1, AM2 zur Messung der jeweiligen Phasenströme IPR, IPS, IPT des angeschlossenen Verbrauchers L aufweisen.
  • 3 zeigt beispielhaft ein Zeitdiagramm mit eingetragenen periodischen Verläufen einer Netzspannung UN, einer Zwischenkreisspannung UZK sowie eines Netzstromes IN nach dem Stand der Technik.
  • Im oberen Teil der 3 ist die gleichgerichtete Zwischenkreisspannung UZK zu sehen. Sie weist aufgrund der periodisch einsetzenden netzseitigen Einspeisung eine gewisse Welligkeit auf, welche durch den Kondensator C im Zwischenkreis ZK bereits stark reduziert ist. Mit T ist die Netzperiode, mit TS die periodische Sperrphase des Gleichrichters 3 und mit TL die Ladephase des Gleichrichters 3 bezeichnet. Die Netzperiode T entspricht in zeitlicher Hinsicht der Summe aus der Sperrphase TS und der Ladephase TL des Gleichrichters 3.
  • Darunter liegend dargestellt ist die eingangsseitige Netzspannung UN zu sehen, welche den bekannten sinusförmigen Verlauf aufweist. Die dazugehörige Netzperiode T weist für ein 230 V/50 Hz-Stromversorgungsspannung UN einen Wert von 20 ms auf. Bei einer 110 V/60 Hz-Stromversorgungsspannung UN beträgt dieser Wert 16, 67 ... ms.
  • Weiter darunter liegend ist der Verlauf des pulsförmigen Netzstromes IN dargestellt, welcher je nach Vorzeichen der zugehörigen Netzspannung einen positiven oder negativen Stromstärkewert aufweist. Während dieser kurzeitigen Phasen erfolgt die Nachladung des Kondensators C im Zwischenkreis ZK.
  • 4 zeigt beispielhaft ein Ablaufdiagramm der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte S1–S5. Das gezeigte Ablaufdiagramm zeigt den Ablauf der erfindungsgemäßen Verfahren in einer gemeinsamen Darstellung.
  • Mit dem Bezugszeichen SO ist der Start der Verfahren bezeichnet. In diesem Schritt SO wird der Rahmen des jeweiligen Verfahrens entsprechend dem jeweiligen Oberbegriff festgelegt.
  • Schritt SO umfasst gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 zur Ermittlung eines in eine Last 4 hineinfließenden Zwischenkreisstromes IZ eine fortlaufende Erfassung der Zwischenkreisspannung UZK. Die Last 4 wird von einem gepufferten Spannungszwischenkreis ZK mit einem Kondensator C gespeist, wobei der Spannungszwischenkreis ZK von einem an eine einphasige Netzspannung UN angeschlossenen Gleichrichter 3 gespeist wird.
  • Schritt SO umfasst gemäß dem zweiten Verfahren nach Anspruch 2 zur Ermittlung einer in eine Last 4 hineinfließenden Zwischenkreisleistung P gleichfalls eine fortlaufende Erfassung der Zwischenkreisspannung UZK.
  • In entsprechender Weise umfasst Schritt SO gemäß dem dritten Verfahren nach Anspruch 3 zur Ermittlung zumindest eines Phasenstromes IPR, IPS, IPT eines ein- oder mehrphasigen von einem Wechselrichter 7 gespeisten Verbrauchers L gleichfalls eine fortlaufende Erfassung der Zwischenkreisspannung UZK.
  • In Schritt S1 erfolgt für alle drei Verfahren eine Ermittlung einer periodischen Sperrphase TS des Gleichrichters 3.
  • In Schritt S2 erfolgt für das erste Verfahren eine Ermittlung eines zum Zwischenkreisstrom IZ korrespondierenden Stromwertes IZE während dieser Sperrphase TS aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises ZK ändernden Zwischenkreisspannung UZK.
  • Für das zweite Verfahren wird zusätzlich noch ein zur Zwischenkreisleistung P korrespondierender Leistungswert PE aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes IZE und der erfassten Zwischenkreisspannung UZK ermittelt.
  • Für das dritte Verfahren wird im Vergleich zum ersten Verfahren zusätzlich noch ein zum jeweiligen Phasenstrom IPR, IPS, IPT korrespondierender Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes IZE und eines Aussteuergrades A des Wechselrichters 7 ermittelt. Der Aussteuergrad kann auch ein konstanter Wert sein.
  • Im Schritt S3 erfolgt die Ausgabe des Stromwertes IZE, des Leistungswertes PE sowie der jeweiligen Phasenstromwerte IPRE, IPSE, IPTE.
  • Mit dem Bezugszeichen S4 ist das Ende des Ablaufs der erfindungsgemäßen Verfahren bezeichnet.
  • In Bezug auf Schritt S1 wird der Stromwert IZE vorzugsweise fortlaufend während der Sperrphase TS ermittelt, so dass eine Vielzahl von Messgrößen zur Überwachung der zuvor genannten Werte IZE, PE, IPRE, IPSE, IPTE erfasst werden kann. Dadurch ist eine schnelle Reaktion auf eine Veränderung einer dieser Werte IZE, PE, IPRE, IPSE, IPTE möglich.
  • Zur Festlegung des Beginns tS der Sperrphase TS kann ein Abfallen der Zwischenkreisspannung UKZ ermittelt werden. Zur Festlegung des Endes tL der Sperrphase TS kann ein Anstieg der Zwischenkreisspannung UZK ermittelt werden. Es kann alternativ oder zusätzlich eine erste und/oder zweite zeitliche Ableitung UZK', UZK'' der Zwischenkreisspannung UZK zur Festlegung des Starts tS und des Endes tL der Sperrphase TS ermittelt werden.
  • In Bezug auf Schritt S2 kann der Stromwert IZE aus dem Produkt der ersten zeitlichen Ableitung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK und der Kapazität CAP des Kondensators C ermittelt werden. Es kann alternativ dazu der Stromwert IZE aus dem Produkt des Minimums MIN der ersten zeitlichen Ableitung UZK' und der Kapazität CAP des Kondensators C ermittelt werden.
  • Nach einer Verfahrensvariante kann für das erste Verfahren ein Überstromwert IMAX als Vergleichsgrenzwert vorgegeben werden. Wenn der aktuell ermittelte Stromwert IZE den Vergleichsgrenzwert IMAX überschreitet, kann eine Warnmeldung MLD ausgegeben werden.
  • Nach einer Verfahrensvariante kann für das zweite Verfahren ein maximaler Leistungswert PMAX als Vergleichsgrenzwert vorgegeben werden. Wenn der aktuell ermittelte Leistungswert PE den Vergleichsgrenzwert PMAX überschreitet, kann eine Warnmeldung MLD ausgegeben werden.
  • Nach einer Verfahrensvariante kann für das dritte Verfahren ein Phasenüberstromwert IPX als Vergleichsgrenzwert vorgege ben werden. Wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE den Vergleichsgrenzwert IPX überschreitet, kann eine Warnmeldung MLD ausgegeben werden.
  • Alternativ zur vorherigen Verfahrensvariante kann der Wechselrichter 7 auch in einen Sperrbetrieb geschaltet werden, wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE den Vergleichsgrenzwert IPX überschreitet.
  • Alternativ oder zusätzlich kann als weitere Verfahrensvariante für alle drei Verfahren zumindest ein Trennschalter TR angesteuert werden, wenn der jeweilige Vergleichsgrenzwert IMAX, PMAX, IPX überschritten wird.
  • 5 zeigt beispielhaft ein Zeitdiagramm mit eingetragenen periodischen Verläufen einer Netzspannung UN, einer Zwischenkreisspannung UZK, eines Gleichrichterstromes IG, eines Laststromes IL, einer zeitlich abgeleiteten Zwischenkreisspannung UZK' sowie eines Kondensatorstromes IC gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Im oberen Teil der 5 ist wiederum die aus der gleichgerichteten Netzspannung UN erzeugte und mittels des Kondensators C im Zwischenkreis ZK gefilterte und gepufferte Zwischenkreisspannung UZK zu sehen. Sie weist trotz Filterung noch eine gewisse Restwelligkeit auf. Mit dem Bezugszeichen TP ist eine positive Halbwelle der Netzspannung UN, mit dem Bezugszeichen TN die negative Halbwelle der Netzspannung UN bezeichnet. Mit tS ist ein Sperrzeitpunkt bezeichnet, ab dem der Gleichrichter 3 in den Sperrbetrieb geht. Durch die fehlende Nachladung des Zwischenkreises ZK fällt die Zwischenkreisspannung UZK von da an ab. Mit tL ist ein Ladezeitpunkt bezeichnet, ab dem der Gleichrichter 3 wieder in den Ladebetrieb übergeht. Von da an ab steigt die Zwischenkreisspannung UZK wieder an.
  • Im Zeitdiagramm gemäß 5 ist weiterhin der Verlauf des Gleichrichterstromes IG eingezeichnet. Er verläuft pulsför mig, insbesondere in der Nachladeladephase TL. Mit IL ist weiterhin ein beispielhaft angenommener und nahezu konstanter Laststrom bezeichnet.
  • Gleichfalls pulsförmig verläuft die zeitliche Ableitung UZK', aus welcher gemäß der Erfindung ein zumindest nahezu gleich verlaufender Kondensatorstrom IC ermittelt werden kann. Beide Größen UZK', IC weisen zur vereinfachten Darstellung einen gemeinsamen Verlauf auf, da sie über die mathematische Beziehung IC = CAP·UZK' zueinander proportional sind. Mit CAP ist die Kapazität des Kondensators C bezeichnet. Dieser Kondensatorstrom IC entspricht in Hinblick auf die Erfindung dem gesuchten Zwischenkreisstrom IZ, wenn der Gleichrichter 3 im Sperrbetrieb ist.
  • Wie 5 weiter zeigt, ist der Kondensatorstrom IC während der Sperrphase TS des Gleichrichters 3 negativ. Dies bedeutet, dass der Pufferkondensator C entladen wird. Aufgrund der Entladung des Kondensators C mit einem lastseitigen konstanten Strom IL ist auch die Änderung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK konstant und folglich auch der dazu proportionale Kondensatorstrom IC.
  • Vorzugsweise kann bei Annahme eines konstanten Laststromes IL auch das Minimum MIN der zeitlichen Ableitung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK für die rechnerische Ermittlung des Zwischenkreisstrom IZ herangezogen werden.
  • Für stark schwankende Belastungen des Zwischenkreises ZK ist eine fortlaufend aktualisierte rechnerische Ermittlung der zeitlichen Ableitung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK und des daraus abgeleiteten Zwischenkreisstromes IZ vorteilhaft. Allerdings liegen nur während der Sperrphase TS des Gleichrichters 3 verwertbare Stromwerte IZE vor.
  • 6 zeigt ein Prinzipschaltbild einer Stromversorgungseinrichtung 1 gemäß der Erfindung.
  • Wie der Vergleich zu der Stromversorgungseinrichtung 1 nach dem Stand der Technik gemäß 1 zeigt, fehlt nun vorteilhaft die Strommesseinheit AM zur Erfassung des Zwischenkreisstromes IZ bzw. der dazu korrespondierenden Strommesswerte IZE. Denn erfindungsgemäß werden die Strommesswerte IZE mit Mitteln der Steuereinheit 2 rechnerisch aus der Änderung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK bzw. aus den dazu korrespondierenden Spannungsmesswerten UMW ermittelt.
  • Dabei ist hinsichtlich der Fertigungskosten für eine derartige Stromversorgungseinrichtung 1 noch zu bedenken, dass eine Strommesseinheit AM, wie z. B. ein Stromwandler, ein Vielfaches der Kosten einer Spannungsmesseinheit VM beträgt. In Letztere können im einfachsten Fall direkt oder über einen Spannungsteiler über einen Spannungseingang einer Steuereinheit oder I/O-Einheit Spannungswerte eingelesen werden. Dadurch ist eine erfindungsgemäße Stromversorgungseinrichtung 1 günstiger und durch den Wegfall des sonst erforderlichen Einbaus der Strommesseinheit AM bzw. der Strommesseinheiten AM1, AM2 schneller herstellbar.
  • Die Steuereinheit 2 ist vorzugsweise ein Mikrocontroller. Mit dem Bezugszeichen CAP und K, welche in den Kasten für die Steuereinheit 2 eingezeichnet sind, sind digitale Werte im Sinne von Konstanten bezeichnet. CAP entspricht dabei dem Kapazitätswert des in der Stromversorgungseinrichtung 1 verwendeten Kondensators C. Mit K ist ein Proportionalitätsfaktor für die rechnerische Ermittlung des Zwischenkreisstromes IZ aus der zeitlichen Änderung UZK' der Zwischenkreisspannung UZK bezeichnet. Ausgangsseitig stehen an einem Signalausgang 9 die zu dem zu ermittelnden Zwischenkreisstrom IZ, die zu der zu ermittelnden Zwischenkreisleistung P und die zu den jeweils zu ermittelnden Phasenströmen IPR, IPS und IPT korrespondierenden Stromwerte IZE, Leistungswerte PE und Phasenstromwerte IPRE, IPSE, IPTE an.
  • Die elektronische Steuereinheit 2 weist einen weiteren Signalausgang 10 zur Ausgabe einer Warnmeldung MLD bei Über schreitung des Vergleichsgrenzwertes IMAX, PMAX, IPX für den Stromwert IZ, für den Leistungswert PE oder für den jeweiligen Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE auf.
  • An den Signalausgängen 9 und 10 können die zuvor genannten Messwerte IZE, IPE IPRE, IPSE, IPTE und Meldungen MLD auch in Form eines Bussignals oder seriellen Signals ausgegeben werden. Es kann auch für jeden Messwert IZE, IPE IPRE, IPSE, IPTE oder für jede Meldung MLD ein separater Signalausgang vorhanden sein.
  • Die Steuereinheit 2 kann weiterhin Mittel zur Ansteuerung des gezeigten Trennschalters TR bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes IMAX, PMAX, IPX für den Stromwert IZ, für den Leistungswert PE oder für den jeweiligen Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE aufweisen.
  • 7 zeigt ein Prinzipschaltbild eines beispielhaften Umrichters 1 als Stromversorgungseinrichtung gemäß der Erfindung.
  • Der Last 4 in 6 entspricht die Kombination aus einem Wechselrichter 7 und einem an diesen angeschlossenen Verbraucher L. Der Verbraucher L ist beispielhaft ein Elektromotor. Der Wechselrichter 7 weist einen Steuereingang für Steuerbefehle bzw. Schaltimpulse CTR für die in der vorliegenden 7 nicht weiter gezeigten Schaltelemente des Wechselrichters 7 auf. Ein weiterer Steuereingang dient zur Erfassung eines Stopp-Befehls bzw. eines Taktsperrbefehls STOP.
  • Die Steuereinheit 2 weist weiterhin einen Signaleingang 8 zur Erfassung eines Sollwertes SW auf. Der Sollwert SW kann beispielsweise in Drehmomentsollwert für den angeschlossenen Elektromotors L sein. Er kann weiterhin eine Ausgangsfrequenz und/oder ein Ausgangspannungswert des Wechselrichters 7 sein. Die Steuereinheit 2 weist hierzu nicht weiter bezeichnete Mittel auf, um aus dem Sollwert SW entsprechende Steuerbefehle bzw. Schaltimpulse CTR für die Schaltelemente des Wechsel richters 7 zu erzeugen. Zur Berechung kann weiterhin ein in der Steuereinheit 2 hinterlegter Aussteuergrad A des Wechselrichters 7 hinterlegt sein. Im Falle eines konstanten Aussteuergrades A, wie z. B. von 100%, kann dieser Wert im Proportionalitätsfaktor K berücksichtigt sein.
  • 8 zeigt ein Schaltbild eines beispielhaften Umrichters 1 als Stromversorgungseinrichtung gemäß der Erfindung im Detail.
  • Im Beispiel der 8 ist der Umrichter 1 insbesondere ein dreiphasiger Frequenzumrichter zur Speisung einer dreiphasigen Last L. Im Vergleich zur 2 weist der Umrichter 1 vorteilhaft keine Strommessmittel AM zur Erfassung des Zwischenkreisstromes IZ bzw. Phasenstrommessmittel AM1, AM2 zur Erfassung der Phasenströme IPR, IPS, IPT auf. Zur Ansteuerung der elektronischen Schalter T1–T6 weist die Steuereinheit 2 entsprechende Signalausgänge auf.
  • Weiterhin weist die elektronische Steuereinheit 2 einen Steuereingang 8 für einen Sollwert MW zum Einstellen einer Frequenz und/oder einer Ausgangsspannung des Wechselrichters 7 mittels der elektronischen Schalter T1–T6 auf. Insbesondere kann die elektronische Steuereinheit 2 die elektronischen Schalter T1–T6 des Wechselrichters 7 bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes IMAX, PMAX, IPX für den Stromwert IZ, für den Leistungswert PE oder für den jeweiligen Phasenstromwert IPRE, IPSE, IPTE sperrend ansteuern.
  • Die Stromversorgungseinrichtung 1 kann alternativ zum Wechselrichter 7, der aus einer Gleichspannung UZK eine dreiphasige Ausgangswechselspannung erzeugt, ein getakteter Gleichrichter 1 sein. In diesem Fall kann dem Spannungszwischenkreis ZK ein Gleichstromsteller, ein DC/DC-Wandler, ein Hochsetzsteller, ein Tiefsetzsteller oder ein Sperrsteller zur Speisung einer daran anschließbaren elektrischen Last L nachgeschaltet sein. In entsprechender Weise weist dann die elektronische Steuereinheit 2 Mittel zur Ansteuerung von elektronischen Schaltern des Gleichstromstellers, des DC/DC-Wandlers, des Hochsetzstellers, des Tiefsetzstellers oder des Sperrstellers auf.
  • Die zuvor genannten Stelleinheiten, die dem Zwischenkreis ZK nachgeschaltet sind, weisen vorzugsweise eine oder mehrere Ladespulen, elektronische Schaltmittel, wie Schalttransistoren, sowie Freilaufdioden und gegebenenfalls Filterkreise auf.
  • Ein Hochsetzsteller setzt dabei die eingangsseitig an ihm anliegende Zwischenkreisspannung UZK in eine betragsmäßige höhere Ausgangsgleichspannung um. Ein Tiefsetzsteller setzt die Zwischenkreisspannung UZK in eine betragsmäßige niedrigere Ausgangsgleichspannung um. Ein Sperrsteller setzt die Zwischenkreisspannung UZK in eine betragsmäßig niedrigere oder höhere im Bezug auf das Spannungspotential des Zwischenkreises ZK negative Ausgangsgleichspannung um. Ein DC/DC-Wandler stellt eine im Vergleich zu den vorangegangenen Varianten der Stromversorgungseinrichtung 1 potentialfreie Ausgangsgleichspannung zur Verfügung.

Claims (23)

  1. Verfahren zur Ermittlung eines in eine Last (4) hineinfließenden Zwischenkreisstromes (IZ), wobei die Last (4) von einem gepufferten Spannungszwischenkreis (ZK) mit einem Kondensator (C) gespeist wird, wobei der Spannungszwischenkreis (ZK) von einem an eine einphasige Netzspannung (UN) angeschlossenen Gleichrichter (3) gespeist wird und wobei fortlaufend eine Zwischenkreisspannung (UZK) erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, – dass eine periodische Sperrphase (TS) des Gleichrichters (3) ermittelt wird und – dass während dieser Sperrphase (TS) ein zum Zwischenkreisstrom (IZ) korrespondierender Stromwert (IZE) aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises (ZK) ändernden Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt wird.
  2. Verfahren zur Ermittlung einer in eine Last (4) hineinfließenden Zwischenkreisleistung (P), wobei die Last (4) von einem gepufferten Spannungszwischenkreis (ZK) mit einem Kondensator (C) gespeist wird, wobei der Spannungszwischenkreis (ZK) von einem an eine einphasige Netzspannung (UN) angeschlossenen Gleichrichter (3) gespeist wird und wobei fortlaufend eine Zwischenkreisspannung (UZK) erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, – dass eine periodische Sperrphase (TS) des Gleichrichters (3) ermittelt wird, – dass während dieser Sperrphase (TS) ein zum Zwischenkreisstrom (IZ) korrespondierender Stromwert (IZE) aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises (ZK) ändernden Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt wird und – dass ein zur Zwischenkreisleistung (P) korrespondierender Leistungswert (PE) aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes (IZE) und der erfassten Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt wird.
  3. Verfahren zur Ermittlung zumindest eines Phasenstromes (IPR, IPS, IPT) einer ein- oder mehrphasigen von einem Wechselrichter (7) gespeisten Verbrauchers (L), wobei der Wechselrichter (7) aus einem gepufferten Spannungszwischenkreis (ZK) mit einem Kondensator (C) gespeist wird, wobei der Spannungszwischenkreis (ZK) von einem an eine einphasige Netzspannung (UN) angeschlossenen Gleichrichter (3) gespeist wird und wobei fortlaufend eine Zwischenkreisspannung (UZK) erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, – dass eine periodische Sperrphase (TS) des Gleichrichters (3) ermittelt wird, – dass während dieser Sperrphase (TS) ein zum Zwischenkreisstrom (IZ) korrespondierender Stromwert (IZE) aus der sich durch die Entladung des Spannungszwischenkreises (ZK) ändernden Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt wird und – dass ein zum jeweiligen Phasenstrom (IPR, IPS, IPT) korrespondierender Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) aus dem Produkt des ermittelten Stromwertes (IZE) und eines Aussteuergrades (A) des Wechselrichters (7) ermittelt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stromwert (IZE) aus dem Produkt der ersten zeitlichen Ableitung (UZK') der Zwischenkreisspannung (UZK) und der Kapazität (CAP) des Kondensators (C) ermittelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stromwert (IZE) aus dem Produkt des Minimums (MIN) der ersten zeitlichen Ableitung (UZK') und der Kapazität (CAP) des Kondensators (C) ermittelt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stromwert (IZE) fortlaufend während der Sperrphase (TS) ermittelt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Festlegung des Beginns (tS) der Sperrphase (TS) ein Abfallen der Zwischenkreisspannung (UKZ) ermittelt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Festlegung des Endes (tL) der Sperrphase (TS) ein Anstieg der Zwischenkreisspannung (UZK) ermittelt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass alternativ oder zusätzlich eine erste und/oder zweite zeitliche Ableitung (UZK', UZK'') der Zwischenkreisspannung (UZK) zur Festlegung des Starts (tS) und des Endes (tL) der Sperrphase (TS) ermittelt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Überstromwert (IMAX) als Vergleichsgrenzwert vorgegeben wird und – dass eine Warnmeldung (MLD) ausgegeben wird, wenn der aktuell ermittelte Stromwert (IZE) den Vergleichsgrenzwert (IMAX) überschreitet.
  11. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, – dass ein maximaler Leistungswert (PMAX) als Vergleichsgrenzwert vorgegeben wird und – dass eine Warnmeldung (MLD) ausgegeben wird, wenn der aktuell ermittelte Leistungswert (PE) den Vergleichsgrenzwert (PMAX) überschreitet.
  12. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Phasenüberstromwert (IPX) als Vergleichsgrenzwert vorgegeben wird und – dass eine Warnmeldung (MLD) ausgegeben wird, wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) den Vergleichsgrenzwert (IPX) überschreitet.
  13. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Phasenüberstromwert (IPX) als Vergleichsgrenzwert vorgegeben wird und – dass der Wechselrichter (7) in einen Sperrbetrieb geschaltet wird, wenn der jeweilige aktuell ermittelte Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) den Vergleichsgrenzwert (IPX) überschreitet.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Trennschalter (TR) angesteuert wird, wenn der jeweilige Vergleichsgrenzwert (MAX, PMAX, IPX) überschritten wird.
  15. Stromversorgungseinrichtung mit einem eingangsseitigen Gleichrichter (3), mit einem nachgeschalteten gepufferten Spannungszwischenkreis (ZK) mit einem Kondensator (C), mit einer dem Spannungszwischenkreis (ZK) nachgeschalteten Last (4), mit einer Spannungsmesseinheit (VM) zur Erfassung einer Zwischenkreisspannung (UZK) und mit einer elektronischen Steuereinheit (2) zumindest zur rechnerischen Verarbeitung von korrespondierenden Zwischenkreisspannungsmesswerten (UMW), dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) Mittel zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangegangenen Ansprüche zur fortlaufenden rechnerischen Ermittlung eines zum Zwischenkreisstrom (IZ) korrespondierenden Stromwertes (IZE) und/oder eines zur Zwischenkreisleistung (P) korrespondierenden Leistungswertes (PE) und/oder eines zum jeweiligen Pha senstrom (IPR, IPS, IPT) korrespondierenden Phasenstromwertes (IPRE, IPSE, IPTE) aufweist.
  16. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) zumindest einen Signalausgang (9) zur Ausgabe des Stromwertes (IZE) und/oder des Leistungswertes (PE) und/oder des jeweiligen Phasenstromwertes (IPRE, IPSE, IPTE) aufweist.
  17. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) zumindest einen weiteren Signalausgang (10) zur Ausgabe einer Warnmeldung (MLD) bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes (IMAX, PMAX, IPX) für den Stromwert (IZ), für den Leistungswert (PE) oder für den jeweiligen Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) aufweist.
  18. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) Mittel zur Ansteuerung zumindest eines Trennschalters (TR) bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes (IMAX, PMAX, IPX) für den Stromwert (IZ), für den Leistungswert (PE) oder für den jeweiligen Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) aufweist.
  19. Stromversorgungseinrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, – dass die Stromversorgungseinrichtung ein Umrichter, insbesondere ein Frequenzumrichter, ist, – dass der Umrichter einen Wechselrichter (7) zur Speisung eines anschließbaren ein- oder mehrphasigen Verbrauchers (L) aufweist, wobei der Wechselrichter (7) dem Spannungszwischenkreis (ZK) nachgeschaltet ist, und – dass die elektronische Steuereinheit (2) Mittel zur Ansteuerung von elektronischen Schaltern (T1–T6) des Wechselrichters (7) aufweist.
  20. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) einen Steuereingang (8) für einen Sollwert (MW) zum Einstellen einer Frequenz und einer Ausgangsspannung des Wechselrichters (7) mittels der elektronischen Schalter (T1–T6) aufweist.
  21. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (2) die elektronischen Schalter (T1–T6) des Wechselrichters (7) bei Überschreitung des Vergleichsgrenzwertes (IMAX, PMAX, IPX) für den Stromwert (IZ), für den Leistungswert (PE) oder für den jeweiligen Phasenstromwert (IPRE, IPSE, IPTE) sperrend ansteuert.
  22. Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgungseinrichtung einen dreiphasigen Wechselrichter (7) zur Speisung insbesondere eines dreiphasigen Verbrauchers (L) aufweist.
  23. Stromversorgungseinrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, – dass die Stromversorgungseinrichtung ein getakteter Gleichrichter ist, – dass dem Spannungszwischenkreis (ZK) ein Gleichstromsteller, ein DC/DC-Wandler, ein Hochsetzsteller, ein Tiefsetzsteller oder ein Sperrsteller zur Speisung einer daran anschließbaren elektrischen Last (L) nachgeschaltet ist und – dass die elektronische Steuereinheit (2) Mittel zur Ansteuerung von elektronischen Schaltern des Gleichstromstellers, des DC/DC-Wandlers, des Hochsetzstellers, des Tiefsetzstellers oder des Sperrstellers aufweist.
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