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Die
Erfindung betrifft einen Räucherhaken zum
Räuchern
von Fischen. Der Räucherhaken weist
eine Schiene mit einem Aufhänger
und mindestens einem an der Schiene angebrachten, spitzwinklig nach
oben gerichteten Doppelspieß auf.
Diese greifen um die Rückengräte der Fische,
um so eine sichere Aufhängung
der Räucherfische
zu gewährleisten.
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Aus
DE 93 12 277 U1 ist
ein Räucherhaken für Fische
bekannt, der mindestens einen schräg nach oben gerichteten, am
Schaft des Hakens befestigten Arm aufweist, an dem Widerhaken angebracht sind.
Diese Arme können
auch als spitze Nadeln ausgebildet sein. Hierbei werden die Räucherhaken durch
das Maul des Fisches und nicht im Bereich der Rückengräte eingeführt. Der beschriebene Räucherhaken
hat den Nachteil, dass die vorhandenen Widerhaken beim Eindringen
in den Fisch Fleischstrukturen nachteiligerweise zerstören können. Darüber hinaus
kann bei der Verwendung nur eines Aufhängearmes ein Abreißen des Fisches
erfolgen, wenn die Fleischfestigkeit beim Räuchern nachlässt.
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Das
Gebrauchsmuster
DE 1
686 190 U offenbart einen Räucherhaken zum Räuchern sämtlicher
Fleischwaren, der als Doppelhaken ausgebildet ist. Eine Trageöse des aus
Federstahldraht gefertigten Hakens wird dabei auf einen runden Räucherstab geschoben.
Der Haken wird in vier verschiedenen Größen angefertigt, um eine Anpassung
an unterschiedlich große
Fleischstücke
zu gewährleisten. Nachteilig
daran ist, dass der Räucherhaken
lediglich über
zwei Dornen verfügt,
wodurch keine sichere Aufhängung
der Fische erreicht wird. Falls diese beiden Dornen am Schwanzende
des Fisches befestigt werden, besteht die Gefahr, dass aufgrund
des Eigengewichts des Fisches der Haken ausreißt, und der Fisch herabfällt. Falls
die Dornen weiter in der Mitte des Fisches befestigt werden, wird
das Fischfleisch nachteiligerweise erheblich zerstört. Die
Hakenform dieses Gebrauchsmuster ist wesentlich besser geeignet,
große
Schinkenstücke
zu räuchern.
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In
DE 93 18 606 U1 wird
ein Räucherhaken mit
mindestens zwei spitzwinklig nach oben gerichteten Doppelhaken beschrieben,
welche jedoch unverschiebbar festgeklemmt sind.
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In
DE 43 22 594 A1 werden
U-förmige
Fischgabeln beschrieben, welche mit einem verschiebbaren und/oder
drehbaren Haltemechanismus auf einem Grillspieß befestigt werden können.
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Das
Gebrauchsmuster
DE
83 07 525 U1 offenbart eine Rückhalteeinrichtung an Grillspießen, bestehend
aus einer auf einen Spieß aufgeschobenen
Klemmhülse
und davon abgehenden U-förmigen Krallen,
wobei die Rückhalteeinrichtung
mittels einer Klemmschraube auf dem Spieß befestigt ist.
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In
DE 1 68 61 90 U wird
ein Räucherhaken beschrieben,
dessen Schaft doppelspießartige
Aufhänger
aufweist, die nicht nur über
eine sondern zwei spitze Dornen (Spieße) verfügen. Die beiden Dornen in Kombination
mit dem daran anschließenden Schaft
bilden ähnlich
wie bei der vorliegenden Erfindung eine U-Form, welche um die Rückengräte eines Fisches
greifend, denselben aufspießt.
Nachteilig bei diesem Räucherhaken
ist, dass er lediglich über
zwei Doppelspieße
verfügt,
und die Doppelspieße
nicht verschiebbar oder drehbar sind. Mit einem solchen Haken können nur
Fische mit einer dem Abstand der Doppelspieße entsprechenden Größe aufgespießt werden.
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Weitere
Nachteile bei Verwendung der bekannten Räucherhakenausführungen
treten beim Räuchern
von großen
Fischen wie z. B. Karpfen auf. So ist es schwierig, mit herkömmlichen
Räucherhaken
die Fische im Ganzen zu räuchern.
Sie müssen oft
zum Räuchern
erst in Stücke
zerlegt werden, die im allgemeinen nicht gleich groß sind.
In einem solchen Fall können
bei Benutzung von Räucherhaken mit
festem Abstand der Spieße
die unterschiedlich großen
Fischstücke
nicht optimal aufgespießt
werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Räucherhaken bereitzustellen,
der eine sichere Aufhängung der
Fische gewährleistet.
Des weiteren soll eine Anpassung an die Größe der Fische durch eine doppelseitige
Benutzung des Räucherhakens
möglich
sein.
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Erfindungsgemäß weist
der Räucherhaken eine
Schiene mit einem Aufhänger
und mindestens einem an der Schiene angebrachten, spitzwinklig nach
oben gerichteten Doppelspieß auf,
wobei mindestens ein Doppelspieß so
angebracht ist, dass er entlang der Schiene verschiebbar und/oder
um die Schiene drehbar befestigt ist. Durch die spitzwinklig nach
oben gerichteten Doppelspieße
wird eine sichere Aufhängung
der Fische gewährleistet.
Weiterhin können
durch die verschiebbaren Doppelspieße unterschiedlich große Fischstücke aufgespießt werden. Durch
Drehung einzelner Spieße
um 180° kann
der Räucherhaken
auch doppelseitig verwendet werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens ein
Doppelspieß zwei u-förmig miteinander
verbundene Dornen auf. Dabei ist der Abstand der beiden Dornen vorzugsweise
etwas größer als
der Durchmesser der Rückengräte des zu
räuchernden
Fisches. Dadurch können
die parallelen Dornen des Doppelspießes die Rückengräte des Fisches äußerst fest
umfassen und somit den Fisch sehr sicher aufhängen. Durch die nach oben gerichteten
Dornen des Doppelspießes
wird darüber
hinaus ein Abrutschen vermieden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausbildung der Erfindung weist mindestens
ein Doppelspieß ein Mittel
zur drehbaren und verschiebbaren Befestigung auf. Dieses Mittel
dient dazu, einen oder mehrere Doppelspieße dreh- und verschiebbar an
der Schiene des Räucherhakens
zu befestigen. In dieser Variante kann der Räucherhaken dazu benutzt werden, unterschiedlich
große
Fische oder Fischstücke
ihrer Größe entsprechend
aufzuspießen.
Weiterhin kann durch Drehung einzelner Spieße der Räucherhaken doppelseitig genutzt
und somit zwei Fische gleichzeitig geräuchert werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das Mittel zur drehbaren
und verschiebbaren Befestigung als eine Öse mit Feststellschraube ausgebildet,
wobei die Schiene des Räucherhakens
durch die Öse
geführt
ist und dort mittels der Feststellschraube fixiert wird. Durch Lösen der
Feststellschraube, Verschieben und Drehen der verstellbaren Doppelspieße kann
der Räucherhaken
sehr schnell an unterschiedliche Fischgrößen angepasst werden. Die Verwendung
einer Feststellschraube gewährleistet
ausreichende Stabilität
für den
Räucherhaken
und verhindert eine Dejustage der Doppelspieße.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und den dazugehörigen Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen
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1 einen
Räucherhaken
nach dem Stand der Technik,
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2 einen
Räucherhaken
nach dem Stand der Technik mit zwei nicht verstellbaren Doppelspießen,
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3 einen
erfindungsgemäßen Räucherhaken
mit zwei Doppelspießen,
wobei ein Doppelspieß verstellbar
ist und
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4 einen
erfindungsgemäßen Räucherhaken
mit drei Doppelspießen,
wobei zwei Doppelspieße
verstellbar sind.
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1 stellt
einen Räucherhaken 10 nach dem
Stand der Technik dar. An einer Schiene 16 des Räucherhaken 10 sind
zwei spitzwinklig nach oben gerichtete (Einfach-)Spieße angelötet, welche
je einen Dorn 14 mit einer Spitze 15 aufweisen.
Ein oberes Ende des Räucherhakens 10 ist
als Aufhänger 18 ausgebildet.
Ein Fisch wird auf dem Dorn 14 aufgespießt und am
Aufhänger 18 im
Räucherofen
aufgehängt.
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2 zeigt
einen Räucherhaken 10 nach dem
Stand der Technik mit zwei nicht verstellbaren, u-förmigen Doppelspießen 12,
welche je zwei Dorne 14 aufweisen. Der untere Doppelspieß 12 ist
am unteren Ende der Schiene 16 des Räucherhakens 10 an
einer Lötstelle 26 befestigt.
Der zweite Doppelspieß 12 ist
in einer der Länge
der zu verwendenden Fischen entsprechenden Entfernung zum untersten Doppelspieß 12 angelötet und
hat dieselbe Orientierung wie der untere Doppelspieß 12.
Für die
Lötstellen 26 wird
vorzugsweise ein Silberlot verwendet, welches zur Verwendung mit
Lebensmitteln zugelassen ist.
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In 3 ist
ein erfindungsgemäßer Räucherhaken 10 mit
einem fixen, nicht verstellbaren Doppelspieß 12 am unteren Ende
der Schiene 16 des Räucherhakens 10 und
einem entlang der Schiene 16 verschiebbar und drehbar befestigten
Doppelspieß 12 dargestellt,
welcher, vom ersten fixen Doppelspieß 12 aus gesehen,
weiter oben in Richtung des Aufhängers 18 mit
einer an dem Doppelspieß 12 angelöteten Öse 22 an
die Schiene 16 geschraubt wird. Dabei wird die am Doppelspieß 12 angelötete Öse 22 über den
Aufhänger 18 auf
die Schiene 16 geschoben und an der passenden Position
mit Hilfe einer seitlich durch die Öse 22 geführten Klemmschraube 24 an
der Schiene 16 festgeschraubt und somit durch Klemmwirkung
der Doppelspieß 12 und
die Schiene 16 fest verbunden. Die Klemmschraube 24 ist
dabei so gefertigt, dass sie über
den Aufhänger 18 auf
die Schiene 16 geschoben werden kann. Somit kann man auch
bei festem unteren Doppelspieß 12 beliebig
viele verstellbare Doppelspieße 12 anbringen.
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4 zeigt
einen erfindungsgemäßen Räucherhaken 10 mit
einem fixen, nicht verstellbaren Doppelspieß 12 am unteren Ende
der Schiene 16 des Räucherhakens 10 und
zwei verstellbaren Doppelspießen 12,
die wie in der vorhergehenden 2 ebenfalls
mit je einer Öse 22 mit
Klemmschraube 24 verstellbar angeschraubt werden können. Exemplarisch
ist hier dargestellt, wie der mittlere Doppelspieß 12 gedreht
und somit eine doppelseitige Benutzung des Räucherhakens 10 realisiert
werden kann.
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In
dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel
werden die verwendeten Räucherhaken 10 und Spieße 12 aus
rundem, nichtrostendem V2A-Edelstahl gefertigt. Der Durchmesser
der Schiene 16 und eines Dornes 14 eines Spießes 12 beträgt ca. 2,5 mm
beziehungsweise ca. 1,5 mm.
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- 10
- Räucherhaken
- 12
- Doppelspieß
- 14
- Dorn
- 15
- Spitze
- 16
- Schiene
- 18
- Aufhänger
- 20
- Mittel
zur drehbaren und verschiebbaren Fixierung
- 22
- Öse
- 24
- Klemmschraube
- 26
- Lötstelle