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Die
Erfindung betrifft eine Anlage zur Energiegewinnung aus einer Gewässerströmung, insbesondere
aus einer Meeresströmung,
beispielsweise einer Gezeitenströmung.
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Zur
Energiegewinnung aus einer Gewässerströmung, insbesondere
aus einer Gezeitenströmung
in einem Küstengebiet,
sind freistehende, tauchende Energieerzeugungsanlagen bekannt, die ohne
zusätzliche
Dammstrukturen in der Strömung stehen
und die typischerweise eine Einheit aus einer Strömungsmaschine
und einer elektrischen Maschine aufweisen. Die Strömungsmaschine
kann als propellerförmiger
Rotor ausgebildet sein, sodass die gesamte, freistehende und tauchende
Energieerzeugungsanlage entsprechend zu einer Windkraftanlage aufgebaut
ist.
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Nachteilig
an einer solchen Anordnung ist, dass für jede der Strömungsmaschinen
eine elektrische Maschine unter Wasser auszubilden ist. Dies führt zu aufwendigen
konstruktiven Maßnahmen
zur Abkapselung. Darüber
hinaus befindet sich die Energieerzeugungsanlage an einem schwierig
zugänglichen
Ort, sodass Wartungs- und Servicemaßnahmen einen großen Aufwand
bedeuten. Weiterhin ist bei einer Unterbringung der elektrischen
Maschine in einer umströmten
Gondel einer tauchenden Energieerzeugungsanlage nachteilig, dass
der ein Strömungshindernis
darstellende Gondelkörper
nicht großbauend ausgeführt werden
kann. Hieraus folgt, dass für übliche Größen tauchender
Energieerzeugungsanlagen ein Wartungszugang zur Gondel nicht angelegt
werden kann und daher die Gondel und typischerweise der mit dieser
verbundene, propellerförmige
Rotor zur Durchführung
einer Servicemaßnahme
an die Oberfläche
angehoben werden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Energieerzeugungsanlage
zur Gewinnung von Energie aus einer Gewässerströmung, insbesondere einer Meeresströmung, anzugeben,
für die
gattungsgemäß keine
Dammstrukturen notwendig sind und die die voranstehend beschriebenen Nachteile
des Stands der Technik überwindet.
Die Energieerzeugungsanlage soll sich ferner durch eine hohe Robustheit
und geringer Wartungsanfälligkeit
in Verbindung mit einem konstruktiv einfachen Aufbau auszeichnen.
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Die
voranstehend genannte Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Entsprechend
haben die Erfinder erkannt, dass eine oder mehrere Strömungsmaschinen,
die von der Gewässerströmung angetrieben
werden, zum Antrieb einer Pumpvorrichtung verwendet werden können, die
das Umgebungswasser durch ein Saugrohr pumpt, in welchem eine Wasserturbine
angeordnet ist, die einen elektrischen Generator antreibt. Durch
die Trennung zwischen dem Ort der Entnahme kinetischer Energie aus
der Gewässerströmung zum
einen und der Wasserturbine zum Antrieb eines zentralen elektrischen
Generators zum anderen, ergeben sich mehrere Vorteile.
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Zunächst kann
jede der aus der Gewässerströmung kinetische
Energie entnehmenden Strömungsmaschinen
als robustes, einfaches mechanisches System ausgebildet werden.
Ferner ist es möglich,
eine zentrale Energieerzeugungseinheit mit einem einzigen elektrischen
Generator zu verwenden, der durch eine im voranstehend genannten Saugrohr
angeordnete Wasserturbine angetrieben wird. Dadurch besteht die
Möglichkeit,
die zentrale Energieerzeugungseinheit großbauend auszubilden, ohne ein
zusätzliches
Strömungshindernis
in der Nähe
der von der Gewässerströmung angetriebenen Strömungsmaschinen
aufzubauen.
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Zusätzlich kann
der elektrische Generator der zentralen Energieerzeugungseinheit
im Trockenen ausgebildet werden. Gemäß einer ersten Gestaltungsvariante
besteht eine Zugangsmöglichkeit
zum elektrischen Generator über
einen luftgefüllten Schacht.
Gemäß einer
zweiten Ausgestaltungsvariante wird der elektrische Generator so
im Saugrohr angeordnet, dass dieser oberhalb des Wasserspiegels
liegt. Hierzu ist es notwendig, dass der Mittelteil des Saugrohrs,
in dem der elektrische Generator und die diesen antreibende Wasserturbine
angeordnet sind, aus dem Wasserspiegel herausgeführt wird.
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Zusätzlich können im
Antriebsstrang zwischen der Wasserturbine und dem elektrischen Generator
Komponenten vorgesehen sein, die auch bei einem drehzahlvariablen
Betrieb der Wasserturbine einen drehzahlkonstanten Umlauf des elektrischen Generators
ermöglichen
und so eine starre elektrische Netzankopplung desselben erlauben.
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Besonders
bevorzugt wird eine möglichst einfache
Ausführung
aller tauchenden Einheiten, wobei gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
lediglich passive, mechanische Komponenten eingesetzt werden. Besonders
bevorzugt wird eine Ausgestaltung der Pumpenvorrichtung nach dem
Zentrifugalprinzip, da die Strömungsmaschine,
die der Gewässerströmung kinetische
Energie nimmt, mechanische Energie in Form einer Rotationsbewegung
zur Verfügung stellt.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung, bei der die Strömungsmaschine
zur Energieaufnahme aus der Gewässerströmung und
die Pumpenvorrichtung in einem Bauteil kombiniert sind. Eine besonders
bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, die Strömungsmaschine als einen Rotor
mit Rotorblättern
auszubilden, wobei im Innern der Rotorblätter ein innerer Strömungskanal
vorliegt, der wenigstens einen radial verlaufenden Abschnitt aufweist.
Wird der Rotor durch die Umgebungsströmung angetrieben, so wird im
gefluteten inneren Strömungskanal eine
Zentrifugalkraftwirkung vorliegen und eine Pumpwirkung zwischen
einer radial innenliegenden Zuströmungsöffnung und einer radial außenliegenden
Ausströmungsöffnung des
inneren Strömungskanals
eintreten. Denkbar ist, die Zuströmungsöffnung in den Bereich der Rotornabe
zu verlegen und die radial äußeren Enden
der Rotorblätter
offen auszubilden, um die Ausströmungsöffnungen
für den
inneren Strömungskanal
herzustellen.
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Besonders
bevorzugt wird die Verwendung einer Vielzahl unterhalb des Wasserspiegels
angeordneter Strömungsmaschinen
und entsprechend eine Vielzahl von den jeweiligen Strömungsmaschinen
zugeordneten Pumpvorrichtungen. Jede einzelne Pumpvorrichtung ist
mit dem abstromseitigen Ende des Saugrohrs, das nachfolgend als
zweites Ende bezeichnet wird, verbunden und trägt zur Ausbildung eines Unterdrucks
im Saugrohr beim Betrieb der jeweiligen Strömungsmaschine bei. Der Unterdruck
führt wiederum
dazu, dass am entgegengesetzten, ersten Ende des Saugrohrs Umgebungswasser
einströmt,
sodass die darin eingelagerte Wasserturbine und damit der elektrische
Generator angetrieben werden. Die Vielzahl der Pumpvorrichtungen
wird am zweiten Ende des Saugrohrs jeweils über schaltbare Verschlussvorrichtungen
angekoppelt, sodass beim Stillstand einer Strömungsmaschine die entsprechend
zugeordnete Pumpvorrichtung vom Saugrohr getrennt werden kann, um
keine unerwünschte
Bypassverbindung zu schaffen.
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Besonders
bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei der zwischen den Pumpvorrichtungen
und dem zweiten Ende des Saugrohrs eine Regelungsvorrichtung vorgesehen
ist, die zur Regelung des Volumenstroms und/oder des Drucks an der
Verbindungsstelle zum Saugrohr für
die jeweilige Pumpvorrichtung dient. Durch eine solche Regelungsvorrichtung
ist es möglich,
bei der Verwendung einer Vielzahl von durch die Gewässerströmung angetriebenen
Strömungsmaschinen
im Fall einer unterschiedlichen Leistungsaufnahme einen Druckausgleich
zwischen den einzelnen Leitungsverbindungen zu erreichen, die die
einzelnen Pumpvorrichtungen mit dem zweiten Ende des Saugrohrs verbinden.
Durch eine solche Maßnahme
können
alle Strömungsmaschinen
entsprechend ihrer Leistungsaufnahme zur Erzeugung eines Unterdrucks
im Saugrohr beitragen. Eine mögliche
Realisierung besteht darin, dass der Druck in den Verbindungsleitungen
gemessen wird und über
ein Stellglied der Regelungsvorrichtung der Leitungsquerschnitt
der Verbindungsleitung angepasst wird. Weitere Ausgestaltungen der
Regelungsvorrichtungen sind denkbar, beispielsweise die alternative
oder zusätzliche
Beeinflussung der Leistungsaufnahme der in der Gewässerströmung platzierten Strömungsmaschinen,
etwas für
eine Veränderung der
Turbinengeometrie oder deren Anstellwinkel zur Gewässerströmung. Ferner
kann eine dezentrale Regelung verwendet werden, die Teil der jeweiligen Pumpvorrichtung
ist, oder die Regelungseinrichtung bildet eine Baueinheit mit den
schaltbaren Verschlussvorrichtungen beziehungsweise ersetzt diese.
Allerdings wird eine Ausgestaltung bevorzugt, bei der eine zentrale
Regelungseinrichtung Verwendung findet, welche auf Stelleinrichtungen
wirkt, die den einzelnen Pumpeinrichtungen oder Teilen der Verbindungsleitungen
zu den Pumpeinrichtungen zugeordnet sind.
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Anstatt
das Saugrohr als Teil einer über
den Wasserspiegel hinausragenden Plattform auszubilden, ist es möglich, den
gesamten oberirdischen Teil des Saugrohrs an Land zu verlegen, was
insbesondere die Zugänglichkeit
und damit die Wartbarkeit des elektrischen Generators und der Wasserturbine für dessen
Antrieb erleichtert. Darüber
hinaus ist die Netzanbindung vereinfacht und die hierfür notwendigen
elektronischen Komponenten sind jederzeit für eine Wartungsmaßnahme zugänglich.
Der Vorteil, der sich aus der Verwendung einer seegestützten Plattform
ergibt, besteht darin, dass diese zusätzlich als Serviceplattform,
beispielsweise für
Mess- und Steuerungsplätze
oder für
einen Hubschrauberlandeplatz, zur Wartung der tauchenden Teile der
Anlage zur Energiegewinnung verwendet werden kann. Darüber hinaus
ist es denkbar, auf der ohnehin vorhandenen, über den Wasserspiegel hinausragenden Plattform
zusätzliche
Anlagen zur Energiegewinnung, beispielsweise eine Offshore-Windkraftanlage, vorzusehen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Figuren genauer dargelegt, in denen
im Einzelnen Folgendes dargestellt ist:
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1 zeigt
eine Prinzipienskizze der erfindungsgemäßen Anlage zur Energieerzeugung.
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2 zeigt
eine Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anlage zur Energieerzeugung
mit einer oberhalb des Wasserspiegels angeordneten zentralen Energieerzeugungseinheit.
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3 zeigt
eine vorteilhafte Gestaltung einer als Baueinheit ausgeführten Kombination
aus Strömungsmaschine
und Pumpvorrichtung gemäß des Zentrifugalprinzips.
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4 zeigt
eine Draufsicht auf eine Anordnung einer Vielzahl von Strömungsmaschinen
und Pumpvorrichtungen, die auf ein zentrales Saugrohr zugreifen.
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1 zeigt
in einem skizzenhaften Vertikalschnitt den Aufbau einer erfindungsgemäßen Anlage zur
Energieerzeugung. Diese dient der Energiegewinnung aus einer Gewässerströmung 1,
wobei die Komponenten zur Erzeugung elektrischer Energie in Form
einer zentralen Energieerzeugungseinheit 9 angeordnet sind.
Die zentrale Energieerzeugungseinheit 9 umfasst eine Wasserturbine 10,
beispielsweise eine Kaplan-Turbine, die wenigstens mittelbar einen
elektrischen Generator 11 antreibt. Im Antriebsstrang 35 können zusätzliche
Komponenten aufgenommen sein, die durch eine ständige Nachführung des Übersetzungsverhältnisses
eine gleichbleibende Umlaufdrehzahl des elektrischen Generators 11 auch
bei einer veränderlichen
Drehzahl der Wasserturbine 10 ermöglichen. Die zentrale Energieerzeugungseinheit 9 ist
in einem Mittelteil 8 eines Saugrohrs 4 angeordnet,
wobei das erste Ende 5 des Saugrohrs 4 der Ansaugung
dient und deshalb unterhalb des Wasserspiegels 7 liegen
muss. Zusätzlich können im
Einzelnen nicht dargestellte Filter und Siebeinheiten oder Bewuchsschutzsysteme
an diesem als Einströmungsöffnung fungierenden
ersten Ende 5 des Saugrohrs 4 vorgesehen sein.
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Am
zweiten Ende 6 des Saugrohrs 4 wird mittels einer
Pumpvorrichtung 3 ein Unterdruck erzeugt. Diese Pumpvorrichtung 3 wird
wenigstens mittelbar von einer Strömungsmaschine 2 angetrieben, die
der Gewässerströmung 1 kinetische
Energie entnimmt. Besonders bevorzugt wird eine Pumpvorrichtung 3,
die nach dem Zentrifugalprinzip arbeitet, da die von der Strömungsmaschine
erzeugte mechanische Energie rotatorisch vorliegt und auf diese
Weise eine Fliehkraftwirkung erzeugende Einrichtung auf einfache
Art und Weise angetrieben werden kann.
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Bevorzugt
wird eine Vielzahl von Pumpvorrichtungen 3, 3.2 mittels
Verbindungsleitungen 40, 40.2 mit dem zweiten
Ende 6 des Saugrohrs 4 verbunden. Für jede der
Pumpvorrichtungen 3, 3.2 ist am zweiten Ende 6 des
Saugrohrs 4 eine zugeordnete, schaltbare Verschlussvorrichtungen 20, 20.2 vorgesehen.
Ferner ist zusätzlich
oder alternativ eine Regelungsvorrichtung vorgesehen, die auf Stelleinrichtungen
der Regelungsvorrichtung 30, 30.2 zum Druckausgleich
zwischen den Verbindungsleitungen 40, 40.2 wirkt.
Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung, die in 1 nicht
dargestellt ist, sind die schaltbaren Verschlussvorrichtungen 20, 20.2 und
die Stelleinrichtungen der Regelungsvorrichtung 30, 30.2 in einer
Baueinheit vereinigt.
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Gemäß der Darstellung
in 1, wird jeder Pumpvorrichtung 3, 3.2 eine
Strömungsmaschine 2, 2.2,
die als tauchende Einheit der Entnahme mechanischer Energie aus
der Gewässerströmung 1 dient, unmittelbar
zugeordnet. Die Strömungsmaschinen 2, 2.2 treiben
bevorzugt die Pumpenvorrichtungen direkt an. Möglich ist auch ein mittelbarer
Antrieb einer Pumpvorrichtung 3 durch die zugeordnete Strömungsmaschine 2,
wobei eine Ausgestaltung denkbar ist, bei der die Pumpvorrichtung 3 oberhalb
des Wasserspiegels 7 angeordnet ist, wobei für diesen Fall
das zweite Ende 6 des Saugrohrs 4 gemäß einer Ausgestaltungsvariante
oberhalb des Wasserspiegels 7 münden kann.
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3 zeigt
eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, bei der die Strömungsmaschine 2,
angetrieben durch die Gewässerströmung 1,
mit der Pumpvorrichtung 3 zu einer Baueinheit kombiniert wird.
Hierzu kann gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
die Strömungsmaschine 2 in
Form eines propellerförmigen
Rotors 12 mit wenigstens einem Rotorblatt 13 und
bevorzugt einer Vielzahl von Rotorblättern, ausgebildet sein. Im
Innern des Rotorblatts 13 erstreckt sich ein innerer Strömungskanal 14 mit
wenigstens einem radial verlaufenden Abschnitt 15. Durch
die Drehbewegung des Rotors 12 entsteht in diesem Abschnitt
des inneren Strömungskanals 14 eine
Fliehkraftwirkung, die bei einer Anordnung einer Ausströmungsöffnung 17 radial
außerhalb
der Zuströmungsöffnung 16 zu
einer Pumpwirkung nach dem Zentrifugalprinzip führt. Gemäß der in 3 skizzierten
Ausgestaltung ist die Zuströmungsöffnung 16 im
Bereich der Rotornabe 18 vorgesehen und die Ausströmungsöffnung 17 wird
am radial äußeren Ende
des Rotorblatts 13 angelegt. Hierbei kann die Ausströmungsöffnung 17 so
gerichtet sein, dass sie zur Lee-Seite des Rotorblatts 13 hin
verlagert ist, um eine möglichst
gute Anpassung an eine Gewässerströmung 1 zu
erzielen.
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Bevorzugt
wird ein innerer Strömungskanal 14 in
jedem der Rotorblätter 13 angelegt.
Hierzu ist in 2 ein zweites Rotorblatt 13.2 dargestellt,
welches entsprechend einen zweiten radial verlaufenden Abschnitt 15.2 und
eine zweite Ausströmungsöffnung 17.2 aufweist.
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Besonders
bevorzugt wird eine Ausgestaltung der voranstehend beschriebenen
Kombination aus Strömungsmaschine 2 und
Pumpvorrichtung 3, welche lediglich passive, mechanische
Strukturen umfasst. Vorteilhaft ist, wenn die Strömungsmaschine
eine Vorrichtung umfasst, die eine Anpassung derselben an unterschiedliche
Anströmungsrichtungen
erlaubt, dies ist insbesondere im Fall einer Leistungsaufnahme aus
einer Gezeitenströmung
relevant. Hierzu ist in 3 ein Turmdrehgelenk 24 skizziert,
mit dem es möglich
ist, den dargestellten Luv-Läufer in
die Strömung
zu drehen. Für
diesen Fall werden allerdings aktive Komponenten zur Turmdrehung
notwendig. Auf diese könnte
verzichtet werden, wenn die Strömungsmaschine
als ein um die Tragstruktur 19 drehbarer Lee-Läufer entsprechend zu 1 ausgebildet
wird, der dem Verlauf der Strömung
folgt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante wird die zentrale Energieerzeugungseinheit 9 so
angeordnet, dass diese für
Wartungszwecke zugänglich
ist und wenigstens der elektrische Generator 11 von der Umgebungsströmung getrennt
ist. Besonders bevorzugt liegt um den elektrischen Generator 11 ein
belüfteter
Bereich vor. In 1 ist eine Ausgestaltung skizziert,
bei der eine Luftverbindung zur zentralen Energieerzeugungseinheit 9 und
insbesondere zum elektrischen Generator 11 über einen
Luftschacht 45 besteht. Dieser führt bis zum Umgebungsluftbereich
oberhalb der Wasseroberfläche 7 und
ist in einen Gehäusekörper 50 ausgebildet,
der vom Gewässergrund 22 aus über den
Wasserspiegel 7 hinausragt. Zusätzlich wird bevorzugt, wenigstens den
Mittelteil 8 des Saugrohrs 4, in dem die Wasserturbine 10 angeordnet
ist, ebenfalls im Gehäusekörper 50 auszubilden.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung kann der Gehäusekörper 50 als schwimmfähige und verankerte
Einheit ohne Fundamentierung auf dem Gewässergrund 22 vorgesehen
sein. Ferner ist es denkbar, auf den Luftschacht 45 zur
direkten Außenanbindung
des elektrischen Generators 11 zu verzichten und stattdessen
für diesen
eine Kapselung gegenüber
dem Umgebungswasser vorzusehen und ihn als tauchende Einheit in
der Umgebung des Mittelteils 8 des Saugrohrs 4,
in dem die Wasserturbine 10 zum Antrieb des elektrischen
Generators 11 angeordnet ist, vorzusehen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, entsprechend zu 2 wenigstens
den elektrischen Generator 11 und vorteilhaft die gesamte,
diesen umfassende zentrale Energieerzeugungseinheit 9 oberhalb
des Wasserspiegels 7 auszubilden. Hierzu erfolgt eine Strömungsführung im
Saugrohr 4 in einem ansteigenden Zweig, der bis über den Wasserspiegel 7 führt. Dieser
ist druckdicht mit einem absteigenden Zweig verbunden, der das Antriebswasser
zum zweiten Ende 6 des Saugrohrs 4 unterhalb des
Wasserspiegels zurückführt, falls
die zugeordneten Pumpvorrichtungen 3 ebenfalls tauchend
ausgeführt
sind. Die Bereiche oberhalb des Wasserspiegels 7 bilden
dann für
das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel das Mittelteil 8 des
Saugrohrs.
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Die
zentrale Energieerzeugungseinheit 9 wird bevorzugt so in
das Mittelteil 8 des Saugrohrs 4 eingepasst, dass
sich beim Betrieb der Anlage eine Wassersäule oberhalb der Wasserturbine 10 bildet. Für eine Ausgestaltung
gemäß 2 mit
einem U-förmigen
Mittelteil 8 des Saugrohrs 4 bedeutet dies, dass
die zentrale Energieerzeugungseinheit 9 im bezüglich der
Durchströmungsrichtung
absteigenden Schenkel des U angeordnet ist.
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Bevorzugt
sind mehrere Strömungsmaschinen 2 und
zugeordnete Pumpvorrichtungen 3 vorgesehen, die jeweils
der gleichen zentralen Energieerzeugungseinheit 9 zugeordnet
sind und demnach gemeinsam einen Unterdruck im Saugrohr 4 erzeugen. Demnach
werden gemäß 4 eine
Vielzahl von Pumpvorrichtungen 3.1, 3.2, 3.3, 3.4,
denen jeweils die Strömungsmaschinen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 zugeordnet
sind, am zweiten Ende 6 des Saugrohrs 4 sternförmig angeordnet.
Andere Anordnungen sind denkbar, etwa ein Anordnung in einer oder
mehrerer Reihen, die beispielsweise versetzt hintereinander stehen.
Vorteilhafterweise kann jede dieser Verbindungen abgetrennt und
druckdicht verschlossen werden. Hierzu wird eine schaltbare Verschlussvorrichtung
für jede
Verbindung einer Pumpvorrichtung mit dem zweiten Ende 6 des
Saugrohrs 4 vorgesehen. Diese sind in 4 mit
den Bezugszeichen 20.1, 20.2, 20.3 und 20.4 versehen.
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Für den Aufbau
des Saugrohrs 4 mit der zentralen Energieerzeugungseinheit 9 kann
eine Plattform 23 verwendet werden, welche beispielsweise mittels
einer Stützsäule auf
dem Gewässergrund 22 abgestützt wird.
Alternativ kann die über
den Wasserspiegel 7 hinausragende Plattform 23 schwimmend ausgebildet
werden, wobei eine solche Konstruktion beispielsweise mittels Ankerketten
in Position gehalten wird. Entsprechend können die Strömungsmaschinen 2.1–2.4 an
einer zugeordneten Tragstruktur 19 befestigt sein, die
nicht auf dem Gewässergrund 22 fundamentiert
ausgebildet ist, sondern als schwimmfähige, tauchende Einheit realisiert
wird.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung befindet sich wenigstens die
zentrale Energieerzeugungseinheit und damit wenigstens ein Abschnitt
des Mittelteils 8 des Saugrohrs 4 an Land, wobei
für diesen
Fall die Wartung und der Service der zentralen Energieerzeugungseinheit
vereinfacht ist, allerdings ergeben sich Begrenzungen für den Standort
der tauchenden Strömungsmaschinen,
um die Leitungsverbindung zwischen den Pumpvorrichtungen und dem
zweiten Ende 6 des Saugrohrs 4 nicht in einer
die Effizienz beeinträchtigenden Überlänge ausbilden
zu müssen.
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- 1
- Gewässerströmung
- 2,
2.1, 2.2, 2.3, 2.4
- Strömungsmaschine
- 3,
3.1, 3.2, 3.3, 3.4
- Pumpvorrichtung
- 4
- Saugrohr
- 5
- erstes
Ende
- 6
- zweites
Ende
- 7
- Wasserspiegel
- 8
- Mittelteil
- 9
- zentrale
Energieerzeugungseinheit
- 10
- Wasserturbine
- 11
- elektrischer
Generator
- 12
- Rotor
- 13,
13.2
- Rotorblatt
- 14
- innerer
Strömungskanal
- 15,
15.2
- radial
verlaufender Abschnitt
- 16
- Zuströmungsöffnung
- 17,
17.2
- Ausströmungsöffnung
- 18
- Rotornabe
- 19
- Tragstruktur
- 20,
20.1, 20.2, 20.3, 20.4
- schaltbare
Verschlussvorrichtung
- 21
- Zustromseite
- 22
- Gewässergrund
- 23
- Plattform
- 24
- Turmdrehgelenk
- 30,
30.2
- Stelleinrichtung
einer Regelungsvorrichtung
- 35
- Antriebsstrang
- 40,
40.2
- Verbindungsleitungen
- 45
- Luftschacht
- 50
- Gehäusekörper