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DE102007015407B3 - Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung - Google Patents

Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung Download PDF

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DE102007015407B3
DE102007015407B3 DE102007015407A DE102007015407A DE102007015407B3 DE 102007015407 B3 DE102007015407 B3 DE 102007015407B3 DE 102007015407 A DE102007015407 A DE 102007015407A DE 102007015407 A DE102007015407 A DE 102007015407A DE 102007015407 B3 DE102007015407 B3 DE 102007015407B3
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DE
Germany
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connecting device
collet
teeth
gripping
axially
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DE102007015407A
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English (en)
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Ulrich Kees
Harald Röhrig
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Festo SE and Co KG
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Abstract

Es wird eine Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung (12) vorgeschlagen, die eine durch eine Beaufschlagungshülse (5) betätigbare Spannzange (4) aufweist. Die Spannzange (4) verfügt über einen ringförmigen Basisabschnitt (22) mit davon axial wegragenden Tragarmen (23), an denen zumindest teilweise zwei axial beabstandete Greifzähne (24, 25) angeordnet sind. Jedem Greifzahn (24, 25) ist an der Spannzange (4) ein eigener Betätigungsabschnitt (24a, 25a) individuell zugeordnet, die von Beaufschlagungsflächen (24b, 25b) der Beaufschlagungshülse (5) beaufschlagt werden, um einen Spannvorgang hervorzurufen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung, mit einer sich an einem Grundkörper axial abstützenden hülsenähnlichen Spannzange, in die die anzuschließende Fluidleitung koaxial einsteckbar ist und die mehrere in ihrer Umfangsrichtung verteilte, sich axial erstreckende Tragarme aufweist, von denen zumindest einige wenigstens zwei axial beabstandete, nach radial innen ragende Greifzähne tragen, die durch axiale Verlagerung einer um die Spannzange herum angeordneten Beaufschlagungshülse zur Ausführung eines Spannvorganges nach radial innen drückbar sind, um gegen den Außenumfang der eingesteckten Fluidleitung gespannt zu werden.
  • Eine aus der EP 1 038 138 B1 bekannte Anschlussvorrichtung dieser Art enthält eine mäanderförmig gestaltete, deren sich axial erstreckende Tragarme an beiden Enden je einen nach radial innen ragenden Greifzahn tragen. Auf diese Weise ist die Spannzange mit zwei Gruppen axial beabstandeter Greifzähne ausgestattet. Am Innenumfang der die Spannzange umschlie ßenden Beaufschlagungshülse befinden sich von einer ringförmige Fläche definierte Beaufschlagungsflächen, die beim ausgehend von einer unbetätigten Stellung erfolgenden axialen Verlagern der Beaufschlagungshülse auf zwischen den beiden Zahngruppen an den Tragarmen angeordnete Betätigungsabschnitte einwirken und dadurch die Greifzähne nach innen drücken, sodass sie mit dem Außenumfang einer zuvor eingesteckten Fluidleitung verspannt werden. Wie sich herausgestellt hat, arbeitet die bekannte Anschlussvorrichtung zwar zufriedenstellend, stellt aber an die Herstellung der Spannzange sehr hohe technologische Anforderungen, die das Produkt verteuern.
  • Aus diesem Grund ist in der DE 100 58 967 A1 bereits vorgeschlagen worden, die Spannzange zweiteilig auszubilden, wobei jedes der beiden ineinandergreifenden Spannzangenelemente eine der Zahngruppen aufweist. Hier bereitet aber vor allem die Beibehaltung der korrekten Relativlage zwischen den beiden Spannzangenelementen Probleme.
  • In der EP 0811801 A1 wurde vorgeschlagen, als Spannzange einen einfachen Druckring zu verwenden, der von entgegengesetzten Seiten her abwechselnd stirnseitig geschlitzt ist. Hier bedarf es aber eines zusätzlichen aktiven Zusammenwirkens zwischen dem Druckring und dem Grundkörper, um die Greifzähne beider Zahngruppen radial zu verformen.
  • Bei einer in der DE 40 02 057 A1 beschriebenen Steckarmatur wird der Spannvorgang der Greifarme durch axiale Verlagerung der Spannzange gegenüber einer ortsfest am Grundkörper angeordneten Beaufschlagungshülse hervorgerufen. Die Spannzange verfügt über einen ringförmigen Basisabschnitt, von dem mehrere Tragarme wegragen, die stirnseitig je einen Kopfabschnitt aufweisen, an dem zwei axial beabstandete Greifzähne angeordnet sind. Beim Verlagern der Spannzange drückt die Beaufschlagungshülse auf die Kopfstücke und drückt die daran angebrachten beiden Greifzähne gemeinschaftlich nach innen. Voneinander unabhängige Bewegungen zwischen den an ein und demselben Kopfabschnitt angeordneten Greifzähnen sind nicht möglich.
  • Aus der DE 10 2005 017 692 B3 schließlich geht eine Anschlussvorrichtung hervor, bei der mehrere Greifzähne an einem metallischen, als Stanzbiegeteil ausgeführten Käfigelement angeordnet sind. Der Spannvorgang resultiert hier aus der sich aufbauenden Rückstellkraft, wenn die Greifzähne beim Einstecken einer Fluidleitung nach außen gespreizt werden. Zum Lösen einer Fluidleitung wird mit einer Lösehülse gegen die Greifzähne gedrückt, sodass diese vom Außenumfang der Fluidleitung abheben. Abgesehen davon, dass hier nur eine Zahngruppe vorhanden ist, fehlt bei dieser Anschlussvorrichtung eine aktive Beaufschlagung der Greifzähne zum Verspannen mit der Fluidleitung. Sind daher die Fluidleitungen am Außenumfang nicht exakt kalibriert, kann bei toleranzbedingten Durchmesserabweichungen in Verbindung mit starker Beanspruchung nicht immer ein zuverlässiger Halt der Fluidleitung gewährleistet werden.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anschlussvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei rationeller Herstellungsmöglichkeit eine sichere Befestigung anzuschließender Fluidleitungen ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass die Spannzange einen ringförmigen Basisabschnitt aufweist, von dem sämtliche Tragarme in die gleiche axiale Richtung wegragen, wobei sämtliche Greifzähne dem Basisabschnitt mit Abstand axial vorgelagert sind, und dass jedem Greifzahn an der Spannzange ein eigener Betätigungsabschnitt individuell zugeordnet ist, auf den die Beaufschlagungshülse bei ihrer axialen Verlagerung zum Hervorrufen des Spannvorganges des betreffenden Greifzahnes einwirken kann, wobei an der Beaufschlagungshülse zur Beaufschlagung der Betätigungsabschnitte axial beabstandeter Greifzähne mit axialem Abstand zueinander angeordnete Beaufschlagungsflächen vorhanden sind.
  • Auf diese Weise sind an zumindest mehreren und vorzugsweise an sämtlichen Tragarmen weiterhin zwei axial beabstandete Greifzähne vorhanden, sodass die Fluidleitung nicht nur in einem engen Bereich, sondern an axial beabstandeten Stellen gehalten wird, was eine höhere Festigkeit gegen Herausziehen verspricht. Durch die Beaufschlagungshülse werden die Greifzähne aktiv mit der Fluidleitung verspannt, sodass keine Relaxationsproblematik auftreten kann. Indem jedem Greifzahn an der Spannzange individuell ein eigener Betätigungsabschnitt zugeordnet ist, können die am gleichen Tragarm angeordneten Greifzähne unabhängig voneinander mit der Fluidleitung verspannt werden, was eine höhere Festhaltesicherheit bietet. Selbst wenn ein Greifzahn aus irgendwelchen Gründen eine nur geringe Spannkraft auf die Fluidleitung ausübt, kann der andere Greifzahn voll wirksam sein. Für die Beaufschlagung axial beabstandeter Greifzähne verfügt die Beaufschlagungshülse über axial beabstandete Beaufschlagungsflächen, sodass ein zielgerichtetes Kooperieren mit den Betätigungsabschnitten gewährleistet ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Es ist von Vorteil, wenn jeder Greifzahn über einen ihm individuell zugeordneten Aufhängungsabschnitt radial feder elastisch am zugeordneten Tragarm aufgehängt ist. Der Tragarm selbst kann dann relativ steif ausgeführt sein und bedarf seinerseits nicht zwingend eines radialen Verschwenkens, um die Beweglichkeit der Greifzähne zu gewährleisten. Bei einer solchen Ausgestaltung sind die Betätigungsabschnitte zweckmäßigerweise unmittelbar von den Aufhängungsabschnitten gebildet, die insbesondere so ausgeführt sind, dass sie radial nach außen über die Tragarme vorstehen.
  • Um die Betätigungshülse im den Spannvorgang der Greifzähne hervorrufenden betätigten Zustand lösbar zu fixieren, können an der Spannzange und an der Beaufschlagungshülse miteinander kooperierende Rastmittel vorhanden sein. Vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Betätigungsabschnitte an der Spannzange einen abgewinkelten Verlauf mit einem nach radial außen orientierten, zum Beispiel V-förmig geformten Kammbereich aufweisen, der im betätigten Zustand der Beaufschlagungshülse in eine an deren Innenumfang ausgebildete Rastvertiefung eingreift. Hierbei genügt es, wenn nur einige Betätigungsabschnitte an der Rastverbindung teilnehmen.
  • Die Spannzange ist vorzugsweise so am Grundkörper angeordnet, dass ihre Tragarme ausgehend von dem Basisabschnitt entgegengesetzt zur Einsteckrichtung der Fluidleitung nach axial außen ragen. Dies erleichtert die Abstützung der Spannzange gegenüber dem Grundkörper, indem beispielsweise nur der Basisabschnitt der Spannzange am Grundkörper verankert werden muss.
  • Als optimaler Kompromiss zwischen Herstellungsaufwand und erzielbarer Spannsicherheit hat es sich herausgestellt, wenn von den vorhandenen Tragarmen jeder genau zwei axial beabstandete Greifzähne trägt. Prinzipiell könnte sich allerdings die Realisierung mehrerer Greifzähne auf nur einige Tragarme beschränken, wie auch die Möglichkeit besteht, pro Tragarm mehr als zwei Greifzähne vorzusehen.
  • Wenn die am gleichen Tragarm angeordneten Greifzähne in der Umfangsrichtung der Spannzange versetzt zueinander angeordnet sind, ergibt sich eine gleichmäßige Verteilung der Angriffsstellen der Greifzähne entlang des Außenumfanges der eingesteckten Fluidleitung. Außerdem wirken sich hierbei lokale Beschädigungen an der Außenoberfläche der Fluidleitung weniger gravierend auf die Festigkeit der Klemmverbindung aus.
  • Als besonders zweckmäßig hat sich eine Bauform erwiesen, bei der an einem oder mehreren Tragarmen ein vorderer Greifzahn in axialer Verlängerung des Tragarmes angeordnet ist, während mindestens ein weiterer Greifzahn diesbezüglich axial beabstandet seitlich am Tragarm sitzt. Der seitlich angeordnete Tragarm kann insbesondere über einen sich in der Umfangsrichtung der Spannzange erstreckenden Verbindungssteg an dem Tragarm angeordnet sein. Diese Bauform erweist sich als besonders günstig für eine Herstellung der Spannzange als aus Metall bestehendes Stanzbiegeteil.
  • Prinzipiell könnten die an den verschiedenen Tragarmen angeordneten Greifzähne mit unterschiedlichem axialem Abstand zu dem Basisabschnitt angeordnet sein, in praktisch beliebiger Verteilung. Als besonders vorteilhaft wird aber eine Anordnung eingeschätzt, bei der die Greifzähne aller Tragarme wenigstens zwei und insbesondere genau zwei unterschiedlich weit von dem Basisabschnitt beabstandete Zahngruppen bilden, wobei die zur gleichen Zahngruppe gehörenden Greifzähne und zweckmäßigerweise auch die zu diesen gehörenden Betätigungsabschnitte mit gleichem Abstand zu dem Basisabschnitt angeordnet sind.
  • Durch die Mehrfachanordnung von Greifzähnen an mehreren oder sämtlichen Tragarmen ergibt sich normalerweise eine höhere Betätigungskraft für die Beaufschlagungshülse. Um dem entgegenzuwirken, kann der Abstand zwischen den einander jeweils paarweise zugeordneten Betätigungsabschnitten und Beaufschlagungsflächen unterschiedlich groß ausgebildet sein, wenn man den unbetätigten Zustand der Beaufschlagungshülse betrachtet.
  • Dies führt dann dazu, dass beim Verlagern der Beaufschlagungshülse zumindest einige Betätigungsabschnitte zeitlich versetzt von der Beaufschlagungshülse beaufschlagt werden. Dadurch wird beispielsweise erreicht, dass die Betätigungskraft für einen Greifzahn erst aufgebracht werden muss, nachdem die Betätigungskraft für einen anderen Greifzahn bereits zumindest zum Großteil aufgebracht worden ist. Diese zeitlich aufeinanderfolgende Betätigung kann sich auf nur einige Greifzähne beziehen oder auf sämtliche Greifzähne. In Verbindung mit mehreren axial beabstandeten Zahngruppen wird man die Anordnung insbesondere so treffen, dass die zu unterschiedlichen Zahngruppen gehörenden Greifzähne nacheinander betätigt werden, die zur gleichen Zahngruppe gehörenden Zähne aber eine gleichzeitige Betätigung erfahren.
  • In allen Fällen ist es vorteilhaft, wenn jedem Betätigungsabschnitt eine eigene Beaufschlagungsfläche an der Beaufschlagungshülse individuell zugeordnet ist. Die diesbezügliche Bearbeitung des Innenumfanges der Beaufschlagungshülse kann sich daher auf ein Minimum beschränken.
  • In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn am Innenumfang der Beaufschlagungshülse pro Betätigungsabschnitt eine sich axial erstreckende Führungsnut vorhanden ist, in der der zugeordnete Betätigungsabschnitt beim Verstellen der Betäti gungshülse entlanggleitet. Der Nutgrund der einzelnen Führungsnuten kann hierbei jeweils die Beaufschlagungsfläche bilden, beispielsweise durch unter anderem einen geneigten Flächenabschnitt derselben. Der Eingriff der Betätigungsabschnitte in die Führungsnuten kann auch eine vorteilhafte Verdrehsicherung der Beaufschlagungshülse bewirken.
  • Bei dem Grundkörper kann es sich beispielsweise um die Wandung eines fluidtechnischen Gerätes handeln, beispielsweise eines Ventils oder eines fluidbetätigten Antriebes. Ein gesonderter Gehäusekörper zur Aufnahme der Spannzange erübrigt sich dadurch. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit, den Grundkörper als individuelles Bauteil auszubilden, das mit Befestigungsmitteln, beispielsweise ein Anschlussgewinde, ausgestattet ist, die die Befestigung an einer dafür vorgesehenen Schnittstelle eines fluidtechnischen Gerätes ermöglichen. Der Grundkörper kann hierbei ohne weiteres auch mehrteilig ausgeführt sein, beispielsweise um eine Verschwenkbarkeit zu gewährleisten.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung im Längsschnitt mit einer Schnittebene gemäß Schnittlinie I-I aus 4 und 8, wobei eine zum Anschließen eingesteckte Fluidleitung strichpunktiert angedeutet ist und die Beaufschlagungshülse in der unbetätigten Stellung gezeigt ist,
  • 2 eine perspektivische Einzeldarstellung der bei der Anschlussvorrichtung aus 1 vorhandenen Spannzange, von der Rückseite her gesehen,
  • 3 die Spannzange aus 2 in einer perspektivischen Ansicht, von der Vorderseite her gesehen,
  • 4 eine Vorderansicht der Spannzange mit Blickrichtung gemäß Pfeil IV aus 3,
  • 5 einen Längsschnitt durch die Spannzange gemäß Schnittlinie V-V aus 4,
  • 6 eine Draufsicht auf das der Spannzange zugrunde liegende Stanzteil vor dem Biegeprozess,
  • 7 eine perspektivische Einzeldarstellung der Beaufschlagungshülse mit Blick ins Innere von der Seite der Spannzange her,
  • 8 eine Stirnansicht der Beaufschlagungshülse von der Seite der Spannzange her, mit Blickrichtung gemäß Pfeil VIII aus 7, und
  • 9 einen Längsschnitt durch die Beaufschlagungshülse gemäß Schnittlinie IX-IX aus 8.
  • Die Anschlussvorrichtung 10 enthält einen Grundkörper 1, in dem eine zu einer Außenfläche ausmündende Aufnahme 2 bevorzugt kreisförmigen Querschnittes ausgebildet ist, an die sich, bevorzugt koaxial, ein in dem Grundkörper 1 verlaufender Fluidkanal 3 anschließt. In der Aufnahme 2 ist eine hülsenähnlich konzipierte Spannzange 4 mit zumindest einem Teil ihrer Länge unter koaxialer Ausrichtung aufgenommen. Eine zu der Spannzange 4 koaxiale Beaufschlagungshülse 5 umschließt die Spannzange 4 und ist bezüglich dieser sowie bezüglich des Grundkörpers 1 unter Ausführung einer durch einen Doppelpfeil angedeuteten Verstellbewegung 6 verstellbar. Die Verstellrichtung verläuft axial, in der Achsrichtung der gemeinsamen Längsachse 7 der Aufnahme 2, der Spannzange 4 und der Beaufschlagungshülse 5.
  • In die Aufnahme 2 ist, durch die Beaufschlagungshülse 5 und die Spannzange 4 hindurch, eine strichpunktiert angedeutete Fluidleitung 12 einsteckbar, die im eingesteckten Zustand von der Spannzange 4 gehalten werden kann. Der in ihr ausgebildete Fluidleitungskanal 13 kommuniziert im eingesteckten Zustand mit dem Fluidkanal 3 des Grundkörpers 1, sodass insoweit eine fluidische Verbindung hergestellt ist.
  • Die Anschlussvorrichtung 10 kann wie abgebildet eine eigenständige Baueinheit sein, deren Grundkörper 1 mittels eines daran angeordneten Befestigungsabschnittes 14 an einem nur ausschnittsweise abgebildeten fluidtechnischen Gerät 15, beispielsweise ein fluidbetätigter Antrieb oder ein Ventil, festlegbar ist. Der Befestigungsabschnitt 14 ist beispielsweise ein Gewindestutzen, der in eine mit einem Gewinde versehene Anschlussöffnung 16 des fluidtechnischen Gerätes 15 einschraubbar ist, um eine Verbindung des Fluidkanals 3 mit dem zu der Anschlussöffnung 16 gehörenden Gerätekanal herzustellen. Alternativ hierzu könnte der Befestigungsabschnitt 14 beispielsweise auch zur Einsteckmontage oder Einpressmontage ausgebildet sein. Während er sich exemplarisch an der der Aufnahme 2 entgegengesetzten Rückseite des Grundkörpers 1 befindet, könnte er beispielsweise auch unmittelbar von dem die Aufnahme 2 beinhaltenden Abschnitt gebildet sein, sodass der Grundkörper 1 nach Art eines Einsatzes zumindest größtenteils in eine dafür ausgebildete Anschlussöffnung 16 versenkbar ist.
  • Der Grundkörper 1 kann im Übrigen durchaus mehrteilig ausgebildet sein, beispielsweise zur Bildung einer Schwenkverschraubung. Der Befestigungsabschnitt 14 würde sich hier an einem ersten Teil des Grundkörpers 1 befinden, an dem ein die Aufnahme 2 aufweisendes zweites Grundkörperteil verschwenkbar gelagert ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform, die in 1 strichpunktiert angedeutet ist, ist der Grundkörper 1 unmittelbar von der Wandung eines fluidtechnischen Gerätes gebildet, sodass auf einen zusätzlichen, eigenständigen Grundkörper verzichtet werden kann.
  • Bei der anzuschließenden Fluidleitung 12 kann es sich sowohl um einen flexiblen Schlauch als auch um eine starre, beispielsweise aus Kunststoffmaterial oder aus Metall bestehende Rohrleitung handeln.
  • Die Aufnahme 2 besitzt einen axial äußeren Aufnahmeabschnitt 2a, in dem die Spannzange 4, bevorzugt in axial unbeweglicher Weise, fixiert ist. Daran schließt sich nach axial innen hin ein im Durchmesser verringerter weiterer Aufnahmeabschnitt 2b an, der eine ringförmige Dichtung 17 aufnimmt, vorzugsweise einen sogenannten Nutring. Die Dichtung 17 liegt am Außenumfang der eingesteckten Fluidleitung 12 dichtend an, zweckmä ßigerweise mit einer radial nachgiebigen Dichtlippe 18, die in der Lage ist, auch größere Durchmessertoleranzen der Fluidleitung 12 auszugleichen. Ansonsten steht die Dichtung 17 auch noch mit dem Grundkörper 1 in dichtender Verbindung, sodass eine Leckage von Fluid ausgeschlossen ist.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass an die Anschlussvorrichtung 10 sowohl Fluidleitungen 12 für flüssige Medien als auch solche für gasförmige Medien, insbesondere Druckluft, angeschlossen werden können.
  • An den weiteren Aufnahmeabschnitt 2b schließt sich axial nach innen hin noch ein im Durchmesser weiter verringerter innerer Aufnahmeabschnitt 2c an, der gleichzeitig als Zentrierabschnitt fungieren kann, indem er den vorderen Endabschnitt der eingesteckten Fluidleitung 12 zentrierend aufnimmt. Sein Durchmesser kann insbesondere dem Außendurchmesser der Fluidleitung 12 entsprechen.
  • Die Spannzange 4 verfügt einenends zweckmäßigerweise über einen ringförmigen, bevorzugt scheibenartig flach ausgebildeten Basisabschnitt 22, von dem in die gleiche axiale Richtung mehrere entlang des Umfanges der Spannzange 4 mit gegenseitigem Abstand verteilte Tragarme 23 axial wegragen. Außer über den Basisabschnitt 22 sind die Tragarme 23 nicht miteinander verbunden und stützen sich insbesondere nicht gegenseitig ab. Dies verschafft eine voneinander unabhängige Flexibilität in radialer Richtung bezüglich der Längsachse 7.
  • Die Tragarme 23 tragen, mit axialem Abstand zu dem Basisabschnitt 22, radial nach innen ragende Greifzähne 24, 25. Diese sind ausgebildet, um mit dem Außenumfang 26 der eingesteckten Fluidleitung 12 verspannt zu werden und diese an einem unerwünschten Herausziehen zu hindern.
  • Die Spannzange 4 ist mit ihrem Basisabschnitt 22 voraus in die Aufnahme 2 eingesetzt und stützt sich mit diesem Basisabschnitt 22 in axialer Richtung gegenüber dem Grundkörper 1 ab. Zweckmäßigerweise ist die Spannzange 4 bezüglich des Grundkörpers 1 axial unbeweglich fixiert, wobei die entsprechende Befestigung an dem Basisabschnitt 22 stattfindet. Dieser stützt sich beispielhaft an der den weiteren Aufnahmeabschnitt 2b umgrenzenden ringförmigen Bodenfläche 27 des äußeren Aufnahmeabschnittes 2a ab und wird dort durch mehrere nach radial innen umgebördelte Haltevorsprünge 28 des Grundkörpers 1 gehalten, die axial außen vor den Basisabschnitt 22 ragen. Andere Befestigungsmaßnahmen wären jedoch ebenfalls denkbar.
  • Der Innendurchmesser des Basisabschnittes 22 ist kleiner als der Durchmesser des weiteren Aufnahmeabschnittes 2b, sodass er Letzteren ein Stück weit radial überdeckt. Er ragt daher axial außen vor die ringförmige Dichtung 17 und stützt diese gegen unerwünschte Verformungen ab. Dadurch ist gewährleistet, dass die Dichtung 17 auch bei hohem Innendruck nicht so stark verformt werden kann, dass sie vom Außenumfang 26 der Fluidleitung 12 abhebt.
  • Die Tragarme 23 kragen ausgehend von dem Basisabschnitt 22 entgegen der durch einen Pfeil angedeuteten Einsteckrichtung 32 der Fluidleitung 12 axial nach außen, wobei sie axial über die Aufnahme 2 hinausragen können.
  • Es ist von Vorteil, wenn sich die Tragarme 23 zumindest im Wesentlichen parallel zu der Längsachse 7 erstrecken.
  • Bevorzugt sind die Greifzähne 24, 25 zu zwei in Richtung der Längsachse 7 zueinander beabstandeten Zahngruppen 24', 25' zusammengefasst. Die zu der ersten Zahngruppe 24' gehörenden ersten Greifzähne 24 sind von dem Basisabschnitt 22 axial weiter entfernt als die zu der zweiten Zahngruppe 25' gehörenden zweiten Greifzähne 25.
  • Allerdings ist es vorteilhaft, wenn die zur gleichen Zahngruppe 24' oder 25' gehörenden Greifzähne 24 oder 25 auf gleicher axialer Höhe liegen. Dies ist beim Ausführungsbeispiel der Fall. Prinzipiell könnte aber auch innerhalb der einzelnen Zahngruppen 24', 25' noch ein zusätzlicher axialer Versatz zwischen einzelnen der dortigen Greifzähne vorhanden sein.
  • Jeder Greifzahn 24, 25 ist zweckmäßigerweise über einen federelastischen Aufhängungsabschnitt 33 radial federelastisch am zugeordneten Tragarm 23 aufgehängt. Die Greifzähne 24, 25 sind daher jeweils relativ zu dem sie tragenden Tragarm 23 gemäß Doppelpfeilen 34 radial beweglich. Die radiale Bewegung kann im Rahmen einer leichten Schwenkbewegung stattfinden.
  • Jedem Greifzahn 24, 25 ist ein zur Spannzange 4 gehörender eigener Betätigungsabschnitt 24a, 25a zugeordnet. Dieser ist so ausgebildet, dass der zugeordnete Greifzahn 24 oder 25 nach radial innen in Richtung des Außenumfanges 26 der Fluidleitung 12 gedrückt wird, wenn auf ihn eine entsprechend orientierte Beaufschlagungskraft einwirkt. Jeder Greifzahn 24, 25 ist mit einem ihm spezifisch zugeordneten Betätigungsabschnitt 24a, 25a entsprechend bewegungsgekoppelt und insbesondere fest verbunden.
  • Vorzugsweise sind die Betätigungsabschnitte 24a, 25a unmittelbar von den schon erwähnten Aufhängungsabschnitten 33 gebildet. Dies vereinfacht die Konstruktion der Spannzange 4.
  • Die Betätigungsabschnitte 24a, 25a sind insbesondere so ausgeführt, dass sie radial nach außen über die Tragarme 23 vorstehen. Exemplarisch verfügen sie über einen abgewinkelten Verlauf, insbesondere mit V-ähnlicher Struktur, woraus sich jeweils ein nach radial außen orientierter erhabener Bereich, also ein Kammbereich 35, ergibt. Aus diesem resultiert eine bezüglich der Tragarme 23 radial nach außen exponierte Lage der Betätigungsabschnitte 24a, 25a, sodass sie zur Beaufschlagung durch die Beaufschlagungshülse 5 gut zugänglich sind.
  • Die Beaufschlagungshülse 5 ist zum Ermöglichen der Verstellbewegung 6 an dem Grundkörper 1 axial verschiebbar gelagert. Gegenüber einer ebenfalls möglichen Schraublagerung oder Bajonettlagerung hat diese Lösung eine einfachere Handhabung und Herstellung zur Folge. Um eine eingesteckte Fluidleitung 12 festzuspannen, ist die Beaufschlagungshülse 5 lediglich aus der aus 1 ersichtlichen unbetätigten Stellung axial in Richtung des Inneren der Aufnahme 2 zu verschieben, bis sie eine betätigte Stellung einnimmt, in der sie durch Beaufschlagung sämtlicher Betätigungsabschnitte 24a, 25a die vorhandenen Greifzähne 24, 25 radial nach innen gedrückt und gegen den Außenumfang 26 der Fluidleitung 12 gespannt hat.
  • Bei dem hierbei stattfindenden Spannvorgang können die Greifzähne 24, 25, die zweckmäßigerweise aus härterem Material als die Fluidleitung 12 bestehen, zweckmäßigerweise zumindest minimal in die Wandung der Fluidleitung 12 eindringen und sich mit dieser verbeißen. Dadurch wird die Fluidleitung 12 nicht nur durch Kraftschluss, sondern auch durch Formschluss fixiert.
  • Zweckmäßig ist es hierbei, wenn die Greifzähne 24, 25 zu ihrer unmittelbar mit der Fluidleitung 12 kooperierenden Vorderseite hin einen schrägen Verlauf haben, und zwar schräg nach radial innen und zugleich nach axial innen. Dies hat zur Folge, dass sich die Greifzähne 24, 25 bei einer entgegen der Einsteckrichtung 32 stattfindenden Zugbeanspruchung der Fluidleitung 12 verstärkt mit der Fluidleitung 12 verstemmen, weil sie sich über ihre Betätigungsabschnitte 24a, 25a an der Beaufschlagungshülse 5 abstützen.
  • Soll die einsteckte Fluidleitung 12 wieder entnommen werden, genügt ein Zurückziehen der Beaufschlagungshülse 5 in die unbetätigte Stellung. Aufgrund ihrer federelastischen Aufhän gung verlagern sich dann die Greifzähne 24, 25 selbsttätig wieder radial nach außen und geben die Fluidleitung 12 frei.
  • Zur Sicherung der betätigten Stellung der Beaufschlagungshülse 5 können Rastmittel 36a, 36b vorhanden sein. Solche Rastmittel 36a, 36b sorgen beim Ausführungsbeispiel für eine lösbare Verrastung zwischen der Beaufschlagungshülse 5 und der Spannzange 4. Bevorzugt sind an der Spannzange 4 vorhandene erste Rastmittel 36a von den Kammbereichen 35 der zu den zweiten Greifzähnen 25 gehörenden zweiten Betätigungsabschnitte 25a gebildet, während als zweite Rastmittel 36b am Innenumfang der Beaufschlagungshülse 5 ausgebildete Rastvertiefungen 37 vorhanden sind, in die die Kammbereiche 35 in der betätigten Stellung der Beaufschlagungshülse 5 einrasten können.
  • Die betätigte Stellung der Beaufschlagungshülse 5 kann auch als Beaufschlagungsstellung bezeichnet werden, weil sie hier beaufschlagend auf die Betätigungsabschnitte 24a, 25a einwirkt.
  • Die axiale Verschiebelagerung der Beaufschlagungshülse 5 findet zweckmäßigerweise zwischen dieser und dem Grundkörper 1 statt. Exemplarisch greift die Beaufschlagungshülse 5 koaxial in die Aufnahme 2 ein und ist an deren Innenumfang verschiebbar geführt.
  • Ein nach radial innen vorstehender Ringbund 38a des Grundkörpers 1 im äußeren Mündungsbereich der Aufnahme 2 wird von einem nach radial außen ragenden Ringbund 38b der Beaufschlagungshülse 5 radial hintergriffen, sodass die Beaufschlagungshülse 5 nicht vollständig aus der Aufnahme 2 herausgezogen werden kann. Die unbetätigte Stellung ist dadurch definiert, dass die beiden Ringbunde 38a, 38b axial aneinander anliegen. Damit die Beaufschlagungshülse 5 gleichwohl problemlos montierbar ist, ist ihr in die Aufnahme 2 hineinragender Längenabschnitt mehrfach, an mehreren über den Umfang verteilten Stellen mit Längsschlitzen 42 versehen, die ein geringfügiges elastisches radiales Verformen zulassen.
  • Zum Beaufschlagen der Betätigungsabschnitte 24a, 25a sind am Innenumfang der Beaufschlagungshülse 5 entsprechende Beaufschlagungsflächen 24b, 25b angeordnet. Diese beinhalten beim Ausführungsbeispiel je einen bezüglich der Verstellrichtung 6 geneigten Flächenabschnitt 43, der dem zugeordneten Betätigungsabschnitt 24a, 25a in der unbetätigten Stellung der Beaufschlagungshülse 5 axial außen vorgelagert ist, sowie einen sich daran nach axial außen hin anschließenden, zur Längsachse 7 parallelen, geradlinigen Flächenabschnitt 44.
  • Die geneigten Flächenabschnitte 43 weisen schräg nach axial innen, wobei ihr Abstand zur Längsachse 7 nach axial außen hin abnimmt. Der radiale Abstand der geradlinigen Flächenabschnitte 44 von der Längsachse 7 entspricht im Wesentlichen demjenigen zwischen dieser Längsachse 7 und den Tragarmen 23.
  • Die ersten und zweiten Betätigungsabschnitte 24a, 25a sind entsprechend den ersten und zweiten Greifzähnen 24, 25 in der Achsrichtung der Längsachse 7 versetzt zueinander angeordnet. Dementsprechend sind an der Beaufschlagungshülse 5 angeordnete, zur Kooperation mit den ersten Betätigungsabschnitten 24a vorgesehene erste Beaufschlagungsflächen 24b auch axial beabstandet zu zweiten Beaufschlagungsflächen 25b, die mit den zweiten Betätigungsabschnitten 25a zusammenwirken.
  • Nachdem die zu einer jeweiligen Zahngruppe 24', 25' gehörenden Betätigungsabschnitte 24a beziehungsweise 25a axial auf gleicher Höhe liegen, könnten die zugeordneten Beaufschlagungsflächen 24b, 25b prinzipiell von Flächenabschnitten je einer am Innenumfang der Beaufschlagungshülse 5 ausgebildeten, zur Längsachse 7 konzentrischen Ringfläche gebildet sein. Vorteilhafter wird es jedoch angesehen, gemäß dem Ausführungsbeispiel jedem Betätigungsabschnitt 24a, 25a eine eigene Beaufschlagungsfläche 24b, 25b individuell zuzuordnen.
  • Exemplarisch geschieht dies dadurch, dass für jeden Betätigungsabschnitt 24a, 25a am Innenumfang der Beaufschlagungshülse 5 eine sich axial erstreckende Führungsnut 45 vorhanden ist, in der der zugeordnete Betätigungsabschnitt 24a, 25a beim axialen Verlagern der Beaufschlagungshülse 5 entlanggleitet und dessen Nutgrund die jeweilige Beaufschlagungsfläche 24b, 25b bildet. Durch den Eingriff der Betätigungsabschnitte 24a, 25a in die Führungsnuten 45 wird zudem eine Verdrehsicherung der Beaufschlagungshülse 5 mit Bezug zur Spannzange 4 erreicht, was auch eine Verdrehsicherung bezüglich des Grundkörpers 1 zur Folge hat, wenn die Spannzange 4 drehfest am Grundkörper 1 fixiert ist.
  • Vorteilhafterweise sind, wenn die Beaufschlagungshülse 5 die unbetätigte Stellung einnimmt, die ersten Beaufschlagungsflächen 24b mit größerem axialem Abstand "x" zu den ihnen zugeordneten ersten Betätigungsabschnitten 24a angeordnet, als der axiale Abstand "y" zwischen den zweiten Beaufschlagungsflächen 25b und den diesen zugeordneten zweiten Betätigungsabschnitten 25a beträgt. Dies hat zur Folge, dass beim Betätigen der Beaufschlagungshülse 5 keine gleichzeitige Betätigung sämtlicher Greifzähne 24, 25 stattfindet, sondern eine zeitlich versetzte Beaufschlagung. Beispielhaft wirkt die Beaufschlagungshülse 5 aufgrund des geringeren axialen Abstandes "y" zuerst auf die zweiten Betätigungsabschnitte 25a und erst kurz danach auch auf die ersten Betätigungsabschnitte 24a. Somit muss die für die Betätigung der in der ersten Zahngruppe 24' zusammengefassten ersten Greifzähne 24 erforderliche maximale Beaufschlagungskraft erst aufgebracht werden, nachdem die in der zweiten Zahngruppe 25' zusammengefassten zweiten Greifzähne 25 schon maximal verformt wurden. Dies führt insgesamt dazu, dass zum Betätigen sämtlicher Greifzähne 24, 25 eine geringere Betätigungskraft in die Beaufschlagungshülse 5 eingeleitet werden muss, als wenn sämtliche Greifzähne 24, 25 gleichzeitig betätigt werden. Trotz einer großen Anzahl von Greifzähnen 24, 25 ist dadurch die Anschlussvorrichtung 10 mit geringem Kraftaufwand bedienbar.
  • Es ist anzumerken, dass die vorgenannte unterschiedliche axiale Beabstandung nicht zwingend auf zwei Zahngruppen beschränkt ist. Prinzipiell wäre eine Auslegung dahingehend möglich, dass die vorhandenen Greifzähne 24, 25 einer nach dem anderen beaufschlagt werden, sodass sich das erforderliche Kraftaufkommen maximal verteilt.
  • Eine relevante Betätigungskraft ist beim Ausführungsbeispiel stets nur so lange aufzubringen, bis die Beaufschlagungsflächen 24b, 25b mit ihren geneigten Flächenabschnitten 43 über die zugeordneten Betätigungsabschnitte 24a, 25a hinwegbewegt worden sind. Befindet sich ein Betätigungsabschnitt 24a, 25a erst einmal radial innerhalb eines geradlinigen Flächenabschnittes 44, ist diesbezüglich keine axiale Verstellkraft mehr aufzubringen. Insofern wird man die Auslegung insbesondere so treffen, dass zumindest einige Betätigungsabschnitte 24a oder 25a noch ein Stück weit von den ihnen zugeordneten geradlinigen Flächenabschnitten 44 entfernt sind, wenn andere Betätigungsabschnitte 24a, 25a bereits in den Bereich der ihnen zugeordneten geradlinigen Flächenabschnitte 44 gelangt sind.
  • Wenigstens einige und vorzugsweise sämtliche Tragarme 23 tragen zweckmäßigerweise jeweils gleichzeitig mindestens zwei axial beabstandete Greifzähne 24, 25. Eine Ausstattung mit genau zwei Stück von Greifzähnen 24, 25 pro Tragarm 23 hat sich als optimal hinsichtlich Herstellungsaufwand und Funktionalität erwiesen. Gemäß dem Ausführungsbeispiel kann hierbei an jedem Tragarm 23 ein zu der ersten Zahngruppe 24' gehörender erster Greifzahn 24 mit zugeordnetem ersten Betätigungsabschnitt 24a angeordnet sein und ferner auch ein zur zweiten Zahngruppe 25' gehörender zweiter Greifzahn 25 einschließlich dem diesem zugeordneten zweiten Betätigungsabschnitt 25a.
  • Zweckmäßigerweise sind die ersten Greifzähne 24 in axialer Verlängerung des sie jeweils tragenden Tragarmes 23 an dessen freiem Ende angeordnet, insbesondere unter Zwischenschaltung des zugeordneten Betätigungsabschnittes 24a. Der zweite Greifzahn 25 sitzt axial zwischen dem ersten Greifzahn 24 und dem Basisabschnitt 22, ist dabei aber vorzugsweise seitlich am Tragarm 23 angeordnet, sodass sich in der durch einen Doppelpfeil angedeuteten Umfangsrichtung 46 der Spannzange 4 ein gewisser Versatz der an ein und demselben Tragarm 23 angeordneten ersten und zweiten Greifzähne 24, 25 einstellt.
  • Der seitlich angeordnete zweite Greifzahn 25 ist dabei insbesondere mittels eines sich in der vorgenannten Umfangsrichtung 46 erstreckenden Verbindungssteges 47 seitlich am Tragarm 23 befestigt. Der Verbindungssteg 47 erlaubt die Einhaltung eines relativ großen Querabstandes des zweiten Greifzahns 25 zum Tragarm 23, sodass sich – in axialer Richtung gemäß 4 betrachtet – eine nur geringe und unter Umständen sogar gar keine seitliche Überdeckung der am gleichen Tragarm 23 angeordneten ersten und zweiten Greifzähne 24, 25 einstellt.
  • Durch den Verbindungssteg 47 kann insbesondere ein dahingehender Querabstand des zweiten Greifzahns 25 vorgegeben werden, dass dieser in der Umfangsrichtung 46 genau mittig zwischen den beiden ihm vorgelagerten ersten Greifzähnen 24 zu liegen kommt, von denen der eine zum gleichen Tragarm 23 und der andere zum benachbarten Tragarm 23 gehört.
  • Aus 4 wird deutlich, dass auf diese Weise ohne gegenseitige Behinderung der Greifzähne 24, 25 eine Ringsumbeaufschlagung der eingesteckten Fluidleitung 12 realisierbar ist.
  • Der zweite Greifzahn 25 ist insbesondere unter Zwischenschaltung des zugeordneten Betätigungsabschnittes 25a am zugehörigen Verbindungssteg 47 gehalten.
  • Die Spannzange 4 ist zweckmäßigerweise als aus Metall bestehendes, insbesondere einstückiges Stanzbiegeteil ausgebildet. Die 6 zeigt das der beispielhaften Spannzange 4 zugrunde liegende Stanzteil, wie es aus einem Flachmaterial ausgestanzt wurde, vor dem sich anschließenden Biegeprozess. Man erkennt dort unter anderem auch den ringförmigen Basisabschnitt 22, der zweckmäßigerweise ringsum geschlossen ist, um eine optimale Abstützung hinsichtlich der Dichtung 17 zu gewährleisten. Die erläuterte Spannfunktion der Spannzange 4 wäre allerdings auch mit an einer Stelle seines Umfanges durchgehend geschlitztem Basisabschnitt 22 realisierbar.
  • Aus 2 ist ersichtlich, dass der ringscheibenförmige Basisabschnitt 22 im Bereich der dort abgehenden Fußabschnit te 48 der abgebogenen Tragarme 23 je eine Aussparung 52 aufweist. Wenn die axial versetzt zueinander angeordneten Greifzähne 24, 25 jeweils an ein und demselben Tragarm 23 angeordnet sind, lässt sich eine relativ große Anzahl von Greifzähnen 24, 25 mit einer relativ geringen Anzahl von Tragarmen 23 realisieren, sodass auch die Anzahl der Aussparungen 52 gering bleibt. Dies verbessert die Abstützung der Dichtung 17.
  • Es ist auch noch zu erwähnen, dass die an ein und demselben Tragarm 23 angeordneten ersten und zweiten Betätigungsabschnitte 24a, 25a zweckmäßigerweise in entgegengesetzte Richtungen ragen. Die ersten Betätigungsabschnitte 24a gehen von dem Tragarm 23 zu der dem Basisabschnitt 22 entgegengesetzten Seite hin ab, während die zweiten Betätigungsabschnitte 25a von dem sie tragenden Verbindungssteg 47 aus in Richtung zum Basisabschnitt 22 abgehen.
  • Der Grundkörper 1 besteht zweckmäßigerweise aus Metall, vorzugsweise aus Aluminiummaterial. Die Beaufschlagungshülse 5 ist insbesondere als Kunststoffteil oder als Feingussteil aus Edelstahl konzipiert.

Claims (25)

  1. Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung, mit einer sich an einem Grundkörper (1) axial abstützenden hülsenähnlichen Spannzange (4), in die die anzuschließende Fluidleitung (12) koaxial einsteckbar ist und die mehrere in ihrer Umfangsrichtung (46) verteilte, sich axial erstreckende Tragarme (23) aufweist, von denen zumindest einige wenigstens zwei axial beabstandete, nach radial innen ragende Greifzähne (24, 25) tragen, die durch axiale Verlagerung einer um die Spannzange (4) herum angeordneten Beaufschlagungshülse (5) zur Ausführung eines Spannvorganges nach radial innen drückbar sind, um gegen den Außenumfang (26) der eingesteckten Fluidleitung (12) gespannt zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzange (4) einen ringförmigen Basisabschnitt (22) aufweist, von dem sämtliche Tragarme in die gleiche axiale Richtung wegragen, wobei sämtliche Greifzähne (24, 25) dem Basisabschnitt (22) mit Abstand axial vorgelagert sind, und dass jedem Greifzahn (24, 25) an der Spannzange (4) ein eigener Betätigungsabschnitt (24a, 25a) individuell zugeordnet ist, auf den die Beaufschlagungshülse (5) bei ihrer axialen Verlagerung zum Hervorrufen des Spannvorganges des betreffenden Greifzahnes (24, 25) einwirken kann, wobei an der Beaufschlagungshülse (5) zur Beaufschlagung der Betätigungsabschnitte (24a, 25a) axial beabstandeter Greifzähne (24, 25) mit axialem Abstand zueinander angeordnete Beaufschlagungsflächen (24b, 25b) vorhanden sind.
  2. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Greifzahn (24, 25) über einen ihm individuell zugeordneten Aufhängungsabschnitt (33) radial federelastisch am zugeordneten Tragarm (23) aufgehängt ist.
  3. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsabschnitte (24a, 25a) von den Aufhängungsabschnitten (33) gebildet sind.
  4. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsabschnitte (24a, 25a) radial nach außen über die Tragarme (23) vorstehen.
  5. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsabschnitte (24a, 25a) einen abgewinkelten Verlauf mit einem nach radial außen orientierten Kammbereich (35) aufweisen.
  6. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungshülse (5) relativ zu der Spannzange (4) axial verschiebbar ist, wobei an der Spannzange (4) und an der Beaufschlagungshülse (5) Rastmittel (36a, 36b) vorhanden sind, die ein lösbares Verrasten zwischen der Spannzange (4) und der Beaufschlagungshülse (5) bewirken, wenn Letztere in eine den Spannvorgang abschließende betätigte Stellung verschoben wurde.
  7. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6 in Verbindung mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (36a, 36b) am Innenumfang der Beaufschlagungshülse (5) angeordnete Rastvertiefungen (37) aufweisen, die mit von den Kammbereichen (35) der Betätigungsabschnitte (24a, 25a) gebildeten Rastvorsprüngen zusammenwirken.
  8. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzange (4) so an dem Grundkörper (1) angeordnet ist, dass die Tragarme (23) ausgehend von dem Basisabschnitt (22) entgegengesetzt zur Einsteckrichtung (32) der Fluidleitung (12) nach axial außen ragen.
  9. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzange (4) zumindest mit ihrem Basis abschnitt (22) in einer mit einem Fluidkanal (3) kommunizierenden Aufnahme (2) des Grundkörpers (1) angeordnet ist.
  10. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisabschnitt (22) einen zu ihm koaxialen Dichtungsring (17) axial abstützt, der auf der den Tragarmen (23) axial entgegengesetzten Seite des Basisabschnittes (22) in dem Grundkörper (1) angeordnet ist.
  11. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzange (4) mit ihrem Basisabschnitt (22) an dem Grundkörper (1) axial fest verankert ist.
  12. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungshülse (5) an dem Grundkörper (1) axial verschiebbar gelagert ist.
  13. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Tragarm (23) wenigstens zwei in der Längsrichtung der Spannzange (4) beabstandete Greifzähne (24, 25) trägt.
  14. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die am gleichen Tragarm (23) angeordneten Greifzähne (24, 25) in der Umfangsrichtung (46) der Spannzange (4) versetzt zueinander angeordnet sind.
  15. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Greifzahn (24) in axialer Verlängerung des Tragarmes (23) an dessen freiem Ende angeordnet ist, während mindestens ein weiterer Greifzahn (25) zwischen dem vorderen Greifzahn (24) und dem Basisabschnitt (22) seitlich an dem Tragarm (23) angeordnet ist.
  16. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Greifzahn (25) über einen sich in der Umfangsrichtung (46) der Spannzange (4) erstreckenden Verbindungssteg (47) an dem Tragarm (23) angeordnet ist.
  17. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die axial beabstandet an den Tragarmen (23) angeordneten Greifzähne (24, 25) wenigstens zwei Zahngruppen (24', 25') unterschiedlich weit von dem Basisabschnitt (22) beabstandeter Greifzähne (24, 25) bilden, wobei die zur gleichen Zahngruppe (24' oder 25') gehörenden Greifzähne (24 oder 25) mit gleichem Abstand zu dem Basisabschnitt (22) angeordnet sind.
  18. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Spannzange (4) vorge sehenen Betätigungsabschnitte (24a, 25a) der Greifzähne (24, 25) und die diesen an der Beaufschlagungshülse (5) zugeordneten Beaufschlagungsflächen (24b, 25b) in der unbetätigten Stellung der Beaufschlagungshülse (5) wenigstens teilweise in der Verstellrichtung (6) der Beaufschlagungshülse (5) derart unterschiedlich weit zueinander beabstandet sind, dass bei Betätigung der Beaufschlagungshülse (5) mehrere Betätigungsabschnitte (24a, 25a) zeitlich nacheinander beaufschlagt werden.
  19. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 18 in Verbindung mit Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Beabstandung zwischen den Betätigungsabschnitten (24a, 25a) und den Beaufschlagungsflächen (24b, 25b) derart ausgeführt ist, dass die Greifzähne (24, 25) der beiden Zahngruppen (24, 25') nacheinander betätigt werden, wobei die zur gleichen Zahngruppe (24' oder 25') gehörenden Greifzähne (24 oder 25) jeweils eine gleichzeitige Betätigung erfahren.
  20. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Betätigungsabschnitt (24a, 25a) eine an der Beaufschlagungshülse (5) angeordnete eigene Beaufschlagungsfläche (24b, 25b) individuell zugeordnet ist.
  21. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Betätigungsabschnitt (24a, 25a) am Innenumfang der Beaufschlagungshülse (5) eine sich axial erstreckende Führungsnut (45) vorhanden ist, in der der zugeordnete Betätigungsabschnitt (24a, 25a) beim axialen Verlagern der Beaufschlagungshülse (5) entlanggleitet und deren Nutgrund die Beaufschlagungsfläche (24b, 25b) bildet.
  22. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungsflächen (24b, 25b) bezüglich der Verstellrichtung (6) der Beaufschlagungshülse (5) geneigte Flächenabschnitte (43) aufweisen.
  23. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich an jeden geneigten Flächenabschnitt (43) ein zu der Verstellrichtung (6) paralleler geradliniger Flächenabschnitt (44) der Beaufschlagungsfläche (24b, 25b) anschließt.
  24. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzange (4) als aus Metall bestehendes Stanzbiegeteil ausgebildet ist.
  25. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) von einem mit Befestigungsmitteln versehenen individuellen Bauteil oder von der Wandung eines fluidtechnischen Gerätes (15) gebildet ist.
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