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Die
Erfindung betrifft einen Briefkasten oder eine Briefkastenfront
mit einem Einwurfschlitz und einer den Einwurfschlitz verschließenden Einwurfklappe,
die zum Öffnen
des Einwurfschlitzes um eine Achse nach außen aufschwenkbar ist, und
mit einer die Einwurfklappe in der Schließlage verriegelnden Klappensperre.
Die Erfindung betrifft außerdem
eine Klappensperre für
einen Briefkasten oder eine Briefkastenfront.
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Briefkästen werden
entweder ohne oder mit den Einwurfschlitz verschließenden Einwurfklappen hergestellt.
Die Einwurfklappen sind in der Regel um eine im oberen Bereich der
Einwurfklappe vorgesehenen waagerechten Schwenkachse schwenkbar gelagert,
wobei sie entweder nach innen, das heißt ins Innere des Briefkastens
aufgestoßen
oder nach außen
angehoben, und dadurch um die Achse verschwenkt werden können. Eine
derart angeordnete Einwurfklappe einen gewissen Schutz gegen ein
Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz. Mitunter ist es jedoch
wünschenswert,
dass verhindert werden kann, dass Post eingeworfen wird. Insbesondere
bei unbewohnten Wohnungen besteht das Bedürfnis, den Briefkasten zu verschließen, so
dass er nicht mit Werbung und dergleichen angefüllt wird.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Briefkasten oder
eine Briefkastenfront oder eine Klappensperre bereitzustellen, die
es ermöglicht,
den Einwurf von Post zu verhindern.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Briefkasten oder einer Briefkastenfront der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Klappensperre ein die freie, um die Achse verschwenkende und
nach außen
abragende Kante der Einwurfklappe übergreifendes erstes Halteelement
und ein durch den Einwurfschlitz in den Briefkasten eingreifendes
und den Einwurfschlitz des Briefkastens hintergreifendes zweites
Halteelement aufweist, wobei die beiden Halteelemente miteinander
verbunden sind.
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Mit
der erfindungsgemäßen Klappensperre wird
die Möglichkeit
geschaffen, das Aufschwenken der Einwurfklappe dadurch zu verhindern,
dass diese über
zwei Halteelemente in der Schließlage gehalten und verriegelt
wird. Dabei übergreift
das eine Halteelement die nach außen abragende Kante der Einwurfklappe,
wohingegen das andere Halteelement den Einwurfschlitz hintergreift,
so dass die beiden Halteelemente die Einwurfklappe in der Schließlage dann
festhalten und verriegeln, wenn sie miteinander verbunden sind.
Dadurch, dass die beiden Halteelemente separat an der Einwurfklappe
beziehungsweise am Einwurfschlitz angreifen oder befestigbar sind, und
nach dem Anbringen und Schließen
der Einwurfklappe miteinander verbunden werden, ist ein problemloses
Verriegeln der Klappensperre des Briefkastens möglich.
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Eine
optimales, spielfreies Anbringen der Klappensperre an der Einwurfklappe
wird dadurch erzielt, dass die Klappensperre die nach außen abragende
Kante der Einwurfklappe formschlüssig
umgreift. Dadurch wird auch die Gefahr gemindert, dass zum Beispiel
mittels eines Werkzeugs die Klappensperre abgehebelt wird.
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Ein
besonderer Vorteil wird darin gesehen, dass die Klappensperre von
der Einwurfseite montierbar ist, da derartige Klappensperren dann
auch bei Briefkästen
verwendbar sind, welche eine rückseitige
Briefkastentür
aufweisen und die Rückseite der
Einwurfklappe jedoch nicht oder nur schlecht zugänglich ist.
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Die
beiden Halteelemente sind vorzugsweise miteinander verschraubt.
Sie können
aber auch verrastet sein, so dass zum Anbringen der Halteelemente
kein Werkzeug, insbesondere kein Spezialwerkzeug erforderlich ist.
Die Schrauben, mit denen die beiden Halteelemente miteinander verschraubt sind,
können
herkömmliche
Schrauben sein, sie können
aber auch einen codierten Schraubenkopf aufweisen, so dass ein Spezialwerkzeug
zum Lösen
erforderlich ist.
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Vorzugsweise
ist das zweite Halteelement an der den Einwurfschlitz aufweisenden
Front mittels eines oder mehrerer Haltearme einhängbar. Diese Haltearme hintergreifen
den Einwurfschlitz und liegen an der Rückwand der Front an. Die Haltearme durchgreifen
zum Beispiel eine Entnahmesicherung über entsprechend ausgebildete
Schlitze, was weiter unten noch näher erläutert wird.
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Um
unterschiedliche Blechdicken der Front ausgleichen zu können, ragen
die Haltearme federnd vom zweiten Abschnitt ab. Außerdem kann
der Haltearm mit den Spalt zwischen dem Haltearm und dem zweiten,
außerhalb
der Front sich befindendem Abschnitt des Halteelements verändernden
Mitteln, zum Beispiel einem verschiebbaren Keil, einem verdrehbaren
Exzenter oder Federklammern, ausgestattet sein. Hierdurch wird die
Klappensperre universell einsetzbar. Außerdem können unterschiedlich ausgebildete
erste und zweite Halteelemente, die jeweils an die Einwurfklappe
beziehungsweise an den Ausschnitt angepasst sind, miteinander kombiniert
werden. Lediglich die Schnittstellen, über welche die beiden Halteelemente
miteinander verbunden werden, sind zueinander komplementär. Zum einfacheren
Fügen kann
die Schnittstelle mit Zentrierzapfen und dergleichen versehen sein.
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Um
einem Benutzer augenfällig
anzuzeigen, dass ein Briefkasten gesperrt ist, kann das erste Halteelement
an seiner Sichtseite beschriftbar sein oder einen Abschnitt aufweisen,
an welchem ein beschriftetes Element befestigbar ist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen
sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf
die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele im Einzelnen
beschrieben sind. Dabei können
die in der Zeichnung dargestellten sowie in der Beschreibung und
in den Ansprüchen
erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für sich
oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Vorderseite einer Briefkastenfront;
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2 die
Rückansicht
der Briefkastenfront gemäß 1;
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3 einen
Schnitt III-III gemäß 1;
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4 eine
Ansicht in Richtung des Pfeils IV gemäß 3;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Klappensperre;
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6 bis 10 Ausführungsformen
der Klappensperre mit federndem Haltearm;
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11 eine
Ausführungsform
der Klappensperre mit Exzenter; und
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12 eine
Ausführungsform
der Klappensperre mit verschiebbarem Keil.
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In
der 1 ist eine insgesamt mit 10 bezeichnete
Briefkastenfront dargestellt, die entweder Teil eines Briefkastens
oder eines Gebäudeteils
ist und in welcher beispielhaft zwei Einwurfschlitze 12 vorgesehen
sind. Diese Einwurfschlitze 12 sind von Einwurfklappen 14 verschlossen,
die zum Einwerfen von Post um eine nur andeutungsweise dargestellte Achse 16 in
Richtung des Pfeils 18 aufgeschwenkt werden müssen. Hierfür wird die
freie und nach außen
abragende Kante 20 ergriffen und um die Achse 16 verschwenkt.
Um ein derartiges Öffnen
des Einwurfschlitzes 12 zu verhindern, ist die Einwurfklappe 14 mit
einer Klappensperre 22 verriegelt. Diese Klappensperre 22 kann
als Spritzgussteil und/oder als Druckgussteil hergestellt werden.
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Die 1 zeigt
zwei Ausführungsformen
einer derartigen Klappensperre 22. Der in der 1 sichtbare
Unterschied der beiden Klappensperren 22 besteht darin,
dass die oben dargestellte Klappensperre 22 eine breite,
dem Benutzer zugewandte Fase 24 aufweist, auf deren Fläche eine
Beschriftung "Achtung!
Einwurf gesperrt!" angebracht
ist. Bei der darunter dargestellten Klappensperre 22 ist
diese Beschriftung auf der Vorderseite angebracht. Außerdem ist
in 1 erkennbar, dass die Klappensperre 22 aus
zwei Halteelementen besteht, nämlich
aus einem ersten oder oberen Halteelement 26 und einem zweiten
oder unteren Halteelement 28.
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In
der 2 ist die Rückseite
der Briefkastenfront 10 dargestellt und es ist für jeden
Einwurfschlitz 12 eine Entnahmesicherung 30 erkennbar,
die jeweils am unteren Ende des Einwurfschlitzes 12 angeordnet
ist und in den Innenraum des Briefkastens abragt. Außerdem sind
die Rückseiten
der Einwurfklappen 14 erkennbar. Von den Klappensperren 22 sind
lediglich zwei Haltearme 32 erkennbar, welche den Einwurfschlitz 12 durchgreifen
und durch Schlitze 34 der Entnahmesicherungen 30 hindurchgeführt sind.
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Diese
Haltearme 32 sind deutlicher in den 3 und 4 erkennbar.
Die 3 zeigt deutlich die beiden Halteelemente 26 und 28,
die an der Schnittstelle 36 miteinander verbunden sind.
Der oben dargestellte Haltearm 32 ist nach Art einer Federklammer
ausgeführt,
wodurch unterschiedliche Blechdicken der Briefkastenfront 10 ausgeglichen werden
können.
Ferner ist erkennbar, dass die Entnahmesicherung 30 bei
der oben dargestellten Ausführungsform
einen Winkel α von
70° und
die unten dargestellte Entnahmesicherung 30 einen Winkel β von 90° zur Briefkastenfront 10 aufweist.
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In
der 5 sind in perspektivischer Darstellung deutlich
die beiden Halteelemente 26 und 28 dargestellt
und es ist erkennbar, dass das erste Halteelement 26 zwei
Zentrierzapfen 38 aufweist, welche in Zentrieröffnungen 40 im
zweiten Halteelement 28 eingreifen. Außerdem weist das zweite Halteelement 28 eine
Bohrung 42 auf, in welche eine Schraube 44 eingesetzt
werden kann, über
die das erste Halteelement 26 an das zweite Halteelement 28 angeschraubt
werden kann. Das Gewinde der Schraube 44 greift dabei in
eine zum Beispiel in der 6 dargestellte Gewindebohrung 46 im
ersten Halteelement 26 ein.
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Die 6 bis 10 zeigen
Ausführungsformen
mit unterschiedlichen Haltearmen 32, welche entweder selbst
als federndes Element ausgebildet sind oder federnde Elemente aufweisen,
mit welchen unterschiedliche Materialdicken der Briefkastenfront 10 ausgeglichen
werden können.
In der 6 sind an der Innenseite des Haltearms 32 zwei
schräg
abragende Flügel 48 vorgesehen,
die mit ihren freien Enden den Schlitz 50 verengen. Die
beiden Flügel 28 ragen
dabei mit ihren freien Enden voneinander weg.
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In
der 7 weist der Haltearm 32 einen einzigen
Flügel 48 auf,
der nach unten abragt und dessen freies Ende abgekröpft ist,
wodurch das Aufschieben des zweiten Abschnitts 28 auf die
Briefkastenfront 10 erleichtert wird. Außerdem ist
der untere, neben dem Flügel 48 verlaufende
Teil des Haltearms 32 mit einer geringeren Dicke ausgebildet.
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In
der 8 ist der Haltearm 32 gewellt ausgeführt, wodurch
ihm eine gewisse Elastizität
verliehen wird und er einen oberen und unteren Anlagepunkt aufweist, über die
er an der Innenseite der Briefkastenfront 10 anliegt.
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In
der 9 ragt vom freien Ende des Haltearms 42 ausgehend
ein Flügel 48 innerhalb
des Schlitzes 50 nach oben ab. Diese Ausführungsform besitzt
den Vorteil, dass das zweite Halteelemente 28 relativ leicht
auf die Briefkastenfront aufgeschoben werden kann und sich der Flügel 48 bei
aufgeschobenem Halteelemente 28 auch mit seinem freien
Ende am Haltearm 32 abstützen kann. Hierdurch wird ihm eine
größere Steifigkeit
verliehen.
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In
der 10 ist der Haltearm 32 gerade, jedoch
in Richtung des zweiten Abschnitts 28 geneigt ausgebildet,
wodurch der Schlitz 50 verengt wird. Bei dieser Ausführungsform
kann der Haltearm 32 zum Beispiel aus Federstahl bestehen
und in das zum Beispiel aus Kunststoff bestehende zweite Halteelemente 28 eingespritzt
sein.
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In
der 11 ist am freien Ende des Haltearms 32 ein
Exzenter 52 gelagert, der mit einem Schlitz 54 versehen
ist, in welchen zu Beispiel die Klinge eines Schraubendrehers oder
der Rand einer Münze
eingesetzt werden kann. Der Exzenter 52 ist um eine Achse 56 drehbar
und am Exzenter 52 und/oder an der Seitenfläche 58 ist
ein Rastprofil 60 vorgesehen, über welche die Stellung des
Exzenters 52 gehalten wird. Auf diese Weise kann die Weite
des Schlitzes 50 eingestellt werden.
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Beim
Ausführungsbeispiel
der 12 ist der Haltearm 32 keilförmig ausgeführt, so
dass ein U-förmiger
Gegenkeil 62 auf das freie Ende des Haltearms 32 aufgeschoben
werden kann. Durch weiteres Aufschieben des Gegenkeils 62 wird
der Schlitz 50 verengt. Über Rastnoppen 64,
die auch enger liegen können,
wird die Lage des Gegenkeils 62 auf dem Haltearm 32 arretiert.