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VORRICHTUNG ZUM LAGERN VON
WICKELN AUS BANDFÖRMIGEM
MATERIAL
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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Lagern von mehreren
Wickeln aus bandförmigem
Material, insbesondere aus Metallblech, mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des unabhängigen Patentanspruchs
1.
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Bei
den Wickeln aus bandförmigem
Material kann es sich um solche aus Metallblech handeln, das verarbeitet
wird, indem es von dem jeweiligen Wickel abgewickelt, in Abschnitte
zerschnitten und dann verformt wird. Die Wickel können auch
aus anderem bandförmigen
Material, wie beispielsweise Papier oder Folien gewickelt sein.
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STAND DER TECHNIK
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Wickel
aus Metallblech werden häufig
auf Kanthölzern
auf dem Boden gelagert, wobei die Wickelachsen der Wickel vertikal
ausgerichtet sind. Dabei ist es üblich,
mehrere Wickel unter Zwischenordnung weiterer Kanthölzer übereinander
zu stapeln. Es muss jedoch besondere Sorgfalt angewandt werden,
um derartige Stapel so aufzubauen, dass sie kippstabil sind. Höhere Stapel
aus Wickeln, die einzeln ohne weiteres mehrere Tonnen wiegen können, verbieten
sich aus Arbeitssicherheitsgründen
grundsätzlich.
Auch das Aufnehmen eines Wickels auf einen Stapel gestaltet sich
nicht unproblematisch. Für Wickel
aus Metallblech wird in der Regel ein Transportwerkzeug mit einem
Elektromagneten zum Anheben und Verfahren verwendet; für leichtere
Wickel kommen z. B. auch Sauggreifer zum Einsatz. Das Transportwerkzeug
muss, damit es zu keinen unerwünschten
Verkipplungen des Wickels kommt, zentrisch über dem Wickel angeordnet werden
und dies ist insbesondere mit einem manuell gesteuerten Transportwerkzeug
ebenso wenig trivial wie das zentrische Anordnen von Wickeln übereinander,
um einen Stapel auszubilden, der kippsicher ist. Selbst ein Stapel
aus exakt zentrisch übereinander
angeordneten Wickeln ist nicht ohne Nachteile, weil die sehr große Masse
der sich auf dem untersten Wickel abstützenden oberen Wickel mit der
Gefahr verbunden ist, den untersten Wickel an den Kanten des Bandmaterials
zu beschädigen.
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Aus
der
DE 92 16 612 U1 ist
ein Gestell zur Aufnahme von bevorzugt vertikal zu lagernden Gegenständen, insbesondere
von flächigen
Teilen, wie beispielsweise Platten, Karosserieblechen oder dergleichen
bekannt. Von dem Gestell werden die Gegenstände in vertikaler Ausrichtung
seitlich nebeneinander liegend aufgenommen. Dabei ist eine Hebelanordnung
mit Klinken vorgesehen, die um horizontale Achsen verschwenkbar
sind. Diese Klinken werden beim Einstellen eines Gegenstands in
das Gestell durch von dem Gegenstand betätigte Kipptasten in eine Haltelage überführt, in
der sie als seitlicher Anschlag für den nächsten in das Gestell eingestellten
Gegenstand dienen.
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Aus
der
DD 241 033 A1 ist
ein Stapelmagazin für
rotationssymmetrische Teile bekannt, bei dem drei Tragsäulen um
einen Aufnahmeraum für
die rotationssymmetrischen Teile herum verteilt angeordnet sind.
Jede Tragsäule
ist mit einem vertikal linear verschiebbaren Auflagenträger mit
Werkstückhaltern und
einem vertikal festen Auflagenträger
mit Werkstückhaltern
versehen, wobei der vertikal linear verschiebbare Auflagenträger versenkbar
und der vertikal feste Auflagenträger fest mit einschiebbaren Werkzeughaltern
oder versenkbar mit festen Werkzeughaltern in der Tragsäule gelagert
ist. Durch eine koordinierte Bewegung der Werkzeughalter an den Auflageträgern können die
rotationssymmetrischen Teile in vertikaler Richtung längs der
Säulen
schrittweise verschoben werden. Bei dem bekannten Stapelmagazin
sind mehrere jeweils durch drei Säulen begrenzte Speicher auf
einem drehbaren Magazingrundkörper
angeordnet. Die in den Figuren dargestellten rotationssymmetrischen
Teile sind topfförmig. Nähere Angaben
zu den rotationssymmetrischen Teilen gibt es nicht.
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Die
DD 160 474 A3 offenbart
ein Mehretagenregal mit klappbaren Regalplatten, die um eine horizontale
Achse zwischen einer hochgeklappten Stellung und einer horizontalen
Stellung, in der sie zur Abstützung
von Objekten dienen, verschwenkbar an einer ersten Regalsäule gelagert
sind. In der horizontalen Stellung stützen sich die Regalplatten
nach unten an einer zweiten Regalsäule ab, die mit Abstand neben
der ersten Regalsäule
angeordnet ist.
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Aus
der
DE 92 09 082 U1 ist
ein Radständer mit
einem Ständerfuß, einer
Ständersäule, die
im Ständerfuß gestützt ist,
und Auflageteilen, die mit Abstand zum Ständerfuß und untereinander an der Ständersäule befestigbar
sind und auf denen Kraftfahrzeugräder lagerbar sind, bekannt.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des unabhängigen
Patentanspruchs 1 aufzuzeigen, die es ermöglicht, mit geringem zeitlichen
Aufwand mehrere Wickel übereinander
anzuordnen, ohne dass die Gefahr eines Kippens oder einer Beschädigung von
Kanten des bandförmigen
Materials der Wickel selbst bei sehr schwergewichtigen Wickeln besteht,
und die es ermöglicht,
die Wickel ebenfalls mit geringem zeitlichen Aufwand in zentrischer
Anordnung zu einem Transportwerkzeug wieder aufzunehmen, um sie
z. B. zentrisch auf einem Dorn oder einer Haspel einer Bearbeitungsmaschine
abzusetzen.
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LÖSUNG
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs
1 gelöst.
Die abhängigen
Patentansprüche
2 bis 10 definieren bevorzugte Ausführungsformen der neuen Vorrichtung.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Bei
der neuen Vorrichtung sind mindestens drei Tragsäulen um einen Aufnahmeraum
für mehrere übereinander
angeordnete Wickel herum verteilt. Jede dieser Tragsäulen weist
eine dem Aufnahmeraum zugewandt Führungsfläche für ein Transportwerkzeug auf,
das zum Verfahren eines Wickels dient. An den Tragsäulen sind
auf verschiedenen Höhen übereinander
Abstützelemente
gelagert, die jeweils eine aktive Stellung, in der sie sich von
einer der Abstützsäulen in
den Innenraum hinein erstrecken, und dort gemeinsam mit den anderen
Abstützelementen
auf derselben Höhe
einen Wickel abzustützen,
und eine inaktive Stellung aufweisen, in der sie den Aufnahmeraum
für das
vertikale Verfahren von Wickeln mit dem Transportwerkzeug freigeben. Die
Abstützelemente
sind, um ihre Verfahrbarkeit zu realisieren, verschwenkbar an den
Tragsäulen
gelagert. Dabei müssen
die Schwenklager für
die Abstützelemente
in der Lage sein, die von einem Wickel auf die Abstützelemente
ausgeübten
Momente abzutragen, ohne dass es zu einer Überlastung kommt.
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Die
Tragsäulen
der neuen Vorrichtung haben damit eine Mehrfachfunktion. Indem sie
ein Transportwerkzeug für
die Wickel mit ihren Führungsflächen führen, werden
die Wickel beim Anordnen in der Vorrichtung über das Transportwerkzeug automatisch
zentriert, so dass sie mit dem Transportwerkzeug mittig in den Aufnahmeraum
eingebracht werden. Umgekehrt wird auch das Transportwerkzeug beim
Aufnehmen eines Wickels aus der Vorrichtung durch die Führungsflächen der
Tragsäulen
gegenüber
dem Wickel zentriert, so dass der Wickel ohne Aufwand in der gewünschten
zentrischen Anordnung zu dem Transportwerkzeug aufgenommen werden kann.
Darüber
hinaus nehmen die Tragsäulen
bis auf diejenige eines untersten Wickels die Gewichtskraft jedes
Wickels in der Vorrichtung mit den Abstützelementen auf. D. h., die
Kanten des bandförmigen
Materials werden in der neuen Vorrichtung nur mit der Gewichtskraft
des jeweiligen Wickels selbst belastet. Mit den Abstützelementen
entfällt
damit automatisch auch die Notwendigkeit, Kanthölzer zwischen die Wickel einzubringen.
Vielmehr liegt jeder Wickel auf den hierfür speziell vorgesehenen Abstützelementen
auf einer Höhe
der Tragsäulen
auf. Dabei greifen die Abstützelemente
nur in ihrer aktiven Stellung in den Aufnahmeraum ein, um darin
die Wickel abzustützen. Ansonsten
geben sie den Aufnahmeraum frei, um beispielsweise ungehindert bis
auf dessen Grund einen ersten Wickel in den Aufnahmeraum einzubringen.
Hiernach werden dann die untersten Abstützelemente in ihre aktive Stellung
oberhalb des untersten Wickels gebracht. Dann wird hierauf der nächste Wickel
abgesetzt, und die Abstützelemente
auf der nächsten
Höhe werden
aktiviert. Weiterhin verhindern die Tragsäulen, wenn ihr Abstand auf
den Durchmesser der von der Vorrichtung aufzunehmenden Wickel abgestimmt
ist, ein ungewolltes seitliches Austreten der Wickel aus dem Aufnahmeraum.
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Um
die Abstützelemente
zwischen ihren aktiven und ihren inaktiven Stellungen zu verfahren, können Antriebe
vorgesehen sein. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich,
dass keine Antreibe vorhanden sind und stattdessen ein manuelles
Verfahren der Abstützelemente
vorgesehen ist. Wenn Antriebe vorgesehen sind, handelt es sich z.
B. um pneumatisch oder hydraulisch betätigte Stellzylinder.
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Vorzugsweise
ist den Antrieben eine Steuereinrichtung zugeordnet, über die
jeweils alle Antriebe aller Abstützelemente
auf einer Höhe
an den Tragsäulen
synchron ansteuerbar sind. Die Ansteuereinrichtung kann auch vollautomatisch
ausgelegt sein und selbsttätig
erkennen, ob das Transportwerkzeug mit einem neuen Wickel zwischen
die Tragsäulen eingeführt wird,
so dass über
dem bislang obersten Wickel in der Vorrichtung Abstützelemente
in ihre aktive Stellung gebracht werden müssen, oder ob das Transportwerkzeug
leer zwischen die Tragsäulen eingeführt wird,
so dass alle über
dem derzeit obersten Wickel befindlichen Abstützelemente in ihre inaktive
Stellung gebracht werden müssen.
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Um
die Momente auf die Lager der Abstützelemente an den Tragsäulen zu
reduzieren, können sich
die Abstützelemente
in ihrer aktiven Stellung jeweils an einer der Tragsäulen und
einer in die Wickel eingreifenden Mittelsäule der neuen Vorrichtung abstützen. Beispielsweise
können
sie in ihrer aktiven Stellung in Ausnehmungen in der Mittelsäule eingreifen.
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Vorzugsweise
weisen die Abstützelemente eine
dem Außenradius
des Aufnahmeraums entsprechende Krümmung auf, so dass sie sich
in ihrer inaktiven Stellung über
einen Bereich des Aufnahmeraums herum erstrecken können und
dabei minimal über
den Aufnahmeraum überstehen.
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Die
Tragsäulen
können
aneinander durch horizontal verlaufende Streben abgestützt sein.
Vorzugsweise sind diese Streben kreisbogensegmentartig ausgebildet
und verlaufen horizontal um den Aufnahmeraum herum.
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Wenn
das Transportwerkzeug für
die Wickel mechanische Elemente aufweist, um die Wickel über ihren
Außenumfang
zu ergreifen oder zu untergreifen, muss der Aufnahmeraum für die Wickel
innerhalb der Führungsflächen der
Tragsäulen
nicht vergrößert werden.
Die mechanischen Elemente können
in die Bereiche zwischen den Tragsäulen eintauchen. Allerdings
dürfen
dann weder die Abstützelemente
in ihrer inaktiven Stellung noch etwaige Streben direkt am Außenumfang
des Aufnahmeraums verlaufen, sondern müssen für die mechanischen Elemente
Platz machen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung befinden sich zumindest einige der Abstützelemente
in ihrer inaktiven Stellung zwischen einem Paar solcher kreisbogensegmentartigen
Streben. Auf diese Weise werden unerwünschte Kollisionen mit den
von den Tragsäulen
abstehenden Abstützelementen
vermieden.
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Wenn
die Vorrichtung für
unterschiedlich hohe Wickel eingesetzt wird, können bei ihrer Verwendung für die Aufnahme
der höheren
Wickel jeweils einzelne der Abstützelemente
außer
Funktion bleiben. Bei bekannter fester Höhe der zu aufzunehmenden Wickel
können
die Höhenlagen
der Abstützelemente
hierauf exakt abgestimmt werden, so dass sich die Höhenlage
des jeweils obersten Wickels in der neuen Vorrichtung nicht signifikant
von seiner Höhenlage
in einem Stapel bei direkter Abstützung der Wickel aneinander
unterscheidet.
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Um
eine neue Vorrichtung an unterschiedlich hohe Wickel anpassen zu
können,
können
die Tragsäulen
auf verschiedenen Höhen
Anbrinplätze
aufweisen, in denen Abstützelemente
lösbar
an ihnen anbringbar sind. Die Abstützelemente, die ggf. einschließlich ihrer
Antriebe in den Anbringplätzen
angebracht werden, können
so auf die tatsächliche Höhe der Wickel
abgestimmt werden. Die Anbringplätze
können
in einem festen Höhenraster über die gesamte
Höhe der
Tragsäulen
vorgesehen sein. Sie können
aber auch unterschiedliche Abstände
untereinander aufweisen und auf einzelnen Höhenbereiche konzentriert sein,
je nachdem wie genau feststeht, für welche Wickel bzw. Höhen von
Wickeln die neue Vorrichtung verwendet werden soll.
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Die
Führungsflächen der
Tragsäulen
für das Transportwerkzeug
sind vorzugsweise an den oberen Enden der Tragsäulen voneinander weg geneigt. Hierdurch
wird eine Zentriereinrichtung für
das Transportwerkzeug geschaffen, die Zentrierfehler beim Anordnen
des Transportwerkzeugs gegenüber der
Vorrichtung ausgleicht. Dies ist besondere dann von Vorteil, wenn
die neue Vorrichtung in Verbindung mit einem manuell betätigten Transportwerkzeug
für die
Wickel verwendet wird. Grundsätzlich
kann die neue Vorrichtung aber auch alleine oder in Verbindung mit
gleichartigen Vorrichtungen Teil eines vollautomatisierten Wickellagersystems
sein.
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Die
Tragsäulen
der neuen Vorrichtung können
an einem mehrarmigen Sockelelement gelagert sein, wobei die Arme
des Sockelelements in dessen Mitte miteinander verbunden sind und
an ihren freien Enden jeweils eine Tragsäule abstützen. Die Arme des Sockelelements
sind in der Regel zugleich als unbewegliche Abstützelemente für den jeweils
untersten Wickel, der von der neuen Vorrichtung aufgenommen wird,
vorgesehen. Durch Befestigung des Sockelelements am Boden wird ein
sicherer Stand der neuen Vorrichtung erreicht. Dennoch kann diese bis
auf die Befestigung am Boden komplett vormontiert werden und erlaubt
so eine extrem schnelle Einrichtung.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung
genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer
Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ
zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen
erzielt werden müssen.
Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten
Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander
sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen.
Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche ist ebenfalls
abweichend von den gewählten
Rückbeziehungen
der Patentansprüche
möglich
und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in
separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können
auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso
können in
den Patentansprüchen
aufgeführte
Merkmale für weitere
Ausführungsformen
der Erfindung entfallen.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert
und beschrieben.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der neuen Vorrichtung
mit darüber angeordnetem
Transportwerkzeug.
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2 zeigt
die Anordnung gemäß 1 in einer
perspektivischen Ansicht schräg
von unten.
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3 zeigt
die Anordnung gemäß den 1 und 2 in
einer perspektivischen Ansicht schräg von oben.
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4 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der neuen Vorrichtung mit in die Vorrichtung eingeführtem Transportwerkzeug,
an dem ein Wickel hängt,
in einer Seitenansicht.
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5 zeigt
die Anordnung gemäß 4 in einer
perspektivischen Ansicht schräg
von unten.
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6 zeigt
die Anordnung gemäß den 4 und 5 in
einer perspektivischen Ansicht schräg von oben.
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7 zeigt
eine dritte Ausführungsform
der neuen Vorrichtung mit darüber
angeordnetem Transportwerkzeug, die eine zusätzliche Mittelsäule aufweist,
in einer perspektivischen Ansicht von oben.
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8 zeigt
die Anordnung gemäß 7 in einer
Seitenansicht; und
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9 zeigt
eine Ansicht auf die neue Vorrichtung gemäß den 7 und 8 ohne
das Transportwerkzeug von oben.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Die
in den 1 bis 3 wiedergegebene Vorrichtung 1 weist
drei Tragsäulen 2 auf,
die vertikal ausgerichtet sind. Alle Tragsäulen 2 ist an ihrem
unteren Ende mit einem dreiarmigen Sockelelement 3 verbunden
und zwar an einem Ende einer seiner Arme 4. Die Arme 4 des
Sockelelements 3 laufen in der Mitte der Vorrichtung 1 zusammen.
Das Sockelelement 3 stützt
nicht nur die Tragsäulen 2 ab
sondern dient auch als Auflager für einen untersten von mehreren
Wickeln 5, zu deren Aufnahme die Vorrichtung 1 vorgesehen
ist. Jeder Wickel 5 besteht aus bandförmigem Material, hier Metallblech,
weist eine Masse von mehreren 100 kg bis wenigen Tonnen auf und ist
mit seiner Wickelachse, um die herum das bandförmige Material aufgewickelt
ist, vertikal ausgerichtet. An den oberen freien Enden der Tragsäulen 2 sind
Führungsflächen 6 voneinander
weg abgewinkelt, um einen Zentrierbereich für ein Transportwerkzeug 7 zum
Anheben und Verfahren der Wickel 5 auszubilden. Die Führungsflächen 6 verlaufen
ansonsten parallel zueinander die Tragsäulen 2 entlang und
dienen dazu, das Transportwerkzeug 7 in der Vorrichtung 1 zu
zentrieren. Dies bedeutet, dass es einerseits zentrisch gegenüber einem
aus der Vorrichtung 1 aufzunehmenden Wickel 5 angeordnet wird,
als auch andererseits einen Wickel 5 zentrisch in der Vorrichtung 1 absetzt.
Das Transportwerkzeug 7 weist einen Elektromagneten 8 zum
Halten eines Wickels 5 und einen Führungsrand 9 auf,
der aus einem Kunststoff ausgebildet ist. Das ganze hängt über einer
Aufhängeeinrichtung 10 an
einem hier nicht dargestellten Hallenkran. Die Tragsäulen 6 dienen nicht
nur dazu, das Transportwerkzeug 7 und daran hängende Wickel 5 zu
zentrieren. Vielmehr sind an den Tragsäulen 2 auch Abstützelemente 11 gelagert und
zwar auf jeder Höhe über dem
Boden jeweils mindestens ein Abstützelement an jeder der drei Tragsäulen 2.
Die Abstützelemente 11 weisen
jeweils eine inaktive Stellung auf, wie sie bei den obersten Abstützelementen 11 in
den 1 bis 3 gezeigt ist, und eine aktive
Stellung, wie sie bei den unteren Abstützelementen in den 1 bis 3 gezeigt
ist. In der aktiven Stellung erstrecken sich die Abstützelement 11 in
einen Abstützraum 12 hinein,
um den herum die Tragsäulen 2 angeordnet
sind, während sie
sich in ihrer inaktiven Stellung um den Aufnahmeraum 12 herum
erstrecken, so dass sie sich nicht im Weg des Transportwerkzeug 7 oder
eines daran hängenden
Wickels befinden. In ihrer aktiven Stellung stützen die Abstützelemente
auf einer Höhe
jeweils einen Wickel 5 ab. D. h., sie übertragen seine Gewichtskraft
auf die Tragsäulen 2.
So lastet auf der Unterseite jedes Wickels 5 nur seine
eigene Gewichtskraft. Um die Abstützelemente 11 zwischen
ihren aktiven und ihren inaktiven Stellungen Verfahren zu können, sind
sie verschenkbar an den Tragsäulen gelagert.
Dabei sind die entsprechenden Schwenklager 13 so belastbar
ausgebildet, dass sie ohne die Gefahr einer Überlastung in der Lage sind,
die von den Wickeln 5 ausgehenden Momente abzutragen. Die
durch die Schwenklager 13 definierten Schwenkachsen verlaufen
parallel zu den Tragsäulen 2,
d. h. vertikal. Zum Verschwenken der Abstützelemente 11 um die
Schwenklager 13 sind Stellzylinder 14 vorgesehen.
Alle Stellzylinder auf einer Höhe
der Vorrichtung 1 werden dabei gleichzeitig angesteuert.
Zu diesem Zweck ist an einer der Tragsäulen 2 eine Ansteuereinrichtung 15 angebracht,
die auf Knopfdruck jeweils alle Stellzylinder 14 auf einer
Höhe ansteuert, um
die entsprechenden Abstützelemente 11 zu
aktivieren bzw. zu inaktivieren. Das Höhenraster der Abstützelemente 11 orientiert
sich an der Höhe
der Wickel 5, die in die Vorrichtung 1 eingebracht
werden sollen. Wenn die Höhe
der Wickel 5 fest ist, kann das Höhenraster der Abstützelemente 11 hierauf
exakt abgestimmt werden, so dass die Freiräume zwischen den einzelnen
Wickeln 5 auf den Abstützelementen 11 minimiert
sind. Zwischen den Tragsäulen 2 verlaufen
horizontale kreisbogensegmentförmige
Streben 16, um die Tragsäulen 2 insbesondere
gegenüber
einem durch die Gewichtskraft der Wickel 5 verursachten
Moment der Tragsäulen 2 aufeinander
zu aneinander abzustützen.
Dabei sind die Streben 16 in Paaren vorgesehen, zwischen
denen jeweils die auf einer Höhe
an den Tragsäulen 2 angeordneten
Abstützelemente 11 in
ihrer Inaktiven Stellung Platz finden.
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Die
in den 4 bis 6 gezeigte Ausführungsform
der Vorrichtung 1 unterscheidet sich von derjenigen gemäß den 1 bis 3 dadurch, dass
in Abstimmung auf höhere
Wickel 5 nur weniger Abstützelemente 11 auf
hier insgesamt 3 Höhen über dem
Boden vorgesehen sind. Die Vorrichtung 1 ist damit zur
Aufnahme von vier großen
Wickeln 5 vorgesehen. Alle Abstützelemente 11 befinden
sich dabei in ihrer inaktiven Stellung jeweils zwischen einem Paar
von Streben 16. Weiter geht aus den 4 bis 6 hervor,
wie die Führungsflächen 6 an
den Tragsäulen 2 das
Transportwerkzeug 7 und damit einen an dem Transportwerkzeug 7 hängenden
Wickel 5 zentrieren. Der Führungsrand 9 des Transportwerkzeugs 7 liegt
an den Führungsflächen 6 an.
Die neue Vorrichtung ist dadurch auch zur Verwendung mit einem manuell
verfahrenen Transportwerkzeug 7 zum schnellen Einbringen
und wieder Entnehmen von Wickeln 5 in die Vorrichtung 1 bzw.
aus der Vorrichtung 1 geeignet. Gleichzeitig ist die Anordnung
der Wickel 5 in der Vorrichtung 1 kippsicher,
und zwar auch ohne eine grundsätzlich
vorgesehene Verankerung des Sockelelements 3 am Boden,
weil die einzelnen Wickel 5 zentrisch in der Vorrichtung 1 angeordnet
sind und sich daher keine Kippmomente aufgrund einer exzentrischen
Masseverteilung ergeben. Ein weiterer, bereits angesprochener Vorteil
der neuen Vorrichtung 1 ist, dass die Unterseite jedes
Wickels 5 nur mit seiner eigenen Gewichtskraft belastet
ist, weil keiner der Wickel 5 einen weiteren Wickel trägt.
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Die
Vorrichtung 1 ist nicht nur zur Verwendung mit einem einen
Elektromagneten 8 aufweisenden Transportwechsels 7 geeignet,
sie kann auch mit die Wickel 5 formschlüssig ergreifenden Transportwerkzeugen
eingesetzt werden. Wenn die Wickel dabei nicht von innen, sondern
von außen
ergriffen werden sollen, müssen
ggf. die Streben 16 weiter ausgestellt sein, um Platz für den Übergriff
der Wickel 5 bereitzustellen. Zusätzlich kann die Vorrichtung 1 eine Mittelsäule aufweisen,
wenn nicht nur die einzelnen Wickel 5, sondern auch das
Transportwerkzeug 7 mit seiner Aufhängung 10 hohl ausgebildet
ist und so diese Mittelsäule 10 umgreifen
kann. In eine solche Mittelsäule
können
die freien Enden der Abstützelemente 11 eingreifen,
um sie zusätzlich
im Sinne einer Entlastung der Schwenklager 13 abzustützen.
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Die
in den 7 bis 9 dargestellte Ausführungsform
der neuen Vorrichtung unterscheidet sich von den bisher dargestellten
Ausführungsformen
im Wesentlichen durch eine zusätzliche
Mittelsäule 17,
die sich in der Mitte zwischen den Tragsäulen 2 von dem Sockelelement 3 aus
nach oben erstreckt und an der Auflager 18 für die Abstützelemente 11 in
deren eingeschwenkter aktiver Stellung vorgesehen sind. Beim Abstützen eines
Wickels 5 stützen
sich die Sockelelemente 11 neben den Schwenklagern 13 damit
an ihrem anderen Ende zusätzlich an
der Mittelsäule 17 ab.
Um mit dem Transportwerkzeug 7 nicht in Kollision mit der
Mittelsäule 17 zu
geraten, ist die Aufhängung 10 für den Elektromagneten 8 hier
so ausgebildet, dass vier parallele Hubseile 21 an den
ringförmig
ausgebildeten Elektromagneten 8 angreifen. Die Hubseile 21 sind
auch Teil einer Hubeinrichtung 20, bei der die Hubseile 21 auf
vier Seiltrommeln 22 aufgewickelt werden, die drehantreibbar an
einem Rahmen 23 gelagert sind. Der Rahmen 23 ist
Teil einer Laufkatze eines zugehörigen
Hallenkrans.
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Bei
allen Ausführungsformen
der Vorrichtung 1 gemäß den 1 bis 9 sind
die Auflager 13 bzw. die Streben 16 auf unterschiedlicher
Höhe an den
Tragsäulen 2 anbringbar,
indem über
die gesamten Höhen
der Tragsäulen 2 verteilt
Befestigungsbohrungen 19 in einem festen Raster vorgesehen sind.
Damit kann der Höhenabstand
der Abstützelemente 11 in
den Grenzen des Rastermaßes
auf die Höhe
der jeweiligen Wickel 5 abgestimmt werden.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Tragsäule
- 3
- Sockelelement
- 4
- Arm
- 5
- Wickel
- 6
- Führungsfläche
- 7
- Transportwerkzeug
- 8
- Elektromagnet
- 9
- Führungsrand
- 10
- Aufhängung
- 11
- Abstützelement
- 12
- Aufnahmeraum
- 13
- Schwenklager
- 14
- Stellzylinder
- 15
- Ansteuereinrichtung
- 16
- Strebe
- 17
- Mittelsäule
- 18
- Auflager
- 19
- Befestigungsbohrung
- 20
- Hubeinrichtung
- 21
- Hubseil
- 22
- Seiltrommel
- 23
- Rahmen