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DE102007002713B4 - Vorrichtung zum Lagern von Wickeln aus bandförmigem Material - Google Patents

Vorrichtung zum Lagern von Wickeln aus bandförmigem Material Download PDF

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DE102007002713B4
DE102007002713B4 DE200710002713 DE102007002713A DE102007002713B4 DE 102007002713 B4 DE102007002713 B4 DE 102007002713B4 DE 200710002713 DE200710002713 DE 200710002713 DE 102007002713 A DE102007002713 A DE 102007002713A DE 102007002713 B4 DE102007002713 B4 DE 102007002713B4
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Abstract

Vorrichtung zum Lagern von mehreren Wickeln aus bandförmigem Material, insbesondere aus Metallblech, die einen Aufnahmeraum aufweist, der die Wickel unter senkrechter Ausrichtung ihrer Wickelachsen übereinander angeordnet aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei Tragsäulen (2) um den Aufnahmeraum (12) herum verteilt angeordnet sind, dass jede Tragsäule (2) eine dem Aufnahmeraum (12) zugewandte Führungsfläche (6) für ein Transportwerkzeug (7) zum Verfahren eines Wickels (5) aufweist und dass auf verschiedenen Höhen übereinander Abstützelemente (11) um vertikale Achsen verschwenkbar an den Tragsäulen (2) gelagert sind, die jeweils eine aktive Stellung, in der sie sich von einer der Tragsäulen (2) in den Aufnahmeraum (12) hinein erstrecken, um dort gemeinsam mit den anderen Abstützelementen (11) auf derselben Höhe einen Wickel (5) abzustützen, und eine inaktive Stellung aufweisen, in der sie den Aufnahmeraum (12) für das vertikale Verfahren von Wickeln (5) mit dem Transportwerkzeug (7) freigeben.

Description

  • VORRICHTUNG ZUM LAGERN VON WICKELN AUS BANDFÖRMIGEM MATERIAL
  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Lagern von mehreren Wickeln aus bandförmigem Material, insbesondere aus Metallblech, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Patentanspruchs 1.
  • Bei den Wickeln aus bandförmigem Material kann es sich um solche aus Metallblech handeln, das verarbeitet wird, indem es von dem jeweiligen Wickel abgewickelt, in Abschnitte zerschnitten und dann verformt wird. Die Wickel können auch aus anderem bandförmigen Material, wie beispielsweise Papier oder Folien gewickelt sein.
  • STAND DER TECHNIK
  • Wickel aus Metallblech werden häufig auf Kanthölzern auf dem Boden gelagert, wobei die Wickelachsen der Wickel vertikal ausgerichtet sind. Dabei ist es üblich, mehrere Wickel unter Zwischenordnung weiterer Kanthölzer übereinander zu stapeln. Es muss jedoch besondere Sorgfalt angewandt werden, um derartige Stapel so aufzubauen, dass sie kippstabil sind. Höhere Stapel aus Wickeln, die einzeln ohne weiteres mehrere Tonnen wiegen können, verbieten sich aus Arbeitssicherheitsgründen grundsätzlich. Auch das Aufnehmen eines Wickels auf einen Stapel gestaltet sich nicht unproblematisch. Für Wickel aus Metallblech wird in der Regel ein Transportwerkzeug mit einem Elektromagneten zum Anheben und Verfahren verwendet; für leichtere Wickel kommen z. B. auch Sauggreifer zum Einsatz. Das Transportwerkzeug muss, damit es zu keinen unerwünschten Verkipplungen des Wickels kommt, zentrisch über dem Wickel angeordnet werden und dies ist insbesondere mit einem manuell gesteuerten Transportwerkzeug ebenso wenig trivial wie das zentrische Anordnen von Wickeln übereinander, um einen Stapel auszubilden, der kippsicher ist. Selbst ein Stapel aus exakt zentrisch übereinander angeordneten Wickeln ist nicht ohne Nachteile, weil die sehr große Masse der sich auf dem untersten Wickel abstützenden oberen Wickel mit der Gefahr verbunden ist, den untersten Wickel an den Kanten des Bandmaterials zu beschädigen.
  • Aus der DE 92 16 612 U1 ist ein Gestell zur Aufnahme von bevorzugt vertikal zu lagernden Gegenständen, insbesondere von flächigen Teilen, wie beispielsweise Platten, Karosserieblechen oder dergleichen bekannt. Von dem Gestell werden die Gegenstände in vertikaler Ausrichtung seitlich nebeneinander liegend aufgenommen. Dabei ist eine Hebelanordnung mit Klinken vorgesehen, die um horizontale Achsen verschwenkbar sind. Diese Klinken werden beim Einstellen eines Gegenstands in das Gestell durch von dem Gegenstand betätigte Kipptasten in eine Haltelage überführt, in der sie als seitlicher Anschlag für den nächsten in das Gestell eingestellten Gegenstand dienen.
  • Aus der DD 241 033 A1 ist ein Stapelmagazin für rotationssymmetrische Teile bekannt, bei dem drei Tragsäulen um einen Aufnahmeraum für die rotationssymmetrischen Teile herum verteilt angeordnet sind. Jede Tragsäule ist mit einem vertikal linear verschiebbaren Auflagenträger mit Werkstückhaltern und einem vertikal festen Auflagenträger mit Werkstückhaltern versehen, wobei der vertikal linear verschiebbare Auflagenträger versenkbar und der vertikal feste Auflagenträger fest mit einschiebbaren Werkzeughaltern oder versenkbar mit festen Werkzeughaltern in der Tragsäule gelagert ist. Durch eine koordinierte Bewegung der Werkzeughalter an den Auflageträgern können die rotationssymmetrischen Teile in vertikaler Richtung längs der Säulen schrittweise verschoben werden. Bei dem bekannten Stapelmagazin sind mehrere jeweils durch drei Säulen begrenzte Speicher auf einem drehbaren Magazingrundkörper angeordnet. Die in den Figuren dargestellten rotationssymmetrischen Teile sind topfförmig. Nähere Angaben zu den rotationssymmetrischen Teilen gibt es nicht.
  • Die DD 160 474 A3 offenbart ein Mehretagenregal mit klappbaren Regalplatten, die um eine horizontale Achse zwischen einer hochgeklappten Stellung und einer horizontalen Stellung, in der sie zur Abstützung von Objekten dienen, verschwenkbar an einer ersten Regalsäule gelagert sind. In der horizontalen Stellung stützen sich die Regalplatten nach unten an einer zweiten Regalsäule ab, die mit Abstand neben der ersten Regalsäule angeordnet ist.
  • Aus der DE 92 09 082 U1 ist ein Radständer mit einem Ständerfuß, einer Ständersäule, die im Ständerfuß gestützt ist, und Auflageteilen, die mit Abstand zum Ständerfuß und untereinander an der Ständersäule befestigbar sind und auf denen Kraftfahrzeugräder lagerbar sind, bekannt.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Patentanspruchs 1 aufzuzeigen, die es ermöglicht, mit geringem zeitlichen Aufwand mehrere Wickel übereinander anzuordnen, ohne dass die Gefahr eines Kippens oder einer Beschädigung von Kanten des bandförmigen Materials der Wickel selbst bei sehr schwergewichtigen Wickeln besteht, und die es ermöglicht, die Wickel ebenfalls mit geringem zeitlichen Aufwand in zentrischer Anordnung zu einem Transportwerkzeug wieder aufzunehmen, um sie z. B. zentrisch auf einem Dorn oder einer Haspel einer Bearbeitungsmaschine abzusetzen.
  • LÖSUNG
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Die abhängigen Patentansprüche 2 bis 10 definieren bevorzugte Ausführungsformen der neuen Vorrichtung.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Bei der neuen Vorrichtung sind mindestens drei Tragsäulen um einen Aufnahmeraum für mehrere übereinander angeordnete Wickel herum verteilt. Jede dieser Tragsäulen weist eine dem Aufnahmeraum zugewandt Führungsfläche für ein Transportwerkzeug auf, das zum Verfahren eines Wickels dient. An den Tragsäulen sind auf verschiedenen Höhen übereinander Abstützelemente gelagert, die jeweils eine aktive Stellung, in der sie sich von einer der Abstützsäulen in den Innenraum hinein erstrecken, und dort gemeinsam mit den anderen Abstützelementen auf derselben Höhe einen Wickel abzustützen, und eine inaktive Stellung aufweisen, in der sie den Aufnahmeraum für das vertikale Verfahren von Wickeln mit dem Transportwerkzeug freigeben. Die Abstützelemente sind, um ihre Verfahrbarkeit zu realisieren, verschwenkbar an den Tragsäulen gelagert. Dabei müssen die Schwenklager für die Abstützelemente in der Lage sein, die von einem Wickel auf die Abstützelemente ausgeübten Momente abzutragen, ohne dass es zu einer Überlastung kommt.
  • Die Tragsäulen der neuen Vorrichtung haben damit eine Mehrfachfunktion. Indem sie ein Transportwerkzeug für die Wickel mit ihren Führungsflächen führen, werden die Wickel beim Anordnen in der Vorrichtung über das Transportwerkzeug automatisch zentriert, so dass sie mit dem Transportwerkzeug mittig in den Aufnahmeraum eingebracht werden. Umgekehrt wird auch das Transportwerkzeug beim Aufnehmen eines Wickels aus der Vorrichtung durch die Führungsflächen der Tragsäulen gegenüber dem Wickel zentriert, so dass der Wickel ohne Aufwand in der gewünschten zentrischen Anordnung zu dem Transportwerkzeug aufgenommen werden kann. Darüber hinaus nehmen die Tragsäulen bis auf diejenige eines untersten Wickels die Gewichtskraft jedes Wickels in der Vorrichtung mit den Abstützelementen auf. D. h., die Kanten des bandförmigen Materials werden in der neuen Vorrichtung nur mit der Gewichtskraft des jeweiligen Wickels selbst belastet. Mit den Abstützelementen entfällt damit automatisch auch die Notwendigkeit, Kanthölzer zwischen die Wickel einzubringen. Vielmehr liegt jeder Wickel auf den hierfür speziell vorgesehenen Abstützelementen auf einer Höhe der Tragsäulen auf. Dabei greifen die Abstützelemente nur in ihrer aktiven Stellung in den Aufnahmeraum ein, um darin die Wickel abzustützen. Ansonsten geben sie den Aufnahmeraum frei, um beispielsweise ungehindert bis auf dessen Grund einen ersten Wickel in den Aufnahmeraum einzubringen. Hiernach werden dann die untersten Abstützelemente in ihre aktive Stellung oberhalb des untersten Wickels gebracht. Dann wird hierauf der nächste Wickel abgesetzt, und die Abstützelemente auf der nächsten Höhe werden aktiviert. Weiterhin verhindern die Tragsäulen, wenn ihr Abstand auf den Durchmesser der von der Vorrichtung aufzunehmenden Wickel abgestimmt ist, ein ungewolltes seitliches Austreten der Wickel aus dem Aufnahmeraum.
  • Um die Abstützelemente zwischen ihren aktiven und ihren inaktiven Stellungen zu verfahren, können Antriebe vorgesehen sein. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass keine Antreibe vorhanden sind und stattdessen ein manuelles Verfahren der Abstützelemente vorgesehen ist. Wenn Antriebe vorgesehen sind, handelt es sich z. B. um pneumatisch oder hydraulisch betätigte Stellzylinder.
  • Vorzugsweise ist den Antrieben eine Steuereinrichtung zugeordnet, über die jeweils alle Antriebe aller Abstützelemente auf einer Höhe an den Tragsäulen synchron ansteuerbar sind. Die Ansteuereinrichtung kann auch vollautomatisch ausgelegt sein und selbsttätig erkennen, ob das Transportwerkzeug mit einem neuen Wickel zwischen die Tragsäulen eingeführt wird, so dass über dem bislang obersten Wickel in der Vorrichtung Abstützelemente in ihre aktive Stellung gebracht werden müssen, oder ob das Transportwerkzeug leer zwischen die Tragsäulen eingeführt wird, so dass alle über dem derzeit obersten Wickel befindlichen Abstützelemente in ihre inaktive Stellung gebracht werden müssen.
  • Um die Momente auf die Lager der Abstützelemente an den Tragsäulen zu reduzieren, können sich die Abstützelemente in ihrer aktiven Stellung jeweils an einer der Tragsäulen und einer in die Wickel eingreifenden Mittelsäule der neuen Vorrichtung abstützen. Beispielsweise können sie in ihrer aktiven Stellung in Ausnehmungen in der Mittelsäule eingreifen.
  • Vorzugsweise weisen die Abstützelemente eine dem Außenradius des Aufnahmeraums entsprechende Krümmung auf, so dass sie sich in ihrer inaktiven Stellung über einen Bereich des Aufnahmeraums herum erstrecken können und dabei minimal über den Aufnahmeraum überstehen.
  • Die Tragsäulen können aneinander durch horizontal verlaufende Streben abgestützt sein. Vorzugsweise sind diese Streben kreisbogensegmentartig ausgebildet und verlaufen horizontal um den Aufnahmeraum herum.
  • Wenn das Transportwerkzeug für die Wickel mechanische Elemente aufweist, um die Wickel über ihren Außenumfang zu ergreifen oder zu untergreifen, muss der Aufnahmeraum für die Wickel innerhalb der Führungsflächen der Tragsäulen nicht vergrößert werden. Die mechanischen Elemente können in die Bereiche zwischen den Tragsäulen eintauchen. Allerdings dürfen dann weder die Abstützelemente in ihrer inaktiven Stellung noch etwaige Streben direkt am Außenumfang des Aufnahmeraums verlaufen, sondern müssen für die mechanischen Elemente Platz machen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung befinden sich zumindest einige der Abstützelemente in ihrer inaktiven Stellung zwischen einem Paar solcher kreisbogensegmentartigen Streben. Auf diese Weise werden unerwünschte Kollisionen mit den von den Tragsäulen abstehenden Abstützelementen vermieden.
  • Wenn die Vorrichtung für unterschiedlich hohe Wickel eingesetzt wird, können bei ihrer Verwendung für die Aufnahme der höheren Wickel jeweils einzelne der Abstützelemente außer Funktion bleiben. Bei bekannter fester Höhe der zu aufzunehmenden Wickel können die Höhenlagen der Abstützelemente hierauf exakt abgestimmt werden, so dass sich die Höhenlage des jeweils obersten Wickels in der neuen Vorrichtung nicht signifikant von seiner Höhenlage in einem Stapel bei direkter Abstützung der Wickel aneinander unterscheidet.
  • Um eine neue Vorrichtung an unterschiedlich hohe Wickel anpassen zu können, können die Tragsäulen auf verschiedenen Höhen Anbrinplätze aufweisen, in denen Abstützelemente lösbar an ihnen anbringbar sind. Die Abstützelemente, die ggf. einschließlich ihrer Antriebe in den Anbringplätzen angebracht werden, können so auf die tatsächliche Höhe der Wickel abgestimmt werden. Die Anbringplätze können in einem festen Höhenraster über die gesamte Höhe der Tragsäulen vorgesehen sein. Sie können aber auch unterschiedliche Abstände untereinander aufweisen und auf einzelnen Höhenbereiche konzentriert sein, je nachdem wie genau feststeht, für welche Wickel bzw. Höhen von Wickeln die neue Vorrichtung verwendet werden soll.
  • Die Führungsflächen der Tragsäulen für das Transportwerkzeug sind vorzugsweise an den oberen Enden der Tragsäulen voneinander weg geneigt. Hierdurch wird eine Zentriereinrichtung für das Transportwerkzeug geschaffen, die Zentrierfehler beim Anordnen des Transportwerkzeugs gegenüber der Vorrichtung ausgleicht. Dies ist besondere dann von Vorteil, wenn die neue Vorrichtung in Verbindung mit einem manuell betätigten Transportwerkzeug für die Wickel verwendet wird. Grundsätzlich kann die neue Vorrichtung aber auch alleine oder in Verbindung mit gleichartigen Vorrichtungen Teil eines vollautomatisierten Wickellagersystems sein.
  • Die Tragsäulen der neuen Vorrichtung können an einem mehrarmigen Sockelelement gelagert sein, wobei die Arme des Sockelelements in dessen Mitte miteinander verbunden sind und an ihren freien Enden jeweils eine Tragsäule abstützen. Die Arme des Sockelelements sind in der Regel zugleich als unbewegliche Abstützelemente für den jeweils untersten Wickel, der von der neuen Vorrichtung aufgenommen wird, vorgesehen. Durch Befestigung des Sockelelements am Boden wird ein sicherer Stand der neuen Vorrichtung erreicht. Dennoch kann diese bis auf die Befestigung am Boden komplett vormontiert werden und erlaubt so eine extrem schnelle Einrichtung.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der neuen Vorrichtung mit darüber angeordnetem Transportwerkzeug.
  • 2 zeigt die Anordnung gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht schräg von unten.
  • 3 zeigt die Anordnung gemäß den 1 und 2 in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben.
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsform der neuen Vorrichtung mit in die Vorrichtung eingeführtem Transportwerkzeug, an dem ein Wickel hängt, in einer Seitenansicht.
  • 5 zeigt die Anordnung gemäß 4 in einer perspektivischen Ansicht schräg von unten.
  • 6 zeigt die Anordnung gemäß den 4 und 5 in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben.
  • 7 zeigt eine dritte Ausführungsform der neuen Vorrichtung mit darüber angeordnetem Transportwerkzeug, die eine zusätzliche Mittelsäule aufweist, in einer perspektivischen Ansicht von oben.
  • 8 zeigt die Anordnung gemäß 7 in einer Seitenansicht; und
  • 9 zeigt eine Ansicht auf die neue Vorrichtung gemäß den 7 und 8 ohne das Transportwerkzeug von oben.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Die in den 1 bis 3 wiedergegebene Vorrichtung 1 weist drei Tragsäulen 2 auf, die vertikal ausgerichtet sind. Alle Tragsäulen 2 ist an ihrem unteren Ende mit einem dreiarmigen Sockelelement 3 verbunden und zwar an einem Ende einer seiner Arme 4. Die Arme 4 des Sockelelements 3 laufen in der Mitte der Vorrichtung 1 zusammen. Das Sockelelement 3 stützt nicht nur die Tragsäulen 2 ab sondern dient auch als Auflager für einen untersten von mehreren Wickeln 5, zu deren Aufnahme die Vorrichtung 1 vorgesehen ist. Jeder Wickel 5 besteht aus bandförmigem Material, hier Metallblech, weist eine Masse von mehreren 100 kg bis wenigen Tonnen auf und ist mit seiner Wickelachse, um die herum das bandförmige Material aufgewickelt ist, vertikal ausgerichtet. An den oberen freien Enden der Tragsäulen 2 sind Führungsflächen 6 voneinander weg abgewinkelt, um einen Zentrierbereich für ein Transportwerkzeug 7 zum Anheben und Verfahren der Wickel 5 auszubilden. Die Führungsflächen 6 verlaufen ansonsten parallel zueinander die Tragsäulen 2 entlang und dienen dazu, das Transportwerkzeug 7 in der Vorrichtung 1 zu zentrieren. Dies bedeutet, dass es einerseits zentrisch gegenüber einem aus der Vorrichtung 1 aufzunehmenden Wickel 5 angeordnet wird, als auch andererseits einen Wickel 5 zentrisch in der Vorrichtung 1 absetzt. Das Transportwerkzeug 7 weist einen Elektromagneten 8 zum Halten eines Wickels 5 und einen Führungsrand 9 auf, der aus einem Kunststoff ausgebildet ist. Das ganze hängt über einer Aufhängeeinrichtung 10 an einem hier nicht dargestellten Hallenkran. Die Tragsäulen 6 dienen nicht nur dazu, das Transportwerkzeug 7 und daran hängende Wickel 5 zu zentrieren. Vielmehr sind an den Tragsäulen 2 auch Abstützelemente 11 gelagert und zwar auf jeder Höhe über dem Boden jeweils mindestens ein Abstützelement an jeder der drei Tragsäulen 2. Die Abstützelemente 11 weisen jeweils eine inaktive Stellung auf, wie sie bei den obersten Abstützelementen 11 in den 1 bis 3 gezeigt ist, und eine aktive Stellung, wie sie bei den unteren Abstützelementen in den 1 bis 3 gezeigt ist. In der aktiven Stellung erstrecken sich die Abstützelement 11 in einen Abstützraum 12 hinein, um den herum die Tragsäulen 2 angeordnet sind, während sie sich in ihrer inaktiven Stellung um den Aufnahmeraum 12 herum erstrecken, so dass sie sich nicht im Weg des Transportwerkzeug 7 oder eines daran hängenden Wickels befinden. In ihrer aktiven Stellung stützen die Abstützelemente auf einer Höhe jeweils einen Wickel 5 ab. D. h., sie übertragen seine Gewichtskraft auf die Tragsäulen 2. So lastet auf der Unterseite jedes Wickels 5 nur seine eigene Gewichtskraft. Um die Abstützelemente 11 zwischen ihren aktiven und ihren inaktiven Stellungen Verfahren zu können, sind sie verschenkbar an den Tragsäulen gelagert. Dabei sind die entsprechenden Schwenklager 13 so belastbar ausgebildet, dass sie ohne die Gefahr einer Überlastung in der Lage sind, die von den Wickeln 5 ausgehenden Momente abzutragen. Die durch die Schwenklager 13 definierten Schwenkachsen verlaufen parallel zu den Tragsäulen 2, d. h. vertikal. Zum Verschwenken der Abstützelemente 11 um die Schwenklager 13 sind Stellzylinder 14 vorgesehen. Alle Stellzylinder auf einer Höhe der Vorrichtung 1 werden dabei gleichzeitig angesteuert. Zu diesem Zweck ist an einer der Tragsäulen 2 eine Ansteuereinrichtung 15 angebracht, die auf Knopfdruck jeweils alle Stellzylinder 14 auf einer Höhe ansteuert, um die entsprechenden Abstützelemente 11 zu aktivieren bzw. zu inaktivieren. Das Höhenraster der Abstützelemente 11 orientiert sich an der Höhe der Wickel 5, die in die Vorrichtung 1 eingebracht werden sollen. Wenn die Höhe der Wickel 5 fest ist, kann das Höhenraster der Abstützelemente 11 hierauf exakt abgestimmt werden, so dass die Freiräume zwischen den einzelnen Wickeln 5 auf den Abstützelementen 11 minimiert sind. Zwischen den Tragsäulen 2 verlaufen horizontale kreisbogensegmentförmige Streben 16, um die Tragsäulen 2 insbesondere gegenüber einem durch die Gewichtskraft der Wickel 5 verursachten Moment der Tragsäulen 2 aufeinander zu aneinander abzustützen. Dabei sind die Streben 16 in Paaren vorgesehen, zwischen denen jeweils die auf einer Höhe an den Tragsäulen 2 angeordneten Abstützelemente 11 in ihrer Inaktiven Stellung Platz finden.
  • Die in den 4 bis 6 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung 1 unterscheidet sich von derjenigen gemäß den 1 bis 3 dadurch, dass in Abstimmung auf höhere Wickel 5 nur weniger Abstützelemente 11 auf hier insgesamt 3 Höhen über dem Boden vorgesehen sind. Die Vorrichtung 1 ist damit zur Aufnahme von vier großen Wickeln 5 vorgesehen. Alle Abstützelemente 11 befinden sich dabei in ihrer inaktiven Stellung jeweils zwischen einem Paar von Streben 16. Weiter geht aus den 4 bis 6 hervor, wie die Führungsflächen 6 an den Tragsäulen 2 das Transportwerkzeug 7 und damit einen an dem Transportwerkzeug 7 hängenden Wickel 5 zentrieren. Der Führungsrand 9 des Transportwerkzeugs 7 liegt an den Führungsflächen 6 an. Die neue Vorrichtung ist dadurch auch zur Verwendung mit einem manuell verfahrenen Transportwerkzeug 7 zum schnellen Einbringen und wieder Entnehmen von Wickeln 5 in die Vorrichtung 1 bzw. aus der Vorrichtung 1 geeignet. Gleichzeitig ist die Anordnung der Wickel 5 in der Vorrichtung 1 kippsicher, und zwar auch ohne eine grundsätzlich vorgesehene Verankerung des Sockelelements 3 am Boden, weil die einzelnen Wickel 5 zentrisch in der Vorrichtung 1 angeordnet sind und sich daher keine Kippmomente aufgrund einer exzentrischen Masseverteilung ergeben. Ein weiterer, bereits angesprochener Vorteil der neuen Vorrichtung 1 ist, dass die Unterseite jedes Wickels 5 nur mit seiner eigenen Gewichtskraft belastet ist, weil keiner der Wickel 5 einen weiteren Wickel trägt.
  • Die Vorrichtung 1 ist nicht nur zur Verwendung mit einem einen Elektromagneten 8 aufweisenden Transportwechsels 7 geeignet, sie kann auch mit die Wickel 5 formschlüssig ergreifenden Transportwerkzeugen eingesetzt werden. Wenn die Wickel dabei nicht von innen, sondern von außen ergriffen werden sollen, müssen ggf. die Streben 16 weiter ausgestellt sein, um Platz für den Übergriff der Wickel 5 bereitzustellen. Zusätzlich kann die Vorrichtung 1 eine Mittelsäule aufweisen, wenn nicht nur die einzelnen Wickel 5, sondern auch das Transportwerkzeug 7 mit seiner Aufhängung 10 hohl ausgebildet ist und so diese Mittelsäule 10 umgreifen kann. In eine solche Mittelsäule können die freien Enden der Abstützelemente 11 eingreifen, um sie zusätzlich im Sinne einer Entlastung der Schwenklager 13 abzustützen.
  • Die in den 7 bis 9 dargestellte Ausführungsform der neuen Vorrichtung unterscheidet sich von den bisher dargestellten Ausführungsformen im Wesentlichen durch eine zusätzliche Mittelsäule 17, die sich in der Mitte zwischen den Tragsäulen 2 von dem Sockelelement 3 aus nach oben erstreckt und an der Auflager 18 für die Abstützelemente 11 in deren eingeschwenkter aktiver Stellung vorgesehen sind. Beim Abstützen eines Wickels 5 stützen sich die Sockelelemente 11 neben den Schwenklagern 13 damit an ihrem anderen Ende zusätzlich an der Mittelsäule 17 ab. Um mit dem Transportwerkzeug 7 nicht in Kollision mit der Mittelsäule 17 zu geraten, ist die Aufhängung 10 für den Elektromagneten 8 hier so ausgebildet, dass vier parallele Hubseile 21 an den ringförmig ausgebildeten Elektromagneten 8 angreifen. Die Hubseile 21 sind auch Teil einer Hubeinrichtung 20, bei der die Hubseile 21 auf vier Seiltrommeln 22 aufgewickelt werden, die drehantreibbar an einem Rahmen 23 gelagert sind. Der Rahmen 23 ist Teil einer Laufkatze eines zugehörigen Hallenkrans.
  • Bei allen Ausführungsformen der Vorrichtung 1 gemäß den 1 bis 9 sind die Auflager 13 bzw. die Streben 16 auf unterschiedlicher Höhe an den Tragsäulen 2 anbringbar, indem über die gesamten Höhen der Tragsäulen 2 verteilt Befestigungsbohrungen 19 in einem festen Raster vorgesehen sind. Damit kann der Höhenabstand der Abstützelemente 11 in den Grenzen des Rastermaßes auf die Höhe der jeweiligen Wickel 5 abgestimmt werden.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Tragsäule
    3
    Sockelelement
    4
    Arm
    5
    Wickel
    6
    Führungsfläche
    7
    Transportwerkzeug
    8
    Elektromagnet
    9
    Führungsrand
    10
    Aufhängung
    11
    Abstützelement
    12
    Aufnahmeraum
    13
    Schwenklager
    14
    Stellzylinder
    15
    Ansteuereinrichtung
    16
    Strebe
    17
    Mittelsäule
    18
    Auflager
    19
    Befestigungsbohrung
    20
    Hubeinrichtung
    21
    Hubseil
    22
    Seiltrommel
    23
    Rahmen

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Lagern von mehreren Wickeln aus bandförmigem Material, insbesondere aus Metallblech, die einen Aufnahmeraum aufweist, der die Wickel unter senkrechter Ausrichtung ihrer Wickelachsen übereinander angeordnet aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei Tragsäulen (2) um den Aufnahmeraum (12) herum verteilt angeordnet sind, dass jede Tragsäule (2) eine dem Aufnahmeraum (12) zugewandte Führungsfläche (6) für ein Transportwerkzeug (7) zum Verfahren eines Wickels (5) aufweist und dass auf verschiedenen Höhen übereinander Abstützelemente (11) um vertikale Achsen verschwenkbar an den Tragsäulen (2) gelagert sind, die jeweils eine aktive Stellung, in der sie sich von einer der Tragsäulen (2) in den Aufnahmeraum (12) hinein erstrecken, um dort gemeinsam mit den anderen Abstützelementen (11) auf derselben Höhe einen Wickel (5) abzustützen, und eine inaktive Stellung aufweisen, in der sie den Aufnahmeraum (12) für das vertikale Verfahren von Wickeln (5) mit dem Transportwerkzeug (7) freigeben.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Antriebe vorgesehen sind, um die die Abstützelemente (11) zwischen ihren aktiven und ihren inaktiven Stellungen zu verfahren.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ansteuereinrichtung (15) vorgesehen ist, die alle Antriebe aller Abstützelemente (11) auf einer Höhe synchron ansteuert.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstützelemente (11) in ihrer aktiven Stellung jeweils an einer der Tragsäulen (2) und einer in die Wickel (5) eingreifenden Mittelsäule (17) abstützen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützelemente (11) eine dem Außenradius des Aufnahmeraums (12) entsprechende Krümmung aufweisen.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragsäulen (2) durch horizontal verlaufende kreisbogensegmentartige Streben (16) aneinander abgestützt sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest einige der Abstützelemente (11) in ihrer inaktiven Stellung zwischen einem Paar der Streben (16) befinden.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragsäulen (2) auf verschiedenen Höhen Anbringplätze zum lösbaren Anbringen der Abstützelemente (11) aufweisen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsflächen (6) der Tragsäulen (2) an den oberen Enden der Tragsäulen (2) voneinander weg geneigt sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragsäulen (2) an einem mehrarmigen Sockelelement (3) gelagert sind, wobei die Arme (4) des Sockelelements (3) in dessen Mitte miteinander verbunden sind und jeweils eine Tragsäule (2) abstützen.
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