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Die
Erfindung betrifft ein Zelt nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die
WO 2006/053368 A1 beschreibt
ein zeltartiges Gebäude nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Das bekannte Gebäude ist aus zellenförmigen,
aufblasbaren Elementen zusammengefügt. Dabei bildet jedes
der Elemente eine separate Einheit mit einem Ventil. Zum Errichten
des Gebäudes ist es erforderlich, jedes Element aufzublasen.
Das ist umständlich und erfordert einen hohen Zeitaufwand.
Abgesehen davon weist das bekannte Gebäude insbesondere
bei Wind oder Sturm keine besonders gute Standfestigkeit auf. Auch
kann es zum Eindringen von Feuchtigkeit im Kontaktbereich zum Untergrund
kommen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu
beseitigen. Es soll insbesondere ein Zelt angegebenen werden, welches
schnell und einfach aufgebaut werden kann. Nach einem weiteren Ziel
der Erfindung soll das Zelt eine verbesserte Stabilität
aufweisen und einen verbesserten Schutz gegen Witterungseinflüsse
bieten.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 17.
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Nach
Maßgabe der Erfindung ist vorgesehen, dass die Luftkammern
benachbarter Elemente miteinander pneumatisch verbunden sind, so
dass sie gemeinsam aufblasbar sind. – Das ermöglicht
auf überraschend einfache und kostengünstige Weise ein
schnelles und einfaches Aufbauen des Zelts. Eine Luftpumpe, bei
der es sich beispielsweise um einen elektrischen Kompressor handeln
kann, muss lediglich an einem oder wenigen Venti len angeschlossen werden.
Es ist nicht mehr erforderlich, jedes Element einzeln aufzupumpen.
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Vorteilhafterweise
ist die Luftkammer des Elements aus zwei einander gegenüberliegenden Wänden
gebildet, welche randlich umlaufend miteinander luftdicht verbunden
sind. Die Verbindung kann durch Verkleben oder Verschweißen
hergestellt sein.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Wände
innerhalb der Luftkammer über flexible Stege miteinander
verbunden. Damit kann auf einfache und kostengünstige Weise
die scheibenförmige Form der Elemente erreicht werden.
Die Stege können mit den Wänden ebenfalls verklebt
oder verschweißt sein.
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Nach
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung erstrecken
sich die Stege sternförmig von einem zentralen Bereich
des polygonalen Elements hin zu dessen Ecken. Aus fertigungstechnischen
Gründen kann es vorteilhaft sein, dass die Stege im zentralen
Bereich, insbesondere im Mittelpunkt, des Polygons nicht miteinander
verbunden sind. Desgleichen kann es aus herstellungstechnischen
Gründen vorteilhaft sein, dass die Stege sich lediglich
bis nahe an die Ecken erstrecken, jedoch nicht im Bereich der Ecken
mit den Wänden verbunden sind. Die vorgeschlagene sternförmige
Anordnung der Stege verleiht dem Element beim aufgeblasenen Zustand
eine hervorragende Steifigkeit.
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Zweckmäßigerweise
nimmt eine Höhe der Stege vom Rand des Elements zu dessen
zentralen Bereich hin zu. Infolgedessen weist das Element im aufgeblasenen
Zustand eine vom Umfangsrand zu dessen zentralen Bereich hin zunehmende
Dicke auf. Dabei können die Stege insbesondere so ausgestaltet
sein, dass die nach außen weisenden Wände der
Elemente von deren zentralen Bereich hin zum Umfangsrand eine schräge
Fläche bilden, so dass auch bei einer horizontalen Anordnung
eines Elements kein Schnee oder Regen sich dort ansammeln kann.
Dabei kann gleichzeitig die Innenwand im aufgeblasenen Zustand im
Wesentlichen eben ausgebildet sein.
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Zweckmäßigerweise
ist der Umfangsrand jedes Elements als Lasche ausgebildet, welche
mit der Lasche des benachbarten Elements verklebt oder verschweißt
ist. Zur Herstellung unterschiedlicher Formen des erfindungsgemäßen
Zelts können also zunächst die Elemente herstellt
und nachfolgend diese zur Herstellung der gewünschten Form
entsprechend miteinander verbunden werden. Dabei ist es auch möglich,
die Laschen miteinander zu vernähen.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung entspricht der polygonale Umriss einem
regelmäßigen Fünf- oder Sechseck. Dabei
weisen die Seiten der Polygone zweckmäßigerweise
dieselbe Länge auf. Bei der Verwendung regelmäßiger
Fünf- und Sechsecke mit derselben Seitenlänge
kann auf einfache Weise eine kuppelartige Hülle hergestellt
werden.
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Zur
Herstellung eines bündigen Abschlusses gegenüber
einem Untergrund können ferner nach Art eines Trapezes
ausgebildete Elemente vorgesehen sein. Dabei weisen drei Seiten
des Trapezes wiederum dieselbe Seitenlänge wie die Fünf-
und Sechsecke auf.
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Zur
Herstellung der pneumatischen Verbindung können die benachbarten
Luftkammern mittels eines Schlauchs verbunden sein. Zu diesem Zweck kann
jedes der Elemente beispielsweise in der Nähe der Seitenmitten
des Umfangsrands oder im Bereich der Ecken herkömmliche
Ventilstutzen aufweisen, welche über eine Schlauchbrücke
mit dem Ventilstutzen eines benachbarten Elements verbunden werden
können. Zur Herstellung einer dau erhaften Verbindung kann
der Schlauch mit dem Ventilstutzen verschweißt oder verklebt
sein.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung können die benachbarten Luftkammern
mittels eines in zumindest einer der Laschen vorgesehenen rohrartigen Durchgangs
verbunden sein. Dazu können die Laschen durch Einsetzen
eines mit einem Durchgang versehenen Gummistücks aufgeweitet
sein. Solche rohrartigen Durchgänge können ebenfalls
beispielsweise an den Seitenmitten oder auch in den Ecken der Elemente
vorgesehen sein.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die benachbarten
Elemente zumindest 2, vorzugsweise 3 oder 4, Gruppen von miteinander verbundenen
Luftkammern bilden. In diesem Fall ist jede Gruppe gesondert aufzublasen.
Pro Gruppe ist also ein Ventil zum Anschluss einer Luftpumpe vorzusehen.
Die vorgeschlagene Ausbildung mehrerer pneumatisch miteinander verbundener
Elemente hat den Vorteil, dass im Falle eines Lecks in einem der Elemente
lediglich die entsprechende Gruppe Luft verliert. Es kann dennoch
eine gewisse Stabilität des Zelts bedingt durch die verbleibenden
Gruppen erhalten bleiben.
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Vorteilhafterweise
ist die Hülle umlaufend mit einem Boden verbunden. Der
Boden kann ähnlich wie die Wände aus einem flexiblen
Kunststoffmaterial hergestellt sein. Das Vorsehen eines umlaufend
mit der Hülle fest verbundenen Bodens verleiht dem Zelt eine
besonders gute Stabilität. Der Boden kann mit den sich
von den bodenseitigen Elementen erstreckenden Laschen verklebt,
vernäht und/oder verschweißt sein. Durch das Vorsehen
des Bodens wird insbesondere ein Eindringen von Feuchtigkeit in
das Zelt vermieden. Zum Verankern des Zelts im Untergrund können
am Boden oder an den mit dem Boden verbundenen Elementen, beispielsweise
aus Kunststoff hergestell te, Ösen zum Durchführen
von Bodennägeln bzw. Heringen vorgesehen sein.
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Die
Hülle und der Boden sind zweckmäßigerweise
aus einer flexiblen Kunststofffolie hergestellt. Es kann sich dabei
um ein Polyestergewebe handeln, welches mit PVC beschichtet ist.
Einzelne Elemente können transparent ausgebildet sein.
Ferner können – je nachdem in welcher Klimazone
das Zelt verwendet werden soll – eine wärmeisolierende
Beschichtung, eine IR-reflektierende und/oder absorbierende Beschichtung
aufweisen. Für besondere Anwendungsfälle können
die Elemente auch mit flexiblen photovoltaischen Elementen versehen
sein.
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Es
ist auch denkbar, das vorgeschlagene Zelt als Bestandteil einer
Seenot-Rettungsinsel zu verwenden. In diesem Fall ist unterhalb
des Bodens ein aufblasbares Floß vorgesehen. Die flexible Kunststofffolie
ist in diesem Fall aus einem Seewasser-resistenten Material hergestellt.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist zumindest eines der Elemente aus
zwei miteinander verbundenen Unterelementen gebildet, welche zum Öffnen
und Verschließen eines Lüftungsdurchbruchs relativ
zueinander bewegbar sind. Die Unterelemente können zwei
separate Luftkammern aufweisen. Sie sind insbesondere so ausgestaltet,
dass bei geöffnetem Lüftungsdurchbruch dieser
zum Boden hinweist, so dass kein Regenwasser ins Innere des Zelts
eindringen kann. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
ist der Durchbruch mit einem Moskitonetz überspannt.
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Die
Hülle kann ferner einen mit einer Tür verschließbaren
weiteren Durchbruch aufweisen. Die Tür kann aus einem oder
mehreren Elementen gebildet sein. Sie ist zweckmäßigerweise über
eine Lasche schwenkbar mit der Hülle verbunden. Zum Verschließen
der Tür kann ein Reiß- oder Gleitverschluss vorge sehen
sein. An einem Umfangsrand des weiteren Durchbruchs kann an der
Außenwand der Hülle ferner eine umlaufende Rinne
zum Ableiten von über die Hülle fließendem
Wasser vorgesehen sein.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
erste perspektivische Ansicht eines Zelts,
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2 eine
zweite perspektivische Ansicht gemäß 1,
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3a–e
perspektivische Ansichten verschiedener Elemente,
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4 eine
Detailansicht zweier benachbarter Elemente,
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5 eine weitere Detailansicht zweier benachbarter
Elemente,
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5a eine
weitere Detailansicht zweier benachbarter Elemente und
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5b eine
Schnittansicht gemäß der Schnittlinie A-A in 5a.
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1 und 2 zeigen
perspektivische Ansichten eines Zelts, bei dem eine mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete
kuppelförmige Hülle an ihrem bodenseitigen Rand
umlaufend mit einem Boden 2 verbunden ist.
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Die
Hülle 1 besteht aus einer Vielzahl aufblasbarer
Elemente E, welche im aufgeblasenen Zustand im Wesentlichen scheibenförmig
ausgebildet sind und einen polygonalen Umriss haben. Erste Elemente
E1 sind als regelmäßige Sechsecke, zweite Elemente
E2 als regelmäßige Fünfecke und dritte Elemente
E3 als Trapeze ausgebildet. Die Seiten der ersten E1 und des zweiten
Elemente E2 sind jeweils gleich lang. Drei Seiten des dritten Elements
E3 weisen dieselbe Seitenlänge wie das erste E1 und das zweite
Element E2 auf.
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Zur
Erzeugung der kuppel- oder dornförmigen Gestalt des Zelts
ist ein zweites Element E2 jeweils von fünf ersten Elementen
E1 oder von vier ersten Elementen E1 und einem dritten Element E1
umgeben.
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Zumindest
eines der Elemente E1, E2 oder E3 kann zur Herstellung eines Lüftungsdurchbruchs modifiziert
sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist ein vom
zweiten Element E2 abgeleitetes viertes Element E4 etwa denselben
Umriss wie das zweite Element E2 auf. Es ist in Abweichung vom zweiten
Element E2 allerdings aus zwei Unterelementen, nämlich
einem aufblasbaren ersten Unterelement E4a und einem zweiten Unterelemente
E4b, welches aufblasbar sein kann, gebildet. Das zweite Unterelement
E4b ist mit einer an der Außenseite der Hülle
angebrachten Haube E4c überdeckt, welche einen nach unten
offenen Durchbruch aufweist.
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Die
Hülle 1 weist ferner einen Türdurchbruch 3 auf,
der mit einem schwenkbar an einer Kante des Türdurchbruchs 3 befestigten
Türelement 4 verschließbar ist. Das Türelement 4 ist
aus einem zweiten Element E2 und einem dritten Element E3 gebildet.
Zum Verschließen des Türelements 4 ist
ein Reiß- oder Gleitverschluss 5 vorgesehen. Parallel zum
Reiß- oder Gleitverschluss 5 kann eine (hier nicht
gezeigte) Rinne zum Um- bzw. Ableiten von über die Hülle 1 fließendem
Wasser vorgesehen sein.
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Die
bodenseitige Kante des Türdurchbruchs 3 ist aus
einem nach oben gezogenen Abschnitt 6 gebildet, der sich
vom Boden 2 in einstückiger Ausbildung erstrecken
kann.
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Die 3a–f
zeigen perspektivische Ansichten verschiedener Elemente E. Sämtliche
Elemente E weisen eine innere Wand 7 und eine leicht schräg dazu
verlaufende äußere Wand 8 auf. Die innere 7 und
die äußere Wand 8 sind bei dem in 3a gezeigten
zweiten Element E2, bei dem in 3c gezeigten
dritten Element E3 und bei dem in 3d gezeigten
ersten Element E1 randlich umlaufend unter Ausbildung einer Lasche 9 miteinander
luftdicht verbunden. Die Verbindung kann durch Verkleben, Verschweißen
oder dgl. erfolgen. Von einem zentralen Bereich 10 der
in den 3a, 3b und 3d gezeigten
polygonalen zweiten E2, vierten E4 und ersten Elemente E1 erstrecken
sich in Richtung der Ecken 11 Stege 12, welche
die innere 7 und die äußere Wand 8 miteinander
verbinden. Eine Höhe der Stege 12 nimmt vom zentralen
Bereich 10 zu den Ecken 11 hin ab. Das hat im
aufgeblasenem Zustand der Elemente E zur Folge, dass die äußere
Wand 8 vom zentralen Bereich 10 zum äußeren
Umfangsrand der Elemente E hin schräg abfällt.
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Das
in 3b gezeigte vierte Element E4 ist von dem in 3a gezeigten
zweiten Element E2 abgeleitet. Es besteht aus einem ersten Unterelement E4a
und einem zweiten Unterelement E4b, welches schwenkbar entlang einer
Kante K mit dem ersten Unterelement E4a verbunden ist. Das zweite
Unterelement E4b ist im Gegensatz zum ersten Unterelement E4a an
seinem Umfangsrand nicht mit einer Lasche 9 versehen. Das
zweite Unterelement E4b ist mit Ausnahme der über die Kante
K realisierten schwenkbaren Verbindung nicht mit der Hülle
verbunden. Das zweite Unterelement E4b kann aufblasbar sein und
zu diesem Zweck eine separate Luftkammer aufweisen. Eine Geometrie
des zweiten Unterelements E4b und eine Breite der Kante K können so
aufeinander abgestimmt sein, dass das zweite Unterelement E4b im
aufgeblasenen Zustand das erste Unterelement E4a fortsetzt und damit
einen Lüftungsdurchbruch in der Hülle verschließt.
Wenn dagegen die Luft aus dem zweiten Un terelement E4b herausgelassen
wird, fallen dessen Wände 7, 8 zum Innenraum
des Zelts hin in sich zusammen und öffnen einen Lüftungsdurchbruch.
Um ein Eindringen von Regen, Schnee und dgl. durch den Lüftungsdurchbruch
zu vermeiden, ist dieser mit der Haube E4c (siehe 1 und 2) überdeckt.
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Das
in 3c gezeigte dritte Element E3 ist vom in 3d gezeigten
ersten Element E1 abgeleitet. Es entspricht der Hälfte
des ersten Elements E1. Die Stege 12 verlaufen hier von
den Ecken 11 in Richtung der Seitenhalbierenden der langen
Seite 13 des dritten Elements 3. Die verbleibenden
kurzen Seiten des dritten Elements E3 entsprechen in ihrer Länge
den Seitenlängen des ersten E1 und des zweiten Elements
E2.
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3e zeigt
das Türelement 4. Es besteht aus einem zweiten
Element E2 und einem dritten Element E3, welche über die
Laschen 9 flexibel miteinander verbunden sind.
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Eine
weitere Lasche 14, welche sich vom zweiten Element E2 erstreckt,
dient der schwenkbaren Befestigung des Türelements 4 an
der Hülle 1. Im Übrigen ist der Umfang
des Türelements 4 mit dem Reiß- oder
Gleitverschluss 5 versehen.
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Die
Wände 7, 8, die Lasche 9 sowie
die Stege 12 sind zweckmäßigerweise aus
einer verkleb- oder verschweißbaren Kunststofffolie hergestellt.
Es kann sich dabei vorzugsweise um eine aus Polyester oder PVC hergestellte
Folie handeln. Zur Erhöhung der Formhaltigkeit kann in
die Folie ein Gewebe, beispielsweise ein Polyestergewebe, ein Glasfasergewebe
oder dgl., eingearbeitet sein. Desgleichen kann auch ein Polyestergewebe
verwendet werden, welches beispielsweise mit einer PVC-Schicht beschichtet
ist. Ferner können weitere funktionelle Schichten auf der
Folie aufgebracht sein. Es kann sich dabei um IR-absorbierende oder
reflektierende Schichten handeln. Einzelne Elemente können
beispielsweise transparent, andere opak ausgebildet sein. Die zur Herstellung
verwendeten Materialien und Klebstoffe können seewasserfest
sein.
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4 zeigt
eine Detailansicht der Hülle 1, die benachbarten
ersten Elemente E1 und das zweite Element E2 sind an ihren Längsseiten
flexibel über die davon sich erstreckenden Laschen (hier
nicht gezeigt) miteinander durch Verkleben oder Verschweißen
verbunden. Zur Herstellung einer pneumatischen Verbindung zwischen
den ersten Elementen ist eine Schlauchbrücke 15 vorgesehen,
welche mit einem an der inneren 7 oder auch äußeren
Wand 8 vorgesehenen Ventilstutzen verbunden ist.
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Die 5a und 5b zeigen
eine weitere Ausgestaltung einer pneumatischen Verbindung zwischen
zwei ersten Elementen E1. Durch die am Umfangsrand von beiden Elementen
sich erstreckenden Laschen 9, welche fest, beispielsweise
durch Verkleben, Vernähen oder Verschweißen, miteinander
verbunden sind, erstreckt sich ein rohrartiger Durchgang 16,
welcher die Luftkammern der beiden ersten Elemente E1 verbindet.
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Wie
aus 5b ersichtlich ist, kann der rohrartige Durchgang 16 in
einem beispielsweise aus Hartgummi hergestellten Einsatz 17 vorgesehen sein,
welcher mit den Laschen 9 verklebt oder verschweißt
ist.
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Das
erfindungsgemäß vorgeschlagene Zelt kann wegen
der pneumatischen Verbindung der Elemente E – je nach Ausgestaltung
der pneumatischen Verbindung – beispielsweise unter Verwendung
eines einzigen Ventils ausgeblasen werden. Die Elemente E können
aber auch pneumatisch zu Gruppen zusammengefasst sein, wobei dann
jede Gruppe ein Ventil aufweist. Dabei kann das Ventil ein Überdruckventil
sein, welches bei Überschreitung eines vorgegebenen zulässigen
Höchstdrucks selbstständig öffnet. Die
pneumatische Verbindung der wegen ihrer besonderen Struktur hier
besonders steif ausgebildeten Elemente er möglicht ein schnelles
und einfaches Aufrichten des Zelts. Das vorgeschlagene Zelt zeichnet
sich durch eine besonders hohe Stabilität und Resistenz
gegen Witterungseinflüsse aus.
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- 1
- Hülle
- 2
- Boden
- 2a
- Abschnitt
- 3
- Türdurchbruch
- 4
- Türelement
- 5
- Reiß-
oder Gleitverschluss
- 6
- Abschnitt
- 7
- innere
Wand
- 8
- äußere
Wand
- 9
- Lasche
- 10
- zentraler
Bereich
- 11
- Ecke
- 12
- Steg
- 13
- lange
Seite
- 14
- weitere
Lasche
- 15
- Schlauchbrücke
- 16
- rohrartiger
Durchgang
- 17
- Einsatz
- E,
E1, E2, E3, E4
- Element
- E4a
- erstes
Unterelement
- E4b
- zweites
Unterelement
- E4c
- Haube
- K
- Kante
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2006/053368
A1 [0002]