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Die
Erfindung betrifft einen Linearantrieb, mit zwei zueinander beabstandeten
Lagerköpfen, zwischen denen sich in Richtung einer Längsachse
zwei zueinander parallele Führungsstangen erstrecken, an
denen ein Schlitten linear bewegbar geführt ist, wobei
die Führungsstangen mit ihren Endabschnitten in Aufnahmelöchern
von Grundkörpern der Lagerköpfe gelagert sind
und durch Führungslöcher eines Grundkörpers
des Schlittens hindurchtreten.
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Ein
aus der
DE 36 28 329
C2 bekannter Linearantrieb dieser Art enthält
zwei als Rundstangen ausgebildete Führungsstangen, die
endseitig in Aufnahmelöchern der Grundkörper zweier
Lagerköpfe fixiert sind. Ein mittels eines Riementriebes
zu einer Linearbewegung antreibbarer Schlitten ist an den Führungsstangen
verschiebbar geführt und enthält einen Grundkörper,
der mit von den Führungsstangen durchsetzten Führungslöchern
ausgestattet ist. Die Grundkörper der Lagerköpfe
und des Schlittens sind bei dem bekannten Linearantrieb jeweils
individuell gestaltet, um den jeweiligen Zweck zu erfüllen.
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Dabei
ist insbesondere berücksichtigt, dass der Führungsschlitten
einen gewissen Querabstand zu denjenigen Außenflächen
der Lagerköpfe einhalten sollte, mit denen der Linearantrieb
an einer Tragstruktur am Einsatzort fixiert wird. Die individuelle
Gestaltung der verschiedenen Komponenten hat allerdings relativ
hohe Herstellungskosten zur Folge.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Herstellungskosten
eines gattungsgemäßen Linearantriebes zu reduzieren.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass die Grundkörper
der Lagerköpfe und des Schlittens im Querschnitt quer zu
der Längsachse des Linearantriebes einen übereinstimmenden
Rechteckumriss mit einer ersten und einer dazu rechtwinkeligen zweiten
Querschnittsmittelachse aufweisen und dass die Lochpaare der Aufnahmelöcher
und der Führungslöcher in übereinstimmender
Verteilung in den Grundkörpern ausgebildet sind, wobei
innerhalb jedes Grundkörpers die Lochzentren der beiden
Löcher auf einer mit der ersten Querschnittsmittelachse gleichgerichteten
Verbindungsachse liegen und hierbei diese Verbindungsachse zu der
mit ihr gleichgerichteten ersten Querschnittsmittelachse beabstandet
ist und/oder die Lochzentren der beiden Löcher in einem
ungleichen Abstand zu der zweiten Querschnittsmittelachse auf unterschiedlichen
Seiten derselben angeordnet sind.
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Auf
diese Weise kann für die Lagerköpfe und den Schlitten
auf Grundkörper mit übereinstimmendem Rechteckumriss
zurückgegriffen werden, was eine kostengünstige
Vereinheitlichung der Herstellungsmaßnahmen zulässt.
Obgleich die konkrete Profilierung innerhalb des übereinstimmenden Rechteckumrisses
durchaus gewisse Unterschiede aufweisen kann, resultieren die größten
Vorteile aus einer Bauform, bei der die äußeren
Querschnittsprofile aller Grundkörper identisch sind. Hier
kann man dann beispielsweise auf in Meterware bereitstehendes Profilmaterial
zurückgreifen, das man nur noch der jeweiligen Länge
entsprechend abzulängen hat. Der für eine kollisionsfreie
Linearbewegung des Schlittens erforderliche Querabstand des Grundkörpers
des Schlittens von der durch die Grundkörper der Lagerköpfe
definierten, für die Montage des Linearantriebes relevanten
Auflageebene kann durch die besondere Anordnung der Lochpaare innerhalb
des Rechteckumrisses sehr einfach gewährleistet werden.
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Durch
die spezielle Verteilung der Aufnahmelöcher und Führungslöcher
innerhalb des Rechteckumrisses ergibt sich ein Querversatz zwischen
den Grundkörpern der Lagerköpfe und des Schlittens, wenn
diese Grundkörper in um 180° zueinander ver drehter
Position eingebaut werden. Der Querversatz beschränkt sich
auf die Richtung einer Querschnittsmittelachse, wenn bei mit der
ersten Querschnittsmittelachse zusammenfallender Verbindungsachse
der Lochzentren ein ungleicher Abstand der Lochzentren von der zweiten
Querschnittsmittelachse vorliegt oder wenn bei gleichem Abstand
der Lochzentren von der zweiten Querschnittsmittelachse eine Beabstandung
zwischen der Verbindungsachse der Lochzentren und der ersten Querschnittsmittelachse
vorliegt. Besonders vorteilhaft ist jedoch eine Anordnung, bei der
ein gleichzeitiger Versatz in Richtung beider Querschnittsmittelachsen
vorhanden ist. Hierzu greift man auf eine Lochverteilung zurück,
bei der die Verbindungsachse der Lochzentren mit Abstand zu der
ersten Querschnittsmittelachse verläuft und gleichzeitig
die beiden Lochzentren auf unterschiedlichen Seiten der zweiten
Querschnittsmittelachse angeordnet und unterschiedlich weit zu dieser
zweiten Querschnittsmittelachse beabstandet sind. Somit kann der
Linearantrieb sehr variabel mit unterschiedlichen Längsseiten
an einer Tragstruktur fixiert werden kann.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
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Liegt
zu beiden Querschnittsmittelachsen ein Versatz der Lochzentren vor,
wird zweckmäßigerweise ein im wesentlichen gleichgroßer
Versatz gewählt. Allerdings ist prinzipiell auch ein abweichender
Versatz denkbar.
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Die
erfindungsgemäße Maßnahme lässt
sich bei jedem beliebigen Seitenlängenverhältnis
des Rechteckumrisses realisieren. Damit sich eine flache Bauweise
ergibt, wird der Rechteckquerschnitt zweckmäßigerweise
länglich ausgeführt, mit in der Richtung der ersten
Querschnittsmittelachse längeren Abmessungen als in Richtung
der dazu rechtwinkeligen zweiten Querschnittsmittelachse. Je nachdem,
ob rechtwinkelig zu der ersten Querschnittsmittelachse ein Versatz
gewünscht ist oder nicht, verläuft die Verbindungsachse
mit Abstand parallel zu der ersten Querschnittsmittelachse oder
fällt mit dieser zusammen.
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Am
Außenumfang können die Grundkörper mindestens
eine in Richtung der Längsachse verlaufende Befestigungsnut
aufweisen, über die der jeweilige Grundkörper
an einer anderen Komponente fixierbar ist und/oder über
die eine beliebige andere Komponente am Grundkörper angebracht
werden kann. Es können jeweils an einer, an mehreren oder an
sämtlichen quer zur Längsachse des Linearantriebes
orientierten Außenflächen der Grundkörper
eine oder mehrere Befestigungsnuten ausgebildet sein.
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Als
besonders vorteilhaft wird auch angesehen, die Lochdurchmesser der
Aufnahmelöcher und der Führungslöcher
identisch auszuführen. Ebenso ist es zweckmäßig,
wenn diese Löcher jeweils als Durchgangslöcher
ausgebildet sind, die den zugeordneten Grundkörper vollständig
durchsetzen.
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Um
die Linearbewegung des Schlittens längs den Führungsstangen
hervorzurufen, ist der Linearantrieb zweckmäßigerweise
mit geeigneten Antriebsmitteln ausgestattet. Die Antriebsmittel
können insbesondere so ausgeführt sein, dass ein
zahnriemengetriebenes Antreiben des Schlittens möglich
ist. Alternativ wären beispielsweise auch Maßnahmen für
eine zahnstangengetriebene Betätigung denkbar. Im Übrigen
wäre es auch möglich, den Linearantrieb fluidbetätigt
auszubilden.
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Bei
allen Antriebsvarianten besteht prinzipiell die Möglichkeit,
entweder die Lagerköpfe oder den Schlitten ortsfest zu
fixieren, sodass dann die jeweils andere Komponente eine lineare
Relativbewegung zu der ortsfest fixierten Komponente ausführt.
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Für
die Führungsstangen empfiehlt sich insbesondere eine Ausgestaltung
als Rundstangen, bevorzugt mit kreisförmigen Querschnitt.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßes
Linearantriebes in einer perspektivischen Unteransicht,
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2 eine
Unteransicht des Linearantriebes aus 1 mit Blickrichtung
gemäß Pfeil II,
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3 eine
Seitenansicht des Linearantriebes aus 1 mit Blickrichtung
gemäß Pfeil III,
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4 eine
Stirnansicht des Linearantriebes mit Blickrichtung gemäß Pfeil
IV, ohne Abbildung des in 1 gezeigten
Antriebsmotors, und
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5 die
Stirnansicht aus 4 mit stark übertrieben
dargestelltem Versatz der Lochzentren zur besseren Verdeutlichung
der erfindungsgemäßen Maßnahmen, wobei
zudem der stirnseitige Abschlussdeckel des Lagerkopfes entfernt
ist, um die dahinter liegenden Löcher für die
Führungsstange sichtbar zu machen.
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Der
insgesamt mit Bezugsziffer 1 bezeichnete Linearantrieb
enthält zwei in Richtung einer Längsachse 2 zueinander beabstandete
endseitige Lagerköpfe 3, zwischen den sich zwei
zueinander parallele, in Achsrichtung der Längsachse 2 ausgerichtete Führungsstangen 4 erstrecken.
Bei den Führungsstangen 4 handelt es sich insbesondere
um Rundstangen mit einer im Querschnitt runden und vorzugsweise
kreisförmigen Außenkontur.
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An
den beiden sich mit Abstand nebeneinander erstreckenden Führungsstangen 4 ist
ein Schlitten 5 in Richtung der Längsachse 2 verschiebbar
geführt. Der Schlitten 5 kann also eine durch
einen Doppelpfeil angedeutete Linearbewegung 6 entlang
den Führungsstangen 4 zwischen den beiden Lagerköpfen 3 ausführen.
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Entsprechend
kann natürlich die aus den beiden Lagerköpfen 3 und
den Führungsstangen 4 zusammengesetzte Baueinheit
eine Linearbewegung 6 relativ zu dem Schlitten 5 ausführen,
wenn Letzterer ortsfest gehalten ist.
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Für
die Erzeugung der Linearbewegung 6 sind in ihrer Gesamtheit
mit Bezugsziffer 7 bezeichnete Antriebsmittel verantwortlich.
Diese arbeiten beim Ausführungsbeispiel auf elektromechanischer Basis.
Die Antriebskraft liefert ein an einen der Lagerköpfe 3 angebauter
elektrischer Antriebsmotor 7a. Er kann stirnseitig oder,
wie abgebildet, an einer der quer zur Längsachse 2 orientierten
Außenflächen des betreffenden Lagerkopfes 3 angebaut
sein.
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Bevorzugt
sind die Antriebsmittel 7 für einen zahnriemengetriebenen
Antrieb des Schlittens 5 ausgebildet. Hierzu beinhalten
die Antriebsmittel 7 zwei je an einem der Lagerköpfe 3 drehbar
gelagerte Umlenkrollen 7b, die insbesondere im Innern der
Lagerköpfe 3 untergebracht sind. Eine der Umlenkrollen 7b ist
als Antriebsrolle ausgebildet und steht in Drehantriebsverbindung
mit dem Antriebsmotor 7a.
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Ein
Zahnriemen 7c umschlingt die beiden Umlenkrollen 7b und
erstreckt sich mit seinen beiden Trumen zwischen den beiden Lagerköpfen 3,
insbesondere in dem Zwischenraum zwischen den beiden Führungsstangen 4.
Er greift an dem Schlitten 5 an, derart, dass eine von
dem dem Antriebsmotor 7a verursachte Umlaufbewegung des
Zahnriemens 7c um die Umlekrollen 7b eine Linearbewegung 6 des Schlittens 5 in
der einen oder anderen Richtung verursacht.
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Bei
einer nicht abgebildeten Ausführungsform können
die Antriebsmittel 7 ausgebildet sein, um einen Spindeltrieb
zu realisieren. Hier erstreckt sich dann eine drehbar gelagerte
Gewindespindel zwischen den beiden Lagerköpfen 3 und
steht mit einer drehfest am Schlitten 5 angeordneten Gewindemutter in
Schraubeingriff. Bei vom Antriebsmotor 7a hervorgerufener
Drehbewegung der Gewindespindel schraubt sich die Gewindemutter
der Gewindespindel entlang und nimmt dabei den Schlitten 5 zur
Ausführung der Linearbewegung 6 mit.
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Bei
einer ebenfalls nicht weiter abgebildeten Bauform wird die Linearbewegung 6 durch
Fluidkraft erzeugt. Hier kann dann beispielsweise ein kolbenstangenloser
Arbeitszylinder zwischen die beiden Lagerköpfe 3 eingegliedert
sein, dessen durch Fluidbeaufschlagung bewegbarer Antriebskolben
mit dem Schlitten 5 bewegungsgekoppelt ist.
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Auch
Hybridantriebsmittel, insbesondere in Gestalt kombinierter elektromechanischer
und fluidischer Antriebsmittel, wären möglich.
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Die
Lagerköpfe 3 enthalten jeweils einen blockförmigen
Grundkörper 8 mit zwei darin ausgebildeten, in
Richtung der Längsachse 2 verlaufenden Aufnahmelöchern 12.
Letztere sind wenigstens zum Schlitten 5 hin offen. Bevorzugt
sind sie als Durchgangslöcher ausgebildet, die den Grundkörper 8 von der
einen bis zur anderen axial orientierten Stirnseite durchsetzen.
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Die
Aufnahmelöcher 12 dienen zur unbeweglichen Lagerung
der Führungsstangen 4. Diese tauchen mit ihrem
jeweils zugewand ten Endabschnitt 13 in das zugeordnete
Aufnahmeloch 12 ein und sind darin fixiert. Die Endabschnitte 13 der
Führungsstangen 4 sind in die Aufnahmelöcher 12 beispielsweise eingepresst
und/oder eingeklebt.
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Auf
diese Weise bilden die beiden Grundkörper 8 und
die beiden Führungsstangen 4 eine sehr steife
Rahmenstruktur.
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Exemplarisch
haben die Aufnahmelöcher 12 über ihre
gesamte Länge hinweg einen konstanten Durchmesser. Dies
gilt zweckmäßigerweise auch für die Führungsstangen 4.
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An
den vom Schlitten 5 wegweisenden Stirnseiten der Grundkörper 8 kann
je ein Abschlussdeckel 10 angeordnet sein, der die dort
ausmündenden Aufnahmelöcher 12 verschließt.
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Der
Schlitten 5 verfügt über einen ebenfalls bevorzugt
blockartigen Grundkörper 9, der in axialer Richtung
von zwei zueinander parallelen Führungslöchern 14 durchsetzt
ist. Durch jedes Führungsloch 14 greift eine der
beiden Führungsstangen 4 längs verschieblich
hindurch. Dadurch ist der Schlitten 5 an den Führungsstangen 4 linear
verschiebbar geführt.
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In
den Führungslöchern 14 sind am Schlitten 5 fixierte,
in der Zeichnung nicht weiter dargestellte Gleitführungsmittel
und/oder Wälzführungsmittel angeordnet, die mit
dem Außenum fang der Führungsstangen 4 kooperieren,
um eine möglichst reibungsarme Lagerung des Schlittens 5 zu
erzielen. Dadurch ist der Schlitten 5 quer zur Längsachse 2 abgestützt, unabhängig
davon, in welcher Richtung eine Querkraft in ihn eingeleitet wird.
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Eine
solche Querkraft kann beispielsweise von einem an dem Schlitten 5 befestigten,
durch diesen zu bewegenden Gegenstand 15 hervorgerufen werden.
Der Gegenstand 15 ist beispielsweise eine zu bewegende
Komponente einer Maschine, beispielsweise in der Fertigungs- und
Montageindustrie.
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Wie
insbesondere auch aus 5 ersichtlich ist, verfügen
die Grundkörper 8, 9 der Lagerköpfe 3 und
des Schlittens 5 im Querschnitt quer zu der Längsachse 2 über
einen übereinstimmenden Rechteckumriss. Die entsprechenden
rechteckigen Umrisslinien sind bei 8a, 9a strichpunktiert
angedeutet. Gemeint ist der Umriss, wie er sich dem Betrachter erschließt,
wenn dieser den Linearantrieb 1 in der Achsrichtung der
Längsachse 2, also mit einer Blickrichtung gemäß Pfeil
IV aus 1, betrachtet.
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Bevorzugt
bezieht sich die Übereinstimmung nicht nur auf den Rechteckumriss
als solches, sondern auch auf das detailliert ausgebildete äußere Querschnittsprofil
in seiner Gesamtheit.
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So
können am Außenumfang der Grundkörper 8, 9 insbesondere
mehrere in Richtung der Längsachse 2 verlaufende
Befestigungsnuten 16 ausgebildet sein, deren Anzahl und
Verteilung wie auch Querschnittsform bei den einzelnen Grundkörpern 8, 9 übereinstimmt.
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Bedingt
durch ihren Rechteckumriss haben die Grundkörper 8, 9 jeweils
vier quer zur Längsachse 2 orientierte Außenflächen 17, 18.
In diese im Wesentlichen ebenen Außenflächen 17, 18 sind
die Befestigungsnuten 16 in einer geeigneten Verteilung eingebracht.
Beispielsweise handelt es sich um T-Nuten.
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Die
Lagerköpfe 3 können unter Vermittlung der
Befestigungsnuten 16 ihrer Grundkörper 8 an
einer exemplarisch angedeuteten Tragstruktur 22 befestigt
werden. Hierzu werden die Grundkörper 8 mit zur
gleichen Seite weisenden Außenflächen 17 an die
Tragstruktur 22 angesetzt und dann in an sich bekannter
Weise, zum Beispiel unter Verwendung von Nutensteinen, die in die
Befestigungsnuten 16 eingesetzt werden, mit der Tragstruktur 22 verschraubt. Die
beim jeweiligen Anwendungsfall an die Tragstruktur 22 angelegte
Außenfläche 17 sei im Folgenden auch
als Befestigungsfläche 17a bezeichnet.
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Die
beiden Befestigungsflächen 17a liegen in einer
gemeinsamen Ebene, die im Folgenden als Auflageebene 23 bezeichnet
sei.
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Bei
der Tragstruktur 22 handelt es sich beispielsweise um eine
Komponente einer Maschine, um ein Traggestell, um eine Wand, etc..
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Die
aus je einem Paar Aufnahmelöcher 12 und einem
Paar Führungslöcher 14 bestehenden Lochpaare
eines jeweiligen Grundkörpers 8, 9 sind
in den Grundkörpern 8, 9 in übereinstimmender
Verteilung ausgebildet. Mit anderen Worten stimmt die Position der
Aufnahmelöcher 12 innerhalb der rechteckigen Umrisslinie 8a der
Grundkörper 8 der Lagerköpfe 3 mit
der Position der Führungslöcher 14 innerhalb
der rechteckigen Umrisslinie 9a des Grundkörpers 9 des
Schlittens 5 überein. Die Anordnung ist jedoch
nicht willkürlich, sondern folgt der nachstehenden Gesetzmäßigkeit.
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Der
Querschnitt jedes Grundkörpers 8, 9 besitzt
zwei zueinander rechtwinkelige Querschnittsmittelachsen 24, 25,
die sich jeweils zwischen zwei sich quer zu der Längsachse 2 gegenüberliegenden
der Außenflächen 17, 18 eines
jeweiligen Grundkörpers 8, 9 erstrecken.
Bezogen auf die Umrisslinien 8a, 9a bedeutet dies,
dass die eine, erste Querschnittsmittelachse 24 zwischen
zwei zueinander parallelen ersten Umrisslinienabschnitten 26', 26'' der
jeweiligen rechteckigen Umrisslinie 8a, 9a verläuft,
während sich die andere, zweite Querschnittsmittelachse 25 zwischen
den beiden anderen, ebenfalls zueinander parallelen zweiten Umrisslinienabschnitten 27', 27'' der
jeweiligen Umrisslinie 8a, 9a erstreckt. Die Umrisslinienabschnitte 26', 26'', 27', 27'' werden
hierbei von der jeweils zugeordneten Querschnittsmittelachse 24, 25 in
der Mitte ihrer Länge im rechten Winkel getroffen. Der
Schnittpunkt der beiden Querschnittsmittelachsen 24, 25 liegt
auf der Längsachse 2.
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Ausgehend
von dieser Definition ist vorgesehen, dass die Aufnahmelöcher 12 beziehungsweise Führungslöcher 14 derart
im jeweils zugeordneten Grundkörper 8, 9 angeordnet
sind, dass ihre Lochzentren 28 auf einer mit der ersten
Querschnittsmittelachse 24 gleichgerichteten Verbindungsachse 32 liegen.
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Es
kommt hinzu, dass zum einen diese Verbindungsachse 32 mit
einem Abstand b parallel zu der ersten Querschnittsmittelachse 24 angeordnet
ist und zum anderen zugleich die Lochzentren 28 der beiden
zugeordneten Löcher 12, 14 mit unterschiedlichen
Abständen a1, a2 auf
entgegengesetzten Seiten der zweiten Querschnittsmittelachse 25 angeordnet
sind.
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Die
beiden Lochzentren 28 liegen somit gemeinsam auf einer
Seite der ersten Querschnittsmittelachse 24, und zwar mit
gleichem Abstand b zu dieser. Außerdem liegen die Lochzentren 28 auf
entgegengesetzten Seiten der zweiten Querschnittsmittelachse 25,
und hierbei mit unterschiedlichen Abständen a1,
a2 zu dieser.
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Dies
hat dann logischerweise die Konsequenz, dass innerhalb eines jeweiligen
Grundkörpers 8, 9 die beiden Löcher 12 bzw. 14 mit
untereinander gleichem Abstand näher bei dem einen (27')
als bei dem anderen (27') zweiten Umrisslinienabschnitt
liegen und dass der Abstand des einen Loches von dem ihm benachbarten
einen ersten Umrisslinienabschnitt 26' größer
ist als der Abstand des anderen Loches von dem diesem benachbarten
anderen ersten Umrisslinienabschnitt 26''.
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Dies
gilt wie gesagt sowohl für die Grundkörper 8 der
beiden Lagerköpfe 3 als auch für den Grundkorper 9 des
Schlittens 5. In 5 liegen
die Löcher 12, 14 der Grundkörper 8, 9 fluchtend
hintereinander, wobei die Führungslöcher 14 des
im Hintergrund liegenden und von einem Lagerkopf 3 teilweise verdeckten
Grundkörpers 9 des Schlittens 5 in Klammern
gesetzt sind.
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Der
aus dieser identischen Lochkonfiguration der Grundkörper 8, 9 resultierende
vorteilhafte Effekt wird besonders aus 5 deutlich.
Dort ist ersichtlich, dass der Grundkörper 9 des
Schlittens 5 in einer bezüglich der Grundkörper 8 der
Lagerköpfe 3 um 180° um die Längsachse 2 verdrehten
Ausrichtung installiert ist. Bedingt dadurch, dass die in 5 hintereinander
liegenden Aufnahmelöcher 12 und Führungslöcher 14 durch
die in sie eintauchenden Führungsstangen 4 miteinander
fluchten, ergibt sich somit ein Versatz zwischen einerseits dem
Grundkörper 8 und andererseits dem Grundkörper 9 sowohl
in der Richtung der ersten Querschnittsmittelachse 24 als
auch in der Richtung der zweiten Querschnittsmittelachse 25.
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Soll
der Linearantrieb 1 über die Lagerköpfe 3 an
einer Tragstruktur 22 fixiert werden, kann wahlweise eine
der beiden seitlich über den Umriss des Grundkörpers 9 des
Schlittens 5 vorstehenden Außenflächen 17 der
Grundkörper 8 der Lagerköpfe 3 als
Befestigungsfläche 17a herangezogen werden. Die
von den in die gleiche Richtung weisenden Befestigungsflächen 17a aufgespannte
Auflageebene 23 verläuft dann aufgrund des geschilderten
Versatzes mit Abstand an der ihr zugewandten Außenfläche 18 des
Grundkörpers 9 des Schlittens 5 vorbei,
sodass ein ausreichend großer Zwischenraum 33 verbleibt,
der dem Schlitten 5 eine ungestörte Linearbewegung
gestattet.
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In 5 ist
die Tragstruktur 22 einmal übereinstimmend mit
der Anordnung aus 1 abgebildet und zum anderen,
strichpunktiert, bei einer optionalen Anbringung an einer um 90° versetzten
anderen Außenfläche 17 der Lagerköpfe 3.
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Durch
die geschilderte Konstellation kann der Linearantrieb 1 mit
seinen Lagerköpfen 3 an ein und derselben Tragstruktur 22 wahlweise
in einer von zwei um 90° zueinander verdrehten Ausrichtungen installiert
werden, ohne dass eine Kollisionsgefahr zwischen dem sich bewegenden
Schlitten 5 und der Tragstruktur 22 bestünde.
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Ist
ein Linearantrieb 1 regelmäßig in nur
einer Ausrichtung an einer Tragstruktur 22 zu installieren,
können die geschilderten Versatzmaßnahmen bezüglich
der Löcher 12, 14 auch auf eine der beiden beim
Ausführungsbeispiel kumulativ vorhandenen Maßnahmen
beschränkt werden. So könnte man beispielsweise
den Parallelversatz zwischen der Verbindungsachse 32 und
der ersten Querschnittsmittelachse 24 vorsehen, gleichzeitig
aber die beiden Löcher 12, 14 mit gleichem
Abstand diesseits und jenseits der zweiten Querschnittsmittelachse 25 anordnen.
Ebenso wäre es möglich, die unterschiedliche Beabstandung
a1, a2 der Lochzentren 22 bezüglich der
zweiten Querschnittsmittelachse 25 in Verbindung mit einer
Anordnung vorzusehen, bei der die Verbindungsachse 32 mit
der ersten Querschnittsmit telachse 24 zusammenfällt.
Im erstgenannten Fall ergibt sich dann ein Versatz in der Richtung
der zweiten Querschnittsmittelachse 25, wenn die Grundkörper 8, 9 in
einer bezüglich der Längsachse 2 um 180° gedrehten
Position eingebaut werden. Im zweiten Fall ergibt sich der Versatz
bei entsprechender Positionierung in der Richtung der ersten Querschnittsmittelachse 24.
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Um
einen flachbauenden Linearantrieb 1 zu ermöglichen,
empfiehlt sich eine Ausgestaltung der Grundkörper 8, 9 mit
länglich-rechteckigen Umrisslinien. Es liegen dann in Richtung
der einen Querschnittsmittelachse größere Abmessungen
vor als in Richtung der dazu senkrechten anderen Querschnittsmittelachse.
Empfehlenswert ist hierbei eine Anordnung, bei der die erste Querschnittsmittelachse 24 in
der Längsrichtung des länglichen Rechteckquerschnittes
verläuft, wie dies beim Ausführungsbeispiel der
Fall ist.
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Bevorzugt
sind die Lochdurchmesser sämtlicher Aufnahmelöcher 12 und
Führungslöcher 14 identisch.
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Eine
besonders kostengünstige Herstellung von Linearantrieben 1 wird
dadurch möglich, dass die Grundkörper 8, 9 der
Lagerköpfe 3 und des Schlittens 5, abgesehen
von einer eventuell abweichenden Länge in Richtung der
Längsachse 2, völlig iden tisch ausgebildet
sind. Ausgenommen hiervon sind natürlich die eventuell
funktionsspezifisch noch erforderlichen Zusatzmaßnahmen,
beispielsweise in Gestalt von Querbohrungen 33 zur Lagerung
der Umlenkrollen 7b oder zur Fixierung des Zahnriemens 7c am Schlitten 5.
Es können dann sehr kostengünstig aus ein und
demselben Grundprofil, insbesondere ein Strangpressprofil, die Grundkörper
für sowohl den Schlitten 5 als auch die Lagerköpfe 3 hergestellt
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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