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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Anzeigeinstrument, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Anzeigefläche, wobei die Anzeigefläche ein Leuchtelement aufweist und wobei das Leuchtelement einen Lichtleitkörper aufweist.
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Ein solches Anzeigeinstrument ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 10 2005 010 274 A1 bekannt. In dieser Offenlegungsschrift wird ein Anzeigeinstrument offenbart, welches ein Gestaltungselement aufweist, welches mindestens einen beleuchtbaren Bereich aufweist, welcher das Licht einer Hinterleuchtung in Richtung des Betrachters hindurchtreten lässt, wobei das Gestaltungselement einen unbeleuchteten Bereich aufweist, welcher das Licht der Hinterleuchtung zu dem Betrachter hin abschirmt. Hierbei ist nachteilig, dass ein Lichtleiter Verwendung findet, welcher als ein einstückiges Bauteil ausgeführt ist, was zu dem Auftreten von sogenannten Licht-Hotspots (Bereiche erhöhter bzw. erniedrigter Leuchtdichte) führt, was von einem Benutzer als störend empfunden wird. Weitere Beispiele für bekannte Anzeigeinstrumente können den Druckschriften
DE 196 25 622 A1 ,
DE 101 55 126 B4 und
DE 10 2004 015 293 B3 entnommen werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Anzeigeinstrument, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, welches ein Leuchtelement mit einer möglichst homogenen Lichtabstrahlung aufweist, so dass in besonderer Weise den Komfortansprüchen eines Benutzers Rechnung getragen werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mittels eines Anzeigeinstrumentes, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, gemäß Anspruch 1 gelöst. Hierdurch ist es erfindungsgemäß und besonders vorteilhaft möglich, zu einer sehr homogenen Lichtverteilung entlang des Lichtleitkörpers bzw. des Leuchtelements zu kommen, so dass lediglich eine geringe Anzahl von Leuchtmitteln benötigt wird, was in vorteilhafter Weise zu einer kostengünstigen und ausfallsicheren Ausführung des erfindungsgemäßen Anzeigeinstruments führt.
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Erfindungsgemäß ist besonders bevorzugt, dass der transluzente Bereich als Bedruckung oder als Folie vorgesehen ist. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise erfindungsgemäß möglich, dass der transluzente Bereich, beispielsweise mittels einer Lackierung oder mittels einer Drucktechnik oder einer Transferdrucktechnik oder mittels eines sogenannten Tamponprints oder mittels einer Heißprägefolie, auf entweder den ersten Teilbereich und/oder den zweiten Teilbereich des Lichtleiters aufgebracht ist. Hierdurch ist in vorteilhafter Weise eine weitere Reduzierung der Herstellungskosten des Anzeigeinstruments realisierbar.
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Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das Leuchtelement längserstreckt vorgesehen ist. Eine solche Längserstreckung kann erfindungsgemäß beispielsweise offen vorgesehen sein, d. h. das Leuchtelement weist einen Anfangspunkt und einen Endpunkt auf, die nicht zusammenfallen. Ferner ist es alternativ hierzu erfindungsgemäß ebenfalls möglich, dass das Leuchtelement und/oder der Lichtleitkörper geschlossen vorgesehen ist und zwar insbesondere kreisförmig oder ellipsenförmig oder rechteckig oder polygonal geschlossen vorgesehen ist. Hierdurch ist eine große Variantenvielfalt und optische Gestaltungsmöglichkeit des Leuchtelementes innerhalb des erfindungsgemäßen Anzeigeinstruments möglich. Insbesondere ist es hier erfindungsgemäß möglich, das Leuchtelement in vorteilhafter Weise als Zierelement des Anzeigeinstruments vorzusehen.
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Weiterhin ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das Leuchtelement wenigstens ein Leuchtmittel entlang der Erstreckung des Leuchtelements aufweist. Hierdurch kann in vergleichsweise einfacher und effizienter Weise eine Beleuchtung des Leuchtelements vorgesehen sein, die den Komfortanforderungen eines Benutzers entspricht.
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Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass eine Mehrzahl von Leuchtmitteln vorgesehen ist, insbesondere dergestalt, dass die Mehrzahl von Leuchtmitteln im Wesentlichen gleich verteilt entlang der Erstreckung des Leuchtelements angeordnet sind bzw. vorgesehen sind. Hierdurch ist eine besonders vorteilhafte homogene Ausleuchtung des Leuchtelements möglich. Alternativ zu einer möglichst homogenen Ausleuchtung des Leuchtelements kann es erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, dass bestimmte Bereiche des Leuchtelements heller leuchten sollen bzw. eine größere Leuchtdichte aufweisen sollen als andere Bereiche, wobei jedoch erfindungsgemäß insbesondere eine Bildung von sogenannten Hotspots im Bereich der Leuchtmittel vermieden werden soll. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es ferner bevorzugt, dass der transluzente Bereich entlang der Erstreckung des Leuchtelements unterschiedlich transluzent ausgebildet ist. Hierdurch ist es beispielsweise vorteilhaft möglich, dass eine noch bessere Homogenisierung des Leuchtverhaltens bzw. der Leuchtdichte des Leuchtelements dadurch erzielt wird, dass in Bereichen des transluzenten Bereiches, welche weiter von einem Leuchtmittel entfernt sind, eine größere Lichtdurchlässigkeit vorgesehen ist und in Bereichen, welche näher an einem Leuchtmittel vorgesehen sind, eine größere Dämpfung des hindurchtretenden Lichtes erfolgt.
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Erfindungsgemäß ist es weiterhin vorgesehen, dass der erste Teilbereich wenigstens ein Lichteinkoppelelement aufweist, wobei das wenigstens eine Lichteinkoppelelement insbesondere zur Befestigung des Lichtleitkörpers vorgesehen ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigeinstrumentes ist es dadurch vorteilhaft möglich, das Anzeigeinstrument bzw. das Leuchtelement noch einfacher und damit kostengünstiger herzustellen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Anzeigeinstruments. Hierdurch kann zum einen der Lichtleitkörper des Anzeigeinstruments besonders einfach hergestellt werden und zum anderen eine besonders hohe Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung des Anzeigeinstruments bzw. des Leuchtelements dadurch erzielt werden, dass der Aufbringvorgang, insbesondere ein Druckvorgang, des transluzenten Bereichs auf den wenigstens einen Teil des ersten Teilbereichs und/oder des zweiten Teilbereichs des Lichtleitkörpers besonders flexibel ausgestaltet werden kann. Hierdurch ist beispielsweise die Berücksichtigung von Kundenwünschen bzw. die Bereitstellung von Kleinserien oder dergleichen in besonders einfacher und kostengünstiger Weise möglich. Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass der erste Teilbereich und der zweite Teilbereich zusammengefügt werden. Hierdurch ist es erfindungsgemäß besonders bevorzugt möglich, dass der Lichtleitkörper, umfassend den ersten Teilbereich und den zweiten Teilbereich, als im Wesentlichen ein zusammengesetztes Bauelement hergestellt werden kann und damit ebenfalls eine besonders kostengünstige Herstellung des Anzeigeinstruments möglich wird.
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Ferner ist bevorzugt, dass die Aufbringung des transluzenten Bereichs mittels eines Druckverfahrens oder mittels eines Lackierverfahrens und/oder mittels eines Transferdruckverfahrens erfolgt, was in vorteilhafter Weise eine besonders kostengünstige Herstellbarkeit des Anzeigeinstruments zur Folge hat.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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1 und 2 zeigen schematisch in Explosionsdarstellung einen Lichtleitkörper gemäß einem erfindungsgemäßen Anzeigeinstrument.
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3 zeigt schematisch ein erfindungsgemäßes Anzeigeinstrument mit einer Anzeigefläche und einem Leuchtelement.
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4 zeigt schematisch eine Schnittdarstellung durch einen Teilbereich des Lichtleitkörpers 31.
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In 1 ist in schematischer Weise eine Explosionsdarstellung eines Lichtleitkörpers 30 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Der Lichtleitkörper 30 weist einen ersten Teilbereich 31 und einen zweiten Teilbereich 32 auf. Beide Teilbereiche 31, 32 sind als im Wesentlichen lichtleitende Teilbereiche des Lichtleitkörpers 30 ausgebildet. Insbesondere ist es daher vorgesehen, dass eine vergleichsweise hohe Transparenz des Materials sowohl des ersten Teilbereichs 31 als auch des zweiten Teilbereichs 32 vorliegt. Erfindungsgemäß weist der erste Teilbereich 31 ein Lichteinkoppelelement 34 bzw. eine Mehrzahl von Lichteinkoppelelementen 34 auf. Mittels der Lichteinkoppelelemente 34 bzw. des einzigen Lichteinkoppelelements 34 ist es erfindungsgemäß möglich, dass das Licht 140 in den Lichtleitkörper 30 eingekoppelt wird, so dass das Licht 140 durch den ersten Teilbereich 31 des Lichtleitkörpers 30 hindurch und durch einen transluzenten Bereich 33 hindurch in den zweiten Teilbereich 32 des Lichtleitkörpers 30 sich ausbereiten kann. Der zweite Teilbereich 32 des Lichtleitkörpers 30 ist erfindungsgemäß entweder Teil einer Anzeigefläche des Anzeigeinstruments oder aber zumindest der Anzeigefläche des Anzeigeinstruments benachbart bzw. darunterliegend angeordnet.
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In 2 ist ebenfalls eine Explosionsdarstellung des Lichtleitkörpers 30 mit dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 dargestellt. Schematisch ist in 2 an zwei Stellen bzw. an zwei Lichteinkoppelelementen 34 jeweils ein Leuchtmittel 14 angedeutet. Als Leuchtmittel 14 ist beispielsweise eine Leuchtdiode oder ein sonstiges Leuchtmittel 14 vorgesehen. Weiterhin ist in 2 angedeutet, dass der erste Teilbereich 31 eine Lichtaustrittsfläche 311 aufweist und dass der zweite Teilbereich 32 eine Lichteintrittsfläche 321 aufweist. Durch die Lichtaustrittsfläche 311 des ersten Teilbereichs 31 wird erfindungsgemäß insbesondere ein wesentlicher Teil des an einen Benutzer für Anzeigezwecke weitergeleiteten Lichts 140 in den transluzenten Bereich 33 (der in 2 der Einfachheit halber nicht eigens dargestellt ist) abgestrahlt, so dass das Licht 140 nach dem Durchdringen des transluzenten Bereichs 33 über die Lichteintrittsfläche 321 des zweiten Teilbereichs 32 in den zweiten Teilbereich 32 eintreten kann und zu einer möglichst homogenen Beleuchtung des Leuchtelementes 20 führen kann.
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In 3 ist in schematischer Weise das Anzeigeinstrument 10 mit der Anzeigefläche 12 und zwei Leuchtelementen 20 dargestellt. Die Leuchtelemente 20 umgeben beispielhaft jeweils ein nicht näher mittels eines Bezugszeichens bezeichnetes analoges Zeigerinstrument.
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In 4 ist schematisch ein Querschnitt durch den Lichtleitkörper 30 mit dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 dargestellt. Zwischen dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 befindet sich zumindest in wesentlichen Bereichen des Lichtleitkörpers 30 der transluzente Bereich 33, durch welchen der Hindurchtritt des Lichtes 140 ausgehend von dem Leuchtmittel 14 hin zur Lichtaustrittsfläche 322 des zweiten Teilbereichs 32 beeinflusst werden kann. Das Licht 140 ist in der 4 sowohl als von unten kommend (durchgezogener Pfeil) als auch als von dem Inneren des ersten Teilbereichs 31 her kommend dargestellt. Dies rührt daher, dass das Licht 140 entweder von einem Einkoppelelement 34 in unmittelbarer räumlicher Nähe des Leuchtmittels 14 her sich in dem ersten Teilbereich 31 ausbreitet oder aber entlang des ersten Teilbereichs 31 im Wesentlichen dem Verlauf der Erstreckungsrichtung des Lichtleitkörpers 30 folgend ausbreitet. Weiterhin ist in 4 die Lichtaustrittsfläche 311 des ersten Teilbereichs 31 und die Lichteintrittsfläche 321 des zweiten Teilbereichs 32 dargestellt. Das Leuchtmittel 14 kann insbesondere als mehrfarbige Leuchtdiode vorgesehen sein, so dass durch entsprechende softwaregesteuerte Ansteuerungen des Leuchtmittels 14 auch beispielsweise die Darstellung von unterschiedlichen Farben auf dem Leuchtelement 20 bzw. auf dem Teil der Anzeigefläche 12 erfolgen kann, welcher dem Leuchtelement 20 entspricht. In bekannter Weise ist es ferner vorgesehen, dass der erste und/oder der zweite Teilbereich 31, 32 Lichtleitelemente, insbesondere in Form von reflektierenden und/oder brechenden Elementen (beispielsweise Prismen oder dergleichen) aufweisen können, welche in den Figuren nicht eigens mit einem Bezugszeichen bezeichnet sind. Besonders vorteilhaft ist es, dass das Lichteinkoppelelement 34 gleichzeitig zur Befestigung des Lichtleitkörpers 30 bzw. zumindest zur Befestigung des ersten Teilbereichs 31 des Lichtleitkörpers 30 vorgesehen ist. Hierdurch kann beispielsweise eine Befestigung des Lichtleitkörpers 30 oder des ersten Teilbereichs 31 im Bereich einer (nicht dargestellten) Leiterplatte des Anzeigeinstruments 10 vorgesehen sein.
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Erfindungsgemäß ergibt sich durch die Trennung des Lichtleitkörpers 30 in dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 die Möglichkeit, eine wesentlich verbesserte Homogenisierung der Lichtverteilung des Lichts 140 ausgehend von den Leuchtmitteln 14 bzw. ausgehend von dem Leuchtmittel 14 zu erzielen, so dass ein erheblich höherwertigerer Eindruck des Anzeigeinstruments 10 gemäß der vorliegenden Erfindung bei einem auf die Anzeigefläche 12 schauenden Betrachter hervorgerufen wird.
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Besonders bevorzugt ist, wenn der erste Teilbereich 31 und der zweite Teilbereich 32 jeweils im Wesentlichen ohne Unterbrechung mit dem transluzenten Bereich 33 verbunden sind, so dass sich keine weitere Schnittstelle (außer dem Übergang zwischen dem Material des ersten Teilbereichs 31, dem transluzenten Material des transluzenten Bereichs 33 und dem Material des zweiten Teilbereichs 32), insbesondere keine Luftschnittstelle, ergibt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Anzeigeinstrument
- 12
- Anzeigefläche
- 14
- Leuchtmittel
- 20
- Leuchtelement
- 30
- Lichtleitkörper
- 31
- erster Teilbereich
- 32
- zweiter Teilbereich
- 33
- transluzenter Bereich
- 34
- Lichteinkoppelelement
- 140
- Licht
- 311
- Lichtaustrittsfläche des ersten Teilbereichs
- 321
- Lichteintrittsfläche des zweiten Teilbereichs
- 322
- Lichtaustrittsfläche des zweiten Teilbereichs