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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Anzeigeinstrument, insbesondere
für ein Kraftfahrzeug, mit einer Anzeigefläche,
wobei die Anzeigefläche ein Leuchtelement aufweist und
wobei das Leuchtelement einen Lichtleitkörper aufweist.
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Ein
solches Anzeigeinstrument ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 10 2005 010 274
A1 bekannt. In dieser Offenlegungsschrift wird ein Anzeigeinstrument
offenbart, welches ein Gestaltungselement aufweist, welches mindestens
einen beleuchtbaren Bereich aufweist, welcher das Licht einer Hinterleuchtung
in Richtung des Betrachters hindurchtreten lässt, wobei
das Gestaltungselement einen unbeleuchteten Bereich aufweist, welcher
das Licht der Hinterleuchtung zu dem Betrachter hin abschirmt. Hierbei
ist nachteilig, dass ein Lichtleiter Verwendung findet, welcher
als ein einstückiges Bauteil ausgeführt ist, was
zu dem Auftreten von sogenannten Licht-Hotspots (Bereiche erhöhter
bzw. erniedrigter Leuchtdichte) führt, was von einem Benutzer
als störend empfunden wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Anzeigeinstrument,
insbesondere für ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, welches
ein Leuchtelement mit einer möglichst homogenen Lichtabstrahlung
aufweist, so dass in besonderer Weise den Komfortansprüchen
eines Benutzers Rechnung getragen werden kann.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe mittels eines Anzeigeinstrumentes, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, gelöst, welches eine Anzeigefläche aufweist,
wobei die Anzeigefläche ein Leuchtelement aufweist, wobei
das Leuchtelement einen Lichtleitkörper aufweist, wobei
der Lichtleitkörper in Ausbreitungsrichtung des Lichts
zunächst einen ersten Teilbereich und dann einen zweiten
Teilbereich aufweist, wobei zwischen dem ersten Teilbereich und
dem zweiten Teilbereich ein transluzenter Bereich vorgesehen ist.
Hierdurch ist es erfindungsgemäß und besonders
vorteilhaft möglich, zu einer sehr homogenen Lichtverteilung
entlang des Lichtleitkörpers bzw. des Leuchtelements zu
kommen, so dass lediglich eine geringe Anzahl von Leuchtmitteln benötigt
wird, was in vorteilhafter Weise zu einer kostengünstigen und
ausfallsicheren Ausführung des erfindungsgemäßen
Anzeigeinstruments führt.
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Erfindungsgemäß ist
besonders bevorzugt, dass der transluzente Bereich als Bedruckung
oder als Folie vorgesehen ist. Hierdurch ist es in vorteilhafter
Weise erfindungsgemäß möglich, dass der
transluzente Bereich beispielsweise mittels einer Lackierung oder
mittels einer Drucktechnik oder einer Transferdrucktechnik oder
mittels eines sogenannten Tamponprints oder mittels einer Heißprägefolie
auf entweder den ersten Teilbereich und/oder den zweiten Teilbereich
des Lichtleiters aufgebracht ist. Hierdurch ist in vorteilhafter
Weise eine weitere Reduzierung der Herstellungskosten des Anzeigeinstruments realisierbar.
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Ferner
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das Leuchtelement
längserstreckt vorgesehen ist. Eine solche Längserstreckung
kann erfindungsgemäß beispielsweise offen vorgesehen
sein, d. h. das Leuchtelement weist einen Anfangspunkt und einen
Endpunkt auf, die nicht zusammenfallen. Ferner ist es alternativ
hierzu erfindungsgemäß ebenfalls möglich,
dass das Leuchtelement und/oder der Lichtleitkörper geschlossen
vorgesehen ist und zwar insbesondere kreisförmig oder ellipsenförmig
oder rechteckig oder polygonal geschlossen vorgesehen ist. Hierdurch
ist eine große Variantenvielfalt und optische Gestaltungsmöglichkeit
des Leuchtelementes innerhalb des erfindungsgemäßen
Anzeigeinstruments möglich. Insbesondere ist es hier erfindungsgemäß möglich,
das Leuchtelement in vorteilhafter Weise als Zierelement des Anzeigeinstruments
vorzusehen.
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Weiterhin
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das Leuchtelement
wenigstens ein Leuchtmittel entlang der Erstreckung des Leuchtelements
aufweist. Hierdurch kann in vergleichsweise einfacher und effizienter
Weise eine Beleuchtung des Leuchtelements vorgesehen sein, die den
Komfortanforderungen eines Benutzers entspricht.
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Ferner
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass eine Mehrzahl
von Leuchtmitteln vorgesehen ist, insbesondere dergestalt, dass
die Mehrzahl von Leuchtmitteln im wesentlichen gleich verteilt entlang der
Erstreckung des Leuchtelements angeordnet sind bzw. vorgesehen sind.
Hierdurch ist eine besonders vorteilhafte homogene Ausleuchtung
des Leuchtelements möglich. Alternativ zu einer möglichst
homogenen Ausleuchtung des Leuchtelements kann es erfindungsgemäß auch
vorgesehen sein, dass bestimmte Bereiche des Leuchtelements heller leuchten
sollen bzw. eine größere Leuchtdichte aufweisen
sollen als andere Bereiche, wobei jedoch erfindungsgemäß insbesondere
eine Bildung von sogenannte Hotspots im Bereich der Leuchtmittel
vermieden werden soll. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es ferner
bevorzugt, dass der transluzente Bereich entlang der Erstreckung
des Leuchtelements unterschiedlich transluzent ausgebildet ist.
Hierdurch ist es beispielsweise vorteilhaft möglich, dass
eine noch bessere Homogenisierung des Leuchtverhaltens bzw. der Leuchtdichte
des Leuchtelements dadurch erzielt wird, dass in Bereichen des transluzenten
Bereiches, welche weiter von einem Leuchtmittel entfernt sind, eine
größere Lichtdurchlässigkeit vorgesehen
ist und in Bereichen, welcher näher an einem Leuchtmittel vorgesehen
sind, eine größere Dämpfung des hindurchtretenden
Lichtes erfolgt.
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Erfindungsgemäß ist
es weiterhin bevorzugt, dass der erste Teilbereich wenigstens ein
Lichteinkoppelelement aufweist, wobei das wenigstens eine Lichteinkoppelelement
insbesondere zur Befestigung des Lichtleitkörpers vorgesehen
ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Anzeigeinstrumentes ist
es dadurch vorteilhaft möglich, das Anzeigeinstrument bzw.
das Leuchtelement noch einfacher und damit kostengünstiger
herzustellen.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Anzeigeinstruments,
wobei der transluzente Bereich auf wenigstens einen Teil einer Lichtaustrittsfläche
des ersten Teilbereichs und/oder auf wenigstens einen Teil einer
Lichteintrittsfläche des zweiten Teilbereichs aufgebracht
wird. Hierdurch kann zum einen der Lichtleitkörper des
Anzeigeinstruments besonders einfach hergestellt werden und zum
anderen eine besonders hohe Flexibilität hinsichtlich der
Gestaltung des Anzeigeinstruments bzw. des Leuchtelements dadurch
erzielt werden, dass der Aufbringvorgang, insbesondere ein Druckvorgang,
des transluzenten Bereichs auf den wenigstens einen Teil des ersten
Teilbereichs und/oder des zweiten Teilbereichs des Lichtleitkorpers
besonders flexibel ausgestaltet werden kann. Hierdurch ist beispielsweise
die Berücksichtigung von Kundenwünschen bzw. die
Bereitstellung von Kleinserien oder dergleichen in besonders einfacher
und kostengünstiger Weise möglich. Ferner ist
es erfindungsgemäß bevorzugt, dass der erste Teilbereich
und der zweite Teilbereich zusammengefügt werden. Hierdurch
ist es erfindungsgemäß besonders bevorzugt möglich, dass
der Lichtleitkörper, umfassend den ersten Teilbereich und
den zweiten Teilbereich, als im wesentlichen ein zusammengesetztes
Bauelement hergestellt werden kann und damit ebenfalls eine besonders
kostengünstige Herstellung des Anzeigeinstruments möglich
wird.
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Ferner
ist bevorzugt, dass die Aufbringung des transluzenten Bereichs mittels
eines Druckverfahrens oder mittels eines Lackierverfahrens und/oder
mittels eines Transfersdruckverfahrens erfolgt, was in vorteilhafter
Weise eine besonders kostengünstige Herstellbarkeit des
Anzeigeinstruments zur Folge hat.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert.
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1 und 2 zeigen
schematisch in Explosionsdarstellung einen Lichtleitkörper
gemäß einem erfindungsgemäßen
Anzeigeinstrument.
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3 zeigt
schematisch ein erfindungsgemäßen Anzeigeinstrument
mit einer Anzeigefläche und einem Leuchtelement.
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4 zeigt
schematisch eine Schnittdarstellung durch einen Teilbereich des
Lichtleitkörpers 31.
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In 1 ist
in schematischer Weise eine Explosionsdarstellung eines Lichtleitkörpers 30 gemäß der
vorliegenden Erfindung dargestellt. Der Lichtleitkörper 30 weist
einen ersten Teilbereich 31 und einen zweiten Teilbereich 32 auf.
Beide Teilbereiche 31, 32 sind als im wesentlichen
lichtleitende Teilbereiche des Lichtleitkörpers 30 ausgebildet.
Insbesondere ist es daher vorgesehen, dass eine vergleichsweise hohe
Transparenz des Materials sowohl des ersten Teilbereichs 31 als
auch des zweiten Teilbereichs 32 vorliegt. Erfindungsgemäß weist
der erste Teilbereich 31 ein Lichteinkoppelelement 34 bzw.
eine Mehrzahl von Lichteinkoppelelementen 34 auf. Mittels
der Lichteinkoppelelemente 34 bzw. des einzigen Lichteinkoppelelements 34 ist
es erfindungsgemäß möglich, dass das
Licht 140 in den Lichtleitkörper 30 eingekoppelt
wird, so dass das Licht 140 durch den ersten Teilbereich 31 des
Lichtleitkörpers 30 hindurch und durch einen transluzenten
Bereich 33 hindurch in den zweiten Teilbereich 32 des
Lichtleitkörpers 30 sich ausbereiten kann. Der
zweite Teilbereich 32 des Lichtleitkörpers 30 ist
erfindungsgemäß entweder Teil einer Anzeigefläche
des Anzeigeinstruments oder aber zumindest der Anzeigefläche
des Anzeigeinstruments benachbart bzw. darunterliegend angeordnet.
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In 2 ist
ebenfalls eine Explosionsdarstellung des Lichtleitkörtpers 30 mit
dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 dargestellt. Schematisch
ist in 2 an zwei Steilen bzw. an zwei Lichteinkoppelelementen 34 jeweils
ein Leuchtmittel 14 angedeutet. Als Leuchtmittel 14 ist
beispielsweise eine Leuchtdiode oder ein sonstiges Leuchtmittel 14 vorgesehen.
Weiterhin ist in 2 angedeutet, dass der erste
Teilbereich 31 eine Lichtaustrittsfläche 311 aufweist
und dass der zweite Teilbereich 32 eine Lichteintrittsfläche 321 aufweist. Durch
die Lichtaustrittsfläche 311 des ersten Teilbereichs 31 wird
erfindungsgemäß insbesondere ein wesentlicher
Teil des an einen Benutzer für Anzeigezwecke weitergeleiteten
Lichts 140 in den transluzenten Bereich 33 (der
in 2 der Einfachheit halber nicht eigens dargestellt
ist) abgestrahlt, so dass das Licht 140 nach dem Durchdringen
des transluzenten Bereichs 33 über die Lichteintrittsfläche 321 des
zweiten Teilbereichs 32 in den zweiten Teilbereich 32 eintreten
kann und zu einer möglichst homogenen Beleuchtung des Leuchtelementes 20 führen kann.
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In 3 ist
in schematischer Weise das Anzeigeinstrument 10 mit der
Anzeigefläche 12 und zweier Leuchtelemente 20 dargestellt.
Die Leuchtelemente 20 umgeben beispielhaft jeweils ein
nicht näher mittels eines Bezugszeichens bezeichnetes analoges
Zeigerinstrument.
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In 4 ist
schematisch ein Querschnitt durch den Lichtleitkörper 30 mit
dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 dargestellt. Zwischen
den ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 befindet
sich zumindest in wesentlichen Bereichen des Lichtleitkörpers 30 der
transluzente Bereich 33, durch welchen der Hindurchtritt des
Lichtes 140 ausgehend von dem Leuchtmittel 14 hin
zur Lichtaustrittsfläche 322 des zweiten Teilbereichs 32 beeinflusst
werden kann. Das Licht 140 ist in der 4 sowohl
als von unten kommend (durchgezogener Pfeil) als auch als von dem
Inneren des ersten Teilbereichs 31 her kommend dargestellt.
Dies rührt daher, dass das Licht 140 entweder
von einem Einkoppelelement 34 in unmittelbarer räumlicher Nähe
des Leuchtmittels 14 her sich in dem ersten Teilbereich 31 ausbreitet
oder aber entlang des ersten Teilbereichs 31 im wesentlichen
dem Verlauf der Erstreckungsrichtung des Lichtleitkörpers 30 folgend ausbreitet.
Weiterhin ist in 4 die Lichtaustrittsfläche 311 des
ersten Teilbereichs 31 und die Lichteintrittsfläche 321 des
zweiten Teilbereichs 32 dargestellt. Das Leuchtmittel 14 kann
insbesondere als mehrfarbige Leuchtdiode vorgesehen sein, so dass durch
entsprechende softwaregesteuerte Ansteuerungen des Leuchtmittels 14 auch
beispielsweise die Darstellung von unterschiedlichen Farben auf
dem Leuchtelement 20 bzw. auf dem Teil der Anzeigefläche 12 erfolgen
kann, welcher dem Leuchtmittel 20 entspricht. In bekannter
Weise ist es ferner vorgesehen, dass der erste und/oder der zweite
Teilbereich 31, 32 Lichtleitelemente, insbesondere
in Form von reflektierenden und/oder brechenden Elementen (beispielsweise
Prismen oder dergleichen) aufweisen können, welche in den
Figuren nicht eigens mit einem Bezugszeichen bezeichnet sind. Besonders vorteilhaft
ist es, dass das Lichteinkoppelelement 34 gleichzeitig
zur Befestigung des Lichtleitkörpers 30 bzw. zumindest
zur Befestigung des ersten Teilbereichs 31 des Lichtleitkörpers 30 vorgesehen
ist. Hierdurch kann beispielsweise eine Befestigung des Lichtleitkörpers 30 oder
des ersten Teilbereichs 31 im Bereich einer (nicht dargestellten)
Leiterplatte des Anzeigeinstruments 10 vorgesehen sein.
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Erfindungsgemäß ergibt
sich durch die Trennung des Lichtleitkörpers 30 in
dem ersten Teilbereich 31 und dem zweiten Teilbereich 32 die
Möglichkeit, eine wesentlich verbesserte Homogenisierung der
Lichtverteilung des Lichts 140 ausgehend von den Leuchtmitteln 14 bzw.
ausgehend von dem Leuchtmittel 14 zu erzielen, so dass
ein erheblich höherwertigerer Eindruck des Anzeigeinstruments 10 gemäß der
vorliegenden Erfindung bei einem auf die Anzeigefläche 12 schauenden
Betrachter hervorgerufen wird.
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Besonders
bevorzugt ist, wenn der erste Teilbereich 31 und der zweite
Teilbereich 32 jeweils im wesentlichen ohne Unterbrechung
mit dem transluzenten Bereich 33 verbunden sind, so dass
sich keine weitere Schnittstelle (außer dem Übergang
zwischen dem Material des ersten Teilbereichs 31, dem transluzenten
Material des transluzenten Bereichs 33 und dem Material
des zweiten Teilbereichs 32), insbesondere keine Luftschnittstelle,
ergibt.
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- 10
- Anzeigeinstrument
- 12
- Anzeigefläche
- 14
- Leuchtmittel
- 20
- Leuchtelement
- 30
- Lichtleitkörper
- 31
- erster
Teilbereich
- 32
- zweiter
Teilbereich
- 33
- transluzenter
Bereich
- 34
- Lichteinkoppelelement
- 140
- Licht
- 311
- Lichtaustrittsfläche
des ersten Teilbereichs
- 321
- Lichteintrittsfläche
des zweiten Teilbereichs
- 322
- Lichtaustrittsfläche
des zweiten Teilbereichs
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005010274
A1 [0002]