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DE102007001721A1 - Vorderer Karosserieboden für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Vorderer Karosserieboden für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102007001721A1
DE102007001721A1 DE200710001721 DE102007001721A DE102007001721A1 DE 102007001721 A1 DE102007001721 A1 DE 102007001721A1 DE 200710001721 DE200710001721 DE 200710001721 DE 102007001721 A DE102007001721 A DE 102007001721A DE 102007001721 A1 DE102007001721 A1 DE 102007001721A1
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Germany
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module
architectures
tunnel
submodule
bodies
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DE200710001721
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English (en)
Inventor
Jürgen HULBERT
Klaus Labbe
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GM Global Technology Operations LLC
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GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
    • B62D25/20Floors or bottom sub-units
    • B62D25/2009Floors or bottom sub-units in connection with other superstructure subunits

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen vorderen Karosserieboden (1) für ein Kraftfahrzeug, dessen Tunnel als Rollprofil ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen vorderen Karosserieboden eines Kraftfahrzeugs, d. h. den Teil des Karosseriebodens, der den Tunnel umfasst. Unter einer Karosserie soll hierbei eine Rohkarosserie eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Pkw, verstanden werden.
  • In der Automobilbranche bezeichnet eine Architektur eine technische Basis, auf der äußerlich verschiedene Fahrzeugmodelle aufbauen. Diese technische Basis bestimmt Aufbau und Formgebung der Rohkarosserie. Durch Nutzung einer Architektur lässt sich eine Vielzahl von Fahrzeugmodellen unter verringertem Entwicklungsaufwand kostengünstig anbieten. Der Kostenvorteil ergibt sich daraus, dass bei der Architekturstrategie der Anteil der Gleichteile innerhalb einer Architektur hoch ist. Unter Gleichteilen wird hierbei ein Karosseriemodul oder ein Karosserieeinzelteil verstanden, das in mindestens zwei Fahrzeugmodellen derselben Architektur eingesetzt wird.
  • Eine selbsttragende Kraftfahrzeugkarosserie besitzt einen die Fahrgastzelle nach unten hin abschließen den Karosserieboden, der über Hochstreben, meist A-, B- und C-Säule genannt, mit dem Dach verbunden ist. Der Karosserieboden selbst besteht aus mehreren Modulen, die herkömmlicherweise als Blechteile im Rahmen der Fertigung zusammengeschweißt werden. Hierzu gehören unter anderem die Seitenschweller, Sitzquerträger, Sitzauflagen und der Tunnel. Zwischen diesen sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Modulen befinden sich Bodenplatten. Im Bereich des vorderen Karosseriebodens befindet sich in etwa unter den Vordersitzen der Boden vorne auf beiden Seiten des Tunnels, im mittleren Karosseriebereich hinter dem Fersenblech der Boden hinten und im hinteren Karosseriebereich hinter dem Hinterachsquerträger die Verlängerung Boden hinten mit der Reserveradmulde.
  • Es ist eine Aufgabe einer Ausführungsform der Erfindung, einen vorderen Karosserieboden für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, der architekturübergreifend einsetzbar ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und weitere Ausführungsformen ergeben sich mit den Merkmalen der abhängigen Ansprüche.
  • In einer ersten Ausführungsform wird ein vorderer Karosserieboden für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, dessen Tunnel als Rollprofil ausgebildet ist.
  • Durch die Wahl eines kostengünstigen Rollprofils lassen sich für den Tunnel kleinere Krümmungsradien als beim Tiefziehen, das konventionellerweise für Karosserieunterböden verwendet wird, realisieren. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Raumausnutzung, weil beim Rollformen die Abweichungen der Ist-Geometrie von der Soll-Geometrie geringer ausfallen. Die insofern wegfallenden fertigungsbedingten Ziehschrägen führen zu größeren Freiräumen bei der Anordnung der Fahrzeugteile, was seinerseits Raum für das Design eines vorderen Karosseriebodens schafft, der für zwei oder mehr Karosseriearchitekturen und damit architekturübergreifend einsetzbar ist. Durch die fertigungstechnische Bereitstellung einer Tunnelgeometrie, die an die Vorgaben der Entwickler möglichst dicht heranreicht, lässt sich beispielsweise die Position der Kardanwelle innerhalb des Tunnels freier wählen, was die simultane Realisierung unterschiedlicher Antriebskonzepte, nämlich Vorder-, Hinter- und Allradantrieb, erleichtert. Unterschiedliche Antriebskonzepte lassen sich bislang im Regelfall nur über verschiedene Karosseriearchitekturen realisieren. Durch Längenanpassung in Tunnellängsrichtung lässt sich zudem der Tunnel als Längsteil leicht an unterschiedliche Fahrzeuglängen anpassen.
  • Weiterhin fallen die ansonsten beim alternativ eingesetzten Tiefziehprozess einhergehenden Einschränkungen bei der Ziehtiefe weg bzw. sind mit einem Rollprofil größere Profilquerschnitte möglich. Auch dies bedingt mehr Freiheit beim Design eines vorderen Karosseriebodens und die Möglichkeit, ihn für zwei oder mehr Karosseriearchitekturen geeignet auszulegen.
  • Durch die Wahl eines rollgeformten Tunnels ist der Einsatz hochfester Materialien möglich, durch die die Längsversteifung des Karosseriebodens gesteigert werden kann. So werden bei einer weiteren Ausführungsform Materialien mit einer Streckfestigkeit bis 1400 N/mm2, z. B. einer Streckfestigkeit von 800 N/mm2 bis 1400 N/mm2 eingesetzt. Alternativ kann bei als ausreichend erachtetem Verhalten bei einem Frontalzusammenstoß durch den Einsatz hochfester Materialien die Blechdicke verringert und dadurch das Gewicht reduziert werden, wobei gleichzeitig die Produktionskosten gesenkt werden können. Ferner lassen sich die Materialgüte und die Wandstärke des Rollprofils flexibel wählen, sodass die Bereitstellung von Längsträgervarianten für unterschiedliche Fahrzeugmodelle innerhalb derselben Architektur, aber auch für verschiedene Architekturen leichter fällt.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht einen vorderen Karosserieboden vor, der ein erstes Modul umfasst, welches mindestens ein Submodul besitzt, wobei das Submodul ausgebildet ist, Bestandteil von korrespondierenden ersten Modulen von Karosserien zu sein, die zu unterschiedlichen Karosseriearchitekturen gehören.
  • Unter einem Submodul im Sinne dieser Erfindungsbeschreibung soll eine funktionell selbstständige, in sich geschlossene Baueinheit verstanden werden, die aus Einzelteilen und/oder aus Komponenten zusammengesetzt ist, und die anschließend in ein Submodul oder in ein Modul eingebaut wird. Eine Komponente besteht aus Einzelteilen bzw. Hilfsmitteln wie zum Beispiel Ölen, Fetten etc., die zu einer für sich selbstständigen, in sich geschlossenen funktionierenden Komponente zusammengesetzt ist.
  • Unter einem Modul im Sinne dieser Erfindungsbeschreibung soll eine funktionell selbstständige, in sich geschlossene autonome Baueinheit aus Einzelteilen und/oder aus Submodulen verstanden werden. Solche Module wurden traditionellerweise separat in die Fahrzeugkarosserie eingebaut. Ein Modul erfüllt eine genau definierte Teilfunktion des Kraftfahrzeugs vollständig und kann losgelöst vom restlichen Kraftfahrzeug entwickelt, produziert und getestet werden. Ein Modul verfügt über mindestens eine externe Schnittstelle, die genau definiert ist, und über die es mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist bzw. kommunizieren kann. Im Regelfall wird es als funktionsfähige OK-Einheit zum Einbau in das übergeordnete System (Modul oder Fahrzeug) angeliefert und kann mit geringem Aufwand an neue Aufgaben bzw. Markterfordernisse angepasst werden, z. B. durch Hinzufügung neuer oder zusätzlicher Funktionen oder um es architekturübergreifend einsetzbar zu machen.
  • Die genannte Ausführungsform ermöglicht es einem Fahrzeughersteller, den Produktionsaufwand bei der Herstellung von vorderen Karosserieböden für unterschiedliche Karosseriearchitekturen zu verringern. Die zueinander korrespondierenden ersten Module von Karosserien unterschiedlicher Architekturen besitzen hierzu dasselbe Submodul, das insofern ein architekturübergreifend einsetzbares Gleichteil darstellt. Der vordere Karosseriebo den kann beispielsweise ein erstes Modul „Tunnel" haben, dem die Submodule „Tunnelkappe" und „Tunnelverstärkung" zugeordnet sind. Das erste Modul „Tunnel" ist architekturspezifisch, wohingegen die genannten Submodule architekturübergreifend einsetzbar sind.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform besitzt der vordere Karosserieboden ein zweites Modul, das mindestens ein Submodul besitzt, wobei sich Submodule von korrespondierenden zweiten Modulen, die zu Karosserien unterschiedlicher Karosseriearchitekturen gehören, durch Zuschnitt ineinander überführen lassen. So kann der vordere Karosserieboden beispielsweise ein zweites Modul „Sitzbefestigung" haben, zu dem die Submodule „Sitzaufnahme" und „Sitzquerträger" gehören. Das Submodul „Sitzquerträger" lässt sich durch einen Zuschnitt, hier einem Ablängen, für eine Sitzbefestigung einer anderen Architektur geeignet machen bzw. in einen Sitzquerträger für eine andere Architektur überführen.
  • In einer Ausführungsform des vorderen Karosseriebodens unterscheiden sich Submodule von korrespondierenden zweiten Modulen, die zu Karosserien unterschiedlicher Karosseriearchitekturen gehören, lediglich in ihrer Breite, Länge oder Höhe. Ein Beispiel hierfür ist wieder das zweite Modul „Sitzbefestigung", dessen Submodul „Sitzquerträger" sich von anderen Sitzquerträgern anderer Fahrzeugarchitekturen nur in der Länge unterscheidet.
  • Ferner ist eine Ausführungsform vorgesehen, die ein drittes Modul aufweist, das mindestens ein Submodul besitzt, wobei das dritte Modul ausgebildet ist, sich im Vergleich zu korrespondierenden dritten Modulen von Karosserien anderer Karosseriearchitekturen nur durch das Submodul zu unterscheiden. So ist es denkbar, dass der vordere Karosserieboden 1 ein Modul „Boden vorne" links bzw. rechts mit den Submodulen 4 (Längsverstärkung) und 5 (Verlängerung Längsverstärkung) zu bilden, wobei z. B die Schnittstelle der jeweiligen Submodule zum Modul „Boden vorne" gleich ist, aber sich die Submodule zum Beispiel in der Geometrie (Wandstärke, Form, Materialgüte, Verbindungstechnik zu Modul Boden vorne ...) unterscheiden können.
  • Eine weitere Ausführungsform des vorderen Karosseriebodens verfügt ferner über ein viertes Modul. Dieses ist derart ausgebildet, dass es sich im Vergleich zu korrespondierenden vierten Modulen von Karosserien anderer Architekturen lediglich in der geometrischen oder räumlichen Verteilung seiner Submodule unterscheidet. Die einander korrespondierenden vierten Module haben in diesem Fall dieselben Submodule, jedoch sind diese in der Fläche oder im Raum anders angeordnet. Der für die Anpassung an die jeweilige Architektur erforderliche Aufwand ist hier sehr gering und kann sich zum Beispiel auf die unterschiedliche Durchführung von Montageoperationen bei der Herstellung des vierten Moduls beschränken. Ein Beispiel wäre ein viertes Modul „Boden vorne", das über das Submodul „Auspuffbefestigung" verfügt. Ist das Modul "Boden vorne" architekturübergreifend einsetzbar, so ergibt sich bei einer anderen Architektur wegen der dort eingesetzten anderen Motoren oder Katalysatorsystemen eine an dere geometrische Anordnung des Submoduls "Auspuffbefestigung". Neben der anderen geometrischen Anordnung vom Submodul „Auspuffbefestigung" kann es auch notwendig sein, dasselbe Submodul zweimal im Tunnel zu platzieren.
  • Es versteht sich von selbst, dass die obigen Ausführungsformen auch in Kombination vorkommen können. Die Unterschiede zu einander korrespondierenden Modulen unterschiedlicher Architekturen sind hierbei dann besonders gering, wenn, wie bei einer anderen Ausführungsform vorgeschlagen, sämtliche Submodule des vorderen Karosseriebodens solche eines ersten, zweiten, dritten oder vierten Moduls sind.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Karosserie für ein Kraftfahrzeug, die einen vorderen Karosserieboden wie oben beschrieben umfasst. Unter einer Karosserie soll hierbei eine Rohkarosserie verstanden werden. Ferner betrifft ein Aspekt der Erfindung ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Pkw, mit einer derartigen Karosserie.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der beanspruchten Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erkennbar, die nachfolgend als nicht beschränkende Beispiele angegeben sind. Hierbei soll die Benutzung von Bezugszeichen in den Figuren nicht dahingehend verstanden werden, dass die Bezugszeichen den Schutzumfang der beanspruchten Erfindung einschränken sollen. Es zeigt:
  • 1 einen vorderen Karosserieboden;
  • 2 einen Sitzquerträger mit Befestigung.
  • 1 zeigt einen vorderen Karosserieunterboden 1 eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Pkw. Zusammen mit 2 erkennt man, dass er aus verschiedenen Modulen und Submodulen zusammengesetzt ist.
  • Der Tunnel 3 des vorderen Karosseriebodens 1 ist als Rollprofil ausgebildet und besteht aus einem hochfesten Stahl mit einer Streckfestigkeit von 1200 N/mm2. Derart hochfeste Materialien erlauben es ganz allgemein, in Kombination mit dem Bearbeitungsverfahren besonders kleine Krümmungsradien von ca. 6 mm zu realisieren, zum Beispiel in den Bereichen B1 und B2. Damit fällt bei diesem Bestandteil des vorderen Karosseriebodens 1 die Abweichung der Ist-Geometrie von der Soll-Geometrie besonders klein aus, was die Realisierung eines Designs erleichtert, das für mehrere Kraftfahrzeugplattformen und damit plattformübergreifend einsetzbar ist. Zusätzlich kann dadurch auch der vorhandene Bauraum besonders effizient ausgenutzt werden, was zu einem Mehr an designerischer Freiheit bei der Fahrzeugentwicklung führt.
  • Der vordere Karosserieboden 1 verfügt über ein erstes Modul 3 in Gestalt eines Tunnels 3a. Der Tunnel 3a ist zunächst für eine konkrete Karosserie einer ersten Karosseriearchitektur einsetzbar. Die Submodule 6 (Tun nelkappe) und 7 (Tunnelverstärkung) des ersten Moduls 3 sind ausgebildet, Bestandteil von korrespondierenden ersten Modulen 3 bzw. Tunneln 3a von Karosserien zu sein, die zu unterschiedlichen Karosseriearchitekturen gehören. Dies bedeutet, dass die Submodule 6 und 7 ohne bauliche Veränderung auch bei anderen Karosseriearchitekturen im jeweiligen ersten Modul 3 eingesetzt werden können.
  • Der vordere Karosserieunterboden 1 verfügt ferner über zweite Module 2 (Boden vorne links bzw. rechts), das Submodule 5 (Verlängerung Längsverstärkung) und 10 (Sitzbefestigung) besitzt. Die Sitzbefestigung 10 umfasst hierbei ein Submodul 9 (Sitzquerträger). Die zweiten Module 2 finden zunächst im vorderen Karosserieunterboden 1 einer Karosserie Verwendung, die zu einer ersten Karosseriearchitektur gehört. Durch Zuschnitt sind die Submodule 5, 9 anpassbar für eine zweite Karosseriearchitektur. Werden diese Submodule 5, 9 in Längsrichtung abgeschnitten, so entsteht aus ihnen ein entsprechendes Submodul für eine zweite Karosseriearchitektur.
  • Durch Zuschnitt lassen sich gegebenenfalls die Submodule 5 und 9 auch für ein anderes Fahrzeugmodell innerhalb ein und derselben Karosseriearchitektur anpassen. Gleiches gilt ggf. für die Module 2 selbst. So kann es ausreichend sein, die Module 2 parallel zur Längsrichtung abzulängen, um einen anderen Radstand zu realisieren.
  • Wie bereits ausgeführt zeigt 2 ein zweites Modul 10 in Gestalt einer Sitzbefestigung. Das zweite Modul 10 ist seinerseits aus zwei Submodulen 8 und 9 zu sammengesetzt. Das Submodul 9, ein Sitzquerträger, muss zwecks Anpassung an eine andere Karosseriearchitektur nur abgelängt werden. Das Submodul 8, eine Sitzaufnahme, ist architekturspezifisch.
  • Das Submodul 9 ist ein geschlossenes Rollprofil, das vertikal beabstandet zum Modul 2 angeordnet ist. Die vertikale Beabstandung gelingt mit an Modulen 2 angeschweißten Submodulen 8, deren ausgestellte Flansche (nicht gezeigt) die Vertikallage des Moduls 9 vorgeben.
  • Die geschlossene Ausbildung des Submoduls 9 und die Wahl eines hochfesten Materials bedingen eine hohe Struktursteifigkeit des vorderen Karosseriebodens 1, was zu einem günstigen Intrusionsverhalten bei einem Seitenaufprall führt. Die Vertikalbeabstandung ermöglicht dabei auf konstruktiv einfache Weise die Nutzung des Raums unter dem Submodul 9, um dort Luftschläuche für die Innenraumheizung zu verlegen.
  • Obwohl vorstehend konkrete Ausführungsformen beschrieben wurden, wird der Fachmann erkennen, dass die Beschreibung dieser Ausführungsformen nicht zum Zweck hat, die Erfindung in der angegebenen Form zu beschränken. Die Erfindung soll vielmehr alle Modifikationen, Äquivalente und Alternativen umfassen, die in den Schutzumfang der beanspruchten Erfindung fallen.
  • 1
    vorderer Karosserieboden
    2
    drittes Modul/Boden vorne
    3
    erstes Modul
    3a
    Tunnel
    4
    Submodul/Längsverstärkung
    5
    Submodul/Verlängerung Längsverstärkung
    6
    Submodul/Tunnelkappe
    7
    Submodul/Tunnelverstärkung
    8
    Submodul/Sitzaufnahme
    9
    Submodul/Sitzquerträger
    10
    zweites Modul/Sitzbefestigung
    B1
    Bereich
    B2
    Bereich

Claims (16)

  1. Vorderer Karosserieboden (1) für ein Kraftfahrzeug, dessen Tunnel (3a) als Rollprofil ausgebildet ist.
  2. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 1, bei dem das Rollprofilmaterial eine Streckgrenze von 800 N/mm2 bis 1400 N/mm2 hat.
  3. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einem ersten Modul (3), das mindestens ein Submodul (6, 7) besitzt, wobei das Submodul ausgebildet ist, Bestandteil von korrespondierenden ersten Modulen von Karosserien zu sein, die zu unterschiedlichen Karosseriearchitekturen gehören.
  4. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 3, der als erstes Modul einen Tunnel (3a) aufweist, wobei der Tunnel als Submodul eine Tunnelkappe (6) und eine Tunnelverstärkung (7) besitzt und Tunnelkappe sowie Tunnelverstärkung in unterschiedlichen Karosseriearchitekturen einsetzbar sind.
  5. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einem zweiten Modul (10), das mindestens ein Submodul (9) besitzt, wobei sich Submodule von korrespondierenden zweiten Modulen, die zu Karosserien unterschiedlicher Karosseriearchitekturen gehören, durch Zuschnitt ineinander überführen lassen.
  6. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 5, der als zweites Modul eine Sitzbefestigung (10) aufweist, wobei die Sitzbefestigung als Submodul einen Sitzquerträger (9) besitzt, der sich durch Zuschnitt in einen Sitzquerträger für eine andere Karosseriearchitektur überführen lässt.
  7. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem sich Submodule von korrespondierenden zweiten Modulen, die zu Karosserien unterschiedlicher Karosseriearchitekturen gehören, lediglich in ihrer Breite, Länge oder Höhe unterscheiden.
  8. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 7, der als zweites Modul eine Sitzbefestigung (10) aufweist, wobei die Sitzbefestigung als Submodul einen Sitzquerträger (9) besitzt, und sich der Sitzquerträger durch Ablängen in einen Sitzquerträger einer anderen Karosseriearchitektur überführen lässt.
  9. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einem dritten Modul (2), das mindestens ein Submodul besitzt, wobei das dritte Modul ausgebildet ist, sich im Vergleich zu korrespondierenden dritten Modulen von Karosserien anderer Karosseriearchitekturen nur durch das Submodul zu unterscheiden.
  10. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 9, der als drittes Modul einen Boden vorne (2) aufweist, wobei der Boden vorne die Submodule Längsverstärkung (4) sowie Verlängerung Längsverstärkung (5) besitzt, wobei der Boden vorne ausgebildet ist, sich im Vergleich zu korrespondierenden Boden vorne von Karosserien anderer Karosseriearchitekturen nur durch die Längsverstärkung oder die Verlängerung Längsverstärkung zu unterscheiden.
  11. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem ein viertes Modul ausgebildet ist, sich im Vergleich zu korrespondierenden vierten Modulen von Karosserien anderer Karosseriearchitekturen lediglich in der geometrischen oder räumlichen Verteilung seiner Submodule zu unterscheiden.
  12. Vorderer Karosserieboden nach Anspruch 11, der als viertes Modul einen Boden vorne (2) aufweist, wobei der Boden vorne als Submodul eine Auspuffbefestigung besitzt und sich im Vergleich zu korrespondierenden Boden vorne von Karosserien anderer Karosseriearchitekturen lediglich in der geometrischen Anordnung der Auspuffbefestigung unterscheidet.
  13. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, das ausschließlich aus ersten, zweiten, dritten und vierten Modulen zusammengesetzt ist.
  14. Vorderer Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche, mit einem Tunnel, einem Boden vorne, einer Längsverstärkung, einer Verlängerung Längsverstärkung sowie einer Sitzbefestigung.
  15. Karosserie für ein Kraftfahrzeug, insbesondere Pkw, umfassend einen vorderen Karosserieboden nach einem der vorherigen Ansprüche.
  16. Kraftfahrzeug, insbesondere Pkw, mit einer Karosserie nach Anspruch 15.
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