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Die
Erfindung betrifft eine Verdrängerpumpe, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, mit einer Pumpensaugseite und einer Pumpendruckseite,
wobei in wenigstens einem fluiddurchströmten Element der
Pumpendruckseite ein Pulsationsdämpfer angeordnet ist.
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Stand der Technik
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Verdrängerpumpen,
insbesondere in einer Ausgestaltung als einhubige, verstellbare
Flügelzellenpumpen, deren Fördervolumen verstellbar
ist, werden regelmäßig bei Servolenkvorrichtungen
von Kraftfahrzeugen eingesetzt. Hierzu wird nur beispielsweise auf
die
DE 199 42 466
A1 verwiesen.
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Aus
dem allgemeinen Stand der Technik sind darüber hinaus auch
zahlreiche einhubige und zweihubige Verdrängerpumpen bekannt,
deren Fördervolumen nicht verstellbar ist.
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Die
aus der
DE 199 42
466 A1 bekannte Flügelzellenpumpe weist ein Gehäuse
auf, in welchem ein Rotorensatz, im wesentlichen bestehend aus einem
Rotor, Rotorenelemente und einem Kurvenring gelagert ist. Zwischen
der Innenwandung des Gehäuses und dem Rotorensatz ist dabei
ein Außenring eingesetzt. Der Rotor wird von dem Kurvenring
umschlossen. Zwischen dem Kurvenring und dem Rotor ist ein Arbeitsraum
ausgebildet, welcher durch die Rotorenelemente in Arbeitszellen
unterteilt ist. Das Volumen der Arbeitszellen kann durch eine Veränderung
der Exzentrität zwischen Rotor und Kurvenring eingestellt
werden. Somit kann das geometrische Fördervolumen der Arbeitszelle
vergrößert bzw. verkleinert werden. Der Begriff
"geometrisches Fördervolumen" bezeichnet das pro Umdrehung
geförderte Volumen der Verdrängerpumpe.
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Der
Arbeitsraum ist seitlich bzw. an seinen Stirnseiten durch zwei Seitenplatten
(auch als Steuerplatten oder Stirnplatten bezeichnet) bzw. alternativ dazu
direkt durch das Gehäuse oder einen Gehäusedeckel begrenzt.
Die Seitenplatten, das Gehäuse und der Gehäusedeckel
können dabei in bekannter Weise eine Pumpensaugöffnung
und eine Pumpendrucköffnung aufweisen, die dazu dienen,
Fluid in den Arbeitsraum zu saugen bzw. aus dem Arbeitsraum auszulassen.
Der Bereich des Arbeitsraums, welcher der Pumpensaugöffnung
zugewandt ist, wird als Saugkammer bezeichnet. Der Bereich des Arbeitsraums,
der der Pumpendrucköffnung zugeordnet ist, wird als Druckkammer
bezeichnet. Zwischen der Saug- und der Druckkammer befindet sich
die sogenannte Förderkammer, in welcher das Druckmittel gefördert
wird.
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Von
Nachteil bei dem Übergang von der Förderkammer
in die Druckkammer bzw. die Pumpendruckseite sind die auftretenden
Druckpulsationen sowie die daraus resultierenden Geräusche.
Verdrängerpumpen, insbesondere einhubige Flügelzellenpumpen,
weisen funktionsbedingt eine relativ hohe Druckpulsation auf. Die
jeweilige Arbeitszelle wird beim Übergang in den Druckbereich
schlagartig auf das Druckniveau, das in diesem Bereich herrscht, gebracht.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik, z. B. der
DE 199 17 506 B4 , ist es
bekannt, die Pumpendrucköffnung mit wenigstens einer Kerbe
zu versehen. Die Kerbe erstreckt sich dabei entgegen der Drehrichtung
des Rotors in Richtung auf die Pumpensaugöffnung. In bekannter
Weise ermöglicht es die Kerbe dabei, dass das Druckniveau
in der entsprechenden Arbeitszelle langsam auf das Druckniveau der
Druckkammer gebracht wird. Die Kerbe vermindert somit die Druckpulsationen.
Eine weitere Verbesserung bzw. Minderung der Druckpulsationen ist jedoch
wünschenswert.
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Aus
dem allgemeinen Stand der Technik ist es zur Pulsationsdämpfung
bekannt, Tilgerräume in der Pumpe zu schaffen oder die
Druckleitungen auf der Pumpendruckseite als Dehnschlauch auszubilden.
Von Nachteil ist jedoch, dass die Tilgerräume relativ viel
Platz benötigen und Dehnschläuche teuer sind.
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Aus
der
DE 41 12 476 A1 ist
eine weitere Möglichkeit bekannt, von der Verdrängerpumpe
erzeugte Impulse zu verringern. Dabei wird vorgeschlagen, einen
Pulsationsdämpfer in Form einer geschlossenen Kammer so
in die Pumpe einzusetzen, dass dieser der Strömung im Pumpenauslass
ausgesetzt ist. Die geschlossene Kammer hat dünne, flexible
Wände und einen Innendruck, der größer
ist als der Atmosphärendruck, um die Impulse im Auslass und
das daraus resultierende Pumpengeräusch zu verringern.
Die geschlossene Kammer kann dabei aus einem flexiblen Kunststoff
gebildet sein. Das Material kann durch einen Blasvorgang zu einer
abgedichteten Kammer geformt werden, wobei der Innendruck so gesteuert
wird, dass er größer ist als der Atmosphärendruck.
Alternativ kann die unter Druck gesetzte Kammer auch als dünnwandiger
Schlauch ausgebildet werden. Dabei wird ein Ende des Schlauches
verschlossen und der Schlauch zwischen Rollen in Richtung auf das
verschlossene Ende hin zusammengedrückt, um den auf das
geschlossene Ende ausgeübten Druck zu erhöhen.
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Die
aus der
DE 41 12 476
A1 bekannte Kraftstoffpumpe weist mehrere Nachteile auf.
Zum Einen hat es sich in der Praxis als wenig effektiv herausgestellt,
Pulsationen dadurch zu dämpfen, dass diese von einem unter
Druck gesetzten Gas aufgenommen werden. Zum Anderen besteht der
Nachteil, dass der Pulsationsdämpfer erst dann anspricht,
wenn die Pulsationen einen Druck erreichen, der höher ist
als der Druck des Gases, andernfalls wird die Hülle nicht gegen
den Gasdruck eingedrückt. Des weiteren ist ein derartiger
Pulsationsdämpfer nur wirksam, wenn der Innendruck höher
ist als der umgebende Atmosphärendruck. Es muss also beim
Herstellen des Pulsationsdämpfers ein erhöhter
Innendruck erzeugt werden. Während des Betriebs der Pumpe
lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass das Gas durch
die flexiblen Wände diffundiert und somit der Innendruck im
Laufe der Zeit immer geringer wird und sich dem Atmosphärendruck
angleicht. Die Funktion des Pulsationsdämpfers, die darauf
beruht, dass ein erhöhter Innendruck vorhanden ist, der
es ermöglichen soll, dass das Gas Pulsationen aufnimmt,
verschlechtert sich somit.
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Offenbarung der Erfindung
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Technische Aufgabe
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verdrängerpumpe
zu schaffen, bei der Druckpulsationen weitgehend gedämpft werden.
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Technische Lösung
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1
gelöst.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung werden die
auftretenden Pulsationen im wesentlichen durch eine elastische Verformung
bzw. eine federnde und/oder dämpfende Eigenschaft des Materials
des Pulsationsdämpfers gedämpft bzw. abgesenkt.
Die Dämpfung erfolgt dadurch, dass das Material des Pulsationsdämpfers
verdrängt wird, wobei ein Teil der Pulsationen bzw. der
Energie in dem Material in Wärme umgewandelt wird. Der
in Wärme umgewandelte Teil der Energie ist nicht reversibel – er
wird folglich nicht als phasenversetzter Impuls zurückgegeben-,
woraus sich eine besonders geeignete Dämpfung der Pulsationen
ergibt. Ein anderer Teil der Energie wird von dem Material durch
dessen Verformung federnd aufgenommen und durch die Rückformung
wieder abgegeben. Dadurch, dass im Inneren des Pulsationsdämpfers
wenigstens ein nach außen abgeschlossener Hohlraum ausgebildet
ist, kann der Pulsationsdämpfer komprimiert werden. Der Hohlraum
bildet somit eine Ausweichfläche für das Material.
Dabei dringt das elastisch verformbare Material in den Hohlraum
ein. Die Pulsationen bzw. deren Energie werden von dem Material
selbst aufgenommen und dadurch gedämpft.
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Es
hat sich herausgestellt, dass Pulsationen wesentlich besser durch
ein elastisch verformbares Material aufgenommen werden können,
also durch eine federnde Wirkung eines Gases (wie bei der
DE 41 12 476 A1 ),
da ein elastisch verformbares Material, z. B. Gummi, mehr Energie
abspeichern kann als ein Gas, z. B. Luft. Zudem hat die Aufnahme
der Pulsationen durch eine elastische Verformung des Materials den
Vorteil, dass die Pulsationen nicht erst eine gewisse Größe
aufweisen müssen, sondern dass das Material sofort bereits
durch kleine Pulsationen verformt wird bzw. in den Hohlraum zurückweicht. Des
weiteren ist die erfindungsgemäße Lösung
unabhängig von einem Druck innerhalb eines Hohlraums, so
dass sich durch eine Diffusion auch keine Nachteile einstellen.
Im Hinblick auf eine möglichst kostengünstige
Herstellung des erfindungsgemäßen Pulsationsdämpfers
ist vorgesehen, dass in dem Hohlraum der Atmosphärendruck
anliegt.
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Die
erfindungsgemäße Lösung sieht vor, die Pulsationen
durch eine elastische Verformung des Materials aufzunehmen und zu
dämpfen, während gemäß der
DE 41 12 476 A1 vorgesehen
ist, die Pulsationen dadurch aufzunehmen, dass eine Hülle
gegen ein unter Hochdruck stehendes Gas eingefedert wird. Die flexiblen
Wände gemäß der
DE 41 12 476 A1 haben lediglich
die Funktion gegen das Gas einzufedern und das Gas im Innenraum
mit einem erhöhten Druck zusammen zu halten. Eine Aufnahme von
Pulsationen oder Energie durch die Wand an sich ist weder vorgesehen
noch möglich, die Energie wird ausschließlich
durch das Gas aufgenommen. Sobald der erhöhte Innendruck
durch Diffusion entwichen ist, verliert der Pulsationsdämpfer
gemäß der
DE
41 12 476 A1 seine Wirkung und kann die Pulsationen nicht mehr
in der gewünschten Weise aufnehmen. Im Unterschied dazu
nimmt die erfindungsgemäße Lösung die
Pulsationen durch das verformbare Material auf, aus dem der Pulsationsdämpfer
im wesentlichen – vorzugsweise vollständig – gebildet
ist. Nachdem das Material, beispielsweise in einer Ausgestaltung
aus Gummi, selbst nicht komprimierbar ist, hat der Erfinder im Inneren
des Materials einen Hohlraum bzw. einen Freiraum geschaffen, in
den das Material zurückweichen bzw. eindringen kann, wenn
eine entsprechende Belastung (z. B. Pulsation) von außen
auf den Pulsationsdämpfer einwirkt. Hierbei gilt es zu
beachten, dass bei einer Anordnung des Pulsationsdämpfers
in fluiddurchströmten Elementen der Pumpendruckseite die
Pulsationen von allen Seiten auf den Pulsationsdämpfer
einwirken. Der Pulsationsdämpfer kann somit nicht wie ein
herkömmliches Gummilager, beispielsweise beim Brückenbau,
seitlich nach außen ausgebeult werden, wenn von oben eine
Kraft einwirkt. Aus diesem Grund haben die Erfinder im Inneren des
Materials einen Hohlraum geschaffen, durch den es möglich
ist, dass das Material nach innen zurückweicht und folglich
komprimiert wird. Der Pulsationsdämpfer kann somit aufgrund
einer äußeren Einwirkung entsprechend Energie (Pulsationen)
aufnehmen und in seine Ausgangslage zurückkehren, wenn
die Einwirkung von außen nachlässt.
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Eine
Aufnahme von Pulsationen durch ein verformbares Material war bislang
lediglich durch die Dehnschläuche bekannt, welche sich
bei einem Ansteigen des Drucks bzw. beim Auftreten von Pulsationen
nach außen gedehnt haben, so dass sich der Innendurchmesser
vergrößert hat. Anstelle eines Rückzugsraumes
im Außenbereich (wie bei den Dehnschläuchen) haben
die Erfinder nunmehr einen Rückzugsraum im Inneren des
Materials geschaffen.
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Erfindungsgemäß kann
vorgesehen sein, dass das Volumen des Pulsationsdämpfers
zu mindestens 50%, vorzugsweise zu mindestens 80%, aus dem elastisch
verformbaren Material gebildet ist. Die durch das elastisch verformbare
Material gebildete Hülle ist somit relativ dick im Verhältnis
zu dem Hohlraum. Da die Aufnahme von Pulsationen auf der Verformung
des Materials beruht und hierfür ein verhältnismäßig
geringer Hohlraum im Inneren ausreichend ist, kann der Pulsationsdämpfer
im Unterschied zu der
DE
41 12 476 A1 im Volumen betrachtet im wesentlichen durch
das verformbare Material gebildet sein.
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Ein
Einsatz von Gummi als verformbares Material für den Pulsationsdämpfer
hat sich als besonders geeignet herausgestellt, da Gummi ölbeständig
ist, federnde Eigenschaften aufweist und sich zur Energieaufnahme
eignet. Die vorzugsweise zu verwendende Gummimischung kann auf die
Frequenz der zu dämpfenden Pulsationen abgestimmt werden.
Im Allgemeinen ist eine Gummimischung zu bevorzugen, die steif und
hart ist, da die Gummimischung die Energie der Pulsationen aufnehmen
soll.
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Der
Pulsationsdämpfer kann grundsätzlich in einem
beliebigen fluiddurchströmten Element der Pumpendruckseite
angeordnet bzw. eingebracht sein. Vorstellbar ist auch die Anordnung
von mehreren Pulsationsdämpfern. Eine im wesentlichen längliche
Form des Pulsationsdämpfers hat sich für die Anordnung
in den meisten fluiddurchströmten Elementen als geeignet
herausgestellt. Vorzugsweise kann der Pulsationsdämpfer
einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweisen.
Dies hat sich hinsichtlich der Gegebenheiten, nämlich dass
der Druck im wesentlichen gleichmäßig von außen
auf den Pulsationsdämpfer einwirkt und diesen verformt,
als besonders geeignet herausgestellt. Vorteilhaft ist dabei auch,
wenn der Hohlraum möglichst im Zentrum bzw. mittig innerhalb
des Pulsationsdämpfers verläuft. Vorteilhaft ist
es des weiteren, wenn sich der wenigstens eine Hohlraum im wesentlichen
in Längsrichtung des Pulsationsdämpfers erstreckt.
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Die
Stärke des Materials und der wenigstens eine Hohlraum kann
auf die Frequenz der zu dämpfenden Pulsationen abgestimmt
werden.
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In
einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen
sein, dass das verformbare Material an seiner Außenseite
zur Fixierung in dem jeweiligen fluiddurchströmten Element
mit Fixierelementen bzw. Distanzelementen versehen ist, durch welche
ein Abstand zwischen der Außenseite des verformbaren Materials
und der Innenwand des Elements definierbar ist. Somit lässt
sich der Pulsationsdämpfer in besonders einfacher und zuverlässiger
Weise an der gewünschten Stelle in dem fluiddurchströmten
Element positionieren. Gleichzeitig wird durch die Fixierelemente
sichergestellt, dass das Fluid weiterhin das Element durchströmen
kann.
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Von
Vorteil ist es, wenn die Fixierelemente als Noppen oder Rippen ausgebildet
sind.
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Es
hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Pulsationsdämpfer
lediglich einen zusammenhängenden und nach außen
abgeschlossenen Hohlraum aufweist. Der Hohlraum stellt somit eine durchgehende
Innenbohrung dar. Am einfachsten lässt sich elf derartiger
Pulsationsdämpfer dadurch herstellen, dass das verformbare
Material vulkanisiert wird.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den weiteren Unteransprüchen. Nachfolgend ist anhand der
Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung prinzipmäßig
dargestellt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Es
zeigt:
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1 eine
Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen
Verdrängerpumpe;
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2 eine
stirnseitige Ansicht auf einen Drucksammelraum einer Verdrängerpumpe,
in welchen der erfindungsgemäße Pulsationsdämpfer
eingebracht ist;
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3 einen
Schnitt gemäß der Linie III-III der 2;
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4 einen
Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Pulsationsdämpfer;
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5 einen
Querschnitt durch einen Pulsationsdämpfer gemäß der
Linie V-V der 4;
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6 einen
Längsschnitt durch einen zweiten erfindungsgemäßen
Pulsationsdämpfer; und
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7 einen
Längsschnitt durch einen dritten erfindungsgemäßen
Pulsationsdämpfer.
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Verdrängerpumpen
sind aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich
bekannt, weshalb nachfolgend lediglich die für die Erfindung
wesentlichen Merkmale näher beschrieben werden. Dies erfolgt
im Ausführungsbeispiel anhand einer einhubigen Flügelzellenpumpe
mit variablem Fördervolumen. Eine derartige Flügelzellenpumpe
ergibt sich z. B. aus der
DE
199 42 466 A1 , auf die hiermit Bezug genommen wird.
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Die
in der 1 dargestellte Verdrängerpumpe ist als
Flügelzellenpumpe ausgebildet und weist ein Gehäuse 1 mit
einem Rotorensatz 2 auf, der im Wesentlichen aus einem
Rotor 3, Rotorenelementen 4 und einem Kurvenring 5 besteht.
Im Ausführungsbeispiel ist in einer Bohrung des Gehäuses 1 ein
Außenring 6 zur Aufnahme des Rotorensatzes 2 eingesetzt.
Der Außenring 6 stellt dabei die Freigängigkeit
des Kurvenringes 5 sicher und überträgt Querkräfte
aus dem Kurvenring 5 in das Gehäuse 1.
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Zwischen
dem Kurvenring 5 und dem Rotor 3 ist ein Arbeitsraum 7 ausgebildet,
welcher durch die Rotorenelemente 4 in Arbeitszellen 8 unterteilt
ist.
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Im
Ausführungsbeispiel kann das Volumen der Arbeitszellen 8 durch
eine Veränderung der Exzentrität zwischen Rotor 3 und
Kurvenring 5 eingestellt werden. Die Rotorenelemente sind
im Ausführungsbeispiel als Flügel 4 ausgebildet.
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Allgemein
weisen Verdrängerpumpen, so auch die dargestellte Flügelzellenpumpe,
eine Pumpensaugseite 9 und eine Pumpendruckseite 10 auf. Der
Pumpensaugseite 9 sowie der Pumpendruckseite 10 sind
jeweils eine Mehrzahl fluiddurchströmte Elemente 11 zugeordnet,
an denen entsprechend ihrer Zuordnung der Druck der Pumpensaugseite 9 oder
der Druck der Pumpendruckseite 10 anliegt.
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Die
im Ausführungsbeispiel dargestellte Flügelzellenpumpe
weist ferner zwei Seitenplatten 12a, 12b auf,
welche in bekannter Weise den Rotorensatz 2 seitlich begrenzen
und die eine (in 1 nicht dargestellte) Pumpensaugöffnung
(Saugniere) und eine Pumpendrucköffnung (Druckniere) aufweisen.
Eine der Seitenplatten 12a, 12b kann als separates
Teil auch entfallen, wobei dann die an den Rotorensatz 2 angrenzende
Gehäusewand des Gehäuses 1 oder eine
Wand eines Gehäusedeckels 13 entsprechend ausgebildet
sind.
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2 zeigt
eine mögliche, vorteilhafte Anordnung eines erfindungsgemäßen
Pulsationsdämpfers 14 in der Flügelzellenpumpe.
Der Pulsationsdämpfer 14 ist dabei in einem als
Drucksammelraum ausgebildeten fluiddurchströmten Element 11 angeordnet.
Der Drucksammelraum 11 befindet sich auf der Pumpendruckseite
und ist folglich mit dem Druck der Pumpendruckseite beaufschlagt.
Wie aus 2 und 3 ersichtlich
ist, ist der Pulsationsdämpfer 14 an die Kontur
des Innenraums des Drucksammelraums 11 angepasst. Der Pulsationsdämpfer 14 weist
hierzu eine im wesentlichen längliche, bogenförmige
Form auf.
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Der
Pulsationsdämpfer 14 ist, wie sich aus 4 und 5 ergibt,
mit einem Hohlraum 15 in Ausgestaltung einer Innenbohrung
versehen. Der Hohlraum 15 erstreckt sich dabei im wesentlichen
in Längsrichtung des Pulsationsdämpfers 14 und
weist einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf.
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Der
Pulsationsdämpfer 14 ist im Ausführungsbeispiel
aus einem unter Druck verformbaren Material 16 gebildet.
Im Ausführungsbeispiel handelt es sich hierbei um Gummi
bzw. um eine geeignete Gummimischung. Der im Inneren des Pulsationsdämpfers 14 bzw.
des Materials 16 ausgebildete Hohlraum 15 ist
nach außen abgeschlossen. Eine Pulsation des durch die
Verdrängerpumpe gepumpten Fluids wird durch eine elastische
Verformung des Materials 16 gedämpft bzw. von
dem Material 16 aufgenommen, wobei das Material 16 in
den Hohlraum 15 eindringt.
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Wie
insbesondere aus den Darstellungen gemäß 4 und 5 sowie
den 6 und 7 ersichtlich ist, ergibt sich
das Volumen des Pulsationsdämpfers 14 durch das
Material 16 und den Hohlraum 15. Die Pulsation
des Fluids wird dabei dadurch gedämpft, dass das verformbare
Material eine geeignete Stärke und der Hohlraum 15 ein
geeignetes Volumen aufweist, um durch eine Verformung des Materials 16 die
Pulsation zu dämpfen. Im Ausführungsbeispiel nimmt
das Material bereits im unbelasteten Zustand über 80% des
Volumens des Pulsationsdämpfers ein.
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6 zeigt
eine zu den 2 bis 5 alternative
Darstellung eines Pulsationsdämpfers 14, der eine
ungebogene, längliche Form aufweist. 7 zeigt
eine ebenfalls längliche Ausbildung eines Pulsationsdämpfers 14,
wobei eine Mehrzahl von Hohlräumen 15 vorgesehen
ist. Die Hohlräume 15 können dabei eine
Kugelform aufweisen.
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Der
Pulsationsdämpfer 14 weist, wie aus 4 und 5 ersichtlich
ist, an seiner Außenseite zur Fixierung in dem Drucksammelraum 11 Fixierelemente 17 auf,
durch welche ein Abstand zwischen der Außenseite des Pulsationsdämpfers 14 und
der Innenwand des Drucksammelraums 11 definierbar ist.
Im Ausführungsbeispiel sind die Fixierelemente 17 als
Noppen ausgebildet.
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Die
erfindungsgemäße Lösung eignet sich in besonderer
Weise für Verdrängerpumpen, die bei Servolenkvorrichtungen
von Fahrzeugen, insbesondere von Personenfahrzeugen und Nutzfahrzeugen zum
Einsatz kommen.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Rotorensatz
- 3
- Rotor
- 4
- Rotorenelemente,
Flügel
- 5
- Kurvenring
- 6
- Außenring
- 7
- Arbeitsraum
- 8
- Arbeitszelle
- 9
- Pumpensaugseite
- 10
- Pumpendruckseite
- 11
- fluiddurchströmtes
Element, Drucksammelraum
- 12a,
b
- Seitenplatten
- 13
- Gehäusedeckel
- 14
- Pulsationsdämpfer
- 15
- Hohlraum
- 16
- Material
des Pulsationsdämpfers
- 17
- Fixierelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4112476
A1 [0002, 0009, 0010, 0014, 0015, 0015, 0015, 0017]
- - DE 19942466 A1 [0003, 0005, 0033]
- - DE 19917506 B4 [0007]