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Aufgabe der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Transportkarre für Werkzeuggeräte
der im Oberbegriff von Patentanspruch 1 genannten Art.
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Derartige
Transportkarren dienen dem Transport eines Werkzeuggerätes
und der mit diesem verwendbaren Werkzeuge, wie z. B. Meisselwerkzeugen.
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Aus
der
DE 295 506 638
U ist eine Transport- und Servicekarre, bestehend aus einem über
zwei Laufräder gegen den Boden abgestützten, an
seinem freien Ende mit Abstellstützen versehenen Lasttragstruktur
und einer an über der Laufradachse aufragend angeordneten
Führungsstruktur die an Holmen angeordnete bzw. ausgebildete
Handgriffbügel bzw. Handgriffe aufweist. Die Transportkarre
weist an der Führungsstruktur ferner wenigstens eine, die
aufragenden Holme untereinander verbindende und aussteifende Traverse
auf, wobei zwischen den aufragenden Holmen wenigstens eine zusätzliche,
zu diesen parallel gerichtete Führungsstrebe für
eine höhenverstellbare Bügelanordnung vorgesehen
ist. Quer zwischen den Holmen verlaufend ist eine Halteeinrichtung
für Werkzeug oder Hilfsmittel vorgesehen, die eine Reihe
von Einsteckaufnahmen in Form von Bohrungen aufweist.
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Nachteilig
an der bekannten Transportkarre ist, dass in die Einsteckaufnahmen
eingesteckte Werkzeuge bei einem Bewegen der Transportkarre über
einen unebenen oder holperigen Untergrund leicht aus den Einsteckaufnahmen
heraus gestossen werden können, was für den Benutzer
einer derartigen Transportkarre sehr unangenehm ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportkarre
mit Halteeinrichtung für Werkzeuge bereitzustellen, die
die genannten Nachteile vermeidet und die einen Transport und eine
Lagerung von Werkzeugen unterschiedlichen Schaftdurchmessers erlaubt.
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Erfindungsgemäss
wird die Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Massnahmen gelöst. Demnach
ist die Halteeinrichtung aus wenigstens einem ersten Profilblechteil
und einem dem Profilblechteil gegenüberliegend angeordneten
und an zumindest zwei Verbindungsstellen mit diesem verbundenen
Gegenlagerteil gebildet, wobei die wenigstens eine Aufnahme durch,
wenigstens eine Profiltasche des Profilblechteils gebildet ist.
Das Profilblechteil liegt dabei wenigstens stellen weise an dem
Gegenlagerteil an. Das Gegenlagerteil kann dabei z. B. als Blechteil,
Strebe, Rahmenelement oder ähnliches ausgebildet sein und
kann z. B. ein Teil der Führungsstruktur der Transportkarre
sein. Das wenigstens eine Profilblechteil weist eine gewisse Eigenelastizität
auf und ist gegen das Gegenlagerteil vorgespannt, so dass ein in
einer Aufnahme eingestecktes Werkzeug dort auch reibschlüssig
bzw. klemmend gehalten ist. Ein Herausrutschen eines in der Aufnahme
befindlichen Werkzeugs während des Transportes ist so sicher
verhindert. Ferner kann die durch die Profiltaschen ausgebildete
Aufnahme elastisch aufgeweitet werden, wenn z. B. Werkzeuge grösseren Schaft-Durchmessers
in diese eingesteckt werden. Die erfindungsgemässe Halteeinrichtung
ist ferner sehr wirtschaftlich, da sie mit wenigen einfach herzustellenden
Teilen realisierbar ist. Das wenigstens eine Profilblechteil kann dabei
z. B. aus Stahl- oder Kunststoffblech geformt sein.
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Vorteilhaft
ist das Gegenlagerteil als zweites Profilblechteil ausgebildet,
wobei eine hohe Flexibilität in der Aufnahme von Werkzeugen
verschiedenen Schaft-Durchmessers erreicht wird.
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Von
Vorteil ist es ferner, wenn das erste und das zweite Profilblechteil
an einer Ebene E spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind,
wodurch isometrische Aufnahmen erzeugt werden.
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Günstigerweise
sind die Profilblechteile als Trapezbleche ausgebildet, die eine
hohe Elastizität aufweisen und kostengünstig herstellbar
sind.
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Vorteilhaft
ist die wenigstens eine Aufnahme durch zwei sich jeweils entlang
einer Ebene gegenüberliegende Profiltaschen gebildet, wodurch
wenigstens eine symmetrische, zylindrische Aufnahme erzeugt wird.
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Günstig
ist es auch, wenn erste und zweite Verbindungsstellen vorgesehen
sind, wobei wenigstens an den zweiten Verbindungsstellen elastische Verbindungselemente
zum Verbinden der beiden Profilblechteile miteinander angeordnet
sind. Hierdurch wird eine hohe Elastizität bzw. Dehnbarkeit
der Aufnahmen in eine Richtung senkrecht zur Zylinderachse der Aufnahmen
erreicht, die ein Halten von Werkzeugen mit sehr unterschiedlichen Schaft-Durchmessern
in den Aufnahmen ermöglicht.
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In
einer günstigen Ausbildung der Erfindung sind die elastischen
Verbindungselemente dabei als U- bzw. gabelförmige Federbügelelemente
ausgebildet, welche kostengünstig und einfach zu montieren sind.
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Vorteilhaft
sind die Profilblechteile an den ersten Verbindungsstellen miteinander
und mit der Führungsstruktur verbunden, z. B. mit den Holmen der
Führungsstruktur. Je nach Ausgestaltung der Führungsstruktur
können die ersten Verbindungsstellen dabei an den beiden
in Längsrichtung liegenden Enden der Profilblechteile angeordnet
sein. Die Verbindungsstellen können dabei z. B. als Schweiss-, Löt-,
Schraub-, Kleb- oder Nietverbindung ausgeführt sein.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen Transportkarre,
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2 die
Halteeinrichtung der Transportkarre aus 1 in perspektivischer
Ansicht,
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3 einen
Schnitt durch die Halteeinrichtung entlang der Linie III III aus 2 und
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4 einen
Federbügel der Halteeinrichtung nach den 1 bis 3 in
perspektivischer Ansicht.
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1 zeigt
eine Transportkarre 10 mit einer bügelförmigen
Lasttragstruktur 12 an der eine topfförmige Lastaufnahme 14 festgelegt
ist. Die Lasttragstruktur 12 besteht z. B. aus Stahlrohr
und ist mit einer Führungsstruktur 15 fest verbunden,
die von der Lasttragstruktur 12 abragt und die zwei Seitenteile 17, 18 aufweist,
welche jeweils zwei Holme 19 umfassen. Die Holme 19 weisen
an ihrem der Lasttragstruktur 12 abgewandten Ende eine
bügelförmige Handhabe 16 auf, die die
beiden Seitenteile 17, 18 miteinander verbindet.
Die Führungsstruktur 15 ist z. B. ebenfalls aus
Stahlrohr gefertigt. Im Bereich des Übergangs von der Lastragstruktur 12 zur
Führungsstruktur 15 ist ein Querverbinder 13 angeordnet,
an dessen beiden axialen Enden Laufräder 11 gelagert sind, über
die die Transportkarre 10 gegenüber dem Boden
abstützbar ist.
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Die
Transportkarre 10 weist ferner eine insgesamt mit 20 bezeichnete
Halteeinrichtung auf, die mehrere zylindrische Aufnahmen 21 für
Werkzeuge 30 ausbildet und die anhand der 2 und 3 näher
erläutert wird. Die Halteeinrichtung 20 beinhaltet ein
erstes Profilblechteil 22, das entlang einer Ebene E spiegelsymmetrisch
an einem als zweites Profilblechteil 23 ausgebildeten Gegenlagerteil
angeordnet ist. Die Profilblechteile 22, 23 können
dabei z. B. aus Stahl oder aus Kunststoffblech gefertigt sein und sind
z. B. als Trapezbleche geformt. An ersten Verbindungsstellen 24,
die an in Längsrichtung der Profilblechteile 22, 23 liegenden
Endbereichen der Profilblechteile 22, 23 ausgebildet
sind, sind die Profilblechteile 22, 23 sowohl
fest miteinander verbunden als auch an zwei sich gegenüberliegenden
Holmen 19 der Führungsstruktur 15 festgelegt.
Das Festlegen der Bauteile aneinander wird dabei z. B. über eine
Schweiss- oder Lötverbindung erzielt. Durch das Verbinden
der Holme 19 der zwei gegenüberliegenden Seitenteile 17, 18 miteinander über
die Halteeinrichtung 20, wird eine zusätzliche
Querversteifung der Führungsstruktur 15 und der
Transportkarre 10 erreicht.
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Die
Profilblechteile 22, 23 weisen längliche, halbzylindrische
Profiltaschen 26 auf, die quer zur Längsrichtung
der Profilblechteile 22, 23 orientiert sind. Es
liegen sich jeweils Profiltaschen 26 entlang der Ebene
E spiegelsymmetrisch gegenüber, wodurch sie eine zylinderförmige
Aufnahme 21 für Werkzeuge 30 ausbilden.
Zylinderförmig im Sinne der Erfindung bedeutet, das die
Aufnahme als sich entlang einer Längsachse erstreckender,
von Wänden umgebener Hohlraum ausgebildet ist, der sowohl
einen im Wesentlichen mehreckigen (symmetrischen oder asymmetrischen)
Querschnitt als auch einen kreisförmigen bzw. ovalen Querschnitt
aufweisen kann. Die Aufnahmen 21, von denen in dem Ausführungsbeispiel
4 vorgesehen sind, definieren jeweils eine Zylinderachse A, die
sich ungefähr in Längsrichtung F der Führungsstruktur 15 erstrecken (vgl. 1 und 2).
An zwischen den Aufnahmen 21 liegenden Bereichen, an denen
die Profilblechteile relativ eng aneinander liegen (insbesondere
wenn kein Werkzeug 30 in eine der Aufnahmen 21 eingesteckt
ist) sind jeweils zweite Verbindungsstellen 25 angeordnet
an denen die beiden Profilblechteile 22, 23 über
als längliche Federbügelelemente ausgebildete
elastische Verbindungselemente 27 (siehe 4)
elastisch miteinander verbunden sind. Hierdurch und auch durch die
Eigenelastizität der Profilblechteile 22, 23 wird
eine insgesamt hohe Elastizität bzw. Dehnbarkeit der Aufnahmen 21 in
einer Richtung senkrecht zur Zylinderachse A der Aufnahmen 21 erreicht
(angedeutet durch den Doppelpfeil 28 in 3),
die ein Halten von Werkzeugen 30 mit unterschiedlichen
Schaft-Durchmessern in den Aufnahmen 21 ermöglicht.
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Wie
insbesondere aus 3 ersichtlich ist, werden beim
Einstecken eines Werkzeuges 30 mit einem Schaftdurchmesser
bzw. Schaftquerschnitt, der den maximalen Öffnungsquerschnitt
bzw. Durchmesser der Aufnahmen 21 in der Ausgangsstellung (ohne
eingestecktes Werkzeug) übersteigt, die beiden Profilblechteile 22, 23 in
den beiden Richtungen des Doppelpfeils 28 auseinander gedehnt.
Das Werkzeug 30 wird nun nicht nur formschlüssig
(über den Bund des Werkzeuges 30, der sich an
den die Aufnahme 21 umgebenden Rändern abstützt;
vgl. 1 und 2) sondern auch reib- bzw. kraftschlüssig
in der Aufnahme 21 gehalten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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