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DE102017101401B3 - Rollbarer Transportwagen - Google Patents

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DE102017101401B3
DE102017101401B3 DE102017101401.2A DE102017101401A DE102017101401B3 DE 102017101401 B3 DE102017101401 B3 DE 102017101401B3 DE 102017101401 A DE102017101401 A DE 102017101401A DE 102017101401 B3 DE102017101401 B3 DE 102017101401B3
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Jörg Baumeister
Karl-Heinz Horn
Andreas Rampp
Georg Scherer
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Wanzl GmbH and Co KgaA
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Wanzl Metallwarenfabrik GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen rollbaren Transportwagen (10) mit wenigstens einem Fahrgestell (12), wenigstens zwei auf dem Fahrgestell (12) aufragend angeordneten Seitenrahmenteilen (20), wobei an den Seitenrahmenteilen (20) jeweils wenigstens eine Querstange (22) angeordnet ist, wobei der Transportwagen (10) weiter wenigstens einen Drahtgitterboden (24) mit einem Drahtgitter (26) und das Drahtgitter (26) tragenden Längsstangen (28) aufweist, wobei weiter mehrere Befestigungsclips (30) zur Befestigung des Drahtgitterbodens (24) mittels Einhängung vorgesehen sind, wobei die Befestigungsclips (30) U-förmig ausgebildet sind und wobei in einem Einhängungspunkt (32) die Querstange (22), die Längsstange (28) und ein Befestigungsclip (30) ineinandergesteckt sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen rollbaren Transportwagen mit wenigstens einem Fahrgestell, wenigstens zwei auf dem Fahrgestell aufragend angeordneten Seitenrahmenteilen, wobei an den Seitenrahmenteilen jeweils wenigstens eine Querstange angeordnet ist und wobei der Transportwagen weiter wenigstens einen Drahtgitterboden mit einem Drahtgitter und das Drahtgitter tragende Längsstangen aufweist.
  • Aus der DE 10 2015 100 904 B3 ist bereits ein Rollgestell für einen derartigen Transportwagen bekannt.
  • Weitere Rollgestelle für derartige Transportwagen sind in der DE 198 45 738 A1 , der US 6,425,591 B1 sowie der EP 2 765 054 A1 offenbart.
  • Die DE 20 2005 011 222 U1 offenbart die Befestigung eines Gitterzaunes an hohlen Zaunpfosten.
  • Die DE 10 2008 006 723 A1 betrifft eine Fachbodenebene für ein Lagerregal mit einem Drahtgitterboden.
  • Aus der DE 10 2010 022 470 A1 ist ebenfalls die Befestigung eines Drahtgitters in Hohlprofilen im Zusammenhang mit Regalen bekannt.
  • Ein fahrbares Regal ist weiter aus der WO 2006/117174 A2 bekannt.
  • Weiterer Stand der Technik im Zusammenhang mit Regalsystemen und Drahtgittern ist aus der US 1,023,880 und der EP 0 325 531 B1 bekannt.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen rollbaren Transportwagen der eingangs genannten Art in vorteilhafter Weise weiterzubilden, insbesondere dahingehend, dass dieser einfacher aufgebaut und insbesondere beim Verfahren mit reduzierten Fahrgeräuschen bewegt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen rollbaren Transportwagen mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Danach ist vorgesehen, dass ein rollbarer Transportwagen mit wenigstens einem Fahrgestell, wenigstens zwei auf dem Fahrgestell aufragend angeordneten Seitenrahmenteilen versehen ist, wobei an den Seitenrahmenteilen jeweils wenigstens eine Querstange angeordnet ist, wobei der Transportwagen weiter wenigstens einen Drahtgitterboden mit einem Drahtgitter und das Drahtgitter tragenden Längsstangen aufweist, wobei weiter mehrere Befestigungsclips zur Befestigung des Drahtgitterbodens mittels Einhängung vorgesehen sind, wobei die Befestigungsclips U-förmig ausgebildet sind und wobei in einem Einhängungspunkt die Querstange, die Längsstange und ein Befestigungsclip ineinandergesteckt sind.
  • Die Erfindung basiert auf dem Grundgedanken, die Befestigung des Drahtgitterbodens am Seitenrahmen durch Einhängung und den Einsatz eines Befestigungsclips zu realisieren. Durch die Ausbildung von Einhängungspunkten, die sich um die auf Querstangen aufgesteckte Befestigungsclips herum ausbilden, wird erreicht, dass eine definierte Befestigung der Längsstangen des Drahtgitterbodens ermöglicht wird. Durch den Einsatz eines Befestigungsclips wird auch ein Verrutschen der Längsstangen relativ zu den Querstangen verhindert. Eine Geräuschreduzierung beim Fahren wird ermöglicht. Dadurch, dass die Befestigungsclips einfach aufgesteckt und hierdurch die Einhängungspunkte einfach definiert werden können, ist eine einfache und sichere Montage der Drahtgitterböden möglich.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Querstange und/oder die Längsstange ein Flachstahl oder ein Rechteckprofil ist. Bei dem Flachstahl kann es sich insbesondere um einen Flachstahl gemäß DIN EN10058 handeln, also um ein Halbzeug aus Stahl. Der Flachstahl oder das Rechteckprofil kann verzinkt sein. Denkbar ist aber auch, dass der Flachstahl oder das Rechteckprofil beschichtet ist, insbesondere pulverbeschichtet ist.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der Befestigungsclip klemmend auf der Querstange aufgesetzt ist. Hierdurch wird eine einfache und sichere Befestigung des Befestigungsclips auf der Querstange ermöglicht. Eine schnelle, einfache und damit kostengünstige Montage wird hierdurch erreicht. Der Befestigungsclip kann auf seiner Außenseite eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Teils der Längsstange aufweisen. Die Ausnehmung kann durchgängig auf das Innere des Befestigungsclips durchgehen, so dass der Befestigungsclip nicht nur bezogen auf seinen Querschnitt U-förmig, sondern auch tatsächlich in der Draufsicht aufgrund der Ausnehmung U-förmig ausgebildet ist. Die Ausnehmung kann angepasst sein an die Außenkontur der Längsstange. Hierdurch wird eine passgenaue Einhängung der Längsstange in den Befestigungsclip auf der Querstange ermöglicht.
  • Der Befestigungsclip kann zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen oder gebildet sein. Durch den Einsatz eines Befestigungsclips aus Kunststoff wird vermieden, dass Metall auf Metall aufliegt. Der Kunststoff kann zwischen beispielsweise einer Metallquerstange und einer Metalllängsstange als Dämpfer dienen. Bei dem Befestigungsclip kann es sich insbesondere um ein Kunststoffspritzgussteil handeln. Denkbar ist auch, dass Klemmrippen im Inneren des Kunststoffclips vorgesehen sind, die angespritzt sind. Diese Klemmrippen dienen zur Verstärkung der Klemmwirkung des Kunststoffclips.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Längsstange endseitig im Bereich des Einhängungspunktes eine U-förmige Ausnehmung aufweist. Hierdurch wird das Einhängen der Längsstange in dem Einhängungspunkt erleichtert.
  • Denkbar ist, dass die Längsstange beim Einhängen in den Befestigungsclip (leicht) eingepresst und somit dort auch geklemmt gehalten wird.
  • Außerdem kann vorgesehen sein, dass im montierten Zustand Querstange und Längsstange im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird eine einfache und stabile Konstruktion und Befestigung des Drahtgitterbodens im Transportwagen erreicht. Die Verwindungssteifigkeit des Transportwagens insgesamt kann somit erhöht werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass ein Seitengitter vorgesehen ist, wobei das Seitengitter mit seinen Gitterstäben in Gitterstab-Ausnehmungen im Seitenrahmenteil eingehängt ist. Durch die Seitengitter kann ein Herausfallen von in den Transportwagen eingelegter Ware verhindert werden. Durch das Einhängen der Seitengitter in Gitterstab-Ausnehmungen im Seitenrahmenteil wird eine einfache Montage der Seitengitter erreicht.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Gitterstab-Ausnehmung eine eingedrückte Befestigungslasche zur Fixierung der Gitterstäbe des Seitengitters aufweist. Hierdurch wird eine einfache Befestigung der Seitengitter in den Seitenrahmenteilen ermöglicht. Ein Herausnehmen der Seitengitter aus dem Seitenrahmenteil ist dann zwar immer noch möglich, jedoch nur unter Rückverformung der Befestigungslasche.
  • Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Gitterstab-Ausnehmungen jeweils versetzt zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird eine Verspannung der Seitengitter in dem Seitenrahmenteil ermöglicht, wodurch ebenfalls der Körperschall und die Geräuschbildung beim Fahren verringert werden kann. Insbesondere werden Klappergeräusche durch ein Hin- und Herklappern des Seitengitters im Seitenrahmenteil verhindert.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sollen nun anhand eines in den Zeichnungen näher dargestellten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen rollbaren Transportwagens näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen rollbaren Transportwagens;
  • 2 eine perspektivische Detailansicht auf einen Befestigungsclip, aufgesetzt auf einer Querstange des Seitenrahmenteils des Transportwagens;
  • 3 eine perspektivische Ansicht auf den Befestigungsclip;
  • 4 eine perspektivische Ansicht auf den Drahtgitterboden sowie die den Drahtgitterboden tragende Längsstangen;
  • 5 eine perspektivische Detailansicht auf ein Ende einer Längsstange des Drahtgitterbodens gemäß 4;
  • 6 eine perspektivische Ansicht auf einen Teil des Transportwagens gemäß 1 mit eingesetzten Seitengittern, jedoch ohne eingesetzte Drahtgitterböden;
  • 7 eine perspektivische Detailansicht auf einen Teil des Seitengitters sowie des Seitenrahmens; und
  • 8 eine perspektivische Ansicht auf eine Rolle des Transportwagens gemäß 6.
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen rollbaren Transportwagen 10.
  • Der Transportwagen 10 weist ein Fahrgestell 12 auf, an dem Bockrollen 14 und Lenkrollen 16 montiert sind.
  • Das Fahrgestell 12 ist aus Metallrohren ausgebildet und wird auch als Knickrohrrahmen bezeichnet.
  • An den Ecken ist jeweils ein Knotenblech 18 vorgesehen, mittels dessen zwei Seitenrahmenteile 20 am Fahrgestell 12 befestigt werden.
  • Die Verschraubung der Seitenrahmenteile 20 im Detail ist beispielsweise in 8 näher gezeigt. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Vernietung an Stelle einer Verschraubung (oder zusätzlich zu einer Verschraubung).
  • Die Seitenrahmenteile 20 weisen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils vier Querstangen 22 auf, die als Träger für Drahtgitterböden 24 dienen.
  • Ein derartiger Drahtgitterboden 24 ist beispielsweise in 4 gezeigt.
  • Jeder Drahtgitterboden 24 weist ein Drahtgitter 26 und mehrere Längsstangen 28 auf.
  • Die Drahtgitterböden 24 sind allesamt identisch ausgebildet. Um den Drahtgitterboden 24 jeweils an den zugehörigen Querstangen 22 einzuhängen, sind jeweils mehrere Befestigungsclips 30 vorgesehen, mittels derer Einhängungspunkte 32 für die Längsstangen 28 in den Querstangen 22 definiert werden.
  • Der Befestigungsclip 30 ist dabei im Detail in 2 und 3 gezeigt.
  • Die Querstangen 22 weisen zum Einsatz der Befestigungsclips 30 in die Querstangen 22 entsprechende Ausnehmungen auf, so dass der Befestigungsclip 30 in eine derartige Ausnehmung, wie in 2 gezeigt, eingesetzt werden kann.
  • Der Befestigungsclip 30 ist hierzu klemmend mittels Klemmnasen 30a auf der Querstange 22 aufgesetzt. Der Querschnitt des Befestigungsclips 30 ist dabei im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei die U-Form dazu dient, die Querstange 22 klemmend zu umgreifen.
  • Betrachtet man den Befestigungsclip 30 von der Seite, so sieht man eine weitere U-förmige Ausbildung durch die Ausnehmung 30b, die dazu dient, die Längsstange 28 mit der Längsstangenausnehmung 28a (siehe 5) klemmend aufzunehmen. Auch aus der Seitenansicht ist der Befestigungsclip 30 somit U-förmig ausgebildet.
  • Die Längsstange 28 wird hierzu mit der Längsstangenausnehmung 28a beim Einhängen in die Ausnehmung 30b eingedrückt.
  • Der Befestigungsclip 30 ist dabei als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet, beispielsweise aus Polyamid (PA), Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Denkbar ist aber auch, Kunststoffe auf Gummibasis oder Silikonbasis zu verwenden.
  • Sowohl die Querstange 22 als auch die Längsstange 28 sind hier als Halbzeuge ausgebildet, und zwar in Form eines Flachstahls. Geeignete Profile sind beispielsweise mit einer Abmessung von 20 mm × 3 mm bis 30 mm × 7 mm oder auch andere geeignete Flachstahle im Sinne der DIN EN10058 denkbar.
  • Querstange 22 und Längsstange 28 können auch als Rechteckprofil ausgebildet sein.
  • Die Längsstangenausnehmung 28a ist ebenfalls U-förmig ausgebildet (vgl. 5) und wird in die Ausnehmung 30b (vgl. 3) eingehängt.
  • Wie weiter aus 6 und 7 ersichtlich ist, kann der Transportwagen Seitengitter 34 aufweisen.
  • Die Seitengitter 34 sind dabei in den Seitenrahmenteilen 20 eingehängt.
  • Hierzu sind Gitterstab-Ausnehmungen 36 in den Seitenrahmenteilen 20 vorgesehen.
  • Eine derartige Gitterstab-Ausnehmung 36 ist beispielsweise im Detail in 7 gezeigt.
  • Die Gitterstab-Ausnehmungen 36 sind dabei L-förmige Ausnehmungen in den Seitenrahmenteilen 20, in die ein Gitterstab 34a des Seitengitters 34 eingehängt werden kann. Zur Befestigung in der Gitterstab-Ausnehmung 36 kann eine Befestigungslasche 38 vorgesehen sein, die im montierten Zustand eingedrückt wird, um den Gitterstab 34a und somit das Seitengitter 34 in der Gitterstab-Ausnehmung 36 klemmend zu fixieren.
  • Darüber hinaus sind die Gitterstab-Ausnehmungen 36 jeweils versetzt zueinander angeordnet, so dass die Gitterstäbe 34a des Seitengitters 34 gegeneinander verspannt werden, so dass das Seitengitter 34 klemmend und vorgespannt im Seitenrahmenteil 20 gehalten wird.
  • Hierdurch wird erreicht, dass Relativbewegungen zwischen dem Seitengitter 34 und dem Seitenrahmenteil 20 vermieden werden können.
  • Insgesamt wird durch die Einhängung eines Drahtgitterbodens 24 mittels der Befestigungsclips 30, aber auch durch die Gitterstab-Ausnehmungen 36 und die dort realisierte klemmende Fixierung der Seitengitter 34 in den Seitenrahmenteilen 20, die Geräuschbildung beim Fahren des rollbaren Transportwagens 10 deutlich verringert.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Transportwagen
    12
    Fahrgestell
    14
    Bockrollen
    16
    Lenkrollen
    18
    Knotenblech
    20
    Seitenrahmenteile
    22
    Querstangen
    24
    Drahtgitterböden
    26
    Drahtgitter
    28
    Längsstangen
    28a
    Längsstangenausnehmung
    30
    Befestigungsclip
    30a
    Klemmnasen
    30b
    Ausnehmung
    32
    Einhängungspunkte
    34
    Seitengitter
    34a
    Gitterstab
    36
    Gitterstab-Ausnehmungen
    38
    Befestigungslasche

Claims (10)

  1. Rollbarer Transportwagen (10) mit wenigstens einem Fahrgestell (12), wenigstens zwei auf dem Fahrgestell (12) aufragend angeordneten Seitenrahmenteilen (20), wobei an den Seitenrahmenteilen (20) jeweils wenigstens eine Querstange (22) angeordnet ist, wobei der Transportwagen (10) weiter wenigstens einen Drahtgitterboden (24) mit einem Drahtgitter (26) und das Drahtgitter (26) tragenden Längsstangen (28) aufweist, wobei weiter mehrere Befestigungsclips (30) zur Befestigung des Drahtgitterbodens (24) mittels Einhängung vorgesehen sind, wobei die Befestigungsclips (30) U-förmig ausgebildet sind und wobei in einem Einhängungspunkt (32) die Querstange (22), die Längsstange (28) und ein Befestigungsclip (30) ineinandergesteckt sind.
  2. Rollbarer Transportwagen (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstange (22) und/oder die Längsstange (28) ein Flachstahl oder ein Rechteckprofil ist.
  3. Rollbarer Transportwagen (10) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsclip (30) klemmend auf der Querstange (22) aufgesetzt ist.
  4. Rollbarer Transportwagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsclip (30) auf seiner Außenseite eine Ausnehmung (30b) zur Aufnahme eines Teils der Längsstange (28) aufweist.
  5. Rollbarer Transportwagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsclip (30) zumindest teilweise aus Kunststoff besteht oder gebildet ist.
  6. Rollbarer Transportwagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstange (28) endseitig im Bereich des Einhängungspunktes (32) eine U-förmige Ausnehmung (30b) aufweist.
  7. Rollbarer Transportwagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im montierten Zustand Querstange (22) und Längsstange (28) senkrecht zueinander angeordnet sind.
  8. Rollbarer Transportwagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitengitter (34) vorgesehen ist, wobei das Seitengitter (34) mit seinen Gitterstäben (34a) in Gitterstab-Ausnehmungen (36) im Seitenrahmenteil (20) eingehängt ist.
  9. Rollbarer Transportwagen (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Gitterstab-Ausnehmung (36) eine eingedrückte Befestigungslasche (38) zur Fixierung der Gitterstäbe (34a) des Seitengitters (34) aufweist.
  10. Rollbarer Transportwagen (10) nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstab-Ausnehmungen (36) jeweils versetzt zueinander angeordnet sind.
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Norm DIN EN 10058 2004-02-00. Warmgewalzte Flachstäbe aus Stahl für allgemeine Verwendung - Maße, Formtoleranzen und Grenzabmaße; Deutsche Fassung EN 10058:2003. S. 1-10. *

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