-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen
von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgerätes, z. B.
eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers, in einem Fahrzeug.
-
In
Fahrzeugen werden zunehmend mobile Endgeräte, wie z. B. ein Mobiltelefon,
ein mobiler Computer, ein mobiles Filmabspielgerät, z. B. ein Video- oder DVD-Abspielgerät, eingesetzt.
Diese mobilen Endgeräte
werden häufig
auch während
der Fahrt benutzt. Dabei ist ein mobiles Endgerät häufig mittels einer integrierten
Halterung oder einer nachträglich eingebauten
Halterung im Fahrzeug so positioniert und gehalten, dass bei einer
hinreichend guten Displayposition, beispielsweise im Bereich des
oberen Armaturenbretts und unterhalb der Windschutzscheibe das mobile
Endgerät
außerhalb
einer optimalen Greifposition angeordnet ist, da der Nutzer des
mobilen Endgerätes
sich für
eine Bedienung nach vorne beugen muss. Ist das mobile Endgerät hingegen
in einer guten Greifposition gehalten, so ist das mobile Endgerät in dieser
Position insbesondere für
den Fahrer häufig
außerhalb
des Straßensichtfelds
platziert.
-
Darüber hinaus
sind die Produktlebenszyklen von heutigen mobilen Endgeräten, insbesondere von
Mobiltelefonen, wesentlich kürzer
als der Produktlebenszyklus eines Fahrzeugs, wobei die neuen modernen
mobilen Endgeräte
im Allgemeinen eine neuere modernere, insbesondere schnellere Datenschnittstelle
aufweisen, welche nicht kompatibel ist mit der im Fahrzeug vorhandenen
Schnittstelle, so dass eine universelle Schnittstelle und Integration von
aktuellen mobilen Endgeräten
nicht gegeben ist.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen
eines mobilen Endgerätes
in einem Fahrzeug anzugeben, welche unabhängig von der Halterungsposition
des mobilen Endgerätes
eine sichere Anzeige und/oder Bedienung unabhängig vom Typ des mobilen Endgerätes ermöglicht.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Bei
der Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder
Informationen eines mobilen Endgerätes mit einer optischen Anzeige ist
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das mobile Endgerät
an einer vorgegebenen Position im Fahrzeug gehalten ist und eine
optische Aufnahmeeinheit vorgesehen ist, deren Objektiv auf die
vorgegebene Position zur Aufnahme einer Abbildung des mobilen Endgerätes ausgerichtet
ist, wobei die vom mobilen Endgerät aufgenommene Abbildung auf
einer optischen Ausgabeeinheit gemäß vorgegebener Parameter (P)
und/oder gemäß von Parametern
(P), welche die optische Ausgabeeinheit (12) repräsentieren, ausgebbar
ist. Durch eine derartige schnittstellenunabhängige Darstellung einer Abbildung
des mobilen Endgerätes
in einem optimalen Sichtfeld für
einen Nutzer, insbesondere für
den Fahrzeugführer,
und die Halterung des mobilen Endgerätes in einer vorgegebenen,
insbesondere optimalen Greif- und Bedienposition ist die Vorrichtung
zum sicheren und komfortablen Bedienen, Anzeigen und Nutzen unterschiedlicher
mobiler Endgeräte
im Fahrzeug geeignet. Dabei kann der Nutzer des mobilen Endgerätes über die auf
der optischen Ausgabeeinheit in einem optimalen Sichtbereich ausgegebenen
Abbildung des mobilen Endgerätes
visuell nachvollziehen, was momentan auf einer Anzeige des mobilen
Endgerätes
ausgegeben bzw. welche Bedienungen auf einem Bedienfeld des mobilen
Endgerätes
ausgeführt
werden. Mit anderen Worten: Durch die optimale Handhabungsposition
des mobilen Endgerätes,
unterstützt
durch die Bildwiedergabe des mobilen Endgerätes in einem optimalen Sichtfeld,
kann das mobile Endgerät
auch während
der Fahrt sicher bedient werden. Bei einer derartigen bildunterstützten Wiedergabe
der direkten Bedienung bzw. Anzeige des mobilen Endgerätes sind
aufwendige zusätzliche
Bedien- und/oder Anzeigeschnittstellen vermieden. Somit kann jedes
beliebige mobile Endgerät
schnittstellenunabhängig
in gleicher Art und Weise durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
in der Bedienung und/oder Anzeige unterstützt werden.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist die aufgenommene Abbildung
mindestens einem der Parameter gemäß elektronisch verarbeitbar
und auf der optischen Ausgabeeinheit vergrößert, unterteilt, verschoben,
gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar. Alternativ oder
zusätzlich
ist die aufgenommene Abbildung in mehrere Teilabbildungen unterteilbar,
die mindestens einem der Parameter gemäß elektronisch verarbeitbar
und auf der optischen Ausgabeeinheit in beliebiger Anord nung, vergrößert, unterteilt,
verschoben, gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar sind.
-
Unter
der Abbildung wird hier und im Folgenden beispielsweise ein Abbild
des gesamten mobilen Endgerätes
verstanden. Als Teilabbildungen werden beispielsweise nur die optische
Anzeige und/oder nur ein Bedienfeld des mobilen Endgerätes ermittelt
und auf der optischen Ausgabeeinheit beispielsweise nebeneinander
dargestellt. Hierdurch ist beispielsweise eine vergrößerte Wiedergabe
der optischen Anzeige des mobilen Endgerätes auf der optischen Ausgabeeinheit
und daneben gleichzeitig eine Überwachung der
am Bedienfeld des mobilen Endgerätes
vorgenommenen Bedienungen über
die Abbildung auf der optischen Ausgabeeinheit ermöglicht.
Dabei werden die aufgenommene Abbildung und/oder die aufgenommenen
Teilabbildungen gemäß Parametern
der optischen Ausgabeeinheit, wie z. B. Bildauflösung, Kontrast, Helligkeit,
Pixeldichte, angepasst und ausgegeben. Darüber hinaus können weitere
Parameter, z. B. eine Vorgabe über
die Art und Weise der Anordnung (z. B. nebeneinander, übereinander,
gespiegelt, verschoben, verkleinert und/oder gedreht) sowie die Anzahl
von auszugebenden Teilabbildungen und/oder welche Bereiche der aufgenommenen
Abbildung als Teilabbildungen dargestellt werden sollen, berücksichtigt
werden.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind in der aufgenommenen Abbildung und/oder in den ermittelten
Teilabbildungen enthaltene Zeichen und/oder Symbole mittels einer
der optischen Aufnahmeeinheit und/oder der optischen Ausgabeeinheit
zugeordneten Steuereinheit identifizierbar und mindestens einem
der Parameter gemäß derart elektronisch
verarbeitbar, dass die identifizierten Zeichen und/oder Symbole
zumindest an Bildschirmnormen angepasst ausgebbar sind. Durch eine
derartige Anpassung von in der Abbildung bzw. in den Teilabbildungen
enthaltenen Zeichen und/oder Symbolen an vorgegebene Bildschirmnormen,
z. B. Zeichenhöhe
in Abhängigkeit
von der Sehentfernung (beispielsweise Ausgabe der Zeichen mit einer
Zeichenhöhe von
ca. 4 mm bei einem Sehabstand zur Anzeigenoberfläche von 500 mm bis 560 mm),
Zeilenabstand, Symbolgröße in Abhängigkeit
von der Sehentfernung und/oder Anpassung der Zeichen- und/oder Symbolgröße an die
Bildschirmgröße bzw.
Bildgröße, insbesondere
Projektionsflächengröße, der
optischen Ausgabeeinheit ist eine schnelle und sichere Identifizierung
des Inhalts der optischen Anzeige und/oder des Bedienfelds des mobilen
Endgerätes
für einen Nutzer
ermöglicht.
Darüber
hinaus kann eine Helligkeit (üblich
beispielsweise 200 Candela/m2 bis 500 Candela/m2) und/oder ein Kontrast zwischen den Zeichen
und dem Zeichenhintergrund (üblich
1:400 bis 1:6000) vorgegeben und eingestellt werden. Auch können die
Helligkeit und/oder der Kontrast der optischen Ausgabeeinheit entsprechend
bestimmter Umgebungsparameter, z. B. Tages- oder Nachtlicht, angepasst
werden.
-
Für eine optimale
Sichtposition auch während
der Fahrt ist die optische Ausgabeeinheit vorzugsweise als ein im
Bereich eines Armaturenbretts und/oder einer Windschutzscheibe projiziertes
Projektionsdisplay ausgeführt,
in welchem die aufgenommene Abbildung und/oder die ermittelten Teilabbildungen
des mobilen Endgerätes
ausgebbar sind bzw. ist. Alternativ oder zusätzlich kann die optische Ausgabeeinheit
ein im Bereich eines Armaturenbretts und/oder unterhalb einer Windschutzscheibe angeordneter
Flachbildschirm sein, auf welchem die aufgenommene Abbildung und/oder
die ermittelten Teilabbildungen des mobilen Endgerätes ausgebbar sind
bzw. ist. Der Flachbildschirm kann beispielsweise ein herkömmlicher
Plasmabildschirm oder ein Flüssigkristallbildschirm
oder ein ande rer geeigneter Bildschirm sein. Auch kann die optische
Ausgabeeinheit ein bereits im Fahrzeug integrierter Bildschirm eines
anderen Fahrzeugsystems, z. B. eines Navigationssystems, einer Klimaanlage,
eines so genannten Command-Systems, eines Multimediasystems, sein.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann das mobile Endgerät
in seiner vorgegebenen Position mit einer Bedienschnittstelle mindestens
einer fahrzeugeigenen Bedieneinheit verbindbar oder verbunden sein.
Vorzugsweise ist die Bedienschnittstelle drahtgebunden, z. B. ein
fahrzeugeigener Datenbus, oder drahtlos, insbesondere als Funkschnittstelle,
z. B. als so genannte Bluetooth-Schnittstelle, UWB-Schnittstelle
(UWB = ultrawideband), WLAN-Schnittstelle (WLAN = wireless local
area network), ausgebildet. Als fahrzeugeigene Bedieneinheit dient
beispielsweise eine bereits vorhandene Bedieneinheit eines anderen
Fahrzeugsystems, z. B. Bedieneinheiten oder Bedienelemente eines
Multifunktionslenkrades, eines Navigationssystems, eines Audiosystems,
einer Klimaanlage, eines Multimediasystems. Auch kann das mobile
Endgerät über die
Bedienschnittstelle mit einer zentralen fahrzeugeigenen Bedieneinheit,
z. B. im Bereich vor einer mittleren Armauflehne, verbunden sein.
-
Zweckmäßigerweise
ist die optische Aufnahmeeinheit eine Videokamera, eine CMOS-Kamera (CMOS
= complementary metal Oxid semiconductor), eine CCD-Kamera (CCD
= charge-coupled device) oder eine Infrarot-Kamera. Dabei sind insbesondere
die CCD-Kamera und
die Infrarot-Kamera sowohl für
sichtbares Licht als auch für
nichtsichtbares Licht im Infrarot-Bereich empfindlich, so dass beispielsweise
bei einer Ablage und Positionierung des mobilen Endgerätes in einem
Handschuhfach und einer Anordnung der optischen Aufnahmeeinheit
im Handschuh fach eine Aufnahme einer Abbildung des mobilen Endgerätes in diesem
abgeschlossenem dunklen Raum ermöglicht
ist. Hierdurch sind die häufig
wertvollen mobilen Endgeräte,
wie z. B. ein mobiler Handcomputer, nicht im Fahrzeuginneren sichtbar gehalten
und somit in dem abgeschlossenen Raum oder Behältnis, wie einem abschließbaren Handschuhfach,
vor einem Fremdzugriff gesichert, wobei gleichzeitig dieses mobile
Endgerät über ein
fahrzeugeigenes Bedienelement bedient und die optische Anzeige des
mobilen Endgerätes über die
ausgegebene Abbildung auf der optischen Ausgabeeinheit überwacht
werden kann. Bei einer nicht für
Infrarot-Licht empfindlichen optischen Aufnahmeeinheit kann dieser
zusätzlich
eine Infrarot-Strahlungsquelle zugeordnet
sein.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann das mobile Endgerät
in der vorgegebenen Position mit einer Stromversorgungsschnittstelle
verbindbar oder verbunden sein. Somit ist eine sichere Bedienung und
Nutzung des mobilen Endgerätes
während
der gesamten Fahrt und darüber
hinaus möglich.
-
Auch
kann das mobile Endgerät
in der vorgegebenen Position mit einer Audioschnittstelle für eine akustische
Ausgabe über
ein fahrzeugeigenes Audiosystem verbindbar oder verbunden sein.
-
Des
Weiteren kann bei Vorhandensein einer Videoschnittstelle sowohl
im Fahrzeug als auch am mobilen Endgerät, diese Schnittstelle zur Übertragung
der Anzeigeinhalte eines solchen mobilen Endgeräts auf die optische Ausgabeeinheit
des Fahrzeugs genutzt werden. In diesem Fall genügt es, die optische Aufnahmeeinheit
zur Aufnahme der Bedienhandlungen am mobilen Endgerät einzurichten,
und diese Aufnahmen zur Darstel lung auf dem Fahrzeugdisplay in der
oben beschriebenen Weise mit zu übertragen.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
-
Dabei
zeigen:
-
1 schematisch
eine Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen
eines mobilen Endgerätes
in einem Fahrzeug mit einer vorgegebenen Halteposition für das mobile
Endgerät
und einer auf diese Halteposition ausgerichtete optische Aufnahmeeinheit
und einer im Sichtfeld eines Nutzers angeordneten optischen Ausgabeeinheit
zur Ausgabe einer Abbildung des mobilen Endgerätes, und
-
2 schematisch
eine alternative Ausführungsform
für eine
Vorrichtung nach 1, bei welcher das mobile Endgerät und die
optische Aufnahmeeinheit in einem geschlossenen Raum, z. B. einem
Handschuhfach im Armaturenbrett, angeordnet sind.
-
Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
-
1 zeigt
eine Vorrichtung 1 zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen
F und/oder Informationen I eines mobilen Endgerätes 2 mit einer optischen
Anzeige 3 in einem Fahrzeug 4. Bei dem mobilen
Endgerät 2 kann
es sich beispielsweise, wie in den beschriebenen Ausführungsbeispielen
gezeigt, um ein Mobiltelefon handeln. Alternativ kann es sich um
einen mobilen Computer, ein mobiles Navigationssystem oder ein mo biles
Abspielgerät,
z. B. ein DVD- oder Video-Abspielgerät, oder ein andere mobiles
Endgerät
handeln. Unter Funktionen F, werden beispielsweise mittels eines
Bedienfelds 5 bedienbare Funktionen verstanden, wie z.
B. Anwählen
einer Telefonnummer an einem Mobiltelefon, Eingeben einer Zieladresse
in ein mobiles Navigationssystem, Betätigen der Abspielfunktion an
einem Abspielgerät. Unter
Informationen I werden insbesondere auf der optischen Anzeige 3 des
mobilen Endgerätes 2 dargestellte
und ausgegebene Informationen, z. B. die gewählte Telefonnummer des Mobiltelefons,
der ermittelte Routenplan des Navigationssystems, der Film des Abspielgeräts, verstanden.
-
Je
nach Vorgabe ist das mobile Endgerät 2 an einer vorgegebenen
Position P1 im Fahrzeug 4, z. B. im Bereich unterhalb eines
Armaturenbretts 6 vor einer mittleren Armauflehne 7,
in einer optimalen Handhabungsposition, d. h. für einen Fahrzeugführer und/oder
seinen Beifahrer gut zugänglichen
Position, z. B. weitgehend senkrechten Position oder waagerechten
Position, gehalten. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist
das mobile Endgerät 2 zur
besseren Übersichtlichkeit
in Explosionsdarstellung gezeigt.
-
Für eine sichere
Bedienung des mobilen Endgerätes 2 auch
während
der Fahrt des Fahrzeugs 4 umfasst die Vorrichtung 1 des
Weiteren eine optische Aufnahmeeinheit 8, deren Objektiv 9 auf
die vorgegebene Position P1 zur Aufnahme einer Abbildung A des mobilen
Endgerätes 2 ausgerichtet
ist. Die optische Aufnahmeeinheit 8 ist beispielsweise eine
Videokamera, eine CMOS-Kamera, eine CCD-Kamera oder eine Infrarot-Kamera.
-
Die
optische Aufnahmeeinheit 8 ist an einer geeigneten Stelle,
z. B. in einem für
Fahrzeuginsassen oder andere Personen nicht sichtbaren Bereich, insbesondere
bei einer Anordnung des mobilen Endgerätes 2 in der Position
P1 vor der Armlehne 7 im vorderen Seitenwandbereich der
Armauflehne 7 und somit gegenüber dem mobilen Endgerät 2 angeordnet,
wenn dieses senkrecht in dieser Position P1 gehalten ist. In der 1 ist
die optische Aufnahmeeinheit 8 für eine vor der Armlehne 7 liegenden
und somit waagerechten Anordnung des mobilen Endgerätes 2 oberhalb
von diesem positioniert. Für
eine den Fahrzeuginnenraum optisch ansprechende Anordnung der Aufnahmeeinheit 8 in
dieser waagerechten Position P1 des mobilen Endgerätes 2 kann
die Aufnahmeeinheit 8 beispielsweise im Dachhimmel 10 oberhalb
einer Windschutzscheibe 11 angeordnet sein. Zur besseren Übersichtlichkeit
der Erfindung ist die optische Aufnahmeeinheit 8 in der 1 in
Nähe zum
mobilen Endgerät 2 dargestellt.
-
Für eine sichere Überwachung
der auf dem mobilen Endgerät 2 dargestellten
Informationen I wird die vom mobilen Endgerät 2 aufgenommene Abbildung
A auf einer optischen Ausgabeeinheit 12 der Vorrichtung 1 ausgegeben.
Dabei ist die optische Ausgabeeinheit 12 in einem optimalen
Sichtfeld für den
Fahrzeugführer
bzw. Beifahrer, insbesondere im oberen Bereich des Armaturenbretts 6 in
diesem angeordnet. Hierzu ist die optische Ausgabeeinheit 12 insbesondere
für einen
geringen Bauraumbedarf als eine Bildschirmeinheit, z. B. ein Flachbildschirm,
insbesondere ein Flüssigkristallbildschirm
oder Plasmabildschirm, ausgeführt.
Alternativ oder zusätzlich kann
die optische Ausgabeeinheit 12 als ein Projektionsdisplay
(gestrichelte Darstellung) ausgeführt sein, das oberhalb vom
Armaturenbrett 6 im Bereich der Windschutzscheibe 11 projiziert
werden kann.
-
Für eine gute
Erkennbarkeit der auf dem mobilen Endgerät 2 auf dessen optischen
Anzeige 3 ausgegebenen Informationen I bzw. der am Bedienfeld 5 bedienten
Funktionen F mittels der in der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgegebenen
Abbildung A des mobilen Endgerätes 2 ist
die aufgenommene Abbildung A gemäß vorgebbarer
und/oder gemäß von Parametern,
welche die optische Ausgabeeinheit 12 repräsentieren,
anpassbar und anschließend
auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgebbar. So wird die
Abbildung A bevorzugt vergrößert ausgegeben. Auch
kann die aufgenommene Abbildung A in Teilabbildungen A1 und A2 unterteilt
werden, wobei die Teilabbildung A1 beispielsweise nur die optische
Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 vergrößert als
einzige Abbildung A auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgibt.
-
Im
Ausführungsbeispiel
nach 1 sind auf der optischen Ausgabeeinheit 12 zwei
Teilabbildungen A1 und A2 ausgegeben, wobei die Teilabbildung A1
die optische Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 wiedergibt
und die Teilabbildung A2 das mobile Endgerät 2 selbst wiedergibt,
so dass sowohl die auf der Anzeige 3 ausgegebenen Informationen
I als auch die im Bedienfeld 5 bedienten Funktionen F dargestellt
sind und überwacht
werden können.
Alternativ kann beispielsweise lediglich das Bedienfeld 5 als Teilabbildung
A2 ausgegeben werden. Bei mehreren Teilabbildungen A1 und A2 kann über die
Vorgabe eines entsprechenden Parameters die Anordnung, die Anzahl
sowie der Aufnahmebereich der Teilabbildungen A1, A2 vorgegeben
werden. Darüber
hinaus können über die
vorgegebenen Parameter die Helligkeit, der Kontrast, die Schärfe, die
Bildauflösung,
die Pixeldichte und/oder weitere Größen vorgegeben werden, welche
automatisch zu einer Anpassung der aufgenommenen Abbildung A und
der ermittelten Teilabbildungen A1, A2 führen. Hierzu kann insbesondere
die optische Ausgabeeinheit 12 eine entsprechende Steuereinheit
aufweisen. Auch kann eine die Abbildung A bzw. die Teilabbildungen
A1, A2 anpassende Steuerein heit in der optischen Aufnahmeeinheit 8 integriert
sein. Alternativ zur Vergrößerung der
aufgenommenen Abbildung A bzw. der ermittelten Teilabbildungen A1,
A2 können
diese gedreht, gespiegelt, verkleinert, unterteilt und/oder verschoben
werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden in der aufgenommenen Abbildung A und/oder in den ermittelten
Teilabbildungen A1, A2 enthaltene Zeichen und/oder Symbole mittels
der optischen Aufnahmeeinheit 8 und/oder der optischen
Ausgabeeinheit 12 oder einer diesen zugeordneten und in
einer von diesen integrierten Steuereinheit identifiziert und mindestens
einem der vorgegebenen Parameter gemäß derart elektronisch verarbeitet,
dass die identifizierten Zeichen und/oder Symbole zumindest an Bildschirmnormen,
insbesondere an eine in Abhängigkeit
vom Sehabstand vorgegebene Zeichen- und/oder Symbolhöhe bzw.
-größe, angepasst
ausgegeben werden. Auch können
die enthaltenen Zeichen und/oder Symbole und deren Ausgabe an die Bildschirm-
oder Projektionsflächengröße angepasst werden.
Somit ist gegenüber
der im Allgemeinen sehr kleinen optischen Anzeige 3 des
mobilen Endgerätes 2 durch
die vergrößerte Darstellung
dieser Anzeige 3 auf der optischen Ausgabeeinheit 12 mit einer
größeren Bildschirmgröße zum einen
eine bessere und schnellere Erkennbarkeit der Informationen I bzw.
der Funktionen F ermöglicht
und zum anderen erfolgt die Ausgabe in einer besseren Sichtposition für den Benutzer.
-
In 2 ist
das mobile Endgerät 2 beispielhaft
in einer weiteren vorgegebenen zweiten Position P2 in einem geschlossenen
Raum 13, z. B. einem abschließbaren Handschuhfach im Armaturenbrett 6, positioniert.
Das mobile Endgerät 2 ist
zur besseren Übersichtlichkeit
in Explosionsdarstellung gezeigt.
-
In
dieser zweiten Position P2 für
das mobile Endgerät 2 ist
die ebenfalls in diesem geschlossenen Raum 13 gegenüber dem
mobilen Endgerät 2 positionierte
und auf das mobile Endgerät 2 mit
dem Objektiv 9 ausgerichtete optische Aufnahmeeinheit 8 insbesondere
für infrarotes
Licht empfindlich ausgebildet und beispielsweise als eine CCD-Kamera
oder eine Infrarot-Kamera ausgeführt.
Auch kann zusätzlich
eine nicht näher
dargestellte Infrarot-Strahlungsquelle vorgesehen sein. Für eine Bedienbarkeit
des in dieser Position P2 gehaltenen mobilen Endgerätes 2 ist
dieses mit einer Bedienschnittstelle 14 einer fahrzeugeigenen
Bedieneinheit 15 verbunden. Die Bedienschnittstelle 14 ist
drahtgebunden oder drahtlos, z. B. als Funkschnittstelle, insbesondere
als Bluetooth-Schnittstelle,
UWB-Schnittstelle, WLAN-Schnittstelle, ausgeführt. Die fahrzeugeigene Bedieneinheit 15 kann
beispielsweise ein Bedienelement 16 eines Multifunktionslenkrades 17 und/oder ein
weiteres Bedienelement 18 einer Zentralbedieneinheit 19 sein.
Durch Bedienen eines der Bedienelemente 16 oder 18 einer
der fahrzeugeigenen Bedieneinheiten 15 ist eine Bedienfunktion
F des mobilen Endgerätes 2 bedienbar,
wobei daraus resultierende Änderungen
in der optischen Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 in
der Abbildung A der optischen Ausgabeeinheit 12 im Sichtfeld
des Benutzers ausgegeben werden. Dabei kann, wie oben zum Ausführungsbeispiel
nach 1 beschrieben, die Abbildung A in Teilabbildungen
A1, A2 unterteilt werden. Es können
die aufgenommenen und in der Anzeige 3 enthaltenen Informationen
I, insbesondere die ausgegebenen Symbole und/oder Zeichen vorgegebenen
Parametern entsprechend angepasst und beispielsweise vergrößert und
in anderer vorgegebener Art auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgegeben werden.
Somit ist durch eine optimale Bedienbarkeit über fahrzeugeigene Bedieneinheiten 15 unterstützt durch
die Abbildung A bzw. die Teilabbildungen A1, A2 auf der opti schen
Ausgabeeinheit 12 im optimalen Sichtfeld für einen
Benutzer eine sichere Interaktion während der Fahrt ermöglicht.
-
Darüber hinaus
kann das mobile Endgerät 2 in
einer der gehaltenen Positionen P1 und P2 mit weiteren Schnittstellen,
z. B. einer Schnittstelle zur Stromversorgung und/oder einer Audioschnittstelle, z.
B. zur Wiedergabe von MP3-Formaten oder zur akustischen Ausgabe über ein
fahrzeugeigenes Audiosystems, verbunden sein. Bei Vorhandensein
einer Videoschnittstelle kann auch diese von einem mobilen Endgerät genutzt
werden. Über
die Schnittstelle können
die Anzeigeinhalte des mobilen Endgeräts direkt auf das Fahrzeugdisplay übertragen
werden, und es genügt,
die Kamera auf das Bedienfeld des mobilen Endgeräts auszurichten und diese Aufnahmen
zusätzlich
auf das Fahrzeugdisplay zu übertragen,
damit der Benutzer im nahen Sichtfeld eine Orientierung über vorzunehmende
Bedienhandlungen erhält.