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DE102007009978A1 - Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgrätes in einem Fahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgrätes in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102007009978A1
DE102007009978A1 DE102007009978A DE102007009978A DE102007009978A1 DE 102007009978 A1 DE102007009978 A1 DE 102007009978A1 DE 102007009978 A DE102007009978 A DE 102007009978A DE 102007009978 A DE102007009978 A DE 102007009978A DE 102007009978 A1 DE102007009978 A1 DE 102007009978A1
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DE
Germany
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mobile terminal
optical
output unit
optical output
unit
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007009978A
Other languages
English (en)
Inventor
Stefan Dr. Mattes
Kay Dipl.-Psych. Dr. Schattenberg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Publication of DE102007009978A1 publication Critical patent/DE102007009978A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen (F) und/oder Informationen (I) eines mobilen Endgerätes (2) mit einer optischen Anzeige (3) in einem Fahrzeug (4), wobei das mobile Endgerät (2) an einer vorgegebenen Position (P1, P2) im Fahrzeug (4) gehalten ist und eine optische Aufnahmeeinheit (8) vorgesehen ist, deren Objektiv (9) auf die vorgegebene Position (P1, P2) zur Aufnahme einer Abbildung (A) des mobilen Endgerätes (2) ausgerichtet ist, wobei die vom mobilen Endgerät (2) aufgenommene Abbildung (A) auf einer optischen Ausgabeeinheit (12) gemäß vorgegebener Parameter (P) und/oder gemäß von Parametern (P), welche die optische Ausgabeeinheit (12) repräsentieren, ausgebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgerätes, z. B. eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers, in einem Fahrzeug.
  • In Fahrzeugen werden zunehmend mobile Endgeräte, wie z. B. ein Mobiltelefon, ein mobiler Computer, ein mobiles Filmabspielgerät, z. B. ein Video- oder DVD-Abspielgerät, eingesetzt. Diese mobilen Endgeräte werden häufig auch während der Fahrt benutzt. Dabei ist ein mobiles Endgerät häufig mittels einer integrierten Halterung oder einer nachträglich eingebauten Halterung im Fahrzeug so positioniert und gehalten, dass bei einer hinreichend guten Displayposition, beispielsweise im Bereich des oberen Armaturenbretts und unterhalb der Windschutzscheibe das mobile Endgerät außerhalb einer optimalen Greifposition angeordnet ist, da der Nutzer des mobilen Endgerätes sich für eine Bedienung nach vorne beugen muss. Ist das mobile Endgerät hingegen in einer guten Greifposition gehalten, so ist das mobile Endgerät in dieser Position insbesondere für den Fahrer häufig außerhalb des Straßensichtfelds platziert.
  • Darüber hinaus sind die Produktlebenszyklen von heutigen mobilen Endgeräten, insbesondere von Mobiltelefonen, wesentlich kürzer als der Produktlebenszyklus eines Fahrzeugs, wobei die neuen modernen mobilen Endgeräte im Allgemeinen eine neuere modernere, insbesondere schnellere Datenschnittstelle aufweisen, welche nicht kompatibel ist mit der im Fahrzeug vorhandenen Schnittstelle, so dass eine universelle Schnittstelle und Integration von aktuellen mobilen Endgeräten nicht gegeben ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgerätes in einem Fahrzeug anzugeben, welche unabhängig von der Halterungsposition des mobilen Endgerätes eine sichere Anzeige und/oder Bedienung unabhängig vom Typ des mobilen Endgerätes ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgerätes mit einer optischen Anzeige ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das mobile Endgerät an einer vorgegebenen Position im Fahrzeug gehalten ist und eine optische Aufnahmeeinheit vorgesehen ist, deren Objektiv auf die vorgegebene Position zur Aufnahme einer Abbildung des mobilen Endgerätes ausgerichtet ist, wobei die vom mobilen Endgerät aufgenommene Abbildung auf einer optischen Ausgabeeinheit gemäß vorgegebener Parameter (P) und/oder gemäß von Parametern (P), welche die optische Ausgabeeinheit (12) repräsentieren, ausgebbar ist. Durch eine derartige schnittstellenunabhängige Darstellung einer Abbildung des mobilen Endgerätes in einem optimalen Sichtfeld für einen Nutzer, insbesondere für den Fahrzeugführer, und die Halterung des mobilen Endgerätes in einer vorgegebenen, insbesondere optimalen Greif- und Bedienposition ist die Vorrichtung zum sicheren und komfortablen Bedienen, Anzeigen und Nutzen unterschiedlicher mobiler Endgeräte im Fahrzeug geeignet. Dabei kann der Nutzer des mobilen Endgerätes über die auf der optischen Ausgabeeinheit in einem optimalen Sichtbereich ausgegebenen Abbildung des mobilen Endgerätes visuell nachvollziehen, was momentan auf einer Anzeige des mobilen Endgerätes ausgegeben bzw. welche Bedienungen auf einem Bedienfeld des mobilen Endgerätes ausgeführt werden. Mit anderen Worten: Durch die optimale Handhabungsposition des mobilen Endgerätes, unterstützt durch die Bildwiedergabe des mobilen Endgerätes in einem optimalen Sichtfeld, kann das mobile Endgerät auch während der Fahrt sicher bedient werden. Bei einer derartigen bildunterstützten Wiedergabe der direkten Bedienung bzw. Anzeige des mobilen Endgerätes sind aufwendige zusätzliche Bedien- und/oder Anzeigeschnittstellen vermieden. Somit kann jedes beliebige mobile Endgerät schnittstellenunabhängig in gleicher Art und Weise durch die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Bedienung und/oder Anzeige unterstützt werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die aufgenommene Abbildung mindestens einem der Parameter gemäß elektronisch verarbeitbar und auf der optischen Ausgabeeinheit vergrößert, unterteilt, verschoben, gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar. Alternativ oder zusätzlich ist die aufgenommene Abbildung in mehrere Teilabbildungen unterteilbar, die mindestens einem der Parameter gemäß elektronisch verarbeitbar und auf der optischen Ausgabeeinheit in beliebiger Anord nung, vergrößert, unterteilt, verschoben, gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar sind.
  • Unter der Abbildung wird hier und im Folgenden beispielsweise ein Abbild des gesamten mobilen Endgerätes verstanden. Als Teilabbildungen werden beispielsweise nur die optische Anzeige und/oder nur ein Bedienfeld des mobilen Endgerätes ermittelt und auf der optischen Ausgabeeinheit beispielsweise nebeneinander dargestellt. Hierdurch ist beispielsweise eine vergrößerte Wiedergabe der optischen Anzeige des mobilen Endgerätes auf der optischen Ausgabeeinheit und daneben gleichzeitig eine Überwachung der am Bedienfeld des mobilen Endgerätes vorgenommenen Bedienungen über die Abbildung auf der optischen Ausgabeeinheit ermöglicht. Dabei werden die aufgenommene Abbildung und/oder die aufgenommenen Teilabbildungen gemäß Parametern der optischen Ausgabeeinheit, wie z. B. Bildauflösung, Kontrast, Helligkeit, Pixeldichte, angepasst und ausgegeben. Darüber hinaus können weitere Parameter, z. B. eine Vorgabe über die Art und Weise der Anordnung (z. B. nebeneinander, übereinander, gespiegelt, verschoben, verkleinert und/oder gedreht) sowie die Anzahl von auszugebenden Teilabbildungen und/oder welche Bereiche der aufgenommenen Abbildung als Teilabbildungen dargestellt werden sollen, berücksichtigt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind in der aufgenommenen Abbildung und/oder in den ermittelten Teilabbildungen enthaltene Zeichen und/oder Symbole mittels einer der optischen Aufnahmeeinheit und/oder der optischen Ausgabeeinheit zugeordneten Steuereinheit identifizierbar und mindestens einem der Parameter gemäß derart elektronisch verarbeitbar, dass die identifizierten Zeichen und/oder Symbole zumindest an Bildschirmnormen angepasst ausgebbar sind. Durch eine derartige Anpassung von in der Abbildung bzw. in den Teilabbildungen enthaltenen Zeichen und/oder Symbolen an vorgegebene Bildschirmnormen, z. B. Zeichenhöhe in Abhängigkeit von der Sehentfernung (beispielsweise Ausgabe der Zeichen mit einer Zeichenhöhe von ca. 4 mm bei einem Sehabstand zur Anzeigenoberfläche von 500 mm bis 560 mm), Zeilenabstand, Symbolgröße in Abhängigkeit von der Sehentfernung und/oder Anpassung der Zeichen- und/oder Symbolgröße an die Bildschirmgröße bzw. Bildgröße, insbesondere Projektionsflächengröße, der optischen Ausgabeeinheit ist eine schnelle und sichere Identifizierung des Inhalts der optischen Anzeige und/oder des Bedienfelds des mobilen Endgerätes für einen Nutzer ermöglicht. Darüber hinaus kann eine Helligkeit (üblich beispielsweise 200 Candela/m2 bis 500 Candela/m2) und/oder ein Kontrast zwischen den Zeichen und dem Zeichenhintergrund (üblich 1:400 bis 1:6000) vorgegeben und eingestellt werden. Auch können die Helligkeit und/oder der Kontrast der optischen Ausgabeeinheit entsprechend bestimmter Umgebungsparameter, z. B. Tages- oder Nachtlicht, angepasst werden.
  • Für eine optimale Sichtposition auch während der Fahrt ist die optische Ausgabeeinheit vorzugsweise als ein im Bereich eines Armaturenbretts und/oder einer Windschutzscheibe projiziertes Projektionsdisplay ausgeführt, in welchem die aufgenommene Abbildung und/oder die ermittelten Teilabbildungen des mobilen Endgerätes ausgebbar sind bzw. ist. Alternativ oder zusätzlich kann die optische Ausgabeeinheit ein im Bereich eines Armaturenbretts und/oder unterhalb einer Windschutzscheibe angeordneter Flachbildschirm sein, auf welchem die aufgenommene Abbildung und/oder die ermittelten Teilabbildungen des mobilen Endgerätes ausgebbar sind bzw. ist. Der Flachbildschirm kann beispielsweise ein herkömmlicher Plasmabildschirm oder ein Flüssigkristallbildschirm oder ein ande rer geeigneter Bildschirm sein. Auch kann die optische Ausgabeeinheit ein bereits im Fahrzeug integrierter Bildschirm eines anderen Fahrzeugsystems, z. B. eines Navigationssystems, einer Klimaanlage, eines so genannten Command-Systems, eines Multimediasystems, sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das mobile Endgerät in seiner vorgegebenen Position mit einer Bedienschnittstelle mindestens einer fahrzeugeigenen Bedieneinheit verbindbar oder verbunden sein. Vorzugsweise ist die Bedienschnittstelle drahtgebunden, z. B. ein fahrzeugeigener Datenbus, oder drahtlos, insbesondere als Funkschnittstelle, z. B. als so genannte Bluetooth-Schnittstelle, UWB-Schnittstelle (UWB = ultrawideband), WLAN-Schnittstelle (WLAN = wireless local area network), ausgebildet. Als fahrzeugeigene Bedieneinheit dient beispielsweise eine bereits vorhandene Bedieneinheit eines anderen Fahrzeugsystems, z. B. Bedieneinheiten oder Bedienelemente eines Multifunktionslenkrades, eines Navigationssystems, eines Audiosystems, einer Klimaanlage, eines Multimediasystems. Auch kann das mobile Endgerät über die Bedienschnittstelle mit einer zentralen fahrzeugeigenen Bedieneinheit, z. B. im Bereich vor einer mittleren Armauflehne, verbunden sein.
  • Zweckmäßigerweise ist die optische Aufnahmeeinheit eine Videokamera, eine CMOS-Kamera (CMOS = complementary metal Oxid semiconductor), eine CCD-Kamera (CCD = charge-coupled device) oder eine Infrarot-Kamera. Dabei sind insbesondere die CCD-Kamera und die Infrarot-Kamera sowohl für sichtbares Licht als auch für nichtsichtbares Licht im Infrarot-Bereich empfindlich, so dass beispielsweise bei einer Ablage und Positionierung des mobilen Endgerätes in einem Handschuhfach und einer Anordnung der optischen Aufnahmeeinheit im Handschuh fach eine Aufnahme einer Abbildung des mobilen Endgerätes in diesem abgeschlossenem dunklen Raum ermöglicht ist. Hierdurch sind die häufig wertvollen mobilen Endgeräte, wie z. B. ein mobiler Handcomputer, nicht im Fahrzeuginneren sichtbar gehalten und somit in dem abgeschlossenen Raum oder Behältnis, wie einem abschließbaren Handschuhfach, vor einem Fremdzugriff gesichert, wobei gleichzeitig dieses mobile Endgerät über ein fahrzeugeigenes Bedienelement bedient und die optische Anzeige des mobilen Endgerätes über die ausgegebene Abbildung auf der optischen Ausgabeeinheit überwacht werden kann. Bei einer nicht für Infrarot-Licht empfindlichen optischen Aufnahmeeinheit kann dieser zusätzlich eine Infrarot-Strahlungsquelle zugeordnet sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das mobile Endgerät in der vorgegebenen Position mit einer Stromversorgungsschnittstelle verbindbar oder verbunden sein. Somit ist eine sichere Bedienung und Nutzung des mobilen Endgerätes während der gesamten Fahrt und darüber hinaus möglich.
  • Auch kann das mobile Endgerät in der vorgegebenen Position mit einer Audioschnittstelle für eine akustische Ausgabe über ein fahrzeugeigenes Audiosystem verbindbar oder verbunden sein.
  • Des Weiteren kann bei Vorhandensein einer Videoschnittstelle sowohl im Fahrzeug als auch am mobilen Endgerät, diese Schnittstelle zur Übertragung der Anzeigeinhalte eines solchen mobilen Endgeräts auf die optische Ausgabeeinheit des Fahrzeugs genutzt werden. In diesem Fall genügt es, die optische Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der Bedienhandlungen am mobilen Endgerät einzurichten, und diese Aufnahmen zur Darstel lung auf dem Fahrzeugdisplay in der oben beschriebenen Weise mit zu übertragen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch eine Vorrichtung zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen und/oder Informationen eines mobilen Endgerätes in einem Fahrzeug mit einer vorgegebenen Halteposition für das mobile Endgerät und einer auf diese Halteposition ausgerichtete optische Aufnahmeeinheit und einer im Sichtfeld eines Nutzers angeordneten optischen Ausgabeeinheit zur Ausgabe einer Abbildung des mobilen Endgerätes, und
  • 2 schematisch eine alternative Ausführungsform für eine Vorrichtung nach 1, bei welcher das mobile Endgerät und die optische Aufnahmeeinheit in einem geschlossenen Raum, z. B. einem Handschuhfach im Armaturenbrett, angeordnet sind.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen F und/oder Informationen I eines mobilen Endgerätes 2 mit einer optischen Anzeige 3 in einem Fahrzeug 4. Bei dem mobilen Endgerät 2 kann es sich beispielsweise, wie in den beschriebenen Ausführungsbeispielen gezeigt, um ein Mobiltelefon handeln. Alternativ kann es sich um einen mobilen Computer, ein mobiles Navigationssystem oder ein mo biles Abspielgerät, z. B. ein DVD- oder Video-Abspielgerät, oder ein andere mobiles Endgerät handeln. Unter Funktionen F, werden beispielsweise mittels eines Bedienfelds 5 bedienbare Funktionen verstanden, wie z. B. Anwählen einer Telefonnummer an einem Mobiltelefon, Eingeben einer Zieladresse in ein mobiles Navigationssystem, Betätigen der Abspielfunktion an einem Abspielgerät. Unter Informationen I werden insbesondere auf der optischen Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 dargestellte und ausgegebene Informationen, z. B. die gewählte Telefonnummer des Mobiltelefons, der ermittelte Routenplan des Navigationssystems, der Film des Abspielgeräts, verstanden.
  • Je nach Vorgabe ist das mobile Endgerät 2 an einer vorgegebenen Position P1 im Fahrzeug 4, z. B. im Bereich unterhalb eines Armaturenbretts 6 vor einer mittleren Armauflehne 7, in einer optimalen Handhabungsposition, d. h. für einen Fahrzeugführer und/oder seinen Beifahrer gut zugänglichen Position, z. B. weitgehend senkrechten Position oder waagerechten Position, gehalten. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist das mobile Endgerät 2 zur besseren Übersichtlichkeit in Explosionsdarstellung gezeigt.
  • Für eine sichere Bedienung des mobilen Endgerätes 2 auch während der Fahrt des Fahrzeugs 4 umfasst die Vorrichtung 1 des Weiteren eine optische Aufnahmeeinheit 8, deren Objektiv 9 auf die vorgegebene Position P1 zur Aufnahme einer Abbildung A des mobilen Endgerätes 2 ausgerichtet ist. Die optische Aufnahmeeinheit 8 ist beispielsweise eine Videokamera, eine CMOS-Kamera, eine CCD-Kamera oder eine Infrarot-Kamera.
  • Die optische Aufnahmeeinheit 8 ist an einer geeigneten Stelle, z. B. in einem für Fahrzeuginsassen oder andere Personen nicht sichtbaren Bereich, insbesondere bei einer Anordnung des mobilen Endgerätes 2 in der Position P1 vor der Armlehne 7 im vorderen Seitenwandbereich der Armauflehne 7 und somit gegenüber dem mobilen Endgerät 2 angeordnet, wenn dieses senkrecht in dieser Position P1 gehalten ist. In der 1 ist die optische Aufnahmeeinheit 8 für eine vor der Armlehne 7 liegenden und somit waagerechten Anordnung des mobilen Endgerätes 2 oberhalb von diesem positioniert. Für eine den Fahrzeuginnenraum optisch ansprechende Anordnung der Aufnahmeeinheit 8 in dieser waagerechten Position P1 des mobilen Endgerätes 2 kann die Aufnahmeeinheit 8 beispielsweise im Dachhimmel 10 oberhalb einer Windschutzscheibe 11 angeordnet sein. Zur besseren Übersichtlichkeit der Erfindung ist die optische Aufnahmeeinheit 8 in der 1 in Nähe zum mobilen Endgerät 2 dargestellt.
  • Für eine sichere Überwachung der auf dem mobilen Endgerät 2 dargestellten Informationen I wird die vom mobilen Endgerät 2 aufgenommene Abbildung A auf einer optischen Ausgabeeinheit 12 der Vorrichtung 1 ausgegeben. Dabei ist die optische Ausgabeeinheit 12 in einem optimalen Sichtfeld für den Fahrzeugführer bzw. Beifahrer, insbesondere im oberen Bereich des Armaturenbretts 6 in diesem angeordnet. Hierzu ist die optische Ausgabeeinheit 12 insbesondere für einen geringen Bauraumbedarf als eine Bildschirmeinheit, z. B. ein Flachbildschirm, insbesondere ein Flüssigkristallbildschirm oder Plasmabildschirm, ausgeführt. Alternativ oder zusätzlich kann die optische Ausgabeeinheit 12 als ein Projektionsdisplay (gestrichelte Darstellung) ausgeführt sein, das oberhalb vom Armaturenbrett 6 im Bereich der Windschutzscheibe 11 projiziert werden kann.
  • Für eine gute Erkennbarkeit der auf dem mobilen Endgerät 2 auf dessen optischen Anzeige 3 ausgegebenen Informationen I bzw. der am Bedienfeld 5 bedienten Funktionen F mittels der in der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgegebenen Abbildung A des mobilen Endgerätes 2 ist die aufgenommene Abbildung A gemäß vorgebbarer und/oder gemäß von Parametern, welche die optische Ausgabeeinheit 12 repräsentieren, anpassbar und anschließend auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgebbar. So wird die Abbildung A bevorzugt vergrößert ausgegeben. Auch kann die aufgenommene Abbildung A in Teilabbildungen A1 und A2 unterteilt werden, wobei die Teilabbildung A1 beispielsweise nur die optische Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 vergrößert als einzige Abbildung A auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgibt.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 1 sind auf der optischen Ausgabeeinheit 12 zwei Teilabbildungen A1 und A2 ausgegeben, wobei die Teilabbildung A1 die optische Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 wiedergibt und die Teilabbildung A2 das mobile Endgerät 2 selbst wiedergibt, so dass sowohl die auf der Anzeige 3 ausgegebenen Informationen I als auch die im Bedienfeld 5 bedienten Funktionen F dargestellt sind und überwacht werden können. Alternativ kann beispielsweise lediglich das Bedienfeld 5 als Teilabbildung A2 ausgegeben werden. Bei mehreren Teilabbildungen A1 und A2 kann über die Vorgabe eines entsprechenden Parameters die Anordnung, die Anzahl sowie der Aufnahmebereich der Teilabbildungen A1, A2 vorgegeben werden. Darüber hinaus können über die vorgegebenen Parameter die Helligkeit, der Kontrast, die Schärfe, die Bildauflösung, die Pixeldichte und/oder weitere Größen vorgegeben werden, welche automatisch zu einer Anpassung der aufgenommenen Abbildung A und der ermittelten Teilabbildungen A1, A2 führen. Hierzu kann insbesondere die optische Ausgabeeinheit 12 eine entsprechende Steuereinheit aufweisen. Auch kann eine die Abbildung A bzw. die Teilabbildungen A1, A2 anpassende Steuerein heit in der optischen Aufnahmeeinheit 8 integriert sein. Alternativ zur Vergrößerung der aufgenommenen Abbildung A bzw. der ermittelten Teilabbildungen A1, A2 können diese gedreht, gespiegelt, verkleinert, unterteilt und/oder verschoben werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden in der aufgenommenen Abbildung A und/oder in den ermittelten Teilabbildungen A1, A2 enthaltene Zeichen und/oder Symbole mittels der optischen Aufnahmeeinheit 8 und/oder der optischen Ausgabeeinheit 12 oder einer diesen zugeordneten und in einer von diesen integrierten Steuereinheit identifiziert und mindestens einem der vorgegebenen Parameter gemäß derart elektronisch verarbeitet, dass die identifizierten Zeichen und/oder Symbole zumindest an Bildschirmnormen, insbesondere an eine in Abhängigkeit vom Sehabstand vorgegebene Zeichen- und/oder Symbolhöhe bzw. -größe, angepasst ausgegeben werden. Auch können die enthaltenen Zeichen und/oder Symbole und deren Ausgabe an die Bildschirm- oder Projektionsflächengröße angepasst werden. Somit ist gegenüber der im Allgemeinen sehr kleinen optischen Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 durch die vergrößerte Darstellung dieser Anzeige 3 auf der optischen Ausgabeeinheit 12 mit einer größeren Bildschirmgröße zum einen eine bessere und schnellere Erkennbarkeit der Informationen I bzw. der Funktionen F ermöglicht und zum anderen erfolgt die Ausgabe in einer besseren Sichtposition für den Benutzer.
  • In 2 ist das mobile Endgerät 2 beispielhaft in einer weiteren vorgegebenen zweiten Position P2 in einem geschlossenen Raum 13, z. B. einem abschließbaren Handschuhfach im Armaturenbrett 6, positioniert. Das mobile Endgerät 2 ist zur besseren Übersichtlichkeit in Explosionsdarstellung gezeigt.
  • In dieser zweiten Position P2 für das mobile Endgerät 2 ist die ebenfalls in diesem geschlossenen Raum 13 gegenüber dem mobilen Endgerät 2 positionierte und auf das mobile Endgerät 2 mit dem Objektiv 9 ausgerichtete optische Aufnahmeeinheit 8 insbesondere für infrarotes Licht empfindlich ausgebildet und beispielsweise als eine CCD-Kamera oder eine Infrarot-Kamera ausgeführt. Auch kann zusätzlich eine nicht näher dargestellte Infrarot-Strahlungsquelle vorgesehen sein. Für eine Bedienbarkeit des in dieser Position P2 gehaltenen mobilen Endgerätes 2 ist dieses mit einer Bedienschnittstelle 14 einer fahrzeugeigenen Bedieneinheit 15 verbunden. Die Bedienschnittstelle 14 ist drahtgebunden oder drahtlos, z. B. als Funkschnittstelle, insbesondere als Bluetooth-Schnittstelle, UWB-Schnittstelle, WLAN-Schnittstelle, ausgeführt. Die fahrzeugeigene Bedieneinheit 15 kann beispielsweise ein Bedienelement 16 eines Multifunktionslenkrades 17 und/oder ein weiteres Bedienelement 18 einer Zentralbedieneinheit 19 sein. Durch Bedienen eines der Bedienelemente 16 oder 18 einer der fahrzeugeigenen Bedieneinheiten 15 ist eine Bedienfunktion F des mobilen Endgerätes 2 bedienbar, wobei daraus resultierende Änderungen in der optischen Anzeige 3 des mobilen Endgerätes 2 in der Abbildung A der optischen Ausgabeeinheit 12 im Sichtfeld des Benutzers ausgegeben werden. Dabei kann, wie oben zum Ausführungsbeispiel nach 1 beschrieben, die Abbildung A in Teilabbildungen A1, A2 unterteilt werden. Es können die aufgenommenen und in der Anzeige 3 enthaltenen Informationen I, insbesondere die ausgegebenen Symbole und/oder Zeichen vorgegebenen Parametern entsprechend angepasst und beispielsweise vergrößert und in anderer vorgegebener Art auf der optischen Ausgabeeinheit 12 ausgegeben werden. Somit ist durch eine optimale Bedienbarkeit über fahrzeugeigene Bedieneinheiten 15 unterstützt durch die Abbildung A bzw. die Teilabbildungen A1, A2 auf der opti schen Ausgabeeinheit 12 im optimalen Sichtfeld für einen Benutzer eine sichere Interaktion während der Fahrt ermöglicht.
  • Darüber hinaus kann das mobile Endgerät 2 in einer der gehaltenen Positionen P1 und P2 mit weiteren Schnittstellen, z. B. einer Schnittstelle zur Stromversorgung und/oder einer Audioschnittstelle, z. B. zur Wiedergabe von MP3-Formaten oder zur akustischen Ausgabe über ein fahrzeugeigenes Audiosystems, verbunden sein. Bei Vorhandensein einer Videoschnittstelle kann auch diese von einem mobilen Endgerät genutzt werden. Über die Schnittstelle können die Anzeigeinhalte des mobilen Endgeräts direkt auf das Fahrzeugdisplay übertragen werden, und es genügt, die Kamera auf das Bedienfeld des mobilen Endgeräts auszurichten und diese Aufnahmen zusätzlich auf das Fahrzeugdisplay zu übertragen, damit der Benutzer im nahen Sichtfeld eine Orientierung über vorzunehmende Bedienhandlungen erhält.

Claims (13)

  1. Vorrichtung (1) zum Anzeigen und/oder Bedienen von Funktionen (F) und/oder Informationen (I) eines mobilen Endgerätes (2) mit einer optischen Anzeige (3) in einem Fahrzeug (4), wobei das mobile Endgerät (2) an einer vorgegebenen Position (P1, P2) im Fahrzeug (4) gehalten ist und eine optische Aufnahmeeinheit (8) vorgesehen ist, deren Objektiv (9) auf die vorgegebene Position (P1, P2) zur Aufnahme einer Abbildung (A) des mobilen Endgerätes (2) ausgerichtet ist, wobei die vom mobilen Endgerät (2) aufgenommene Abbildung (A) auf einer optischen Ausgabeeinheit (12) gemäß vorgegebener Parameter (P) und/oder gemäß von Parametern (P), welche die optische Ausgabeeinheit (12) repräsentieren, ausgebbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgenommene Abbildung (A) mindestens einem der Parameter (P) gemäß elektronisch verarbeitbar und auf der optischen Ausgabeeinheit (12) vergrößert, unterteilt, verschoben, gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgenommene Abbildung (A) in mehrere Teilabbildungen (A1, A2) unterteilbar ist, die mindestens einem der Parameter (P) gemäß elektronisch verarbeitbar und auf der optischen Ausgabeeinheit (12) in beliebiger Anordnung, vergrößert, unterteilt, verschoben, gedreht, verkleinert und/oder gespiegelt ausgebbar sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der aufgenommenen Abbildung (A) und/oder in den ermittelten Teilabbildungen (A1, A2) enthaltene Zeichen und/oder Symbole mittels einer der optischen Aufnahmeeinheit (8) und/oder der optischen Ausgabeeinheit (12) zugeordneten Steuereinheit identifizierbar und mindestens einem der Parameter (P) gemäß derart elektronisch verarbeitbar sind, dass die identifizierten Zeichen und/oder Symbole zumindest an Bildschirmnormen angepasst ausgebbar sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Ausgabeeinheit (12) ein im Bereich eines Armaturenbretts (6) und/oder einer Windschutzscheibe (11) projiziertes Projektionsdisplay ist, in welchem die aufgenommene Abbildung (A) und/oder die ermittelten Teilabbildungen (A1, A2) des mobilen Endgerätes (2) ausgebbar sind bzw. ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Ausgabeeinheit (12) ein im Bereich ei nes Armaturenbretts (6) und/oder unterhalb einer Windschutzscheibe (11) angeordneter Flachbildschirm ist, auf welchem die aufgenommene Abbildung (A) und/oder die ermittelten Teilabbildungen (A1, A2) des mobilen Endgerätes (2) ausgebbar sind bzw. ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät (2) in seiner vorgegebenen Position (P1, P2) mit einer Bedienschnittstelle (14) mindestens einer fahrzeugeigenen Bedieneinheit (15) verbindbar oder verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienschnittstelle (14) drahtgebunden oder drahtlos, insbesondere als Funkschnittstelle ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (15) ein Bedienelement (16, 18) eines Multifunktionslenkrades (17), eines Navigationssystems, einer Klimaanlage, eines Audiosystems, eines Mutimediasystems und/oder einer Zentralbedieneinheit (19) ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Aufnahmeeinheit (8) eine Videokamera, eine CMOS-Kamera, eine CCD-Kamera oder eine Infrarot-Kamera ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der optischen Aufnahmeeinheit (8) eine Infrarot-Strahlungsquelle zugeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät (2) in der vorgegebenen Position (P1, P2) mit einer Stromversorgungsschnittstelle verbindbar oder verbunden ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät (2) in der vorgegebenen Position mit einer Audioschnittstelle und/oder einer Videoschnittstelle verbindbar oder verbunden ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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