DE102007009423B4 - Vorrichtung mit einem elektrischen Kontaktelement sowie ein solches - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung, wie Motor oder Stromabnehmer, mit einem aus Kohlenstoff bestehenden oder diesen enthaltenden elektrischen Kontaktelement (10, 28), wie Kohlebürste oder Schleifleiste, wobei das elektrische Kontaktelement (10, 28) eine mittels einer Identifikation- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierung als ein in oder an dem elektrischen Kontaktelement (10, 28) integrierter Transponder (16) ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung, wie Motor oder Stromabnehmer, mit einem aus Kohlenstoff bestehenden oder diesen enthaltenden elektrischen Kontaktelement, wie Kohlebürste oder Schleifleiste, wobei das elektrische Kontaktelement eine mittels einer Identifikation- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist. Ferner nimmt die Erfindung Bezug auf ein elektrisches Kontaktelement, wie Kohlebürste oder Schleifelement als Funktionselement für eine Vorrichtung, wie Motor, wobei das elektrische Kontaktelement eine mittels einer Identifikation- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist.
- Zu Elementen, die die Funktion von Vorrichtungen wie z. B. eines Motors, einer Pumpe oder eines Stromabnehmers gewährleisten, gehören u. a. Kohlebürsten, die vom Hersteller der Vorrichtung vorgegebene Spezifikationen einhalten müssen. Hierdurch allein ist die Betriebssicherheit gewährt. Bei der Montage entsprechender Vorrichtungen kann es jedoch auftreten, dass elektrische Kontaktelemente eingebaut werden, die nicht gerätetypisch sind. Dies muss nicht zwingend bei einer Kontrolle festgestellt werden, so dass im Normalbetrieb die Gefahr besteht, dass eine Vorrichtung ausfällt. Eine Betriebssicherheit ist jedoch auch dann nicht gewährleistet, wenn z. B. beim Verschleiß von elektrischen Kontaktelementen diese durch dimensionsmäßig gleiche Bauteile ausgetauscht werden, ohne dass diese zwingend der Spezifikation des Ursprungsherstellers entsprechen müssen. Diesbezügliche Ersatzteile führen zu einer Gefährdung der Betriebssicherheit, die ausgeschlossen werden muss.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sichergestellt ist, dass diese mit vorgegebene Spezifikationen einhaltenden elektrischen Kontaktelementen bestückt ist.
- Zur Lösung der Aufgabe wird vorgeschlagen, dass die Kodierung als ein in oder an dem elektrischen Kontaktelement integrierter Transponder ausgebildet ist. Der Transponder ist mit einer Sende-Empfangseinheit wie Spule elektromagnetisch gekoppelt, die Bestandteil der Identifikations- und Auslöselektronik ist. Die Identifikations- und Auslöseelektronik kann einen Mikrocontroller mit einem Eingang umfassen, an dem die Sende-Empfangseinheit zum Auslesen der Kodierung des elektrischen Kontaktelementes angeschlossen ist, um mit zumindest einem Ausgang zur Erzeugung zumindest eines Schaltsignals verbunden zu sein. Über dieses Schaltsignal kann eine Steuerung aktiviert werden, um die Vorrichtung z. B. in Betrieb setzen zu können. Wird ein elektrisches Kontaktelement in die Vorrichtung eingebaut, das eine vorgegebene Kodierung nicht aufweist, wird ein entsprechendes Schaltsignal nicht erzeugt, so dass infolgedessen die Vorrichtung nicht in Betrieb genommen werden kann. Somit ist sichergestellt, dass nur zugelassene elektrische Kontaktelemente eingesetzt werden können. Dies ist z. B. bei elektrischen Maschinen oder Stromabnehmern von Bedeutung, in die Kohlebürsten bzw. Schleifleisten eingebaut werden, die vorgegebene Spezifikationen erfüllen müssen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
- Zwar ist es bekannt, Transponder zur Überwachung von Zuständen von Gegenständen wie Werkzeugen, Antrieben, Wellen oder Autoreifen einzusetzen. So ist Gegenstand der
DE 102 06 726 A1 ein Transponder zur Fahrzeugreifenidentifizierung, der einen Drucksensor oder einen Temperatursensor umfassen kann. - Parameter eines Werkzeugs können in einen Transponder nach der
DE 10 2005 035 069 A1 geschrieben werden, um einen situationsgerechten Einsatz zu ermöglichen. - Um zu überprüfen, ob ein Antrieb ortsgerecht eingebaut ist, wird nach der
ein Transponder verwendet.WO 2006/136253 A1 - Zur Kennzeichnung von Gegenständen, wie Verpackung, Verpackungsmaterial oder Maschinen und Maschinenelementen gelangen nach der
DE 101 45 413 A1 Transponder zum Einsatz. - Die
EP 1 522 425 B1 beschreibt RFID-Transponder, um den Verschleiß von Autoreifen überwachen zu können. - Bei der
wird eine Änderung der Identifizierungsfunktion eines RFID-Transponders zur Ermittlung des Verschleißes eines Greiferträgers einer Greiferwebmaschine genutzt.WO 2006/005598 A1 - Eine Meißelhalterung nach der
DE 44 15 824 C1 ist mit Sensoren bestückt, über die drahtlos eine mögliche Beschädigung eines von der Halterung aufgenommenen Meißels überwacht wird. - In ein Fördergut werden nach der
DE 195 24 856 C1 Transponder eingelegt, um den Verschleiß zu ermitteln. - Die
DE 10 2004 010 348 A1 bezieht sieh auf eine Verschleißerfassung durch Transponderzerstörung. Der Transponder wird dabei z. B. in eine Schnecke eines Kompaktors integriert. - Entsprechende Techniken wurden bisher nicht für Gegenstände aus Kohlenstoffmaterial verwendet. So wird zwar zum Beispiel nach der
EP 1 271 716 A1 ein Schleifkontakt mittels eines Sensors überwacht, über den berührungslos Signale an eine Auswerteeinheit übertragen werden. Nach einen Ausführungsbeispiel kann ein Temperatursensor in einem Sackloch des Schleifkontaktes angeordnet werden. Der Sensor ist über Leitungen mit einem Elektronikmodul verbunden, von dem aus berührungslos Signale an die Auswerteeinheit übertragen werden. - Insbesondere ist aufgrund der erfindungsgemäßen Lehre sichergestellt, dass nicht zugelassene Ersatzteile nicht in entsprechende Vorrichtungen eingebaut werden, da in diesem Fall die erforderliche Kodierung nicht vorliegt.
- Wird vorzugsweise die Kopplung zwischen Transponder und der Sende-Empfangseinheit auf RFID(Radio Frequency Identification)-Technik aufgebaut, so sind andere Techniken gleichfalls möglich, die auf einfache Weise eine elektronische Auslesung einer Kodierung ermöglichen. Beispielhaft sind Kodierungen zu nennen, die durch induktive Kopplung, Mikrowellen oder Close Coupling auslesbar sind.
- In bevorzugter Weise ist der Transponder derart in dem elektrischen Kontaktelement angeordnet, dass die Außenfläche des Transponders mit einer Außenseitenfläche des elektrischen Kontaktelementes fluchtet. Dies ist insbesondere bei Kohlebürsten von Vorteil, so dass diese in gewohnter Weise in Kohlebürstenführungen axial verschiebbar sind, ohne dass es Änderungen an den Kohlebürstenführungen selbst bedarf.
- Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Transponder auf einer Fläche des elektrischen Kontaktelementes aufzubringen wie zu kleben. Als weitere Lösungsmöglichkeit ist vorgesehen, dass der Transponder in einer Bohrung des elektrischen Kontaktelementes angeordnet ist.
- Die erfindungsgemäße Lehre ist jedoch auch geeignet, einen unzulässigen Verschleiß des elektrischen Kontaktelementes zu überwachen. So ist vorgesehen, dass der Transponder derart an und/oder in dem elektrischen Kontaktelement angeordnet ist, dass bei unzulässigem Verschleiß des elektrischen Kontaktelementes der Transponder funktionslos, also zerstört bzw. in einem Umfang beschädigt wird, dass Signale nicht mehr erzeugt werden können, die von der Identifikations-Auswertelektronik ausgelesen werden. In diesem Fall schaltet die Vorrichtung automatisch ab.
- Ferner besteht die Möglichkeit, dass bei Einsatz eines Transponders, dessen Signale temperaturabhängig sind, die Temperatur des elektrischen Kontaktelementes bzw. der Vorrichtung zu überwachen. Somit kann z. B. beim Überschreiten einer maximal zulässigen Betriebstemperatur ein Signal ausgelöst und/oder durch die Auswerteelektronik die Vorrichtung ausgeschaltet werden.
- Die Erfindung zeichnet sich jedoch auch durch ein elektrisches Kontaktelement, wie Kohlebürste oder Schleifelement als Funktionselement für eine Vorrichtung, wie Motor, wobei das elektrische Kontaktelement eine mittels einer Identifikations- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist, dadurch aus, dass die Kodierung als ein in oder an dem elektrischen Kontaktelement integrierter Transponder ausgebildet ist.
- Weiter Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmen Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sonder auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer Sende-Empfangseinheit und eines Transponders, -
2 eine Kohlebürste mit Transponder und -
3 eine Dichtung mit Transponder. - Um zu überprüfen, ob in Vorrichtungen wie Motoren, Pumpen, Stromabnehmern oder sonstigen Anordnungen und Geräten bestimmungsgemäße Funktionselemente, die aus Kohlenstoff bestehen oder diese enthalten, eingebaut sind, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Funktionselemente mit einer Kodierung versehen sind, die mittels einer Identifikations-Auswerteelektronik auslesbar ist. Durch die entsprechende Kodierung ist sichergestellt, dass weder bei der Montage falsche Funktionselemente eingebaut werden, noch dass zu einem späteren Zeitpunkt z. B. verschlissene oder beschädigte Funktionselemente durch solche ausgetauscht werden, die vom Hersteller nicht zugelassen werden. Insbesondere ist durch die diesbezügliche Maßnahme sichergestellt, dass unzulässigerweise kopierte Funktionselemente die Möglichkeit eröffnen, dass die Vorrichtung in Betrieb genommen wird, wodurch eine Gefährdung gegeben wäre.
- Eine entsprechende Kodierung ermöglicht jedoch auch, dass die Vorrichtung dann außer Betrieb gesetzt wird, wenn eine Beschädigung oder ein unzulässiger Verschleiß erfolgt ist. In diesem Fall wird die Kodierung zerstört oder so beschädigt, dass von der Identifikations- und Auswertelektronik Signale nicht mehr auslesbar sind mit der Folge, dass die Identifikations- und Auswerteelektronik das zum Betrieb der Vorrichtung erforderliche Signal unterbricht oder ein Signal generiert mit der Folge, dass die Vorrichtung selbst außer Funktion gesetzt wird.
- Bevorzugte Anwendungsbeispiele für entsprechende mit einer Kodierung versehene Funktionselemente sind den
2 und3 zu entnehmen. So ist in2 eine Kohlebürste10 im Schnitt dargestellt, die axial verschiebbar in einer Halterung12 führbar ist. Bei der Kohlebürste10 handelt es sich beispielhaft um eine Schichtkohlebürste. Weist die Schichtkohlebürste10 z. B. Abmessungen von üblichen Blockkohlebürsten auf, so besteht das Risiko, dass in dem Kohlehalter12 keine Schichtkohlebürste, sondern eine normale Kohlebürste eingesetzt wird, wodurch die Funktionstüchtigkeit der mit der Kohlebürste bestückten Maschine beeinflusst werden würde. - Um diesbezügliche Fehler auszuschließen, weist die Kohlebürste
10 in einer ihrer Querseiten, und zwar im Ausführungsbeispiel in der Seite14 , einen mit einer Kodierung beschriebenen Transponder16 auf, dem in dem Träger12 eine Sende-Empfangseinheit18 einer Identifikation- und Auswerteelektronik zugeordnet ist. Wird von der Sende-Empfangseinheit18 und der nachgeschalteten Identifikation- und Auswerteelektronik eine Kodierung festgestellt, die einer Kohlebürste entspricht, die als bestimmungsgemäß für den Träger12 mit der den Träger12 aufweisenden Maschine identifiziert wird, so wird von der Identifizierungs- und Auswerteelektronik ein Signal erzeugt, dass die Maschine freigibt, um diese in Betrieb setzen zu können. - In der
1 ist eine schematische Darstellung der Sender-Empfangseinheit18 mit Antenne20 sowie dem Transponder16 mit Antenne22 wiedergegeben. Der Transponder16 umfasst des Weiteren einen Mikrochip24 . Der induktiv gekoppelte Transponder16 wird passiv betrieben. Dies bedeutet, dass die zum Betrieb des Mikrochips24 benötigte Energie durch die als Lesegerät zu bezeichnenden Sender- und Empfangseinheit18 zur Verfügung gestellt wird. Von der Antenne20 des Lesegeräts18 wird hierzu üblicherweise ein starkes hochfrequentes elektromagnetisches Feld erzeugt, welches den Querschnitt der Spulenfläche der Antenne20 und den Raum um die Antenne20 durchdringt. Da die Wellenlänge der verwendeten Frequenzbereiche um ein Vielfaches größer ist, als die Entfernung zwischen der Antenne20 des Lesegeräts18 und der Antenne22 des Transponders16 , wird das elektromagnetische Feld als einfaches magnetisches Wechselfeld26 behandelt, das die Antennenspule22 des Transponders16 durchdringt, so dass durch Induktion an der Antennenspule22 des Transponders16 eine Spannung erzeugt wird. Diese Spannung reicht zur Energieversorgung des Datenträgers (Mikrochip24 ). - Wird ein resonanter Transponder in das magnetische Wechselfeld der Antenne
20 des Lesegeräts18 gebracht, so entzieht dieser dem magnetischen Feld Energie. Die dadurch hervorgerufene Rückwirkung des Transponders auf der Antenne20 des Lesegeräts18 kann als transformierte Impedanz in der Antennenspule20 des Lesegeräts18 dargestellt werden, Das Ein- und Ausschalten eines Lastwiderstands der Antenne22 des Transponders16 bewirkt eine Veränderung der Impedanz und damit Spannungsänderung an der Antenne20 des Lesegeräts18 . - Dies entspricht in der Wirkung einer Amplitudenmodulation der Spannung der Antennenspule
20 des Lesegeräts18 durch den entfernten Transponder16 . Steuert man das An- und Ausschalten des Lastwiderstands durch Daten, so können diese Daten vom Transponder16 auf das Lesegerät18 übertragen werden. Liegt eine entsprechende Resonanz und somit eine ordnungsgemäße Kodierung vor, so wird von der Identifikations- und Auswerteelektronik, in der das Lesegerät18 integriert ist, ein Signal erzeugt, über das erwähntermaßen die Maschine, die die ordnungsgemäße Kohlebürste10 enthält, betriebsbereit geschaltet werden kann. Entsprechende Überwachungseinrichtungen können in sämtlichen in der Maschine vorhandenen Kohlebürsten oder sonstigen Funktionselementen vorgesehen sein. - In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Transponder
16 derart in der Kohlebürste10 integriert ist, dass ein Zerstören dann erfolgt, wenn die Kohlebürste10 unzulässig verschlissen wird. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit mehr, dass von dem Lesegerät18 Informationen aus dem Transponder16 ausgelesen werden mit der Folge, dass von der Identifikations- und Auswerteelektronik ein Signal zum Abschalten der Maschine generiert wird. - Wie sich aus der
2 ergibt, fluchtet die Außenseite des Transponders16 mit einer Außenfläche der Kohlebürsten10 , so dass infolge dessen die Kohlebürste10 in üblicher Art in dem Kohlehalter12 geführt werden kann. - Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Transponder
16 in einer Bohrung der Kohlebürste10 eingebracht wird, die z. B. mit Kohlenstoffmaterial verschlossen wird. - Ist ein bevorzugtes Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Lehre bei stromübertragenden Funktionselementen zu sehen, die aus Kohlenstoff bestehen oder diesen enthalten, und insbesondere elektronische Kontaktelemente sind, so ist die erfindungsgemäße Lehre jedoch hierauf nicht beschränkt. Ein Einsatz z. B. bei Dichtungsringen
28 wie Gleitringdichtungen ist gleichfalls möglich, wie anhand der3 verdeutlicht wird. Insoweit ist das anspruchsmäßig berücksichtigte Merkmal „elektronisches Kontaktelement” entsprechend zu werten. - Um sicherzustellen, dass eine Welle
30 über eine herstellerseitig vorgegebene Dichtung28 gegenüber einem Lager32 abgedichtet ist, ist in der Dichtung28 ein Transponder34 integriert, dem entsprechend den Erläuterungen im Zusammenhang mit den1 und2 ein Lesegerät36 zugeordnet ist, das Bestandteil einer Identifikations- und Auswerteelektronik ist, um überprüfend feststellen zu können, ob es sich bei der Dichtung28 um eine bestimmungsgemäße Dichtung handelt. Sollte dies nicht zutreffen, also von dem Lesegerät36 nicht die zum Freigeben der Dichtung erforderliche Kodierung gelesen werden, so wird ein Signal generiert, das dem Nutzer anzeigt, dass die Dichtung28 nicht den vorgegebenen Spezifizierungen entspricht oder gegebenenfalls beschädigt ist, so dass eine Überprüfung und Austausch erforderlich wird. - Des Weiteren bietet die erfindungsgemäße Lehre auch die Möglichkeit, eine Temperaturüberwachung eines Funktionselementes bzw. der das Funktionselement enthaltende Vorrichtung vorzunehmen, sofern ein Transponder eingesetzt wird, dessen Signale bzw. Art der Signale temperaturabhängig sind. In diesem Fall kann bei Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur wie einer Betriebstemperatur mittels der Auswerteelektronik die das Funktionselement enthaltende Vorrichtung ausgeschaltet werden.
- Die anhand der Figuren erläuterten Beispiele anhand einer Kohlebürste und einer Dichtung sind nicht schutzeinschränkend auszulegen. Vielmehr ist die erfindungsgemäße Lehre z. B. auch für Pumpenschieber oder Schleifleisten von Stromabnehmer anwendbar.
Claims (16)
- Vorrichtung, wie Motor oder Stromabnehmer, mit einem aus Kohlenstoff bestehenden oder diesen enthaltenden elektrischen Kontaktelement (
10 ,28 ), wie Kohlebürste oder Schleifleiste, wobei das elektrische Kontaktelement (10 ,28 ) eine mittels einer Identifikation- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierung als ein in oder an dem elektrischen Kontaktelement (10 ,28 ) integrierter Transponder (16 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dass die Identifikation- und Auswerteelektronik einen Mikrocontroller umfasst mit einem Eingang, an dem eine Sende-Empfangseinheit (
18 ) zum Auslesen der Kodierung des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeschlossen ist, und mit zumindest einem Ausgang zur Erzeugung eines Signals. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplung zwischen Transponder (
16 ,34 ) und der Sende-Empfangseinheit (18 ,36 ) auf RFID-Technik basiert. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) als Mikrochip ausgebildet ist bzw. einen solchen enthält. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) auf der Oberfläche des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) in einer Aussparung des elektrischen Kontaktelementes (10 ) angeordnet ist und außenoberflächenseitig fluchtend zu einer Oberflächenseite (14 ) des elektrischen Kontaktelementes (10 ) verläuft. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) in einer Bohrung des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) derart an und/oder in dem elektrischen Kontaktelement (10 ,28 ) angeordnet und/oder ausgebildet ist, dass bei unzulässigem Verschleiß und/oder unzulässiger Beschädigung des elektrischen Kontaktelementes und/oder unzulässiger Temperatur des elektrischen Kontaktelementes bzw. der dieses entnehmenden Vorrichtung der Transponder funktionslos ist und/oder die Auswerteelektronik die Vorrichtung funktionslos setzt. - Elektrisches Kontaktelement (
18 ,28 ), wie Kohlebürste oder Schleifelement als Funktionselement für eine Vorrichtung, wie Motor, wobei das elektrische Kontaktelement eine mittels einer Identifikation- und Auswerteelektronik auslesbare Kodierung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierung als ein in oder an dem elektrischen Kontaktelement (10 ,28 ) integrierter Transponder (16 ) ausgebildet ist. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikations- und Auswerteelektronik einen Mikrocontroller umfasst mit einem Eingang, an dem eine Sende-Empfangseinheit (
18 ) zum Auslesen der Kodierung des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeschlossen ist, und mit zumindest einem Ausgang der Erzeugung eines Signals. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplung zwischen Transponder (
16 ,34 ) und der Sende-Empfangseinheit (18 ,36 ) auf RFID-Technik basiert. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) als Mikrochip ausgebildet ist bzw. einen solchen enthält. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,34 ) auf der Oberfläche des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeordnet ist. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ) in einer Aussparung des elektrischen Kontaktelementes (10 ) angeordnet ist und außenoberflächenseitig fluchtend zu einer Oberflächenseite (14 ) des elektrischen Kontaktelementes (10 ) verläuft. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ,28 ) in einer Bohrung des elektrischen Kontaktelementes (10 ,28 ) angeordnet ist. - Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
16 ) derart an und/oder in dem elektrischen Kontaktelement (10 ,28 ) angeordnet und/oder ausgebildet ist, dass bei unzulässigem Verschleiß und/oder unzulässiger Beschädigung des elektrischen Kontaktelementes und/oder unzulässiger Temperatur des elektrischen Kontaktelementes bzw. der dieses entnehmenden Vorrichtung der Transponder funktionslos ist und/oder die Auswerteelektronik die Vorrichtung funktionslos setzt.
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