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Die
Erfindung betrifft einen Tisch, insbesondere Schreib- oder Arbeitstisch,
umfassend eine mittels Tischbeinen abgestützte Tischplatte, die eine
im Wesentlichen horizontale Arbeitsfläche bildet. Darüber hinaus
sind mit mehreren erfindungsgemäßen Tischen
arrangierte Anordnungen geschützt.
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In
Büros werden üblicherweise
Schreibtische mit einer Rechteckform verwendet, deren Abmessungen
weitgehend normiert sind. Die rechteckige Formgebung ist insofern
nachteilig, da das Rechteck einseitig gerichtet ist und eine Variabilität hinsichtlich der
Stellung des Schreibtisches innerhalb eines Büroraumes kaum möglich ist.
Dieses führt
häufig dazu,
dass die an dem Schreibtisch arbeitende Person eine Sitzposition
seitlich zur Eingangstür
einnehmen muss und dadurch der eintretenden Person die „kalte
Schulter" zeigt.
Ein weiteren Nachteil stellt die schlechte Raumausnutzung eines
rechteckigen Schreibtisches dar, bei dem ein Grossteil der zur Verfügung stehenden
Arbeitsfläche
außerhalb
des Wirkradius einer daran arbeitenden Person liegt und somit aus
der Sitzposition kaum genutzt werden kann.
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Neben
den vorstehend in ihren Abmessungen standardisierten Büroschreibtischen
sind Arbeitstische mit einer quadratischen Arbeitsfläche bekannt
geworden. Diese lassen sich zwar gleichermaßen durch den Anbau weiterer
Tische in allen Richtungen erweitern, weisen aber dafür ein noch
ungünstigeres
Verhältnis
der im Wirkradius nutzbaren Arbeitsfläche zum gesamten Raumbedarf
des Tisches auf.
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Demzufolge
lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Tisch bereitzustellen,
der eine schräg
zur Raumachse gerichtete Sitzposition bei einer optimierten Ausnutzung
der Arbeitsfläche
ermöglicht.
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Eine
weitere Teilaufgabe besteht darin, einen standardisierten Tisch
derart weiterzuentwickeln, dass eine Vielzahl von Erweiterungsmöglichkeiten unter
Berücksichtigung
der bestehenden Raumabmessungen realisierbar sind.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem
Tisch gelöst,
bei dem die Tischplatte eine Fünfeckform
aufweist, welche aus einer ursprünglich rechtwinkligen
Dreieckform gebildet ist, wobei deren beiden Katheten in einem vorgegebenen
Seitenabstand durch jeweils darauf senkrecht stehende und bis zur
Hypotenuse verlaufende Seitenkanten geschnitten sind.
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Definitionsgemäß sind die
Katheten eines rechtwinkligen Dreiecks die Seiten des Dreiecks,
die den rechten Winkel einschließen. Die Bezeichnung „Kathete" wurde für die entsprechenden
Seiten der aus der Dreieckform entstandenen Fünfeckform beibehalten.
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Der
erfindungsgemäße Tisch
löst die
starre und bürokratische
Form eines sperrigen Rechtecktisches ab. Für die an dem Tisch arbeitende
Person ergibt sich vielmehr eine dem Besucher mehr zugewandte 45° Sitzposition,
welche ein freieres Raumgefühl
ermöglicht
und den Blick raumdiagonal freigibt.
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Die
zwischen den Seitenkanten verlaufende Hypotenuse ist vorzugsweise
als Funktionsseite vorgesehen und dient in erster Linie der an dem
Tisch sitzenden Person als Sitzplatzseite.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der jeweilige Seitenabstand zwischen 0,90 m und 1,20 m, besonders
bevorzugt 1,00 m bis 1,20 m, gewählt. Mit
diesen Maßen
ist sichergestellt, dass der efindungsgemäße Tisch in Büroräume gestellt
werden kann, in denen derzeit konventionelle Rechtecktische mit
einem Standardmaß von
2,00 m × 1,00
m beziehungsweise 1,50 m × 0,75
m Verwendung finden. Insbesondere ermöglicht ein Seitenabstand von
ca. 1,00 m eine Integration des Tisches in bereits bestehende Möblierungen,
da konventionelle Tische seitlich angestellt werden können.
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Es
hat sich auch als günstig
herausgestellt, wenn die Länge
der jeweiligen Seitenkante zwischen 0,30 m und 0,60 m, besonders
bevorzugt 0,50 m, gewählt
ist. Diese Abmessungen ermöglichen
das Unterstellen eines Bürocontainers
beidseitig der Funktionsseite, wobei der Bürocontainer dennoch eine ausreichend
große
Breite zum Einlegen von DIN-A-4 Papier aufweist. Noch längere Seitenkanten
würden
zu einer Verkleinerung der Funktionsseite führen, die unter Umständen nicht
mehr akzeptabel wäre.
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Ein
wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Tisches liegt in der Möglichkeit,
die Tischplatte lediglich über
drei Tischbeine abzustützen.
Die drei Tischbeine sorgen für
eine wackelfreie Stellung des Tisches. Eine gleichmäßig verteilte
Abstützung
mit drei Tischbeinen ist bei einem Rechtecktisch kaum realisierbar.
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Zweckmäßigerweise
ist ein Tischbein in der Symmetrieachse im Bereich der aufeinander
treffenden Katheten und jeweils ein weiteres Tischbein beidseitig
der Symmetrieachse angeordnet.
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Vorteilhafterweise
befinden sich die beidseitig der Symmetrieachse angeordneten Tischbeine
im Bereich der Seitenkanten, beispielsweise in einem Abstand entsprechend
der halben Länge
der jeweiligen benachbarten Seitenkante von der diese schneidenden
Kathete.
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Gemäß einer
günstigen
Ausgestaltung ist unter einer Seitenkante achsparallel zu einer
der Katheten ein Bürocontainer
angebracht, der mit einer Tiefe entsprechend dem Seitenabstand ausgebildet ist.
Dadurch kann der Bürocontainer
eine außerordentlich
große
Tiefe aufweisen, die beispielsweise das Einlagern von großen Posterrollen
etc. ermöglicht.
Sofern achsparallel zu der zweiten Kathete ebenfalls ein weiterer
Bürocontainer
in rechtwinkliger Ausrichtung zu dem ersten Container angebracht sein
soll, muss dieser mit einer entsprechend verringerten Tiefe ausgebildet
sein.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist es notwendig, die im Einwirkungsbereich des jeweiligen Bürocontainers
liegenden Tischbeine in diesen zu integrieren oder U-förmig auszuführen, so
dass der Bürocontainer
zwischen zwei senkrecht stehenden Schenkeln positioniert ist.
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Die
Teilaufgabe wird mit einer Anordnung gelöst, bei der ein erster erfindungsgemäßer Tisch
mit mindestens einem weiteren identischen Tisch zu einem zusammenhängenden
Möbelelement
ergänzt ist.
Dabei grenzt in einer ersten Ausführung der Erfindung die erste
Kathete des ersten Tisches unmittelbar an die zweite Kathete des
zweiten Tisches an. Hierdurch ergeben sich zwei benachbarte Sitzplätze, deren
Symmetrieachsen sich unter einem Winkel von 90° schneiden.
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Für einen
noch größeren Bedarf
an Arbeitsfläche
ist es auch möglich,
die vorstehend beschriebene Anordnung durch Ergänzung eines dritten oder vierten
Tisches anzupassen, wobei diese derart an den ersten und zweiten
Tisch angestellt sind, dass jeweils die erste Kathete an der zweiten
Kathete des benachbarten Tisches angrenzt. In diesem Sinne ergibt
sich eine Tisch-Insel mit insgesamt vier Sitzplätzen. Die an gegenüberstehenden
Tischen sitzenden Personen sind frontal zueinander ausgerichtet.
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Eine
alternative Anordnung mindestens eines ersten und eines zweiten
erfindungsgemäßen Tisches
zu einem zusammenhängenden
Möbelelement
ergibt sich, wenn eine der Seitenkanten des ersten Tisches an einer
der Katheten des zweiten Tisches angrenzt. Die aneinander gestellten
Tische sind dabei alle im gleichen Richtungssinn ausgerichtet und
lediglich seitenversetzt zueinander angeordnet.
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Um
möglichst
wenig verletzungsträchtige vorstehende
Ecken zu erhalten, sollte die Seitenkante des ersten Tisches unmittelbar
in die Hypotenuse des zweiten Tisches übergehen.
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Zwei
erfindungsgemäße Tische
können
auch dadurch zu einem zusammenhängenden
Möbelelement
kombiniert werden, dass zwischen den zueinander ausgerichteten Hypotenusen
ein Funktionselement eingesetzt ist. Bei dieser Ausführungsform dient
die Funktionsseite nicht als Sitzplatz, sondern zur Anbindung des
Funktionselementes an die beiden gegensinnig ausgerichteten Tische.
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Bei
dem Funktionselement kann es sich beispielsweise um eine zusätzliche
Tischplatte oder auch um einen Blumenkübel handeln, der insbesondere
im Gastronomieumfeld einzelne Tische räumlich voneinander abtrennt
und dadurch die an den Tischen sitzenden Personen voneinander distanziert. Das
Funktionselement kann eine Rechteckform oder eine quadratische Form
aufweisen, wobei mindestens zwei gegenüberliegende Kantenlängen der
Länge der
Hypotenuse entsprechen sollten.
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Gemäß einer
weiteren Anordnung der erfindungsgemäßen Tische zu einem zusammenhängenden
Möbelelement,
grenzt die Seitenkante des ersten Tisches an die Seitenkante des
zweiten Tisches an. Die Tische sind dabei jeweils um 180° gedreht
zueinander ausgerichtet.
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Alternativ
zu den vorstehend beschriebenen Anordnungen ist es auch möglich, ein
zusammenhängendes
Möbelelement
herzustellen, indem die Hypotenusen des ersten und zweiten Tisches
zueinander ausgerichtet sind und zwischen den zueinander stehenden
jeweiligen Seitenkanten des ersten zweiten Tisches eine Anbauplatte
einzusetzen. Diese kann funktional als Tischplatte, Blumenkübel oder Regalturm
ausgebildet sein.
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Die
Anbauplatte kann insbesondere eine quadratische Form aufweisen,
deren Kantenlänge der
Länge der
Seitenkanten entspricht.
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Weitere
Ausführungsformen
ergeben sich durch die Kombination des erfindungsgemäßen Tisches
mit rechteckigen konventionellen Möbelelementen, wie beispielsweise
Tischplatten oder Regalböden,
die an mindestens einer der Seitenkanten oder Katheten angreifen.
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Zum
besseren Verständnis
wird die Erfindung nachfolgend anhand von insgesamt neun Figuren
erläutert.
Es zeigen dabei die:
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1:
eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Tisch;
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2:
eine Draufsicht gemäß 1 mit
zwei untergebauten Bürocontainern;
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3a:
eine Draufsicht gemäß 1 und vergleichend
auf einen quadratischen Tisch mit jeweiligem Wirkradius eines Benutzers;
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3b:
eine Draufsicht gemäß 1 mit Wirkradien
von drei Benutzern;
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4:
eine erste Anordnung von zwei Tischen zu einem zusammenhängenden
Möbelelement;
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5:
eine erste Anordnung von vier Tischen zu einem zusammenhängenden
Möbelelement;
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6:
eine zweite Anordnung von drei Tischen zu einem zusammenhängenden
Möbelelement;
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7:
eine dritte Anordnung von zwei Tischen zu einem zusammenhängenden
Möbelelement;
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8:
eine vierte Anordnung von vier Tischen zu einem zusammenhängenden
Möbelelement
und
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9:
eine fünfte
Anordnung von zwei Tischen zu einem zusammenhängenden Möbelelement.
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Die 1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Tisch 1 beziehungsweise
dessen in der Draufsicht sichtbare Tischplatte 3, die über ihre
vollständige
horizontale Erstreckung als plane Arbeitsfläche 4 ausgebildet
ist.
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Die
Tischplatte 3 ist aus einem ursprünglichen rechtwinkligen Dreieck
herausgelöst
und durch eine erste und zweite Kathete X, Y aufgespannt. Vom Schnittpunkt
der beiden Katheten X, Y aus, enden diese unter einem Seitenabstand
x1, y1 in rechtwinklig dazu
verlaufenden Seitenkanten 5a, 5b. Die Seitenabstände x1, y1 sind dem Betrag
nach gleich gewählt, so
dass der Tisch 1 eine symmetrische Grundform aufweist.
Die Seitenkanten 5a, 5b verlaufen geradlinig bis
zu der Hypotenuse H des ursprünglichen rechtwinkligen
Dreiecks. Um eine symmetrische Form des Tisches 1 zu erzielen,
sind auch die Seitenkanten 5a, 5b in gleicher
Länge x2, y2 ausgeführt.
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Die
Hypotenuse H zwischen den Seitenkanten 5a, 5b ist
als Funktionsseite 6 definiert und dient in der Ausführungsform
gemäß 1 als
Sitzplatz 9.
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Mittig
durch die Funktionsseite 6 verläuft in Richtung des Schnittpunktes
der Katheten X, Y in Form einer Winkelhalbierenden die Symmetrieachse S.
In dieser Symmetrieachse S befindet sich in räumlicher Nähe zu dem Schnittpunkt der
Katheten X, Y ein erstes Tischbein 2c. Zwei weitere Tischbeine 2a, 2b sind
im Bereich der Seitenkanten 5a, 5b vorgesehen,
wobei diese entsprechend der halben Länge x2, y2 von der jeweiligen Kathete X, Y beabstandet
sind und dadurch mittig unter den Seitenkanten 5a, 5b stehen.
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In
der 2 ist der Tisch 1 ebenfalls in einer Draufsicht
dargestellt und weist zusätzlich
als Unterbau zwei Bürocontainer 7a, 7b auf.
Die Breite des Bürocontainers 7a entspricht
annähernd
der Länge y2 (siehe 1) der Seitenkante 5a,
von welcher aus auch der Zugriff auf den Bürocontainer 7a erfolgt.
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Die
Tiefe 8 des Bürocontainers 7a korrespondiert
mit dem Seitenabstand x1 (siehe 1),
so dass der Bürocontainer 7a mit
seiner äußerst großen Tiefe
auch zur Aufnahme langer Gegenstände
geeignet ist.
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Der
rechtwinklig zu dem Bürocontainer 7a ausgerichtete
Bürocontainer 7b weist
dagegen nur etwa eine halbe Tiefe 8 des Bürocontainers 7a auf. Der
Zugriff auf den Bürocontainer 7b erfolgt
von der Seitenkante 5b.
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Die 3a verdeutlicht
die effektive Raumausnutzung des Tisches 1 ausgehend von
dem Sitzplatz 9. Einer auf dem Sitzplatz 9 befindlichen
Person ist es möglich,
in einem Wirkradius 10 über
die gesamte Breite der Funktionsseite 6 bis über die
Tischmitte hinweg zu greifen.
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Vergleichend
ist mittels gepunkteter Linien der gleiche Wirkradius 10 einer
mittig an einem in seiner Kantenlänge gleich großen, jedoch
quadratischen Tisch sitzenden Person dargestellt. Hierbei wird deutlich,
dass es bei dem quadratischen Tisch kaum möglich ist, annähernd die
Tischmitte zu erreichen. Aber auch die seitlichen Tischenden liegen
bereits außerhalb
der Reichweite einer daran sitzenden Person.
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Eine ähnlich effektive
Raumausnutzung ergibt sich auch aus der Darstellung der 3b,
in der an dem Tisch 1 drei Sitzplätze 9 in Umfangsrichtung verteilt
um den Tisch 1 vorgesehen sind. Ein erster Sitzplatz 9 ist
mittig vor der Funktionsseite 6 und die beiden weiteren
Sitzplätze 9 jeweils
mittig vor der ersten und zweiten Kathete X, Y angeordnet. Bei gleichem
Wirkradius 10 kommt es zu keinen Überschneidungen und einer optimalen
räumlichen
Ausnutzung der Tischplatte 3.
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Die 4 zeigt
eine erste Anordnung von zwei Tischen 1a, 1b zu
einem zusammenhängenden Möbelelement 100.
Dabei wurde der Tisch 1b gegenüber dem Tisch 1a um
90° im Uhrzeigersinn
gedreht, so dass nunmehr die erste Kathete X des ersten Tisches 1a auf
ihrer ganzen Länge
x1 (siehe 1 und 2)
mit der zweiten Kathete Y des zweiten Tisches 1b in Kontakt
steht. Die Funktionsseiten 6 des ersten und zweiten Tisches 1a, 1b mit
den davor befindlichen Sitzplätzen 9 sind
demzufolge unter einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet.
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Die 5 stellt
dieselbe konzeptionelle Ausführungsform
wie die vorstehend beschriebene dar, bei der jedoch zwei weitere
Tische 1c und 1d an das bereits in 4 gezeigte
Tischpaar 1a, 1b gebaut sind. Die erste Kathete
X grenzt dabei jeweils an die zweite Kathete Y des unmittelbar benachbarten
Tisches 1a, 1b, 1c, 1d. Auf
diese Weise entsteht aus den vier einzelnen Tischen 1a, 1b, 1c, 1d eine
Tischinsel mit vier schräg
gegenüberliegenden
Funktionsseiten 6, vor denen Sitzplätze 9 angeordnet sind.
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Die 6 zeigt
eine zweite Anordnung mit insgesamt drei Tischen 1a, 1b, 1c,
die jedoch beliebig durch das Anstellen weiterer Tische verlängert werden
kann. Die drei Tische 1a, 1b, 1c sind
gleichartig ausgerichtet, wobei immer die Seitenkante 5a in Kontakt
mit der zweiten Kathete Y des benachbarten Tisches 1b, 1c steht.
Die Funktionsseite 6 geht ohne Unterbrechung in die Seitenkante 5b des
benachbarten Tisches 1b, 1c über. Auf der Seitenkante 5 gegenüberliegenden
Seite bilden die erste Kathete X und die zweite Kathete Y des benachbarten
Tisches 1b, 1c eine Treppenstruktur. Die Erstreckung
eines entsprechend 6 gebildeten Möbelelementes 100 entwickelt
sich beim Anbauen weiterer Tische rechtwinklig zur Symmetrieachse
S (siehe 1).
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Ebenso
ist es möglich,
die Tische 1a, 1b, 1c mit spiegelbildlichem
Richtungssinn aneinanderzustellen. In diesem Fall wären die
Seitenkante 5b eines ersten Tisches 1a und die
erste Kathete X eines zweiten Tisches 1b zueinander benachbart.
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Eine
dritte Anordnung von einem ersten und zweiten Tisch 1a, 1b zeigt
die 7. Bei dieser Anordnung sind die Tische 1a, 1b zueinander
beabstandet und mit ihrer Funktionsseite 6 zueinander ausgerichtet.
An der Funktionsseite 6 des ersten und zweiten Tisches 1a, 1b greift
ein diese verbindendes Funktionselement 11 an. Insbesondere
in der Gastronomie aber auch in Wartebereichen kann das Funktionselement 11 beispielsweise
aus einem Blumenkübel
oder ähnlichem
bestehen, so dass eine auflockernde, räumliche Trennung der einzelnen
Tische 1a, 1b erfolgt. Das Funktionselement 6 weist
in der Draufsicht eine rechteckige Form auf, wobei deren gegenüberliegenden
Kantenlängen
ungefähr
der Länge
der Funktionsseite 6 entsprechen. Grundsätzlich ist
es auch möglich,
ein Funktionselement 6 mit einer Quadratform zu wählen.
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Die 8 zeigt
eine weitere vierte Anordnung mehrerer erfindungsgemäßer Tische 1a, 1b, 1c, 1d in
einer Draufsicht. Hierbei ist jeder zweite Tisch 1b, 1d um
180° gegenüber den
Tischen 1a, 1c gedreht, wobei die Seitenkante 5a stets
auf voller Länge
an der Seitenkante 5a des unmittelbar benachbarten Tisches 1a, 1b, 1c, 1d anliegt.
In gleicher Weise stehen auf ihrer ganzer Länge die Seitenkanten 5b benachbarter
Tische 1b, 1c paarweise in Kontakt. Die Erstreckung
eines entsprechend 8 gebildeten Möbelelementes 100 entwickelt
sich beim Anbauen weiterer Tische rechtwinklig zur Symmetrieachse
S (siehe 1).
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Eine
fünfte
Anordnung von zwei Tischen 1a, 1b zu einem zusammenhängenden
Möbelelement 100 ist
in 9 dargestellt. Hierbei ist der zweite Tisch 1b spiegelsymmetrisch
zu dem ersten Tisch 1a ausgerichtet, so dass die Funktionsseiten 6 beider
Tische 1a, 1b einander zugewandt sind und unmittelbar
aneinander grenzen. In den aus der Seitenkante 5a des ersten
Tisches 1a und der Seitenkante 5b des zweiten
Tisches 1b aufgespannten Freiraum ist eine Anbauplatte 12 eingesetzt.
Auf der gegenüberliegenden
Seite befindet sich ein aus der Seitenkante 5b des ersten
Tisches 1a und der Seitenkante 5a des zweiten
Tisches 1b aufgespannter Bauraum, in den ebenfalls eine
Anbauplatte 12 eingesetzt wurde. Beide Anbauplatten 12 besitzen
eine quadratische Form, deren Kantenlänge 13 der Länge x2, y2 (siehe 1)
entspricht. Durch das Einsetzen der beiden Anbauplatten 12 entsteht
aus zwei erfindungsgemäßen Tischen 1a, 1b ein
größerer konventioneller
quadratischer Tisch.
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- 1
- Tisch
- 1a
- erster
Tisch
- 1b
- zweiter
Tisch
- 1c
- dritter
Tisch
- 1d
- vierter
Tisch
- 2a,
b, c
- Tischbein
- 3
- Tischplatte
- 4
- Arbeitsfläche
- 5a,
b
- Seitenkante
- 6
- Funktionsseite
- 7a,
b
- Bürocontainer
- 8
- Tiefe
Bürocontainer
- 9
- Sitzplatz
- 10
- Wirkradius
- 11
- Funktionselement
- 12
- Anbauplatte
- 13
- Kantenlänge Anbauplatte
- 100
- Möbelelement
- H
- Hypotenuse
- S
- Symmetrieachse
- X
- erste
Kathete
- Y
- zweite
Kathete
- x1
- Seitenabstand
- y1
- Seitenabstand
- x2
- Länge Seitenkante 5b
- y2
- Länge Seitenkante 5a