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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Lackversorgungssystem für die Lackwerke
einer Druckmaschine, mit einer Anzahl von Versorgungsstationen,
die den einzelnen Lackwerken zugeordnet sind.
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Die
Lackwerke einer Druckmaschine, die zum Bedrucken einer Oberfläche mit
einem Lack verwendet wird, müssen
durch entsprechende Versorgungseinrichtungen gespeist werden. Jedem
Lackwerk ist daher üblicherweise
eine eigene Versorgungsstation zugeordnet, die einen Lackbehälter umfassen
kann. Der Lack wird aus dem Behälter
durch eine Umwälzeinrichtung
wie etwa ein Pumpe zum Lackwerk gefördert. Überschüssiger Lack kann vom Lackwerk
in den Behälter
rückgeführt werden,
so dass ein geschlossener Kreislauf entsteht.
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Ist
der Behälter
leer, muß er
durch einen vollen Behälter
ersetzt werden. Insbesondere bei Druckmaschinen, die eine größere Anzahl
von Lackwerken umfassen, führt
dieser Austausch zu einem unerwünschten
Arbeitsaufwand. Zudem müssen
die Behälter
ständig
zwischen den einzelnen Lackwerken im Drucksaal und einem Lager hin
und her transportiert werden, in welchem gefüllte Behälter vorgehalten und leere
Behälter
abgestellt werden können,
so dass eine aufwändige
Logistik erforderlich ist. Die große Anzahl notwendiger Behälter führt zu erheblichen
Kosten. Ein weiterer Nachteil der bekannten Systeme liegt darin,
dass der Druckprozeß zum
Behälterwechsel
unterbrochen werden muß,
bis ein neuer Behälter
angeschlossen ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Lackversorgungssystem
der eingangs genannten Art zu schaffen, welches eine kontinuierliche Versorgung
der Lackwerke einer Druckmaschine bei vermindertem Aufwand und geringeren
Kosten gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Lackversorgungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Lackversorgungssystem
umfaßt
eine zentrale Versorgungseinrichtung, an welche die Versorgungsstationen
der Lackwerke angeschlossen sind und von der die Stationen gespeist
werden. Im einzelnen umfaßt
die Versorgungseinrichtung mindestens einen Lackvorratsbehälter, eine
daran angeschlossene Vorratsleitung und eine Fördereinrichtung, die den Lack
aus dem Vorratsbehälter
in die Vorratsleitung fördert.
Von der Vorratsleitung zweigen Zweigleitungen ab, die zu den einzelnen
Versorgungsstationen führen.
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Auf
diese Weise läßt sich
kontinuierlich Lack aus dem zentralen Vorratsbehälter in die einzelnen Versorgungsstationen
einspeisen, die den Lackwerken zugeordnet sind. Ein Austausch von
Behältern an
den Lackwerken selbst erübrigt
sich daher. Es ist lediglich von Zeit zu Zeit notwendig, den größeren Lackvorratsbehälter auszutauschen,
wenn dieser entleert ist. Dieser kann sich jedoch an einer leicht
erreichbaren Stelle abseits der Druckmaschine befinden, so dass
die beim Stand der Technik auftretenden Logistikprobleme vermieden
werden. Die Vorratsleitung selbst sowie gegebenenfalls an den Lackwerken
vorgesehene Behälter
können
als Puffer bei der Lackversorgung über die Vorratsleitung dienen, so
dass ein Austausch des Vorratsbehälters im laufenden Betrieb
ermöglicht
wird, ohne dass es zu einer Unterbrechung im Druckprozeß kommt.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung näher
erläutert.
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Die
einzige Figur zeigt den schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Lackversorgungssystems.
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Das
in der Figur dargestellte Lackversorgungssystem 10 dient
zur Versorgung einer Offset-Druckmaschine, von welcher hier lediglich
zwei Lackwerke 12 und 14 dargestellt sind. Flüssiger Lack,
der den Lackwerken 12, 14 zugeführt wird,
wird auf jeweils eine Druckwalze 16 und von dort auf eine zu
bedruckende Oberfläche
aufgetragen. Überschüssiger Lack
wird in einem Sammelbehälter 18 aufgefangen,
der unterhalb des Zylinders 16 angeordnet ist.
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Jedem
der Lackwerke 12, 14 ist eine Versorgungsstation 20, 22 zugeordnet,
die einen Lackbehälter 24 und
eine Umwälzeinrichtung 26 umfaßt, welche
eine Pumpe beinhaltet. Durch eine Vorlaufleitung 28 wird
der Lack aus dem Lackbehälter 24 zunächst in
die Umwälzeinrichtung 26 und
anschließend
zum Lackwerk 12, 14 gefördert. Der überschüssige Lack kann aus dem Sammelbehälter 18 über eine
Rücklaufleitung 30,
die über
die Umwälzeinrichtung 26 zurück in den
Lackbehälter 18 führt, rückgeführt werden,
so dass ein geschlossener Kreislauf entsteht. Eine solche Anordnung
einer Versorgungsstation 20, 22, die einem Lackwerk 12, 14 zugeordnet ist,
ist nach dem Stand der Technik allgemein bekannt.
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Die
einzelnen Versorgungsstationen 20, 22 sind an
eine zentrale Versorgungseinrichtung 32 angeschlossen,
die im folgenden näher
erläutert
werden soll. Die Versorgungseinrichtung 32 umfaßt zwei in
der Figur unten dargestellte Lackvorratsbehälter 34, 36 sowie
eine Vorratsleitung 38, die mit den Lackvorratsbehältern 34, 36 durch
Befüllungsleitungen 40, 42 verbunden
ist. Im einzelnen geht von jedem der beiden Lackvorratsbehälter 34, 36 eine
Befüllungsleitung 40, 42 aus,
die in einen Einlaß eines Stellventils 44 mündet, von
dessen Auslaß die
Vorratsleitung 38 ausgeht. Durch Umschalten des Stellventils 40 läßt sich
also bestimmen, ob Lack aus einem ersten Vorratsbehälter 34 oder
einem zweiten Vorratsbehälter 36 in
die Vorratsleitung 38 eingespeist wird. Die beiden Lackvorratsbehälter 34, 36 können insbesondere
unterschiedliche Lacksorten beinhalten.
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Die
Versorgungseinrichtung 32 umfaßt ferner eine Pumpe 46 als
Fördereinrichtung,
die in die Vorratsleitung 38 eingeschaltet ist und Lack über das Stellventil 44 aus
dem einen oder anderen Lackvorratsbehälter 34, 36 ansaugt.
Stromabwärts
der Pumpe 46 zweigen von der Vorratsleitung 38 zwei
Zweigleitungen 48, 50 an verschiedenen Abzweigpunkten ab,
die entlang der Länge
der Vorratsleitung 38 voneinander beabstandet sind. Die
Zweigleitungen 48, 50 führen zu den Lackbehältern 24 der
Versorgungsstationen 20, 22. Im einzelnen führt die
stromaufwärts
gelegene der beiden Zweigleitungen 48 zum Lackbehälter 24 der
in der Figur linken Versorgungsstation 20, während die
stromabwärts
abzweigende Zweigleitung 50 zu dem Lackbehälter 24 der
rechten Versorgungsstation 22 führt. Durch die Zweigleitungen 48, 50 läßt sich
ein Teil des in der Vorratsleitung 38 vorgehaltenen Lacks
zu den Lackbe hältern 24 abzweigen.
Der abgezweigte Anteil wird durch Stellventile 52, 54 bestimmt,
die an den Abzweigpunkten angeordnet sind.
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Die
Versorgungsstationen 20, 22 umfassen Füllstandsmesser 56,
die an den Lackbehältern 24 angeordnet
sind. Bei diesen Füllstandsmessern 56 kann
es sich um Niveauschalter handeln, die ein Meßsignal abgeben, wenn der Füllstand
innerhalb der Lackbehälter 24 ein
bestimmtes Niveau unterschreitet. Das Meßsignal kann dann an das jeweilige Stellventil 52, 54 weitergegeben
werden, dessen Zweigleitung 48, 50 zu dem Lackbehälter 24 führt, an welchem
der auslösende
Füllstandsmesser 56 angebracht
ist. Auf das Meßsignal
hin kann das Stellventil 52, 54 geöffnet werden,
so dass der Füllstand
wieder ansteigt. Auf diese Weise wird ein Lackbehälter 24 über das
entsprechende Stellventil 52, 54 stets aufs Neue
mit Lack gefüllt,
und es wird eine kontinuierliche Versorgung des Lackwerks 12, 14 gewährleistet.
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An
ihrem Ende verzweigt sich die Vorratsleitung 38 in zwei
Rücklauf-Zweigleitungen 58, 60,
die jeweils zu den Lackvorratsbehältern 34, 36 zurückführen. An
der Abzweigstelle ist eine Stellventil 62 angeordnet, an
dessen Einlaß die
Vorratsleitung 38 angeschlossen ist und welches über zwei
Abgänge verfügt, an welche
die jeweiligen Rücklauf-Zweigleitungen 58, 60 angeschlossen
sind. Durch Umschalten des Stellventils 62 läßt sich
somit bestimmen, in welchen Lackvorratsbehälter 34, 36 der
Lackstrom zurückgeleitet
wird. Somit wird durch die Befüllungsleitungen 40, 42,
die Vorratsleitung 38 und die Rücklauf-Zweigleitungen 58, 60 ein
geschlossener Lackkreislauf gebildet, in welchem der Lack durch
die Pumpe 46 umgewälzt
wird. Die Vorratsleitung 38 bildet daher eine Ringleitung,
von der über
die Stellventile 52, 54 und die Zweigleitungen 48, 50 Lackströme zu den
einzelnen Versorgungsstationen 20, 22 abgezweigt
werden.
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Werden
die Abgänge
der Stellventils 52, 54 geschlossen, die zu den
Zweigleitungen 48, 50 führen, kann das Fluid in der
Ringleitung zirkulieren, ohne dass die Lackbehälter 24 gefüllt werden.
In dieser Stellung der Stellventile 52, 54 ist
es möglich,
die Vorratsleitung 38 zu spülen und auf einen Wechsel des
Lacks vorzubereiten. Sind währenddessen
die Lackbehälter 24 ausreichend
gefüllt,
kann dies ohne Unterbrechung des Druckprozesses stattfinden. Eine Reinigung
der Versorgungseinrichtung 32 und ein Wechsel von einer
Lacksorte auf eine andere ist somit ohne Schwierigkeiten möglich.
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Es
wird angemerkt, dass der Ausdruck "zentral" in Bezug auf die Versorgungseinrichtung 32 lediglich
deren Funktion bezeichnet, die einzelnen Versorgungsstationen 20, 22 gemeinsam
durch eine einzige Einrichtung zu speisen. Der Aufstellungsort der Versorgungseinrichtung 32 kann
in Abhängigkeit
von den räumlichen
Gegebenheiten gewählt
werden.
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Die
gesamte Versorgungseinrichtung 32 kann daher weit entfernt
von den zu versorgenden Lackwerken 12, 14 angeordnet
sein, und die Entfernung zwischen den Lackwerken 12, 14 und
der Versorgungseinrichtung 32 kann durch entsprechend lange
Abschnitte der Vorratsleitung 38 überbrückt werden. Es bietet sich
hierdurch der Vorteil, dass die Lackvorratsbehälter 34, 36 an
eifern Ort abseits der Druckmaschine gewechselt werden, so dass
auf einen umständlichen
Transport von Lackgebinden im Drucksaal verzichtet werden kann.
Im übrigen
können
die Lackvorratsbehälter 34, 36 erheblich
größer ausgebildet
sein, als die Lackbehälter 24 an
den Lackwerken 12, 14, so dass das Auswechseln
nicht mehr so häufig
vorgenommen werden muß,
wie es beim Stand der Technik der Fall ist.