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DE102007008622A1 - Haarschneidegerät - Google Patents

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DE102007008622A1
DE102007008622A1 DE102007008622A DE102007008622A DE102007008622A1 DE 102007008622 A1 DE102007008622 A1 DE 102007008622A1 DE 102007008622 A DE102007008622 A DE 102007008622A DE 102007008622 A DE102007008622 A DE 102007008622A DE 102007008622 A1 DE102007008622 A1 DE 102007008622A1
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Germany
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comb
hair
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Withdrawn
Application number
DE102007008622A
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English (en)
Inventor
Jürgen BEHRENDT
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/20Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers with provision for shearing hair of preselected or variable length

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haarschneidegerät (1) mit einem Gehäuse (81), in dem ein antreibbares Sch6) des Schneidsystems (5) ist von einem an einem Kammträger (15) in einer Führungsanordnung (17) verschiebbar gelagerten und mit Zähnen (8) versehenen Kammvorsatz (4) umgeben. Die mit der Hautoberfläche einer Bedienungsperson beim Haareschneiden in Kontakt bringbare Kontaktfläche (7) weist einen Abstand zur Schneidebene (6) auf, der über eine am Haarschneidegerät (1) ausgebildete Verstelleinrichtung (3) einstellbar ist. Dadurch können die zu schneidenden Haare auf eine gewünschte Länge getrimmt werden. Die Verstelleinrichtung (3) besteht aus einem drehbar gelagerten Stellrad (19), an dem exzentrisch zur Drehachse (83) des Stellrades (19) ein mit dem Kammvorsatz (4) verbundenes Übertragungsglied (58) angreift, das die Drehbewegung (D) des Stellrades (19) in eine den Kammvorsatz (4) in seiner Führungsanordnung (17) verschiebbare Bewegung (X) umsetzt. Nach der Erfindung besteht das Übertragungsglied (58) aus einem Hebel, der sowohl mit dem Stellrad (19) wie mit dem Kammvorsatz (4) über je ein Gelenk (57, 59 bzw. 63, 62) verbunden ist. Auf diese Weise kann die Drehbewegung des Stellrades (19) in eine geradlinige Bewegung umgesetzt werden. Mittels des Hebels können am Kammvorsatz (4) größere Wege zurückgelegt werden, wie auch der Kammvorsatz generell weiter von der Verstelleinrichtung (3) entfernt am Haarschneidegerät (1) ...

Description

  • Die Erfindungen betreffen ein Haarschneidegerät gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 5.
  • Aus der EP 0 325 326 B1 ist ein Haarschneidegerät, insbesondere Bartschneider, bekannt, bei dem das Schneidsystem von einem mit Zähnen versehenen Kammvorsatz geschützt ist. Der Kammvorsatz wird in Längsrichtung des Rasierergehäuses in einer Führungsanordnung axial verschiebbar geführt und ist über eine Drehkupplung an einem das Gehäuse des Haarschneidegerätes umgebenden Einstellring befestigt. Der Einstellring steht über ein Gewinde in Drehverbindung mit dem Gehäuse, so daß beim Verdrehen des Einstellringes je nach Verdrehrichtung der Kammvorsatz mit dem Einstellring entweder in Richtung zum oder weg vom Schneidsystem verschoben wird. Dadurch wird die mit der Hautoberfläche in Kontakt bringbare Kontaktfläche des aus einzelnen Zähnen bestehenden Kammvorsatzes zum Schneidsystem hin bzw. von diesem weg bewegt, so daß die durch die Schlitze des Kammvorsatzes in den Schneidbereich eindringenden Haare mehr oder weniger nah an das Schneidsystem heran geführt werden und somit die Haare kürzer oder länger abgeschnitten werden. Bei diesem Haarschneidegerät ist es als weniger vorteilhaft anzusehen, daß man zur Verstellung des Kammvorsatzes mit beiden Händen hantieren muß, indem man nämlich mit der einen Hand das Gehäuse des Haarschneidegerätes festhalten muß, während man mit der anderen Hand zur Verstellung des Kammvorsatzes den Einstellring verdreht.
  • Aus der DE 44 20 300 C1 ist weiterhin ein Haarschneidegerät bekannt, bei dem ein Positionierschlitten am Gehäuse eines Haarschneidegerätes befestigt ist. An dem Positionierschlitten kann ein Kammvorsatz aufgeklipst werden, so daß auch hier das Schneidsystem durch den aus einzelnen Kammzinken bestehenden Kammvorsatz nach außen geschützt ist. Daher können nur diejenigen Haare, die länger als der Abstand zwischen der mit der Hautoberfläche der Kammzinken in Berührung kommenden Kontaktfläche und der Schneidvorrichtung sind, von der Schneidvorrichtung abgeschnitten bzw. gekürzt werden.
  • An dem Positionierschlitten ist ein Betätigungsknopf ausgebildet, der in seiner Sperrstellung in eine Rastvorrichtung eingreift. Zum Verschieben des Kammvorsatzes mit dem Positionierschlitten muß die Rasteinrichtung entriegelt werden, was durch Drücken des Betätigungsknopfes gegen die Kraft einer Feder erfolgt. Nach Lösen des Betätigungsknopfes rastet die Rasteinrichtung wieder ein und der Kammvorsatz ist wieder ortsfest gegenüber der Schneidvorrichtung am Gehäuse positioniert. Bei dieser Ausführungsform muß einerseits auf den Druckknopf gegen die Kraft einer Feder Druck ausgeübt werden und andererseits muß gleichzeitig dieser mit einer Verschiebekraft beaufschlagt werden, um den Kammvorsatz in seiner Führungsanordnung zu verschieben. Zusätzlich zu dem direkten Übertragungsweg addieren sich die Entriegelungskräfte, was zu einem erhöhten Kraftaufwand am Daumen einer Bedienungsperson führen kann.
  • Schließlich ist noch aus der US 6,578,269 B2 ein Haarschneidegerät der eingangs beschriebenen Art bekannt, bei dem am Gehäuse ein an diesem drehbar gelagertes Stellrad ausgebildet ist, das beidseitig je eine exzentrisch verlaufende Nut mit Rastvertiefungen aufweist. Die Nut steht über je einen Zapfen mit einem gemeinsamen Kammvorsatz in Eingriff, so daß beim Verdrehen des Stellrades der Zapfen der Nut folgt und dadurch der Kammvorsatz entsprechend der Drehrichtung nach oben von dem Schneidsystem weg bzw. nach unten zum Schneidsystem hin verschoben wird. Das Stellrad weist noch an seinem Außenumfang Kerben auf, in die ein am Gehäuse gelagertes Federelement über seinen Nocken eingreift. Dadurch wird einerseits das Stellrad in der gewünschten Rastposition des Kammvorsatzes ortsfest gehalten und andererseits dient diese Ausführung als Ratsche, um einer Bedienungsperson fühlbar und hörbar den Verstellgrad anzuzeigen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es nun, ein Haarschneidegerät mit einem verschiebbaren Kammvorsatz zu schaffen, bei dem sich die Versteileinrichtung zum Verschieben des Kammvorsatz besonders einfach und leichtgängig bedienen läßt und bei der bei langgestreckten Rasierergehäusen dennoch kurz bauende Kammvorsätze eingesetzt werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1 und 5 gelöst. Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 besteht das Übertragungsglied aus einem Hebel, der sowohl mit dem Stellrad wie mit dem Kammvorsatz über je ein Gelenk verbunden ist. Dabei wird die Drehbewegung des Verstellrades mit Hilfe des vorzugsweise als Pleuel arbeitenden Hebels in eine translatorische Bewegung des Kammvorsatzes umgewandelt. Die gelenkigen Verbindungen des Hebels mit dem Stellrad einerseits und des Hebels mit dem Kammvorsatz andererseits ermöglichen äußerst geringe Reibungen, so daß bereits geringe Drehkräfte am Stellrad genügen, den Kammvorsatz in seiner Führungsanordnung zu verschieben. Dabei ist der Hebel als starres, vorzugsweise aus Kunststoff geformtes Formteil ausgebildet. Selbstverständlich kann der Hebel auch aus anderen, leicht formbaren Materialien hergestellt sein. Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß, wenn man bei langgestreckten Rasierergehäusen den Kammvorsatz ziemlich weit von der Verstelleinrichtung anordnen muß, der Hebel einfach entsprechend länger gewählt wird, ohne daß dabei die Funktion der Hebelgeometrie wesentlich beeinträchtigt wird. Der Drehwinkel am Verstellrad ist kleiner 180°. Die Erfindungen können sowohl bei einem manuell wie elektrisch angetriebenen Schneidsystem angewendet werden.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 2 bestehen die Gelenke aus am Hebel hervorstehenden Zapfen, die in am Stellrad und am Kammvorsatz ausgebildete Bohrungen eingreifen. Selbstverständlich wäre auch hier eine äquivalente Lösung möglich, indem anstatt der Bohrungen am Hebel dort Zapfen ausgebildet sind, die dann in am Stellrad und am Kammvorsatz ausgebildete Bohrungen eingreifen. Da auch die Zapfen, der Hebel, das Stellrad, der Kammvorsatz und der Kammträger vorzugsweise aus Kunststoff geformten Formteilen bestehen und Kunststoff in der Regel ein gleitfähiges Material ist, entstehen auch durch diese Maßnahme beim Drehen des Verstellrades geringe Reibungskräfte, die zu geringen Betätigungskräften für die Hand einer Bedienungsperson führen. Selbsverständlich sind auch aus Kunststoff geformte Kugelgelenke einsetzbar, wobei die Kugel in die Pfanne eingeklipst wird.
  • Anstelle der oben beschriebenen Gelenke am Hebel kann auch der Hebel beispielsweise durch Knickschutzgelenke oder auch Kugelgelenke sowohl mit dem Stellrad wie mit dem Kammvorsatz verbunden sein, die ebenfalls sehr gut die in Grenzen gehaltene Drehbewegung des Stellrades in eine geradlinige Bewegung am Kammvorsatz umsetzen können. Ein Knickschutzgelenk kann beispielsweise ein Filmscharnier, also eine dünner Übergang vom Hebel zum Stellrad bzw. zum Kammvorsatz sein. Dabei müßten dann das Verstellrad, der Hebel und der Kammvorsatz einteilig in einem Kunstoffspritzwerkzeug hergestellt werden, was sogar noch die Herstellungs- wie Montagekosten verringern würde.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruches 3 läuft das zwischen dem Kammvorsatz und dem Hebel ausgebildete Gelenk zusätzlich in eine parallel zu den Gleitschienen verlaufende Nut, um bei der Verdrehung des Stellrades an diesem Gelenk auftretenden Querkräfte in der Nut aufnehmen zu können. Hierdurch wird der Kammvorsatz besonders geradlinig in seiner Führungsanordnung geführt und der bekannte Schubladeneffekt tritt nicht ein. Auch hierdurch werden die Gleitkräfte besonders reduziert, was auch wiederum die Betätigungskräfte am Stellrad verringert. Der in die Nut eingreifende Vorsprung des Kammvorsatzes kann vorzugsweise durch Einklipsen in die Nut erreicht werden, so daß der Vorsprung in der Nut ortsfest aber dennoch verschiebbar gehalten wird. Es ist aber auch durchaus denkbar, daß der Stift bzw. Vorsprung lose in die Nut eingreift, da der Hebel ohnehin im eingebauten Zustand in seiner Höhenlage gegenüber dem Kammvorsatz und dem Verstellrad lagesicher gehalten wird.
  • Gemäß der zweiten Erfindung besteht das Übertragungsglied aus einem in einer Zwangsführung eingebetteten, elastisch biegbaren Element, das einerseits mit dem Stellrad und andererseits mit dem Kammvorsatz fest verbunden ist. Dabei besteht die Zwangsführung einerseits aus einem am Stellrad teilkreisförmig ausgebildeten ersten Nutabschnitt, an den sich ein zweiter Nutabschnitt anschließt, wobei der zweite Nutabschnitt parallel zu der Führungsanordnung verläuft. Um die Reibungskräfte des biegbaren Elements gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn am Übergang vom ersten zum zweiten Nutabschnitt kein gebogener Abschnitt vorhanden ist, sondern ein tangentialer Übergang gebildet wird.
  • Das Element kann vorzugsweise ein Draht, ein Seilzug oder ein aus Kunststoff biegbares, stangenförmiges Formteil sein, das zwar für sich alleine nicht biegesteif ist, das aber in die Zwangsführung eingebettet biegesteif wird und so beim Drehen des Verstellrades die auf das Element ausgeübte Druckkraft problemlos auf den Kammvorsatz überträgt, wodurch dieser auf seiner Führungsanordnung gleitend leicht verschoben wird. Bei dieser Ausführungsform ist das Element sowohl fest am Stellrad wie am Kammvorsatz befestigt bzw. eingehängt, so daß hier die Drehung ausgleichende Lagerstellen, wie sie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall sind, vermieden werden können.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 6 sind die Nutabschnitte im wesentlichen U-förmig ausgebildet und werden nach Einlegen des elastischen Elements in der offenen Seite durch die darüberliegenden Teile des Stellrades und des Kammvorsatzes im montierten Zustand verschlossen. Auf diese Weise kann das elastische Element die Nut nicht mehr verlassen und wirkt wie eine biegesteife Stange.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruches 7 ist zwischen dem Stellrad und dem Kammträger eine lösbare, die Drehung des Stellrades sperrende Sperreinrichtung ausgebildet, wobei zum Entkuppeln der Sperreinrichtung das Stellrad in Achsrichtung bzw. quer zur Verschieberichtung des Kammträgers in geringem Maße verschiebbar ist. Durch diese Ausführungsform wird nach Verschieben des Stellrades die Sperreinrichtung gelöst und das Stellrad kann soweit verdreht werden, bis der Kammträger seine für die gewünschte Haarlänge erforderliche Position eingenommen hat.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 8 ist das Stellrad über eine zentral angeordnete Deckscheibe drehfest auf einer Lagerwippe befestigt, wobei die Lagerwippe ihrerseits auf dem Kammträger um eine Lagerachse schwenkbar gelagert ist, wobei die Lagerachse parallel zu der Gleitebene der Führungsanordnung verläuft und wobei zur Begrenzung des Schwenkwinkels am Kammträger ein einen Ringabschnitt des Verstellrades umgreifender Ringbundabschnitt ausgebildet ist, auf der der Lageranordnung gegenüberliegende Seite am Kammträger verläuft. Auf diese Weise wird durch den Ringbundabschnitt einerseits das Stellrad in seine Bewegung nach oben begrenzt und andererseits reichen bereits geringe Andruckkräfte aus, das Stellrad aus der Sperreinrichtung zu lösen. Dies wird insbesondere durch die Lagerwippe erreicht, da ihre Lagerachse außerhalb des Verstellrades und jenseits seiner Drehachse am Kammträger ausgebildet ist.
  • Nach den Merkmalen des Patentanspruches 9 besteht der Randabschnitt am Verstellrad aus einem radial über das Verstellrad herausragenden, teilkreisförmigen Ringabschnitt, der an seiner dem Ringbundabschnitt zugewandten Oberseite am Umfang ausgebildete Sperrkerben aufweist, die mit einem am Ringbundabschnitt ausgebildeten Sperrnocken zusammenwirken. Diese Anordnung bildet die Sperreinrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 7, die durch einfaches Herunterdrücken des Stellrades zum Kammträger hin gelöst wird und die durch Verschieben in entgegengesetzter Richtung wieder seine Sperrstellung einnimmt.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 10 ist zwischen dem Kammträger und der Lagerwippe bzw. dem Stellrad eine Andruckfeder vorgespannt. Die Andruckfeder kann vorzugsweise eine Spiralfeder, eine Blattfeder, ein Elastomer sein oder sie kann eine sonstige, dem Fachmann gebräuchliche Federkonfiguration aufweisen. Durch die Andruckfeder wird die Sperreinrichtung nach jedem Betätigen des Stellrades in seine Sperrstellung selbsttätig zurückbewegt. Zum Freigeben der Sperreinrichtung muß das Stellrad so weit in Richtung zum Kammträger gegen die Kraft der Andruckfeder bewegt werden, bis die entsprechende Sperrkerbe aus dem Sperrnocken ausgeklinkt ist, d. h., der Löseweg entspricht gerade der Überschneidung von Sperrnocken und Sperrkerbe.
  • Die Merkmale des Patentanspruches 11 stellen sicher, daß beim Verdrehen des Stellrades dieses ähnlich einer Ratsche hörbar und fühlbar der Bedienungsperson den Drehvorgang mitteilt. Dazu ist zwischen dem Stellrad und der Lagerwippe ein federndes Rastmittel ausgebildet.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 12 besteht das federnde Rastmittel aus mindestens einer Feder mit einem Rastnocken, der mit am Stellrad ausgebildeten Rastnuten zusammenwirkt. Vorzugsweise besteht das federnde Rastmittel aus einer aus Federblech geformten Blattfeder mit einem Rastnocken, wobei die freien Enden der Blattfeder in an der Lagerwippe ausgebildeten Nuten, die zwischen je zwei Befestigungspfosten gebildet werden, eingeklemmt sind, so daß der Rastnocken federnd in eine Rastnut am Stellrad eingreift. Vorzugsweise sind am Umfang zwei Blattfedern ausgebildet, wobei diese jeweils so angeordnet sind, daß immer nur ein Rastnocken in eine Rastnut eingreift, während der andere Rastnocken in dieser Stellung gerade am oberen Ende zwischen zwei Rastnocken aufliegt.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruches 13 bilden der Kammträger mit der kompletten Verstelleinrichtung eine eigene, vormontierte Baueinheit, die an im Aufbau unterschiedlichen Haarschneidegeräten befestigbar bzw. von diesen lösbar sind, wenn an den verschiedenen Haarschneidegerätetypen entsprechende Mittel zur Aufnahme der Baueinheit vorgesehen sind. Die eigenständige Baueinheit wird also nur dann am Rasierergehäuse angebracht, wenn eine Bedienungsperson ihre Haare trimmen möchte. Bei einer normalen Vollrasur wird die baueinheit vom Rasierergehäuse demontiert, was dann zu einer einfacheren Handhabung des Gerätes führen kann.
  • Je ein Ausführungsbeispiel der beiden Erfindungen sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Seitenansicht von rechts oben auf die Baueinheit des Kammvorsatzes mit integrierter Verstelleinrichtung, wobei diese Baueinheit am Gehäuse (gestrichelt dargestellt) eines Haarschneiders adaptiert ist und der Kammvorsatz seine eingefahrene blockierte Position einnimmt,
  • 2 einen Teillängsschnitt durch die gegenüber 1 vergrößert dargestellte Baueinheit gemäß der Schnittführung I-I nach 1,
  • 3 die gleiche perspektivische Ansicht auf die Baueinheit der Verstelleinrichtung mit Kammvorsatz gemäß 1, wobei allerdings hier der Kammvorsatz seine ausgefahrene Stellung eingenommen,
  • 4 eine Unteransicht in Richtung Y gemäß 3, allerdings nur auf das Stellrad, den Hebel, die Blattfedern und den Kammvorsatz, wobei diese Darstellung gegenüber 3 in vergrößertem Maßstab gezeigt ist,
  • 5 eine Explosionszeichnung der gesamten Baueinheit der Verstelleinrichtung mit ihrem Kammvorsatz und Kammträger entsprechend 3 und
  • 6 eine Teilansicht von unten auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer Baueinheit, wobei hier anstelle des Hebels nach 5 ein Draht oder Metallseil zur Betätigung des Kammvorsatzes in einem ersten Nutabschnitt des Stellrades und in einem zweiten Nutabschnitt des Kammträgers nahezu spielfrei eingesetzt ist.
  • Nach 1 ist auf der Vorderseite 2 eines nur teilweise angedeuteten und gestrichelt dargestellten Gehäuses 81 eines Haarschneiders 1 über nicht dargestellte Befestigungsmittel eine Baueinheit 84 angeflanscht bzw. am Gehäuse 81 integriert, die aus einer an einem Kammträger 15 ausgebildeten Verstelleinrichtung 3 und einem von dieser betätigbaren Kammvorsatz 4 besteht. In den 1 und 2 hat der Kammvorsatz 4 seine Ausgangsstellung eingenommen, d. h., ein am Haarschneider 1 ausgebildetes Schneidsystem 5 (nur angedeutet) weist von seinem vorderen Ende 6 den kürzesten Abstand zu einer mit der Hautoberfläche einer Bedienungsperson (nicht dargestellt) in Kontakt bringbaren Kontaktfläche 7 auf, so daß in dieser Stellung beim Haareschneiden die Haare (nicht dargestellt) am kürzesten getrimmt werden.
  • Das Schneidsystem 5 kann vorzugsweise aus zwei relativ zueinander sich hin- und herbewegenden, mit Zähnen versehenen Schneidmessern 85, 86 bestehen, die gegeneinander kämmen. Es kann aber auch ein rotierendes Schneidsystem (nicht dargestellt) oder sonst irgend ein Schneidsystem (nicht dargestellt) sein, bei denen dann allerdings der Kammvorsatz an die Schneidebene angepaßt sein muß. Die Kontaktfläche 7 des Kammvorsatzes 4 bilden die nach den 1 und 3 bis 5 nach außen weisenden Flächen der einzelnen Zähne 8, die mit der Hautoberfläche beim Haareschneiden in Kontakt gelangen. Die einzelnen Zähne 8 verlaufen vorzugsweise in einem vorgegebenen Abstand parallel zueinander, bilden so zum Durchdringen von Haaren einzelne Spalte 9 zwischen ihnen. Die Spalte 9 können konstant breit sein oder sich beispielsweise zum freien Ende hin verjüngen. Hier sind viele beliebige Spaltformen möglich. Wichtig ist nur, daß noch ausreichend Haare durch die Spalte 9 beim Haarschneidevorgang gelangen, wo sie dann vom Schneidsystem 5 erfaßt und in der gewünschten Länge abgeschnitten werden.
  • An dieser Stelle verweisen wir zum besseren Verständnis auch auf die eingangs genannten Haarschneider, deren Schneidsysteme aber – mit Ausnahme der Verstelleinrichtungen und Betätigungen der Kammvorsätze – prinzipiell der Ausführungsanordnung nach der Erfindung entsprechen.
  • Nach den 1 bis 5 ist der Kammvorsatz 4 im Wesentlichen rechtwinklig ausgebildet, so daß auch die Zähne 8 und die Zahnlücken 9 diesen Verlauf annehmen. An den im Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitten 10 sind gemäß 4 an ihren freien Schenkeln 11 an der Unterseite 13 gegenüberliegend auf gleicher Höhe Kulissen 12 ausgebildet, die an der Unterseite 13 hervorstehenden Winkelstücken 14 ausgebildet sind. Die Kulissen 12 verlaufen U-förmig und sind einander zugewandt; sie umgreifen von außen in am Kammträger 15 ausgebildete Gleitschienen 16, die im Abstand und parallel zueinander verlaufen. Die Gleitschienen 16 bilden mit den Kulissen 12 die Führungsanordnung 17 des Kammvorsatzes 4 auf dem Kammträger 15, wie dies aus 3 erkennbar ist.
  • In den 1 bis 5 sind die Schenkel 11 des Kammvorsatzes 4 über eine im wesentlichen teilkreisförmige Ausnehmung 18 miteinander verbunden, die nach 1 in Ausgangsstellung des Kammvorsatzes 4 das Stellrad 19 teilweise umgibt. Das Stellrad 19, der Kammvorsatz 4 und der Kammträger 15 bilden nach den 1 und 3 eine gemeinsame Symmetrieachse 87, in der auch die Ausnehmung 18 liegt. Das Stellrad 19 wird von einer kreisförmigen Scheibe gebildet, das nach den 2 und 5 eine zentrale Öffnung 20 aufweist. An der Oberseite sind am Stellrad am Umfang gleichmäßig verteilte und auf einer Ringfläche 88 angeordnete Rippen 21 ausgebildet, die von angrenzenden Vertiefungen 22 unterbrochen sind. Sowohl die Rippen 21 wie die Vertiefungen 22 verlaufen radial zur Mitte M des Stellrades 19. An der Unterseite des Stellrades 19 erstreckt sich nach den 2, 4 und 5 über den Seitenrand 24 ein teilkreisförmiger Ringabschnitt 23 hinaus, der an seiner Oberseite am Umfang ausgebildete Sperrkerben 25 aufweist.
  • Wie die 2 und 5 zeigen, besteht der Kammträger 15 aus einem Bodenteil 26, dessen Rand von einer Wand 27 umgeben ist. Die Wand weist 27 parallel zueinander verlaufende Schenkel 28 auf, an deren freien Enden die Gleitschienen 16 ausgebildet sind. Die beiden Schenkel 28 sind über einen kreisförmigen Wandabschnitt 29 miteinander verbunden, der gemäß 2 den teilkreisförmigen Ringabschnitt 23 des Stellrades 19 mit einem ebenfalls teilkreisförmigen Ringbund 30 an der Seite umgreift, an der die Sperrkerben 25 ausgebildet sind. An der zu den Sperrkerben 25 zugewandten Ringfläche steht am Ringbund 30 ein Sperrnocken 31 hervor, der in eine der Sperrkerben 25 rastend eingreift. Auf diese Weise ist das Stellrad 19 in seiner Drehrichtung D gesperrt.
  • An dem Bodenteil 26 sind nach 5 zwei sich vom Bodenteil 26 erhebende Lageraugen 32 ausgebildet, an denen ein Lagerzapfen 33 befestigt ist. Auf dem Lagerzapfen 33 ist eine Lagerwippe 34 schwenkbar geführt, die an ihre mit Bohrungen 35 versehenen Lageraugen 36 von dem Lagerzapfen 33 mit geringem Lagerspiel durchdrungen wird. Die von den Bohrungen 35, dem Lagerzapfen 33 und den Lageraugen 36 gemeinsam gebildete Lagerachse 37 verläuft senkrecht zu den Gleitschienen 16 und der Symmetrieachse 87.
  • Nach 5 besteht die Lagerwippe 34 aus einem kreisförmigen Abschnitt 39, an den seitlich in Richtung der Gleitschienen 16 ein mit den Lageraugen 36 versehener Stützarm 40 angeformt ist. Auf der Oberseite 38 der Lagerwippe 34 ist zentral zum kreisringförmigen Abschnitt 39 eine Sacklochbohrung 41 ausgebildet, an dessen Boden 42 sich exzentrisch nebeneinander zwei Bohrungen 43, 44 unterschiedlichen Durchmessers befinden. Desweiteren stehen von der Oberseite 38 jeweils zwei miteinander kooperierende Befestigungsstege 45, 46 und 47, 48 hervor, zwischen denen je eine Blattfeder 49, 50 ortsfest eingeklemmt ist. Die Blattfedern 49, 50 weisen je einen Rastnocken 51, 52 (4) auf, die an der Unterseite 53 des Stellrades 19 in an einem Ringabschnitt 54 ausgebildete Rastnuten 55 eingreifen können. Der Ort der Rastnocken 51, 52 ist so gewählt, daß immer nur einer der Rastnocken 51, bzw. 52 in eine Rastnut 55 eingreift, während der andere Rastnocken 52 bzw. 51 zwischen zwei Rastnuten 55 am Ringabschnitt 54 federnd aufliegt. Dies führt zu einer verfeinerten rastung. In 4 sind zur besseren Erklärung die Blattfedern 49, 50 dargestellt, obwohl sie eigentlich ortsfest an der in 5 dargestellten Lagerwippe 34 befestigt sind. Die Blattfedern 49, 50 bilden mit den Rastnuten 55 das federnde Rastmittel 56 für das Stellrad 19.
  • An der Unterseite 53 des Stellrades 19 steht nach 4 senkrecht ein Lagerbolzen 57 hervor, auf dem ein als Hebel ausgebildetes Übertragungsglied 58 über seine Bohrung 59 (5) drehbar gelagert ist. Der Lagerbolzen 57 kann beispielsweise in einer am Stellrad 19 ausgebildeten Bohrung (nicht dargestellt) eingepreßt oder er kann mit an der Unterseite 53 als hervorstehender Zapfen am Stellrad 19 angeformt sein. Der Lagerbolzen 57 durchdringt die am Hebel 58 ausgebildete Bohrung 59 mit geringem Paßspiel und hintergreift über einen Ringbund 60 die Bohrung 59 gemäß 4 von oben her, so daß der Hebel 58 auf dem Lagerbolzen 57 ortsfest aber drehbar gelagert ist. Der Hebel 58 weist nach 4 einen nach unten gebogenen konvexen Verlauf auf und endet mit einem Lagerauge 61, dessen Bohrung 62 von einem Lagerbolzen 63 mit geringem Paßspiel durchdrungen wird. Der La gerbolzen 63 verlängert sich gemäß 4 zum Betrachter hin (nicht dargestellt) und greift im montierten Zustand der Verstelleinrichtung 3 in eine am Bodenteil 26 ausgebildete Führungsnut 64, wie sie aus den 3 und 5 ersichtlich ist. Die Führungsnut 64 verläuft parallel zu den Gleitschienen 16.
  • Nach 2 fluchtet im zusammengebauten Zustand der Verstelleinrichtung 3 die an der Lagerwippe 34 innerhalb der Sacklochbohrung 41 am Boden 42 ausgebildete Bohrung 43 mit einer Sacklochbohrung 65, die in einem zylindrischen Abschnitt 66 einer Deckscheibe 67 ausgebildet ist. Am Boden 69 der Sacklochbohrung 65 stützt sich eine als Spiralfeder ausgebildete Druckfeder 68 ab, die die Sacklochbohrung 65 zu ihrem offenen Ende hin und die Bohrung 43 durchdringt und die sich am anderen Ende am Bodenteil 26 des Kammträgers 15 abstützt. Die Druckfeder wird beidseitig von je einem Zapfen 70, 71 in den Bohrungen 43, 65 zentral geführt. Der zylindrische Abschnitt 66 der Deckscheibe 67 durchdringt mit einem geringen Paßspiel die Öffnung 20 und ist in der Sacklochbohrung 41 der Lagerwippe 34 drehfest befestigt ist. Auf diese Weise ist das Stellrad 19 über die Deckscheibe 67 an der lagerwippe 34 drehbar fixiert. Die Befestigung der Deckscheibe an der Lagerwippe 34 kann beispielsweise durch einen Preßsitz, durch Verkleben, durch eine Gewindeeinrichtung zwischen der Sacklochbohrung 41 und dem zylindrischen Abschnitt 66 oder sonstwie erfolgen.
  • Die Deckscheibe 67 weist nach den 2 und 5 eine ringförmige Erweiterung 72 auf, dessen dem Stellrad 19 zugewandte ringförmige Stirnfläche 89 an der gemäß 5 an der Oberseite des Stellrades 19 ausgebildeten Ringbund 73 anliegt. Auf der anderen Seite liegt die am zylindrischen Abschnitt 66 ausgebildete kreisförmige Stirnfläche 90 am Boden 42 der Lagerwippe 34 an. Auf diese Weise ist das Stellrad 19 auf der Lagerwippe axial gesichert aber dennoch gegenüber dieser drehbar gelagert. Durch die axiale Fixierung des Stellrades 19 gegenüber der Lagerwippe 34 werden auch die Blattfedern 49, 50 an der Lagerwippe 34 ortsfest gehalten und gleichzeitig liegen deren Rastnocken 51, 52 auf Höhe der am Ringabschnitt 54 ausgebildeten Rastnuten 55 und greifen dort rastend ein.
  • Zu 2 ist noch zu bemerken, daß der rechte, abgewinkelte Abschnitt des Kammvorsatzes 4 nicht dargestellt ist. Ebenso werden hier auch nicht die Lagerstellen des Hebels 58 sowie der Hebel 58 selbst gezeigt.
  • In 6 ist noch ein zweites Ausführungsbeispiel in einem Teilausschnitt dargestellt, wobei man von unten her entsprechend 5 auf das Stellrad 19 schaut. An dieser Stelle wird noch erwähnt, daß für alle baugleichen Teile gemäß den 1 bis 5 in 6 der Ein fachheit halber gleiche Positionsnummern gewählt wurden. An der Unterseite ist am Stellrad 19 ein erster ringförmiger Nutabschnitt 74 ausgebildet, an den sich ein im Kammträger 15 ausgebildeter zweiter Nutabschnitt 75 anschließt, der parallel zu der Gleitschiene 16 verläuft. In dem ersten und zweiten Nutabschnitt 74, 75 ist ein als Übertragungsglied 58 ausgebildeter Draht oder ein aus mehreren dünnen Drähten bestehender Seilzug spielfrei eingebettet, der an seinem im Stellrad 19 ausgebildeten Ende 77 in einer zum ersten Nutabschnitt 74 verlaufenden Bohrung 78 eingeklemmt bzw. befestigt ist. Das andere Ende 79 ist vorzugsweise ebenfalls in einer Querbohrung 80 am Kammvorsatz 4 ortsfest befestigt.
  • Alle anderen Teile entsprechen im Wesentlichen denen, wie sie in den 1 bis 5 bereits beschrieben wurden. Das in dem ersten und zweiten Nutabschnitt 74, 75 nach 6 eingebettete Übertragungsglied 58 sorgt wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 5 bei Verdrehung des Stellrades 19 für eine in der Führungsanordnung 17 geradlinige Verschiebung des Kammvorsatzes 4 gegenüber dem Schneidsystem 5. Die Nutabschnitte 74, 75 sind von der offenen Seite her nach Einlegen des flexiblen Elements 58 von einer Abdeckplatte, was auch die Lagerwippe 34 sein kann, bündig abgedeckt, damit das elastisch und biegsame Element 58 in den Nutabschnitten 74, 75 wie ein starres bzw. biegesteifes Übertragungsglied wirkt.
  • Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Haarschneiders nach den 1 bis 5 ist folgende:
    Will man beispielsweise mit dem Kammvorsatz 4 die Barthaare einer Bedienungsperson möglichst kurz schneiden, so wählt man die in 1 dargestellte Stellung des Kammvorsatzes 4 gegenüber dem Schneidsystem 5 des Haarschneiders 1. Dabei ist der Abstand des Schneidsystems 5 zu der an den Zähnen 8 nach außen weisenden Kontaktfläche 7 am kleinsten. Wird nun der Kammvorsatz 4 mit seiner Kontaktfläche 7 an die Hautoberfläche einer Bedienungsperson geführt (nicht dargestellt), so dringen die Haare durch die zwischen den Zähnen 8 ausgebildeten Spalte 9. Sind die Haare länger als der Abstand des Schneidsystems 5 zu der an den Zähnen 8 nach außen weisenden Kontaktfläche 7, so wird der über die Schneidmesser 85 86 hinausragende Teil von dem Schneidsystem 5 auf die mit dem Kammvorsatz 4 zu erreichende kürzeste Länge abgeschnitten, was vorzugsweise einem Ein-Tages-Bart entsprechen kann.
  • Will man nun die Haare nicht so lang abschneiden, so nimmt beispielsweise ein Rechtshänder den Haarschneider 1 in die rechte Hand (nicht dargestellt) und drückt mit dem Daumen (nicht dargestellt) von oben her gemäß 1 mit der Kraft P vorzugsweise auf den linken Bereich der Rippen 21 am Stellrad 19 bzw. auf den linken Bereich der Oberfläche der Deckscheibe 67. Selbstverständlich kann man auch mit dem Daumen auf den rechten Abschnitt des Stellrades 19 bzw. der Deckscheibe 67 drücken, allerdings ist dann der Hebelarm von der Lagerachse 37 zum Andrückpunkt kleiner und somit in Bezug auf den Angriffspunkt der Druckfeder 68 auf das Stellrad 19 die Andrückkraft P größer. Beim Niederdrücken des Stellrades 19 gegen die Kraft der Druckfeder 68 schwenken die Deckscheibe 67, das Stellrad 19, die Lagerwippe 34 sowie die darin montierten Teile 68, 49, 50 um die Lagerachse 37 der Lagerwippe 34. Dabei entfernt sich gemäß 2 der teilkreisförmige Ringabschnitt 23 des Stellrades 19 von dem Ringbund 30 des Kammträgers 15, so daß der Sperrnocken 31 außer Eingriff der gegenüberliegenden Sperrkerbe 25 gelangt. Nun kann man mit dem Daumen an den rutschfesten Rippen 21 das Stellrad 19 um seine Drehachse 83 in Richtung D drehen. Dabei wird in Abhängigkeit des Drehwinkels D auch der Lagerbolzen 57 von dem Stellrad 19 in eine andere Position gebracht. Wie bei einem Kurbelantrieb dreht sich dabei der Hebel 58 um die Lagerbolzen 57, 63 und setzt die Drehbewegung D am Stellrad 19 nach 3 in eine geradlinige Bewegung X am Kammvorsatz 4 um. Dabei gleitet der Kammvorsatz 4 mit seinen beiden Kulissen 12 auf den Gleitschienen 16 des Kammträgers 15 entlang. Mit dem Vorschub des Kammvorsatzes 4 vergrößert sich die Kontaktfläche 7 gegenüber dem Schneidsystem 5.
  • Beim Verdrehen des Stellrades 19 gleitet der Rastnocken 52 der Blattfeder 50 aus einer Rastnut 55 heraus, während dabei der andere Rastnocken 51 in eine Rastnut 55 einspringt. Auf diese Weise wird einer Bedienungsperson eine fühlbare und hörbare Rasterwirkung vermittelt, so daß ihr die Verdrehung des Stellrades 19 bestätigt wird.
  • Nach Lösen des Daumens (nicht dargestellt) vom Stellrad 19 bzw. von der Deckscheibe 67 drückt die Druckfeder 68 das Stellrad 19 nach 1 nach oben, so daß die auf gleicher Höhe des Sperrnockens 31 sich gerade befindliche Sperrkerbe 25 in den Rastnocken 31 eingreift. Dadurch ist das Stellrad 19 wieder drehfest auf dem Kammträger 15 gesichert und es kann wieder die Hautoberfläche einer Bedienungsperson an die Kontaktfläche 7 des Kammvorsatzes 4 gedrückt werden, ohne daß sich der Kammvorsatz 4 aufgrund der Andrückkraft entgegen der Richtung X verschiebt. Das Festhalten des Kammvorsatzes 4 wird dadurch gewährleistet, daß der Hebel 58 zwischen den Lagerbolzen 57, 63 von Kammvorsatz 4 und Stellrad 19 nahezu spielfrei fixiert ist und daher ein stabiles Verbindungglied zwischen diesen Teilen darstellt. Der Trimmvorgang kann nun mit einer anderen zu schneidenden Haarlänge durchgeführt werden.
  • Eine Verschiebung des Kammvorsatzes 4 entgegen der Richtung X nach 3 erfolgt in genau umgekehrter Weise, so daß auf diese Beschreibung hier nicht näher eingegangen wird.
  • Die in den 1 bis 5 dargestellte Verstelleinrichtung 3 mitsamt dem Kammvorsatz 4 kann beispielsweise mittels eines Bajonettverschlusses, einer Verschraubung oder sonst irgendeiner Befestigung an einem Gehäuse 81 eines Haarschneiders 1 adaptiert werden. Es ist aber auch möglich, die Verstelleinrichtung 3 mit dem Kammvorsatz 4 unlösbar am Gehäuse 81 eines Haarschneiders 1 zu integrieren, was unter anderem den Vorteil einer besseren Adaption bei geringeren Abmessungen mit sich bringt.
  • Die Ausführungsform in 6 unterscheidet sich gegenüber der Ausführungsform nach den 1 bis 5 nur dadurch, daß anstelle des Hebels 58 und der Gelenke 57, 59 bzw. 63 und 62 ein zwischen zwei Nutabschnitten 74, 75 eingebetteter Seilzug 76 vorgesehen ist, der beim Drehen des Stellrades 19 in Richtung D die Drehbewegung ebenfalls in eine geradlinige Bewegung X umlenkt. Durch das Verdrehen des Endes 77 mit dem Stellrad 19 wird über ein mit dem Kammvorsatz 4 verbundenes Kupplungsstück 82 der Kammvorsatz 4 in Richtung X in seiner geradlinigen Führungsanordnung 17 verschoben. Während beim Herausfahren des Kammvorsatzes 4 der Seilzug 76 als Druckstab funktioniert, arbeitet er beim Einziehen des Kammvorsatzes 4 entgegen der Richtung X als Zugstab bzw. Zugseil.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 4420300 C1 [0003]
    • - US 6578269 B2 [0005]

Claims (12)

  1. Haarschneidegerät (1) mit einem Gehäuse (81), in dem ein antreibbares Schneidsystem (5) ausgebildet ist, dessen Schneidebene (6) von einem an einem Kammträger (15) in einer Führungsanordnung (17) verschiebbar gelagerten und mit Zähnen (8) versehenen Kammvorsatz (4) umgeben ist, dessen mit der Hautoberfläche einer Bedienungsperson beim Haareschneiden in Kontakt bringbare Kontaktfläche (7) einen Abstand zur Schneidebene (6) aufweist, wobei der Abstand über eine am Haarschneidegerät (1) ausgebildete Verstelleinrichtung (3) einstellbar ist, um die zu schneidenden Haare auf die gewünschte Länge zu trimmen, wobei die Verstelleinrichtung (3) aus einem drehbar gelagerten Stellrad (19) besteht, an dem exzentrisch zur Drehachse (83) des Stellrades (19) ein mit dem Kammvorsatz (4) verbundenes Übertragungsglied (58) angreift, das die Drehbewegung (D) des Stellrades (19) in eine den Kammvorsatz (4) in seiner Führungsanordnung (17) verschiebbare Bewegung (X) umsetzt, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungsglied (58) aus einem Hebel besteht und daß der Hebel (58) sowohl mit dem Stellrad (19) wie mit dem Kammvorsatz (4) über je ein Gelenk (57, 59; 63, 62) verbunden ist.
  2. Haarschneidegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke aus am Hebel (58) bzw. am Stellrad (19) oder am Kammvorsatz (4) quer hervorstehende Zapfen (57, 63) bestehen, die in am Stellrad (19) oder am Kammvorsatz (4) bzw. am Hebel (58) ausgebildete Bohrungen (35, 62) eingreifen.
  3. Haarschneidegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsanordnung (17) des Kammvorsatzes (4) aus parallel zueinander verlaufenden Gleitschienen (16) besteht, auf denen der Kammvorsatz (4) ortsfest entlanggleitet, daß die Gleitschienen (16) auf einem sowohl das Stellrad (19) wie den Kammvorsatz (4) tragenden Kammträger (15) ausgebildet sind und daß auf dem Kammträger (15) eine parallel zu den Gleitschienen (16) verlaufende Führungsnut (64) ausgebildet ist, in die ein am Kammvorsatz (4) ausgebildeter Vorsprung (63) gleitend eingreift.
  4. Haarschneidegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung eine Verlängerung des Lagerbolzens (63) darstellt.
  5. Haarschneidegerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungsglied (58) aus einem in einer Zwangsführung (74, 75) eingebetteten, elastisch biegbaren Element gebildet wird, das einerseits mit dem Stellrad (19) und andererseits mit dem Kammvorsatz (4) fest verbunden ist und daß die Zwangsführung (74, 75) einerseits aus einem im Stellrad (19) teilkreisförmig ausgebildeten ersten Nutabschnitt (74) besteht, an den sich tangential ein zweiter Nutabschnitt (75) anschließt und daß der zweite Nutabschnitt (75) parallel zu der Führungsanordnung (17) im Kammträger (4) verläuft.
  6. Haarschneidegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutabschnitte (74, 75) im wesentlichen U-förmig ausgebildet sind und daß im montierten Zustand die Nutabschnitte (74, 75) von einer darüberliegenden Abdeckplatte verschlossen sind.
  7. Haarschneidegerät nach den Patentansprüchen 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Stellrad (19) und dem Kammträger (15) eine die Drehung des Stellrades (19) sperrende Sperreinrichtung (25, 31) ausgebildet ist und daß zum Entkuppeln der Sperreinrichtung (25, 31) das Stellrad (19) gegenüber dem Kammträger (15) verschiebbar ist.
  8. Haarschneidegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellrad (19) an einer Deckscheibe (67) drehbar gelagert ist, die ihrerseits auf einer Lagerwippe (34) befestigt ist, daß die Lagerwippe (34) auf dem Kammträger (15) um eine Lagerachse (37) schwenkbar gelagert ist, daß die Lagerachse (37) parallel zur Gleitebene der Führungsanordnung (17) verläuft und daß zur Begrenzung des Schwenkwinkels am Kammträger (15) ein einen Ringabschnitt (23) des Verstellrades (19) umgreifender Ringbundabschnitt (30) ausgebildet ist, der auf der gegenüberliegenden Seite der Lagerachse (37) am Kammträger (15) angeordnet ist.
  9. Haarschneidegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringabschnitt (23) am Verstellrad (19) teilkreisförmig ausgebildet ist und sich radial über das Verstellrad (19) hinaus erstreckt und daß der Ringabschnitt (23) an seiner dem Ringbund (30) zugewandten Oberseite am Umfang ausgebildete Sperrkerben (25) aufweist, die mit einem am Ringbund (30) hervorstehenden Sperrnocken (31) zusammenwirken.
  10. Haarschneidegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Kammträger (15) und der Lagerwippe (34) bzw. dem Stellrad (19) eine Andruckfeder (68) vorgespannt ist.
  11. Haarschneidegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Stellrad (19) und der Lagerwippe (34) mindestens ein federndes Rastmittel (56) ausgebildet ist.
  12. Haarschneidegerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das federnde Rastmittel (56) aus mindestens einer Blattfeder (49, 50) mit einem Rastnocken (51, 52) besteht, der mit am Stellrad (19) ausgebildeten Rastnuten (55) zusammenwirkt.
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