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Die
Erfindungen betreffen ein Haarschneidegerät gemäß dem
Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 5.
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Aus
der
EP 0 325 326 B1 ist
ein Haarschneidegerät, insbesondere Bartschneider, bekannt,
bei dem das Schneidsystem von einem mit Zähnen versehenen
Kammvorsatz geschützt ist. Der Kammvorsatz wird in Längsrichtung
des Rasierergehäuses in einer Führungsanordnung
axial verschiebbar geführt und ist über eine Drehkupplung
an einem das Gehäuse des Haarschneidegerätes umgebenden
Einstellring befestigt. Der Einstellring steht über ein
Gewinde in Drehverbindung mit dem Gehäuse, so daß beim Verdrehen
des Einstellringes je nach Verdrehrichtung der Kammvorsatz mit dem
Einstellring entweder in Richtung zum oder weg vom Schneidsystem
verschoben wird. Dadurch wird die mit der Hautoberfläche
in Kontakt bringbare Kontaktfläche des aus einzelnen Zähnen
bestehenden Kammvorsatzes zum Schneidsystem hin bzw. von diesem
weg bewegt, so daß die durch die Schlitze des Kammvorsatzes
in den Schneidbereich eindringenden Haare mehr oder weniger nah
an das Schneidsystem heran geführt werden und somit die
Haare kürzer oder länger abgeschnitten werden.
Bei diesem Haarschneidegerät ist es als weniger vorteilhaft
anzusehen, daß man zur Verstellung des Kammvorsatzes mit
beiden Händen hantieren muß, indem man nämlich
mit der einen Hand das Gehäuse des Haarschneidegerätes
festhalten muß, während man mit der anderen Hand
zur Verstellung des Kammvorsatzes den Einstellring verdreht.
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Aus
der
DE 44 20 300 C1 ist
weiterhin ein Haarschneidegerät bekannt, bei dem ein Positionierschlitten
am Gehäuse eines Haarschneidegerätes befestigt
ist. An dem Positionierschlitten kann ein Kammvorsatz aufgeklipst
werden, so daß auch hier das Schneidsystem durch den aus
einzelnen Kammzinken bestehenden Kammvorsatz nach außen
geschützt ist. Daher können nur diejenigen Haare,
die länger als der Abstand zwischen der mit der Hautoberfläche
der Kammzinken in Berührung kommenden Kontaktfläche
und der Schneidvorrichtung sind, von der Schneidvorrichtung abgeschnitten
bzw. gekürzt werden.
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An
dem Positionierschlitten ist ein Betätigungsknopf ausgebildet,
der in seiner Sperrstellung in eine Rastvorrichtung eingreift. Zum
Verschieben des Kammvorsatzes mit dem Positionierschlitten muß die
Rasteinrichtung entriegelt werden, was durch Drücken des
Betätigungsknopfes gegen die Kraft einer Feder erfolgt.
Nach Lösen des Betätigungsknopfes rastet die Rasteinrichtung
wieder ein und der Kammvorsatz ist wieder ortsfest gegenüber der
Schneidvorrichtung am Gehäuse positioniert. Bei dieser
Ausführungsform muß einerseits auf den Druckknopf
gegen die Kraft einer Feder Druck ausgeübt werden und andererseits
muß gleichzeitig dieser mit einer Verschiebekraft beaufschlagt
werden, um den Kammvorsatz in seiner Führungsanordnung
zu verschieben. Zusätzlich zu dem direkten Übertragungsweg
addieren sich die Entriegelungskräfte, was zu einem erhöhten
Kraftaufwand am Daumen einer Bedienungsperson führen kann.
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Schließlich
ist noch aus der
US
6,578,269 B2 ein Haarschneidegerät der eingangs
beschriebenen Art bekannt, bei dem am Gehäuse ein an diesem drehbar
gelagertes Stellrad ausgebildet ist, das beidseitig je eine exzentrisch
verlaufende Nut mit Rastvertiefungen aufweist. Die Nut steht über
je einen Zapfen mit einem gemeinsamen Kammvorsatz in Eingriff, so
daß beim Verdrehen des Stellrades der Zapfen der Nut folgt
und dadurch der Kammvorsatz entsprechend der Drehrichtung nach oben
von dem Schneidsystem weg bzw. nach unten zum Schneidsystem hin
verschoben wird. Das Stellrad weist noch an seinem Außenumfang
Kerben auf, in die ein am Gehäuse gelagertes Federelement über
seinen Nocken eingreift. Dadurch wird einerseits das Stellrad in der
gewünschten Rastposition des Kammvorsatzes ortsfest gehalten
und andererseits dient diese Ausführung als Ratsche, um
einer Bedienungsperson fühlbar und hörbar den
Verstellgrad anzuzeigen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es nun, ein Haarschneidegerät mit einem
verschiebbaren Kammvorsatz zu schaffen, bei dem sich die Versteileinrichtung zum
Verschieben des Kammvorsatz besonders einfach und leichtgängig
bedienen läßt und bei der bei langgestreckten
Rasierergehäusen dennoch kurz bauende Kammvorsätze
eingesetzt werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale der Patentansprüche 1 und 5 gelöst. Gemäß den
kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 besteht das Übertragungsglied
aus einem Hebel, der sowohl mit dem Stellrad wie mit dem Kammvorsatz über
je ein Gelenk verbunden ist. Dabei wird die Drehbewegung des Verstellrades
mit Hilfe des vorzugsweise als Pleuel arbeitenden Hebels in eine
translatorische Bewegung des Kammvorsatzes umgewandelt. Die gelenkigen
Verbindungen des Hebels mit dem Stellrad einerseits und des Hebels
mit dem Kammvorsatz andererseits ermöglichen äußerst
geringe Reibungen, so daß bereits geringe Drehkräfte
am Stellrad genügen, den Kammvorsatz in seiner Führungsanordnung
zu verschieben. Dabei ist der Hebel als starres, vorzugsweise aus
Kunststoff geformtes Formteil ausgebildet. Selbstverständlich
kann der Hebel auch aus anderen, leicht formbaren Materialien hergestellt sein.
Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß,
wenn man bei langgestreckten Rasierergehäusen den Kammvorsatz
ziemlich weit von der Verstelleinrichtung anordnen muß,
der Hebel einfach entsprechend länger gewählt
wird, ohne daß dabei die Funktion der Hebelgeometrie wesentlich
beeinträchtigt wird. Der Drehwinkel am Verstellrad ist
kleiner 180°. Die Erfindungen können sowohl bei
einem manuell wie elektrisch angetriebenen Schneidsystem angewendet
werden.
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Gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 2 bestehen die Gelenke aus am Hebel
hervorstehenden Zapfen, die in am Stellrad und am Kammvorsatz ausgebildete
Bohrungen eingreifen. Selbstverständlich wäre
auch hier eine äquivalente Lösung möglich,
indem anstatt der Bohrungen am Hebel dort Zapfen ausgebildet sind,
die dann in am Stellrad und am Kammvorsatz ausgebildete Bohrungen
eingreifen. Da auch die Zapfen, der Hebel, das Stellrad, der Kammvorsatz
und der Kammträger vorzugsweise aus Kunststoff geformten
Formteilen bestehen und Kunststoff in der Regel ein gleitfähiges
Material ist, entstehen auch durch diese Maßnahme beim
Drehen des Verstellrades geringe Reibungskräfte, die zu
geringen Betätigungskräften für die Hand
einer Bedienungsperson führen. Selbsverständlich
sind auch aus Kunststoff geformte Kugelgelenke einsetzbar, wobei
die Kugel in die Pfanne eingeklipst wird.
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Anstelle
der oben beschriebenen Gelenke am Hebel kann auch der Hebel beispielsweise
durch Knickschutzgelenke oder auch Kugelgelenke sowohl mit dem Stellrad
wie mit dem Kammvorsatz verbunden sein, die ebenfalls sehr gut die
in Grenzen gehaltene Drehbewegung des Stellrades in eine geradlinige
Bewegung am Kammvorsatz umsetzen können. Ein Knickschutzgelenk
kann beispielsweise ein Filmscharnier, also eine dünner Übergang
vom Hebel zum Stellrad bzw. zum Kammvorsatz sein. Dabei müßten
dann das Verstellrad, der Hebel und der Kammvorsatz einteilig in
einem Kunstoffspritzwerkzeug hergestellt werden, was sogar noch
die Herstellungs- wie Montagekosten verringern würde.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruches 3 läuft das zwischen
dem Kammvorsatz und dem Hebel ausgebildete Gelenk zusätzlich
in eine parallel zu den Gleitschienen verlaufende Nut, um bei der
Verdrehung des Stellrades an diesem Gelenk auftretenden Querkräfte
in der Nut aufnehmen zu können. Hierdurch wird der Kammvorsatz
besonders geradlinig in seiner Führungsanordnung geführt
und der bekannte Schubladeneffekt tritt nicht ein. Auch hierdurch
werden die Gleitkräfte besonders reduziert, was auch wiederum
die Betätigungskräfte am Stellrad verringert.
Der in die Nut eingreifende Vorsprung des Kammvorsatzes kann vorzugsweise
durch Einklipsen in die Nut erreicht werden, so daß der
Vorsprung in der Nut ortsfest aber dennoch verschiebbar gehalten
wird. Es ist aber auch durchaus denkbar, daß der Stift
bzw. Vorsprung lose in die Nut eingreift, da der Hebel ohnehin im
eingebauten Zustand in seiner Höhenlage gegenüber
dem Kammvorsatz und dem Verstellrad lagesicher gehalten wird.
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Gemäß der
zweiten Erfindung besteht das Übertragungsglied aus einem
in einer Zwangsführung eingebetteten, elastisch biegbaren
Element, das einerseits mit dem Stellrad und andererseits mit dem
Kammvorsatz fest verbunden ist. Dabei besteht die Zwangsführung
einerseits aus einem am Stellrad teilkreisförmig ausgebildeten
ersten Nutabschnitt, an den sich ein zweiter Nutabschnitt anschließt,
wobei der zweite Nutabschnitt parallel zu der Führungsanordnung
verläuft. Um die Reibungskräfte des biegbaren
Elements gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn am Übergang
vom ersten zum zweiten Nutabschnitt kein gebogener Abschnitt vorhanden
ist, sondern ein tangentialer Übergang gebildet wird.
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Das
Element kann vorzugsweise ein Draht, ein Seilzug oder ein aus Kunststoff
biegbares, stangenförmiges Formteil sein, das zwar für
sich alleine nicht biegesteif ist, das aber in die Zwangsführung eingebettet
biegesteif wird und so beim Drehen des Verstellrades die auf das
Element ausgeübte Druckkraft problemlos auf den Kammvorsatz überträgt,
wodurch dieser auf seiner Führungsanordnung gleitend leicht
verschoben wird. Bei dieser Ausführungsform ist das Element
sowohl fest am Stellrad wie am Kammvorsatz befestigt bzw. eingehängt,
so daß hier die Drehung ausgleichende Lagerstellen, wie
sie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall sind, vermieden
werden können.
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Gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 6 sind die Nutabschnitte im wesentlichen
U-förmig ausgebildet und werden nach Einlegen des elastischen
Elements in der offenen Seite durch die darüberliegenden
Teile des Stellrades und des Kammvorsatzes im montierten Zustand
verschlossen. Auf diese Weise kann das elastische Element die Nut nicht
mehr verlassen und wirkt wie eine biegesteife Stange.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruches 7 ist zwischen dem Stellrad und
dem Kammträger eine lösbare, die Drehung des Stellrades
sperrende Sperreinrichtung ausgebildet, wobei zum Entkuppeln der
Sperreinrichtung das Stellrad in Achsrichtung bzw. quer zur Verschieberichtung
des Kammträgers in geringem Maße verschiebbar
ist. Durch diese Ausführungsform wird nach Verschieben
des Stellrades die Sperreinrichtung gelöst und das Stellrad
kann soweit verdreht werden, bis der Kammträger seine für die
gewünschte Haarlänge erforderliche Position eingenommen
hat.
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Gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 8 ist das Stellrad über
eine zentral angeordnete Deckscheibe drehfest auf einer Lagerwippe
befestigt, wobei die Lagerwippe ihrerseits auf dem Kammträger
um eine Lagerachse schwenkbar gelagert ist, wobei die Lagerachse
parallel zu der Gleitebene der Führungsanordnung verläuft
und wobei zur Begrenzung des Schwenkwinkels am Kammträger
ein einen Ringabschnitt des Verstellrades umgreifender Ringbundabschnitt
ausgebildet ist, auf der der Lageranordnung gegenüberliegende
Seite am Kammträger verläuft. Auf diese Weise
wird durch den Ringbundabschnitt einerseits das Stellrad in seine
Bewegung nach oben begrenzt und andererseits reichen bereits geringe
Andruckkräfte aus, das Stellrad aus der Sperreinrichtung
zu lösen. Dies wird insbesondere durch die Lagerwippe erreicht,
da ihre Lagerachse außerhalb des Verstellrades und jenseits
seiner Drehachse am Kammträger ausgebildet ist.
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Nach
den Merkmalen des Patentanspruches 9 besteht der Randabschnitt am
Verstellrad aus einem radial über das Verstellrad herausragenden,
teilkreisförmigen Ringabschnitt, der an seiner dem Ringbundabschnitt
zugewandten Oberseite am Umfang ausgebildete Sperrkerben aufweist,
die mit einem am Ringbundabschnitt ausgebildeten Sperrnocken zusammenwirken.
Diese Anordnung bildet die Sperreinrichtung gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 7, die durch einfaches Herunterdrücken des
Stellrades zum Kammträger hin gelöst wird und die
durch Verschieben in entgegengesetzter Richtung wieder seine Sperrstellung
einnimmt.
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Gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 10 ist zwischen dem Kammträger
und der Lagerwippe bzw. dem Stellrad eine Andruckfeder vorgespannt.
Die Andruckfeder kann vorzugsweise eine Spiralfeder, eine Blattfeder,
ein Elastomer sein oder sie kann eine sonstige, dem Fachmann gebräuchliche
Federkonfiguration aufweisen. Durch die Andruckfeder wird die Sperreinrichtung
nach jedem Betätigen des Stellrades in seine Sperrstellung
selbsttätig zurückbewegt. Zum Freigeben der Sperreinrichtung
muß das Stellrad so weit in Richtung zum Kammträger
gegen die Kraft der Andruckfeder bewegt werden, bis die entsprechende
Sperrkerbe aus dem Sperrnocken ausgeklinkt ist, d. h., der Löseweg entspricht
gerade der Überschneidung von Sperrnocken und Sperrkerbe.
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Die
Merkmale des Patentanspruches 11 stellen sicher, daß beim
Verdrehen des Stellrades dieses ähnlich einer Ratsche hörbar
und fühlbar der Bedienungsperson den Drehvorgang mitteilt.
Dazu ist zwischen dem Stellrad und der Lagerwippe ein federndes
Rastmittel ausgebildet.
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Gemäß den
Merkmalen des Patentanspruches 12 besteht das federnde Rastmittel
aus mindestens einer Feder mit einem Rastnocken, der mit am Stellrad
ausgebildeten Rastnuten zusammenwirkt. Vorzugsweise besteht das
federnde Rastmittel aus einer aus Federblech geformten Blattfeder
mit einem Rastnocken, wobei die freien Enden der Blattfeder in an
der Lagerwippe ausgebildeten Nuten, die zwischen je zwei Befestigungspfosten
gebildet werden, eingeklemmt sind, so daß der Rastnocken
federnd in eine Rastnut am Stellrad eingreift. Vorzugsweise sind am
Umfang zwei Blattfedern ausgebildet, wobei diese jeweils so angeordnet
sind, daß immer nur ein Rastnocken in eine Rastnut eingreift,
während der andere Rastnocken in dieser Stellung gerade
am oberen Ende zwischen zwei Rastnocken aufliegt.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruches 13 bilden der Kammträger
mit der kompletten Verstelleinrichtung eine eigene, vormontierte
Baueinheit, die an im Aufbau unterschiedlichen Haarschneidegeräten
befestigbar bzw. von diesen lösbar sind, wenn an den verschiedenen
Haarschneidegerätetypen entsprechende Mittel zur Aufnahme
der Baueinheit vorgesehen sind. Die eigenständige Baueinheit
wird also nur dann am Rasierergehäuse angebracht, wenn
eine Bedienungsperson ihre Haare trimmen möchte. Bei einer
normalen Vollrasur wird die baueinheit vom Rasierergehäuse
demontiert, was dann zu einer einfacheren Handhabung des Gerätes
führen kann.
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Je
ein Ausführungsbeispiel der beiden Erfindungen sind in
der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Seitenansicht von rechts oben auf die Baueinheit
des Kammvorsatzes mit integrierter Verstelleinrichtung, wobei diese Baueinheit
am Gehäuse (gestrichelt dargestellt) eines Haarschneiders
adaptiert ist und der Kammvorsatz seine eingefahrene blockierte
Position einnimmt,
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2 einen
Teillängsschnitt durch die gegenüber 1 vergrößert
dargestellte Baueinheit gemäß der Schnittführung
I-I nach 1,
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3 die
gleiche perspektivische Ansicht auf die Baueinheit der Verstelleinrichtung
mit Kammvorsatz gemäß 1, wobei
allerdings hier der Kammvorsatz seine ausgefahrene Stellung eingenommen,
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4 eine
Unteransicht in Richtung Y gemäß 3,
allerdings nur auf das Stellrad, den Hebel, die Blattfedern und
den Kammvorsatz, wobei diese Darstellung gegenüber 3 in
vergrößertem Maßstab gezeigt ist,
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5 eine
Explosionszeichnung der gesamten Baueinheit der Verstelleinrichtung
mit ihrem Kammvorsatz und Kammträger entsprechend 3 und
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6 eine
Teilansicht von unten auf ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Baueinheit, wobei hier anstelle des Hebels nach 5 ein
Draht oder Metallseil zur Betätigung des Kammvorsatzes
in einem ersten Nutabschnitt des Stellrades und in einem zweiten
Nutabschnitt des Kammträgers nahezu spielfrei eingesetzt
ist.
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Nach 1 ist
auf der Vorderseite 2 eines nur teilweise angedeuteten
und gestrichelt dargestellten Gehäuses 81 eines
Haarschneiders 1 über nicht dargestellte Befestigungsmittel
eine Baueinheit 84 angeflanscht bzw. am Gehäuse 81 integriert,
die aus einer an einem Kammträger 15 ausgebildeten Verstelleinrichtung 3 und
einem von dieser betätigbaren Kammvorsatz 4 besteht.
In den 1 und 2 hat der Kammvorsatz 4 seine
Ausgangsstellung eingenommen, d. h., ein am Haarschneider 1 ausgebildetes
Schneidsystem 5 (nur angedeutet) weist von seinem vorderen
Ende 6 den kürzesten Abstand zu einer mit der
Hautoberfläche einer Bedienungsperson (nicht dargestellt)
in Kontakt bringbaren Kontaktfläche 7 auf, so
daß in dieser Stellung beim Haareschneiden die Haare (nicht
dargestellt) am kürzesten getrimmt werden.
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Das
Schneidsystem 5 kann vorzugsweise aus zwei relativ zueinander
sich hin- und herbewegenden, mit Zähnen versehenen Schneidmessern 85, 86 bestehen,
die gegeneinander kämmen. Es kann aber auch ein rotierendes
Schneidsystem (nicht dargestellt) oder sonst irgend ein Schneidsystem (nicht
dargestellt) sein, bei denen dann allerdings der Kammvorsatz an
die Schneidebene angepaßt sein muß. Die Kontaktfläche 7 des
Kammvorsatzes 4 bilden die nach den 1 und 3 bis 5 nach außen
weisenden Flächen der einzelnen Zähne 8, die
mit der Hautoberfläche beim Haareschneiden in Kontakt gelangen.
Die einzelnen Zähne 8 verlaufen vorzugsweise in
einem vorgegebenen Abstand parallel zueinander, bilden so zum Durchdringen
von Haaren einzelne Spalte 9 zwischen ihnen. Die Spalte 9 können
konstant breit sein oder sich beispielsweise zum freien Ende hin
verjüngen. Hier sind viele beliebige Spaltformen möglich.
Wichtig ist nur, daß noch ausreichend Haare durch die Spalte 9 beim
Haarschneidevorgang gelangen, wo sie dann vom Schneidsystem 5 erfaßt
und in der gewünschten Länge abgeschnitten werden.
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An
dieser Stelle verweisen wir zum besseren Verständnis auch
auf die eingangs genannten Haarschneider, deren Schneidsysteme aber – mit
Ausnahme der Verstelleinrichtungen und Betätigungen der
Kammvorsätze – prinzipiell der Ausführungsanordnung
nach der Erfindung entsprechen.
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Nach
den 1 bis 5 ist der Kammvorsatz 4 im
Wesentlichen rechtwinklig ausgebildet, so daß auch die
Zähne 8 und die Zahnlücken 9 diesen Verlauf
annehmen. An den im Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitten 10 sind
gemäß 4 an ihren freien Schenkeln 11 an
der Unterseite 13 gegenüberliegend auf gleicher
Höhe Kulissen 12 ausgebildet, die an der Unterseite 13 hervorstehenden Winkelstücken 14 ausgebildet
sind. Die Kulissen 12 verlaufen U-förmig und sind
einander zugewandt; sie umgreifen von außen in am Kammträger 15 ausgebildete
Gleitschienen 16, die im Abstand und parallel zueinander
verlaufen. Die Gleitschienen 16 bilden mit den Kulissen 12 die
Führungsanordnung 17 des Kammvorsatzes 4 auf
dem Kammträger 15, wie dies aus 3 erkennbar
ist.
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In
den 1 bis 5 sind die Schenkel 11 des
Kammvorsatzes 4 über eine im wesentlichen teilkreisförmige
Ausnehmung 18 miteinander verbunden, die nach 1 in
Ausgangsstellung des Kammvorsatzes 4 das Stellrad 19 teilweise
umgibt. Das Stellrad 19, der Kammvorsatz 4 und
der Kammträger 15 bilden nach den 1 und 3 eine
gemeinsame Symmetrieachse 87, in der auch die Ausnehmung 18 liegt.
Das Stellrad 19 wird von einer kreisförmigen Scheibe
gebildet, das nach den 2 und 5 eine zentrale Öffnung 20 aufweist.
An der Oberseite sind am Stellrad am Umfang gleichmäßig verteilte
und auf einer Ringfläche 88 angeordnete Rippen 21 ausgebildet,
die von angrenzenden Vertiefungen 22 unterbrochen sind.
Sowohl die Rippen 21 wie die Vertiefungen 22 verlaufen
radial zur Mitte M des Stellrades 19. An der Unterseite
des Stellrades 19 erstreckt sich nach den 2, 4 und 5 über
den Seitenrand 24 ein teilkreisförmiger Ringabschnitt 23 hinaus,
der an seiner Oberseite am Umfang ausgebildete Sperrkerben 25 aufweist.
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Wie
die 2 und 5 zeigen, besteht der Kammträger 15 aus
einem Bodenteil 26, dessen Rand von einer Wand 27 umgeben
ist. Die Wand weist 27 parallel zueinander verlaufende
Schenkel 28 auf, an deren freien Enden die Gleitschienen 16 ausgebildet
sind. Die beiden Schenkel 28 sind über einen kreisförmigen
Wandabschnitt 29 miteinander verbunden, der gemäß 2 den
teilkreisförmigen Ringabschnitt 23 des Stellrades 19 mit
einem ebenfalls teilkreisförmigen Ringbund 30 an
der Seite umgreift, an der die Sperrkerben 25 ausgebildet
sind. An der zu den Sperrkerben 25 zugewandten Ringfläche steht
am Ringbund 30 ein Sperrnocken 31 hervor, der in
eine der Sperrkerben 25 rastend eingreift. Auf diese Weise
ist das Stellrad 19 in seiner Drehrichtung D gesperrt.
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An
dem Bodenteil 26 sind nach 5 zwei sich
vom Bodenteil 26 erhebende Lageraugen 32 ausgebildet,
an denen ein Lagerzapfen 33 befestigt ist. Auf dem Lagerzapfen 33 ist
eine Lagerwippe 34 schwenkbar geführt, die an
ihre mit Bohrungen 35 versehenen Lageraugen 36 von
dem Lagerzapfen 33 mit geringem Lagerspiel durchdrungen
wird. Die von den Bohrungen 35, dem Lagerzapfen 33 und
den Lageraugen 36 gemeinsam gebildete Lagerachse 37 verläuft
senkrecht zu den Gleitschienen 16 und der Symmetrieachse 87.
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Nach 5 besteht
die Lagerwippe 34 aus einem kreisförmigen Abschnitt 39,
an den seitlich in Richtung der Gleitschienen 16 ein mit
den Lageraugen 36 versehener Stützarm 40 angeformt
ist. Auf der Oberseite 38 der Lagerwippe 34 ist
zentral zum kreisringförmigen Abschnitt 39 eine
Sacklochbohrung 41 ausgebildet, an dessen Boden 42 sich
exzentrisch nebeneinander zwei Bohrungen 43, 44 unterschiedlichen
Durchmessers befinden. Desweiteren stehen von der Oberseite 38 jeweils
zwei miteinander kooperierende Befestigungsstege 45, 46 und 47, 48 hervor,
zwischen denen je eine Blattfeder 49, 50 ortsfest
eingeklemmt ist. Die Blattfedern 49, 50 weisen
je einen Rastnocken 51, 52 (4)
auf, die an der Unterseite 53 des Stellrades 19 in
an einem Ringabschnitt 54 ausgebildete Rastnuten 55 eingreifen
können. Der Ort der Rastnocken 51, 52 ist
so gewählt, daß immer nur einer der Rastnocken 51,
bzw. 52 in eine Rastnut 55 eingreift, während
der andere Rastnocken 52 bzw. 51 zwischen zwei
Rastnuten 55 am Ringabschnitt 54 federnd aufliegt.
Dies führt zu einer verfeinerten rastung. In 4 sind
zur besseren Erklärung die Blattfedern 49, 50 dargestellt,
obwohl sie eigentlich ortsfest an der in 5 dargestellten
Lagerwippe 34 befestigt sind. Die Blattfedern 49, 50 bilden
mit den Rastnuten 55 das federnde Rastmittel 56 für
das Stellrad 19.
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An
der Unterseite 53 des Stellrades 19 steht nach 4 senkrecht
ein Lagerbolzen 57 hervor, auf dem ein als Hebel ausgebildetes Übertragungsglied 58 über
seine Bohrung 59 (5) drehbar
gelagert ist. Der Lagerbolzen 57 kann beispielsweise in
einer am Stellrad 19 ausgebildeten Bohrung (nicht dargestellt)
eingepreßt oder er kann mit an der Unterseite 53 als
hervorstehender Zapfen am Stellrad 19 angeformt sein. Der
Lagerbolzen 57 durchdringt die am Hebel 58 ausgebildete
Bohrung 59 mit geringem Paßspiel und hintergreift über
einen Ringbund 60 die Bohrung 59 gemäß 4 von
oben her, so daß der Hebel 58 auf dem Lagerbolzen 57 ortsfest
aber drehbar gelagert ist. Der Hebel 58 weist nach 4 einen nach
unten gebogenen konvexen Verlauf auf und endet mit einem Lagerauge 61,
dessen Bohrung 62 von einem Lagerbolzen 63 mit
geringem Paßspiel durchdrungen wird. Der La gerbolzen 63 verlängert
sich gemäß 4 zum Betrachter
hin (nicht dargestellt) und greift im montierten Zustand der Verstelleinrichtung 3 in
eine am Bodenteil 26 ausgebildete Führungsnut 64,
wie sie aus den 3 und 5 ersichtlich
ist. Die Führungsnut 64 verläuft parallel
zu den Gleitschienen 16.
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Nach 2 fluchtet
im zusammengebauten Zustand der Verstelleinrichtung 3 die
an der Lagerwippe 34 innerhalb der Sacklochbohrung 41 am
Boden 42 ausgebildete Bohrung 43 mit einer Sacklochbohrung 65,
die in einem zylindrischen Abschnitt 66 einer Deckscheibe 67 ausgebildet
ist. Am Boden 69 der Sacklochbohrung 65 stützt
sich eine als Spiralfeder ausgebildete Druckfeder 68 ab,
die die Sacklochbohrung 65 zu ihrem offenen Ende hin und
die Bohrung 43 durchdringt und die sich am anderen Ende am
Bodenteil 26 des Kammträgers 15 abstützt.
Die Druckfeder wird beidseitig von je einem Zapfen 70, 71 in
den Bohrungen 43, 65 zentral geführt.
Der zylindrische Abschnitt 66 der Deckscheibe 67 durchdringt
mit einem geringen Paßspiel die Öffnung 20 und
ist in der Sacklochbohrung 41 der Lagerwippe 34 drehfest
befestigt ist. Auf diese Weise ist das Stellrad 19 über
die Deckscheibe 67 an der lagerwippe 34 drehbar
fixiert. Die Befestigung der Deckscheibe an der Lagerwippe 34 kann
beispielsweise durch einen Preßsitz, durch Verkleben, durch
eine Gewindeeinrichtung zwischen der Sacklochbohrung 41 und
dem zylindrischen Abschnitt 66 oder sonstwie erfolgen.
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Die
Deckscheibe 67 weist nach den 2 und 5 eine
ringförmige Erweiterung 72 auf, dessen dem Stellrad 19 zugewandte
ringförmige Stirnfläche 89 an der gemäß 5 an
der Oberseite des Stellrades 19 ausgebildeten Ringbund 73 anliegt.
Auf der anderen Seite liegt die am zylindrischen Abschnitt 66 ausgebildete
kreisförmige Stirnfläche 90 am Boden 42 der
Lagerwippe 34 an. Auf diese Weise ist das Stellrad 19 auf
der Lagerwippe axial gesichert aber dennoch gegenüber dieser
drehbar gelagert. Durch die axiale Fixierung des Stellrades 19 gegenüber
der Lagerwippe 34 werden auch die Blattfedern 49, 50 an
der Lagerwippe 34 ortsfest gehalten und gleichzeitig liegen
deren Rastnocken 51, 52 auf Höhe der
am Ringabschnitt 54 ausgebildeten Rastnuten 55 und
greifen dort rastend ein.
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Zu 2 ist
noch zu bemerken, daß der rechte, abgewinkelte Abschnitt
des Kammvorsatzes 4 nicht dargestellt ist. Ebenso werden
hier auch nicht die Lagerstellen des Hebels 58 sowie der
Hebel 58 selbst gezeigt.
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In 6 ist
noch ein zweites Ausführungsbeispiel in einem Teilausschnitt
dargestellt, wobei man von unten her entsprechend 5 auf
das Stellrad 19 schaut. An dieser Stelle wird noch erwähnt, daß für
alle baugleichen Teile gemäß den 1 bis 5 in 6 der
Ein fachheit halber gleiche Positionsnummern gewählt wurden.
An der Unterseite ist am Stellrad 19 ein erster ringförmiger
Nutabschnitt 74 ausgebildet, an den sich ein im Kammträger 15 ausgebildeter
zweiter Nutabschnitt 75 anschließt, der parallel
zu der Gleitschiene 16 verläuft. In dem ersten und
zweiten Nutabschnitt 74, 75 ist ein als Übertragungsglied 58 ausgebildeter
Draht oder ein aus mehreren dünnen Drähten bestehender
Seilzug spielfrei eingebettet, der an seinem im Stellrad 19 ausgebildeten
Ende 77 in einer zum ersten Nutabschnitt 74 verlaufenden
Bohrung 78 eingeklemmt bzw. befestigt ist. Das andere Ende 79 ist
vorzugsweise ebenfalls in einer Querbohrung 80 am Kammvorsatz 4 ortsfest befestigt.
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Alle
anderen Teile entsprechen im Wesentlichen denen, wie sie in den 1 bis 5 bereits beschrieben
wurden. Das in dem ersten und zweiten Nutabschnitt 74, 75 nach 6 eingebettete Übertragungsglied 58 sorgt
wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 5 bei
Verdrehung des Stellrades 19 für eine in der Führungsanordnung 17 geradlinige
Verschiebung des Kammvorsatzes 4 gegenüber dem
Schneidsystem 5. Die Nutabschnitte 74, 75 sind
von der offenen Seite her nach Einlegen des flexiblen Elements 58 von
einer Abdeckplatte, was auch die Lagerwippe 34 sein kann,
bündig abgedeckt, damit das elastisch und biegsame Element 58 in
den Nutabschnitten 74, 75 wie ein starres bzw.
biegesteifes Übertragungsglied wirkt.
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Die
Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Haarschneiders
nach den 1 bis 5 ist folgende:
Will
man beispielsweise mit dem Kammvorsatz 4 die Barthaare
einer Bedienungsperson möglichst kurz schneiden, so wählt
man die in 1 dargestellte Stellung des
Kammvorsatzes 4 gegenüber dem Schneidsystem 5 des
Haarschneiders 1. Dabei ist der Abstand des Schneidsystems 5 zu
der an den Zähnen 8 nach außen weisenden
Kontaktfläche 7 am kleinsten. Wird nun der Kammvorsatz 4 mit
seiner Kontaktfläche 7 an die Hautoberfläche
einer Bedienungsperson geführt (nicht dargestellt), so
dringen die Haare durch die zwischen den Zähnen 8 ausgebildeten
Spalte 9. Sind die Haare länger als der Abstand
des Schneidsystems 5 zu der an den Zähnen 8 nach
außen weisenden Kontaktfläche 7, so wird
der über die Schneidmesser 85 86 hinausragende
Teil von dem Schneidsystem 5 auf die mit dem Kammvorsatz 4 zu
erreichende kürzeste Länge abgeschnitten, was
vorzugsweise einem Ein-Tages-Bart entsprechen kann.
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Will
man nun die Haare nicht so lang abschneiden, so nimmt beispielsweise
ein Rechtshänder den Haarschneider 1 in die rechte
Hand (nicht dargestellt) und drückt mit dem Daumen (nicht
dargestellt) von oben her gemäß 1 mit
der Kraft P vorzugsweise auf den linken Bereich der Rippen 21 am Stellrad 19 bzw.
auf den linken Bereich der Oberfläche der Deckscheibe 67.
Selbstverständlich kann man auch mit dem Daumen auf den
rechten Abschnitt des Stellrades 19 bzw. der Deckscheibe 67 drücken,
allerdings ist dann der Hebelarm von der Lagerachse 37 zum
Andrückpunkt kleiner und somit in Bezug auf den Angriffspunkt
der Druckfeder 68 auf das Stellrad 19 die Andrückkraft
P größer. Beim Niederdrücken des Stellrades 19 gegen
die Kraft der Druckfeder 68 schwenken die Deckscheibe 67,
das Stellrad 19, die Lagerwippe 34 sowie die darin
montierten Teile 68, 49, 50 um die Lagerachse 37 der
Lagerwippe 34. Dabei entfernt sich gemäß 2 der teilkreisförmige
Ringabschnitt 23 des Stellrades 19 von dem Ringbund 30 des
Kammträgers 15, so daß der Sperrnocken 31 außer
Eingriff der gegenüberliegenden Sperrkerbe 25 gelangt.
Nun kann man mit dem Daumen an den rutschfesten Rippen 21 das Stellrad 19 um
seine Drehachse 83 in Richtung D drehen. Dabei wird in
Abhängigkeit des Drehwinkels D auch der Lagerbolzen 57 von
dem Stellrad 19 in eine andere Position gebracht. Wie bei
einem Kurbelantrieb dreht sich dabei der Hebel 58 um die
Lagerbolzen 57, 63 und setzt die Drehbewegung
D am Stellrad 19 nach 3 in eine
geradlinige Bewegung X am Kammvorsatz 4 um. Dabei gleitet
der Kammvorsatz 4 mit seinen beiden Kulissen 12 auf
den Gleitschienen 16 des Kammträgers 15 entlang.
Mit dem Vorschub des Kammvorsatzes 4 vergrößert
sich die Kontaktfläche 7 gegenüber dem
Schneidsystem 5.
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Beim
Verdrehen des Stellrades 19 gleitet der Rastnocken 52 der
Blattfeder 50 aus einer Rastnut 55 heraus, während
dabei der andere Rastnocken 51 in eine Rastnut 55 einspringt.
Auf diese Weise wird einer Bedienungsperson eine fühlbare
und hörbare Rasterwirkung vermittelt, so daß ihr
die Verdrehung des Stellrades 19 bestätigt wird.
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Nach
Lösen des Daumens (nicht dargestellt) vom Stellrad 19 bzw.
von der Deckscheibe 67 drückt die Druckfeder 68 das
Stellrad 19 nach 1 nach oben,
so daß die auf gleicher Höhe des Sperrnockens 31 sich
gerade befindliche Sperrkerbe 25 in den Rastnocken 31 eingreift.
Dadurch ist das Stellrad 19 wieder drehfest auf dem Kammträger 15 gesichert und
es kann wieder die Hautoberfläche einer Bedienungsperson
an die Kontaktfläche 7 des Kammvorsatzes 4 gedrückt
werden, ohne daß sich der Kammvorsatz 4 aufgrund
der Andrückkraft entgegen der Richtung X verschiebt. Das
Festhalten des Kammvorsatzes 4 wird dadurch gewährleistet,
daß der Hebel 58 zwischen den Lagerbolzen 57, 63 von
Kammvorsatz 4 und Stellrad 19 nahezu spielfrei
fixiert ist und daher ein stabiles Verbindungglied zwischen diesen
Teilen darstellt. Der Trimmvorgang kann nun mit einer anderen zu
schneidenden Haarlänge durchgeführt werden.
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Eine
Verschiebung des Kammvorsatzes 4 entgegen der Richtung
X nach 3 erfolgt in genau umgekehrter Weise, so daß auf
diese Beschreibung hier nicht näher eingegangen wird.
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Die
in den 1 bis 5 dargestellte Verstelleinrichtung 3 mitsamt
dem Kammvorsatz 4 kann beispielsweise mittels eines Bajonettverschlusses, einer
Verschraubung oder sonst irgendeiner Befestigung an einem Gehäuse 81 eines
Haarschneiders 1 adaptiert werden. Es ist aber auch möglich,
die Verstelleinrichtung 3 mit dem Kammvorsatz 4 unlösbar am
Gehäuse 81 eines Haarschneiders 1 zu
integrieren, was unter anderem den Vorteil einer besseren Adaption
bei geringeren Abmessungen mit sich bringt.
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Die
Ausführungsform in 6 unterscheidet sich
gegenüber der Ausführungsform nach den 1 bis 5 nur
dadurch, daß anstelle des Hebels 58 und der Gelenke 57, 59 bzw. 63 und 62 ein zwischen
zwei Nutabschnitten 74, 75 eingebetteter Seilzug 76 vorgesehen
ist, der beim Drehen des Stellrades 19 in Richtung D die
Drehbewegung ebenfalls in eine geradlinige Bewegung X umlenkt. Durch das
Verdrehen des Endes 77 mit dem Stellrad 19 wird über
ein mit dem Kammvorsatz 4 verbundenes Kupplungsstück 82 der
Kammvorsatz 4 in Richtung X in seiner geradlinigen Führungsanordnung 17 verschoben.
Während beim Herausfahren des Kammvorsatzes 4 der
Seilzug 76 als Druckstab funktioniert, arbeitet er beim
Einziehen des Kammvorsatzes 4 entgegen der Richtung X als
Zugstab bzw. Zugseil.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0325326
B1 [0002]
- - DE 4420300 C1 [0003]
- - US 6578269 B2 [0005]