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Die
Erfindung betrifft eine Luftführungseinrichtung
für einen
Kraftwagen, insbesondere für
einen Personenkraftwagen der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art.
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Derartige
Luftführungseinrichtungen
sind aus dem Serienkraftwagenbau von Personenkraftwagen allgemein
bekannt. Bei der Mercedes-Benz SL-Klasse (Baureihe R230) ist beispielsweise
eine Luftführungseinrichtung
vorgesehen, welche zwei aus Kunststoff hergestellte, panelartige
Leiteinrichtungen umfasst. Jede dieser Leiteinrichtungen erstreckt
sich nach vorne hin bis zu einem Stoßfängerinnenteil eines zum Frontmodul
gehörenden
Stoßfängers und
nach hinten hin bis zu einer Kühleranordnung.
Durch die beiden Leiteinrichtungen soll gewährleistet werden, dass ein über eine
Lufteinlassöffnung
innerhalb des Frontmoduls eintretender Kühlluftstrom entsprechend seitlich
begrenzt zur Kühleranordnung
gelangt und diese durchströmt.
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Bisher
bestehen die beiden Leiteinrichtungen jeweils aus separaten Kunststoffteilen,
welche Hartbereiche und gummiartige Weichbereiche umfassen. Insbesondere
mittels der Weichbereiche ist die jeweilige Leiteinrichtung nach
vorne hin an das Stoßfängerinnenteil
und nach hinten hin an die Kühleranordnung
im Wesentlichen bündig
angeschlossen. Durch die Weichbereiche wird dabei eine relativ bündige Anlage
der jeweiligen Leiteinrichtung an dem Stoßfängerinnenteil bzw. der Kühleranordnung gewährleistet.
Allerdings sind derartige Leiteinrichtungen nicht zuletzt aufgrund
ihrer Gestaltung mit Hart- und Weichbereichen relativ kostenintensiv.
Hinzu kommt, dass sowohl das Stoßfängerinnenteil wie auch die
Kühleranordnung – insbesondere
die seitlich des Luftkühlers
angeordneten Wasserkästen – eine äußerst komplexe
Geometrie aufweisen, an welche die Leiteinrichtung bündig angeschlossen
werden muss. Die somit insgesamt äußerst komplexen Randseiten
der jeweiligen Leiteinrichtung tragen demzufolge in erheblichem
Maße zur
Kostenintensivierung bei.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Luftführungseinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche einfacher aufgebaut und
dementsprechend kostengünstiger
in der Fertigung ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Luftführungseinrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine baulich vereinfachte und dementsprechend kostengünstig zu
fertigende Luftführungseinrichtung
zu schaffen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass wenigstens
ein Teil der Leiteinrichtung dem Bauteil, insbesondere dem Stoßfängerinnenteil,
des Frontmoduls und/oder der Kühleranordnung
zugeordnet ist. Mit anderen Worten ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
zumindest einen Teil der Leiteinrichtung direkt an dem dem Frontmodul zugeordneten
Bauteil – insbesondere
dem Stoßfängerinnenteil – und/oder
direkt an der Kühleranordnung
anzuordnen. In einfacher Weise kann dies erfolgen, indem wenigstens
ein Teil der Leiteinrichtung entweder einstückig an dem Bauteil des Frontmoduls und/oder
an der Kühleranordnung
angeformt wird. Im Unterschied zum bislang bekannten Stand der Technik
kann somit die Leiteinrichtung mit einer deutlich weniger komplexen
Kontur ausgestattet werden, da die Leiteinrichtung zumindest partiell
nunmehr keine Randseiten mehr aufweisen muss, welche mit Weichbereichen
versehen sind oder welche auf aufwändige Weise der komplexen Kontur
des Stoßfängerinnenteils
bzw. der Kühleranordnung
folgen muss. Vielmehr soll erfindungsgemäß ein Teil der Leiteinrichtung
an dem Bauteil des Frontmoduls und/oder der Kühleranordnung angeordnet werden,
wobei dieser Teil auf seiner dem Bauteil bzw. der Kühleranordnung
jeweils abgewandten Seite vorzugsweise einen geradlinig verlaufenden
Randbereich aufweist, so dass ein korrespondierendes Teil der Leiteinrichtung auf
einfache Weise an dieses angeschlossen werden kann.
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So
ist es beispielsweise möglich,
die jeweilige Leiteinrichtung durch zwei Teile zu bilden, wobei der
eine Teil an dem dem Frontmodul zugeordneten Bauteil und der andere
Teil an der Kühleranordnung – beispielsweise
jeweils einteilig – angeordnet
ist. Die beiden jeweiligen Teile der Leiteinrichtung können sich
dann in einem mittleren Bereich teleskopartig überlappen. Ebenfalls wäre es denkbar,
jeweils einen Teil der Leiteinrichtung an dem Bauteil des Frontmoduls
bzw. der Kühleranordnung
anzuordnen, wobei beide Teile in ihrem einander zugewandten Randbereich
einen geradlinigen Verlauf haben, und wobei die beiden einander
zugewandten Randbereiche der beiden Teile über ein zusätzliches, mittleres und separates
Teil der Leiteinrichtung miteinander verbunden werden.
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Es
ist klar, dass die vorliegenden Leiteinrichtungen nicht nur seitlich
der Lufteinlassöffnung
bzw. der dahinter liegenden Kühleranordnung
verlaufen können,
sondern ebenso ober- oder unterseitig.
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Es
ist ersichtlich, dass insgesamt somit eine Luftführungseinrichtung geschaffen
werden kann, deren wenigstens eine und vorzugsweise zwei Leiteinrichtungen
deutlich einfacher herstellbar sind, indem deren jeweils wenigstens
eine Teil unmittelbar am Bauteil des Frontmoduls und/oder der Kühleranordnung
angeordnet wird.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; Diese zeigen in:
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1 eine
schematische und leicht perspektivische Vorderansicht auf ein Frontmodul
eines Personenkraftwagens, hinter welchem in einem Abstand eine
Kühleranordnung
vorgesehen ist, welche in Überdeckung
mit einer teilweise erkennbaren Lufteinlassöffnung des Frontmoduls angeordnet
ist, wobei sich seitlich zwischen der Lufteinlassöffnung und der
dahinter liegenden Kühleranordnung
zwei Leiteinrichtungen aus Kunststoff gemäß dem Stand der Technik erstrecken;
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2 eine
schematische Schnittansicht durch das Frontmodul und die Kühleranordnung
entlang einer vertikal und in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Fahrzeugmittenachse,
wodurch eine in Vorwärtsfahrtrichtung
betrachtet linke Leiteinrichtung der Luftführungseinrichtung nach dem
Stand der Technik erkennbar wird, wobei mit gestrichelt angedeuteten
Linien der Verlauf jeweils eines Teils der Leiteinrichtung beispielhaft
dargestellt ist, welcher direkt in einem Stoßfängerinnenteil des Frontmoduls bzw.
der Kühleranordnung
angeordnet ist;
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3 eine
schematische Schnittansicht von oben her auf die Kühleranordnung
und die beiden davor angeordneten Leiteinrichtungen der Luftführungseinrichtung;
und in
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4 Ausführungsbeispiele
von Teilen der Leiteinrichtung, welche stegartig ausgebildet und vorliegend
am zugehörigen
Wasserkasten der Kühleranordnung
angeformt sind.
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In 1 ist
in einer schematischen Perspektivansicht von einem Frontmodul 10 eines
Personenkraftwagens im Wesentlichen ein Stoßfängerteil 12 dargestellt.
Von diesem ist vorliegend im Wesentlichen ein äußeres Stoßfängerverkleidungsteil 14 erkennbar,
welches innen- bzw. rückseitig
von einem insbesondere in Zusammenschau mit 2 erkennbaren
Stoßfängerinnenteil 16 getragen
ist. Neben jeweiligen Aussparungen 18 für seitlich angeordnete Scheinwerfer
umfasst das Stoßfängerteil 12 eine
teilweise erkennbare zentrale Lufteinlassöffnung 20, welche
vorliegend durch einen haubenseitig befestigten Kühlergrill
zu überdecken
ist.
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Im
Bereich hinter der Lufteinlassöffnung 20 ist
im Abstand zum Stoßfängerteil 12 des
Frontmoduls 10 eine Kühleranordnung 22 vorgesehen,
welche als wesentliche Bauteile einen Kühler 24 mit jeweils
seitlich angeordneten, in Fahrzeughochrichtung verlaufenden Wasserkästen 26 umfasst.
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Von
einer Luftführungseinrichtung
sind in 1 zwei aus Kunststoff gefertigte
Leiteinrichtungen 28, 30 nach dem Stand der Technik
erkennbar, welche sich nach vorne hin bis zu dem Stoßfängerinnenteil 16 und
nach hinten hin bis zum jeweiligen Wasserkasten 26 der
Kühleranordnung 22 erstrecken.
Die beiden Leiteinrichtungen 28, 30 der Luftführungseinrichtung
dienen somit zur seitlichen Leitung des Kühlluftstroms in die Kühleranordnung 22, welcher über die
Lufteinlassöffnung 20 in
den Motorraum des Kraftwagens eintritt. Um eine seitlich besonders
dichte bzw. günstige
Leitung zu erreichen, schließen
die beiden Leiteinrichtungen 28, 30 dabei sowohl
nach vorne hin an das Stoßfängerinnenteil 16 wie
auch nach hinten hin an den jeweils zugehörigen Wasserkasten 26 zumindest
annähernd
bündig
an.
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In
Zusammenschau mit 2 ist dabei die konkrete Ausgestaltung
eines der beiden formgleichen Leiteinrichtungen gemäß dem Stand
der Technik erkennbar. Hierzu ist in 2 in einer
schematischen Schnittansicht entlang einer vertikal und in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufenden Fahrzeugmittenebene das Frontmodul 10, die
Kühleranordnung 22 sowie
die dazwischen angeordnete Luftführungseinrichtung
erkennbar. Von der Luftführungseinrichtung ist
demzufolge die – in
Vorwärtsfahrtrichtung
betrachtet – rechte
Leiteinrichtung 28 erkennbar. Insbesondere ist dabei erkennbar,
dass die Leiteinrichtung 28 nach dem Stand der Technik
am vorderen und hinteren Randbereich 32, 34 eine äußerst komplexe Struktur
aufweisen muss, um entsprechend bündig an das Stoßfängerinnenteil 16 bzw.
den korrespondierenden Wasserkasten 26 anschließen zu können. Dabei
umfasst die Leiteinrichtung 28 insbesondere in den Randbereichen 32, 34 gummilippenartige
Weichbereiche 36, um bündig
bzw. im Wesentlichen dicht an das korrespondierende Teil – das Stoßfängerinnenteil 16 bzw.
den korrespondierende Wasserkasten 26 – anzuschließen. Weiterhin
ist insbesondere am vorderen Randbereich 32 eine Aussparung 38 für einen
vorderen Querträger
auf Höhe
der Hauptlängsträgerebene
bzw. auf Höhe
des Stoßfängers erkennbar.
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Weiterhin
sind aus 2 zwei am oberen bzw. unteren
Ende der Kühleranordnung 22 verlaufende,
mit Hohlkammern versehene Dichtungsprofile 40, 42 erkennbar,
welche ebenfalls der Luftführungseinrichtung
zugeordnet sind und für
einen flächenbündigen bzw.
dichten Abschluss gegenüber
einer nicht dargestellten Motorhaube bzw. einer unteren Motorverkleidung
sorgen.
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Um
nun eine bedeutend einfacher gestaltete Luftführungseinrichtung zu schaffen,
weist jede der beiden Leiteinrichtungen 28, 30 einen
vorderen Teil 44 auf, der vorliegend dem aus Kunststoff
gestalteten Stoßfängerinnenteil 16 zugeordnet
ist. Dieser vordere Teil 44 ist nach hinten hin an einem
mit der gestrichelten Linie 46 angedeuteten Randbereich
begrenzt. Mit anderen Worten ist vorliegend ein vorderer Teil 44 der
jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 gebildet, welcher
direkt an dem zugeordneten Stoßfängerinnenteil 16 festgelegt
ist. In dem hier gezeigten besonderen Ausführungsbeispiel ist der vordere
Teil 44 der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 einstückig an das
Stoßfängerinnenteil 16 angeformt.
Es ist ersichtlich, dass somit im Unterschied zu den Leiteinrichtungen 28, 30 gemäß dem Stand
der Technik auf eine komplexe und schwierig herzustellende vordere
Kontur der Leiteinrichtung 28, 30 verzichtet werden
kann. Vielmehr ist somit eine hintere Randseite 46 des
vorderen Teils 44 der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 geschaffen,
welche eine zumindest überwiegend
geradlinig verlaufende Kontur aufweist.
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Um
ebenso am hinteren Ende einen aufwändigen Konturverlauf zu vermeiden,
weisen die beiden Leiteinrichtungen 28, 30 jeweils
einen hinteren Teil 48 auf, welcher dem jeweiligen Wasserkasten 26 zugeordnet
ist. Im vorliegenden besonderen Ausführungsbeispiel ist der jeweilige
hintere Teil 48 der zugeordneten Leiteinrichtung 28, 30 direkt
an den entsprechenden Wasserkasten 26 angeformt. Nach vorne hin
erstreckt sich der hintere Teil 48 der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 bis
zu einer durch die gestrichelte Linie 50 dargestellten
Randseite. Diese Randseite 50 weist ebenfalls eine überwiegend
geradlinig verlaufende Kontur auf. Zwischen der hinteren Randseite 46 des
vorderen Teils 44 und der vorderen Randseite 50 des
jeweiligen hinteren Teils 48 umfasst jede der beiden Leiteinrichtungen 28, 30 vorliegend
einen zentralen Teil 52, welcher entsprechend streifenförmig ausgebildet
und demzufolge äußerst einfach
herstellbar ist. Der zentrale Teil 52 kann dabei beispielsweise überlappend
mit den zugehörigen vorderen
und hinteren Teilen 44, 48 der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 angeordnet
sein, so dass sich insgesamt eine äußerst toleranzunempfindliche
Luftführungseinrichtung
realisieren lässt.
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Als
im Rahmen der Erfindung mit umfasst ist es zu betrachten, dass je
nach Ausführungsform
entweder ein vorderer Teil 44 oder ein hinterer Teil 48 dem
Stoßfängerinnenteil 16 bzw.
der Kühleranordnung 22 zugeordnet
sein kann, wobei sich der jeweilige Teil 44, 48 auch
vollständig
bis zum gegenüberliegenden
Bauteil – der
Kühleranordnung 22 bzw. dem
Stoßfängerinnenteil 16 – erstrecken
kann. Mit anderen Worten wäre
es auch denkbar, jeweils nur einen Teil 44 oder 48 vorzusehen,
welcher an das jeweils zugeordnete Bauteil – das Stoßfängerinnenteil 16 bzw.
die Kühleranordnung 22 – angeordnet
ist und sich nach hinten bzw. nach vorne hin bis zum korrespondierenden
Bauteil – dem
Stoßfängerinnenteil 16 bzw.
der Kühleranordnung 22 – erstreckt.
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In
einer speziellen Ausführungsform
wäre es auch
denkbar, dass die hintere Randseite 46 des vorderen Teils 44 und
die vordere Randseite 50 des hinteren Teils 48 aneinander
anschließen
und somit die jeweilige Leiteinrichtung 28 bzw. 30 bilden.
Mit anderen Worten könnte
somit auf einen zentralen 52 der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 verzichtet
werden.
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Insgesamt
ist somit erkennbar, dass jede der Leiteinrichtungen 28, 30 entweder
einteilig, zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet sein kann, wobei
wahlweise zumindest ein vorderer Teil 44 oder ein hinterer Teil 48 der
jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 am zugeordneten
Bauteil des Frontmoduls 10 – insbesondere am Stoßfängerinnenteil 16 – oder an
der Kühleranordnung 22 – insbesondere
an einem der Wasserkästen 26 – angeordnet
ist.
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Darüber hinaus
ist klar, dass der Verlauf der jeweiligen Randseite 46 bzw. 50 des
jeweiligen vorderen bzw. hinteren Teils 44, 48 auch
andersartig gestaltet sein kann, um eine möglichst einfach herstellbare
Leiteinrichtung 28 bzw. 30 zu erhalten.
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3 zeigt
in einer schematischen Schnittansicht entlang einer horizontalen
und in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Schnittebene die Kühleranordnung 22 sowie
die in Fahrzeuglängsrichtung
davor angeordneten jeweiligen beiden Leiteinrichtungen 28, 30 der
Luftführungseinrichtung.
In Zusammenschau mit 2 wird dabei eine der möglichen Ausgestaltungsformen
der jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 nochmals
verdeutlicht. Es ist erkennbar, dass der jeweilige vordere Teil 44 der
jeweiligen Leiteinrichtung 28, 30 separat ausgebildet
und auf nicht mehr dargestellte Weise am ebenfalls aus Kunststoff gestalteten
Stoßfängerinnenteil 16 angeordnet
ist. Der jeweilige hintere Teil 48 ist vorliegend am jeweiligen
inneren vorderen Randbereich des zugeordneten Wasserkastens 26 der
Kühleranordnung 22 angeordnet
und erstreckt sich ebenfalls in Fahrzeughochrichtung. Zwischen der
jeweiligen hinteren Randseite 46 und der jeweiligen vorderen
Randseite 50 der beiden jeweils miteinander korrespondierenden
Teile 44, 48 ist jeweils ein einfacher zentraler
Teil 52 der entsprechenden Leiteinrichtung 28, 30 vorgesehen.
Mit anderen Worten ist in 3 der dreiteilige Aufbau
der jeweiligen Leiteinrichtungen 28, 30 gezeigt.
Es ist klar, dass anstelle dieses dreiteiligen Aufbaus auch ein
einteiliger oder zweiteiliger Aufbau denkbar wäre. Beim jeweiligen einteiligen
Aufbau wäre
jeweils nur ein Teil 44 oder 48 vorgesehen, welcher
am korrespondierenden Bauteil – beispielsweise
am Stoßfängerinnenteil 16 oder
am zugehörigen Wasserkasten – angeordnet
ist und sich nach hinten bzw. nach vorne hin bis zu der Kühleranordnung 22 bzw.
dem Stoßfängerinnenteil 16 erstreckt.
Beim zweiteiligen Aufbau der Leiteinrichtungen 28, 30 wäre es insbesondere
denkbar, dass die jeweilige hintere Randseite 46 mit der
korrespondierenden vorderen Randseite 50 des jeweiligen
Teils 44, 48 der Leiteinrichtung 28, 30 einen
zumindest annähernd dichten
Verbund bildet. Die jeweiligen Teile 44, 48, 52 bestehen
vorliegend aus einem Kunststoffmaterial.
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Schließlich sind
in 2 zwei Wasserkästen 26 der
Kühleranordnung 22 gezeigt,
an welchen jeweilige hintere Teile 48 der entsprechenden
Leiteinrichtung 28, 30 gemäß verschiedenen Ausführungsformen
angeordnet sind. Insbesondere ist dabei erkennbar, dass der jeweilige
hintere Teil 48 verschiedene Materialdicken aufweisen kann
und in verschiedenen Richtungen vom zugehörigen Wasserkasten 26 abstehen
kann.