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DE102007006967A1 - Testverfahren und Vorrichtung zum Testen einer Vielzahl von RFID-Interposern - Google Patents

Testverfahren und Vorrichtung zum Testen einer Vielzahl von RFID-Interposern Download PDF

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DE102007006967A1
DE102007006967A1 DE102007006967A DE102007006967A DE102007006967A1 DE 102007006967 A1 DE102007006967 A1 DE 102007006967A1 DE 102007006967 A DE102007006967 A DE 102007006967A DE 102007006967 A DE102007006967 A DE 102007006967A DE 102007006967 A1 DE102007006967 A1 DE 102007006967A1
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DE
Germany
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interposer
test device
rfid
coupling capacitor
test
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007006967A
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English (en)
Inventor
Henrik Bufe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Muehlbauer GmbH and Co KG
Original Assignee
Muehlbauer GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Muehlbauer GmbH and Co KG filed Critical Muehlbauer GmbH and Co KG
Priority to DE102007006967A priority Critical patent/DE102007006967A1/de
Priority to US12/296,910 priority patent/US20090138217A1/en
Priority to PCT/EP2007/053350 priority patent/WO2007116009A1/de
Priority to TW096112437A priority patent/TW200745581A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Testverfahren für eine Vielzahl von RFID-Interposern zur Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit mittels einer Testeinrichtung (9a-9c, 10, 12), wobei jeder Interposer mindestens einen RFID-Chip (6) und mindestens zwei mit dem RFID-Chip (6) verbundene, vergrößerte Anschlussflächen (7a, 7b), die auf einem Interposer-Substrat (8) angeordnet sind, umfasst, wobei zwischen der Testeinrichtung (9a-9c, 10, 12) und mindestens einem der Interposer eine kapazitive Kopplung zur Übertragung von Daten aufgebaut wird. Es wird eine Testvorrichtung wiedergegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Testverfahren und eine Vorrichtung für eine Vielzahl von RFID-Interposern zur Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit mittels einer Testeinrichtung, wobei jeder Interposer mindestens einen RFID-Chip und mindestens zwei mit dem RFID-Chip verbundene, vergrößerte Anschlussflächen, die auf einem Interposer-Substrat angeordnet sind, umfasst, gemäß den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 6.
  • Häufig werden auf einem Band reihenartig angeordnete Interposer bzw. Straps, die aus einem RFID-Chip und vergrößerten Anschlussflächen und einem Substrat bestehen, reihenartig auf einer Rolle aufgewickelt, nachdem sie in einer dafür vorgesehenen Herstellungsvorrichtung produziert worden sind. Derartige Interposer bzw. Straps sind häufig mit additiven Kleb- oder Hilfsstoffen beschichtet oder mit zwischenzeitlich erfolgten Verschmutzungen versehen, bevor sie in einer weiteren Herstellungsvorrichtung angeordnet werden, die dazu dienten, die Interposer bzw. Straps mit auf weiteren Substraten angeordneten Antennen zu verbinden, um sogenannte RFID-Labels bzw. Smart-Labels zu erzeugen.
  • Bevor in derartigen Herstellungsvorrichtungen ein Zusammenfügen der Interposer bzw. Straps mit den Antennen stattfindet, findet üblicherweise ein Testverfahren in einer in der Herstellungsvorrichtung integrierten Testvorrichtung Anwendung, bei dem die einzelnen Interposer in einer großen Anzahl schnell und einfach in ihrer Funktionsfähigkeit überprüft werden sollen. Hierfür werden bisher Testvorrichtungen und Testverfahren eingesetzt, welche die Anwendung von Testköpfen mit Kontaktnadeln zur Kontaktierung der Straps bzw. Interposer zum Inhalt haben. Derartige Kontaktnadeln kontaktieren die vergrößerten Anschlussflächen des einzelnen Interposers mit sehr großer Schnelligkeit, um einen hohen Durchsatz der Testvorrichtung zu erreichen, indem ein mechanischer Kontakt mit den Anschlussflächen zum Einbringen einer ausreichenden Hochfrequenzenergie in den RFID-Chip hergestellt wird. Die Hochfrequenzenergie in ausreichendem Maße ist notwendig, um interne Schaltungen des RFID-Chips mit ausreichender Energie zu versorgen. Dies ist eine Voraussetzung für das Testen, insbesondere in Form eines Auslesens des Chip-Speichers, und somit für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des einzelnen RFID-Chips. Herkömmlicherweise werden hierbei interne Identifikationsnummern des einzelnen RFID-Chips ausgelesen, um die Funktion des Chips zu überprüfen.
  • Derartig mechanisch kontaktierende Testköpfe in Form von Nadelköpfen haben zur Folge, dass die einzelnen Nadelspitzen Beschädigungen der Anschlussflächen der Interposer hervorrufen, die für den nachfolgenden Bearbeitungsprozess nachteilhaft sein können, da eine elektrisch leitfähige Kontaktierung mit den Antennen evtl. nicht erfolgreich aufgebaut werden kann.
  • Weiterhin sind derartige Nadelspitzen nur begrenzt räumlich voneinander beabstandet anzuordnen, da diese selbst bei nadelförmiger Ausgestaltung eine ähnliche Ausdehnung in dem Bereich der Nadelspitzenenden aufweisen. Dies kann zu Fehlfunktionen bei dem Durchführen des Testverfahrens führen, da die beiden Nadeln entweder nicht untereinander weit genug voneinander beabstandet sind oder ein gezieltes Treffen der Anschlussflächen zum Ansetzen des Nadeltestkopfes auf den einzelnen Interposern bei einem hohen Grad an Schnelligkeit aufgrund des für eine Vielzahl an Interposern durchzuführenden Testverfahrens nicht immer sichergestellt ist.
  • Weiterhin sind derartige Nadeltestköpfe aufgrund ihrer mechanischen Ausbildung mit einer begrenzten Schnelligkeit in ihrem Ablauf ausgestattet, da derartige Nadeltestköpfe zunächst abgesenkt und anschließend wieder angehoben werden müssen, um den mechanischen und elektrischen Kontakt mit den Anschlussflächen herbeizuführen. Dies führt zu begrenzt reduzierbaren Testzeiten für eine Vielzahl von zu testenden Interposern, wodurch sich der Durchsatz der gesamten Herstellungsvorrichtung reduziert.
  • Zudem nutzen sich derartige Nadeltestköpfe bei häufiger Verwendung ab und weisen Verschmutzungen auf, die ebenso wie Verschmutzungen auf den Interposer-Anschlussflächen und die darauf angeordneten additiven Kleb- oder Hilfsstoffe zu einer Erschwerung einer elektrischen und mechanischen Kontaktierung durch die Nadelspitzen führen.
  • Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Testverfahren und eine Testvorrichtung zum Testen einer Vielzahl an RFID-Interposern in ihrer Funktionsfähigkeit zur Verfügung zu stellen, das/die das Überprüfen der Vielzahl an Interposern mit einer geringen Testzeit ohne Beschädigung von Anschlussflächen der Interposer und ohne Abnutzungserscheinungen der Testvorrichtung zuverlässig ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird verfahrensseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und vorrichtungsseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 6 gelöst.
  • Kerngedanke der Erfindung ist es, dass bei einem Testverfahren für eine Vielzahl von RFID-Interposern zur Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit mittels einer Testeinrichtung, wobei jeder Interposer mindestens einen RFID-Chip und mindestens zwei mit dem RFID-Chip verbundene, vergrößerte Anschlussflächen, die auf einem Interposer-Substrat angeordnet sind, umfasst, zwischen der Testeinrichtung und mindestens einem der Interposer eine kapazitive Kopplung zur Übertragung von Daten aufgebaut wird. Durch eine derartige kapazitive Kopplung wird nicht nur eine mechanische, kontaktlose Verbindung zwischen der Testeinrichtung und dem zu testenden Interposer bzw. dem darin integrierten RFID-Chip hergestellt, sodass Abnutzungserscheinungen bei bisher verwendeten Nadelspitzen vermieden werden, sondern auch vorteilhaft eine schnelle und einfache Auslesung bzw. Beschreibung von/mit Daten aus dem Chip bzw. in den Chip erhalten. Es ist somit möglich, eine Beschädigung der Anschlussflächen des Interposers auf einfache Weise zu vermeiden, welche stattfinden würde, wenn Nadelspitzen mechanisch diese Anschlussflächen kontaktieren würden.
  • Durch die Verwendung von einer kapazitiven Kopplung kann bei entsprechend ausgestalteten Abmessungen von Koppelkondensatorflächen, die als elektrisch leitfähige Flächen auf der Testeinrichtung angeordnet sind und auf die Größen der Anschlussflächen der Interposer abgestimmt sind, jeweils ein Kondensator zwischen einer der Anschlussflächen und einer Koppelkondensatorfläche gebildet werden, sodass eine räumliche und kapazitive Trennung der Kondensatoren auf einfache Weise möglich ist. Somit hat ein Interposer mit zwei Anschluss fächen insgesamt zwei Kondensatoren mit zwei Koppelkondensatorflächen der Testeinrichtung gebildet. Dies vermeidet das bisher häufig stattgefundene gegenseitige Beeinflussen der Nadelspitzen, die derart präzise ausgestaltet sein müssten, dass sie eine getrennte Kontaktierung der nahe beieinanderliegenden Anschlussflächen eines Interposers ermöglichen.
  • Eine derartige kapazitive Kopplung stellt zudem eine Lese- und/oder Schreibverbindung mit jedem der Interposer, die nacheinander oder auch zeitgleich getestet werden können, selbst dann sicher her, wenn die Anschlussflächen und gegebenenfalls der RFID-Chip des Interposers mit einer Klebe- oder Hilfsstoffschicht versehen worden ist, wie es häufig bei vorab, in einem getrennten Bearbeitungsschritt, hergestellte Interposern der Fall ist.
  • Das nunmehr nicht mehr notwendige Anheben und Absenken eines Nadeltestkopfes ermöglicht erheblich geringere Testzeiten pro Interposer, sodass der Maschinendurchsatz der gesamten Herstellungsvorrichtung erhöht werden kann.
  • Vorzugsweise weist jeweils eine Anschlussfläche eines jeden Interposers und jeweils eine Koppelkondsatorfläche der Testeinrichtung die gleichen Abmaße auf, wobei beide Flächen gegenüberliegend und parallel zueinander zur Bildung von jeweils einem Kondensator angeordnet sind.
  • Alternativ können die Koppelkondensatorflächen derart ausgestaltet sein, dass auf einem gemeinsamen Substrat eine gemeinsame streifenartige durchgehende Koppelkondensatorfläche für eine Vielzahl von linksseitig angeordneten Anschlussflächen von einer Vielzahl von Interposern vorgesehen ist, während für die rechtsseitigen Anschlussflächen getrennte und gleichgroße Koppelkondensatorflächen vorgesehen sind. Dies ermöglicht, eine getrennte oder zeitgleiche Ansteuerung der einzelnen Interposer zum Auslesen von Daten, wie beispielsweise einer ID-Nummer des RFID-Chips.
  • Die mindestens zwei Anschlussflächen der Interposer bzw. Straps, die als elektrisch leitfähige flächig ausgebildete Anschlüsse zur späteren Kontaktierung mit einer RFID-Antenne zur Bildung eines Transponders vorgesehen sind, bilden mit den Koppelkondensatorflächen der Testeinrichtung eine kapazitive Kopplung zur Bildung von Kondensatoren, welche als Dielektrium das dazwischen angeordnete Interposersubstrat aufweisen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Testeinrichtung unterhalb der Interposer mit den bodenseitig angeordneten Interposersubstraten angeordnet wird, wobei das Interposersubstrat, welches eine Vielzahl von Interposern aufweisen kann, gegenüber der Testeinrichtung oder vice versa parallel dazu verschoben werden kann, um weitere Interposer zu testen. Hierfür weist die erfindungsgemäße Testvorrichtung, welche die Testeinrichtung beinhaltet, vorzugsweise vakuumbeaufschlagbare Kanäle und Hohlräume auf, die dazu dienen sollen, das oder die Interposersubstrat(e) gegenüber der Testeinrichtung zu fixieren und wieder loszulassen, um in einem weiteren Arbeitsschritt die nachfolgenden Interposer zu testen.
  • Das Auslesen und Schreiben der RFID-Chips geschieht mittels mindestens einer Lese- und/oder Schreibeinheit, die zum Empfangen und/oder senden hochfrequenter RFID-Signaldaten zur Kommunikation mit den RFID-Chips der Interposer dienen. Hierbei können die Interposer nacheinander und/oder zeitgleich angesteuert werden.
  • Die kapazitive Kopplung zwischen den Anschlussflächen der Interposer und den Koppelkondensatorflächen der Testeinrichtung basiert auf elektromagnetischen Feldgleichungen nach Maxwell ist durch die gegenüberstehenden Flächengrößen, der Abstand und der Winkel zueinander sowie den Eigenschaften des zwischen diesen Flächen befindlichen Materials, welches von dem elektrischen Feld durchströmt wird, definiert. Eine hieraus sich ergebende Koppelkapazität zwischen den Flächen kann in ihren Werten zuvor berechnet und entsprechend genutzt werden.
  • Die die Koppelkapazität nutzenden Kondensatoren stellen bei einem Wechselstrom einen kapazitiven Blindwiderstand dar, der mit zunehmender Kapazität und steigender Frequenz kleiner wird.
  • Die erfindungsgemäße Testvorrichtung weist vorteilhaft die Testeinrichtung mit einem Schichtaufbau auf, der sich aus einer Steuereinrichtung, mindestens einen darauf angeordneten plattenförmigen Substrat und auf dem Substrat angeordnete Koppelkondensatorflächen zusammensetzt, wobei auf den Koppelkondensatorflächen mindestens ein Interposer mit dem zu dem Koppelkondensatorflächen hingewandten Interposersubstrat angeordnet ist. Die Steuereinrichtung dient zum getrennten oder zeitgleichen Ansteuern der verschiedenen Koppelkondensatorflächen, um nacheinander oder zeitgleich zumindest eine ausgewählte Gruppe der auf einen gemeinsamen Interposersubstrat angeordneten Interposer anzusteuern und auszulesen.
  • Das plattenförmige Substrat weist vorzugsweise eine Vielzahl an Koppelkondensatorflächen auf, auf welchen die Vielzahl an Interposern zugeordnet abgelegt sind, wobei die Daten der RFID-Chips der Interposer mittels der Steuereinrichtung und der Lese- und/oder Schreibeinheiten nacheinander und/oder zumindest teilweise zeitgleich und/oder schreibbar sind.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorteile und Zweckmäßigkeiten sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen. Hierbei zeigen:
  • 1 Ein Ersatzschaltbild für die Wirkungsweise der kapazitiven Kopplung gemäß dem Testverfahren;
  • 2 Ein weiteres Ersatzschaltbild für die Wirkungsweise der kapazitiven Kopplung gemäß dem Testverfahren;
  • 3 In einer schematischen Querschnittsdarstellung die Testvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 In einer Draufsicht Koppelkondensatorflächen der Testeinrichtung und ein auf der Testeinrichtung angeordneter Interposer;
  • 5 In einer Querschnittsdarstellung die Testvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, und
  • 6 In einer Draufsicht die Testvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • In 1 wird in einem Ersatzschaltbild die Wirkungsweise des Testverfahrens wiedergegeben. Bei einer erfindungsgemäß aufgebauten kapazitiven Kopplung zwischen Koppelkondensatorflächen, die auf einer Testeinrichtung angeordnet sind und Anschlussflächen von Interposern entsteht ein erster Kondensator 1, der sich aus der linksseitigen Anschlussfläche eines Interposers und einer vorzugsweise gleichgroßen, ihr zugeordneten Koppelkondensatorfläche der Testeinrichtung zusammensetzt.
  • Weiterhin entsteht ein zweiter Kondensator 2, der sich aus der rechtsseitigen Anschlussfläche des Interposers und einer ihr zugeordneten, vorzugsweise gleichgroßen Koppelkondensatorfläche der Testeinrichtung zusammensetzt.
  • Die Kondensatoren stellen für einen Wechselstrom einen kapazitiven Blindwiderstand dar, der mit zunehmender Kapazität und steigender Frequenz immer kleiner wird. Eine Berechnungsformel für die Kapazität eines Plattenkondensators lautet wie folgt
    Figure 00070001
  • Die Rechnungsformel für kapazitiven Blindwiderstände in Abhängigkeit der Frequenz lautet wie folgt
    Figure 00070002
  • Das hieraus sich ergebende in 1 gezeigte Ersatzschaltbild setzt sich zudem aus dem Widerstand 3 des RFID-Chips und dem Widerstand 4 einer Lese- und Schreibeinheit der Testeinrichtung, der parallel geschaltet ist, zusammen.
  • In 2 wird ein weiteres Ersatzteilbild der Wirkungsweise des Verfahrens wiedergegeben. Die Kondensatoren 1 und 2 entsprechen den sich aus den Anschlussflächen eines Interposers und ihnen zugeordnete Koppelkondensatorflächen zusammengesetzten Kondensatoren. Der Widerstand 3 gibt wiederum den Widerstand des RFID-Chips wider. Der Widerstand 4 bezieht sich wiederum auf den Widerstand der Lese- und Schreibeinheit der Testeinrichtung. Ein weiterer Kondensator 5 ist dargestellt.
  • Bei einer Kommunikation zwischen der Testeinrichtung und einem oder mehreren Interposern mittels der Kapazitätkopplung mittels RFID im UHF-Bereich werden Frequenzen zwischen 850 und 930 MHz verwendet. Bei diesen Frequenzen bilden kleine Kapazitäten von einigen Picofarad bereits sehr niederohmige kapazitive Blindwiderstände im Bereich von 0,1–500 Ω aus.
  • Zwischen dem RFID-Chip und einer später anzuordnenden Transponderantenne wird eine impedanzrichtige Kopplung angestrebt, um den RFID-Chip die maximal mögliche Energie für die Funktion zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund arbeiten der RFID-Chip und die Antenne des Transponders im sogenannten Anpassungsfall, d. h. die Antennenimpedanz ist gleich der Chip-Eingangsimpedanz. Nur in diesem Zustand ergibt sich der maximale Energietransport zwischen Transponderantenne und Chip und damit die maximale Reichweite des RFID-UHF-Transpondersystemes.
  • Aufgrund dieses Wirkungsprinzips ergeben sich Eingangswiderstände für die RFID-Chips die relativ niederohmig sind und durch den internen Pufferkondensator der Chipschaltung eine kapazitive Blindkomponente besitzen.
  • Die Größenordnungen für diese Chip-Eingangswiderstände liegen im Bereich von ca. 8–90 Ω mit einem kapazitiven Blindanteil von ca. –j20 bis –j900 Ω. Damit liegen die Eingangswiderstände der RFID-Chips in einem niederohmigen Bereich und sämtliche Quellen, die den Chip mit Energie versorgen sollen, müssen ebenfalls eine niederohmige Impedanz aufweisen.
  • Bei einem kontaktlosen Testverfahren wird deutlich, dass eine niederohmige Koppelkapazität zwischen den metallisch leitenden Flächen der Straps bzw. Interposer und der einkoppelnden Einrichtung bzw. der Testeinrichtung mit der Lese- und Schreibeinrichtung bestehen sollte, um einen möglichst verlustarmen Energietransportweg zu erhalten. Aus den zuvor dargestellten Ersatzschaltbildern wird deutlich, dass es sich bei der kontaktlosen Kopplung um eine Reihenschaltung von zwei Koppelkondensatoren und dem Ersatzschaltbild des RFID-Chips handelt.
  • Bei einer derartigen Reihenschaltung von Kondensatoren wird die addierte Gesamtkapazität entsprechend kleiner als die kleinste Einzelkapazität eines der beteiligten Kondensatoren wie folgt:
    Figure 00080001
  • Aus den zuvor angeführten Gründen sollte eine möglichst große Koppelkapazität bzw. eine möglichst hohe Arbeitsfrequenz der Testeinrichtung und damit der Testvorrichtung angestrebt werden.
  • In 3 wird in einer schematischen Querschnittsdarstellung der Aufbau aus einem zu testenden Interposer mit einer darunter angeordneten Testeinrichtung wiedergegeben. Für die kapazitive Kopplung findet eine Kopplung zwischen den Anschlussflächen 7a und 7b des Interposers, der ein RFID-Chip 6, welcher mit den Anschlussflächen oberseitig verbunden ist, aufweist, einerseits und Koppelkondensatorflächen 9a und 9b, die getrennt voneinander, den Anschlussflächen 7a und 7b zugeordnet, auf einem Substrat 10 angeordnet sind, andererseits statt. Zwischen den Anschlussflächen 7a und 7b sowie den Koppelkondensatorflächen 9a und 9b ist ein Interposersubstrat 8 angeordnet, auf welchem die Anschlussflächen 7a und 7b ausgebildet sind.
  • Zusätzlich überzieht üblicherweise eine additive Kleb- oder Hilfsstoffschicht 11 die Anschlussflächen 7a und 7b sowie den RFID-Chip oberseitig.
  • Für durch die Bildung der Kondensatoren aufgebaute kapazitive Kopplung zwischen den Anschlussflächen 7a, 7b und den Koppelkondensatorflächen 9a und 9b, wird die kapazitive Einkopplung von Hochfrequenzenergie in die leitfähigen Flächenstrukturen der Interposer, also in die Anschlussflächen verwendet. Dazu können vorteilhaft die Koppelkondensatorflächen 9a und 9b Strukturen in Form von Pads, Microstrip-Lines oder andersgeartete Flächen, die eine definierte Leitfähigkeit besitzen, genutzt werden. Diese Flächen stellen jeweils eine Seite der Koppelkondensatoren zur Einkopplung der Hochfrequenzenergie in die Interposer dar.
  • Die metallischen Flächen werden isoliert voneinander als Koppelkondensatorflächen auf das Substratmaterial 10 angeordnet, das aus einer PCB-Platine (Leiterplatte) beispielsweise bestehen kann. Hierbei ist jedes weitere für den benutzten Frequenzbereich einsetzbare Substratmaterial anwendbar.
  • Derartig aufgebaute Plattenkondensatoren weisen definierte Abmessungen und festgelegte Kapazitäten auf. Als Dielektrikum dient das Interposersubstrat 8. Ein derartiges Substrat besteht üblicherweise aus thermostabilisierten PET oder dergleichen Materialien. Ebenso kann Papier als verwendetes Substratmaterial eingesetzt werden. Die Dicke eines derartigen Substratmaterials liegt im Allgemeinen zwischen 30 und 70 μm.
  • In 4 wird linksseitig in einer Draufsicht beispielsweise dargestellt, wie derartige Koppelkondensatorflächen, die auf dem Substratmaterial der Testeinrichtung angeordnet sind, ausgebildet sein können. In 4 wird rechtsseitig in einer Draufsicht der in 3 wiedergegebene Aufbau dargestellt, wobei unterseitig das Substrat 10, darauf die Koppelkondensatorflächen 9a, 9b und darauf der Interposer mit den Interposersubstrat 8 den Anschlussflächen 7a und 7b sowie dem RFID-Chip 6 aufgebaut sind.
  • Übliche Flächen der Anschlussflächen, die die Koppelkondensatoren darstellen, sind beispielsweise 9 × 4mm. Bei einer derartigen Abmessung ergibt sich daraus eine Kondensatorplattenfläche von ca. 9 mm2 (3 × 3 mm). Bei der Benutzung von einem Interposer-Substratmaterial mit einer Stärke von beispielsweise 50 μm ergibt sich somit ein Plattenabstand von 50 μm. Die Nutzfrequenz von 900 MHz und einem εr-Wert von 3,5 für das Interposer-Substratmaterial ergibt somit einen Kapazitätswert des Koppelkondensators von 5,58 pF. Damit lässt sich ein Blindwiderstand von 31,69 Ω pro Koppelkondensator berechnen.
  • Durch die in dem Ersatzschaltbildern gemäß 2 angegebene Reihenschaltungen der beiden Koppelkondensatoren entsteht somit ein Verlustwiderstand von 63,38 Ω. Der reale Anteil der Eingangsimpedanz eines UHF-RFID-Chips liegt im Bereich von 8–90 Ω.
  • In 5 wird in einer schematischen Querschnittsdarstellung eine Testvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Diese Testvorrichtung setzt sich aus einer Steuereinrichtung 12, dem darauf angeordneten Substrat 10, den darauf angeordneten mehreren Koppelkondensatorflächen 9a, 9b, dem Interposersubstrat 8, den darauf angeordneten Anschlussflächen 7a, 7b und dem RFID-Chip 6 zusammen. Es ist dieser Darstellung deutlich zu entnehmen, dass eine Mehrzahl an Interposern auf der Testeinrichtung angeordnet sein kann.
  • Die Steuereinrichtung 12 dient dazu, die einzelnen Interposer getrennt oder zumindest teilweise zeitgleich mittels Lese- und Schreibeinheiten, die hier nicht näher dargestellt sind, anzusteuern und die RFID-Chips der Interposer auszulesen. Hierbei befinden sich die Interposer auf einen 50 μm-starken PET-Band. Beispielsweise können derartige Bänder vier Reihen an RFID-Interposern beinhalten. Die Koppelkondensatorflächen können als Kupferflächen auf dem Substrat 10 angeordnet sein.
  • Die Größe der Kupferflächen, welche als Pads bezeichnet werden können, entspricht vorzugsweise der Größe der metallisierten Anschlussflächen der Interposer bzw. Straps. Die Anordnung dieser Pads erfolg direkt auf der Oberfläche des Substrates 10, welches als PCB-Platine ausgebildet ist, wobei eine genaue Ausrichtung zwischen den Koppelkondensatorflächen und den Anschlussflächen existiert.
  • Mehrere Pads können mit einer gemeinsamen Lese- und/oder Schreibeinheit mittels der hochfrequenten Signaldaten angesteuert werden, um diese zu einer kapazitiven Kopplung mit den ihnen zugeordneten Anschlussflächen zu bewegen. In einen derartigen Fall kann mithilfe eines Multiplexers, der in der Steuereinrichtung angeordnet ist, zwischen den einzelnen Pads umgeschaltet werden, so dass mit einer gemeinsamen Lese- und Schreibeinheit mehrere Interposer zeitlich nacheinander ausgelesen werden können, ohne dass hierfür ein Verschieben der Interposer gegenüber der darunter angeordneten Testeinrichtung notwendig ist.
  • Mittels vakuumbeaufschlagbaren Kanälen 13a, 13b, die sich durch die Testeinrichtung hindurcherstrecken, kann das Interposersubstrat 8 unterseitig an die oberseitige Oberfläche der Testeinrichtung angesaugt werden und auch auf schnelle und einfache Weise wieder losgelassen werden, um das Interposersubstrat 8 mit den darauf angeordneten mehreren Interposern gegenüber der darunter angeordneten Testeinrichtung zu verschieben. Anschließend kann in einem weiteren Abschnitt des Interposer-Substrates ein Testvorgang erfolgen. Selbstverständlich kann alternativ die Testeinrichtung gegenüber dem Interposer-Substratband verschoben werden, um einen neuen Bereich des Interposer-Substratbandes zu testen.
  • In 6 wird in einer Draufsicht die in 5 wiedergegebene Ausführungsform der Testvorrichtung dargestellt. Es geht aus dieser Darstellung deutlich hervor, dass es sich um insgesamt vier Reihen an hintereinander angeordneten Interposern handelt. In diesem Fall ist eine der Padreihen zu einer linienförmigen längeren Koppelkondensatorfläche 9c zusammengefasst, um so beispielsweise ein gemeinsames Massepotenzial für mehrere Interposer-Anschlussflächen zu erhalten. In diesem Fall wird die Hochfrequenz-Energie der Schreib- und Leseeinheit einzeln über Schaltstufen an die gegenüberliegenden Pads 9b geleitet. Es ist dann immer nur ein Pad-Paar 9b, 9c, das einem einzelnen Interposer zugeordnet ist, pro Schreib- und/oder Leseeinheit aktiv. Diese Aktivierung kann zeitlich aufeinanderfolgend durchgeführt werden.
  • Alternativ können für eine Erhöhung des Durchsatzes der gesamten Herstellungsvorrichtung mehrere Schreib- und/oder Leseeinheiten angeordnet werden, die zeitgleich mehrere Interposer überprüfen. Zweckmäßigerweise werden hierbei unterschiedliche Arbeitsfrequenzen zur Vermeidung der gegenseitigen Beeinflussung verwendet.
  • Eine Ansteuerung der Koppelkondensatorflächen 9b, 9c kann symmetrisch oder unsymmetrisch gegenüber dem Massepotenzial 9c erfolgen. Die Signaldifferenz zwischen den Pads dient dem RFID-Chip auf dem Interposer als HF-Energiequelle und Kommunikationskanal.
  • Für eine Reduzierung von Koppelverlusten der kapazitiven Kopplung an den im Aufbau ausgebildeten Kondensatorplatten kann mittels Symmetrieeinrichtungen und Impedanzwandlerstufen der Quellenwiderstand für die Kondensatorkoppelflächen auf dem Substrat 10 erhöht werden. Damit lassen sich verbesserte Anpassungsverhältnisse zwischen dem Interposer und den Kondensatorkoppelflächen erreichen.
  • Die in 6 wiedergegebene Draufsicht der Testvorrichtung weist die voneinander getrennten einzelnen Pads 9b auf, die mittels eines Multiplexers derart geschaltet werden, dass ein Testvorgang der einzelnen Interposer zeitlich gesehen pro Reihe und jeweils von oben nach unten aufeinanderfolgend durchgeführt wird.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • 1, 2
    Kondensatoren
    3, 4
    Widerstände
    5
    Kondensator
    6
    RFID-Chips
    7a, 7b
    Anschlussflächen
    8
    Interposersubstrat
    9a, 9b
    Koppelkondensatorflächen
    10
    Substrat
    11
    Kleb- oder Hafthilfsstoffschicht
    12
    Steuereinrichtung
    13a, 13b
    vakuumbeaufschlagbare Kanäle

Claims (10)

  1. Testverfahren für eine Vielzahl von RFID-Interposern zur Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit mittels einer Testeinrichtung (9a9c, 10, 12), wobei jeder Interposer mindestens einen RFID-Chip (6) und mindestens zwei mit dem RFID-Chip (6) verbundene, vergrößerte Anschlussflächen (7a, 7b), die auf einem Interposer-Substrat (8) angeordnet sind, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Testeinrichtung (9a9c, 10, 12) und mindestens einem der Interposer eine kapazitive Kopplung zur Übertragung von Daten aufgebaut wird.
  2. Testverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kapazitive Kopplung zwischen den Anschlussflächen (7a, 7b) einerseits und in der Testeinrichtung angeordnete elektrisch leitfähige Koppelkondensatorflächen (9a, 9b, 9c) andererseits aufgebaut wird.
  3. Testverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Anschlussfläche (7a, 7b) und jeweils eine Koppelkondensatorfläche (9a, 9b) mit im Wesentlichen gleichen Abmaßen gegenüberliegend und parallel zueinander zur Bildung jeweils eines Kondensators (1, 2) angeordnet werden.
  4. Testverfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Anschlussflächen (7a, 7b) und den Koppelkondensatorflächen (9a9c) mindestens eines der Interposer-Substrate (8) angeordnet wird.
  5. Testverfahren nach einem der Ansprüche 2 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Testeinrichtung eine Vielzahl an Koppelkondensatorflächen (9a9c) aufweist, auf welchen die Vielzahl an Interposern angeordnet wird, wobei die aus den Koppelkondensatorflächen (9a9c) und den Anschlussflächen (7a, 7b) gebildeten Kondensatoren (1, 2) mit von mindestens einer Lese- und/oder Schreibeinheit empfangenden und/oder sendenden hochfrequenten RFID-Signaldaten zur Kommunikation mit den RFID-Chips (6) der Interposer nacheinander und/oder zeitgleich angesteuert werden.
  6. Vorrichtung zum Testen einer Vielzahl von RFID-Interposern, deren Funktionsfähigkeit mit einer Testeinrichtung überprüfbar ist, wobei jeder Interposer mindestens einen RFID-Chip (6) und mindestens zwei mit dem RFID-Chip (6) verbundene, vergrößerte Anschlussflächen (7a, 7b), die auf einem Interposer-Substrat (8) angeordnet sind, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Testeinrichtung (9a9c, 10, 12) und mindestens einem der Interposer eine kapazitive Kopplung zur Übertragung von Daten aufgebaut ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Testeinrichtung einen Schichtaufbau aus einer Steuereinrichtung (12), mindestens einem darauf angeordneten plattenförmigen Substrat (10) und auf dem Substrat (10) angeordnete Koppelkondensatorflächen (9a9c) aufweist, wobei auf den Koppelkondensatorflächen (9a9c) mindestens ein Interposer mit dem zu den Koppelkondensatorflächen (9a9c) hingewandten Interposer-Substrat (8) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Interposer auf der Testeinrichtung durch Vakuumbeaufschlagung mittels einer Vakuumeinrichtung (13a, 13b) fixierbar sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Testeinrichtung mindestens eine Lese- und/oder Schreibeinheit zum Empfangen und/oder Senden von Signaldaten von und/oder an die RFID-Chips (6) der Interposer umfasst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das plattenförmige Substrat (10) eine Vielzahl an Koppelkondensatorflächen (9a9c) aufweist, auf welchen die Vielzahl an Interposern abgelegt sind, wobei die Daten der RFID-Chips (6) der Interposer mittels der Steuereinrichtung (12) und der Lese- und/oder Schreibeinheiten nacheinander und/oder zumindest teilweise zeitgleich lesbar und/oder schreibbar sind.
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