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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung einer Blende insbesondere eines
Schiebedachmoduls an einem zugeordneten Wandbereich einer Karosserie eines
Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen
Art.
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Eine
solche Anordnung ist beispielsweise bereits aus der
DE 196 13 761 C1 als bekannt
zu entnehmen, bei welcher die Blende in Fahrzeuglängsrichtung
des Personenkraftwagens entlang eines zugeordneten Dachrahmens einer
Seitenwand verläuft. Nach innen hin schließt sich
dabei an die Blende – und der Zwischenanordnung einer entsprechenden Dichtung – ein
außenlaufendes Glasschiebedach an. Nach außen
hin grenzt die Blende an einen zugeordneten Wandbereich des Dachholms
der Seitenwand an, wobei eine Dichtungseinrichtung vorgesehen ist, mittels
welcher ein Spalt zwischen der Blende und dem karosserieseitigen
Wandbereich abzudecken ist. Diese Dichtungsanordnung umfasst einen
karosserieseitigen Dichtungskeder, welcher einen zugehörigen
Schenkel der Blende außenseitig umgreift. Darüber
hinaus umfasst die Dichtungseinrichtung eine weitere Dichtung, welche
an einem zugeordneten Flansch des Dachrahmens der entsprechenden
Seitenwand befestigt ist. Demzufolge besteht die Dichtungseinrichtung
sowohl aus einer blendenseitigen wie auch aus einer karosserieseitigen
Dichtung, welche untereinander angeordnet sind.
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Als
nachteilig bei dieser Dichtungseinrichtung ist der Umstand anzusehen,
dass diese entsprechend aufwändig gestaltet ist. Darüber
hinaus ist die Dichtungseinrichtung in erheblichem Maße
von außen her sichtbar, was die Gesamterscheinung der Anordnung
der Blende negativ beeinflusst.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Anordnung der eingangs
genannten Art zu schaffen, deren Dichtungseinrichtung einfacher aufgebaut
ist und auf einfachere Weise montierbar und weitestgehend verborgen
anordenbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen
Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine Anordnung zu schaffen, deren Dichtungseinrichtung weitaus einfacher
aufgebaut ist und welche montagetechnisch einfacher und diskreter
an der Blende anzuordnen ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Dichtungseinrichtung als Dichtkeder ausgebildet ist, welcher
mit einem Befestigungsbereich an der Blende – dort vorzugsweise
an der Unterseite – festgelegt ist und mit einem Dichtungsbereich
an dem angrenzenden karosserieseitigen Wandbereich anliegt. Mit
anderen Worten ist es zunächst vorgesehen, die Dichtungseinrichtung
als vorzugsweise einteiligen Dichtkeder auszubilden, welcher einfach
an einem zugehörigen Befestigungsbereich der Blende festgelegt
bzw. vormontiert werden kann. Mit anderen Worten ist es im Unterschied zum
Stand der Technik gemäß der
DE 196 13 761 C1 vorgesehen,
den Dichtkeder vorzugsweise lediglich auf Seiten der Blende vormontiert
festzulegen. Hierdurch ist eine einfache Möglichkeit geschaffen,
die erfindungsgemäße Blende mit dem daran befestigten Dichtkeder
vorzufertigen, so dass dieser in der Endmontage des Kraftwagens
auf einfache und zeitsparende Weise an der Karosserie festgelegt
werden kann.
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Durch
die Möglichkeit zur einteiligen Gestaltung des Dichtkeders
ergibt sich der weitere Vorteil, dass dieser auf einfache Weise
unterseitig der Blende verborgen festgelegt sein kann, so dass sich
ein bevorzugtes diskretes Erscheinungsbild der Dichtungseinrichtung
zwischen der Blende und dem karosserieseitigen Wandbereich ergibt.
Dabei umfasst der Dichtkeder einen im Montagezustand an dem korrespondierenden
karosserieseitigen Wandbereich anliegenden Dichtungsbereich, der
für eine zuverlässige Abdichtung des Spalts zwischen
der Blende und der Karosserie sorgt.
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Eine
fertigungstechnisch besonders einfache Befestigung des Dichtkeders
ist dabei geschaffen, wenn dessen Befestigungsbereich mittels einer Klebverbindung
vorzugsweise unterseitig der Blende angeordnet wird.
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Schließlich
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Dichtkeder als Hohlprofil
ausgebildet ist, welches vorzugsweise im Bereich von zwei Schenkeln
aufgeschnitten bzw. unterteilt ist, welche sich zum Toleranzausgleich
aneinander anliegend überlappen. Durch die anliegende Überlappung
wird dabei gewährleistet, dass kein Wasser in das Hohlprofil des
Dichtkeders eintreten kann. Die beiden Schenkel können
dabei – je nach Breite des Spalts zwischen der Blende und
dem karosserieseitigen Wandbereich – entsprechend gegeneinander
bewegt werden, wobei jederzeit die enge Anlage der beiden Schenkel aneinander
gewährleistet ist. Hierdurch ist auf einfache Weise nicht
nur ein Toleranzausgleich möglich, sondern auch die Dichtigkeit
des Dichtkeders gewährleistet.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische ausschnittsweise und perspektivische Unteransicht auf
eine Blende zur Anordnung zwischen einem Schiebedeckel eines Schiebedachmoduls
und einem zugeordneten Wandbereich eines Dachrahmens einer Seitenwand
eines Personenkraftwagens, wobei auf der dem karosserieseitigen
Wandbereich zugewandten Längsseite der Blende eine Dichtungseinrichtung
in Form eines Dichtkeders angeordnet ist;
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2 eine
schematische Schnittansicht durch die Blende mit dem Dichtkeder
gemäß 1, wobei die Blende zur Fahrzeugmitte
hin an einen Schiebedeckel eines Schiebedachmoduls und zur Fahrzeugaußenseite
hin an einen korrespondierenden Wandbereich eines Dachrahmens einer
Seitenwand des Personenkraftwagens angrenzt, und wobei ein Spalt
zwischen der Blende und dem karosserieseitigen Wandbereich durch
den im Wesentlichen W-förmigen Dichtkeder abgedeckt ist;
und in
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3 eine
schematische und ausschnittsweise vergrößerte
Schnittansicht auf den Dichtkeder gemäß 2, welcher
mit einem Befestigungsbereich unterseitig der Blende angeordnet
ist und mit einem Dichtungsbereich an dem karosserieseitigen Wandbereich
des Dachrahmens des Personenkraftwagens anliegt.
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In 1 ist
in einer ausschnittsweisen, schematischen und perspektivischen Rückansicht
die Unterseite einer Blende 10 erkennbar, welche auf im Weiteren
noch näher beschriebene Weise – in Fahrzeuglängsrichtung
betrachtet – an der Außenseite eines Schiebedachmoduls
angeordnet ist und sich parallel zu einem Dachrahmen des Personenkraftwagens
verlaufend erstreckt.
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Die
konkrete Ausgestaltung der Blende 10 wird insbesondere
in Zusammenschau mit 2 erkennbar, welche in einer
schematischen Schnittansicht die an der Karosserie des Personenkraftwagens
angeordnete Blende 10 zeigt. Insbesondere erkennbar ist
dabei ein schematisch angedeuteter Wandbereich 12 eines
in Fahrzeuglängsrichtung und im Wesentlichen horizontal
verlaufenden Dachrahmens 14 einer Seitenwand des Personenkraftwagens.
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Von
einem Schiebedachmodul 16 ist im Wesentlichen ein Innenteil 18 erkennbar,
welches über eine Kleberaupe 20 mit einem zugehörigen
Flansch 22 des Dachrahmens 14 zusammengefügt
worden ist. Darüber hinaus ist von dem Schiebedachmodul 16 das äußere
Ende eines Schiebedeckels 24 erkennbar, welcher entlang
einer lediglich schematisch und ausschnittsweise erkennbaren Führung 26 in Fahrzeuglängsrichtung
verfahren bzw. geöffnet werden kann. Zwischen dem Schiebedeckel 24 und
dem Dachrahmen 14 verläuft die in 1 gezeigte
Blende 10. Zum Schiebedeckel 24 hin ist die Blende 10 über eine
entsprechende Dichtung 28 abgedichtet.
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Um
einen Spalt 30 zwischen der Blende 10 und dem
karosserieseitigen Wandbereich 12 abzudecken, ist vorliegend
eine als Dichtkeder 32 ausgebildete Dichtungseinrichtung
vorgesehen, welcher insbesondere in Zusammenschau mit 3 näher erkennbar
wird. Hierzu zeigt 3 eine schematisch vergrößerte
und ausschnittsweise Schnittansicht auf den Dichtkeder gemäß 2.
Insbesondere ist dabei erkennbar, dass der Dichtkeder 32 einen
Befestigungsbereich 34 umfasst, welcher über eine
Klebverbindung unterseitig eines Deckels 36 der Blende 10 festgelegt
ist. Weiterhin umfasst der Dichtkeder 10 einen Dichtungsbereich 38,
welcher vorliegend mit einer Dichtlippe 40 am karosserieseitigen
Wandbereich 12 anliegt.
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Aus 3 ist
darüber hinaus erkennbar, dass der Dichtkeder 32 als
Hohlprofil ausgebildet ist und im Bereich von zwei Schenkeln 42, 44 aufgeschnitten
bzw. unterteilt ist. Die beiden Schenkel 42, 44 überlappen
sich dabei aneinander anliegend bzw. untereinander angeordnet. Dabei
weist der gesamte Dichtkeder 32 eine entsprechende Vorspannung
auf, so dass die Dichtlippe 40 des Dichtungsbereichs 38 bei
der Montage der Blende 10 stets in Anlage mit dem karosserieseitigen
Wandbereich 12 kommt. Weiterhin ist aus 3 erkennbar,
dass diese Vorspannung des Dichtkeders 32 im Wesentlichen
dadurch erreicht wird, dass dieser unterhalb der Schenkel 42, 44 im
Wesentlichen W-förmig ausgebildet ist. Der Schenkel 42 dient
dabei gleichzeitig als Befestigungsbereich 34, über
welchen der Dichtkeder 32 über die Klebverbindung
am Deckel 36 der Blende 10 vormontiert werden
kann.
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Insgesamt
ist aus den Figuren somit erkennbar, dass vorliegend lediglich ein
Dichtkeder 32 vorgesehen ist, welcher mittels der Klebverbindung
auf einfache Weise an der Blende 10 festgelegt werden kann.
Bei der Montage des Schiebedachmoduls 16 ist dabei durch
die W-Form des Dichtkeders 32 bzw. durch die Dichtlippe 40 des
Dichtungsbereichs 38 eine zuverlässige Abdichtung
des Spalts 30 zwischen der Blende 10 und dem karosserieseitigen Wandbereich 12 gewährleistet.
Hierzu sind die beiden Schenkel 42, 44 entsprechend
in Fahrzeugquerrichtung gegeneinander verschiebbar, wobei diese stets
untereinander anliegen. Es ist klar, dass der Dichtkeder 32 eine
entsprechend elastische Vorspannung aufweist, so dass die Dichtlippe 40 stets
in Anlage mit dem karosserieseitigen Wandbereich 12 ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19613761
C1 [0002, 0006]