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DE102007006401A1 - Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand - Google Patents

Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand Download PDF

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DE102007006401A1
DE102007006401A1 DE200710006401 DE102007006401A DE102007006401A1 DE 102007006401 A1 DE102007006401 A1 DE 102007006401A1 DE 200710006401 DE200710006401 DE 200710006401 DE 102007006401 A DE102007006401 A DE 102007006401A DE 102007006401 A1 DE102007006401 A1 DE 102007006401A1
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CLEAN-TEK REINRAUMTECHNIK GmbH and Co KG
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Abstract

Eine Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand, die stirnseitig einander zugewandt abgewinkelte Blechelemente (300) umfasst, ist gekennzeichnet durch jeweils in den einander zugewandten abgewinkelten Bereichen (310) angeordnete erste Befestigungseinrichtungen (305), die mit an einem Befestigungselement (100) in korrespondierenden Höhenlagen angeordneten zweiten Befestigungseinrichtungen (110) so zusammenwirken, dass durch Anordnung des Befestigungselements (100) die beiden Blechelemente (300) unter Ausbildung eines Reinraumwandelements aneinander fixiert sind.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Reinraumwände bestehen in den meisten Fällen aus Blechen, zwischen denen beispielsweise schalldämmendes und/oder wärmeisolierendes Material angeordnet ist. Die Bleche werden dabei an einem Profilteil befestigt, zumeist einem Hohlprofilteil, welches die Wanddicke definiert und randseitig umläuft. Dieses Hohlprofilteil wird mit einem weiteren, hauptsächlich der Aufstellung der Wand dienenden Profilteil, beispielsweise mittels Schraubverbindungen verbunden.
  • Aus der DE 100 25 049 A1 ist eine Einrichtung zur Befestigung von eine Reinraumwand bildenden Blechen an einem ersten Profilträger bekannt geworden, die gekennzeichnet ist durch an dem ersten Profilteil angeordnete Rastelemente und Verbindungselemente, die mit Rastnasen und Rastflächen, die an wenigstens einem weiteren Profilteil angeordnet sind, so zusammen wirken, dass bei Befestigung der Profilteile aneinander wenigstens ein Blech durch Klemmpressung zwischen den Profilteilen befestigbar ist. Diese Art der Befestigung ist auf technisch einfache Weise mit geringem Arbeitsaufwand und daher kostengünstig herstellbar. Zur Befestigung der die Reinraumwand bildenden Blechelemente sind jedoch mehrere Profilteile erforderlich, die ihrerseits einen nicht unerheblichen Material- und Herstellungsaufwand erfordern, der insbesondere unter Kostengesichtspunkten problematisch ist.
  • Eine Verbindungsausbildung für aneinander anschließbare, vorgefertigte Wandbauelemente geht ferner aus der DE 203 15 494 U1 hervor. Diese Verbindungsausbildung dient insbesondere zur Erstellung bzw. Abtrennung sogenannter Reinräume. Sie besteht aus einem beidseitig von Plattierungen eingeschlossenen Füllstoffkern, wobei die Seitenränder der Wandbauelemente mit Anschlussprofilierungen zur Aufnahme von in diese einfügbaren Verbindungsprofilen versehen sind. Diese Verbindungsausbildung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsprofil aus einem im Querschnitt Doppel-U-Profil gebildet ist, dessen von einem gemeinsamen Basissteg gleichaber entgegengesetzt gerichteten, begrenzt biegbar ausgebildeten Schenkel mit an den Anschlussprofilierungen verrastbaren Verrastungselementen versehen sind. Auch bei dieser Verbindungsausbildung ist demnach ein Verbindungsprofil vorgesehen, welches einen nicht unerheblichen Herstellungs- und Montageaufwand erfordert. Darüber hinaus erlaubt dieses Verbindungsprofil nur eine lineare Ausbildung eines Wandverbundes.
  • Ein Wandelement geht auch aus der DE 38 20 684 A1 hervor. Dieses Wandelement ist für Innenausbauten beliebiger Wandstärke vorgesehen, die zwischen ihren Beplankungsblechen unterschiedliche, den Anforderungen entsprechende Zwischenlagen aufweisen und die darüber hinaus mit Mitteln versehen sind, um die Wandelemente stirnseitig miteinander zu verbinden. Hierbei ist ein Wandelement vorgesehen, bei dem jede der beidseits vorgesehenen Beplankungen Blech-, vorzugsweise Stahlblechbeplankungen, an den stirnseitigen Enden je einen nach innen gerichteten Umbug aufweist, wo bei jeder Umbug seinerseits mit einem mit spitzem Winkel nach innen gerichteten Hintergreifungsrand versehen ist und jeweils zwei der Beplankungen an den beiden Stirnseiten mit je einer Verschlussschiene miteinander verbunden sind, wobei diese Verschlussschienen aus einem Profilstreifen bestehen, dessen umgekantete Randstreifen mit den Hintergreifungsrändern zusammenwirken und so die Beplankung zusammenhält und wobei die Verschlussschienen jeweils in korrespondierenden Höhen angeordnete Hintergreifungselemente, z. B. schlitzförmige Ausnehmungen und dazu korrespondierende Nasen aufweisen.
  • Eine solche Befestigung erfordert einen großen Montageaufwand. Es müssen insbesondere die Verschlussschienen an den Stirnseiten der jeweils zwei Beplankungen angeordnet und ausgerichtet werden, um eine präzise Befestigung von aneinandergrenzenden Wandelementen sicherzustellen.
  • Aus der DE 36 16 896 A1 geht schließlich eine Rastertrennwand für Reinräume hervor, die aus paneelartigen tafelförmigen Wandelementen und langgestreckten vorzugsweise als Hohlprofile ausgebildeten Verbindungs- und Anschlusselementen besteht. Die Wandelemente und die Verbindungs- und Anschlusselemente sind durch Spannelemente miteinander verbunden, die im Bereich von Dichtflächen rechtwinklig zu diesen verlaufend angeordnet sind.
  • Hierbei werden Wandelemente durch T-förmige Verbindungselemente mit Schraubverbindungen miteinander verbunden. Die T-förmigen Verbindungselemente werden durch ein Verbindungsprofil und ein auf dieses aufgesetztes, deckelartiges Abdeckprofil gebildet. Auch diese Art der Montage ist aufwendig und erfordert einen erheblichen Materialaufwand, der in Zeiten steigender Rohstoffkosten nachteilig ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass sie auf einfache Weise mit nur geringem Materialaufwand herzustellen ist und eine besonders einfache Montage erlaubt, die auch von Nichtfachleuten ausgeführt werden kann.
  • Grundidee der erfindungsgemäßen Einrichtung ist die Befestigung zweier Blechelemente, gewissermaßen zweier Wandschalen, aneinander durch ein einziges Befestigungselement. Ein solches Befestigungselement kann selbst verhältnismäßig klein ausgebildet sein und erfordert so einen nur geringen Materialaufwand. Das Befestigungselement weist Befestigungseinrichtungen auf, die mit Befestigungseinrichtungen, die in den Blechelementen vorgesehen sind, zusammenwirken.
  • Die Befestigungseinrichtungen können rein prinzipiell auf die unterschiedlichste Art und Weise ausgebildet sein, sie können beispielsweise durch Schraub-, Niet-, Klebe- oder Schweißverbindungen realisiert sein. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass die ersten Befestigungseinrichtungen erste Hintergreifungselemente sind und dass die zweiten Befestigungseinrichtungen durch zweite Hintergreifungselemente realisiert sind, die mit den ersten Hintergreifungselementen zusammenwirken. Auf diese Weise kann eine Klemmverbindung hergestellt werden, die insbesondere auch ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen realisierbar ist.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch angegebenen Einrichtung möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die ersten Hintergreifungselemente in jeweils den einander zugewandten abgewinkelten Bereichen der Blechelemente angeordnete Schlitze sind, in die als hakenartige Vorsprünge ausgebildete zweite Hintergreifungselemente des Befestigungselements unter Ausbildung jeweils einer Klemmverbindung zur Fixierung der beiden Blechelemente aneinander eingreifen. Sowohl die Schlitze als auch die hakenartigen Vorsprünge können durch eine Blechbearbeitung, insbesondere durch Stanzen und Biegen auf technisch einfache Weise hergestellt werden. Sie ermöglichen darüber hinaus eine sehr feste und präzise Verbindung der beiden Blechelemente.
  • Rein prinzipiell können die Schlitze und die hakenartigen Vorsprünge, die jeweils einem Blechelement zugeordnet sind, in unterschiedlichen Höhen angeordnet sein. Vorteilhafterweise sind sie im Wesentlichen in der gleichen Höhe nebeneinanderliegend angeordnet. Dies ermöglicht eine besonders kompakte Ausbildung des Befestigungselements. Zur Ausbildung eines Reinraumwandverbundes sind vorteilhafterweise wenigstens zwei Befestigungselemente an einem Wandverbindungselement angeordnet.
  • Das Wandverbindungselement selbst kann unterschiedliche Dimensionen aufweisen und auf unterschiedliche Weise hergestellt sein.
  • Bei einer ersten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Wandverbindungselement ein Befestigungselement und ein an sich bekanntes Klemmelement aufweist. Diese Ausbildung dient insbesondere dazu, ein aus zwei Blechelementen gebildetes Wandelement mit einem Glaselement zu kombinieren, wie weiter unten noch näher erläutert wird.
  • Eine andere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass das Wandverbindungselement eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Platte aufweist, die mit den wenigstens zwei Befestigungselementen verbunden ist. Diese horizontale Platte dient einerseits der Definition des Abstands zweier Reinraumwände, sie ermöglicht aber auch die beliebige Anordnung der Reinraumwände.
  • So kann beispielsweise gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, die Befestigungselemente bzw. ein Befestigungselement und ein Klemmelement sich jeweils linear gegenüberliegend an der Verbindungsplatte anzuordnen, um so einen linearen Reinraumwandverbund auszubilden.
  • Es kann aber auch vorgesehen sein, die Befestigungselemente bzw. ein Befestigungselement und ein Klemmelement jeweils unter Einschluss eines Winkels an der Platte zu befestigen, um so einen eine Ecke bildenden Reinraumwandverbund auszubilden.
  • Die Platte selbst kann eine Öffnung zur Durchführung von Versorgungsleitungen, insbesondere elektrischen Versorgungsleitungen, aufweisen, die in diesem Falle dann vertikal verlaufen und elektrische Anschlüsse im Reinraum ermöglichen.
  • Zwischen den Blechelementen kann ein isolierender und/oder schallisolierender und/oder wärmedämmender Füllstoffkern angeordnet sein. Dieser Füllstoffkern kann beispielsweise aus Mineralwolle oder aus einem eine Wabenstruktur bildenden Kunststoffteil bestehen, er erhöht die Stabilität und Steifigkeit der Wandelemente.
  • Die Ausbildung eines Reinraumwandverbundes erfolgt dabei so, dass zwischen jeweils zwei Wandelementen eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Wandverbindungselementen angeordnet ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand;
  • 2 eine Seitenansicht der in 1 dargestellten Einrichtung;
  • 3 eine Draufsicht der in 1 und 2 dargestellten Einrichtung;
  • 4 ein anderes Ausführungsbeispiel eines Wandverbindungselements gemäß einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand;
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer von der Erfindung Gebrauch machenden Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand schematisch in perspektivischer Darstellung und
  • 6 eine Draufsicht auf die in 5 dargestellte Einrichtung.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand, dargestellt in 1, umfasst ein als Ganzes mit 200 bezeichnetes Wandverbindungselement, welches durch eine Platte 210 gebildet wird, an der beispielsweise mittels Schraubverbindungen 215 jeweils, wie dargestellt, linear gegenüberliegend zwei Befestigungselemente 100 angeordnet sind. Die Befestigungselemente 100 weisen in Draufsicht im Wesentlichen eine U-förmige Gestalt auf. Sie sind gebogene Blechteile, die an ihrer der Platte 210, die ebenfalls als Blechstanzteil herstellbar ist, zugewandten Seite eine umbogene Fläche 120 aufweisen, die der Befestigung an der Platte 210 mittels der Schraubverbindung 215 dient. Beide U-Schenkel des U-förmigen Befesti gungselements 100 weisen an ihrem vorderen Ende erste Befestigungseinrichtungen auf, die als Hintergreifungselemente in Form von hakenartigen Vorsprüngen 110 ausgebildet sind und die in an diese hakenartigen Vorsprünge 110 angepasste zweite Befestigungseinrichtungen in Form von Schlitzen 305 eingreifen, welche in abgewinkelten Bereichen der jeweils eine Halbschale der Reinraumwand bildenden abgewinkelten Blechelemente 300 angeordnet sind. Zur besseren Übersichtlichkeit sind auf der linken Seite in 1 die abgewinkelten Bereiche 310 der Blechelemente 300 und damit die in diesen angeordneten Schlitze 305 nicht dargestellt. Statt der Ausbildung der ersten und zweiten Befestigungseinrichtung in Form von hakenartigen Vorsprüngen 110 und Schlitzen 305 können auch andere Befestigungseinrichtungen, beispielsweise Schraubverbindungen, Nietverbindungen, Kleb- oder Schweißverbindungen vorgesehen sein.
  • In 2 ist eine Seitenansicht dieser Anordnung dargestellt, welche die Klemmbefestigung durch die hakenartigen Vorsprünge 110 verdeutlicht. Die hakenartigen Vorsprünge 110 des als Blechstanzteil ausgebildeten Befestigungselements werden durch eine im Wesentlichen C-förmig verlaufende Ausnehmung 330 gebildet, wobei eine erste Klemmfläche 331 und eine zweite Klemmfläche 332 ausgebildet sind, die einen Abstand voneinander aufweisen, der genau der Dicke der Blechwand im Bereich deren Abwinkelung 310 entspricht oder geringfügig unter dieser Dicke liegt, sodass eine klemmende Befestigung des abgewinkelten Bereichs 310 der Blechwand ermöglicht wird. Dabei werden zwei Blechelemente 300 so aneinander befestigt, dass ihre abgewinkelten Bereiche 310 einander zugewandt angeordnet sind, wobei die Schlitze 305 in diesem Falle nebeneinanderliegend angeordnet sind. In diese Schlitze 305 greifen die hakenartigen Vorsprünge 110 ein, wobei aufgrund der U-förmigen Ausbildung des Befestigungselements 100 nicht nur eine Befestigung, sondern auch eine Ausrichtung der beiden Blechelemente möglich ist.
  • Es versteht sich, dass bei Reinraumwänden größerer Höhe mehrere derartiger Verbindungselemente 200 und damit Befestigungselemente 100 übereinanderliegend angeordnet sind.
  • Wie in 1 dargestellt ist, können die Verbindungselemente eine Öffnung 240 aufweisen, die der Durchführung von Versorgungsleitungen, beispielsweise elektrischen Versorgungsleitungen, dient. Zwischen den beiden Blechelementen 300 kann beispielsweise ein Füllkörper in Form einer Mineralwolle oder eines oder mehrere Kunststoffteile mit einer Wabenstruktur angeordnet sein, die der weiteren Stabilisierung und Versteifung der Wandelemente und darüber hinaus der Isolation, der Wärmeisolation oder der Schallisolation dient. Im fertig montierten Zustand definiert die Platte 210 des Verbindungselements 200 einen Abstand zwischen zwei Wandelementen. In dem so gebildeten Freiraum können – wie vorstehend erwähnt – Versorgungsleitungen verlegt sein. Es versteht sich, dass die Front- und Rückseite des Freiraums durch eine geeignete (nicht dargestellte) Abdeckung verblendet sind, die mit geeigneten (ebenfalls nicht dargestellten) Dichtungen zwischen den Wänden abgedichtet sind.
  • In 4 ist ein anderes Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements 200' dargestellt, welches im Gegensatz zu dem in 1 bis 3 dargestellten Verbindungselement eine abgewinkelte Form aufweist. In diesem Falle sind die beiden Befestigungselemente 100 im rechten Winkel zueinander an einer abgewinkelten horizontalen Platte 210' angeordnet und ermöglichen so die Ausbildung zweier im rechten Winkel aneinandergrenzender Reinraumwandelemente, die wiederum jeweils durch zwei Blechelemente 300 gebildet werden, die durch die Befestigungselemente 100 aneinander fixiert werden und zwischen denen ein Füllkörper 380 angeordnet ist. Das winkelige Verbindungselement 200' weist zwei Öffnungen 240 auf, durch die Versorgungsleitungen geführt werden können.
  • In 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer von der Erfindung Gebrauch machenden Einrichtung zur Befestigung von Reinraumwänden dargestellt. In 5 und 6 sind gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1 bis 4, sodass bezüglich deren Beschreibungen auf das Vorstehende vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • Im Gegensatz zu dem in 1 bis 3 dargestellten Verbindungselement 200 weist das in 5 und 6 dargestellte Verbindungselement 200'' auf einer Seite ein Befestigungselement mit hakenartigen Vorsprüngen auf, das auf die oben beschriebene Weise in Schlitze 305, die in den abgewinkelten Bereichen 310 zweier Blechelemente 300 angeordnet sind, eingreifen und auf der anderen Seite eine Klemmverbindung 260, wie sie an sich aus dem Stand der Technik bekannt ist und beispielsweise aus der DE 100 25 049 A1 der Anmelderin hervorgeht, auf die diesbezüglich Bezug genommen wird.
  • Eine solche Anordnung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn eine Reinraumwand, gebildet auf die vorbeschriebene Weise durch zwei Blechelemente 300, mit einem Glaselement 500 kombiniert werden soll. Hier ist zur Stabilisierung des Glaselements 500 ein massives Metallteil 510 angeordnet, welches über die Klemmverbindung 260 des Verbindungselements 200'' befestigbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10025049 A1 [0003, 0037]
    • - DE 20315494 U1 [0004]
    • - DE 3820684 A1 [0005]
    • - DE 3616896 A1 [0007]

Claims (14)

  1. Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand, die stirnseitig einander zugewandt abgewinkelte Blechelemente (300) umfasst, gekennzeichnet durch jeweils in den einander zugewandten abgewinkelten Bereichen (310) angeordnete erste Befestigungseinrichtungen (305), die mit an einem Befestigungselement (100) in korrespondierenden Höhenlagen angeordneten zweiten Befestigungseinrichtungen (110) so zusammenwirken, dass durch Anordnung des Befestigungselements (100) die beiden Blechelemente (300) unter Ausbildung eines Reinraumwandelements aneinander fixiert sind.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Befestigungseinrichtungen erste Hintergreifungselemente (305) und dass die zweiten Befestigungseinrichtungen zweite, an die ersten Hintergreifungselemente (100) angepasste Hintergreifungselemente (110) sind.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Hintergreifungselemente in jeweils den einander zugewandten abgewinkelten Bereichen (310) angeordnete Schlitze (305) sind, in die die als hakenartige Vorsprünge (110) ausgebildeten zweiten Hintergreifungselemente des Befestigungselements (100) unter Ausbildung jeweils einer Klemmverbindung zur Fixierung der beiden Blechelemente (300) ineinander eingreifen.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (305) und die hakenartigen Vorsprünge (110) jeweils im Wesentlichen in gleicher Höhe nebeneinanderliegend angeordnet sind.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Befestigungselement (100) an einem Wandverbindungselement (200) angeordnet ist.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Wandverbindungselement (200) ein Befestigungselement (100) und eine Klemmverbindung (260) angeordnet sind.
  7. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils wenigstens zwei Befestigungselemente (100) an einem Wandverbindungselement (200) zur Ausbildung eines Reinraumwandverbundes angeordnet sind.
  8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (100) bzw. das Befestigungselement (100) und die Klemmverbindung (260) sich jeweils linear gegenüberliegend zur Ausbildung eines linearen Wandverbunds an dem Wandverbindungselement (200) angeordnet sind.
  9. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (100) bzw. das Befestigungselement (100) und die Klemmverbindung (260) jeweils im Winkel zur Ausbildung eines eine Ecke bildenden Wandverbunds an dem Wandverbindungselement (200') angeordnet sind.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandverbindungselement (200; 200'; 200'') eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Platte (210; 210'; 210'') aufweist, die mit den Befestigungselementen lösbar verbunden ist.
  11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (210; 210'; 210'') wenigstens eine Öffnung zum Durchführen von Versorgungsleitungen, insbesondere elektrischen Versorgungsleitungen aufweist.
  12. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Blechelementen (300) ein isolierender und/oder schallisolierender und/oder wärmedämmender Füllstoffkern (380) angeordnet ist.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoffkern (380) aus Mineralwolle oder einem eine Wabenstruktur bildenden Kunststoffteil besteht.
  14. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung eines Reinraumwandverbundes eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Wandverbindungselementen (200; 200'; 200'') vorgesehen ist.
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