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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand
nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs 1.
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Reinraumwände
bestehen in den meisten Fällen aus Blechen, zwischen denen
beispielsweise schalldämmendes und/oder wärmeisolierendes
Material angeordnet ist. Die Bleche werden dabei an einem Profilteil
befestigt, zumeist einem Hohlprofilteil, welches die Wanddicke definiert
und randseitig umläuft. Dieses Hohlprofilteil wird mit
einem weiteren, hauptsächlich der Aufstellung der Wand
dienenden Profilteil, beispielsweise mittels Schraubverbindungen
verbunden.
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Aus
der
DE 100 25 049
A1 ist eine Einrichtung zur Befestigung von eine Reinraumwand
bildenden Blechen an einem ersten Profilträger bekannt
geworden, die gekennzeichnet ist durch an dem ersten Profilteil
angeordnete Rastelemente und Verbindungselemente, die mit Rastnasen
und Rastflächen, die an wenigstens einem weiteren Profilteil
angeordnet sind, so zusammen wirken, dass bei Befestigung der Profilteile
aneinander wenigstens ein Blech durch Klemmpressung zwischen den
Profilteilen befestigbar ist. Diese Art der Befestigung ist auf
technisch einfache Weise mit geringem Arbeitsaufwand und daher kostengünstig
herstellbar. Zur Befestigung der die Reinraumwand bildenden Blechelemente
sind jedoch mehrere Profilteile erforderlich, die ihrerseits einen
nicht unerheblichen Material- und Herstellungsaufwand erfordern,
der insbesondere unter Kostengesichtspunkten problematisch ist.
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Eine
Verbindungsausbildung für aneinander anschließbare,
vorgefertigte Wandbauelemente geht ferner aus der
DE 203 15 494 U1 hervor.
Diese Verbindungsausbildung dient insbesondere zur Erstellung bzw.
Abtrennung sogenannter Reinräume. Sie besteht aus einem
beidseitig von Plattierungen eingeschlossenen Füllstoffkern,
wobei die Seitenränder der Wandbauelemente mit Anschlussprofilierungen zur
Aufnahme von in diese einfügbaren Verbindungsprofilen versehen
sind. Diese Verbindungsausbildung ist dadurch gekennzeichnet, dass
das Verbindungsprofil aus einem im Querschnitt Doppel-U-Profil gebildet
ist, dessen von einem gemeinsamen Basissteg gleichaber entgegengesetzt
gerichteten, begrenzt biegbar ausgebildeten Schenkel mit an den Anschlussprofilierungen
verrastbaren Verrastungselementen versehen sind. Auch bei dieser
Verbindungsausbildung ist demnach ein Verbindungsprofil vorgesehen,
welches einen nicht unerheblichen Herstellungs- und Montageaufwand
erfordert. Darüber hinaus erlaubt dieses Verbindungsprofil
nur eine lineare Ausbildung eines Wandverbundes.
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Ein
Wandelement geht auch aus der
DE 38 20 684 A1 hervor. Dieses Wandelement
ist für Innenausbauten beliebiger Wandstärke vorgesehen,
die zwischen ihren Beplankungsblechen unterschiedliche, den Anforderungen
entsprechende Zwischenlagen aufweisen und die darüber hinaus
mit Mitteln versehen sind, um die Wandelemente stirnseitig miteinander
zu verbinden. Hierbei ist ein Wandelement vorgesehen, bei dem jede
der beidseits vorgesehenen Beplankungen Blech-, vorzugsweise Stahlblechbeplankungen,
an den stirnseitigen Enden je einen nach innen gerichteten Umbug
aufweist, wo bei jeder Umbug seinerseits mit einem mit spitzem Winkel nach
innen gerichteten Hintergreifungsrand versehen ist und jeweils zwei
der Beplankungen an den beiden Stirnseiten mit je einer Verschlussschiene miteinander
verbunden sind, wobei diese Verschlussschienen aus einem Profilstreifen
bestehen, dessen umgekantete Randstreifen mit den Hintergreifungsrändern
zusammenwirken und so die Beplankung zusammenhält und wobei
die Verschlussschienen jeweils in korrespondierenden Höhen
angeordnete Hintergreifungselemente, z. B. schlitzförmige Ausnehmungen
und dazu korrespondierende Nasen aufweisen.
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Eine
solche Befestigung erfordert einen großen Montageaufwand.
Es müssen insbesondere die Verschlussschienen an den Stirnseiten
der jeweils zwei Beplankungen angeordnet und ausgerichtet werden,
um eine präzise Befestigung von aneinandergrenzenden Wandelementen
sicherzustellen.
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Aus
der
DE 36 16 896 A1 geht
schließlich eine Rastertrennwand für Reinräume
hervor, die aus paneelartigen tafelförmigen Wandelementen
und langgestreckten vorzugsweise als Hohlprofile ausgebildeten Verbindungs-
und Anschlusselementen besteht. Die Wandelemente und die Verbindungs-
und Anschlusselemente sind durch Spannelemente miteinander verbunden,
die im Bereich von Dichtflächen rechtwinklig zu diesen
verlaufend angeordnet sind.
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Hierbei
werden Wandelemente durch T-förmige Verbindungselemente
mit Schraubverbindungen miteinander verbunden. Die T-förmigen
Verbindungselemente werden durch ein Verbindungsprofil und ein auf
dieses aufgesetztes, deckelartiges Abdeckprofil gebildet. Auch diese
Art der Montage ist aufwendig und erfordert einen erheblichen Materialaufwand,
der in Zeiten steigender Rohstoffkosten nachteilig ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Vorteile der Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung zur Befestigung einer
Reinraumwand mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
1 hat demgegenüber den Vorteil, dass sie auf einfache Weise
mit nur geringem Materialaufwand herzustellen ist und eine besonders
einfache Montage erlaubt, die auch von Nichtfachleuten ausgeführt
werden kann.
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Grundidee
der erfindungsgemäßen Einrichtung ist die Befestigung
zweier Blechelemente, gewissermaßen zweier Wandschalen,
aneinander durch ein einziges Befestigungselement. Ein solches Befestigungselement
kann selbst verhältnismäßig klein ausgebildet
sein und erfordert so einen nur geringen Materialaufwand. Das Befestigungselement weist
Befestigungseinrichtungen auf, die mit Befestigungseinrichtungen,
die in den Blechelementen vorgesehen sind, zusammenwirken.
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Die
Befestigungseinrichtungen können rein prinzipiell auf die
unterschiedlichste Art und Weise ausgebildet sein, sie können
beispielsweise durch Schraub-, Niet-, Klebe- oder Schweißverbindungen realisiert
sein. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht
vor, dass die ersten Befestigungseinrichtungen erste Hintergreifungselemente
sind und dass die zweiten Befestigungseinrichtungen durch zweite
Hintergreifungselemente realisiert sind, die mit den ersten Hintergreifungselementen
zusammenwirken. Auf diese Weise kann eine Klemmverbindung hergestellt
werden, die insbesondere auch ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen
realisierbar ist.
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Durch
die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen
der im unabhängigen Anspruch angegebenen Einrichtung möglich.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass die ersten Hintergreifungselemente in jeweils
den einander zugewandten abgewinkelten Bereichen der Blechelemente
angeordnete Schlitze sind, in die als hakenartige Vorsprünge
ausgebildete zweite Hintergreifungselemente des Befestigungselements
unter Ausbildung jeweils einer Klemmverbindung zur Fixierung der
beiden Blechelemente aneinander eingreifen. Sowohl die Schlitze
als auch die hakenartigen Vorsprünge können durch
eine Blechbearbeitung, insbesondere durch Stanzen und Biegen auf
technisch einfache Weise hergestellt werden. Sie ermöglichen darüber
hinaus eine sehr feste und präzise Verbindung der beiden
Blechelemente.
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Rein
prinzipiell können die Schlitze und die hakenartigen Vorsprünge,
die jeweils einem Blechelement zugeordnet sind, in unterschiedlichen
Höhen angeordnet sein. Vorteilhafterweise sind sie im Wesentlichen
in der gleichen Höhe nebeneinanderliegend angeordnet. Dies
ermöglicht eine besonders kompakte Ausbildung des Befestigungselements. Zur
Ausbildung eines Reinraumwandverbundes sind vorteilhafterweise wenigstens
zwei Befestigungselemente an einem Wandverbindungselement angeordnet.
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Das
Wandverbindungselement selbst kann unterschiedliche Dimensionen
aufweisen und auf unterschiedliche Weise hergestellt sein.
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Bei
einer ersten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Wandverbindungselement
ein Befestigungselement und ein an sich bekanntes Klemmelement aufweist.
Diese Ausbildung dient insbesondere dazu, ein aus zwei Blechelementen
gebildetes Wandelement mit einem Glaselement zu kombinieren, wie
weiter unten noch näher erläutert wird.
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Eine
andere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass das
Wandverbindungselement eine im Wesentlichen horizontal verlaufende
Platte aufweist, die mit den wenigstens zwei Befestigungselementen verbunden
ist. Diese horizontale Platte dient einerseits der Definition des
Abstands zweier Reinraumwände, sie ermöglicht
aber auch die beliebige Anordnung der Reinraumwände.
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So
kann beispielsweise gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung vorgesehen sein, die Befestigungselemente bzw. ein
Befestigungselement und ein Klemmelement sich jeweils linear gegenüberliegend
an der Verbindungsplatte anzuordnen, um so einen linearen Reinraumwandverbund
auszubilden.
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Es
kann aber auch vorgesehen sein, die Befestigungselemente bzw. ein
Befestigungselement und ein Klemmelement jeweils unter Einschluss
eines Winkels an der Platte zu befestigen, um so einen eine Ecke
bildenden Reinraumwandverbund auszubilden.
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Die
Platte selbst kann eine Öffnung zur Durchführung
von Versorgungsleitungen, insbesondere elektrischen Versorgungsleitungen,
aufweisen, die in diesem Falle dann vertikal verlaufen und elektrische
Anschlüsse im Reinraum ermöglichen.
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Zwischen
den Blechelementen kann ein isolierender und/oder schallisolierender
und/oder wärmedämmender Füllstoffkern
angeordnet sein. Dieser Füllstoffkern kann beispielsweise
aus Mineralwolle oder aus einem eine Wabenstruktur bildenden Kunststoffteil
bestehen, er erhöht die Stabilität und Steifigkeit
der Wandelemente.
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Die
Ausbildung eines Reinraumwandverbundes erfolgt dabei so, dass zwischen
jeweils zwei Wandelementen eine Mehrzahl von übereinander
angeordneten Wandverbindungselementen angeordnet ist.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 schematisch
in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand;
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2 eine
Seitenansicht der in 1 dargestellten Einrichtung;
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3 eine
Draufsicht der in 1 und 2 dargestellten
Einrichtung;
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4 ein
anderes Ausführungsbeispiel eines Wandverbindungselements
gemäß einer erfindungsgemäßen
Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand;
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5 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer von der Erfindung Gebrauch
machenden Einrichtung zur Befestigung einer Reinraumwand schematisch
in perspektivischer Darstellung und
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6 eine
Draufsicht auf die in 5 dargestellte Einrichtung.
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Ausführungsformen
der Erfindung
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Ein
Ausführungsbeispiel einer Einrichtung zur Befestigung einer
Reinraumwand, dargestellt in 1, umfasst
ein als Ganzes mit 200 bezeichnetes Wandverbindungselement,
welches durch eine Platte 210 gebildet wird, an der beispielsweise
mittels Schraubverbindungen 215 jeweils, wie dargestellt,
linear gegenüberliegend zwei Befestigungselemente 100 angeordnet
sind. Die Befestigungselemente 100 weisen in Draufsicht
im Wesentlichen eine U-förmige Gestalt auf. Sie sind gebogene
Blechteile, die an ihrer der Platte 210, die ebenfalls
als Blechstanzteil herstellbar ist, zugewandten Seite eine umbogene Fläche 120 aufweisen,
die der Befestigung an der Platte 210 mittels der Schraubverbindung 215 dient. Beide
U-Schenkel des U-förmigen Befesti gungselements 100 weisen
an ihrem vorderen Ende erste Befestigungseinrichtungen auf, die
als Hintergreifungselemente in Form von hakenartigen Vorsprüngen 110 ausgebildet
sind und die in an diese hakenartigen Vorsprünge 110 angepasste
zweite Befestigungseinrichtungen in Form von Schlitzen 305 eingreifen,
welche in abgewinkelten Bereichen der jeweils eine Halbschale der
Reinraumwand bildenden abgewinkelten Blechelemente 300 angeordnet
sind. Zur besseren Übersichtlichkeit sind auf der linken
Seite in 1 die abgewinkelten Bereiche 310 der
Blechelemente 300 und damit die in diesen angeordneten Schlitze 305 nicht
dargestellt. Statt der Ausbildung der ersten und zweiten Befestigungseinrichtung
in Form von hakenartigen Vorsprüngen 110 und Schlitzen 305 können
auch andere Befestigungseinrichtungen, beispielsweise Schraubverbindungen,
Nietverbindungen, Kleb- oder Schweißverbindungen vorgesehen
sein.
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In 2 ist
eine Seitenansicht dieser Anordnung dargestellt, welche die Klemmbefestigung durch
die hakenartigen Vorsprünge 110 verdeutlicht. Die
hakenartigen Vorsprünge 110 des als Blechstanzteil
ausgebildeten Befestigungselements werden durch eine im Wesentlichen
C-förmig verlaufende Ausnehmung 330 gebildet,
wobei eine erste Klemmfläche 331 und eine zweite
Klemmfläche 332 ausgebildet sind, die einen Abstand
voneinander aufweisen, der genau der Dicke der Blechwand im Bereich
deren Abwinkelung 310 entspricht oder geringfügig
unter dieser Dicke liegt, sodass eine klemmende Befestigung des
abgewinkelten Bereichs 310 der Blechwand ermöglicht
wird. Dabei werden zwei Blechelemente 300 so aneinander
befestigt, dass ihre abgewinkelten Bereiche 310 einander
zugewandt angeordnet sind, wobei die Schlitze 305 in diesem
Falle nebeneinanderliegend angeordnet sind. In diese Schlitze 305 greifen
die hakenartigen Vorsprünge 110 ein, wobei aufgrund
der U-förmigen Ausbildung des Befestigungselements 100 nicht
nur eine Befestigung, sondern auch eine Ausrichtung der beiden Blechelemente
möglich ist.
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Es
versteht sich, dass bei Reinraumwänden größerer
Höhe mehrere derartiger Verbindungselemente 200 und
damit Befestigungselemente 100 übereinanderliegend
angeordnet sind.
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Wie
in 1 dargestellt ist, können die Verbindungselemente
eine Öffnung 240 aufweisen, die der Durchführung
von Versorgungsleitungen, beispielsweise elektrischen Versorgungsleitungen, dient.
Zwischen den beiden Blechelementen 300 kann beispielsweise
ein Füllkörper in Form einer Mineralwolle oder
eines oder mehrere Kunststoffteile mit einer Wabenstruktur angeordnet
sein, die der weiteren Stabilisierung und Versteifung der Wandelemente
und darüber hinaus der Isolation, der Wärmeisolation
oder der Schallisolation dient. Im fertig montierten Zustand definiert
die Platte 210 des Verbindungselements 200 einen
Abstand zwischen zwei Wandelementen. In dem so gebildeten Freiraum
können – wie vorstehend erwähnt – Versorgungsleitungen
verlegt sein. Es versteht sich, dass die Front- und Rückseite
des Freiraums durch eine geeignete (nicht dargestellte) Abdeckung
verblendet sind, die mit geeigneten (ebenfalls nicht dargestellten)
Dichtungen zwischen den Wänden abgedichtet sind.
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In 4 ist
ein anderes Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements 200' dargestellt,
welches im Gegensatz zu dem in 1 bis 3 dargestellten
Verbindungselement eine abgewinkelte Form aufweist. In diesem Falle
sind die beiden Befestigungselemente 100 im rechten Winkel
zueinander an einer abgewinkelten horizontalen Platte 210' angeordnet
und ermöglichen so die Ausbildung zweier im rechten Winkel
aneinandergrenzender Reinraumwandelemente, die wiederum jeweils
durch zwei Blechelemente 300 gebildet werden, die durch
die Befestigungselemente 100 aneinander fixiert werden und
zwischen denen ein Füllkörper 380 angeordnet ist.
Das winkelige Verbindungselement 200' weist zwei Öffnungen 240 auf,
durch die Versorgungsleitungen geführt werden können.
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In 5 und 6 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer von der Erfindung
Gebrauch machenden Einrichtung zur Befestigung von Reinraumwänden
dargestellt. In 5 und 6 sind gleiche Elemente
mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1 bis 4,
sodass bezüglich deren Beschreibungen auf das Vorstehende
vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Im
Gegensatz zu dem in
1 bis
3 dargestellten
Verbindungselement
200 weist das in
5 und
6 dargestellte
Verbindungselement
200'' auf einer Seite ein Befestigungselement
mit hakenartigen Vorsprüngen auf, das auf die oben beschriebene
Weise in Schlitze
305, die in den abgewinkelten Bereichen
310 zweier
Blechelemente
300 angeordnet sind, eingreifen und auf der
anderen Seite eine Klemmverbindung
260, wie sie an sich
aus dem Stand der Technik bekannt ist und beispielsweise aus der
DE 100 25 049 A1 der
Anmelderin hervorgeht, auf die diesbezüglich Bezug genommen
wird.
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Eine
solche Anordnung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn eine Reinraumwand,
gebildet auf die vorbeschriebene Weise durch zwei Blechelemente 300,
mit einem Glaselement 500 kombiniert werden soll. Hier
ist zur Stabilisierung des Glaselements 500 ein massives
Metallteil 510 angeordnet, welches über die Klemmverbindung 260 des
Verbindungselements 200'' befestigbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10025049
A1 [0003, 0037]
- - DE 20315494 U1 [0004]
- - DE 3820684 A1 [0005]
- - DE 3616896 A1 [0007]