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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Regulierung des Verkehrs an
elektronischen Nachrichten über ein elektronisches Netzwerk
wie z. B. das Internet umfassend die Schritte:
Einrichtung
und Betrieb einer softwaregesteuerten virtuellen Börse
zur Verwahrung werthaltiger Zusätze für den Versand
elektronischen Nachrichten bei den Nutzern von elektronischen Nachrichtensystemen, Entnahme
eines werthaltigen Zusatzes aus der virtuellen Börse des
Absenders und Versehen einer elektronischen Nachricht mit einem
werthaltigen Zusatz vor Versand an den Empfänger, Versenden
dieser elektronischen Nachricht von einem Absender an seinen Nachrichtenvermittlungsdienst,
dortige Prüfung der elektronischen Nachricht auf das Vorhandensein
eines werthaltigen Zusatzes vor Weiterleitung und Ablehnung bei
Fehlen dieses werthaltigen Zusatzes, Weiterleitung der elektronischen
Nachricht über ein elektronisches Netzwerk an den Nachrichtenvermittlungsdienst
des Empfängers, dortige Prüfung der elektronischen
Nachricht auf das Vorhandensein dieses werthaltigen Zusatzes vor
Weiterleitung und Ablehnung bei Fehlen, bevor die elektronische
Nachricht den Empfänger erreicht; Entnahme des werthaltigen
Zusatzes durch empfängerseitige Kenntnisnahme der elektronischen
Nachricht und softwaregesteuerte Einlage des werthaltigen Zusatzes
in die virtuelle Börse zur Verwahrung werthaltiger Zusätze
des Empfängers.
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Stand der Technik
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In
den letzten Jahren ist die Anzahl von elektronischen Nachrichten,
insbesondere von E-mails und von SMS explosionsartig gestiegen.
Da sich die E-mail als wichtigstes Kommunikationsmittel des Internets
etabliert hat, werden weltweit täglich Milliarden von E-mails
verschickt. Dabei unterscheidet man die regulären oder
auch erwünschten E-mails von unerwünschten E-mails,
die überwiegend aus Werbe- oder auch sogenannten Spam-Mails
besteht. Man kann davon ausgehen, dass derzeit täglich
knapp 80 Milliarden Spam-Mails versendet werden und damit ein vielfaches
des erwünschten Mailverkehrs ausmachen.
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Durch
die Vermittlung und Weiterleitung von Spam-Mails besteht ein erheblicher
Bedarf an zusätzlichen Netzwerkressourcen sowohl seitens
der Mail-Vermittlungsdienste als auch der Knoten- und Netzbetreiber.
Diese Netzwerkressourcen können nur durch Erweiterung der
vorhandenen Systeme geschaffen werden oder es ist eine Behinderung
des erwünschten Verkehrs zu erwarten.
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Des
weiteren birgt der Empfang von E-mails und das Öffnen derselben
und ihrer Anhänge stets auch die Gefahr einer Infektion
mit Viren, wobei diese Gefahr mit dem Anstieg der E-mails zwangsläufig ebenfalls
steigt. Diese Gefahr wird dadurch potenziert, dass die verwendeten
Absender-Angaben und Inhalte keinen Kontrolle seitens zahlreiche
Nachrichtenvermittlungsdienste die Authentizität der gemachten
Angaben nicht überprüfen und somit Absenderidentitäten
erschlichen werden können.
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Schließlich
fehlt den meisten Empfängern von Spam-Mails die Akzeptanz
für den Empfang dieser Nachricht, welcher eventuell mit
Kosten, auf jeden Fall aber Verkehrsvolumen und Zeitaufwand verbunden
ist.
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Um
Empfänger vor der Flut von Spam-Mails zu schützen,
und lediglich die e-mails zum Empfang zuzulassen, die dem Empfänger
von Nutzen bzw. von diesem gewünscht sind, sind verschiedene
Verfahren, Systeme und Programme bekannt.
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Ein
Weg ist der Einsatz sogenannter Spam-Filter. Die abgesendeten E-mails
werden nach unterschiedlichen und variablen Vorgaben und Algorithmen
unterschieden und gefiltert, so dass nur die vom Empfänger
gewünschten E-mails tatsächlich empfangen werden.
Diese Spam-Filter scannen z. B. eine E-mail nach bestimmten Suchbegriffen,
bei deren Auffinden die E-mail abgewiesen bzw. zurückgesendet
wird. Wird der Suchbegriff nicht gefunden, wird die E-mail an den
Empfänger weitergeleitet.
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Nachteil
dieser konventionellen Verfahren und Vorrichtungen sowie Programme
ist es aber, dass sie durch geeignete Massnahmen, z. B. eine Codierung
des Betreffs oder dergleichen, leicht umgangen werden können
bzw. eine Vielzahl von Filtern erforderlich ist, um eine wirksame
Barriere gegen unerwünschte E-mails aufzubauen. Des weiteren
müssen die Filter stets aktualisiert und ergänzt
werden, um nicht durch bisher im Einsatz befindliche Filter erfasste
E-mails ebenfalls abweisen zu können. Hieraus ergibt sich
ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand auf Seiten jedes Nutzers.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass möglicherweise
von guten Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Dritte
E-mails nicht empfangen werden können, weil ein Filter
die E-mail als unerwünscht erkennt, obwohl der Empfänger
von diesem Absender jede E-mail empfangen möchte. Eine
sichere Unterscheidung ist für den Empfänger nicht
möglich.
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Schließlich
entstehen durch die Anschaffung und den Betrieb des Spam-Filters
Kosten, die der Nutzer direkt oder indirekt über seine
Netzzugangsentgelte zu bezahlen hat.
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In
einem anderen, noch nicht durchgesetzten Verfahren (
DE10329987 ) wird vorgeschlagen, dass
die die Empfänger alle möglichen Absender von Emails
in drei Kategorien aufteilen, nämlich „Freie Akzeptanz",
"Bezahlte Akzeptanz" und „Abweisung". Bei der „Bezahlten
Akzeptanz" werden nur E-mails durch den Nachrichtenvermittlungsdienst
des Empfängers an diesen weitergeleitet, wenn der Absender zuvor
die Geschäftsbedingungen des Empfängers akzeptiert
hat und hierbei anerkennt, für jede versende elektronische
Nachricht einen bestimmten Geldbetrag an den Empfänger
mittels vorgegebener Zahlungswege zahlen zu müssen. Bei
Verweigerung der Anerkennung der Geschäftsbedingungen und/oder der
Bezahlung des geforderten Betrages wird die E-Mail nicht an den
Empfänger ausgeliefert. Die „Freie Akzeptanz"
wird dadurch erreicht, dass der Empfänger für
den betreffenden Absender als zu zahlenden Geldbetrag einen Nullbetrag
angibt. Die „Abweisung" erfolgt in der Weise, dass der
Empfänger einen Absender für jeglichen Nachrichtenverkehr mit
ihm sperrt.
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Der
Nachteil dieses Verfahrens besteht in dem extrem hohen Verwaltungsaufwand
seitens des Empfängers – er muss jeden gewünschten
Absender einen Geldbetrag pro Nachricht zuweisen. Auf Seiten der
Absender ist das Anerkennen fremder Geschäftsbedingungen
und die Zahlung beliebig hoher Nachrichten-Entgelte an den Empfänger
eine praktische Hürde, die dazu führen wird, dass
aufgrund einer geringen Absenderakzeptanz überhaupt kaum noch
und somit auch kaum noch gewünschte Nachrichten den Empfänger
erreichen. Schließlich ist bei diesem System der behindernde
Netzwerkverkehr durch die Spam-Mails nicht beseitigt, da die Spam-Mails
bis zum Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers weitergeleitet
werden, sondern vielmehr sogar verdoppelt, da die Spam-Mail automatisch
eine Gegennachricht erzeugt, die die Netzwerkleitungen und -komponenten
weiter belasten.
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Mit
einem weitestgehend identischen, ebenfalls nicht durchgesetzten
Verfahren (
US2004158540 )
soll die Akzeptanz der Absender dadurch gesteigert werden, dass
bei Kenntnisnahme der Nachrichten durch den Empfängern
der gezahlte Betrag an den Absender zurückerstattet wird.
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Auch
wenn die Akzeptanz der Absender durch die Aussicht auf Rückzahlung
gesteigert sein dürfte, sind auch mit diesem Verfahren
die Hindernisse der aufwendigen Verwaltung unterschiedlicher Absender
und des belasteten Netzwerkleitungen und -komponenten aufgrund zurückgesendeter
Nachrichten nicht beseitigt.
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Aufgabenstellung
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Aufgabe
ist es daher, ein Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen
Nachrichten einzuführen, bei dem kein hoher Verwaltungsaufwand
bei den Nutzern entsteht, eine hohe Akzeptanz für das Verfahren
seitens der Nutzer zu erwarten ist und die vorhandenen Netzwerkleitungen
und -komponenten entlastet werden.
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Die
Aufgabe wird durch die Einführung und Verwendung elektronischer
werthaltiger Zusätze, vergleichbar mit Briefmarken, gelöst,
die jeder Absender in einer lokal softwaregesteuerten Börse
verwahrt, den von ihm versendeten Nachrichten beilegen muss. Die
Nachrichtenvermittlungsdienste prüfen auf Seiten des Absenders
und auf Seiten des Empfängers softwaregesteuert, ob die
weiterzuleitenden Nachrichten einen entsprechenden elektronischer
werthaltigen Zusatz enthalten und weisen die Nachricht anderenfalls
zurück. Der Empfänger erhält diese mit
dem elektronischen werthaltigen Zusatz versehene Nachricht unabhängig
davon, ob es sich um eine erwünschte oder eine unerwünschte
Nachricht handelt. Bei der Kenntnisnahme der Nachricht wird der
elektronische werthaltige Zusatz dieser Nachricht entnommen und
in die lokal softwaregesteuerte Börse des Empfängers
eingelegt. Dieser kann diesen elektronischen werthaltigen Zusatz
erneut verwenden, um eine Nachricht an einen beliebigen Empfänger
zu versenden.
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Ein
zentraler Datenserver sichert die Echtheit der verwendeten werthaltigen
Zusätze aufgrund von ausgetauschten Information zwischen
der lokal installierten Software der virtuellen Börse wie
auch der Nachrichtenvermittlungsdienste auf Seiten des Absenders
und des Empfängers.
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Dieses
Verfahren löst die gestellte Aufgabe in jeglicher Hinsicht:
Die
Installation einer softwaregestützten elektronischen Börse
und die Verknüpfung mit dem Nachrichtenprogramm des Nutzers
erfolgt automatisch und ohne Eingriff des Nutzers. Die erforderliche
Software wird er kostenlos erhalten, in Zukunft wird diese Software
in die Nachrichtenprogramme integriert werden. Erforderlich ist
seitens jedes Nutzers der einmalige Erwerb von werthaltigen Zusätzen
bei dem Systembetreiber und Einbringung in die Börse mit
einem nur geringen Betrag, z. B. 1,00 US-Dollar. Für diesen
Betrag würde der Nutzer eine bestimmte Anzahl an elektronischen
werthaltigen Zusätzen (im weitern: elektronische Briefmarke)
erhalten, also z. B. 100 elektronische Briefmarken. Fortan wird
die Sofware automatisch bei jeder versendeten Nachricht ohne Rückfrage
eine elektronische Briefmarke entnehmen und diese in einmaliger,
verschlüsselter Form der Nachricht beifügen.
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Durch
das einheitlich festgelegten Erfordernis der Beigabe einer elektronischen
Briefmarke je Nachricht entfällt jeglicher Verwaltungsaufwand
seitens des Absenders und Empfängers.
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Da
der Nutzer bei jedem Empfang einer elektronischen Nachricht eine
elektronische Briefmarke zurück erhält, wird bei
einem durchschnittlichen Nutzer von Nachrichtenprogrammen zu jedem
Zeitpunkt eine elektronische Briefmarke verfügbar sein,
da in der Regel die Anzahl empfangener Nachrichten in der Summe
von erwünschten und unerwünschten) größer
sein dürfte, als die Anzahl versendeter Nachrichten. Erforderlichenfalls
wäre eine Nachladung der elektronischen Börse
möglich.
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Die
Versender von zahlreichen, sprich Massen-Mails, werden in diesem
Verfahren in der Regel neue elektronische Briefmarken kaufen müssen.
Diese gekauften Briefmarken stehen dann den normalen Nutzern zur
Weiternutzung zur Verfügung. Gleichwohl wird sich sofort
der Effekt einstellen, dass auf Seiten der Spam-Mailer eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
darüber anzustellen sein wird, ob der Versand der Massen-Mail
durch entsprechende Response (Umsätze) sinnvoll ist. Hier
dürften insbesondere die zahlreichen und massiven Werbenachrichten
z. B. für verschreibungspflichtige, potenzsteigernde Medikamente
sofort entfallen. Die Versender von Massenmails, die rechtswidrig
versuchen, Viren oder Trojaner zu verbreiten, werden ebenfalls an
den zu mit dem Massenmail-Versand verbundenen Kosten scheitern.
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Die
wenigen Nachrichten, die weiterhin als Spam-Mails versendet werden,
sorgen für nur noch für einen deutlich kleineren
volkswirtschaftlichen Schaden sowie geringere Netzwerkauslastung,
die Empfänger werden sich im Zweifel über den
Empfang derartiger Spam-Mails freuen, da sie hierbei gleichzeitig
einen werthaltigen Zusatz erlangt haben, den sie für ihre
eigenen Zwecke einsetzen können.
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Durch
die Überprüfung der Nachrichten auf beiden Seiten
der Nachrichtenübermittlung durch die Nachrichtenübermittlungsdienste
von Empfänger und Absender wird verhindert, das unzulässigerweise
Nachrichten ohne werthaltige Zusätze versandt werden und
bereits in der ersten Kommunikation mit dem Absender zurückgewiesen.
Bei Umgehung dieses Verfahrens, z. B. durch die Verwendung eines nicht-verfahrenskonformen
Nachrichtenvermittlungsdienstes auf Seiten des Absenders, würde
der Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers für
eine Abweisung dieser Nachricht sorgen.
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Ausführungsbeispiel
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Weitere
bevorzugte Merkmale und Ausführungsformen ergeben sich
aus den Unteransprüchen und der Beschreibung. Das Verfahren,
das Programm sowie eine besonders bevorzugte Ausführungsform
des Systems werden anhand der beigefügten Zeichnung näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 ein
Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens
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2 ein
System zur Durchführung des Verfahrens gemäß 1
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Regulierung
des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten.
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In 1 ist
der Ablauf des Verfahren bezeichnet und in 3 die
Systemkomponenten und Ihr Zusammenwirken bezeichnet.
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Vom
Betriebsserver (1) ist einmalig die Software zur Nutzung
der virtuellen Börse (2.1 und 2.2) abzuholen
und auf den lokalen Datenverarbeitungssystemen (3.1 und 3.2)
des Nutzers zu installieren und das Aufladen mit werthaltigen Zusätzen
durchzuführen (6).
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Bei
der Übermittlung einer elektronischen Nachricht muss nach
dem Stand der Technik diese vom lokalen Datenverarbeitungssystem
des Absenders (3.1) auf seinen Nachrichtenübermittlungsdienst (4.1) übermittelt
werden. Dieser wiederum übermittelt die elektronische Nachricht über
ein Netzwerk (5) wie das Internet an den Nachrichtenübermittlungsdienst (4.2)
des Empfängers, welcher die elektronische Nachricht an
das lokale Datenverarbeitungssystem des Empfängers (3.2)
weiterleitet.
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Bei
Verwendung des beschriebenen Verfahrens und dem Einsatz des notwendigen
Systems wird bei dem Absenden der Nachricht vom Absender zunächst
ein werthaltiger Zusatz aus seiner Börse entnommen und
der elektronischen Nachricht beigefügt (7.1).
erst dann überfolgt die Übermittlung an den Nachrichtenübermittlungsdienst
des Absenders (4.1).
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Dieser
prüft, ob ein werthaltiger Zusatz vorhanden ist (8.1)
Hierzu kann er die Gültigkeit des werthaltigen Zusatzes
beim Betriebsserver überprüfen (9.1).
Bei Feststellung eines gültigen werthaltigen Zusatzes wird
die elektronische Nachricht über das Netzwerk an den Nachrichtenübermittlungsdienst des
Empfängers weitergeleitet (5), anderenfalls wird die
elektronische Nachricht als unzulässig an den Absender
zurückgegeben (4.1),
Bei Eintreffen auf dem
Nachrichtenübermittlungsdienst des Empfängers
prüft dieser, ob ein werthaltiger Zusatz vorhanden ist
(8.2) Hierzu kann er die Gültigkeit des werthaltigen
Zusatzes beim Betriebsserver überprüfen (9.2).
Bei Feststellung eines gültigen werthaltigen Zusatzes wird
die elektronische Nachricht über das Netzwerk an den Nachrichtenübermittlungsdienst
des Empfängers weitergeleitet, anderenfalls wird die elektronische
Nachricht als unzulässig an den Absender zurückgegeben
(4.2).
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Nach
Erhalt der Nachricht beim Empfänger (3.2) und
bei Kenntnisnahme des Inhaltes der Nachricht wird der werthaltige
Zusatz von der Nachricht entnommen und in die virtuelle Börse
des Empfängers (2.2) eingelegt (7.2).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10329987 [0010]
- - US 2004158540 [0012]