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DE102007006223A1 - Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten; System zum Versand von elektronischen Nachrichten unter Verwendung von werthaltigen Zusätzen - Google Patents

Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten; System zum Versand von elektronischen Nachrichten unter Verwendung von werthaltigen Zusätzen Download PDF

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DE102007006223A1
DE102007006223A1 DE102007006223A DE102007006223A DE102007006223A1 DE 102007006223 A1 DE102007006223 A1 DE 102007006223A1 DE 102007006223 A DE102007006223 A DE 102007006223A DE 102007006223 A DE102007006223 A DE 102007006223A DE 102007006223 A1 DE102007006223 A1 DE 102007006223A1
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Germany
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Withdrawn
Application number
DE102007006223A
Other languages
English (en)
Inventor
Soenke Doll
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Doll Sonke
Original Assignee
Doll Sonke
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Doll Sonke filed Critical Doll Sonke
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L51/00User-to-user messaging in packet-switching networks, transmitted according to store-and-forward or real-time protocols, e.g. e-mail
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    • HELECTRICITY
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    • H04L63/00Network architectures or network communication protocols for network security
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Abstract

Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten in Netzwerken umfassend die Schritte:
– Versenden einer elektronischen Nachricht von einem Absender über ein Netzwerk an einen Empfänger unter Nutzung von Nachrichtenvermittlungsdiensten,
– Prüfen der elektronischen Nachricht auf Zugangsberechtigung beim Empfänger durch die netzseitigen Nachrichtenvermittlungsdienste, bevor die elektronische Nachricht in Richtung des Empfängers weitergeleitet wird, und entweder Ablehnen der elektronischen Nachricht für den Fall, dass keine Zugangsberechtigung zum Empfänger besteht, oder Weiterleiten der elektronischen Nachricht an den Empfänger für den Fall, dass eine Zugangsberechtigung zum Empfänger besteht,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die Zugangsberechtigung in der Beifügung eines einheitlichen werthaltigen Zusatzes zu der elektronischen Nachricht besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Regulierung des Verkehrs an elektronischen Nachrichten über ein elektronisches Netzwerk wie z. B. das Internet umfassend die Schritte:

    Einrichtung und Betrieb einer softwaregesteuerten virtuellen Börse zur Verwahrung werthaltiger Zusätze für den Versand elektronischen Nachrichten bei den Nutzern von elektronischen Nachrichtensystemen, Entnahme eines werthaltigen Zusatzes aus der virtuellen Börse des Absenders und Versehen einer elektronischen Nachricht mit einem werthaltigen Zusatz vor Versand an den Empfänger, Versenden dieser elektronischen Nachricht von einem Absender an seinen Nachrichtenvermittlungsdienst, dortige Prüfung der elektronischen Nachricht auf das Vorhandensein eines werthaltigen Zusatzes vor Weiterleitung und Ablehnung bei Fehlen dieses werthaltigen Zusatzes, Weiterleitung der elektronischen Nachricht über ein elektronisches Netzwerk an den Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers, dortige Prüfung der elektronischen Nachricht auf das Vorhandensein dieses werthaltigen Zusatzes vor Weiterleitung und Ablehnung bei Fehlen, bevor die elektronische Nachricht den Empfänger erreicht; Entnahme des werthaltigen Zusatzes durch empfängerseitige Kenntnisnahme der elektronischen Nachricht und softwaregesteuerte Einlage des werthaltigen Zusatzes in die virtuelle Börse zur Verwahrung werthaltiger Zusätze des Empfängers.
  • Stand der Technik
  • In den letzten Jahren ist die Anzahl von elektronischen Nachrichten, insbesondere von E-mails und von SMS explosionsartig gestiegen. Da sich die E-mail als wichtigstes Kommunikationsmittel des Internets etabliert hat, werden weltweit täglich Milliarden von E-mails verschickt. Dabei unterscheidet man die regulären oder auch erwünschten E-mails von unerwünschten E-mails, die überwiegend aus Werbe- oder auch sogenannten Spam-Mails besteht. Man kann davon ausgehen, dass derzeit täglich knapp 80 Milliarden Spam-Mails versendet werden und damit ein vielfaches des erwünschten Mailverkehrs ausmachen.
  • Durch die Vermittlung und Weiterleitung von Spam-Mails besteht ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Netzwerkressourcen sowohl seitens der Mail-Vermittlungsdienste als auch der Knoten- und Netzbetreiber. Diese Netzwerkressourcen können nur durch Erweiterung der vorhandenen Systeme geschaffen werden oder es ist eine Behinderung des erwünschten Verkehrs zu erwarten.
  • Des weiteren birgt der Empfang von E-mails und das Öffnen derselben und ihrer Anhänge stets auch die Gefahr einer Infektion mit Viren, wobei diese Gefahr mit dem Anstieg der E-mails zwangsläufig ebenfalls steigt. Diese Gefahr wird dadurch potenziert, dass die verwendeten Absender-Angaben und Inhalte keinen Kontrolle seitens zahlreiche Nachrichtenvermittlungsdienste die Authentizität der gemachten Angaben nicht überprüfen und somit Absenderidentitäten erschlichen werden können.
  • Schließlich fehlt den meisten Empfängern von Spam-Mails die Akzeptanz für den Empfang dieser Nachricht, welcher eventuell mit Kosten, auf jeden Fall aber Verkehrsvolumen und Zeitaufwand verbunden ist.
  • Um Empfänger vor der Flut von Spam-Mails zu schützen, und lediglich die e-mails zum Empfang zuzulassen, die dem Empfänger von Nutzen bzw. von diesem gewünscht sind, sind verschiedene Verfahren, Systeme und Programme bekannt.
  • Ein Weg ist der Einsatz sogenannter Spam-Filter. Die abgesendeten E-mails werden nach unterschiedlichen und variablen Vorgaben und Algorithmen unterschieden und gefiltert, so dass nur die vom Empfänger gewünschten E-mails tatsächlich empfangen werden. Diese Spam-Filter scannen z. B. eine E-mail nach bestimmten Suchbegriffen, bei deren Auffinden die E-mail abgewiesen bzw. zurückgesendet wird. Wird der Suchbegriff nicht gefunden, wird die E-mail an den Empfänger weitergeleitet.
  • Nachteil dieser konventionellen Verfahren und Vorrichtungen sowie Programme ist es aber, dass sie durch geeignete Massnahmen, z. B. eine Codierung des Betreffs oder dergleichen, leicht umgangen werden können bzw. eine Vielzahl von Filtern erforderlich ist, um eine wirksame Barriere gegen unerwünschte E-mails aufzubauen. Des weiteren müssen die Filter stets aktualisiert und ergänzt werden, um nicht durch bisher im Einsatz befindliche Filter erfasste E-mails ebenfalls abweisen zu können. Hieraus ergibt sich ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand auf Seiten jedes Nutzers. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass möglicherweise von guten Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Dritte E-mails nicht empfangen werden können, weil ein Filter die E-mail als unerwünscht erkennt, obwohl der Empfänger von diesem Absender jede E-mail empfangen möchte. Eine sichere Unterscheidung ist für den Empfänger nicht möglich.
  • Schließlich entstehen durch die Anschaffung und den Betrieb des Spam-Filters Kosten, die der Nutzer direkt oder indirekt über seine Netzzugangsentgelte zu bezahlen hat.
  • In einem anderen, noch nicht durchgesetzten Verfahren ( DE10329987 ) wird vorgeschlagen, dass die die Empfänger alle möglichen Absender von Emails in drei Kategorien aufteilen, nämlich „Freie Akzeptanz", "Bezahlte Akzeptanz" und „Abweisung". Bei der „Bezahlten Akzeptanz" werden nur E-mails durch den Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers an diesen weitergeleitet, wenn der Absender zuvor die Geschäftsbedingungen des Empfängers akzeptiert hat und hierbei anerkennt, für jede versende elektronische Nachricht einen bestimmten Geldbetrag an den Empfänger mittels vorgegebener Zahlungswege zahlen zu müssen. Bei Verweigerung der Anerkennung der Geschäftsbedingungen und/oder der Bezahlung des geforderten Betrages wird die E-Mail nicht an den Empfänger ausgeliefert. Die „Freie Akzeptanz" wird dadurch erreicht, dass der Empfänger für den betreffenden Absender als zu zahlenden Geldbetrag einen Nullbetrag angibt. Die „Abweisung" erfolgt in der Weise, dass der Empfänger einen Absender für jeglichen Nachrichtenverkehr mit ihm sperrt.
  • Der Nachteil dieses Verfahrens besteht in dem extrem hohen Verwaltungsaufwand seitens des Empfängers – er muss jeden gewünschten Absender einen Geldbetrag pro Nachricht zuweisen. Auf Seiten der Absender ist das Anerkennen fremder Geschäftsbedingungen und die Zahlung beliebig hoher Nachrichten-Entgelte an den Empfänger eine praktische Hürde, die dazu führen wird, dass aufgrund einer geringen Absenderakzeptanz überhaupt kaum noch und somit auch kaum noch gewünschte Nachrichten den Empfänger erreichen. Schließlich ist bei diesem System der behindernde Netzwerkverkehr durch die Spam-Mails nicht beseitigt, da die Spam-Mails bis zum Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers weitergeleitet werden, sondern vielmehr sogar verdoppelt, da die Spam-Mail automatisch eine Gegennachricht erzeugt, die die Netzwerkleitungen und -komponenten weiter belasten.
  • Mit einem weitestgehend identischen, ebenfalls nicht durchgesetzten Verfahren ( US2004158540 ) soll die Akzeptanz der Absender dadurch gesteigert werden, dass bei Kenntnisnahme der Nachrichten durch den Empfängern der gezahlte Betrag an den Absender zurückerstattet wird.
  • Auch wenn die Akzeptanz der Absender durch die Aussicht auf Rückzahlung gesteigert sein dürfte, sind auch mit diesem Verfahren die Hindernisse der aufwendigen Verwaltung unterschiedlicher Absender und des belasteten Netzwerkleitungen und -komponenten aufgrund zurückgesendeter Nachrichten nicht beseitigt.
  • Aufgabenstellung
  • Aufgabe ist es daher, ein Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten einzuführen, bei dem kein hoher Verwaltungsaufwand bei den Nutzern entsteht, eine hohe Akzeptanz für das Verfahren seitens der Nutzer zu erwarten ist und die vorhandenen Netzwerkleitungen und -komponenten entlastet werden.
  • Die Aufgabe wird durch die Einführung und Verwendung elektronischer werthaltiger Zusätze, vergleichbar mit Briefmarken, gelöst, die jeder Absender in einer lokal softwaregesteuerten Börse verwahrt, den von ihm versendeten Nachrichten beilegen muss. Die Nachrichtenvermittlungsdienste prüfen auf Seiten des Absenders und auf Seiten des Empfängers softwaregesteuert, ob die weiterzuleitenden Nachrichten einen entsprechenden elektronischer werthaltigen Zusatz enthalten und weisen die Nachricht anderenfalls zurück. Der Empfänger erhält diese mit dem elektronischen werthaltigen Zusatz versehene Nachricht unabhängig davon, ob es sich um eine erwünschte oder eine unerwünschte Nachricht handelt. Bei der Kenntnisnahme der Nachricht wird der elektronische werthaltige Zusatz dieser Nachricht entnommen und in die lokal softwaregesteuerte Börse des Empfängers eingelegt. Dieser kann diesen elektronischen werthaltigen Zusatz erneut verwenden, um eine Nachricht an einen beliebigen Empfänger zu versenden.
  • Ein zentraler Datenserver sichert die Echtheit der verwendeten werthaltigen Zusätze aufgrund von ausgetauschten Information zwischen der lokal installierten Software der virtuellen Börse wie auch der Nachrichtenvermittlungsdienste auf Seiten des Absenders und des Empfängers.
  • Dieses Verfahren löst die gestellte Aufgabe in jeglicher Hinsicht:

    Die Installation einer softwaregestützten elektronischen Börse und die Verknüpfung mit dem Nachrichtenprogramm des Nutzers erfolgt automatisch und ohne Eingriff des Nutzers. Die erforderliche Software wird er kostenlos erhalten, in Zukunft wird diese Software in die Nachrichtenprogramme integriert werden. Erforderlich ist seitens jedes Nutzers der einmalige Erwerb von werthaltigen Zusätzen bei dem Systembetreiber und Einbringung in die Börse mit einem nur geringen Betrag, z. B. 1,00 US-Dollar. Für diesen Betrag würde der Nutzer eine bestimmte Anzahl an elektronischen werthaltigen Zusätzen (im weitern: elektronische Briefmarke) erhalten, also z. B. 100 elektronische Briefmarken. Fortan wird die Sofware automatisch bei jeder versendeten Nachricht ohne Rückfrage eine elektronische Briefmarke entnehmen und diese in einmaliger, verschlüsselter Form der Nachricht beifügen.
  • Durch das einheitlich festgelegten Erfordernis der Beigabe einer elektronischen Briefmarke je Nachricht entfällt jeglicher Verwaltungsaufwand seitens des Absenders und Empfängers.
  • Da der Nutzer bei jedem Empfang einer elektronischen Nachricht eine elektronische Briefmarke zurück erhält, wird bei einem durchschnittlichen Nutzer von Nachrichtenprogrammen zu jedem Zeitpunkt eine elektronische Briefmarke verfügbar sein, da in der Regel die Anzahl empfangener Nachrichten in der Summe von erwünschten und unerwünschten) größer sein dürfte, als die Anzahl versendeter Nachrichten. Erforderlichenfalls wäre eine Nachladung der elektronischen Börse möglich.
  • Die Versender von zahlreichen, sprich Massen-Mails, werden in diesem Verfahren in der Regel neue elektronische Briefmarken kaufen müssen. Diese gekauften Briefmarken stehen dann den normalen Nutzern zur Weiternutzung zur Verfügung. Gleichwohl wird sich sofort der Effekt einstellen, dass auf Seiten der Spam-Mailer eine Wirtschaftlichkeitsberechnung darüber anzustellen sein wird, ob der Versand der Massen-Mail durch entsprechende Response (Umsätze) sinnvoll ist. Hier dürften insbesondere die zahlreichen und massiven Werbenachrichten z. B. für verschreibungspflichtige, potenzsteigernde Medikamente sofort entfallen. Die Versender von Massenmails, die rechtswidrig versuchen, Viren oder Trojaner zu verbreiten, werden ebenfalls an den zu mit dem Massenmail-Versand verbundenen Kosten scheitern.
  • Die wenigen Nachrichten, die weiterhin als Spam-Mails versendet werden, sorgen für nur noch für einen deutlich kleineren volkswirtschaftlichen Schaden sowie geringere Netzwerkauslastung, die Empfänger werden sich im Zweifel über den Empfang derartiger Spam-Mails freuen, da sie hierbei gleichzeitig einen werthaltigen Zusatz erlangt haben, den sie für ihre eigenen Zwecke einsetzen können.
  • Durch die Überprüfung der Nachrichten auf beiden Seiten der Nachrichtenübermittlung durch die Nachrichtenübermittlungsdienste von Empfänger und Absender wird verhindert, das unzulässigerweise Nachrichten ohne werthaltige Zusätze versandt werden und bereits in der ersten Kommunikation mit dem Absender zurückgewiesen. Bei Umgehung dieses Verfahrens, z. B. durch die Verwendung eines nicht-verfahrenskonformen Nachrichtenvermittlungsdienstes auf Seiten des Absenders, würde der Nachrichtenvermittlungsdienst des Empfängers für eine Abweisung dieser Nachricht sorgen.
  • Ausführungsbeispiel
  • Weitere bevorzugte Merkmale und Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung. Das Verfahren, das Programm sowie eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Systems werden anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens
  • 2 ein System zur Durchführung des Verfahrens gemäß 1
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten.
  • In 1 ist der Ablauf des Verfahren bezeichnet und in 3 die Systemkomponenten und Ihr Zusammenwirken bezeichnet.
  • Vom Betriebsserver (1) ist einmalig die Software zur Nutzung der virtuellen Börse (2.1 und 2.2) abzuholen und auf den lokalen Datenverarbeitungssystemen (3.1 und 3.2) des Nutzers zu installieren und das Aufladen mit werthaltigen Zusätzen durchzuführen (6).
  • Bei der Übermittlung einer elektronischen Nachricht muss nach dem Stand der Technik diese vom lokalen Datenverarbeitungssystem des Absenders (3.1) auf seinen Nachrichtenübermittlungsdienst (4.1) übermittelt werden. Dieser wiederum übermittelt die elektronische Nachricht über ein Netzwerk (5) wie das Internet an den Nachrichtenübermittlungsdienst (4.2) des Empfängers, welcher die elektronische Nachricht an das lokale Datenverarbeitungssystem des Empfängers (3.2) weiterleitet.
  • Bei Verwendung des beschriebenen Verfahrens und dem Einsatz des notwendigen Systems wird bei dem Absenden der Nachricht vom Absender zunächst ein werthaltiger Zusatz aus seiner Börse entnommen und der elektronischen Nachricht beigefügt (7.1). erst dann überfolgt die Übermittlung an den Nachrichtenübermittlungsdienst des Absenders (4.1).
  • Dieser prüft, ob ein werthaltiger Zusatz vorhanden ist (8.1) Hierzu kann er die Gültigkeit des werthaltigen Zusatzes beim Betriebsserver überprüfen (9.1). Bei Feststellung eines gültigen werthaltigen Zusatzes wird die elektronische Nachricht über das Netzwerk an den Nachrichtenübermittlungsdienst des Empfängers weitergeleitet (5), anderenfalls wird die elektronische Nachricht als unzulässig an den Absender zurückgegeben (4.1),
    Bei Eintreffen auf dem Nachrichtenübermittlungsdienst des Empfängers prüft dieser, ob ein werthaltiger Zusatz vorhanden ist (8.2) Hierzu kann er die Gültigkeit des werthaltigen Zusatzes beim Betriebsserver überprüfen (9.2). Bei Feststellung eines gültigen werthaltigen Zusatzes wird die elektronische Nachricht über das Netzwerk an den Nachrichtenübermittlungsdienst des Empfängers weitergeleitet, anderenfalls wird die elektronische Nachricht als unzulässig an den Absender zurückgegeben (4.2).
  • Nach Erhalt der Nachricht beim Empfänger (3.2) und bei Kenntnisnahme des Inhaltes der Nachricht wird der werthaltige Zusatz von der Nachricht entnommen und in die virtuelle Börse des Empfängers (2.2) eingelegt (7.2).
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10329987 [0010]
    • - US 2004158540 [0012]

Claims (13)

  1. Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten in Netzwerken umfassend die Schritte: – Versenden einer elektronischen Nachricht von einem Absender über ein Netzwerk an einen Empfänger unter Nutzung von Nachrichtenvermittlungsdiensten, – Prüfen der elektronischen Nachricht auf Zugangsberechtigung beim Empfänger durch die netzseitigen Nachrichtenvermittlungsdienste, bevor die elektronische Nachricht in Richtung des Empfängers weitergeleitet wird, und entweder Ablehnen der elektronischen Nachricht für den Fall, dass keine Zugangsberechtigung zum Empfänger besteht, oder Weiterleiten der elektronischen Nachricht an den Empfänger für den Fall, dass eine Zugangsberechtigung zum Empfänger besteht, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zugangsberechtigung in der Beifügung eines einheitlichen werthaltigen Zusatzes zu der elektronischen Nachricht besteht.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der der werthaltige Zusatz in der Hinzufügung eines alphanumerischen Textes zum Nachrichtentext besteht,
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der der werthaltige Zusatz in der Hinzufügung einer Datei als Anhang zur Nachricht besteht,
  4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3 unter Verwendung ausschließlich des Nachrichtenvermittlungsdienstes des Empfängers einer Nachricht zur Prüfung der Zugangsberechtigung,
  5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3 unter Verwendung ausschließlich des Nachrichtenvermittlungsdienstes des Absenders einer Nachricht zur Prüfung der Zugangsberechtigung,
  6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3 unter Verwendung der Nachrichtenvermittlungsdienste des Absenders und des Empfängers einer Nachricht zur Prüfung der Zugangsberechtigung,
  7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6 unter Verwendung einer softwaregesteuerten virtuellen Börse auf dem Datenverarbeitungssystem des Nutzers zur Verwahrung und dem Einsatz der werthaltigen Zusätze,
  8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die softwaregesteuerte virtuellen Börse des Absenders bei dem Versand von Nachrichten einen werthaltigen Zusatz der virtuellen Börse entnimmt und der Nachricht hinzufügt,
  9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Kenntnisnahme des Inhaltes einer Nachricht der beigefügte werthaltige Zusatz der Nachricht durch die softwaregesteuerte virtuelle Börse entnommen und der virtuellen Börse des Empfängers beifügt wird,
  10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der verwendete werthaltige Zusatz vom Empfänger wieder für den verfahrenskonformen Versand von elektronischen Nachrichten genutzt werden kann.
  11. System zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten, im wesentlichen bestehend aus einem für den Absender zugänglichen Zugang zu einem Netzwerk, dem Netzwerk selbst sowie einem für den Empfänger zugänglichen Zugang zum Netzwerk, wobei zwischen dem Zugang für den Absender und dem Zugang für den Empfänger mindestens ein Prüfmittel für die Zugangsberechtigung einer abgesendeten elektronischen Nachricht an den Empfänger angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfmittel das Vorhandensein eines werthaltigen Zusatzes zur elektronischen Nachricht ist.
  12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwaltung des Prüfmittels in einer virtuellen Börse und die Beibringung des Prüfmittels durch eine lokal installierte Software auf Seiten des Absenders und des Empfängers erfolgt.
  13. System nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein zentraler Server mit der Betriebssoftware die Echtheit der verwendeten Prüfmittel aufgrund von Anfragen der lokal installierten Software und der Nachrichtungsvermittlungsdienste prüft.
DE102007006223A 2007-02-08 2007-02-08 Verfahren zur Regulierung des Verkehrs mit elektronischen Nachrichten; System zum Versand von elektronischen Nachrichten unter Verwendung von werthaltigen Zusätzen Withdrawn DE102007006223A1 (de)

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US20040158540A1 (en) 2002-01-31 2004-08-12 Cashette, Inc. Spam control system requiring unauthorized senders to pay postage through an internet payment service with provision for refund on accepted messages
DE10329987A1 (de) 2003-06-27 2005-01-20 Teja Prelle Verfahren zur Regulierung des e-mail-Verkehrs, System zur Durchführung desselben sowie Programm zur Steuerung des Verfahrens
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