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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Fördern von
Kraftstoff nach der Gattung des Hauptanspruchs.
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Es
ist schon eine Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus
der
DE 102 46 725 bekannt,
mit mit einem einen Boden aufweisenden Speicherbehälter, in
dem ein Förderaggregat angeordnet ist, das mittels eines
Pumpenhalters gehalten ist, der am Speicherbehälter befestigt
ist. Das untere Ende des Pumpenhalters kann bei Anregung durch das
Förderaggregat frei schwingen. Bei starken Beschleunigungen
oder Verzögerungen wirken hohe Trägheitskräfte
auf den Pumpenhalter und seine angrenzenden Bauteile, die zu einer
Kipp- bzw. Drehbewegung des Pumpenhalters aus der Senkrechten heraus
führen und die Vorrichtung beschädigen können.
Beispielsweise könnte der Pumpenhalter gegen benachbarte
Bauteile stoßen und diese beschädigen.
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Vorteile der Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil,
dass die Belastungen am Pumpenhalter und an den angrenzenden Bauteilen,
wie zum Beispiel der Druckleitung des Förderaggregates,
begrenzt werden, indem in einem dem Boden des Speicherbehälters
zugewandten Bereich Mittel zur Begrenzung der Auslenkbarkeit des
Pumpenhalters bzw. des Förderaggregates vorgesehen sind.
Durch die Mittel werden Beschädigungen beispielsweise des
Pumpenhalters oder der Druckleitung vermieden, die zu einem Ausfall
der Vorrichtung führen könnten.
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Durch
die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch
angegebenen Vorrichtung möglich.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung sind die Mittel zur Begrenzung
der Auslenkbarkeit durch zumindest einen Anschlag und ein mit dem
Anschlag zusammenwirkendes Anschlagelement gebildet.
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Besonders
vorteilhaft ist, wenn der Anschlag an dem Boden des Speicherbehälters
und das Anschlagelement am Pumpenhalter oder am Förderaggregat
vorgesehen ist, oder umgekehrt.
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Weiterhin
vorteilhaft ist, wenn der Anschlag das Anschlagelement ringförmig
umgibt und konzentrisch zum Anschlagelement angeordnet ist, da auf diese
Weise alle Schwingungsbewegungen zwischen 0 und 360 Grad nach einem
vorbestimmten Ausschlag abgefangen werden können.
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Außerdem
vorteilhaft ist, wenn das Anschlagelement an einer elastisch ausgebildeten
Auskragung des Pumpenhalters vorgesehen ist, da auf diese Weise
ein Aufprall des Anschlagelements gegen den Anschlag weich abgefedert
wird.
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Darüber
hinaus vorteilhaft ist, wenn zwischen dem Anschlag und dem Anschlagelement
ein Federelement vorgesehen ist, das dem Anschlagelement bei zunehmender
Annäherung an den Anschlag zunehmend Widerstand entgegensetzt.
Auf diese Weise wird der Aufprall des Anschlagelementes gegen den
Anschlag noch weicher abgefedert, so dass Beschädigungen
des Anschlags vermieden werden.
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Zeichnung
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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Die
Zeichnung zeigt im Schnitt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Fördern von Kraftstoff.
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Die
Vorrichtung ist in einem mit Kraftstoff gefüllten Vorratsbehälter 1 angeordnet.
Sie weist einen Speicherbehälter 2 und ein Förderaggregat 3 auf, das
in dem Speicherbehälter 2 angeordnet ist und aus
diesem Kraftstoff ansaugt. Das Förderaggregat 3 fördert
den Kraftstoff druckerhöht über eine Druckleitung 4 zu
einer Brennkraftmaschine 5. Der Speicherbehälter 2 ist an
einem Tankboden 8 des Vorratsbehälters 1 angeordnet
und dient dazu, ausreichend Kraftstoff um das Förderaggregat 3 herum
zu bevorraten, damit dieses auch bei niedrigen Füllständen
im Vorratsbehälter 1 und beim Beschleunigen, Bremsen,
Kurven- und/oder Bergfahren Kraftstoff ansaugen kann. Der Speicherbehälter 2 ist
beispielsweise topfförmig ausgebildet und weist einen Boden 9 auf. Er
ist beispielsweise aus Kunststoffhergestellt und spritzgegossen.
Der Speicherbehälter 2 wird mit Kraftstoff aus
dem Vorratsbehälter 1 befüllt, beispielsweise
auf bekannte Art und Weise mittels einer nicht dargestellten Saugstrahlpumpe.
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Das
Förderaggregat 3 ist mittels eines Pumpenhalters 10 gehalten,
der an dem Speicherbehälter 2 befestigt ist, beispielsweise
an einem Deckel 2.1 des Speicherbehälters 2.
Das Förderaggregat 3 wird von dem Pumpenhalter 10 bezogen
auf seine Pumpenachse 3.1 etwa senkrecht zum Boden 9 des Speicherbehälters 2 gehalten.
Der Pumpenhalter 10 ist derart ausgebildet, dass Schwingungen
des Förderaggregates 3 gedämpft und dessen
Körperschall nicht oder nur gedampft auf den Speicherbehälter 2 übertragen
werden.
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Damit
der Pumpenhalter 10 und andere an das Förderaggregat 3 angrenzende
Bauteile, beispielsweise die Druckleitung 4, nicht durch
zu starke Schwingungen des Förderaggregates 3 beschädigt werden
können, ist die Auslenkbarkeit des Förderaggregates 3 auf
ein vorbestimmtes Maß zu begrenzen, insbesondere in einem
dem Boden 9 des Speicherbehälters 2 zugewandten
Bereich mit der größten Amplitude bzw. Auslenkung.
Die Auslenkungen des Förderaggregates 3 bzw. des
Pumpenhalters 10 sind eine Kippbewegung aus der neutralen
Senkrechten 3.1 heraus.
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Erfindungsgemäß ist
daher vorgesehen, dass in einem dem Boden 9 des Speicherbehälters 2 zugewandten
Bereich Mittel 11 zur Begrenzung der Auslenkbarkeit des
Förderaggregates 3 bzw. des Pumpenhalters 10 vorgesehen
sind. Die Mittel 11 zur Begrenzung der Auslenkbarkeit sind
erfindungsgemäß durch zumindest einen Anschlag 14 und
zumindest ein mit dem entsprechenden Anschlag 14 zusammenwirkendes
Anschlagelement 15 gebildet.
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Der
zumindest eine Anschlag 14 ist an dem Boden 9 des
Speicherbehälters 2 und das Anschlagelement 15 am
Pumpenhalter 10 oder am Förderaggregat 3 vorgesehen.
Alternativ kann das Anschlagelement 15 auch am Boden 9 des
Speicherbehälters 2 und der Anschlag 14 am
Pumpenhalter 10 oder am Förderaggregat 3 angeordnet
sein. Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach
der Zeichnung ist der Anschlag 14 am Boden 9 des
Speicherbehälters 2 und das Anschlagelement 15 am
Pumpenhalter 10 ausgebildet. Der Anschlag 14 ist
beispielsweise einstückig mit dem Boden 9 des
Speicherbehälters 2 verbunden.
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Der
Anschlag 14 umgibt das Anschlagelement 15, um
jede Auslenkung unabhängig von ihrer Richtung zu begrenzen,
und ist im unausgelenkten Zustand des Förderaggregates 3 bzw.
des Pumpenhalters 10 zu dem Anschlagelement 15 beabstandet. Beispielsweise
ist der Anschlag 14 hülsenförmig, hohlzylinderförmig,
ringförmig ausgebildet. Er könnte aber auch teilringförmig,
nierenförmig, rippenförmig, stegförmig,
nutförmig oder ähnlich ausgeführt sein. Das
Anschlagelement 15 ist beispielsweise stiftförmig,
zylinderförmig, zapfenförmig mit rechteckigem Querschnitt
oder konusförmig. Der Anschlag 14 und das Anschlagelement 15 sind
beispielsweise konzentrisch zueinander angeordnet und verlaufen
mit ihrer Längserstreckung etwa in Richtung der Pumpenachse 3.1.
Der Anschlag 14 und das Anschlagelement 15 sind
bezüglich der unausgelenkten Position des Pumpenhalters 10 beispielsweise
berührungslos zueinander angeordnet. Auf diese Weise wird
kein Körperschall auf den Boden 9 des Speicherbehälters 2 übertragen.
Das Anschlagelement 15 reicht in den beispielsweise hülsenförmigen Anschlag 14 hinein
und ist zu diesem radial bezüglich der Pumpenachse 3.1 beabstandet.
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Um
den Stoß des Anschlagelements 15 gegen den Anschlag 14 abzufedern,
kann zwischen dem Anschlag 14 und dem Anschlagelement 15 ein Federelement 16 vorgesehen
sein, das in der Zeichnung am linken Mittel 11 beispielshaft
gezeigt ist und dem Anschlagelement 15 bei zunehmender
Annäherung an den Anschlag 14 zunehmend Widerstand entgegensetzt.
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Der
Pumpenhalter 10 weist gemäß dem Ausführungsbeispiel
zwei Ringabschnitte 17, 18 auf, die über
in Richtung der Pumpenachse 3.1 verlaufende Längsstege 19 miteinander
verbunden sind. Der obere Ringabschnitt 17 ist über
Verbindungselemente 24 mit dem Speicherbehälter 2,
beispielsweise dem Deckel 2.1 fest verbunden. Der dem Boden 9 zugewandte
untere Ringabschnitt 18 weist beispielsweise eine das Förderaggregat 3 abstützende
Schulter oder einen Halteboden auf. Der Pumpenhalter 10 ist auf
diese Weise käfig- bzw. korbförmig ausgebildet.
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Das
zumindest eine Anschlagelement 15 ist jeweils an einer
Auskragung 20 des Pumpenhalters 10, beispielsweise
des unteren Ringabschnitts 18 angeordnet. Die Auskragung 20 ist
elastisch ausgeführt, beispielsweise durch einen S-förmigen
oder gebogenen Verlauf mit einem federnden Schenkel 20.1.
Sie verläuft beispielsweise von dem unteren Ringabschnitt 18 ausgehend
radial bezüglich der Achse 3.1 nach außen.
Durch das Vorsehen von mindestens zwei Anschlagelementen 15,
die jeweils mit einem Anschlag 14 zusammenwirken, werden
Auslenkungen in alle Richtungen wirkungsvoll begrenzt.
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Die
zwei Anschlagelemente 15 oder die zwei Auskragungen 20 sind
beispielsweise über einen Bügelabschnitt 23 miteinander
verbunden, der steifer ausgelegt ist als die Auskragungen 20.
Auf diese Weise wird die Stabilität der Auskragungen 20 in
Bezug auf Ausknicken aus der senkrechten Lage erhöht.
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Der
Pumpenhalter 10 ist beispielsweise aus Kunststoff hergestellt
und spritzgegossen. Die beiden Anschlagelemente 15 sind
beispielsweise einstückig am Pumpenhalter 10 ausgeführt,
können aber auch als separate Teile am Pumpenhalter 10 befestigt
sein.
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Alternativ
kann der untere Ringabschnitt 18 mit den daran angeordneten
Anschlagelementen 15 auch als separates, vom Pumpenhalter 10 getrenntes
Bauteil vorgesehen sein, das nicht am Pumpenhalter 10,
sondern am Umfang des Förderaggregates 3 befestigt
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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