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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Bestimmung und/oder Überwachung
mindestens einer Prozessgröße, mit mindestens
einer ersten Gehäuseeinheit, welche mindestens einen Verbindungsabschnitt
zur mechanischen Verbindung der ersten Gehäuseeinheit mit
einem Verbindungsabschnitt einer zweiten Gehäuseeinheit
aufweist. Bei der Prozessgröße handelt es sich
beispielsweise um die Temperatur, den Füllstand, den Druck,
den pH-Wert, die Viskosität, den Durchfluss, den Massedurchfluss
oder die Dichte.
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Im
Stand der Technik ist es bekannt, dass Messgeräte aus mehreren
Gehäuseeinheiten bestehen, welche jeweils unterschiedliche
Bestandteile des Messgerätes beherbergen. Die Gehäuseeinheiten
werden teilweise fest miteinander verbunden, z. B. durch Schweißen,
Löten oder Krimpen oder sie werden reversibel miteinander
verbunden, so dass auch ein Austauschen einzelner Komponenten möglich
ist. So kann beispielsweise darauf Rücksicht genommen werden,
dass es bei der Elektronik zu Ausfallerscheinungen kommt oder dass
Bestandteile, welche in direkten Kontakt mit dem Prozess oder einem
Medium kommen, beschädigt werden. So ist es bekannt, dass
beispielsweise über entsprechende Gewinde eine Verschraubung
vorgenommen wird oder dass auch sog. Schnellverschlüsse
angewendet werden.
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Die
Vielzahl an Möglichkeiten für reversible Verbindungen
erhöht somit bei einem Produkt, d. h. bei einem Typus von
Messgerät, die Anzahl der Varianten, die hergestellt und
entsprechend vorgehalten werden müssen. Beispielsweise
erfordert ein Innengewinde an einer Gehäuseeinheit ein
entsprechendes Außengewinde an der anderen Gehäuseeinheit bzw.
ein Außengewinde erfordert ein Innengewinde. Schnellverschlüsse
müssen überdies die passenden Konturen/Strukturen
mit sich bringen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht somit darin, ein Messgerät
vorzuschlagen, welches weiterhin die Vielzahl der reversiblen Verbindungsmöglichkeiten
zulässt, bei welchem jedoch die Vielfalt der Varianten
reduziert ist.
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Die
Erfindung löst die Aufgabe dadurch, dass der Verbindungsabschnitt
der ersten Gehäuseeinheit derartig ausgestaltet ist, dass über
den Verbindungsabschnitt der ersten Gehäuseeinheit die
Verbindung der ersten Gehäuseeinheit mit einer von mindestens zwei
zweiten Gehäuseeinheiten erzeugbar ist, wobei sich die
mindestens zwei zweiten Gehäuseeinheiten mindestens in
der Ausgestaltung des Verbindungsabschnitts voneinander unterscheiden.
Beim erfindungsgemäßen Messgerät ist
es somit möglich, an die erste Gehäuseeinheit
mindestens zwei unterschiedliche zweite Gehäuseeinheiten
anzuschließen, welche sich zumindest in ihrem Verbindungsabschnitt
voneinander unterscheiden. Besteht somit im Stand der Technik stets
in Bezug auf die Verbindungsabschnitte eine Zuordnung zwischen der
ersten Gehäuseeinheit und der zweiten Gehäuseeinheit in
Bezug auf die Art der Verbindung, so erlaubt die erfindungsgemäße
erste Gehäuseeinheit die Verbindung mit zumindest zwei
unterschiedlichen zweiten Gehäuseeinheiten. Dafür
ist der Verbindungsabschnitt der ersten Gehäuseeinheit
derartig auszugestalten, dass die Anbindung von mindestens zwei
unterschiedlichen zweiten Gehäuseeinheiten möglich ist.
Dabei wird jeweils eine erste Gehäuseeinheit mit einer
zweiten Gehäuseeinheit verbunden. Die Vielfalt der ersten
Gehäuseeinheiten wird somit derartig reduziert, dass die
erste Gehäuseeinheit fähig zur Anbindung von unterschiedlichen
zweiten Gehäuseeinheiten ist.
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Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass der Verbindungsabschnitt der ersten
Gehäuseeinheit mindestens ein Innengewinde aufweist.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass der Verbindungsabschnitt der ersten
Gehäuseeinheit mindestens ein Außengewinde aufweist.
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Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass der Verbindungsabschnitt der ersten
Gehäuseeinheit mindestens eine Kontur, welche für
einen Schnellverschluss erforderlich ist, aufweist.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass der Verbindungsabschnitt der ersten
Gehäuseeinheit mindestens eine Kupplung, welche für
einen Schnellverschluss erforderlich ist, aufweist.
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Die
Verbindung über Innen- bzw. Außengewinde oder
Kontur bzw. Kupplung für einen Schnellverschluss sind Möglichkeiten
für die Anbindung zwischen der ersten und der zweiten Gehäuseeinheit. Dabei
weist der Verbindungsabschnitt der ersten Gehäuseeinheit
zumindest zwei der vier Ausgestaltungen auf. In einer Ausgestaltung
verfügt der Verbindungsabschnitt der ersten Gehäuseeinheit
mindestens über ein Innengewinde und ein Außengewinde. In
einer weiteren Ausgestaltung ist überdies die Kontur bzw.
die Kupplung, welche für einen Schnellverschluss erforderlich
sind, als Teil des Verbindungsabschnitts vorgesehen.
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Die
sog. Schnellverschlüsse sind beispielsweise unter folgenden
Normen normiert: ASTM F1122-04 „Standard Specification
for Quick Disconnect Couplings", ISO 6150, ISO 7241-1 und DIN EN 560.
Für solche Verschlüsse ist auf der einen Seite eine
entsprechend ausgestaltete Kontur und auf der anderen Seite eine
Kupplung erforderlich. Die Kontur bzw. die Struktur der Kontur ist
dabei starr. Die Kupplung weist bewegliche Elemente (z. B. eine
Entriegelungshülse, die nach dem Loslassen automatisch nach
vorne springt und die Verbindung damit verriegelt, oder Kugeln oder
sog. Stecknippel) auf, welche in die Kontur hineinpassen und die
Verbindung herstellen.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass es sich bei der Prozessgröße
um die Temperatur handelt.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass es sich bei der Prozessgröße
um den Druck, den Durchfluss, den Füllstand, eine chemische
oder um eine elektrische Messgröße handelt.
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Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die erste Gehäuseeinheit
mindestens zur Aufnahme einer Elektronikeinheit oder einer elektromechanischen Einheit
dient. Die Elektronikeinheit dient beispielsweise der Auswertung
eines primären Messsignals in Bezug auf die Prozessgröße – ggf.
auch unter Rückgriff auf passend hinterlegte Kalibrations-
oder Messparameter- oder die Elektronikeinheit dient der Weiterverarbeitung
des Messwertes für die Prozessgröße in
Bezug auf einen passend zu erzeugenden Signalausgang. In einer weiteren
Ausgestaltung befindet sich in der ersten Gehäuseeinheit
ein sog. Anschlusssockel, der meist untrennbar mit dem Messeinsatz
verbunden ist und meist Schraubkontakte für das Anklemmen
eines nach außen zu führenden Signalkabels zur
Verfügung stellt. Eine elektromechanische Einheit (oder
speziell ein Anschlusssockel) ist somit beispielsweise ein Klemmenblock,
der keinerlei aktive oder passive Elektronikkomponenten beinhaltet,
sondern lediglich Anschlussklemmen, Lötlaschen etc. aufweist.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass die zweite Gehäuseeinheit
mindestens zur Aufnahme einer Fühleinheit in Bezug auf
die Prozessgröße dient. In dieser Ausgestaltung
nimmt somit die zweite Gehäuseeinheit den eigentlichen
Messsensor auf, d. h. das Bauteil, welches in Abhängigkeit
von der Prozessgröße und/oder von einer Änderung
der Prozessgröße einen ersten Messwert oder ein
erstes bzw. primäres Messsignal erzeugt. Die zweite Gehäuseeinheit übernimmt
damit ggf. auch die Funktion einer Schutzeinheit der Fühleinheit
gegenüber dem Medium und gegenüber dem Prozess.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass es sich bei der zweiten Gehäuseeinheit
um ein Schutzrohr handelt.
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Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass mindestens eine elektrische Verbindungseinheit
vorgesehen ist, welche der elektrischen Verbindung zwischen der ersten
Gehäuseeinheit und der zweiten Gehäuseeinheit
dient. Diese elektrische Verbindung erfolgt beispielsweise über
einen Steckkontakt, über kapazitive, induktive oder optische
Kopplung. Vorzugsweise findet über die Verbindungseinheit
auch die Verbindung der Fühleinheit mit der Elektronikeinheit
oder dem Anschlusssockel in der ersten Gehäuseeinheit statt.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass die elektrische Verbindungseinheit
derartig ausgestaltet ist, dass sie Drehungen der ersten Gehäuseeinheit und/oder
der zweiten Gehäuseeinheit um mindestens eine Längsachse
erlaubt. Solche Drehungen sind beispielsweise bei dem Ineinanderschrauben der
Gewinde vorteilhaft bzw. auch für die Ausrichtung des Messgerätes
bzw. für die Orientierung eines Displays.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens eine Kupplungseinheit
vorgesehen ist, welche derartig ausgestaltet ist, dass die Kupplungseinheit mit
dem Verbindungsabschnitt der ersten Gehäuseeinheit verbindbar
ist und der Aufnahme der zweiten Gehäuseeinheit dient oder
dass die Kupplungseinheit mit dem Verbindungsabschnitt der zweiten
Gehäuseeinheit verbindbar ist und der Aufnahme der ersten
Gehäuseeinheit dient. In dieser Ausgestaltung ist somit
eine Kupplungseinheit gegeben, welche die Adaption der beiden Verbindungsabschnitte
ermöglicht. Dies dient beispielsweise der Anpassung von weiteren
Verbindungstypen oder auch von unterschiedlichen Durchmessern oder
Gewindesteigungen.
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Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Kupplungseinheit derartig ausgestaltet
ist, dass die Kupplungseinheit die Kupplung zur Erzeugung eines Schnellverschlusses
bereitstellt. D. h. die Kupplungseinheit stellt beispielsweise die
passende Struktur mit den beweglichen Elementen der Kupplung zur
Verfügung, welche im Zusammenspiel mit der Kontur die Schnellverbindung
erzeugen. D. h. in der Kupplungseinheit befinden sich die beweglichen
Elemente, welche dem Schnellverschluss dienen, indem sie in die passend
Gegenkontur eindringen.
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Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens eine Überwachungseinheit
vorgesehen ist, welche den Zustand einer Dichtfunktion zwischen
der ersten Gehäuseeinheit und der zweiten Gehäuseeinheit
zumindest überwacht. Eine solche Überwachungseinheit überwacht
somit beispielsweise, ob Medium in den Innenbereich einer der beiden
Gehäuseeinheiten eingedrungen ist. Genannt seien in diesem
Zusammenhang die beiden Offenlegungsschriften
DE 10 2004 014 600 A1 und
DE 103 55 784 A1 .
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
eine schematische Darstellung der Anwendung eines erfindungsgemäßen
Messgerätes zur Messung bzw. Überwachung einer
Prozessgröße eines Mediums in einem Behälter,
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2:
einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Messgerät
in Verbindung mit einem Schutzrohr in einer ersten Verbindungsmöglichkeit,
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3:
einen Schnitt bei einer zweiten Verbindungsmöglichkeit,
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4: einen Schnitt bei einer dritten Verbindungsmöglichkeit,
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5: einen Schnitt bei einer dritten Verbindungsmöglichkeit
mit einer direkten elektrischen Verbindung,
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6: einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Messgerät, bei welchem eine Kupplungseinheit zur Anwendung
kommt, und
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7: einen Schnitt durch eine zur in der 6 dargestellten Ausgestaltung alternativen
Anwendung der Kupplungseinheit.
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In
der 1 ist schematisch ein erfindungsgemäßes
Messgerät im Anwendungsfall dargestellt, wobei das Messgerät
an einem Behälter 10 angebracht ist, welcher das
Medium 11 beinhaltet. Zu sehen ist eine erste Gehäuseeinheit 1,
in welcher sich beispielsweise die Elektronikeinheit zur Bestimmung und/oder Überwachung
der Prozessgröße befindet. Diese Elektronikeinheit
wird in den meisten Fällen auch als Transmitter bezeichnet.
In einer weiteren Ausgestaltung befindet sich in der ersten Gehäuseeinheit 1 ein
Anschlusssockel, welcher beispielsweise der Kontaktierung einer
Signalleitung für die Führung des Messsignals
von einer Fühleinheit in der zweiten Gehäuseeinheit 2 nach
außen dient. Bei der Prozessgröße handelt
es sich beispielsweise um die Temperatur, den Füllstand,
den Druck, den pH-Wert, die Viskosität, den Durchfluss,
den Massedurchfluss oder die Dichte. Mit der ersten Gehäuseeinheit 1 ist eine
zweite Gehäuseeinheit 2 verbunden. Die Verbindung
ist vorzugsweise reversibel, d. h. die beiden Gehäuseeinheiten 1, 2 sind
wieder voneinander trennbar. In der zweiten Gehäuseeinheit 2 befindet
sich eine so genannte Fühleinheit, welche eine direkte Messgröße
erzeugt, welche von der Prozessgröße oder einer Änderung
der Prozessgröße abhängig ist. Aus dieser
direkten Messgröße wird dann beispielsweise von
der Elektronikeinheit in der ersten Gehäuseeinheit 1 der
Wert für die Prozessgröße ermittelt bzw.
es wird die Änderung der Prozessgröße
erkannt. In dem hier gezeigten Fall, dass sich bei der Prozessgröße
um die Temperatur handelt, handelt es sich bei der Fühleinheit
um den eigentlichen Temperaturfühler, welcher beispielsweise
seinen elektrischen Widerstand als direkte Messgröße
in Abhängigkeit von der herrschenden Temperatur ändert.
Aus dem Widerstand bzw. aus einer Änderung des Werts ermittelt
dann die Elektronikeinheit die Prozessgröße bzw.
deren Änderung. Der Transmitter verfügt in diesem
Fall weiterhin über eine entsprechende Ansteuereinheit
bzw. über eine Messeinheit zur Ausmessung des elektrischen
Widerstandes. In einer weiteren Ausgestaltung weist die Fühleinheit
mindestens ein Wärmerohr oder eine sog. Heatpipe zur Übertragung
der Temperatur auf eine Sensoreinheit auf. Die zweite Gehäuseeinheit 2 dient
im gezeigten Fall als Schutzrohr für die Fühlereinheit
gegenüber dem Medium.
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Aufgrund
der im Stand der Technik bekannten Vielfalt der reversiblen mechanischen
Verbindung der beiden Gehäuseeinheiten 1, 2 (Schnellverschluss
oder eine Verschraubung mit Gewinden, wobei das Innen- bzw. Außengewinde
an der einen oder der anderen Gehäuseeinheit befindlich
sein kann) ergibt sich auch eine entsprechende Vielfalt in Bezug auf
die Varianten eines solchen Messgerätes. Dies bringt hohe
Lager- und Vorhaltekosten mit sich. Dieser Problematik begegnet
das erfindungsgemäße Messgerät dadurch,
dass die erste Gehäuseeinheit 1 eine Verbindung
mit unterschiedlichen zweiten Gehäuseeinheiten 2,
d. h. insbesondere für den hier gezeigten Fall mit unterschiedlichen
Schutzrohren erlaubt. Somit kann also darauf Rücksicht
genommen werden, dass es am Markt unterschiedlich ausgestaltete
Schutzrohre gibt, welche sich auch weiterhin in Verbindung mit der
ersten Gehäuseeinheit 1 verwenden lassen. Für
die Realisierung der unterschiedlichen Verbindungsmöglichkeiten
ist der Verbindungsabschnitt 3 der ersten Gehäuseeinheit 1 derartig
ausgestaltet, dass er beispielsweise die Verbindung mit einem Außengewinde
und mit einem Innengewinde und ggf. auch mit einem Schnellverschluss
erlaubt. Weist somit im Stand der Technik die Gehäuseeinheit 1 üblicherweise
entweder nur ein Außengewinde oder nur ein Innengewinde
auf, so ist hier der Verbindungsabschnitt 3 in einer Ausgestaltung,
welche insbesondere die Verbindung mit drei unterschiedlichen Schutzrohren
erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt 3 sowohl
ein Außengewinde, als auch ein Innengewinde und überdies
eine Kontur für den Schnellverschluss beinhaltet. Eingezeichnet
ist auch die Längsachse L, um welche vorteilhafterweise
Drehungen der beiden Gehäuseeinheiten 1, 2 gegeneinander
möglich sind. Hierfür ist beispielsweise eine
elektrische Verbindungseinheit passend ausgestaltet.
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In
der dargestellten Ausführung verfügen die beiden
Gehäuseeinheiten 1, 2 jeweils über
eine Öse 9. Die beiden Ösen 9 dienen
dabei beispielsweise der Anbringung einer Plombe, um somit Manipulationen
oder Veränderungen am Messgerät nachzuweisen.
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In
der 2 ist ein erfindungsgemäßes Messgerät
im Schnitt detaillierter dargestellt. In der ersten Gehäuseeinheit 1 befindet
sich ein sog. Kopftransmitter als Elektronikeinheit 5,
welche beispielsweise für die Stromversorgung, für
die Beaufschlagung der Fühleinheit 6 mit einem
Signal, der Auswertung und/oder Weiterverarbeitung des direkten/primären
Messsignals der Fühleinheit 6 zuständig
ist. Die Fühleinheit 6 ist durch die zweite Gehäuseeinheit 2 gegenüber
dem Medium bzw. gegenüber dem Prozess geschützt.
Um die Elektronikeinheit 5, die Fühleinheit 6 oder
beispielsweise auch bei entsprechender Beeinträchtigung
die zweite Gehäuseeinheit 2 tauschen zu können,
werden die erste Gehäuseeinheit 1 und die zweite
Gehäuseeinheit 2 reversibel miteinander verbunden.
Dies geschieht in der in 2 dargestellten Variante dadurch,
dass der Verbindungsbereich 4 der zweiten Gehäuseeinheit 2 ein
Innengewinde aufweist und dass passend das Außengewinde
des Verbindungsbereichs 3 der ersten Gehäuseeinheit 1 verwendet
wird. D. h. die erste Gehäuseeinheit 1 wird über
ihren Verbindungsbereich 3 in den Verbindungsbereich 4 der
zweiten Gehäuseeinheit 2 hineingedreht.
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In
der zweiten Gehäuseeinheit 2 befindet sich hier
auch eine Überwachungseinheit 12, bei welcher
es sich beispielsweise um einen Feuchtesensor oder um einen Drucksensor
oder um einen Leitfähigkeitssensor handelt. Dringt Medium
in die zweite Gehäuseeinheit 2 ein, so meldet
die Überwachungseinheit 12 eine Änderung
ihrer Messgröße beispielsweise an die Elektronikeinheit 5 in
der ersten Gehäuseeinheit 1. Vorzugsweise ist
im Bereich der Verbindungsabschnitt 3, 4 zumindest
eine Dichtung vorgesehen, welche über die Überwachungseinheit 12 überwacht
werden kann.
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Die 3 zeigt
den zu in der 2 gezeigten umgekehrten Fall,
dass der Verbindungsabschnitt 4 der zweiten Gehäuseeinheit 2 ein
Außengewinde aufweist, so dass das Innengewinde des Verbindungsabschnitts 3 der
ersten Gehäuseeinheit 2 zu verwenden ist.
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Die
beiden Abbildungen 2 und 3 verdeutlichen
somit, dass eine erste Gehäuseeinheit 1 aufgrund
der vielseitigen Ausgestaltung des Verbindungsabschnitts 3 die
Verbindung mit zumindest zwei unterschiedlichen Schutzrohren bzw.
zweiten Gehäuseeinheit 2 erlaubt.
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In
den Abbildungen 4 und 5 wird
die Kontur des Verbindungsabschnitts 3 für einen Schnellverschluss
verwendet. Wie zu erkennen, weist hier somit die zweite Gehäuseeinheit 2 in
ihrem Verbindungsabschnitt 4 eine entsprechende Gegenstruktur
bzw. genauer die Kupplung auf, welche diesen Schnellverschluss erlaubt,
indem die beweglichen Elemente der Kupplung passend in die Kontur eindringen.
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Der
Verbindungsabschnitt 3 der ersten Gehäuseeinheit 1 ist
somit derartig ausgestaltet, dass die Außenseite sowohl
ein Außengewinde, als auch eine Kontur für einen
Schnellverschluss aufweist. In einer weiteren Ausgestaltung befinden
sich das Außengewinde und die Kontur für den Schnellverschluss
auf unterschiedlichen Höhen.
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In
den Abbildungen 2 bis 4 ist
die Fühleinheit 6 stets direkt mit der Elektronikeinheit 5 verbunden.
In einer Ausgestaltung wird somit die bereits mit der Elektronikeinheit 5 und
damit auch mit der ersten Gehäuseeinheit 1 verbundene
Fühleinheit 6 in die zweite Gehäuseeinheit 2 eingebracht
und die beiden Gehäuseeinheiten 1, 2 werden über
die beiden Verbindungsbereiche 3, 4 miteinander
mechanisch verbunden. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn
die Fühleinheit 6 insbesondere für die
Verbindungsarten der 2 und 3 in der
zweiten Gehäuseeinheit 2 drehbar ist.
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In
der 5 findet eine elektrische Kontaktierung
zwischen der Elektronikeinheit 5 und der Fühleinheit 6 über
zwei elektrische Verbindungseinheiten 7 statt. Die Verbindungseinheiten 7 sind
beispielsweise ein Steckkontakt und eine passend Aufnehmeeinheit
oder zwei Kontaktstellen für eine kapazitive, induktive
oder optische Signal- und/oder Energieübertragung. Die
beiden elektrische Verbindungseinheit 7 sind dabei insbesondere
derartig ausgestaltet, dass sie eine Drehung um die Längsachse
L (vgl. 1) des Messgerätes
erlauben.
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In
der 6 ist eine Variante gezeigt, in
welcher die Kupplung, welche für einen Schnellverschluss
erforderlich ist, durch eine Kupplungseinheit 8 gegeben
ist. Diese Kupplungseinheit 8 wird passend mit der zweiten
Gehäuseeinheit 2 verbunden, entweder fest oder
ebenfalls reversibel, und befähigt somit die Herstellung
eines Schnellverschlusses mit der ersten Gehäuseeinheit 1.
D. h. durch die Kupplungseinheit 8 wird die zweite Gehäuseeinheit 2 passend
vorbereitet zur Anbindung der ersten Gehäuseeinheit 1.
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In
der 7 ist der umgekehrte Fall gezeigt, dass
durch die Kupplungseinheit 8 ein Schnellverschluss mit
der zweiten Gehäuseeinheit 2 hergestellt wird.
Dies ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn öfters ein
Austauschen des Schutzrohres 2 erforderlich ist.
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In
den beiden Figuren 6 und 7 dient somit die Kupplungseinheit 8 als
Adapter zwischen den beiden Verbindungsabschnitten 3 und 4.
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- 1
- Erste
Gehäuseeinheit
- 2
- Zweite
Gehäuseeinheit
- 3
- Verbindungsabschnitt
der ersten Gehäuseeinheit
- 4
- Verbindungsabschnitt
der zweiten Gehäuseeinheit
- 5
- Elektronikeinheit
- 6
- Fühleinheit
- 7
- Elektrische
Verbindungseinheit
- 8
- Kupplungseinheit
- 9
- Öse
- 10
- Behälter
- 11
- Medium
- 12
- Überwachungseinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004014600
A1 [0021]
- - DE 10355784 A1 [0021]