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DE102007005886A1 - Achsschenkel und Herstellungsverfahren - Google Patents

Achsschenkel und Herstellungsverfahren Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Achsschenkels (1), insbesondere für ein Nutzfahrzeug, wobei aus einem vollen Rundmaterial ein Rohling (1') mit einem Kegelstumpf an einem Ende und einem Zentrierbund (2) an dem anderen Schaftende vorgeschmiedet wird, der Rohling (1') warm in eine Lochmatrize zur Herstellung der Endkontur und eines Achslochs (4) eingesetzt und mittels des Zentrierbunds (2) zentriert wird, und der Rohrling (1') anschließend in der Lochmatrize mittels eines Lochstempels unter Ausbildung des fertigen Achsschenkels (1) mit Achsloch (4) fertig gelocht und geschmiedet wird, sowie einen so hergestellten Achsschenkel (1), der einen Faserverlauf (6) parallel zur Achsschenkel-Oberfläche in Achsrichtung (A) aufweist und eine Vorrichtung zur Herstellung desselben mit einem Schmiedegesenk zum Lochen eines Achsschenkelrohlingschafts und Fertigschmieden eines Kegelstumpfes, einem Lochstempel und einer Lochmatrize als Schmiedegesenk mit im Gravurbereich des Zentrierbunds vorgesehener Gratteilung zur Aufnahme von Materialüberschüssen, Zunder usw. während des Schmiedens.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Achsschenkels, insbesondere für ein Nutzfahrzeug; den danach hergestellten Achsschenkel und auf eine Vorrichtung zur Herstellung desselben,
  • Es ist bekannt Achsschenkel, insbesondere für Nutzfahrzeuge, aus Rundmaterial zu einem Rohling mit einem Kegelstumpf an einem Schaftende und mit einem Zentrierbund am gegenüberliegenden Ende vorzuschmieden und danach zur Führung bzw. zur Ermöglichung eines Durchtritts einer Achse eine zentrierte Bohrung mittels eines Zerspanungsverfahrens auszubilden. Das Herstellen einer Bohrung im spanenden Verfahren ist insbesondere bei hochfesten Materialien sehr teuer und aufwendig und durch das Bohren wird der Faserverlauf im Achsschenkel gestört. Außerdem wird lange für eine derartige präzise Bohrung benötigt.
  • Die Zerspanung setzt die Festigkeit des Achsschenkels herab und der Faserverlauf ist im Achsschenkel nicht ideal. Der Achsschenkel mit einem rohrförmigen Abschnitt, der in einen trichterartigen Bereich übergeht, ist ein hochbelastetes Teil, an dem durchtretende Achsen mit Rädern eines Fahrzeugs sowie Bremsen befestigt werden. Schliesslich ist es erwünscht, Materialersparnis zu erzielen, um sowohl ein geringeres Fahrzeuggesamtgewicht zu haben, als auch geringere Materialkosten. Dies war bei den Achsschenkeln nach dem Stand der Technik nicht der Fall, da aufgrund des suboptimalen Faserverlaufs im Schaft nach dem Bohren grössere Schaftwanddicken notwendig wurden, um die erwünschte Festigkeit des Achsschenkels zu gewährleisten.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfaches Verfahren zur präzisen Herstellung eines Achsschenkels, einen Achsschenkel und sowie eine Vorrichtung zur Herstellung dafür zu schaffen, sodass Achsschenkel mit einer erhöhten Festigkeit hergestellt werden, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeiden.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, einen Achsschenkel mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 und durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, aus dem Rundmaterial nicht nur einen Rohling mit einem Kegelstumpf vorzuschmieden, sondern in einem nachgelagerten Schritt den Rohling in eine Lochmatrize zur Herstellung eines Achslochs einzusetzen und anschließend den Rohling in der Lochmatrize mittels eines Lochstempels unter Ausbildung einer Endform-Achsschenkelkontur mit Achsloch fertig zuschmieden. Dadurch, dass durch das Lochen in der Lochmatrize der Faserverlauf im Rohling parallel zur Oberfläche des Achsschenkels ausgerichtet wird, kann ein verfestigter geschmiedeter Achsschenkel hergestellt werden.
  • Die Aufgabe wird auch durch einen geschmiedeten Achsschenkel, insbesondere für Nutzfahrzeuge, der einen Faserverlauf parallel zur Achsschenkel-Oberfläche in Achsrichtung (A) aufweist, gelöst.
  • Der Faserverlauf ist somit zusammenhängend und nicht durch Zerspanen, wie es im Stand der Technik ausgeführt ist, zerstört bzw. unterbrochen. Dies hat den Vorteil, dass der Achsschenkel ein hochbelastbares Schmiedeteil mit einer langen Lebensdauer ist und Materialersparnis gegenüber herkömmlichen gebohrten Teilen möglich ist.
  • Schliesslich bezieht sich die Erfindung auch auf eine Vorrichtung zur Herstellung eines Achsschenkels, die einen Lochstempel und eine Lochmatrize als Schmiedegesenk aufweist.
  • Das Herstellungsverfahren für den gelochten Achsschenkel bringt durch zweifaches Schmieden im Gegensatz zur bisherigen Kombination aus Schmieden und Zerspanen/Bohren viele Vorteile mit sich. Die Fertigungs- und Zykluszeit reduziert sich erheblich. Die Festigkeit des so hergestellten Achsschenkels mit dem Achsdurchgangsloch für Fahrzeugachsen wird gegenüber gebohrten Achsschenkeln erhöht. Der Achsschenkel ist hochbelastbar und weist eine hohe Lebensdauer auf.
  • Der Achsschenkel kann in nahezu der gleichen Fertigungsumgebung in lediglich zwei Schmiedeschritten hergestellt werden. Dies bringt auch logistische Fertigungsvorteile.
  • Ein angeschmiedeter Zentrierbund verhindert ein Verlaufen des Lochstempels. Beim Lochen wird der Rohling bevorzugt am Kegelstumpf und/oder insbesondere am Zentrierbund in der Lochmatrize zentriert. Eine Zentrierung des Rohlings ist wichtig, damit das Lochen in der richtigen Position erfolgt, sodass kein Schieflaufen des Lochstempels mit Bruchgefahr des Achsschenkels oder zumindest einer verkürzten Lebensdauer des Achsschenkels, insbesondere aufgrund eines einseitigen Materialmangels und eines Materialüberschusses an der gegenüberliegenden Stelle auftritt. Bei einem derartigen unzentrierten Lochen kann die Gesenkform bei zu großen Belastungen zerstört werden.
  • Vorzugsweise wird der Lochstempel zur Verbesserung der Fertigungsqualität sowie zur Erhöhung der Werkzeugstandzeiten, aufgrund einer Lebensdauerverlängerung des Werkzeugs gekühlt. Somit verschleißt der Lochstempel langsamer und in einem deutlich geringeren Ausmaß.
  • Zur genauen Zentrierung des Lochstempels gegenüber Matrize und Rohling wird die Position des Lochstempels zur Lochmatrize bei der Montage und während des Betriebs in der Achsschenkel-Herstellungsvorrichtung überwacht. Somit ist gewährleistet, das der Lochstempel winklig und zentriert zum Werkzeug läuft.
  • Die Rohlinge können auf einer Presse oder einem Gegenschlaghammer geschmiedet werden. Vorteile hierfür sind nicht verfahrensabhängig.
  • Bevorzugte Maße des Achsschenkels sind eine Länge von ca. 400–700 mm, insbesondere zwischen ca. 400–500 mm mit einem Lochdurchmesser von ca. 45–80 mm bevorzugt zwischen ca. 50–70 mm. Der Achsteller weist vorzugsweise einen Durchmesser von ca. 45–80 mm, insbesondere zwischen 50–60 mm und einen Lochdurchmesser von ca. 18–30 mm, bevorzugt zwischen ca. 21–26 mm auf.
  • Für das oben beschriebene Schmiedeverfahren in einer Vorrichtung zur Herstellung des Achsschenkels eignet sich vorteilhafterweise ein Schmiedegesenk, das im Gravurbereich des Schafts eine Gratteilung zur Aufnahme von Materialüberschüssen, Zunder usw. aufweist. Somit wird beim Lochen die Gravur nicht gesprengt und Faserverläufe im Achsschenkel werden vorteilhaft ausgebildet. Die Gratteilung nimmt Material auf, dass aufgrund des zu fertigenden Achslochs verdrängt wird und ihre Dimensionen hängen von der Größe des gesamten Teils ab. Bei einem Achsschenkel für ein Nutzfahrzeug kann eine Gratteilung von 10 mm und mehr vorgesehen sein.
  • Bevorzugt ist eine Schiebesteuerung für eine exakte, zentrierende Positionierung des Rohlings in der Lochmatrize unter dem Lochstempel vorgesehen, welche die Lochmatrize und/oder den Lochstempel justieren kann. Somit wird sichergestellt, dass der Lochstempel ein hochgenaues Achslochs im Achsschenkel fertigt. Die Lebensdauer des Werkzeugs ist dadurch vorteilhaft verlängert.
  • Die Schiebesteuerung weist, wie dem Fachmann bekannt ist, selbstverständlich Sensoren, Aktoren, eine Auswerteschaltung sowie eine entsprechende Steuerschaltung auf. Dabei ist bevorzugt der Lochstempel zur Lochmatrize winklig und zentriert für das Schmieden bewegbar.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweilig angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert, wobei die Erfindugn keineswegs auf die dargestellten Größen- und Dimensionsverhältnisse eingeschränkt ist. Darin zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht eines vorgeschmiedeten Rohlings mit angeschmiedetem Kegelstumpf,
  • 2 eine weitere Schnittansicht des vorgeschmiedeten Rohlings der 1 um 90° versetzt,
  • 3 eine Schnittansicht des fertig gelochten Achsschenkels,
  • 3a Faserverlauf im Schnitt der 3
  • 4 eine Schnittansicht des fertig gelochten Achsschenkel der 3 um 90° versetzt und
  • 4a den Faserverlauf im Schnitt der 4.
  • Die 1 zeigt einen aus Rundmaterial hergestellten Achsschenkelrohling 1'. Aus Rundmaterial-Ausgangsteil wird massiv ein Kegelstumpf auf einem Gegenschlaghammer geschmiedet. Dabei werden alle Schmiedeschritte, warm, d. h. mit einem erwärmten Bauteil, ausgeführt. Am Schaftende des Rohlings 1' wird im ersten Schmiedevorgang ein Zentrierbund 2 angeschmiedet. Der zur Zentrierung angeschmiedete Zentrierbund verhindert ein Verlaufen des Lochstempels im zweiten Schmiede/Lochvorgang. Dort fährt ein Lochstempel mit einer speziellen Schneidengeometrie beim zweiten Schmiedevorgang in der Lochmatritze durch den Kegelstumpf in das volle Material des Rohlingschaftes ein und weitet den Schaft unter Verdrängung des Materials und Herstellung einer Durchgangsöffnung im Schaft auf. Ein schräg laufender Lochstempel, der nicht exakt zentriert ist, könnte im extremsten Fall die Gesenkform zerstören, deshalb ist die exakte Zentrierung des Rohlings in der Lochmatrize bezüglich des Lochstempels sehr wichtig.
  • Der Achsschenkelrohling 1' weist an seinem Schaftende den Zentrierbund 2 auf und am gegenüberliegenden Ende einen Teller 3 auf, der auch als kuppelförmig oder glockenförmig bezeichnet werden kann. Der Achsschenkel 1 ist insbesondere in Nutzfahrzeugen jeweils an den Fahrzeugachsen vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß wird der Achsschenkelrohling 1' im zweiten Schmiedeschritt durch Schmieden und Ausbilden eines Achslochs gelocht. Hierfür wird der aus dem Rundmaterial gefertigter Rohling 1' in eine Lochmatrize eingesetzt und anschließend in der Lochmatrize mittels eines Lochstempels unter Ausbildung einer Achsschenkelkontur mit gelochtem Schaft mit Achsloch 4 fertig geschmiedet. Es ergibt sich das in den 3 und 4 gezeigte Achsloch 4.
  • Um das erfindungsgemäße geschmiedete Achsloch 4 sicher mit einer hohen Fertigungsqualität und einem geringen Werkzeugverschleiß zu fertigen, wird der Rohling am Kegelstumpf und/oder am Zentrierbund 2 in einer Lochmatrize, also im Werkzeug, zentriert. Zur genauen Positionierung des Lochstempels zur Lochmatrize bei der Montage und während des Betriebs der Achsschenkelherstellvorrichtung wird die Position desselben überwacht. Die Position wird gegebenenfalls mit einer Schiebesteuerung exakt justiert. Der Lochstempel ist hierfür zur Lochmatrize winklig und für das Schmieden bewegbar zentriert. Die Schiebesteuerung umfasst hierfür Sensoren, Aktoren, eine Auswerteschaltung sowie eine Steuerschaltung. Der Lochstempel wird außerdem gekühlt. Somit wird die Lebensdauer des Lochstempels erhöht, ein Verschleiß des Lochstempels verringert und die Fertigungsqualität des Achsschenkels erhöht.
  • Das auch als Lochmatrize bezeichnete Schmiedegesenk selbst weist zur Ausbildung des Achslochs 4 im Gravurbereich des Zentrierbunds eine Dehnfuge/Gratteilung zur Aufnahme von Materialüberschüssen und Zunder, usw. auf. Die Dehnfuge ist abhängig vom Achslochdurchmesser.
  • Der geschmiedete Achsschenkel 1, wie in der 3 und 4 gezeigt, weist einen Faserverlauf 6 parallel zu den Oberflächen in Achsrichtung auf. Somit ist der Faserverlauf 6 nicht durch ein Zerspanen, wie bei Achsschenkeln im Stand der Technik, bei denen die Achslöcher gebohrt werden, unterbrochen bzw. zerstört, sondern zusammenhängend. Damit ergibt sich ein hochfestes geschmiedetes Bauteil, das der Lebensdauer eines Nutzfahrzeugs bestens entspricht.
  • Bevorzugte Maße des Achsschenkels sind eine Länge von ca. 400 mm bis 700 mm, insbesondere zwischen 400 und 500 mm, ein Lochdurchmesser von ca. 25 bis 80 mm, bevorzugt zwischen 50 bis 70 mm. Weitere bevorzugte Maße sind ein Achsteller 3 mit einem Durchmesser von ca. 45 bis 80 mm, vorzugsweise zwischen 50 bis 60 mm, und einem Lochdurchmesser von 18 bis 30 mm, bevorzugt zwischen 21 bis 26 mm bei kleineren Achsschenkeln.
  • Während die Erfindung detailliert anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben wurde, ist dem Fachmann ersichtlich, dass verschiedenste Alternativen und Ausführungsformen zur Durchführung der Erfindung im Rahmen des Schutzumfangs der Ansprüche möglich sind.
  • 1'
    Rohling mit angeschmiedetem Kegelstumpf
    1
    gelochter Achsschenkel
    2
    Zentrierbund am Rohling
    3
    Kegelstumpf
    4
    Achsloch
    6
    Faserverlauf im fertigen Achsschenkel

Claims (11)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Achsschenkels (1), insbesondere für ein Nutzfahrzeug, wobei – aus einem vollen Rundmaterial ein Rohling (1') mit einem Kegelstumpf an einem Ende und einem Zentrierbund (2) an dem anderen Schaftende vorgeschmiedet wird, – der Rohling (1') warm in eine Lochmatrize zur Herstellung der Endkontur und eines Achslochs (4) eingesetzt und mittels des Zentrierbunds (2) zentriert wird, und – der Rohling (1') anschliessend in der Lochmatrize mittels eines Lochstempels unter Ausbildung des fertigen Achsschenkels (1) mit Achsloch (4) fertig gelocht und geschmiedet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Lochstempels zur Lochmatrize beim Betrieb der Lochvorrichtung überwacht wird.
  3. Verfahren nach Anspruche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lochstempel gekühlt wird.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling auf einem Gegenschlaghammer oder einer Presse geschmiedet wird.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Umformschritte warm ausgeführt werden.
  6. Geschmiedeter Achsschenkel (1), insbesondere für Nutzfahrzeuge, bevorzugt hergestellt nach einem Verfahren der Ansprüche 1 bis 6, der einen Faserverlauf (6) parallel zur Achsschenkel-Oberfläche in Achsrichtung (A) aufweist.
  7. Geschmiedeter Achsschenkel (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Länge von ca. 400–700 mm, insbesondere zwischen ca. 400–500 mm und einen Lochdurchmesser von ca. 45–80 mm, bevorzugt zwischen ca. 50–70 mm aufweist.
  8. Geschmiedeter Achsschenkel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Achsteller (8) mit einem Durchmesser von ca. 45–80 mm, insbesondere zwischen ca. 50–60 mm und ein Achsloch (4) im Schaft mit einem Durchmesser von ca. 18–30 mm, bevorzugt zwischen ca. 21–26 mm aufweist.
  9. Vorrichtung zur Herstellung eines Achsschenkels (1) nach Anspruch 6–8, mit einem Schmiedegesenk zum Lochen eines Achsschenkelrohlingschafts und Fertigschmieden eines Kegelstumpfes, einem Lochstempel und einer Lochmatrize als Schmiedegesenk mit im Gravurbereich des Zentrierbunds vorgesehener Gratteilung zur Aufnahme von Materialüberschüssen, Zunder usw. während des Schmiedens.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schiebesteuerung für eine exakte, zentrierende Positionierung des Rohlings (1') in der Lochmatrize unter dem Lochstempel vorgesehen ist, welche die Lochmatrize und/oder den Lochstempel justieren kann.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Lochstempel zur Lochmatrize winklig und zentriert bewegbar ist.
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