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DE102007005834A1 - Spülmaschine mit Aufheizsteuerung - Google Patents

Spülmaschine mit Aufheizsteuerung Download PDF

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DE102007005834A1
DE102007005834A1 DE102007005834A DE102007005834A DE102007005834A1 DE 102007005834 A1 DE102007005834 A1 DE 102007005834A1 DE 102007005834 A DE102007005834 A DE 102007005834A DE 102007005834 A DE102007005834 A DE 102007005834A DE 102007005834 A1 DE102007005834 A1 DE 102007005834A1
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DE
Germany
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temperature
dishwasher
heating
target temperature
rinsing
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007005834A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Hildenbrand
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG filed Critical Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG
Priority to DE102007005834A priority Critical patent/DE102007005834A1/de
Priority to US12/024,152 priority patent/US20080190453A1/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird eine Spülmaschine (110) für den gewerblichen Einsatz vorgeschlagen, welche ausgestaltet ist, um im zyklischen Betrieb Spülgut (114) in einer Spülkammer (112) zu reinigen. Die Spülmaschine (110) weist mindestens einen Tank (120, 136) zur Aufnahme einer Spülflüssigkeit (122, 138) sowie mindestens eine Heizvorrichtung (126, 148) zum Aufheizen der Spülflüssigkeit (122, 138) und mindestens einen Temperatursensor (128, 154, 162) zur Erfassung der Temperatur der Spülflüssigkeit (122, 138) auf. Weiterhin umfasst die Spülmaschine (110) eine Steuerung (152), welche eingerichtet ist, um in mindestens einem Programmschritt eines Spülprogramms ein Aufheizen der Spülflüssigkeit (122, 138) zu steuern, wobei das Aufheizen mindestens so lange durchgeführt wird, bis eine vorgegebene Zieltemperatur erreicht ist. Dabei wird vor oder in einer Anfangsphase des Aufheizens eine Starttemperatur der Spülflüssigkeit (122, 138) erfasst und aus dieser Starttemperatur eine Mindestdauer des Aufheizens bestimmt. Das Aufheizen wird dann entsprechend mit dieser Mindestdauer durchgeführt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine für den gewerblichen Einsatz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Steuerung einer Spülmaschine für den gewerblichen Einsatz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 18.
  • Stand der Technik
  • Gewerbliche Spülmaschinen werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, in welchen größere Mengen an Spülgut innerhalb kurzer Zeit gereinigt werden müssen. Insbesondere kann es sich bei derartigem Spülgut um Gläser, Bestecke, Essgeschirre, Behälter, Tabletts, Kochgeschirr, Küchenutensilien oder ähnliche Gegenstände handeln. Auch die Reinigung anderer Arten von Spülgut, insbesondere auch aus anderen Bereichen als dem Bereich der Großküchen, sind denkbar. Insbesondere werden derartige Maschinen jedoch im Bereich industrieller Großküchen, wie beispielsweise in Krankenhäusern, Betriebskantinen, Schulkantinen oder Restaurants eingesetzt.
  • Im Gegensatz zu Haushaltsmaschinen zeichnen sich industrielle Spülmaschinen für den gewerblichen Einsatz dadurch aus, dass hohe Taktzeiten erreicht werden. Neben sogenannten Durchlauf-Geschirrspülmaschinen sind zu diesem Zwecke auch sogenannte Programmautomaten im Einsatz, bei welchen das Spülgut im zyklischen Betrieb in einer Spülkammer gereinigt wird.
  • Um den geforderten hohen Durchsatz an Spülgut zu erreichen, ist bei derartigen Programmautomat-Spülmaschinen für den gewerblichen Einsatz ein besonderes Augenmerk auf eine Optimierung der erforderlichen Dauer der einzelnen Programmschritte zu richten. So muss beispielsweise, um eine ausreichende Reinigung zu erzielen, mit einer vorgegebenen Solltemperatur gearbeitet werden. Ähnliches gilt auch für das Nachspülen, welches ebenfalls eine vorgegebene Solltemperatur erforderlich macht.
  • Um die kurzen Zykluszeiten zu erreichen, welche für Spülmaschinen für den gewerblichen Einsatz gefordert werden, wird bei derartigen Spülmaschinen häufig, im Gegensatz zu Haushaltsgeräten, mit zwei oder mehr Tanks gearbeitet, welche vorzugsweise voneinander getrennt angeordnet sind und für die einzelnen Programmschritte verwendet werden können. Auf diese Weise können beispielsweise Aufheizzeiten der einzelnen, für die Spülung und/oder Nachspülung verwendeten Spülflüssigkeiten getrennt optimiert werden. Dabei wird vorzugsweise versucht, die Aufheizzeit auf das erforderliche Minimum zur Erreichung der vorgegebenen Zieltemperatur zu minimieren. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Temperatur tatsächlich erreicht wird.
  • Zur Lösung dieser Problematik beschreibt EP 1 415 586 A2 ein Verfahren und eine Vorrichtung, bei welcher gezielt eine Waschzeit verlängert werden kann. Während eines Waschzyklus wird im Umwälzbetrieb das Spülgut gereinigt, während zeitlich parallel für eine vorgegebene Minimalzeit eine Nachspülflüssigkeit aufgeheizt wird. Nach Verstreichen der Minimalzeit wird gemessen, ob die Nachspülflüssigkeit bereits die erforderliche Zieltemperatur erreicht hat, und falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Waschzyklus entsprechend verlängert.
  • In vielen Fällen ist das Ergebnis eines derartigen Verfahrens jedoch unbefriedigend. So ist die Minimalzeit nach wie vor eine unbekannte Größe, welche im Wesentlichen auf Erfahrungswerten beruht. Ist diese Vorgabe unzutreffend, so kann beispielsweise Heizleistung verschwendet werden, wodurch sich wiederum der Waschzyklus verlängert, oder es kann andererseits im ungünstigsten Fall bereits kurz nach dem Start des Umwälzschritts mit einer regelmäßigen Temperaturkontrolle begonnen werden, was im Endeffekt nichts anderes darstellt als eine Temperaturkontrolle ab Beginn dieses Umwälzschrittes.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Spülmaschine sowie ein Verfahren zum Steuern dieser Spülmaschine vorzuschlagen, welche die oben beschriebenen Nachteile des Standes der Technik vermeiden und welche ausgestaltet sind, um möglichst geringe Zykluszeiten zu erreichen und gleichzeitig den Einsatz von Heizenergie zu minimieren.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der vorgeschlagenen Spülmaschine, welche eine Steuerung aufweist, beschrieben. Sämtliche in der Steuerung umgesetzten Verfahrensmerkmale können jedoch auch unabhängig von dieser Spülmaschine und der Steuerung zum Einsatz kommen.
  • Die vorgeschlagene Spülmaschine ist ausgestaltet, um im zyklischen Betrieb Spülgut in einer Spülkammer zu reinigen. Bei dem Spülgut kann es sich beispielsweise um die oben beschriebenen Arten von Spülgut handeln. Die Spülmaschine weist mindestens einen Tank zur Aufnahme einer Spülflüssigkeit auf sowie mindestens eine Heizvorrichtung zum Aufheizen dieser Spülflüssigkeit und mindestens einen Temperatursensor zur Erfassung der Temperatur der Spülflüssigkeit.
  • Weiterhin umfasst die Spülmaschine, wie oben beschrieben, eine Steuerung, welche ausgestaltet ist, um ein Spülprogramm durchzuführen beziehungsweise zu steuern. Beispielsweise kann diese Steuerung eine oder mehrere elektronische Komponenten umfassen, beispielsweise einen entsprechend programmtechnisch eingerichteten Computer (zum Beispiel einen Mikrocomputer). Auch weitere Elemente können vorgesehen sein, wie beispielsweise Ein- und Ausgabemittel (zum Beispiel ein Display, eine Tastatur, eine Schnittstelle) sowie ein oder mehrere flüchtige und/oder nicht flüchtige Datenspeicher.
  • In mindestens einem Programmschritt steuert die Steuerung ein Aufheizen der Spülflüssigkeit. Dieses Aufheizen wird mindestens so lange durchgeführt, bis eine vorgegebene Zieltemperatur erreicht ist.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik wird vorgeschlagen, zu Anfang (d. h. vor Beginn des Aufheizens und/oder in einer Anfangsphase des Aufheizens) eine Starttemperatur der Spülflüssigkeit zu erfassen. Zu diesem Zweck kann die Spülmaschine beispielsweise ein oder mehrere Temperatursensoren vorsehen.
  • Aus dieser Starttemperatur wird dann eine Mindestdauer des Aufheizens bestimmt. Das Aufheizen erfolgt dann entsprechend mit dieser Mindestdauer. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird somit keine willkürliche, auf einem Erfahrungswert beruhende Mindestdauer vorgegeben, sondern die Mindestdauer wird ausgehend von der Starttemperatur bestimmt. Diese Bestimmung kann analytisch oder semi-empirisch erfolgen, wobei als Ausgangsgrößen dieser Bestimmung insbesondere eine Flüssigkeitsmenge M der aufzuheizenden Spülflüssigkeit (angegeben beispielsweise in kg), eine spezifische Wärmekapazität c der aufzuheizenden Spülflüssigkeit (angegeben beispielsweise in J/(kg K)), eine Temperaturdifferenz zwischen Zieltemperatur TZ und der Starttemperatur TS (angegeben beispielsweise in K) und eine Heizleistung P (angegeben beispielsweise in W) der Heizvorrichtung verwendet werden können. Beispielsweise kann die Mindestdauer tmin (angegeben beispielsweise in s) nach folgender Formel berechnet werden:
    Figure 00040001
  • Die oben beschriebene Formel zur Bestimmung der Mindestdauer kann weiter optimiert werden, indem Wärmeverluste berücksichtigt werden. Diese Wärmeverluste können durch Wärmeabstrahlung, Dampfaustritt oder auch durch andere Verlustmechanismen empirisch, semi-empirisch oder analytisch bestimmt werden, beispielsweise indem bekannte Materialeigenschaften berücksichtigt werden oder indem nach der idealisierten oben angegebenen Formel berechnete Aufheizzeiten mit gemessenen Aufheizdauern verglichen werden. Analytisch würde die minimale Aufheizzeit beispielsweise als Lösung einer Differentialgleichung berechnet werden, bei welcher der gesamte Wärmeeintrag pro Zeiteinheit als Differenz des Wärmeeintrags durch die Heizvorrichtung minus des Wärmeaustrags pro Zeiteinheit durch Wärmeverluste (abhängig beispielsweise von der Differenz zwischen aktueller Temperatur der Spülflüssigkeit und der Umgebungstemperatur sowie eines Wärmeleitkoeffizienten) angesetzt würde.
  • Alternativ oder zusätzlich wird als einfache Methode zur Berücksichtigung von Wärmeverlusten die Verwendung von Korrekturgrößen vorgeschlagen. Beispielsweise kann es sich dabei um einen Korrekturfaktor zur oben angegebenen Formel handeln, eine Korrekturfunktion, eine Korrekturkennlinie oder einen ähnlichen Korrekturalgorithmus. Beispielsweise können entsprechende Korrekturkennlinien in einem elektronischen Datenspeicher hinterlegt sein. Diese Korrekturfaktoren können auch entsprechend temperaturabhängig sein, um beispielsweise die Temperaturabhängigkeit von Wärmeverlusten zu berücksichtigen.
  • Die Steuerung kann weiterhin eingerichtet sein, um nach Ablauf der Mindestdauer erneut eine Temperatur der Spülflüssigkeit zu erfassen. In einem anschließenden Entscheidungsschritt kann dann, wenn die Temperatur unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb dieser Zieltemperatur liegt, das Aufheizen verlängert werden. Hat die Temperatur die Zieltemperatur erreicht oder überschritten, so kann das Aufheizen beendet werden.
  • Diese Abfrage der Temperatur der Spülflüssigkeit kann insbesondere auch wiederholt durchgeführt werden, wenn die Zieltemperatur noch nicht erreicht ist. Auch der beschriebene Entscheidungsschritt kann dann wiederholt werden, was so lange erfolgen kann, bis die Zieltemperatur erreicht ist oder die Temperatur innerhalb einer Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur liegt.
  • Die beschriebene Spülmaschine und das beschriebene Programm in einer der beschriebenen Ausgestaltungen hat gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Spülmaschinen und Verfahren den Vorteil, dass eine vorgegebene Zieltemperatur sicher und schnell erreicht werden kann. Auf diese Weise können beispielsweise Hygieneparameter entsprechend einschlägiger Normen und Vorschriften sicher erreicht werden. Beispiele derartiger Normen sind: DIN 10511: Lebensmittelhygiene, Gewerbliches Geschirrspülen mit Gläserspülmaschinen; DIN 10512: Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspülmaschinen; DIN 10522: Lebensmittelhygiene, Gewerbliches maschinelles Spülen von Mehrwegkästen und Mehrwegbehältnissen für unverpackte Lebensmittel; EN ISO 15883-1: Reinigungs und Desinfektionsgeräte; NSF/ANSI Standanrd 3: Commercial Warewashing Equipment (USA), Hygienetest mit Thermolabel. Weiterhin kann insgesamt mit der vorgeschlagenen Spülmaschine das Wasch- und Nachspülergebnis stark verbessert und sogar optimiert werden. Dabei wird das Spülgut schonend behandelt.
  • Wie oben beschrieben, kann die Spülmaschine vorteilhafterweise insbesondere mindestens einen Waschtank und eine Umwälzeinrichtung zum Grobreinigers des Spülguts sowie weiterhin mindestens einen Nachspültank zum Nachspülen des Spülguts umfassen. Dies hat, wie eingangs erwähnt, den Vorteil, dass (im Gegensatz zu Haushaltsgeräten) Aufheizvorgänge parallel durchgeführt werden können.
  • Das oben beschriebene Prinzip der Bestimmung einer Mindestdauer kann in diesem Fall sowohl für ein Aufheizen des Waschtanks, als auch – alternativ oder zusätzlich – für ein Aufheizen des Nachspültanks eingesetzt werden.
  • So hat ein Einsatz im Nachspültank den Vorteil, dass das beste Nachspülergebnis bei einer hohen Temperatur erreicht wird. Weiterhin wird eine anschließende Trocknung des Spülguts stark verbessert. Zudem wird, da in vielen Fällen Nachspülwasser nach Benutzung in den Waschtank eingeleitet wird, eine Abkühlung des Waschtanks durch zu kaltes Nachspülwasser vermieden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Nachspülflüssigkeit in vielen Fällen Zusätze beigemischt werden, welche beispielsweise eine bessere Benetzung des Spülguts ermöglichen. Die Wirkung dieser Zusätze ist jedoch temperaturabhängig. Ist die Temperatur der Nachspülflüssigkeit zu niedrig gewählt, so bewirkt dies eine schlechtere Benetzung des Spülguts und gegebenenfalls eine Schaumbildung.
  • Eine Verwendung des beschriebenen Prinzips für eine Aufheizung des Waschtanks hat den Vorteil, dass eine Waschwirkung beziehungsweise ein Waschergebnis, welches in der Regel nur bei korrekter Temperatur gewährleistet ist, optimiert werden kann. Insbesondere werden der Waschflüssigkeit zumeist Reiniger beigemischt. Die Wirkung dieser Reiniger ist jedoch wiederum von der Temperatur abhängig, und es kann beispielsweise bei einer Untertemperatur eine Verseifung der Reiniger eintreten, mit entsprechender Verschlechterung des Reinigungsergebnisses. Durch das beschriebene Verfahren und die vorgeschlagene Spülmaschine lassen sich derartige Effekte wirkungsvoll vermeiden.
  • Bei der beschriebenen Zwei- oder Mehrtank-Spülmaschine kann beispielsweise der mindestens eine Programmschritt einen Umwälzschritt umfassen, wobei die Steuerung derart eingerichtet sein kann, dass das Aufheizen der umgewälzten Spülflüssigkeit mindestens so lange durchgeführt wird, bis die vorgegebene Zieltemperatur im Waschtank erreicht ist. In diesem Umwälzbetrieb hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Starttemperatur nicht unmittelbar zu Beginn des Umwälzschritts erfasst wird, sondern mit einer vorgegebenen Startverzögerung. Vorzugsweise wird die Starttemperatur nach einer Startverzögerung von 5 bis 60 Sekunden, insbesondere zwischen 10 und 20 Sekunden, gemessen. Dies hat den Vorteil, dass zunächst eine Durchmischung einer Spülflüssigkeit in dem Waschtank, in welchem beispielsweise anfänglich ein Temperaturgefälle von oben nach unten herrschen kann, ermöglicht werden kann, um eine Durchschnittstemperatur einzustellen. Auch kann sich innerhalb der Startverzögerung eine Temperaturanpassung der Geschirrtemperatur an die Tankwassertemperatur einstellen, so dass insgesamt die Startverzögerung die Messung einer Gleichgewichtstemperatur ermöglicht, anstelle einer lokalen Nicht-Gleichgewichtstemperatur. Dadurch werden das Verfahren und die Genauigkeit stark verbessert.
  • Eine weitere Verbesserung der Spülmaschine und des vorgeschlagenen Verfahrens kann darin bestehen, dass der Umwälzschritt nicht unmittelbar nach Erreichen der Zieltemperatur abgeschaltet wird, sondern für eine vorgegebene Einwirkzeit fortgesetzt wird. Diese Verbesserung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bestimmten Hygienestandards Genüge geleistet werden muss (siehe z. B. die oben angegebenen Standards). Derartige Standards sind beispielsweise dadurch definiert, dass für eine vorgegebene Zeitdauer mit einer vorgegebenen Mindesttemperatur auf das Spülgut eingewirkt wird.
  • Die vorangehenden Weiterbildungen der Erfindung betreffen die Anwendung der Idee der Erfindung im Umwälzschritt beziehungsweise auf den Waschtank. Wie oben beschrieben, kann die Erfindungsidee jedoch alternativ oder zusätzlich auch auf eine Nachspülflüssigkeit angewandt werden. So kann beispielsweise die Steuerung derart eingerichtet sein, dass während eines Umwälzschritts, also während einer Grobreinigung mit Waschflüssigkeit, eine Nachspülflüssigkeit im Nachspültank aufgeheizt wird. In diesem Fall kann insbesondere die Dauer des Umwälzschritts entsprechend der bestimmten Mindestdauer des Aufheizens der Nachspülflüssigkeit festgelegt werden. Dies bedeutet, dass die Grobreinigung beispielsweise so lange erfolgt, bis die Nachspülflüssigkeit nach der oben beschriebenen theoretischen Betrachtung die vorgegebene Zieltemperatur für die Nachspülflüssigkeit erreicht hat. Wird dann nach Erreichen dieser Mindestdauer festgestellt, dass die Nachspülflüssigkeit noch nicht ihre Zieltemperatur erreicht hat oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur liegt, so kann die Dauer des Umwälzschrittes verlängert werden. Auch dies kann wiederholt durchgeführt werden, so lange bis die Zieltemperatur erreicht oder eine Toleranzschwelle überschritten ist.
  • Wird ein Nachspültank verwendet, so kann in einem Nachspülschritt die Nachspülflüssigkeit auf verschiedene Weisen auf das Spülgut aufgebracht werden. Zum einen kann eine Drucksteigerungspumpe vorgesehen sein, um den Druck der Nachspülflüssigkeit zu steigern und die Nachspülflüssigkeit somit auf das Spülgut aufzubringen. Alternativ oder zusätzlich kann jedoch auch mit Druck beaufschlagtes Frischwasser über einen Frischwasseranschluss auf den Nachspültank aufgebracht werden, um durch diesen Druck die Nachspülflüssigkeit auf das Spülgut aufzubringen. In letzterem Falle bleibt der Nachspültank gefüllt, da die Nachspülflüssigkeit durch das zulaufende Frischwasser verdrängt wird. Im ersteren Falle kann beispielsweise eine vollständige oder teilweise Entleerung des Nachspülflüssigtanks erfolgen, beispielsweise im Rahmen einer 2-Niveauregelung. Anschließend kann eine Neubefüllung über eine Zeitsteuerung oder eine Niveauregelung erfolgen.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hierbei können die jeweiligen Merkmale für sich alleine oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein. Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • Die Ausführungsbeispiele sind in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche beziehungsweise hinsichtlich ihrer Funktionen einander entsprechende Elemente.
  • Im Einzelnen zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Spülmaschine;
  • 2 eine zur Ausführung in 1 alternative Ausgestaltung eines Nachspültanks mit einer Frischwasserbeaufschlagung unter Druck;
  • 3 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer Spülmaschine, bei welchem eine Temperatur in einem Waschtank gesteuert wird und
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, bei welchem eine Temperatur in einem Nachspültank gesteuert wird.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Spülmaschine 110 für den gewerblichen Einsatz dargestellt.
  • Die Spülmaschine 110 weist eine Spülkammer 112 auf, in welcher Spülgut 114 aufgenommen werden kann. Weiterhin ist in der Spülkammer 112 ein Düsensystem aufgenommen, welches Waschdüsen 116 und Nachspüldüsen 118 umfasst. Dieses Düsensystem ist hier beispielhaft als System von oberhalb und unterhalb des Spülguts 114 angeordneten Sprüharmen dargestellt. Alternativ oder zusätzlich können jedoch auch andere Arten von Düsen vorhanden sein.
  • Weiterhin umfasst die Spülmaschine 110 einen Waschtank 120, welcher eingerichtet ist, um eine Waschflüssigkeit 122 aufzunehmen. Der Waschtank 120 kann beispielsweise mit einer oder mehreren Zuleitungen 124 ausgestattet sein, beispielsweise um den Waschtank 120 mit Frischwasser zu füllen, und/oder um dem Waschtank 120 Reinigungsmittel beziehungsweise Spülmittel zuzuführen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Waschtank 120 als separater Waschtank ausgestaltet, wobei jedoch auch Ausführungsformen denkbar sind, bei welchen dieser Waschtank 120 Teil der Spülkammer 112 bildet und beispielsweise als Vertiefung in einem Bodenbereich der Spülkammer 112 ausgebildet ist.
  • Zum Aufheizen der Waschflüssigkeit 122 im Waschtank 120 ist weiterhin eine Heizvorrichtung 126 vorgesehen. Die Temperatur im Waschtank 120 kann durch einen Temperatursensor 128 erfasst werden.
  • Der Waschtank 120 ist über ein System von Umwälzleitungen 130 mit den Waschdüsen 116 verbunden. Diese Umwälzleitungen 130 sind hier lediglich schematisch angedeutet, wobei zusätzliche Pumpen und/oder Ventile vorhanden sein können, welche in 1 nicht abgebildet sind.
  • In dem System der Umwälzleitungen 130 ist eine Umwälzpumpe 132 aufgenommen. Diese Umwälzpumpe 132 gewährleistet, dass den Waschdüsen 116 Waschflüssigkeit 122 unter Druck zugeführt wird. In der Spülkammer 112 ist ein Ablauf 134 aufgenommen, welcher hier lediglich symbolisch angedeutet ist. Über diesen Ablauf 134 kann Waschflüssigkeit 122 aus der Spülkammer 112 in den Waschtank 120 rückgeführt werden. Über dieses System von Umwälzleitungen 130 und die Umwälzpumpe 132 kann somit das Spülgut 114 im Umwälzbetrieb gewaschen werden.
  • Weiterhin weist die Spülmaschine 110 gemäß dem schematischen Ausführungsbeispiel in 1 einen Nachspültank 136 auf. In diesem Nachspültank 136 ist Nachspülflüssigkeit 138 aufgenommen. Beispielsweise kann es sich dabei um Frischwasser handeln, welches über einen Frischwasserzulauf 140 dem Nachspültank 136 zugeführt wird. Über ein System von Nachspülleitungen 142 kann die Nachspülflüssigkeit 138 an die Nachspüldüsen 118 geleitet werden, um dort – vorzugsweise nach Beendigung des vorangehend beschriebenen Umwälzbetriebes – das Spülgut 114 nachzuspülen. Zu diesem Zweck können der Nachspülflüssigkeit 138 beispielsweise weitere Zusätze beigemischt sein, zum Beispiel ein Klarspüler.
  • Um die Nachspülflüssigkeit 138 unter Druck den Nachspüldüsen 118 zuzuführen, bestehen mehrere Möglichkeiten. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird Frischwasser über den Frischwasserzulauf 140 und ein Frischwasserventil 144 über eine Freilaufstrecke 146 in den Nachspültank 136 eingeleitet. Der Nachspültank 136 kann beispielsweise mit Niveausensoren ausgestattet sein (in 1 nicht dargestellt), beispielsweise um eine 2-Niveauregelung zu realisieren.
  • Während der Nachspülphase wird der Nachspültank 136 zumindest teilweise entleert. Die erforderliche Drucksteigerung, um die Nachspülflüssigkeit 138 den Nachspüldüsen 118 zuführen zu können, wird dabei durch eine Drucksteigerungspumpe 150 bewirkt. Die Drucksteigerungspumpe 150 kann, wie auch das Frischwasserventil 144, durch eine Steuerung 152 angesteuert werden.
  • Alternativ zu der in 1 dargestellten Ausführung mit einem Nachspültank 136, welcher während des Nachspülvorgangs teilweise entleert wird und welcher über eine Freilaufstrecke 146 drucklos befüllt wird, kann auch der in 2 dargestellte Nachspültank 136 im Rahmen der Spülmaschine 110 gemäß 1 eingesetzt werden. Hierbei wird über den Frischwasserzulauf 140 und das Frischwasserventil 144 mit Druck beaufschlagtes Frischwasser in den Nachspültank 136 nachgeführt, wodurch die Nachspülflüssigkeit 138 in diesem Nachspültank 136 teilweise verdrängt wird. In diesem Fall ist keine Drucksteigerungspumpe 150 erforderlich, sondern der Leitungsdruck des Frischwasserzulaufs 140 genügt, um die Nachspülflüssigkeit 138 zu den Nachspüldüsen 118 zu leiten und dort die entsprechende Sprühwirkung zu erzielen. Der Nachspültank 136 bleibt bei diesem Verfahren fortwährend gefüllt. Wiederum kann die Steuerung 152 eingesetzt werden, um das Frischwasserventil 144 (und damit den Nachspülvorgang) anzusteuern.
  • Wie auch der Waschtank 120 ist auch der Nachspültank 136 mit einer Heizvorrichtung 148 ausgestattet. Weiterhin ist mindestens ein Temperatursensor 154 im Nachspültank 136 vorgesehen, welcher Temperatursignale an die Steuerung 152 liefert. Die Steuerung 152 kann auch ausgestaltet sein, um die Heizvorrichtung 148 anzusteuern.
  • Ein normales Programm, welches in der Spülmaschine 110 abläuft, kann beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass zunächst Waschflüssigkeit 122 aus dem Waschtank 120 in einem Umwalzbetrieb umgewälzt wird, um das Spülgut 114 grob zu reinigen. Dabei kann der Waschtank 120, anstatt (wie in 1 dargestellt) als separater Waschtank 120 ausgestaltet zu sein, auch als Teil der Spülkammer 112 ausgebildet sein. Die Steuerung 152 kann eingerichtet sein, um sämtliche Ventile, die Heizvorrichtung 126 des Waschtanks 120 und die Umwälzpumpe 132 anzusteuern.
  • Nach Beendigung des Umwälzbetriebes kann die Waschflüssigkeit 122 über einen Abfluss 156 entsorgt werden. Hierfür können beispielsweise zwei Ventile 158, 160 vorgesehen sein, mittels derer von einem Umwälzen durch die Umwälzleitungen 130 auf ein Ablaufen durch den Abfluss 156 umgeschaltet werden kann. Weiterhin kann auch die Temperatur der Waschflüssigkeit 122 durch einen innerhalb der Spülkammer 112 angeordneten Temperatursensor 162 überwacht werden.
  • Nach Beendigung des Umwälzbetriebes kann dann auf den Nachspülbetrieb umgeschaltet werden. Zu diesem Zweck wird beispielsweise mittels der Steuerung 152 die Drucksteigerungspumpe 150 gestartet, oder es kann – gemäß dem Ausführungsbeispiel in 2 – der Nachspülvorgang durch Öffnen des Frischwasserventils 144 gestartet werden.
  • Die Steuerung 152 kann, wie oben beschrieben, beispielsweise als Mikrocomputer ausgestaltet sein, in welchem ein entsprechendes Programm ablaufen kann. Mittels der Steuerung können vorzugsweise sämtliche durch die Spülmaschine 110 zur Verfügung gestellten Informationen (zum Beispiel Signale der Temperatursensoren 128, 154 und 162) abgefragt werden, und es können vorzugsweise sämtliche Ventile (zum Beispiel die Ventile 144, 158, 160) durch die Steuerung 152 gesteuert werden.
  • In den 3 und 4 sind im Rahmen eines schematischen Ablaufplans bevorzugte Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Programmabläufen dargestellt, welche mittels der Steuerung 152 durchgeführt werden können. Dabei zeigt 3 eine Ausgestaltung eines Programms, bei welcher die Aufheizung der Waschflüssigkeit 122 überwacht beziehungsweise gesteuert wird, wohingegen 4 ein Ausführungsbeispiel zeigt, bei welchem die Temperatur der Nachspülflüssigkeit 138 im Nachspültank 136 überwacht beziehungsweise gesteuert wird. Beide Ausführungsbeispiele sind auch kombinierbar, um ein Aufheizen sowohl der Waschflüssigkeit 122 als auch der Nachspülflüssigkeit 138 zu überwachen beziehungsweise zu steuern.
  • In einem ersten Verfahrensschritt des Ausführungsbeispiels gemäß 3 wird zunächst der Umwälzbetrieb gestartet (Schritt 310). Dies kann beispielsweise – wie oben beschrieben – durch ein entsprechendes Ansteuern der Umwälzpumpe 132 geschehen. Weitere, mit dem Umwälzbetrieb verbundene Verfahrensschritte, wie beispielsweise ein Auffüllen des Waschtanks 120 über die Zuleitungen 124 oder eine Zugabe entsprechender Spülmittel sind in dem vereinfachten Verfahrensschema gemäß 3 nicht dargestellt.
  • In Verfahrensschritt 312 erfolgt eine Abfrage, ob eine vorgegebene Startverzögerung erreicht ist. Wie oben beschrieben dient diese Startverzögerung beispielsweise dazu, ein Temperaturgleichgewicht in der Spülkammer 112 herzustellen, so dass eine Temperatur erst nach gründlicher Durchmischung der Waschflüssigkeit 122 und Temperaturangleich des Spülguts 114 erfolgt.
  • Ist die Startverzögerung noch nicht erreicht (Zweig 314), so wird nach einer Verzögerung um ein Zeitintervall 316 erneut nachgefragt, ob die Startverzögerung erreicht ist. Ist die Startverzögerung dann erreicht (Zweig 318 in 3), so wird in Schritt 320 eine Starttemperatur der Waschflüssigkeit 122 gemessen. Diese Messung kann beispielsweise mittels des Temperatursensors 128 im Waschtank 120 und/oder über den Temperatursensor 162 in der Spülkammer 112 erfolgen.
  • Anhand dieser Starttemperatur 320 wird dann in Verfahrensschritt 322 eine Mindestdauer eines Aufheizvorgangs der Waschflüssigkeit 122 über die Heizvorrichtung 126 bestimmt. Zu diesem Zweck können verschiedene Ausgangsgrößen und Korrekturgrößen eingelesen werden, was in 3 symbolisch mit der Bezugsziffer 324 bezeichnet ist. Wie oben beschrieben, kann diese Bestimmung der Mindestdauer des Aufheizens beispielsweise über die Heizleistung der Heizvorrichtung 126, die Wärmekapazität der Waschflüssigkeit 122, die Menge der Waschflüssigkeit 122 und die – Temperaturdifferenz zwischen der zu erreichenden Zieltemperatur und der Starttemperatur berechnet werden, vorzugsweise unter Berücksichtigung von Wärmeverlusten mittels entsprechender Korrekturgrößen (beispielsweise Korrekturfaktoren). Das Einlesen 324 der Ausgangs- und Korrekturgrößen kann beispielsweise aus einem Datenspeicher der Steuerung 152 erfolgen, und/oder es können einzelne Größen auch unmittelbar eingelesen werden, wie beispielsweise die Starttemperatur, welche mittels des Temperatursensors 128 und/oder des Temperatursensors 162 bestimmt wurde.
  • Anschließend erfolgt in Verfahrensschritt 326 ein Aufheizen der Waschflüssigkeit 122 über die Heizvorrichtung 126. Dieses Aufheizen 326 kann, anstelle der sequentiellen Darstellung in 3, jedoch bereits vorher gestartet werden, beispielsweise unmittelbar mit dem Start 310 des Umwälzbetriebes. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Aufheizen 326 zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt gestartet wird, was den Aufheizvorgang beschleunigen kann.
  • In Verfahrensschritt 328 erfolgt wiederum eine Abfrage, ob die in Schritt 322 bestimmte Mindestdauer erreicht ist. Ist dies nicht der Fall (Zweig 330 in 3), so erfolgt nach Verstreichen eines Verzögerungsintervalls 332, innerhalb dessen weiter aufgeheizt wird, eine erneute Abfrage 328. Ist die Mindestdauer erreicht (Zweig 334 in 3), so erfolgt in Verfahrensschritt 336 eine erneute Messung der Temperatur der Waschflüssigkeit 122 mittels des Temperatursensors 128 und/oder des Temperatursensors 162.
  • In Verfahrensschritt 338 wird abgefragt, ob die in Schritt 336 gemessene Temperatur eine Zieltemperatur erreicht hat. Alternativ können auch Zieltemperaturen mit einer Toleranzschwelle vorgegeben werden, welche nicht unterschritten werden sollte. Ist die Zieltemperatur nicht erreicht (Zweig 340 in 3), so wird nach einer vorgegebenen Verzögerung 342 (welche auch dynamisch angepasst werden könnte, beispielsweise um bei lediglich kleinen Abweichungen diese Verzögerung zu reduzieren), während der die Waschflüssigkeit 122 weiter geheizt wird, eine erneute Temperaturmessung gemäß Schritt 336 vorgenommen. Anschließend erfolgt wieder die Abfrage in Schritt 338.
  • Ist die Zieltemperatur erreicht (Zweig 344 in 3), so kann diese Zieltemperatur optional während einer Einwirkzeit 346 gehalten werden, beispielsweise um einen bestimmten Hygienestandard zu erreichen. Anschließend kann dann der Umwälzbetrieb in Schritt 348 beendet werden. Daran kann sich dann ein entsprechender Nachspülprogrammschritt anschließen.
  • In 4 ist ein Ausführungsbeispiel mit Kontrolle/Steuerung der Aufheizung der Nachspülflüssigkeit 138 im Nachspültank 136 dargestellt. Nach dem Start des Programms in Schritt 410 wird der Umwälzbetrieb 412 der Waschflüssigkeit 122 gestartet (siehe oben). Parallel hierzu wird in Schritt 414 mittels des Temperatursensors 154 eine Starttemperatur der Nachspülflüssigkeit 138 bestimmt. Hieraus wird dann, analog zum Verfahrensschritt 322 in 3, eine Mindestdauer der Aufheizung der Nachspülflüssigkeit bestimmt (Schritt 416). Zu diesem Zweck können wiederum, analog zu Verfahrensschritt 324 in 3, in Schritt 418 Ausgangs- und Korrekturgrößen eingelesen werden.
  • Anschließend wird in Schritt 420 das Aufheizen der Nachspülflüssigkeit 138 gestartet. Analog zu Verfahrensschritt 326 in 3 kann dieses Aufheizen jedoch auch, um jegliche Zeitverzögerung zu vermeiden, bereits mit dem Start 410 gestartet werden.
  • In Verfahrensschritt 422 erfolgt dann, analog zu Verfahrensschritt 328 in 3, eine Abfrage, ob die in Schritt 416 bestimmte Mindestdauer erreicht ist. Ist dies nicht der Fall (Zweig 424), so kann dann nach einer Verzögerung 426 eine erneute Abfrage erfolgen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verfahrensschritte 422, 424 und 426 wie auch die Verfahrensschritte 328, 330 und 332 in 3, auch durch eine vergleichsweise einfache "Wait-Funktion" ersetzt werden können.
  • Ist die Mindestdauer erreicht (Zweig 428), so erfolgt in Verfahrensschritt 430 eine Messung der Temperatur der Nachspülflüssigkeit 138 mittels des Temperatursensors 154. Anschließend erfolgt in Verfahrensschritt 432 – analog zu Verfahrensschritt 338 in 3 – eine Abfrage, ob die Zieltemperatur der Nachspülflüssigkeit 138 erreicht ist. Ist dies nicht der Fall (Zweig 434 in 4), so kann nach einer Verzögerung 436 (welche beispielsweise auch wieder dynamisch angepasst werden kann, um den tatsächlichen Abstand der aktuellen Temperatur von der Zieltemperatur zu berücksichtigen) wiederum die Messung 430 der Temperatur der Nachspülflüssigkeit 138 durchgeführt werden. Ist die Zieltemperatur dann erreicht (Zweig 438), so kann in Verfahrensschritt 440 der Umwälzbetrieb beendet werden. Unmittelbar anschließend kann dann beispielsweise in Verfahrensschritt 442 der Nachspülschritt gestartet werden.
  • Wie oben beschrieben, können die in den 3 und 4 dargestellten Verfahrensschritte beispielsweise programmtechnisch in der Steuerung 152 umgesetzt werden. Die Verfahrensvarianten können auch kombiniert durchgeführt werden. Auch eine gegenüber der Schrittreihenfolge gemäß der 3 und 4 dargestellte Reihenfolge ist prinzipiell möglich sowie ein wiederholtes und/oder zeitlich paralleles Durchführen einzelner beziehungsweise mehrerer Verfahrensschritte.
  • 110
    Spülmaschine
    112
    Spülkammer
    114
    Spülgut
    116
    Waschdüsen
    118
    Nachspüldüsen
    120
    Waschtank
    122
    Waschflüssigkeit
    124
    Zuleitungen
    126
    Heizvorrichtung
    128
    Temperatursensor
    130
    Umwälzleitungen
    132
    Umwälzpumpe
    134
    Ablauf
    136
    Nachspültank
    138
    Nachspülflüssigkeit
    140
    Frischwasserzulauf
    142
    Nachspülleitungen
    144
    Frischwasserventil
    146
    Freilaufstrecke
    148
    Heizvorrichtung
    150
    Drucksteigerungspumpe
    152
    Steuerung
    154
    Temperatursensor
    156
    Abfluss
    158
    Ventil
    160
    Ventil
    310
    Start Umwälzbetrieb
    312
    Startverzögerung erreicht?
    314
    Startverzögerung nicht erreicht
    316
    Verzögerung
    318
    Startverzögerung erreicht
    320
    Starttemperatur messen
    322
    Mindestdauer bestimmen
    324
    Einlesen Ausgangs- und Korrekturgrößen
    326
    Aufheizen Waschflüssigkeit
    328
    Mindestdauer erreicht?
    330
    Mindestdauer nicht erreicht
    332
    Verzögerung
    334
    Mindestdauer erreicht
    336
    Messung Temperatur
    338
    Zieltemperatur erreicht?
    340
    Zieltemperatur nicht erreicht
    342
    Verzögerung
    344
    Zieltemperatur erreicht
    346
    Einwirkzeit
    348
    Umwälzbetrieb beenden
    410
    Start
    412
    Umwälzbetrieb
    414
    Messung Starttemperatur Nachspülflüssigkeit
    416
    Mindestdauer bestimmen
    418
    Einlesen Ausgangs- und Korrekturgrößen
    420
    Aufheizen Nachspülflüssigkeit
    422
    Mindestdauer erreicht?
    424
    Mindestdauer nicht erreicht
    426
    Verzögerung
    428
    Mindestdauer erreicht
    430
    Messung Temperatur
    432
    Zieltemperatur erreicht
    434
    Zieltemperatur nicht erreicht
    436
    Verzögerung
    438
    Zieltemperatur erreicht
    440
    Umwälzbetrieb beenden
    442
    Nachspülschritt starten
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1415586 A2 [0006]

Claims (20)

  1. Spülmaschine (110) für den gewerblichen Einsatz, wobei die Spülmaschine (110) ausgestaltet ist, um im zyklischen Betrieb Spülgut (114) in einer Spülkammer (112) zu reinigen, wobei die Spülmaschine (110) mindestens einen Tank (120, 136) zur Aufnahme einer Spülflüssigkeit (122, 138), mindestens eine Heizvorrichtung (126, 148) zum Aufheizen der Spülflüssigkeit (122, 138) und mindestens einen Temperatursensor (128, 154, 162) zur Erfassung der Temperatur der Spülflüssigkeit (122, 138) umfasst, wobei die Spülmaschine (110) weiterhin eine Steuerung (152) umfasst, wobei die Steuerung (152) eingerichtet ist, um in mindestens einem Programmschritt eines Spülprogramms ein Aufheizen der Spülflüssigkeit (122, 138) zu steuern, wobei das Aufheizen mindestens solange durchgeführt wird, bis eine vorgegebene Zieltemperatur erreicht ist, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder in einer Anfangsphase des Aufheizens eine Starttemperatur erfasst wird, wobei aus der Starttemperatur eine Mindestdauer des Aufheizens bestimmt wird und das Aufheizen entsprechend mit dieser Mindestdauer erfolgt.
  2. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Steuerung (152) weiterhin eingerichtet ist, um nach Ablauf der Mindestdauer erneut eine Temperatur der Spülflüssigkeit (122, 138) zu erfassen und um einen Entscheidungsschritt durchzuführen, wobei, wenn die Temperatur unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur liegt, das Aufheizen verlängert wird, und wobei, wenn die Temperatur die Zieltemperatur erreicht hat oder überschreitet, das Aufheizen beendet wird.
  3. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Steuerung (152) weiterhin eingerichtet ist, die Temperaturerfassung und die Durchführung des Entscheidungsschritts erneut durchzuführen, wenn im jeweils vorhergehenden Entscheidungsschritt die Temperatur unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur lag.
  4. Spülmaschine (110) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Steuerung (152) eingerichtet ist, um die Mindestdauer analytisch oder semi- empirisch zu bestimmen, wobei als Ausgangsgrößen dieser Bestimmung eine Flüssigkeitsmenge der aufzuheizenden Spülflüssigkeit (122, 138), eine Wärmekapazität der aufzuheizenden Spülflüssigkeit (122, 138), eine Temperaturdifferenz zwischen der Zieltemperatur und der Starttemperatur und eine Heizleistung der Heizvorrichtung (126, 148) verwendet werden.
  5. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei als weitere Ausgangsgröße eine Korrekturgröße verwendet wird, wobei die Korrekturgröße ausgestaltet ist, um einen Wärmeverlust der Spülflüssigkeit (122, 138) während des Aufheizens zu berücksichtigen.
  6. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Korrekturgröße eine temperaturabhängige Korrekturgröße ist.
  7. Spülmaschine (110) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei die Korrekturgröße mindestens eine der folgenden Größen umfasst: einen Korrekturfaktor, eine Korrekturfunktion; eine Korrekturkennlinie.
  8. Spülmaschine (110) nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, wobei die Korrekturgröße in einem elektronischen Datenspeicher abgelegt ist.
  9. Spülmaschine (110) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Spülmaschine (110) mindestens einen Waschtank (120) und eine Umwälzeinrichtung (130, 132) zum Grobreinigen des Spülguts (114) umfasst, wobei die Spülmaschine (110) weiterhin mindestens einen Nachspültank (136) umfasst.
  10. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Steuerung (152) eingerichtet ist, wobei der mindestens eine Programmschritt einen Umwälzschritt umfasst, wobei die Steuerung (152) derart eingerichtet ist, dass das Aufheizen mindestens solange durchgeführt wird, bis die vorgegebene Zieltemperatur im Waschtank (120) erreicht ist.
  11. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Steuerung (152) derart eingerichtet ist, dass die Starttemperatur mit einer vorgegebenen Startverzögerung zum Beginn des Umwälzschritts erfasst wird.
  12. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Verzögerung im Bereich zwischen 5 s und 60 s, insbesondere im Bereich zwischen 10 s und 20 s liegt.
  13. Spülmaschine (110) nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, wobei die Steuerung (152) weiterhin eingerichtet ist, um nach Erreichen der Zieltemperatur den Umwälzschritt mindestens für eine vorgegebene Einwirkzeit fortzusetzen.
  14. Spülmaschine (110) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wobei die Steuerung (152) eingerichtet ist, um während eines Umwälzschrittes eine Nachspülflüssigkeit (138) im Nachspültank (136) aufzuheizen.
  15. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Steuerung (152) eingerichtet ist, um eine Dauer des Umwälzschrittes entsprechend der bestimmten Mindestdauer des Aufheizens der Nachspülflüssigkeit (138) festzulegen.
  16. Spülmaschine (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei in dem Entscheidungsschritt die Dauer des Umwälzschrittes verlängert wird, wenn die Temperatur der Nachspülflüssigkeit (138) unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur liegt.
  17. Spülmaschine (110) nach einem der Ansprüche 9 bis 16, weiterhin umfassend mindestens eines der folgenden Elemente: eine Drucksteigerungspumpe (150) zur Drucksteigerung der Nachspülflüssigkeit (138) während des Nachspülvorgangs; einen Frischwasseranschluss (140) zum druckbeaufschlagten Zuführen von Frischwasser in den Nachspültank (136) zur Drucksteigerung während des Nachspülvorgangs.
  18. Verfahren zur Steuerung (152) einer Spülmaschine (110) für den gewerblichen Einsatz, wobei in mindestens einem Programmschritt eines Spülprogramms ein Aufheizen einer Spülflüssigkeit (122, 138) in mindestens einem Tank erfolgt, wobei das Aufheizen mindestens solange durchgeführt wird, bis eine vorgegebene Zieltemperatur erreicht ist, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder in einer Anfangsphase des Aufheizens eine Starttemperatur erfasst wird, wobei aus der Starttemperatur eine Mindestdauer des Aufheizens bestimmt wird und das Aufheizen entsprechend mit dieser Mindestdauer erfolgt.
  19. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei nach Ablauf der Mindestdauer erneut eine Temperatur der Spülflüssigkeit (122, 138) erfasst wird und ein Entscheidungsschritt durchzuführen ist, wobei, wenn die Temperatur unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur liegt, das Aufheizen verlängert wird, und wobei, wenn die Temperatur die Zieltemperatur erreicht hat oder überschreitet, das Aufheizen beendet wird.
  20. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Temperaturerfassung und die Durchführung des Entscheidungsschritts wiederholt durchgeführt werden, wenn im jeweils vorhergehenden Entscheidungsschritt die Temperatur unterhalb der Zieltemperatur oder um mehr als eine Toleranzschwelle unterhalb der Zieltemperatur lag.
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