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Die
Erfindung betrifft ein magnetisch induktives Durchflussmessgerät mit einem
Temperatursensor sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
Durchflussmessgerätes.
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Die
Erfindung liegt auf dem Gebiet der Messtechnik für Rohrleitungen. Solche Rohrleitungen
werden insbesondere benutzt, um flüssige oder gasförmige Medien
zu transportieren. Bei deren Transport besteht oftmals die Notwendigkeit,
die genaue Durchflussmenge des Mediums zu bestimmen. Dies ist unter
Verwendung eines Durchflussmessgerätes möglich, welches das Prinzip
der magnetischen Induktion nutzt. Bei solchen Durchflussmessgerätes, die
kurz auch als MIDs bezeichnet werden, wird die Durchflussmenge des
Mediums durch ein Messrohr unter Zuhilfenahme eines Magnetfeldes
sowie zweier Messelektroden bestimmt. Das Magnetfeld durchdringt
bei der Messung das elektrisch nichtleitfähige Messrohr und gleichzeitig
das durch das Messrohr fließende
Medium. Wird ein Ladungsträger
enthaltendes Medium von einem Magnetfeld senkrecht zu dessen Durchflussrichtung
durchdrungen, werden die Ladungsträger von dem Magnetfeld quer
zur Durchflussrichtung und quer zum Magnetfeld abgelenkt. Befinden
sich an den Rohrwänden
zwei Messelektroden, so fällt
zwischen diesen eine induzierte Spannung ab. Diese induzierte Spannung
kann über die
Messelektroden abgegriffen werden und ist ein Maß für die Durchflussmenge.
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Zusätzlich zur
Messung des Durchflusses ist es oftmals notwendig, die Temperatur
des durchfließenden
Mediums zu erfassen. Diese Information kann zum Beispiel genutzt
werden, um Korrekturfaktoren für
die Durchflussmessung zu bestimmen. Die Ermittlung solcher Korrekturfaktoren
ist sinnvoll, da sich die Dichte des Mediums abhängig von der Temperatur ändert und
dies einen Einfluss auf die Durchflussmessung haben kann. Darüber hinaus
kann die Temperatur des Mediums auch als eine selbstständige Messgröße zur Überprüfung des
Zustandes des Mediums verwendet werden. Dies kann z. B. bei temperaturkritischen
Medien oder Prozessen relevant sein. Ferner ist die Bestimmung der
Temperatur des Mediums auch sinnvoll, um eine Beschädigung des Durchflussmessgerätes durch
eine Überhitzung
zu vermeiden.
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Um
die Temperatur eines durch ein Durchflussmessgerät fließenden Mediums festzustellen, sind
der Anmelderin Durchflussmessgeräte
bekannt, welche eine Einrichtung zur Erfassung der Temperatur des
Mediums beinhalten. Der Anmelderin sind zwei unterschiedliche Varianten
von Einrichtungen zum Erfassen der Temperatur des Mediums bekannt.
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Gemäß einer
Variante wird ein Temperatursensor in dem Messrohr des Durchflussmessgerätes derart
angeordnet, dass sich der Temperatursensor mit dem durch das Messrohr
fließenden
Medium direkt in Kontakt befindet. Der Temperatursensor durchbricht
die Wandung des Durchflusskanals und ragt in denselben für eine Kontaktbildung
mit dem Durchflussmedium hinein. An diesem Ansatz hat sich jedoch
die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass durch das Hineinragen
des Temperatursensors in den Durchflusskanal die Strömungscharakteristik des
durchfließenden
Mediums verändert
wird. Unter Umständen
ist eine turbulente Strömung
die Folge, welche das Durchflussmessergebnis sowie die Zuverlässigkeit
des Messaufbaus verschlechtert.
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Ferner
ist der Anmelderin eine weitere Variante zur Temperaturerfassung
bekannt. Demnach ist ein Temperatursensor an der Außenseite
des Messrohres angebracht, wobei insbesondere Temperatursensoren
in Form einer Manschette um das Messrohr gelegt werden. An diesem
Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass derartige, nicht direkt mit dem Durchflussmedium in Kontakt gelangende
Temperatursensoren einer zeitlichen Verzögerung bei der Messung der
Ist-Temperatur des Durchflussmediums unterliegen. Dies stellt insbesondere
bei sich zeitlich schnell verändernden Temperaturen
des durchfließenden
Mediums gegenüber
der oben erläuterten,
ersten Variante einen Nachteil dar. Eine zuverlässige Temperaturerfassung des
durchfließenden
Mediums ist lediglich bei Medien mit annähernd konstanter Temperatur
und lediglich mit einer Zeitverzögerung
gewährleistet,
nach welcher der Temperaturgradient zwischen der Temperatur des
Durchflussmediums und der Temperatur des den Temperatursensor aufnehmenden
Messrohrabschnitts gegen Null geht.
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Vor
diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein magnetisch induktives Durchflussmessgerät bereitzustellen,
welches eine zuverlässige Temperaturmessung
des durchfließenden
Mediums gewährleistet
ohne die Strömungscharakteristik
desselben zu beeinflussen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Durchflussmessgerät
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 bzw. den Merkmalen des
Patentanspruches 9 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Patentanspruches 35 bzw. den Merkmalen des Patentanspruches 37 gelöst.
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Demgemäß ist ein
Durchflussmessgerät,
mit einem Messrohr vorgesehen, welches einen Durchflusskanal aufweist,
durch den ein zu messendes Medium hindurch fließt sowie mit zumindest einem
Temperatursensor zum Messen der Temperatur des Durchflussmediums,
wobei der Temperatursensor im Material des Messrohres eingelassen
und beabstandet zu dem Durchflusskanal und somit beabstandet zu
dem im Durchflusskanal fließenden
Medium angeordnet ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen eines solchen magnetisch induktiven Durchflussmessgerätes weist
die Verfahrensschritte auf, dass eine Spritzgussform mit einer Kavität bereitgestellt
wird, welche als ein Negativ zu einem Messrohr eines Durchflussmessgerätes ausgebildet
ist, und dass ein Temperatursensor in die Spritzgussform eingelegt
und ferner eine Kunststoffschmelze in die Kavität eingespritzt wird, wobei
die Kunststoffschmelze den Temperatursensor vollständig umfließt.
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Der
Erfindung liegt die Idee zugrunde, den Temperatursensor möglichst
nahe an dem durchfließenden
Medium zu platzieren, jedoch eine Beeinflussung des durch das Messrohr
strömenden
Mediums zu vermeiden. Um dies zu bewerkstelligen, steht der Temperatursensor
nicht im direkten Kontakt mit dem Medium. Entsprechend können auch
keine durch den Temperatursensor bedingten Unregelmäßigkeiten
der Strömung
des Durchflussmediums nachteilig verursacht werden. Erfindungsgemäß ist eine
Temperaturmessung auch bei schnell wechselnden Temperaturen des
Mediums möglich,
da zwischen dem Temperatursensor und dem Durchflusskanal nur eine geringfügige Restwandstärke verbleibt
und ein rascher Temperaturausgleich zwischen der Temperatur des
Durchflussmediums und der Temperaturmessstelle gewährleistet
wird. Des Weiteren vorteilhaft ist bei der vorliegenden Erfindung
anzusehen, dass eine Beschädigung
des Temperatursensors, zum Beispiel durch aggressive Medien, nicht
auftreten kann. Auch können
sich auf dem Temperatursensor keine Ablagerungen des Mediums bilden.
Eine zeitabhängige Veränderung
der Temperaturmessergebnisse wird dadurch vorteilhafterweise vermieden.
Da der Temperatursensor ferner im Material des Messrohres eingelassen
angeordnet ist, befindet sich dieser in einer exakt festgelegten
Position. Ein Verschieben des Temperatursensors und daraus resultierende
Unregelmäßigkeiten
des Temperaturmessergebnisses, werden somit weitestgehend verhindert.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung des vorstehend beschriebenen Durchflussmessgerätes ist
insbesondere vorteilhaft anzusehen, dass die Herstellung des Messrohres
und zusätzlich
die Verbindung des Messrohres mit dem Temperatursensor in einem
gemeinsamen Schritt erfolgt. Ein zusätzlicher Fertigungsschritt
entfällt
somit. Auch ist es möglich,
die notwendige Spritzgussform ausgesprochen genau herzustellen und
somit sicherzustellen, dass der Temperatursensor beabstandet zu
dem Durchflusskanal und einem im Durchflusskanal fließenden Medium
angeordnet ist.
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Des
Weiteren ist ein zweites erfindungsgemäßes magnetisch induktives Durchflussmessgerät, mit einem
Messrohr vorgesehen, welches einen Durchflusskanal aufweist, durch
den das zu messende Medium hindurch fließt, und zumindest zwei Messelektroden,
welche im Material des Messrohres eingelassen angeordnet sind, und
mit zumindest einem Temperatursensor zum Messen der Temperatur des durch
den Durchflusskanal fließenden
Mediums, wobei der Temperatursensor in oder an der Messelektrode
angeordnet ist.
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Ferner
ist ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Durchflussmessgerätes vorgesehen, wobei
Anfangs eine Spritzgussform, die eine Kavität aufweist, welche als ein
Negativ zu einem Messrohr eines Durchflussmessgerätes ausgebildet
ist, bereitgestellt wird. Anschließend wird zumindest eine Messelektrode
in die Spritzgussform eingelegt. Danach wird eine Kunststoffschmelze
in die Kavität
eingespritzt, wobei die Messelektroden von der Kunststoffschmelze
umflossen werden. Des Weiteren wird ein Temperatursensor an der
Messelektrode angebracht.
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Besonders
vorteilhaft ist bei dieser Variante des erfindungsgemäßen Durchflussmessgerätes anzusehen,
dass die Aufnahme der Temperatur direkt in dem Bereich des Messrohres
erfolgt, in dem auch die Durchflussmenge aufgenommen wird. Dies
ist insbesondere sinnvoll, um zuverlässige Korrekturfaktoren für die Durchflussmessung
zu bestimmen. Da die Messelektroden zudem im Allgemeinen aus Metallen bestehen,
welche bekanntlich eine hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweisen, erfasst der Temperatursensor sehr schnell die Temperatur
des Mediums. Dadurch ist es möglich, sehr
schnelle und dynamische Temperaturänderung des Mediums zu erfassen
und auf diese geeignet zu reagieren.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Verbesserungen der Erfindung
sind den Unteransprüchen
sowie der Beschreibung in Zusammenschau mit den Figuren der Zeichnung
zu entnehmen.
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Das
Messrohr weist gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung eine Ausnehmung auf, in welcher der Temperatursensor
angeordnet ist. Eine solche Ausnehmung kann problemlos derart ausgeführt sein,
dass sich der Temperatursensor in einem definierten Abstand zu dem
Durchflusskanal befindet. Hinsichtlich der Form dieser Ausnehmung
kann diese an die Form des ausgewählten Temperatursensors angepasst
werden. So können
diese Temperatursensoren rund oder quadratisch ausgeführt sein oder
eine beliebige andere Form aufweisen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist der Temperatursensor
in Form einer Übergangs- oder
einer Presspassung in der Ausnehmung des Messrohres angeordnet.
Dies ist über
ein definiertes Abmaßverhältnis der
Ausnehmung des Messrohres bezüglich
des Temperatursensors möglich.
Da die Temperatursensoren zumeist vorbestimmte Abmessungen aufweisende
Zukaufteile sind, ist es sinnvoll, die Abmessungen der Ausnehmung
des Messrohres entsprechend anzupassen. Soll eine Presspassung erreicht
werden, so sind die Abmessungen der Ausnehmung des Messrohres geringfügig kleiner
zu wählen
als die Abmessungen des Temperatursensors. Bei einer Übergangspassung
entsprechen die Abmessungen in etwa den Abmessungen des Temperatursensors.
Durch die Auswahl einer entsprechenden Passung, ist es möglich, den
Temperatursensor in einer exakt definierten Lage am Messrohr zu
positionieren. Wird darüber
hinaus dieses Passungssystem als Presspassung ausgeführt, so
ist es möglich,
den Temperatursensor ohne zusätzliche Verbindungstechniken
oder Verbindungsmittel am Messrohr anzubringen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist der Temperatursensor in die Ausnehmung
des Messrohres eingeklebt. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein,
wenn das Messrohr aus einem sehr harten Material besteht und somit
eine Presspassung zwischen dem Temperatursensor und der Ausnehmung
des Messrohres nicht möglich
ist, da eine Beschädigung des
Temperatursensors beim Einpressen zu befürchten ist. Eine Fixierung
des Temperatursensors kann in diesem Falle durch einen Klebstoff
erfolgen. Darüber
hinaus kann es ebenfalls bei der Verwendung einer Presspassung sinnvoll
sein, den Temperatursensor in der Ausnehmung des Messrohres festzukleben,
um eine Verschiebung desselben auszuschließen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist der Temperatursensor
derart im Messrohr angeordnet, dass zwischen diesem und dem Durchflusskanal
eine minimale Restwandung verbleibt. Insbesondere bevorzugt ist
eine Dicke der Restwandung in einem Bereich von 0,1 bis 0,5 mm und
am meisten bevorzugt von 0,2 mm. Eine solche Restwandung gewährleistet,
dass der Temperatursensor nicht direkt mit dem Medium in Kontakt
steht, aber dennoch die bereits erläuterte Wärmeleitung nicht oder nur geringfügig das
Messergebnis beeinflussen, da diese Restwandung möglichst
dünn ausgeführt ist.
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Ferner
bevorzugt ragt der Temperatursensor in den Durchflusskanal hinein
und ist mit einer Beschichtung versehen, die den Temperatursensor
von einem im Durchflusskanal fließenden Medium trennt. Eine
solche Beschichtung schützt
zum einen den Temperatursensor vor dem Einfluss aggressiver Medien
und kann zum Andere dermaßen
dünn ausgeführt sein,
dass Wärmeleitungseffekte
vernachlässigbar
gering werden. Somit lassen sich ausgesprochen exakte Temperaturmesswerte
ermitteln. Ferner kann die Beschichtung eine abgerundete Form derart
aufweisen, dass die Strömungscharakteristik
des Durchflussmediums nicht oder lediglich unwesentlich beeinflusst
wird. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Messrohr Längs- und/oder Querrippen
auf und der Temperatursensor ist innerhalb einer dieser Rippen angeordnet.
Da das Messrohr im Bereich der Rippen das meiste Material hat, kann
an dieser Stelle durch eine entsprechend ausgeführte Ausnehmung eine gute Führung des
Temperatursensors erreicht werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass
sich der Temperatursensor in Betrieb des Durchflussmessgerätes, z.
B. durch eventuelle Vibrationen verschiebt, ist dadurch nur sehr
gering. Der Temperatursensor kann selbstverständlich auch zwischen zwei Rippen
angeordnet werden, wenn keine Verschiebungen des Temperatursensors
zu befürchten
sind.
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Ferner
bevorzugt sind die Messelektroden zweiteilig ausgeführt. Durch
diese Zweiteiligkeit ist es möglich,
für das
eine Teil der Messelektrode ein erstes Material und für das zweite
Messelektrodenteil, der mit dem ersten Teil verbunden ist, ein zweites Material
zu verwenden, wobei das Material durchflusskanalseitig eine gute
Kontaktierung mit dem Medium gewährleistet
und ferner korrosionsbeständig ist,
und wobei das außenseitige
Messelektrodenteil eine andere Eigenschaft, wie z. B. eine gute
Lötbarkeit,
aufweist. Ist das zweite Messelektrodenteil gut lötbar, so
kann ein Anlöten
der Messelektrode bereits bei einer geringen Temperatur durchgeführt werden und
das Messrohr wird beim Löten
nicht übermäßig erhitzt
oder gar beschädigt.
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Ferner
bevorzugt ist der Temperatursensor an dem zweiten Teil angelötet und/oder
festgeklebt. Dies erlaubt es, den Temperatursensor einfach in das Durchflussmessgerät zu integrieren.
Durch eine gute Lötbarkeit
des zweiten Messelektrodenteils ist eine zuverlässige Lötverbindung des Temperatursensors an
der Messelektrode möglich.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel,
weist die Messelektrode eine Ausnehmung auf, innerhalb welcher der
Temperatursensor angeordnet ist. Diese Ausnehmung ist hinsichtlich
ihrer Form und Abmessungen ebenfalls angepasst an den Temperatursensor.
Durch eine solche Ausnehmung ist eine exakte Positionierung des
Temperatursensors möglich.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Ausnehmung des Messelektrode als Bohrung in Längsrichtung
der Messelektrode ausgebildet. Dies ist insbesondere vorteilhaft,
da sich eine Bohrung einfach herstellen Isst und des Weiteren Temperatursensoren
zumeist einen runden Querschnitt aufweisen. Eine Integration eines
Temperatursensors in die Messelektrode ist durch diese Art der Ausführung der
Ausnehmung der Messelektrode auf einfache Weise möglich.
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Vorzugsweise
ist zwischen dem Temperatursensor und der Ausnehmung der Messelektrode
ein wärmeisolierendes
und/oder ein die Wärmeausdehnung
kompensierendes Material angeordnet. Die Verwendung eines solchen
Materials als Zwischenschicht ist vorteilhaft geboten, da aufgrund
der zu erwartenden unterschiedlichen Wärmeausdehnungen des Temperatursensors
und der Messelektrode im Betrieb des Durchflussmessgerätes Wärmespannungen
induziert werden könnten,
durch die eine Beschädigung
des Temperatursensors und/oder Messelektrode möglich wären. Eine solche Zwischenschicht
ist vorteilhaft in der Lage unterschiedliche Wärmeausdehnungen auszugleichen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung steht der in der Ausnehmung der
Messelektrode angeordnete Temperatursensor direkt mit einem im Durchflusskanal
fließenden
Medium in Kontakt. Durch diese Art der Anordnung des Temperatursensors
ist gewährleistet,
dass der Temperatursensor die Temperatur des Mediums direkt aufnimmt. Somit
kann, selbst wenn sich die Temperatur des Mediums sehr dynamisch ändert, diese
Temperaturänderung
zeitnah erfasst werden.
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Ferner
bevorzugt ragen die Messelektroden im Bereich des Messquerschnittes
in den Durchflusskanal und stehen mit einem im Durchflusskanal fließenden Medium
in Kontakt. Durch diese Art der Anordnung der Messelektroden ist
eine Reinigung derselben durch das durch den Messkanal fließende Medium
möglich.
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Des
Weiteren bevorzugt sind die Messelektroden galvanisch von einem
in dem Durchflusskanal fließenden
Medium getrennt. Dadurch wird verhindert, dass die Messelektroden
von dem Medium angegriffen werden und/oder korrodieren. Des Weiteren wird
vermieden, dass das Medium von dem Messelektrodenmaterial verschmutzt
wird.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung besteht das Messrohr aus
Kunststoff, Glas und/oder Keramik bzw. ist innen mit mindestens
einem dieser Materialien ausgekleidet. Da das Magnetfeld bei der Durchflussmessung
die Rohrwand des Messrohres durchdringen muss, darf das Messrohr
nicht ferromagnetisch sein. Dies gilt für obige Werkstoffe. Wäre das Messrohr
ferromagnetisch, so würde
das Messrohr das Magnetfeld umlenken. Insbesondere vorteilhaft ist
es, ein Kunststoffmaterial zu verwenden. Komplizierte Geometrien
können
verhältnismäßig einfach
in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
hergestellt werden.
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Vorzugsweise
weist das Messrohr PEEK (PEEK = Polyetheretherketon) auf oder ist
aus PEEK hergestellt. PEEK ist ein hochtemperaturbeständiger thermoplastischer
Kunststoff, der seine Schmelztemperatur bei etwa 335°C hat. Statt
der Verwendung von PEEK können
auch andere Ketone, wie z. B. PEK, PEEEK, PEEK EK oder PEEKK, verwendet werden.
Solche Polyetheretherketon Materialien sind gegen fast alle organischen
und anorganischen Medien beständig.
Ferner sind diese Materialien auch deshalb vorteilhaft, da sie bis
zu einer Temperatur von ca. 280°C
beständig
gegen Hydrolyse sind. Zusammenfassend kann also festgestellt werden,
dass PEEK gegenüber
anderen Kunststoffen eine ausgesprochen gute chemische und thermische
Beständigkeit
aufweist. Dadurch ist ein Einsatz eines mit einem solchen Material
ausgestatteten Messrohres auch bei aggressiven Durchflussmedien
mit einer hohen Temperatur möglich.
Weiter bevorzugt wird PEEK aufgrund seiner hohen Festigkeit und
Steifigkeit vorzugsweise verwendet. Andere bevorzugte Materialien
zum Herstellen des Messrohres sind PPS (= Polypheylensulfid) sowie
IXEF (= Polyarylamid). Beide Materialen weisen eine hohe Chemikalienbeständigkeit,
Temperaturbeständigkeit
und Festigkeit auf.
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Des
Weiteren bevorzugt ist der Temperatursensor ein NTC- oder ein PTC-
und insbesondere ein PT100 oder PT1000 Temperatursensor. Unter einem NTC-Temperatursensor
versteht man einen Heißleiter,
der einen negativen Temperaturkoeffizienten aufweist, d. h., dass
dessen Widerstand mit zunehmender Temperatur abnimmt. Entsprechend
umgekehrt versteht man unter einem PTC-Temperatursensor einen Kaltleiter, der
einen positiven Temperaturkoeffizienten besitzt. Insbesondere werden
für eine
zuverlässige
Temperaturmessung PT100 und PT1000 Temperatursensoren verwendet.
Diese Sensoren basieren auf einer Platinlegierung. Die Bezeichnung 100
bzw. 1000 bezeichnet den Referenzwiderstand von 100 bzw. von 1000
Ohm bei einer Temperatur von 0°C.
Der Widerstand dieser Sensoren steigt mit zunehmender Temperatur
in etwa linear an. Entsprechend kann sehr einfach und zuverlässig über eine Widerstandsänderung
des Sensors, die z. B. über eine
Strom- oder Spannungsänderung
ermittelt wird, auf die Temperatur des Temperatursensors geschlossen
werden. Verwendet werden können
solche Temperatursensoren in einem Bereich von –200°C bis 850°C.
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Vorteilhaft
ist der Temperatursensor vollständig
mit Glas ummantelt. Da es sich bei solchen Temperatursensoren um
hochsensible Bauteile handelt, sollten mechanische Beeinflussungen
verhindert werden, da diese das Messergebnis verfälschen oder
den Sensor gar beschädigen
könnten.
Durch die Umhüllung
mit einem Glasmaterial und/oder einer Keramikmasse wird somit verhindert,
dass mechanische Spannungen in den Sensor eingebracht werden. Ferner
kann durch eine solche Umhüllung
die chemische Beständigkeit
des Sensors erhöht
werden. Darüber
hinaus ist es selbstverständlich
möglich,
den Sensor auch nur teilweise, zum Beispiel auf der dem Durchflusskanal
zugewandten Seite, zu ummanteln.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Durchflussmessgerät eine Auswerteeinrichtung
auf. Da die Auswerteeinrichtung somit Bestandteil des Durchflussmessgerätes ist,
werden die an den Messelektroden abgegriffenen Spannungswerte sowie
des Weiteren die Temperaturwerte des Temperatursensors in unmittelbarer
Nähe zu
der Messstelle ausgewertet. Eine zusätzliche externe Einrichtung
zur Auswertung dieser Messwerte ist hier nicht mehr notwendig. Dadurch
ist es möglich,
einen ausgesprochen kompakten Aufbau des Durchflussmessgerätes zu erreichen.
Eine Verfälschung
der Messwerte, die aufgrund einer Verbindungsleitung zwischen dem
Temperatursensor und/oder den Messelektroden und der davon getrennten
externen Auswerteeinrichtung auftreten könnte, wird somit vorteilhaft
umgangen.
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Die
Auswerteelektronik der Auswerteeinrichtung ist gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung zumindest teilweise auf einer Leiterplatte
angeordnet. Eine solche Leiterplatte wird häufig dazu verwendet, verschiedene
elektronische Bauteile und deren Verbindungsleitungen miteinander
zu verknüpfen,
damit diese zusammen in einem Gehäuse eines elektronischen Gerätes montiert
werden können.
Durch die elektronischen Bauteile können elektrische und elektronische
Funktionen, welche für
den Betrieb des Durchflussmessgerätes erforderlich sind, ausgeführt werden.
Solche Funktionen betreffen die Messung und Auswertung der Messergebnisse
und eine daraus ggf. abgeleitete Steuerung. Diese elektronischen Bauteile
sind typischerweise auf einer einzelnen kompakten Platine angeordnet
und können
so in einem Stück
in dem Gehäuse
des Durchflussmessgerätes
montiert sein.
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Ferner
bevorzugt ist, dass die Leiterplatte teilweise oder vollständig flexibel
ausgebildet ist. Eine teilweise flexible Leiterplatte wird häufig als
Semiflex- oder als Starrflex-Leiterplatte
bezeichnet. Eine vollständige
Flexibilität
kann z. B. erreicht werden, wenn sich die gesamte Auswerteelektronik
der Auswerteeinrichtung auf einem Leiterfilm befindet. Bei einer
teilweisen Faltbarkeit der Ausführung
der Leiterplatte ist die Auswerteeinrichtung nur in Teilbereichen
faltbar. Diese Faltbarkeit kann genutzt werden, um die Auswerteelektronik
auf einem begrenzten Raum innerhalb des Gehäuses anzuordnen. Da für die Auswerteelektronik
somit nur ein geringer Platzbedarf benötigt wird, kann das Durchflussmessgerät sehr kompakt
ausgeführt
sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung, weist die Leiterplatte
mindestens ein und zumindest zwei unflexibel ausgebildete Leiterplattensegmente
auf, die durch einen flexiblen Leiterfilmabschnitt miteinander verbunden
sind. Durch diesen Aufbau der Leiterplatte können elektronische Bauteile
auf mehreren starren, unflexiblen Leiterplatten und Segmenten angeordnet
sein, wobei die Leiterplatte mittels der flexiblen Leiterfilmabschnitte
faltbar ist. Diese Faltbarkeit wird dazu genutzt, die Auswerteeinrichtung
an dem Messrohr des Durchflussmessgerätes dergestalt anzuordnen,
dass die Leiterplatte in radialer Richtung das Messrohr zumindest
teilweise umschließt.
Durch diese Art der Anordnung ist ein sehr kompakter Gesamtaufbau
des Durchflussmessgerätes
möglich.
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Zusätzlich bevorzugt
ist, dass das Durchflussmessgerät
einen weiteren Temperatursensor aufweist, der örtlich von dem Messrohr getrennt
angeordnet ist. Dadurch ist es möglich,
dass die Temperatur des durch das Rohrsystem fließenden Mediums ebenfalls
an einer örtlich
von dem Messrohr getrennten Stelle aufgenommen werden kann. Ist
der Temperatursensor des Durchflussmessgerätes und/oder der weitere Temperatursensor
und/oder die Messelektroden mit der Auswerteeinrichtung elektrisch
verbunden, so können
die von diesen Elementen ermittelten Messwerte direkt in der Auswerteeinrichtung ausgewertet
werden. So ist es bezüglich
des Temperatursensors innerhalb des Messrohres sowie des Weiteren über dem
von diesem örtlich
getrennten Temperatursensors möglich,
eine eventuell auftretende Temperaturdifferenz zwischen diesen zu
ermitteln. Die ermittelten Temperaturen beider Sensoren können für weitere
Auswertungszwecke verwendet werden. Selbstverständlich müssen die Temperatursensoren
und/oder die Messelektroden nicht zwangsläufig elektrisch mit der Auswerteeinrichtung verbunden
sein, sondern eine Verbindung über
Funk und/oder eine optische, induktive und/oder kapazitive Verbindung
ist ebenfalls möglich.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist zumindest eine der Leiterplattensegmente
eine von der Auswerteeinrichtung elektrisch kontaktierte Bohrung
auf, an welcher die Messelektrode angelötet ist. Dadurch wird vorteilhaft
vermieden, dass zwischen der Auswerteeinrichtung sowie der Messelektrode
eine zusätzliche
Verbindungsleitung notwendig ist. Eventuelle Fehlereinflüsse aufgrund
der Verwendung einer solchen Verbindungsleitung werden folglich
vermieden.
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Darüber hinaus
bevorzugt ist, dass der Temperatursensor an der Lötstelle
zwischen der Messelektrode und der Bohrung der Auswerteeinrichtung angelötet ist.
Durch diese Art der Anordnung des Temperatursensors, lässt sich
dieser auch nachträglich
in ein Durchflussmessgerät
integrieren. Ferner sind an der Messelektrode keine besonderen Ausnehmungen,
Ausprägungen
oder dergleichen zur Aufnahme des Temperatursensors notwendig. Da
die Messelektroden zudem aus metallischen Werkstoffen hergestellt
werden, die üblicherweise
eine hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweisen, wird die im Medium herrschende Temperatur mit nur einem
geringen zeitlichen Versatz an den Temperatursensor geleitet.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung wertet die Auswerteeinrichtung
eine Information über
die Durchflussmenge, die Durchflussgeschwindigkeit des Mediums,
die Dauer des Durchflusses, die Temperatur des Mediums im Bereich
der Durchflussmessstelle, die Geometrie des Durchflusskanals und/oder
die Temperatur des Mediums außerhalb
der Durchflussmessstelle aus. Durch diese Informationen kann das
Durchflussmessgerät
auch als Wärmemengenzähler verwendet
werden. So ist dem Durchflussmessgerät der Querschnitt des Durchflusskanals
im Bereich der Messstelle bekannt und mit dieser Information, der
Dichte des Mediums und der Durchflussgeschwindigkeit des Mediums
kann die Durchflussmenge berechnet werden. Unter Zuhilfenahme der
Temperatur des Mediums im Bereich der Durchflussmessstelle und der
Temperatur des Mediums außerhalb
der Durchflussmessstelle, welche durch den weiteren Temperatursensor
aufgenommen wird, ist es darüber
hinaus möglich,
die Gesamtmenge des Wärmeflusses über einen
gewissen Zeitabschnitt zu ermitteln. Wenn das Durchflussmessgerät z. B.
in einem Heizungssystem eingesetzt wird, ist es möglich, über diesen
Wärmefluss,
die innerhalb eines definierten Zeitraumes verbrauchte Energie zu
bestimmen. Dieser Energieverbrauch kann z. B. von einem energieliefernden
Unternehmen zu Abrechnungszwecken genutzt werden.
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Ferner
bevorzugt wird ein Verfahren zum Herstellen eines magnetisch induktiven
Durchflussmessgerätes
vorgeschlagen. Dabei wird eine Spritzgussform bereitgestellt, die
eine Kavität
aufweist, welche als ein Negativ zu einem Messrohr eines Durchflussmessgerätes ausgebildet
ist. Anschließend
wird ein Temperatursensor in die Spritzgussform eingelegt und die
Kunststoffschmelze in die Kavität
eingespritzt, wobei der Temperatursensor von der Kunststoffschmelze
vollständig
umflossen wird.
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Gemäß einem
zweiten bevorzugten Verfahren zum Herstellen eines magnetisch induktiven Durchflussmessgerätes wird
in einem ersten Schritt ebenfalls eine Spritzgussform bereitgestellt,
die eine Kavität
aufweist, welche als ein Negativ zu dem Messrohr des Durchflussmessgerätes ausgebildet ist.
Anschließend
wird die zumindest eine Messelektrode in die Spritzgussform eingelegt
und die Kunststoffschmelze in die Kavität eingespritzt, wobei die Messelektrode
von der Kunststoffschmelze umflossen wird. Anschließend wird
der Temperatursensor an der Messelektrode angebracht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung weist die Messelektrode eine Ausnehmung
auf, in die eine zumindest teilweise flexible Auskleidung eingebracht
wird. Anschließend
wird der Temperatursensor bevorzugt in diese Auskleidung eingepresst. Durch
diese Auskleidung wird verhindert, dass der Temperatursensor bei
dessen Montage beschädigt wird.
Eine solche zumindest teilweise flexible Auskleidung ist ebenfalls
in der Lage, eventuelle sich unterscheidende Wärmeausdehnungen des Temperatursensors
und der Messelektrode im Betrieb des Durchflussmessgerätes auszugleichen.
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Darüber hinaus
bevorzugt wird der Temperatursensor mit der Messelektrode verklebt.
Dadurch wird verhindert, dass sich der Temperatursensor während des
Betriebes des Durchflussmessgerätes verschiebt.
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Bei
beiden Verfahren wird insbesondere bevorzugt der Temperatursensor
elektrisch mit der Auswerteeinrichtung verbunden und insbesondere
an dieser angelötet.
Ferner bevorzugt ist der Temperatursensor an der gleichen Lötstelle
wie die Messelektrode an der Auswerteeinrichtung angelötet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert.
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Von
den Figuren zeigen:
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1 ein
Durchflussmessgerät
gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2a–2d verschiedene
Varianten der Anordnung des Temperatursensors gemäß dem ersten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus 1;
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3 ein
erfindungsgemäßes Durchflussmessgerät gemäß einem
zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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4a, 4b beispielhaft
ein Messrohr und die Auswerteeinrichtung;
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5a–5e verschiedene
Varianten der Anordnung des Temperatursensors gemäß dem zweiten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus 3;
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6 das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen des Durchflussmessgerätes gemäß dem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus den 1 und 2a–2d;
und
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7 das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen des erfindungsgemäßen Durchflussmessgerätes gemäß dem zweiten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus den 3 und 5a–5e.
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In
den Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche
oder funktionsgleiche Elemente und Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges
angegeben ist.
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1 illustriert
einen schematischen Querschnitt eines ersten, sehr allgemeinen Ausführungsbeispieles
des erfindungsgemäßen Durchflussmessgerätes. Wesentliche
Bestandteile des erfindungsgemäßen Durchflussmessgerätes gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
sind das Messrohr 2 sowie der Temperatursensor 4.
Das Messrohr 2 hat einen inneren Durchflusskanal 3,
durch den das zu messende Medium strömt. Um diesen Durchfluss zu
ermöglichen, weist
das Messrohr 2 ferner eine Einlassöffnung 6a sowie eine
Auslassöffnung 6b auf.
Innerhalb der Wand des Messrohres 2 ist ein Temperatursensor 4 angeordnet.
Dieser Temperatursensor 4 ist derart in die Wand des Messrohres 2 integriert,
dass dieser nur durch eine minimale Restwand 12 mit kleinstmöglicher
Wandstärke
von einem in dem Durchflusskanal 3 fließenden Medium getrennt ist.
Anschließbar ist
der Temperatursensor 4 über
eine Verbindungsleitung 5 z. B. mit einer nicht dargestellten
Einrichtung zur Auswertung der Sensorsignale. Der oben beschriebene
Aufbau ist in einem Gehäuse 7 angeordnet.
Dieses Gehäuse 7 schützt den
Messaufbau vor Beschädigungen
durch Umwelteinflüsse.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
liegen die Längsachsen
des Messrohres 2 und des Gehäuses 7 auf einer gemeinsamen
Längsachse 8.
Dies ist jedoch kein die Erfindung beschränkendes Merkmal, sondern diese Achsen
können
durchaus einen gewissen Versatz aufweisen.
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Die 2a–2d zeigen
das erfindungsgemäße Durchflussmessgerät gemäß dem ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
aus 1 in detaillierten Darstellungen mit verschiedenen
Ausgestaltungen. In 2a ist eine Seitenansicht des Messrohres
dargestellt. Dieses Messrohr 2 ist in der Schnittebene
A-A geschnitten. Dieser Schnitt ist in 2b dargestellt
und in diesem Schnitt ist der Temperatursensor 4 deutlich
sichtbar. 2c zeigt die Anordnung des Temperatursensors 4 innerhalb
des Messrohres 2 gemäß einer
ersten Variante in einer Detailansicht X1. 2d zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt
X2 mit der Anordnung des Temperatursensors 4 in dem Messrohr 2 gemäß einer
zweiten Variante.
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Wie
aus 2a ersichtlich, weist das Messrohr 2 eine
Einlassöffnung 6a sowie
eine Auslassöffnung 6b auf,
durch die das Medium in das Messrohr 2 eintritt bzw. aus
diesem austritt. Die Schnittebene A-A, in der auch der Temperatursensor 4 liegt,
hat einen Abstand x zu der Mitte des Messrohres 2. Es ist offensichtlich,
dass dieser Abstand x variabel ist und sich nicht, wie in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
angedeutet, relativ weit von der Mitte des Messrohres 2 entfernt
befinden muss. So kann es durchaus sinnvoll sein, die Schnittebene
A-A und somit auch den Temperatursensor 4 relativ nah zur
Mitte des Messrohres auszurichten, da an dieser Stelle die Durchflussmessung
eines durch den Durchflusskanal 3 des Messrohres 2 fließenden Mediums
stattfindet. Durch diese Art der Anordnung ist das Ermitteln zuverlässiger Korrekturfaktoren
für die
Durchflussmessung gewährleistet.
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2b zeigt
den Querschnitt entlang der Querschnittsebene A-A. Ersichtlich ist
aus dieser Ansicht, dass sich an dem Außenmantel des Messrohres 2 Rippen 16 befinden.
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Die
Verwendung von Rippen ist insbesondere sinnvoll, wenn das Messrohr 2 im
Spritzgußverfahren
aus einem Kunststoff hergestellt ist. Materialanhäufungen
und der daraus resultierende Gussfehler des Materialeinfalls wird
vermieden und dennoch eine hohe Festigkeit und Steifigkeit des Messrohres 2 vorteilhaft
erreicht. Innerhalb des Messrohres 2 befindet sich ein
Durchflusskanal 3, durch den das zu messende Medium fließt. In der
Wand des Messrohres 2 ist ein Temperatursensor 4 angeordnet.
Ein detaillierter Ausschnitt X des Bereiches in dem der Temperatursensor 4 in
der Wand des Messrohres 2 angeordnet ist, kann den 2c und 2d entnommen werden.
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2c zeigt
die Anordnung eines Temperatursensors 4 in einem Messrohr 2 gemäß einer
ersten Variante. Die Wand des Messrohres 2 weist zur Aufnahme
des Temperatursensors 4 eine Ausnehmung 10 auf.
Diese Ausnehmung 10 des Messrohres 2 ist derart
ausgeführt,
dass an ihrem durchflusskanalseitigen Boden eine Restwand 12 verbleibt,
welche die Ausnehmung 10 von dem Durchflusskanal 3 trennt. Diese
Restwand 12 hat eine Restwanddicke h, die bevorzugt im
Bereich von 0,1 bis 0,5 mm und bevorzugt bei 0,2 mm liegt. In der
dargestellten Variante ist die Ausnehmung 10 des Messrohres 2 im
Bereich einer Rippe 16 angeordnet. Durch diese Art der
Ausführung,
wird eine gute Führung
des Temperatursensors 4 erreicht. Diese Ausnehmung 10 des
Messrohres 2 muss jedoch nicht zwangsläufig im Bereich einer Rippe 16 sein,
sondern kann sich ebenfalls an einer anderen Stelle des Messrohres 2,
zum Beispiel zwischen den Rippen, befinden.
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Die 2d illustriert
eine weitere bevorzugte Anordnungsvariante des Temperatursensors 4 in
der Wand des Messrohres 2. Das Messrohr weist ebenfalls
eine Ausnehmung 10 zur Aufnahme des Temperatursensors 4 auf.
Im Gegensatz zu der bereits beschriebenen Ausnehmung des Messrohres 2 der
ersten Variante ist diese in dieser Ausführung jedoch nicht über eine
Restwandung von dem Durchflusskanal getrennt. Der Temperatursensor 4 ragt
in den Durchflusskanal 3 hinein. Dennoch steht der Temperatursensor 4 nicht
direkt mit einem durch den Durchflusskanal 3 fließenden Medium
in Kontakt, sondern ist mit einer Beschichtung 14 versehen,
die den Temperatursensor 4 von dem Medium trennt. Vorteilhaft wird
die Beschichtung 14, wie in 2d schematisch illustriert
ist, abgerundet derart ausgebildet, dass die Strömungscharakteristik des durchfließenden Mediums
nicht oder lediglich unwesentlich beeinflusst wird. Insbesondere,
wenn der Durchflusskanal 3 von einem aggressiven Medium
durchflossen wird, ist durch eine solche Beschichtung 14 ein
Schutz des Temperatursensors 4 möglich. Bevorzugt weist diese Beschichtung 14 eine
hohe Chemikalienbeständigkeit
auf und hat zudem eine gute Wärmeleitfähigkeit. Dadurch
wird die Temperatur des Mediums schnell an den Temperatursensor weitergeleitet
und die Temperatur kann trotz der Trennung von Temperatursensor
und Medium mit einer hohen zeitlichen Auflösung aufgenommen werden.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines zweiten, sehr allgemeinen
Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Durchflussmessgerätes. Das
Durchflussmessgerät
ist mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Wesentliche Bestandteile
dieses Durchflussmessgerätes
sind das Messrohr 2 sowie ferner die Messelektroden 20 und zumindest
ein Temperatursensor 4. Das Messrohr 2 hat einen
Durchflusskanal 3 für
einen Durchfluss eines zu messenden Mediums. Um einen Einlass und einen
Auslass des Mediums zu ermöglichen,
ist eine Einlassöffnung 6a und
eine Auslassöffnung 6b vorgesehen.
Innerhalb der Wandung des Messrohres sind zwei Messelektroden 20 angeordnet.
Durchfließt nun
ein Medium den Durchflusskanal, so kann an diesen beiden Messelektroden
ein zu der Durchflussmenge proportionales Spannungssignal abgegriffen werden.
Zudem ist innerhalb der Messelektrode 20 ein Temperatursensor 4 angeordnet.
Vorteilhaft befindet sich bei dem vorliegenden zweiten Ausführungsbeispiel,
der Temperatursensor 4 direkt im Bereich der Messstelle
im Durchflusskanal 3, in dem auch der von der Durchflussmenge
abhängige
Spannungswert abgegriffen wird. Dadurch können eventuelle Korrekturfaktoren
für die
Durchflussmessung, abhängig
von der Temperatur des Mediums, zuverlässig ermittelt werden.
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Die 4a und 4b zeigen
das Messrohr 2 sowie die Auswerteeinrichtung 28 in
einem demontierten und in einem montierten Zustand, wobei diese Art
der Ausführung
des Messrohres 2 und der Auswerteelektronik 28 sowohl
für das
erste Ausführungsbeispiel
aus den 1 und 2 sowie
dem zweiten Ausführungsbeispiel
aus den 3 Gültigkeit besitzt. Die Auswerteeinrichtung 28 ist
auf einer Leiterplatte angeordnet, die sowohl starre Leiterplattensegmente 30 als
auch flexible Abschnitte 34 aufweist. Der Übersichtlichkeit
halber sind die einzelnen elektronischen Elemente, die auf den starren
Leiterplattensegmenten 30 sowie den flexiblen Abschnitten 34 angeordnet
sind, nicht dargestellt. An den flexiblen Abschnitten 34,
die z. B. als Leiterfilm ausgebildet sein können, sind die starren Leiterplattensegmente 30 zumindest
teilweise zueinander faltbar. Dies ermöglicht es, die starren Leiterplattensegmente 30 und
die flexiblen Abschnitte 34 und somit die Auswerteeinrichtung 28 dergestalt
um das Messrohr 2 zu falten, dass diese das Messrohr 2 zumindest
teilweise umschließen.
Das von der Auswerteeinrichtung 28 umschlossene Messrohr 2 ist
in 5b dargestellt. Eine solche Anordnung ist als
ausgesprochen kompakt und platzsparend anzusehen. Ein besonderer Vorteil
besteht auch darin, dass es durch ein solches Falten möglich ist,
zwischen den Messelektroden 20 des Messrohres 2 und
der Auswerteeinrichtung 28 eine elektrische Kontaktierung herzustellen.
Dazu werden die Messelektroden 20 bei der Montage der Auswerteeinrichtung 28 in
die Bohrung 32 in den starren Leiterplattensegmenten 30 eingeführt, die
z. B. eine elektrisch leitfähige
Oberfläche
besitzen und die ferner mit der Auswerteeinrichtung elektrisch verbunden
sind. Eine elektrische Kontaktierung durch eine zusätzliche
Verbindungsleitung ist somit nicht notwendig.
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5a–5e illustrieren
das erfindungsgemäße Durchflussmessgerät 1 gemäß dem zweiten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
aus 3. In den 5c, 5d und 5e sind
unterschiedliche Varianten der Anordnung des Temperatursensors 4 in
einer Detailansicht dargestellt.
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5a zeigt
das Messrohr 2 sowie die daran befestigte Auswerteeinrichtung 28 im
montierten Zustand in einer Seitenansicht. Diese Anordnung besitzt
den bezüglich
der 4b erläuterten
Aufbau. Mittig durch das Durchflussmessgerät 1 ist eine Schnittebene
B-B gelegt. Dieser Schnitt ist in der 5b dargestellt.
Ersichtlich ist aus dieser Ansicht zusätzlich zu dem Messrohr 2 die
Lage der Messelektroden 20, in denen zumindest ein Temperatursensor 4 angeordnet
ist. Zur besseren Verdeutlichung der möglichen Anordnungsarten des
Temperatursensors 4 innerhalb bzw. an den Messelektroden 20 ist der
relevante Bereich in der Detailansicht Y vergrößert dargestellt.
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Die 5c–5e illustrieren
diese Detailansicht Y mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der
Anordnung des Temperatursensors 4 innerhalb bzw. an der
Messelektrode 20. Die Messelektrode 20 besteht
aus einem ersten Messelektrodenteil 24, das im Bereich
des Durchflusskanals 3 angeordnet ist, und des Weiteren
aus einem zweiten Messelektrodenteil 22, das mit dem ersten
Messelektrodenteil 24 verbunden, jedoch auf der Durchflusskanal 3 abgewandten
Seite der Messelektrode angeordnet ist. Durch diese Zweiteiligkeit
ist es möglich,
die Messelektrode 20 mit Eigenschaften auszustatten, die
eine einteilige Messelektrode 20 nicht besitzen könnte. So kann
z. B. durchflusskanalseitig das erste Messelektrodenteil 24 aus
einem korrosionsfesten Edelstahl bestehen, wohingegen das zweite
Messelektrodenteil 22 ein gut lötbares Material aufweist und
somit eine einfache Kontaktierung an der Auswerteeinrichtung 28 ermöglicht.
Bei den dargestellten Messelektroden 20 ist das zweite
Messelektrodenteil 22 auf das erste Messelektrodenteil 24 aufgeschraubt.
Dies ist jedoch nur eine mögliche
Art der Verbindung. Alternativ könnte
das zweite Messelektrodenteil 22 auch in das erste Messelektrodenteil 24 eingepresst
oder auf dieses aufgepresst sein. Es ist jedoch ersichtlich, dass
diese Zweiteiligkeit nicht zwingend notwendig ist, sondern dass
die Messelektrode ebenfalls einteilig oder mehrteilig ausgeführt sein
kann.
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In
der in der 5c dargestellten Variante der
Anordnung des Temperatursensors 4 ist dieser an dem zweiten
Messelektrodenteil 22 über
die Lötstelle 26 angelötet. Zweckmäßigerweise
wird über die
Lötstelle 26 ebenfalls
im gleichen Schritt das zweite Messelektrodenteil 22 mit
der Auswerteeinrichtung 28 verlötet. Das zweite Messelektrodenteil 22 ist
dazu in eine Bohrung 32 in dem starren Leiterplattensegment 30 der
Auswerteeinrichtung 28 eingeführt. Es ist jedoch ersichtlich,
dass der Temperatursensor 4 nicht gleichzeitig mit dem
ersten Messelektrodenteil 22 an dem starren Leiterplattensegment 28 angelötet werden
muss, sondern dass dieser auch nachträglich angelötet werden kann.
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In 5d ist
eine zweite Variante der Anordnung des Temperatursensors 4 dargestellt,
in welcher der Temperatursensor innerhalb der Messelektrode 20 angeordnet
ist. Die Messelektrode ist innerhalb des Materials des Messrohres 2 angeordnet.
Zudem steht die Messelektrode direkt mit dem Durchflusskanal 3 in
Kontakt. Zur Aufnahme des Temperatursensors 4 weist das
erste Messelektrodenteil 24 eine Ausnehmung 36 der
Messelektrode 20 auf, die durchgehend ausgeführt ist.
Somit ist der innerhalb der Ausnehmung 36 der Messelektrode 20 angeordnete
Temperatursensor 4, direkt mit einem in dem Durchflusskanal 3 fließenden Medium
in Kontakt. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da eine direkte Aufnahme
der Temperatur des Mediums durch den Temperatursensor 4 möglich ist.
Dynamische Änderungen
der Temperatur des Mediums können
somit mit einer hohen zeitlichen Auflösung aufgenommen werden. Kontaktiert
ist das zweite Messelektrodenteil 22 der Messelektrode 20 mit
der Auswerteeinrichtung 28 über einer Bohrung 32 in
dem starren Leiterplattensegment 30. Diese Kontaktierung
kann z. B. über eine
Lötstelle
erfolgen.
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In 5e ist
eine weitere Möglichkeit
der Anordnung des Temperatursensors 4 in der Messelektrode
dargestellt. In dieser Variante weist das erste Messelektrodenteil 24 ebenfalls
eine Ausnehmung 36 der Messelektrode 20 auf. Diese
ist jedoch nicht durchgehend, sondern es verbleibt ein Steg 23,
der die Ausnehmung 36 der Messelektrode 20 von
dem Durchflusskanal 3 trennt. In dieser Ausnehmung 36 der
Messelektrode 20 ist der Temperatursensor 4 angeordnet.
Durch den Steg 23 ist der Temperatursensor 4 von
einem in dem Durchflusskanal 3 fließenden Medium getrennt. Eine
solche Anordnung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn befürchtet wird,
dass der Temperatursensor 4 aufgrund eines aggressiven Mediums
beschädigt
werden könnte.
Kontaktiert werden kann die Messelektrode 20 mit der Auswerteeinrichtung 28 ebenfalls über eine
Bohrung 32 in der Auswerteeinrichtung 28.
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6 zeigt
ein Verfahren zum Herstellen eines magnetisch induktiven Durchflussmessgerätes, wobei
dieses Herstellverfahren für
das in den 1 und 2 dargestellte
Ausführungsbeispiel
angewandt werden kann. In einem ersten Schritt S1 wird eine Spritzgussform
bereitgestellt, die eine Kavität
aufweist, welche als ein negativ zu dem Messrohr des Durchflussmessgerätes ausgebildet
ist. Im zweiten Schritt S2 wird der Temperatursensor 4 in
die Spritzgussform eingelegt. Anschließend, im Schritt S3, werden
die Messelektroden 20 in die Spritzgussform eingelegt.
Dann erfolgt im Schritt S4 das Einspritzen der Kunststoffschmelze,
wobei insbesondere die Temperatursensoren und die Messelektroden
von der Kunststoffschmelze vollständig umflossen werden. In Schritt
S11 wird der Temperatursensor und/oder die Messelektrode elektrisch
mit der Auswerteeinrichtung verbunden.
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7 stellt
ein Verfahren zur Herstellung des Durchflussmessgerätes gemäß dem zweiten,
in den 3 und 5 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
dar. In einem ersten Verfahrensschritt S5 wird ebenfalls eine Spritzgussform
bereitgestellt, die eine Kavität aufweist,
welche als ein Negativ zu dem Messrohr des Durchflussmessgerätes ausgebildet
ist. Anschließend
werden in dem Schritt S6 die Messelektroden 20 in die Spritzgussform
eingelegt. Im Schritt S7 wird die Kunststoffschmelze 40 in
die Kavität
eingespritzt, wobei die Messelektroden 20 von der Kunststoffschmelze 40 umflossen
werden. Anschließend
wird im Schritt S8 zumindest ein Temperatursensor 4 an
der Messelektrode 20 angebracht. Zusätzlich kann im Verfahrensschritt
S9 der Temperatursensor 4 an der Messelektrode angelötet und/oder festgeklebt
werden. Im abschließenden
Schritt S10 wird der Temperatursensor und/oder die Messelektrode
mit der Auswerteeinrichtung verbunden. Dies ist der bevorzugte Verfahrensablauf,
jedoch ist es ebenfalls möglich,
die Verfahrensschritte S8 und S6 zu vertauschen, d. h. der Temperatursensor
wird zunächst
an der Messelektrode angebracht, bevor die Messelektrode in die
Spritzgussform eingelegt wird.
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Die
vorliegende Erfindung wurde anhand von Ausführungsbeispielen vorstehend
beschrieben, sie ist darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art
und Weise modifizierbar.
-
- 1
- Durchflussmessgerät
- 2
- Messrohr
- 3
- Durchflusskanal
- 4
- Temperatursensor
- 5
- Verbindungsleitung
Temperatursensor
- 6
- Öffnung
- 6a
- Einlassöffnung
- 6b
- Auslassöffnung
- 7
- Gehäuse
- 8
- Längsachse
des Durchflussmessgerätes
- 10
- Ausnehmung
des Messrohres
- 12
- Restwand
- 14
- Beschichtung
auf der Messelektrode
- 16
- Rippe
- 20
- Messelektrode
- 22
- zweites
Messelektrodenteil
- 23
- Steg
- 24
- erstes
Messelektrodenteil
- 26
- Lötstelle
- 28
- Auswerteeinrichtung
- 30
- starres
Leiterplattensegment
- 32
- Bohrung
- 34
- Flexibler
Abschnitte
- 36
- Ausnehmung
der Messelektrode
- 40
- Kunststoffschmelze
- h
- Restwanddicke
- S1
- Bereitstellen
einer Spritzgussform (Verfahren 1)
- S2
- Einlegen
des Temperatursensors
- S3
- Einlegen
der Messelektroden
- S4
- Einspritzen
der Kunststoffschmelze
- S5
- Bereitstellen
einer Spritzgussform (Verfahren 2)
- S6
- Einlegen
der Messelektrode
- S7
- Einspritzen
der Kunststoffschmelze
- S8
- Anbringen
der Messelektrode
- S9
- Verkleben
und/oder Anlöten
des Temperatursensors an der Messelektrode
- S10
- Verbinden
der Messelektrode und/oder der des Temperatursensors mit der Auswerteeinrichtung
(in einem oder in zweit Schritten)
- S11
- Verbinden
der Messelektrode und/oder der des Temperatursensors mit der Auswerteeinrichtung
(in einem oder in zweit Schritten)