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DE102007005501B4 - Verfahren zum Reinigen eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, insbesondere unter Bestimmung eines Reinigungsgrads, und Nahrungsmittelbehandlungsgerät hierfür - Google Patents

Verfahren zum Reinigen eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, insbesondere unter Bestimmung eines Reinigungsgrads, und Nahrungsmittelbehandlungsgerät hierfür Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Reinigen eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, umfassend ein zumindest teilweises Entfernen von Schmutz, Kalk und/oder Korrosion von zumindest einer Oberfläche zumindest eines Innenraums des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes und/oder aus besagtem Innenraum heraus, in Abhängigkeit von einem bestimmten Reinigungsgrad, ermittelt über einen Verschmutzungsgrad, Verkalkungsgrad und/oder Korrosionsgrad, wobei von einem ersten Zeitpunkt t1, an dem ein erstes Reinigungsverfahren des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes abgeschlossen wird, bis zu einem zweiten Zeitpunkt t2 des Betriebs des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes der Reinigungsgrad desselben über zumindest eine für den Betrieb charakteristische erste Größe bestimmt wird, und zum zweiten Zeitpunkt t2 zumindest eine für ein zweites Reinigungsverfahren charakteristische zweite Größe automatisch bestimmt wird, die erste Größe bestimmt wird durch ein Temperaturprofil, bei dem jedem Wert der Temperatur, ausgewählt aus der Temperatur in dem Innenraum und/oder der Heiztemperatur einer Heizeinrichtung des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, während der Zeitdauer zwischen dem ersten Zeitpunkt t1 und dem zweiten Zeitpunkt t2 eine bestimmte Anzahl von Reinigungspunkten zugewiesen wird, und...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Reinigen eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und ein Nahrungsmittelbehandlungsgerät zum Durchführen dieses Verfahrens.
  • Ein Reinigungsverfahren, umfassend ein zumindest teilweises Entfernen von Schmutz, Kalk und/oder Korrosion von zumindest einer Oberfläche zumindest eines Innenraums des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes und/oder aus besagtem Innenraum heraus, in Abhängigkeit von einem bestimmten Reinigungsgrad, ermittelt über einen Verschmutzungsgrad, Verkalkungsgrad und/oder Korrosionsgrad, ist im Prinzip in der WO 03/073 002 A1 offenbart, wobei dort eine Klappe, über die Reinigungs-, Klarspül- und/oder Entkalkertabs in einen Garraum einführbar sind, in Abhängigkeit von einem Verschmutzungsgrad des Garraums geöffnet und geschlossen wird. Der Verschmutzungsgrad wird zu diesem Zwecke über zumindest einen Trübungssensor zur Erfassung der Trübung einer Reinigungsflotte bestimmt.
  • In der DE 10 2004 001 220 B3 ist beschrieben, wie ein Wechsel von einem Verfahrensschritt zu einem anderen Verfahrensschritt eines Reinigungsverfahrens eines Gargerätes über einen erfassten Verschmutzungsgrad eines beim Reinigen zirkulierenden Fluides, eines Garraums, eines Ablöschkastens, eines Waschflottenreservoirs und/oder eines Filters- und/oder eines Abscheidesystems initiiert werden kann.
  • Im Stand der Technik ist es somit bekannt, eine Anpassung eines Reinigungsverfahrens an einen, zeitlich gesehen punktuell erkannten Verschmutzungsgrad durchzuführen. Dies führt noch nicht zu zufriedenstellenden Reinigungsverfahren, insbesondere wegen eines häufig unnötig großen Verbrauchs an Ressourcen, wie Wasser, Strom und der in einem Reinigungsfluid oder dergleichen genutzten Chemie.
  • Ein gattungsgemäßes Verfahren ist aus der DE 100 15 760 C2 bekannt, wobei sich dieses bekannte Verfahren dadurch auszeichnet, dass in situ Betriebsparameter eines Gargerätes für jeden auch noch so kurzen Betrieb desselben erfasst werden, um anhand dieser Betriebsparameter wenigstens einen ein Maß für den Verschmutzungsgrad darstellenden Gesamtwert zu bestimmen, der seinerseits eine Bestimmung dafür zulässt, ob ein Reinigungsverfahren durchzuführen ist oder nicht. Als Betriebsparameter werden dabei die Betriebszeit einer Heizeinrichtung, die Temperatur und die Art der verwendeten Heizeinrichtugn und/oder die Art des ausgewählten Betriebsprogrammes erfasst. Über diese Parameter lassen sich jedoch nur indirekt Aussagen über das während der Betriebszeit gegarte Gargut machen, von dem jedoch der Verschmutzungsgrad in erheblichem Maße abhängt.
  • Die DE 600 03 252 T2 offenbart ein System zur Bewertung eines Verschmutzungszustandes eines Backofenraumes, bei dem einer gemessenen Temperatur ein Verschmutzungsniveau zugeordnet wird und die Summe der Niveaus an Verschmutzungen berücksichtigt wird.
  • Auch die DE 40 17 628 C2 offenbart die Aufaddierung von Verschmutzungswerten, und zwar für einen Herd mit pyrolytischer Selbstreinigung. Die Verschmutzungswerte werden dabei über eine elektrische Leitfähigkeit, Ultraschall oder zeit- und benutzungsabhängige Größen bestimmt.
  • Ein optischer Sensor zum Erfassen eines Verschmutzungsgrades in einem Gargerät mit einer Vorrichtung zur Selbstreinigung ist in der DE 101 28 024 B4 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, das gattungsgemäße Verfahren derart weiterzuentwickeln, dass die Nachteile des Stands der Technik überwunden werden. Insbesondere soll eine Abkehrung von separaten Reinigungsprogrammen, die punktuell an einen Reinigungsgrad angepasst werden, zu einem flexiblen, kostengünstigen und umweltschonenden Verfahren stattfinden, das saubere Innenräume in Nahrungsmittelbehandlungsgeräten sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind in den Ansprüchen 2 bis 13 beschrieben.
  • Mit der Erfindung wird auch ein Nahrungsmittelbehandlungsgerät, insbesondere Gargerät, mit zumindest einer Heizeinrichtung, zumindest einem Dampfgenerator und/oder Einspritzgerät zum Erzeugen von Dampf, zumindest einer Anzeigeeinrichtung, zumindest einer Eingabeeinrichtung, zumindest einer Speichereinrichtung, zumindest einer Recheneinrichtung und zumindest einer Sensiereinrichtung zum Durchführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesechlagen.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass der Innenraum einen Garraum, einen Kessel des Dampfgenerators und/oder einen Ablöschkasten umfaßt.
  • Die Erfindung kombiniert somit erstmals unterschiedliche Aspekte einer Reinigung derart miteinander, daß ein intelligentes Reinigungsverfahren für ein Nahrungsmittelbehandlungsgerät zur Verfügung gestellt wird, bei dem eine optimale Ausnutzung sämtlicher Ressourcen zur Einsparung von Kosten sowie Reduzierung einer Umweltbelastung stattfindet, bei gleichzeitiger Sicherstellung einer zufriedenstellenden Reinigungsleistung. Zum einen wird dabei zurückgegriffen auf die Erkenntnis, dass folgende erste Größen beispielsweise für den Verschmutzungsgrad eines Innenraums, also die Schwere der Reinigbarkeit desselben, ausschlaggebend sind:
    • 1. Schmutzmenge;
    • 2. Chemische Zusammensetzung der Schmutzmenge; und/der
    • 3. Temperatur, mit der der Schmutz auf eine zu reinigende Oberfläche des Innenraums eingebrannt wird, und Zeitdauer, über die diese Einbrennung geschieht, was insbesondere bei fetthaltigem Schmutz von Relevanz ist, da eine Polymerisation von Fetten ab ungefähr 250°C deutlich ansteigt und zu einem filmartigen Belag führt, der hartnäckig haftet und nur schwer abgelöst werden kann.
  • Erfindungsgemäß können nunmehr diese ersten Größen einzeln oder miteinander verknüpft ausgewertet werden, um ein sogenanntes ”Schmutzkonto” zu bestimmen, das während des Betriebs eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes kontinuierlich aktualisiert wird, nämlich durch eine Aufsummierung von sogenannten ”Schmutzpunkten”, die für den jeweiligen Verschmutzungsgrad charakteristisch sind.
  • Die ersten Größen lassen sich ihrerseits einfach über im Nahrungsmittelbehandlungsgerät bereits vorhandene Sensoren erfassen, nämlich beispielsweise wie folgt:
    • 1. Schmutzmenge – Betriebszeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Reinigungsverfahren; – Verhältnis der Anschaltzeit einer Heizeinrichtung und/oder eines Dampfgenerators zu besagter Betriebszeit, was beispielsweise auch eine Aussage über eine Beschickungsmenge eines Garraums ermöglicht; und/oder – Auswahl von Garverfahren, da zwischen stark verschmutzenden und schwach verschmutzenden Garverfahren zu unterscheiden ist.
    • 2. Chemische Zusammensetzung – Während der Betriebszeit durchgeführte Garprozesse.
    • 3. Temperatur und Zeitdauer – Temperaturprofile. Das ”Schmutzkonto” läßt sich durch Aufsummierung von ”Schmutzpunkten” über die Zeit ermitteln, wobei ein ”Schmutzpunkt” bestimmt wird aus der Temperatur beispielsweise im Garraum, genauer gesagt die Anzahl an ”Schmutzpunkten” als polynomische Funktion der Temperatur dargestellt werden kann. Jede Minute, während der die Heizeinrichtung eingeschaltet ist, kann zu diesem Zweck ein Temperaturwert erfaßt und einer bestimmten Anzahl an ”Schmutzpunkten” zugeordnet werden.
  • Erfindungswesentlich ist nun des weiteren, dass nach Ermittlung des ”Schmutzkontos” des Gargerätes ein Reinigungsverfahren zusammengestellt wird, und zwar durch Bestimmung folgender zweiter Größen aus dem Sinnerschen Kreis:
    • i) Zeit In Abhängigkeit vom ”Schmutzkonto” kann beispielsweise die Anzahl an Spülschritten, eine Einwirkzeit eines Reinigungsmittels und dergleichen vorgegeben werden.
    • ii) Temperatur Die Temperatur während eines Reinigungsverfahrens, also die Temperatur eines Reinigungsmittels, kann in Abhängigkeit von dem ”Schmutzkonto” vorgegeben werden.
    • iii) Mechanik Die Verteilung eines Reinigungsfluides innerhalb eines Garraums kann durch Erhöhung eines Fließdruckes, Änderung einer Drehzahl, Zuschaltung weiterer Verteilungswege und dergleichen in Abhängigkeit von dem ”Schmutzkonto” vorgegeben werden.
    • iv) Chemie Sowohl die chemische Zusammensetzung als auch die Menge an einem Reinigungsmittel, wie in Form einer unterschiedlichen Anzahl von Reinigungstabs, einem bestimmten Verhältnis zwischen Klarspüler und Reiniger, einer speziellen Zusammensetzung beispielsweise durch Zugabe von Enzymen bei proteinhaltigem Schmutz und dergleichen kann in Abhängigkeit von dem ”Schmutzkonto” vorgegeben werden.
  • Findet das in Abhängigkeit von dem ”Schmutzkonto” zusammengestellte Reinigungsverfahren statt, so kann danach das ”Schmutzkonto” des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes auf Null zurückgesetzt werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass ein Nutzer zwar besagtes Reinigungsverfahren vorgeschlagen bekommt, jedoch zweite Größen desselben ändert, was zur Folge haben kann, dass nach Ablauf eines solchen manuell geänderten Reinigungsverfahrens das ”Schmutzkonto” nicht auf Null zurückgesetzt wird. Es wird also auch während des Durchführens eines Reinigungsverfahrens überprüft, wie es um den Reinigungsgrad des Garraums gestellt ist.
  • Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass erfindungsgemäß eine Aufsummierung von ”Schmutzpunkten” zu einem ”Schmutzkonto” stattfindet, um bei Erreichen eines bestimmten Wertes für das ”Schmutzkonto” ein Reinigungsverfahren durchführen zu können, bei dem eine Optimierung sämtlicher Ressourcen, die bei einem Reinigungsverfahren verbraucht werden, stattfindet, bei gleichzeitiger Gewährleistung einer optimalen Reinigungsleistung. Dabei werden die Reinigungspunkte erfindungsgemäß gewichtet, mit zumindest einem Faktor, wobei der Faktor bestimmt wird aus einer Beschickung des Innenraums seit dem ersten Zeitpunkt t1, nämlich bestimmt durch die Art eines Gargutes in einem Garraum und/oder die Menge an besagtem Gargut in dem Garraum.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der anhand einer aus einer einzigen Figur bestehenden Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beispielhaft erläutert wird. Dabei zeigt die Figur ein einem erfindungsgemäßen Verfahren zugrundelegbares Temperaturprofil.
  • Wie der Figur zu entnehmen ist, wird erfindungsgemäß davon ausgegangen, dass sich ein Verschmutzungsgrad über ”Schmutzpunkte” darstellen lässt, die ihrerseits von der Temperatur innerhalb beispielsweise eines Garraumes eines nicht dargestellten Gargerätes abhängen. Da jedoch die Reinigbarkeit einer Oberfläche des Garraums nicht linear mit der Temperatur ansteigt, sondern vielmehr der Startpunkt für chemische Reaktionen während einer Verschmutzung bei ungefähr 250° liegt, wird von einem polynomischen Zusammenhang zwischen der Temperatur und den ”Schmutzpunkten” ausgegangen. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass eine Anschaltzeit einer Heizeinrichtung des Gargerätes von einer Minute bei einer bestimmten Temperatur einer bestimmten Anzahl von ”Schmutzpunkten” entspricht, z. B. werden einer Temperatur von 250° während eines Heizens von einer Minute 1,4 ”Schmutzpunkte” zugeordnet.
  • Nach Beendigung eines Reinigungsverfahrens, das dazu führt, dass die Anzahl an ”Schmutzpunkten” auf Null zurückgesetzt wird, findet eine regelmäßige Aufsummierung der ”Schmutzpunkte” über die Betriebszeit des Gargerätes statt, beispielsweise jede Minute. Um nun ein Reinigungsverfahren zusammenstellen zu können, werden diese aufsummierten ”Schmutzpunkte” noch mit einem weiteren Faktor gewichtet, um ein sogenanntes ”Schmutzkonto” genau zu bestimmen.
  • Dieser Faktor hängt von einer erfassten Beschickungsmenge des Garraums mit Gargut ab, wobei die Beschickungsmenge beispielsweise durch das Verhältnis der Anschaltzeit einer Heizeinrichtung des Gargerätes nach Beschickung mit dem Gargut und besagter Betriebszeit bestimmt werden kann.
  • Dieser Faktor bestimmt sich ferner insbesondere aus während besagter Betriebszeit durchgeführten Garverfahren, wobei beispielsweise der Faktor 0,5 für Dämpfprozesse, 0,75 für Prozesse bei mittlerer Temperatur, die erfahrungsgemäß wenig Schmutz verursachen, wie bei einem Backen, Finishing und dergleichen, und 1 für verschmutzende Prozesse, wie beispielsweise bei Kurzgebratenem und dergleichen, betragen kann.
  • Erreicht das so berechnete ”Schmutzkonto” einen Schwellenwert, von beispielsweise 200 Punkten, so gibt das Gargerät eine Reinigungsaufforderung heraus, insbesondere auf einer Anzeigeeinrichtung des Gargeräts. Ein Nutzer kann dann entscheiden, ob er das vom Gargerät berechnete Reinigungsverfahren durchführen möchte, dieses Verfahren ändern möchte oder aber eine Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchte.
  • Entscheidet sich der Nutzer für die Durchführung des berechneten Reinigungsverfahrens, so wird nach Beendigung desselben das ”Schmutzkonto” auf Null zurückgesetzt.
  • Ändert der Nutzer das berechnete Reinigungsprogramm, so findet zwar eine Reduzierung des ”Schmutzkontos” statt, die jedoch, je nach Veränderung, nicht auf Null sein muss. Beispielsweise kann es nur zu einer Reduzierung um 75 Punkte kommen.
  • Entscheidet sich der Nutzer dafür, zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Reinigung durchzuführen, so wird ihm zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine für diesen späteren Zeitpunkt optimierte Reinigung vorgeschlagen. Zu diesem späteren Zeitpunkt hat er dann beispielsweise nur noch die Möglichkeit, das berechnete Reinigungsverfahren zu starten oder zu ändern.
  • Ein erfindungsgemäß berechnetes Reinigungsverfahren stellt eine Optimierung einerseits hinsichtlich der notwendigen Ressourcen, wie Wasser, Strom und Chemie, und andererseits der benötigten Reinigungsleistung dar, indem vorzugsweise sämtliche Parameter des Sinnerschen Kreises vorbestimmt werden.
  • Anstelle der Erfassung einer reinen Verschmutzung eines Gargerätes kann auch die Erfassung einer Verkalkung, beispielsweise innerhalb des Kessels eines Dampfgenerators, oder einer Korrosion stattfinden, was zur Bestimmung von ”Verkalkungspunkten” bzw. ”Korrosionspunkten” führt. Bei der Erfassung von ”Korrosionspunkten” ist es beispielsweise wichtig, mit welchem Salzgehalt Garverfahren durchgeführt werden, und bei dem Reinigungsverfahren sind dann besonders Ausspül- und Trocknungsschritte von Bedeutung. Auch denkbar ist erfindungsgemäß die Erfassung von ”Reinigungspunkten”, die sich aus ”Schmutzpunkten”, ”Verkalkungspunkten” und/oder ”Korrosionspunkten” zusammensetzen und die Zusammenstellung eines für ein Ablösen, Auflösen und Entfernen von Schmutz, Kalk und/oder Korrosion optimierten Reinigungsverfahrens ermöglichen.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (15)

  1. Verfahren zum Reinigen eines Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, umfassend ein zumindest teilweises Entfernen von Schmutz, Kalk und/oder Korrosion von zumindest einer Oberfläche zumindest eines Innenraums des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes und/oder aus besagtem Innenraum heraus, in Abhängigkeit von einem bestimmten Reinigungsgrad, ermittelt über einen Verschmutzungsgrad, Verkalkungsgrad und/oder Korrosionsgrad, wobei von einem ersten Zeitpunkt t1, an dem ein erstes Reinigungsverfahren des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes abgeschlossen wird, bis zu einem zweiten Zeitpunkt t2 des Betriebs des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes der Reinigungsgrad desselben über zumindest eine für den Betrieb charakteristische erste Größe bestimmt wird, und zum zweiten Zeitpunkt t2 zumindest eine für ein zweites Reinigungsverfahren charakteristische zweite Größe automatisch bestimmt wird, die erste Größe bestimmt wird durch ein Temperaturprofil, bei dem jedem Wert der Temperatur, ausgewählt aus der Temperatur in dem Innenraum und/oder der Heiztemperatur einer Heizeinrichtung des Nahrungsmittelbehandlungsgerätes, während der Zeitdauer zwischen dem ersten Zeitpunkt t1 und dem zweiten Zeitpunkt t2 eine bestimmte Anzahl von Reinigungspunkten zugewiesen wird, und die Reinigungspunkte vom ersten Zeitpunkt t1 bis zum zweiten Zeitpunkt t2 zur Bestimmung des Reinigungsgrads aufsummiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungspunkte mit zumindest einem Faktor gewichtet werden, der sich bestimmt aus einer Beschickung des Innenraums seit dem ersten Zeitpunkt t1, wiederum bestimmt durch die Menge an besagtem Gargut in dem Garraum.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsgrad durch eine polynomische Funktion der Temperatur festgelegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erstellung des Temperaturprofils jedem Temperaturwert für eine bestimmte Anschaltzeit der Heizeinrichtung, vorzugsweise von jeweils einer Minute, eine bestimmte Anzahl von Reinigungspunkten zugewiesen wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungspunkte zudem gewichtet werden, insbesondere zum zweiten Zeitpunkt t2, mit zumindest einem weiteren Faktor, der bestimmt wird aus • der seit dem ersten Zeitpunkt t1 verstrichenen Zeit, • der seit dem ersten Zeitpunkt t1 durchgeführten Betriebsart(en), • dem Verhältnis zwischen der Anschaltzeit der Heizeinrichtung und der seit dem ersten Zeitpunkt t1 verstrichenen Zeit, • dem Verhältnis zwischen der Anschaltzeit des Dampfgenerators und der seit dem ersten Zeitpunkt t1 verstrichenen Zeit, und/oder • dem/den seit dem ersten Zeitpunkt t1 durchgeführten Garverfahren.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum ersten Zeitpunkt t1 die Anzahl an Reinigungspunkten Null beträgt.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Zeitpunkt t2 bestimmt wird durch einen Schwellen-Reinigungsgrad, insbesondere durch eine Schwellenanzahl an Reinigungspunkten.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum zweiten Zeitpunkt t2 das zweite Reinigungsverfahren automatisch initiiert oder einem Benutzer vorgeschlagen wird, insbesondere über einen Hinweis auf einer Anzeigeeinrichtung.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fall, in dem kein zweites Reinigungsverfahren zum zweiten Zeitpunkt t2 gestartet wird, ab dem zweiten Zeitpunkt t2 die zumindest eine charakteristische erste Größe und die zumindest eine charakteristische zweite Größe, insbesondere regelmäßig, aktualisiert werden, vorzugsweise jede Minute.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zu einem dritten Zeitpunkt t3 nach dem zweiten Zeitpunkt t2 ein drittes Reinigungsverfahren, bestimmt durch zumindest eine dritte Größe, vorzugsweise in Form der dann bestimmten, aktualisierten zweiten Größe, automatisch initiiert oder einem Benutzer vorgeschlagen wird, insbesondere über einen Hinweis auf der Anzeigeeinrichtung.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zu einem vierten Zeitpunkt t4 nach dem zweiten Zeitpunkt t2, vorzugsweise auch nach dem dritten Zeitpunkt t3, ein viertes Reinigungsverfahren, bestimmt durch zumindest eine vierte Größe, vorzugsweise in Form der dann bestimmten, aktualisierten zweiten Größe, automatisch initiiert wird oder das Nahrungsmittelbehandlungsgerät ausgeschaltet wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Abschluss des zum zweiten Zeitpunkt t2 initiierten zweiten Reinigungsverfahrens oder des zum dritten Zeitpunkt t3 initiierten dritten Reinigungsverfahrens oder des zum vierten Zeitpunkt t4 initiierten vierten Reinigungsverfahrens die Anzahl an Reinigungspunkten auf Null gesetzt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Durchführung eines fünften Reinigungsverfahrens ab dem zweiten Zeitpunkt t2, wobei sich das fünfte Reinigungsverfahren vom zweiten Reinigungsverfahren unterscheidet, oder ab dem dritten Zeitpunkt t3, wobei sich das fünfte Reinigungsverfahren vom dritten Reinigungsverfahren unterscheidet, die Reinigungspunkte an das fünfte Reinigungsverfahren angepasst werden.
  13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die zweite Größe folgendes vorgegeben wird: zumindest eine Zeitvorgabe, insbesondere bestimmend für eine Anzahl von Schritten des ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Reinigungsverfahrens, die Dauer jedes Schrittes des ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Reinigungsverfahrens, den Zeitpunkt des Startens des ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Reinigungsverfahrens und/oder die Einwirkzeit des Fluids, zumindest eine Vorgabe für eine mechanische Reinigung, insbesondere bestimmend für die Durchflussrate und/oder den Fließdruck des Fluids, insbesondere bestimmt über zumindest eine Pumpeinrichtung und/oder zumindest eine Gebläseeinrichtung, und/oder Art und/oder Menge an zumindest einem abrasiv wirkenden Bestandteil in dem Fluid, insbesondere in Form eines Granulats, und/oder zumindest eine chemische Vorgabe, bestimmend für die Zusammensetzung und/oder Menge des Fluids und/oder des abrasiv wirkenden Bestandteils des Fluids, und/oder zumindest eine Temperaturvorgabe, bestimmend für die Temperatur in dem Innenraum der Heiztemperatur und/oder die Fluidtemperatur, vorzugsweise beim Zirkulieren des Fluids oder während eines Trocknungsschrittes.
  14. Nahrungsmittelbehandlungsgerät, insbesondere Gargerät, mit zumindest einer Heizeinrichtung, zumindest einem Dampfgenerator und/oder Einspritzgerät zum Erzeugen von Dampf, zumindest einer Anzeigeeinrichtung, zumindest einer Eingabeeinrichtung, zumindest einer Speichereinrichtung, zumindest einer Recheneinrichtung und zumindest einer Sensiereinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass das Nahrungsmittelbehandlungsgerät zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche ausgelegt ist.
  15. Nahrungsmittelbehandlungsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum einen Garraum, einen Kessel des Dampfgenerators und/oder einen Ablöschkasten umfasst.
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