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DE102007005029B4 - Roboter auf einem selbstfahrenden Werkstückträger - Google Patents

Roboter auf einem selbstfahrenden Werkstückträger Download PDF

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DE102007005029B4
DE102007005029B4 DE200710005029 DE102007005029A DE102007005029B4 DE 102007005029 B4 DE102007005029 B4 DE 102007005029B4 DE 200710005029 DE200710005029 DE 200710005029 DE 102007005029 A DE102007005029 A DE 102007005029A DE 102007005029 B4 DE102007005029 B4 DE 102007005029B4
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Abstract

Roboter (29) auf einem selbstfahrenden Werkstückträger (7–10), welcher auf einem Schienensystem (1) mit Schienenstrecken (2–6) verfahrbar ist, welche über Weichen (11) miteinander verbunden sind, wobei der Werkstückträger (7–10) mit Roboter (29) eine eigene autonome Intelligenz mittels eines Programmspeichers aufweist, in dem ein eigenes Fahr- und Arbeitsprogramm speicherbar ist, wobei der Roboter (29) einen Bearbeitungskopf (51) aufweist, und das Arbeitsprogramm es dem Roboter (29) ermöglicht, ein oder mehrere auf einer Plattform (27) des Werkstückträgers (7–10) angeordnete Werkstücke zu bearbeiten und entweder zu anderen Bearbeitungsstationen (12, 13, 16–20) zu befördern oder auf einem Lagerplatz abzulegen, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) einen Prüfkopf (51) aufweist und als Prüfwerkzeug dient und dass das Arbeitsprogramm es dem Roboter (29) ermöglicht, ein oder mehrere auf einer Plattform (27) des Werkstückträgers (7–10) angeordnete Proben (28, 49) zu prüfen und entweder zu anderen Bearbeitungsstationen (12, 13, 16–20) zu befördern oder auf einem Lagerplatz abzulegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Roboter auf einem selbstfahrenden Werkstückträger nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein Verfahren zum Betrieb eines Werkstück-Transfersystems mit einem selbstfahrenden Werkstückroboter ist mit der eigenen DE 10 2005 012 561 A1 beschrieben worden. Alle dort enthaltenen Informationen sollen vollinhaltlich vom Informationsgehalt der vorliegenden Erfindung umfasst sein. Gegenstand dieser älteren Anmeldung war, dass mindestens ein Werkstückträger auf einem Schienensystem verfahrbar war, wobei das Schienensystem in verschiedenen Ebenen und verschiedenen Bereichen angeordnet werden konnte und die verschiedenen Ebenen und Bereiche durch zugeordnete Weichen getrennt waren.
  • Kern dieses Werkstück-Transfersystems war, dass die Werkstückträger eine eigene autonome Intelligenz aufwiesen. Das heißt, es ist kein Leitrechner vorhanden, der den Ablauf unterschiedlicher auf dem Schienensystem verfahrbarer Werkstückträger leitet, sondern jeder Werkstückträger hat seine eigene Intelligenz. Dies bedeutet, er hat sein eigenes Fahrprogramm und sein eigenes Bearbeitungsprogramm, welches vollkommen unabhängig von den gleichfalls auf dem gleichen Schienensystem verfahrbaren Werkstückträgern sein kann.
  • Zu diesem Zweck sah die damalige Erfindung vor, dass an einem bestimmten Bereich jeder Werkstückträger ein Auftragsprogramm entgegennimmt, welches in digitaler Form auf einem digitalen Speicher im Werkstückträger gespeichert wurde und welches ein Grundprogramm darstellte, welches der Werkstückträger auszuführen hatte. Dieses Grundprogramm betraf beispielsweise die Verkehrsregeln auf dem genannten Schienensystem, die Geschwindigkeiten und ähnliche Grundkonfigurationen.
  • Erst beim Anfahren bestimmter Bearbeitungsstationen erhielt der Werkstückträger seinen genauen Auftrag, nämlich was er wo und in welcher Zeit und mit welcher Geschwindigkeit auszuführen hat.
  • Ein solches Werkstück-Transfersystem hat sich bewährt und wird in großem Umfang mittlerweile eingesetzt. Der Anwendungsbereich war jedoch darauf beschränkt, dass die selbstfahrenden Werkstückträger ein Werkstück aufnahmen, gegebenenfalls dessen Bearbeitung in einer Bearbeitungsstation veranlassten und das bearbeitete Werkstück zu einer anderen Station brachten.
  • Der Anwendungsbereich der damaligen Erfindung war deshalb begrenzt.
  • Mit der EP 0532372 A1 ist einen Mehrachs-Roboter auf einem selbstfahrenden Werkstückträger, der auf einem Schienensystem verfährt, nach den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Patentanspruchs 1 offenbart. Roboter und Werkstückträger besitzen eine eigene Intelligenz mittels eines Programmspeichers, wobei der Werkstückträger auch die vorgegebene Fahrbahn verlassen kann. Der Roboter besitzt einen Handlings- und Bearbeitungskopf zur Durchführung von Montagen an einem Werkstück, welches dabei zu einer Station befördert wird. Der Anwendungsbereich dieses Mehrachs-Roboters ist aber ebenfalls auf das Handling und das Bearbeiten von Werkstücken begrenzt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Werkstück-Transfersystem nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 so weiterzubilden, dass eine vielfach erweiterte Behandlung von Werkstücken, sowie Proben/Prüflingen stattfinden kann.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass auf dem Werkstückträger mindestens ein Roboter befestigt ist, der einen Prüf- und Bearbeitungskopf aufweist, und dass dem Roboter ein selbsttätig arbeitendes Prüf- und Bearbeitungsprogramm (d. h. Arbeitsprogramm) zugeordnet ist, welches dem Roboter ermöglicht, ein oder mehrere auf der Plattform des Werkstückträgers angeordnete Proben oder Werkstücke zu prüfen und/oder zu bearbeiten und in Abhängigkeit von seinem Arbeitsprogramm entweder zu anderen Bearbeitungsstationen zu befördern oder auf einem Lagerplatz abzulegen.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass nun erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass auf dem Werkstückträger selbst ein Prüf- und Bearbeitungsinstrument in Form eines Roboters mitfährt, wobei nach einem wesentlichen Merkmal der Erfindung das Prüf- und Bearbeitungsprogramm dieser Einheit von dem Mikroprozessor des Werkstückträgers mit Steuerungsbefehlen versorgt wird.
  • Damit besteht der wesentliche Vorteil, dass die autonome Intelligenz des Werkstückträgers nun dazu genutzt wird, einen auf dem Werkstückträger befestigten Roboter mit einem Bearbeitungs- und Prüfprogramm zu versorgen.
  • Es ergibt sich damit ein geringer Datenverkehr auf dem Schienensystem, denn es reicht aus, an bestimmten Übergabestationen digitale Befehle an den jeweiligen Werkstückträger zu senden, der diese digitalen Befehle in seinen Mikroprozessor einspeichert und entsprechend ausführt. Es wird demzufolge sowohl das Fahrprogramm für den Werkstückträger, dessen Grundkonfiguration und Verhalten auf dem Schienensystem als auch darüber hinaus das Prüf- und Bearbeitungsprogramm des darauf montierten Roboters abgeleitet.
  • Es wird also ausdrücklich darauf verzichtet, dem Roboter über eine eigene Bearbeitungsstation (Ladestation) ein Bearbeitungsprogramm zuzuordnen. Dies wird alles von der autonomen Intelligenz des Werkstückträgers veranlasst.
  • Damit reicht es aus, das nach dem Stand der Technik dem Werkstückträger übergebene digitale Steuerungsprogramm nur geringfügig zu erweitern, welches um die besagten Prüf- und Bearbeitungsroutinen erweitert wird, die den auf dem Werkstückträger montierten Roboter ansteuern und dessen Verhalten beeinflussen.
  • Wie bereits schon im Stand der Technik beschrieben, hat der autonome Werkstückträger auch eine autonome Stromversorgung, die bevorzugt als hochaufladbarer Kondensator ausgebildet ist. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die Stromversorgung des Roboters von einem solchen hochaufladbaren Kondensator versorgt wird. Dies bedeutet, dass der Roboter eine eigene Stromversorgung hat oder gegebenenfalls die Stromversorgung mit dem Werkstückträger teilt, wobei diese Stromversorgung in Form von aufladbaren Kondensatoren oder dergleichen erfolgt.
  • Damit ist es lediglich erforderlich, von Zeit zu Zeit die mitfahrenden Stromversorgungen aufzuladen, wobei es vorgesehen sein kann, dass dem Roboter eine von dem Werkstückträger getrennte Stromversorgung im Werkstückträger zugeordnet ist.
  • Der auf dem Werkstückträger befestigte Roboter kann als reines Handlingsystem dienen. Diese bedeutet, dass er von einer unterschiedlichen Anzahl von Lagerplätzen, Werkstücke, Proben, und andere Gegenstände aufnehmen kann, sie gegebenenfalls auf der Plattform des Werkstückträgers zwischenspeichert und sie zu anderen Lagerplätzen oder Bearbeitungsstationen verbringt.
  • Vorteil dieser Maßnahme ist, dass bei einem Schienensystem, bei dem beispielsweise einhundert oder zweihundert verschiedene Bearbeitungsstationen oder Lagersysteme vorhanden sind, es ausreicht, drei oder vier Werkstückträger mit darauf montierten Robotern zu verwenden. Es werden hierbei besonders hohe Verfahrgeschwindigkeiten von z. B. 1,5 m/s mit den Werkstückträgern erreicht und es werden hochproduktive Roboter verwendet, die z. B. 100 oder mehr voneinander getrennte Bewegungen pro Sekunde ausüben können.
  • Als bevorzugtes Ausführungsbeispiel werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung 5-Achs-Roboter oder 3-Achs-Roboter an sich bekannter Bauart verwendet.
  • Es werden allgemein demzufolge Knickarm-Roboter verwendet oder auch Bestückungsroboter, wie sie in herkömmlichen Handlingsystemen bekannt sind. Auch Pick & Place-Roboter können im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Diese sind dann in der Regel nur als 2-Achs-Roboter ausgebildet.
  • Wichtig bei allen Ausführungsformen ist, dass wegen der hohen Produktionsleistung der auf dem Werkstückträger montierten Roboter eine außerordentlich hohe Produktivität entsteht und dass sehr kurze Verfahrzeiten im Abstand zwischen den einzelnen Bearbeitungsstationen oder Lagerstationen sind, so dass bei einer Vielzahl von Bearbeitungs- und Lagerstationen es ausreicht, ein, zwei oder drei Werkstückträger mit darauf befestigten Robotern zu verwenden.
  • Selbstverständlich ist es nicht erforderlich, dass jedem Werkstückträger die gleiche Art eines Roboters zugeordnet wird. Der eine Werkstückträger kann beispielsweise einen 5-Achs-Roboter und der andere Werkstückträger eine andere Form eines Roboters tragen.
  • Wichtig ist, dass wegen der autonomen Intelligenz der Werkstückträger und der darauf montierten Roboter jeder Werkstückträger von sich aus weiß, welche Bearbeitungsstationen er anfahren muss und wo er hinfahren muss. Die entsprechenden Befehle erhält er von der Bearbeitungsstation selbst und synchronisiert sich selbst mit den verschiedenen Bearbeitungsstationen und Lagerstationen, die er anfährt oder die er verlässt.
  • Der Roboter kann aber nicht nur als Handlingsystem arbeiten, sondern darüber hinaus noch als Bearbeitungs- und Prüfwerkzeug funktionieren. In diesem Fall führt der Roboter nicht nur Handlingsaufgaben aus, sondern darüber hinaus noch Bearbeitungsaufgaben, die er auf den auf der Plattform des Werkstückträgers gehalterten Proben, Prüflingen oder Werkstücken ausführt.
  • So kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass auf dem Werkstückträger eine Reihe von Probenbehältern angeordnet sind, in denen Untersuchungsflüssigkeiten enthalten sind.
  • Der auf dem Werkstückträger angeordnete Roboter kann nun verschiedene Prüfroutinen, Untersuchungsroutinen oder Verarbeitungsroutinen an den Probenbehältern durchführen.
  • Es können auf der Oberfläche des Werkstückträgers einzelne Schaltplatinen mit Prüfanschlüssen vorgesehen werden. Der Roboter hat dann entsprechende Prüfspitzen, mit denen er bestimmte Prüfprogramme ausführen kann. Das heißt in Abhängigkeit von dem Ergebnis des Prüfprogramms wird dann der Werkstückträger zu einem Lagerplatz fahren, wo die als gut befundenen Prüflinge abgeladen werden und er fährt dann einen weiteren Lagerplatz an, wo die als Ausschuss erkannten Prüflinge abgeladen werden.
  • Aus dieser Idee ergibt sich die Vielfältigkeit des erfindungsgemäßen Schienensystems mit den Werkstückträgern und darauf montierten Robotern. Es können beliebige Bearbeitungs- und Prüfvorgänge mit den auf der Plattform des Werkstückträgers aufgebrachten Prüflingen oder Gegenständen vorgenommen werden.
  • Hierbei wird es in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt, wenn der Roboter auswechselbare Werkzeuge aufweist, die er von Bedarf zu Bedarf auswechseln kann.
  • In einer Weiterbildung dieser Idee ist es vorgesehen, dass ein entsprechendes Magazin mit zugeordneten unterschiedlichen Werkzeugen auf dem Werkstückträger mitfährt.
  • In einer anderen Ausgestaltung kann es jedoch vorgesehen sein, dass der Werkstückträger eine eigene Aufnahmestation anfährt, wo der Werkzeugwechsel für den Roboter stattfindet.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: Schematisiert die Aufsicht auf eine Schienensystem nach der Erfindung
  • 2: eine vergrößerte Seitenansicht eines Werkstückträgers mit einem darauf montierten Roboter
  • 3: die Draufsicht auf die Anordnung nach 2 mit Darstellung weiterer Einzelheiten
  • 4: die perspektivische Ansicht einer abgewandelten Ausführungsform
  • In 1 ist ein Schienensystem 1 dargestellt, welches aus einer Vielzahl von Schienenstrecken 2, 3, 4, 5, 6 besteht, die alle über Weichen 11 voneinander abgeteilt sind.
  • Auf den Schienenstrecken 26 sind eine Anzahl von Werkstückträgern 7, 8, 9, 10 verfahrbar, wobei das auf den Werkstückträgern 7 gespeicherte Fahrprogramm beispielsweise auch die Weichen 11 der Schienenstrecken 26 ansteuert so dass sich die Werkstückträger 710 ihren eigenen Fahrweg auf dem Schienensystem 1 konfigurieren.
  • Am Rande oder innerhalb der Schienenstrecken 26 sind eine Vielzahl von Bearbeitungsstationen 12a–d und 13a–d angeordnet, wobei dargestellt ist, dass noch weitere Bearbeitungsstationen 1620 innerhalb oder außerhalb des Schienensystems 1 angeordnet sind.
  • Im Bereich des Schienensystems 1 kann eine Auftragsstation 14 angeordnet sein, welche jeder einzelne Werkstückträger 710 mindestens ein Mal fährt und dort seinen Auftrag 15 erhält.
  • In 2 ist die Stirnansicht eines Werkstückträgers 7 dargestellt, der im Wesentlichen aus einem Grundträger besteht, an dessen vorderer Stirnseite eine Reihe von Reflektoren 21, IR-Sensoren 23 und Abstandssensoren 24 angeordnet sind.
  • Über diese Instrumente 21, 23, 24 wird das Zusammenspiel der einzelnen Werkstückträger 710 untereinander koordiniert. Beispielsweise sorgt der Abstandssensor 24 dafür, dass der eine Werkstückträger 7 nicht mit einem anderen Werkstückträger 8 zusammenstößt und dergleichen mehr. Ebenso wird über die verschiedenen Sensoren 23, 24 das Fahrprogramm und das Bearbeitungsprogramm für den auf einer Plattform 27 des Werkstückträgers 710 montierten Roboter 29 eingespeist.
  • Auf dem Schienensystem 1 ist der Werkstückträger 7 mit einer Führungsrolle 25 geführt, wobei diese Führungsrolle 25 in die lichte Öffnung der einen Fahrschiene 22 eingreift und den Werkstückträger 7 gegen Herausheben aus dieser Fahrschiene 22 sichert.
  • Auf der gegenüberliegenden Sie sind lediglich Stützräder 26 vorhanden, welche auf dieser Fahrschiene 22 aufliegen.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind auf der Plattform 27 eine Reihe von Probengefäßen 28 angeordnet, die alle eine zu behandelnde oder zu untersuchende Flüssigkeit aufweisen.
  • Der Roboter 29 ist als 5-Achs-Roboter ausgebildet und weist ausgehend von einer unteren Lagersäule 30 ein erstes Drehgelenk 31 auf, welches in ein zugeordnetes Schwenkgelenk 32 übergeht, an dem ein Arm 33 ansetzt, der über ein Gelenk 35 in einen weiteren Arm 34 übergeht.
  • Der Arm 34 geht wiederum über das Gelenk 35 in einen Prüf- und Bearbeitungskopf 51 über, der im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Greifelement 36 besteht, an dessen vorderen Ende eine Greifzange 37 angeordnet ist.
  • Mit dieser Greifzange 37 können beispielsweise nun die einzelnen Probengefäße 28 von der Plattform 27 entnommen werden und auf eine Bearbeitungsstation 1213 oder 1620 verbracht werden. Dort können weitere Prüf- und Bearbeitungsprogramme stattfinden und nach erfolgter Prüfung und Bearbeitung kann dann eine solche, bearbeitete Probe wieder auf die Plattform 27 aufgenommen werden und der Werkstückträger 7 fährt zu einer anderen Prüf- oder Bearbeitungsstation.
  • Wichtig ist, dass der autonom arbeitende Werkstückträger die Prüf- und Bearbeitungsdaten von einer Station aufnimmt, einspeichert und mitnimmt, so dass er der anderen Station mitteilen kann, welche Prüf- und Bearbeitungsvorgänge stattfanden und mit welchem Ergebnis.
  • Dies spart auch den früher notwendigen Datenverkehr zwischen den einzelnen Bearbeitungsstationen 1213 und 1620, weil die eigentliche Datenübertragung über die autonom fahrenden Werkstückträger 710 stattfindet. Es bedarf deshalb keines Leitrechners mehr, der die einzelnen Prüf- und Bearbeitungsergebnisse, und die dabei anfallenden Daten verwaltet und den anderen Bearbeitungsstationen mitteilt. Dies wird alles von der autonomen Intelligenz des Werkstückträgers 710 und dem darauf angeordneten Roboter 29 erledigt.
  • Demzufolge kann der Prüf- und Bearbeitungskopf beliebige Bewegungen in den Pfeilrichtungen 38, 39 ausführen, wie dies von 5-Achs-Robotern bekannt ist.
  • In 3 ist erkennbar, dass der Werkstückträger 710 beispielsweise in Pfeilrichtung 40 entlang des Schienensystems 1 verfährt, wobei ein Einbahnsystem vorhanden ist, welches dafür sorgt, dass alle Werkstückträger 710 in der gleichen Pfeilrichtung 40 fahren.
  • In 3 ist im Übrigen dargestellt, dass auf einem festen Lagerplatz (z. B. der einen Bearbeitungsstation 12, 13) weitere Probengefäße 28 angeordnet sind, die von dem auf dem Werkstückträger 7 montierten Roboter 29 nun mit der Greifzange 37 ausgetauscht werden.
  • Beispielsweise können die auf der Plattform 27 transportierten Probengefäße 28 auf die Bearbeitungsstation 12, 13 gebracht werden und umgekehrt können von der Bearbeitungsstation 12, 13 die dort lagernden Probengefäße 28 abgeholt und auf die Plattform 27 des Werkstoffträgers 7 aufgebracht werden.
  • Wichtig ist, dass nun auch eine Bearbeitung der auf der Plattform 27 ruhenden Probengefäße 28 stattfinden kann.
  • Anhand der 4 wird dies für eine elektronische Prüfung von Schaltplatinen 49 näher dargestellt.
  • Hierbei sind auf der Plattform 27 eine Anzahl von Platinen 49 angeordnet, die jeweils Prüfanschlüsse 50 aufweisen.
  • Der Roboter 29 hat nun ein auswechselbares Werkzeug 47, welches mit einer Kupplung 48 an dem Prüf- und Bearbeitungskopf 51 angeordnet ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel dient als Werkzeug 47 nun eine Prüfeinrichtung, die mit zwei Prüfspitzen 41 arbeitet, die beispielsweise einen elektrischen Widerstand, einen elektrischen Durchgang oder dergleichen prüfen kann.
  • Gesteuert durch sein autonomes Bearbeitungsprogramm fährt nun der Roboter 29 mit seinen Prüfspitzen 41 in die zugeordneten Prüfanschlüsse 50 und prüft nacheinander mit sehr hoher Geschwindigkeit die einzelnen Platinen 49 elektrisch durch. Es wird dabei ein Prüfprotokoll erstellt, welches in dem Prozessor des Roboters eingespeichert wird.
  • Nachdem der Roboter erfindungsgemäß auch unterschiedliche Prüfvorgänge vornehmen kann oder auch allgemein unterschiedliche Bearbeitungsvorgänge, ist es vorgesehen, dass auf der Plattform 27 ein Magazin 42 mit einer Anzahl von voneinander getrennten Schächten 43 mitfährt. In jedem Schacht 43 ist dann ein eigenes Werkzeug enthalten, welches jeweils in den Pfeilrichtungen 44, 45, 46 entnommen und über die Kupplung 48 mit dem Prüf- und Bearbeitungskopf 51 gekuppelt werden kann.
  • Auf diese Weise ist es möglich, eine Vielzahl von Bearbeitungsvorgängen während der Verfahrung des Werkstückträgers 710 vorzunehmen.
  • Alle Daten, die bei der Bearbeitung oder der Prüfung stattfinden, werden – wie dargestellt – in dem zentralen Datenspeicher des Werkstückträgers 7 eingespeichert und werden dann beim Anfahren mit einer hierfür bestimmten Auswertestation übergeben.
  • Dort erhält der Werkstückträger 7 sein neues Fahrprogramm und muss nun entsprechend der Auswertung eine Anzahl von Platinen zu einem endgültigen Lagerplatz verfahren oder eine Ausschuss-Station anfahren, wo fehlerhafte Platinen 49 abgeladen werden.
  • Wichtig ist der erhebliche Geschwindigkeits- und damit verbundene Produktionsvorteil, weil während der sehr schnellen Verfahrung der Werkstückträger gleichzeitig eine Bearbeitung von Gegenständen auf dem Werkstückträger stattfindet. Es wird somit ein wesentlicher Teil der Bearbeitungszeit gespart, weil darauf verzichtet wird, dass Prüf- und Bearbeitungsvorgänge stationär stattfinden. Vielmehr sieht die Erfindung mobile Prüf- und Bearbeitungsvorgänge vor, die auf den fahrenden Werkstückträgern 710 ausgeführt werden.
  • 1
    Schienensystem
    2
    Schienenstrecke
    3
    Schienenstrecke
    4
    Schienenstrecke
    5
    Schienenstrecke
    6
    Schienenstrecke
    7
    Werkstückträger
    8
    Werkstückträger
    9
    Werkstückträger
    10
    Werkstückträger
    11
    Weiche
    12
    Bearbeitungsstation a–d
    13
    Bearbeitungsstation a–d
    14
    Auftragsstation
    15
    Auftrag
    16
    Bearbeitungsstation
    17
    Bearbeitungsstation
    18
    Bearbeitungsstation
    19
    Bearbeitungsstation
    20
    Bearbeitungsstation
    21
    Reflektor
    22
    Fahrschiene
    23
    IR-Sensor
    24
    Abstandssensor
    25
    Führungsrolle
    26
    Stützrad
    27
    Plattform
    28
    Probengefäß
    29
    Roboter
    30
    Lagersäule
    31
    Drehgelenk
    32
    Schwenkgelenk
    33
    Arm
    34
    Arm
    35
    Gelenk
    36
    Greifelement
    37
    Greifzange
    38
    Pfeilrichtung
    39
    Pfeilrichtung
    40
    Pfeilrichtung
    41
    Prüfspitze
    42
    Magazin
    43
    Schacht
    44
    Pfeilrichtung
    45
    Pfeilrichtung
    46
    Pfeilrichtung
    47
    Werkzeug
    48
    Kupplung
    49
    Platine
    50
    Prüfanschluss
    51
    Prüf- und Bearbeitungskopf

Claims (11)

  1. Roboter (29) auf einem selbstfahrenden Werkstückträger (710), welcher auf einem Schienensystem (1) mit Schienenstrecken (26) verfahrbar ist, welche über Weichen (11) miteinander verbunden sind, wobei der Werkstückträger (710) mit Roboter (29) eine eigene autonome Intelligenz mittels eines Programmspeichers aufweist, in dem ein eigenes Fahr- und Arbeitsprogramm speicherbar ist, wobei der Roboter (29) einen Bearbeitungskopf (51) aufweist, und das Arbeitsprogramm es dem Roboter (29) ermöglicht, ein oder mehrere auf einer Plattform (27) des Werkstückträgers (710) angeordnete Werkstücke zu bearbeiten und entweder zu anderen Bearbeitungsstationen (12, 13, 1620) zu befördern oder auf einem Lagerplatz abzulegen, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) einen Prüfkopf (51) aufweist und als Prüfwerkzeug dient und dass das Arbeitsprogramm es dem Roboter (29) ermöglicht, ein oder mehrere auf einer Plattform (27) des Werkstückträgers (710) angeordnete Proben (28, 49) zu prüfen und entweder zu anderen Bearbeitungsstationen (12, 13, 1620) zu befördern oder auf einem Lagerplatz abzulegen.
  2. Roboter (29) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Fahrprogramm für den Werkstückträger (710), dessen Grundkonfiguration und Verhalten auf dem Schienensystem (1), als auch darüber hinaus das Arbeitsprogramm als Prüf- oder Bearbeitungsprogramm des darauf montierten Roboters (29) in einer Übergabestation z. B. einer Auftragsstation (15) an den Roboter (29) übergeben werden.
  3. Roboter (29) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Werkstückträger (710) und Roboter (29) je eine autonome Stromversorgung haben, die bevorzugt als hochaufladbare Kondensatoren ausgebildet sind.
  4. Roboter (29) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich Werkstückträger (710) und Roboter (29) eine gemeinsame autonome Stromversorgung teilen, die bevorzugt als hochaufladbarer Kondensator ausgebildet ist.
  5. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) als Handlingsystem dient und von einer unterschiedlichen Anzahl von Lagerplätzen Proben (28), Prüflinge (49), Werkstücke oder Werkzeuge (37) aufnehmen kann, sie gegebenenfalls auf der Plattform (27) des Werkstückträgers (710) zwischenlagert und sie zu anderen Lagerplätzen oder Bearbeitungsstationen (12, 13, 1620) verbringt.
  6. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) als Bearbeitungswerkzeug dient und Bearbeitungsaufgaben ausführen kann, die er auf den auf der Plattform (27) des Werkstückträgers (710) gehalterten Proben (28), Prüflingen (49) oder Werkstücken ausführt.
  7. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) als Prüfwerkzeug dient und auf der Plattform (27) des Werkstückträgers (710) einzelne Schaltplatinen (49) mit Prüfanschlüssen (50) vorgesehen sind, mit denen er bestimmte Prüfprogramme ausführen kann, wobei in Abhängigkeit von dem Ergebnis des Prüfprogramms dann der Werkstückträger (710) zu einem Lagerplatz verfährt, wo die als gut befundenen Prüflinge (49) abgeladen werden und er dann einen weiteren Lagerplatz anfährt, wo die als Ausschuss erkannten Prüflinge (49) abgeladen werden.
  8. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) als 2-, 3- oder 5-Achs-Roboter ausgebildet ist.
  9. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Roboter (29) auswechselbare Werkzeuge (37) aufweist.
  10. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Magazin (42) mit zugeordneten unterschiedlichen Werkzeugen (37) auf dem Werkstückträger (710) vorhanden ist.
  11. Roboter (29) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstückträger (710) eine eigene Aufnahmestation anfährt, wo der Werkzeugwechsel für den Roboter (29) stattfindet.
DE200710005029 2007-02-01 2007-02-01 Roboter auf einem selbstfahrenden Werkstückträger Expired - Fee Related DE102007005029B4 (de)

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