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DE102007004158B3 - Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches - Google Patents

Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches mit einem sich entlang einer Längsachse (L) erstreckenden Saugrohr (1; 33), das an einem endseitigen Abschnitt (1.1; 33.1) sowohl an eine Antriebsvorrichtung (23; 35), durch die das Saugrohr (1; 33) in eine Drehbewegung um seine Längsachse (L) versetzbar ist, als auch mit seinem freien Innenraum (7) strömungstechnisch an eine Saugvorrichtung (25; 37) gekoppelt ist und an seinem anderen, freien endseitigen Abschnitt (1.2) einen Bohrstaubeinlass (13) sowie eine oder mehrere Öffnungen (3) aufweist, durch die die Borsten einer im Saugrohr (1; 33) angeordneten Bürste (9) derart gesteckt sind, dass sie das Saugrohr (1; 33) nach außen überragen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches.
  • Bohrlöcher müssen regelmäßig von Bohrstaub und sonstigen Bohrrückständen gereinigt werden, beispielsweise um Verbundanker mittels eines in das Bohrloch eingebrachten Klebemittels in dem gereinigten Bohrloch festlegen zu können.
  • Die Reinigung von Bohrlöchern geschieht heutzutage üblicherweise in der Weise, dass Pressluft in die Bohrlöcher eingeblasen wird. Der feine Bohrstaub schießt dadurch aus dem Bohrloch heraus, so dass der Bereich der Bohrlochmündung mit Bohrstaub kontaminiert wird. Diese Kontamination kann gesundheitsgefährlich sein, insbesondere bei im Boden angebrachten Bohrlöchern.
  • Aus DE 295 07 320 U1 ist ein Ausbläser für die Überkopf-Reinigung von Bohrlöchern bekannt, der ein Aufsatzelement in Form eines Trichters aufweist, dessen Öffnung dem Bohrlochmund zugewandt ist. Hierdurch ist Bohrmehl in den Trichter eintragbar. Nachteilig ist, dass das Rohr durch einen Ausbläser häufig nur unzureichend von Rohrmehl befreit werden kann und die Bohrmehlaufnahmekapazität des Trichters sehr begrenzt ist.
  • Die aus DE 85 13 348 U1 bekannte Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches weist an einem Ende eines Luftblasrohres eine Bürste zur Reinigung des Bohrloches auf. Das Bohrmehl wird durch einen Drucklufterzeuger, wie beispielsweise einen Ballon oder einem Blasebalg, aus dem Bohrloch ausgeblasen. Die bei dieser Vorrichtung durch eine Auf- und Abbewegung der Bürste zu bewerkstelligende Reinigung des Bohrloches von Bohrstaub ist mühsam. Nachteilig ist auch die Handhabkarkeit der Bürste, die lose über das untere Ende des Luftblasrohrs hervorsteht.
  • Aus der DE 197 57 424 A1 ist weiterhin eine Vorrichtung zur Bohrlochreinigung bekannt, die aus einem in das Bohrloch einzuführenden Einblasrohr mit auf dessen äußeren Umfang angeordneten Bürstorganen besteht. Zusätzlich umfasst die Vorrichtung einen auf den Bohrlochmund aufzusetzenden Saugkopf, der einerseits eine mit einer Dichteinrichtung versehene Durchtrittsöffnung für das Einblasrohr und andererseits einen Anschluss für eine Staubsaugereinrichtung aufweist. Hierbei besteht im Wesentlichen der Nachteil, daß die Handhabung des zusätzlichen Saugkopfes umständlich ist, weil die Funktion der bekannten Vorrichtung einen dichten Abschluss des Bohrloches voraussetzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches zur Verfügung zu stellen, durch die ein Bohrloch einfach und gründlich von Rohrstaub befreit werden kann, ohne dass der Bereich der Bohrlochmündung mit Bohrstaub kontaminiert wird.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches mit einem sich entlang einer Längsachse erstreckenden Saugrohr, das an einem endseitigen Abschnitt sowohl an eine Antriebsvorrichtung, durch die das Saugrohr in eine Drehbewegung um seine Längsachse versetzbar ist, als auch mit seinem freien Innenraum strömungstechnisch an eine Saugvorrichtung gekoppelt ist und an seinem anderen, freien endseitigen Abschnitt einen Bohrstaubeinlass sowie eine oder mehrere Öffnungen aufweist, durch die die Borsten einer im Saugrohr angeordneten Bürste derart gesteckt sind, dass sie das Saugrohr nach Außen überragen.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der Bohrstaub demnach nicht aus dem Bohrloch ausgeblasen, sondern wird vielmehr aus dem Bohrloch ausgesaugt. Erfindungsgemäß hat sich herausgestellt, dass der Bohrstaub durch ein Absaugen effektiver aus dem Bohrloch entfernt werden kann als durch ein Ausblasen. Zur Absaugung des Bohrstaubes aus dem Bohrloch weist das Saugrohr an einem freien, endseitigen Abschnitt, der in ein Bohrloch einführbar ist, einen in den freien Innenraum des Saugrohres mündenden Bohrstaubeinlass auf. Durch die strömungstechnisch an den freien Innenraum des Saugrohres gekoppelte Saugvorrichtung ist Bohrstaub demnach aus dem Bohrloch durch den Bohrstaubeinlass in den Innenraum des Saugrohres saugbar. Vom Innenraum des Saugrohres kann der Bohrstaub durch die Saugvorrichtung in eine Auffangvorrichtung, beispielsweise einen Filter, eingetragen werden.
  • Die Auffangvorrichtung für den Bohrstaub ist bevorzugt außerhalb des Saugrohres angeordnet und beispielsweise strömungstechnisch zwischen den Innenraum des Saugrohres und die Saugvorrichtung geschaltet. Die Auffangvorrichtung kann auch in die Saugvorrichtung integriert sein, analog dem Staubsaugerbeutel eines Staubsaugers.
  • Auf diese Weise ist Bohrstaub zuverlässig aus dem Bohrloch austragbar, ohne den Bereich der Bohrlochmündung mit Bohrstaub zu kontaminieren.
  • Gleichzeitig ist der Bohrstaub im Bohrloch durch die im Saugrohr angeordnete Bürste gründlich von der Bohrlochwandung entfernbar. Dabei wird die Bürste durch eine Drehbewegung des Saugrohres mitgedreht, so dass die durch die Öffnungen in der Saugrohrwandung das Saugrohr überragenden Borsten der Bürste die Bohrlochwandung von Bohrstaub befreien. Indem die Bürste im Innenraum des Saugrohres angeordnet ist und nur mit ihren Borsten durch die Öffnungen in der Saugrohrwandung gesteckt ist, ist die Bürste fest am Saugrohr fixiert.
  • Das Saugrohr ist bevorzugt ein Metallrohr, beispielsweise ein Stahlrohr.
  • Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Öffnungen im Saugrohr, durch die die Borsten der Bürste gesteckt sind, in Form sich parallel zur Längsachse des Saugrohres erstreckender Schlitze ausgebildet sind. Die Borsten der Bürste sind in diesem Fall lamellenartig konfektioniert, so dass jeweils eine Bürstenlamelle durch einen Schlitz gesteckt ist. Die Bürste weist, bei einer Schnittebene quer zur Längsachse des Saugrohres, bei dieser Ausführungsform einen kreuzförmigen Querschnitt auf.
  • Die sich parallel zur Längsachse des Saugrohres erstreckenden Schlitze sind bevorzugt gleichmäßig beabstandet voneinander angeordnet. Hierdurch ist eine sehr gleichmäßige Reinigung der Bohrlochwandung von Bohrstaub und eine sehr ruhige Rotation des Saugrohres im Bohrloch gewährleistet. Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform münden die sich parallel zur Längsachse des Saugrohres erstreckenden Schlitze in die Stirnseite des freien, endseitigen Abschnitts des Saugrohres, also das in das Bohrloch eingesteckte Ende des Saugrohres. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt insbesondere darin, dass die Bürste von diesem freien Ende her in das Saugrohr hineingeschoben werden kann, wobei die Borstenlamellen in die Schlitze geschoben werden. Entsprechend kann die Bürste bei dieser Ausführungsform auch wieder sehr einfach aus diesem freien Ende des Saugrohres herausgezogen werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Bürste lösbar im Saugrohr angeordnet ist.
  • Durch diese Maßnahme kann eine Bürste jederzeit gegen eine neue Bürste ausgetauscht werden, beispielsweise wenn eine Bürste verschlissen ist oder um die Bürste einer anderen Bohrlochgeometrie anzupassen. Um die anmeldungsgemäße Vorrichtung verschiedenen Bohrlochgeometrien anpassen zu können, kann vorgesehen sein, dass unterschiedliche Bürstentypen im Saugrohr anordenbar sind. Dadurch kann für den jeweiligen Einsatz der anmeldungsgemäßen Vorrichtung der passende Bürstentyp gewählt werden. Beispielsweise können Bürsten mit verschiedenen Bürstenlängen im Saugrohr anordenbar sein, so dass die Vorrichtung für Bohrlöcher unterschiedlicher Bohrlochdurchmesser einsetzbar ist.
  • Die Borsten der Bürste können das Saugrohr beispielsweise um 0,5 bis 5 mm überragen, also beispielsweise auch um 1 bis 3 mm oder um 1 bis 2 mm.
  • Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Bürste über einen Schnellverschluss im Saugrohr angeordnet ist, so dass die Bürste jederzeit einfach im Saugrohr befestigt und wieder gelöst werden kann. Beispielsweise kann die Bürste über Rastmittel, in denen die Bürste einrastbar und aus denen sie wieder auslösbar ist, im Saugrohr fixiert sein.
  • Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Bürste einen sich bis in den endseitigen Bereich des Saugrohres, an dem diese an die Antriebsvorrichtung gekoppelt ist, erstreckenden Bürstenschaft aufweist, an dessen freien Ende ein Haltemittel zur Halterung der Bürste im Saugrohr angeordnet ist. Der Bürstenschaft kann beispielsweise in Form eines stabförmigen Elementes, beispielsweise aus Draht, konfektioniert sein. Das Haltemittel kann lösbar am Bürstenschaft befestigt sein. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt insbesondere darin, dass die Bürste hierdurch einfach und dennoch sehr sicher im Saugrohr anordenbar ist. Denn das Haltemittel kann von dem Ende des Saugrohres aus, an dem dieses an die Antriebsvorrichtung gekoppelt ist, manipulierbar sein. Die Manipulation von diesem Rohrende aus ist jedoch wesentlich einfacher als von dem gegenüberliegenden, in das Bohrloch einführbaren Ende des Saugrohres, das regelmäßig wesentlich wesentlich kleiner gestaltet sein muss, um in das Bohrloch einführbar zu sein.
  • Die Antriebsvorrichtung, durch die das Saugrohr in eine Drehbewegung um seine Längsachse versetzbar ist, kann beispielsweise in Form einer elektrisch antreibbaren Antriebsvorrichtung vorgesehen sein, beispielsweise in Form einer elektrischen Bohrmaschine. Bevorzugt ist das Saugrohr lösbar an die Antriebsvorrichtung gekoppelt, so dass ein anmeldungsgemäßes Saugrohr schnell und einfach durch ein anderes Saugrohr ersetzbar ist. Zur Kopplung des Saugrohres an die Antriebsvorrichtung kann das Saugrohr beispielsweise einen Aufnahmeschaft aufweisen, mit dem es an die Antriebsvorrichtung koppelbar ist, beispielsweise also in das Bohrfutter einer Bohrmaschine.
  • Der Bohrstaubeinlass, durch den der Bohrstaub in das Innere des Saugrohres eingesaugt wird, kann bevorzugt im Bereich oder in der Stirnseite des freien, endseitigen Abschnittes des Saugrohres angeordnet sein. Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass der Bohrstaub sehr zuverlässig vom Bohrlochgrund, dem die Stirnseite des Saugrohres unmittelbar gegenüberliegt, entfernt werden kann. Durch das anmeldungsgemäße Merkmal, wonach die Bürste gleichzeitig im Saugrohrinneren angeordnet ist und allein deren Borsten durch die Öffnungen aus dem Saugrohr seitwärts herausragen, ist ein sehr effektiver Weg gefunden, den Bohrstaubeinlass an der Stirnseite des freien Endes das Saugrohres anzuordnen und gleichzeitig eine Bürste zur Bohrlochreinigung am Saugrohr anzuordnen, ohne dass die Bürste an der Stirnseite des Saugrohres dem Bohrstaubeinlass "im Weg" ist.
  • Die Saugvorrichtung, durch die der Bohrstaub durch den Bohrstaubeinlass in das Innere des Saugrohres und von hier nach Außen austragbar ist, kann beispielsweise in Form einer elektrisch antreibbaren Vakuumsaugvorrichtung, beispielsweise eines „Staubsaugers" vorgesehen sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Antriebsvorrichtung und die Saugvorrichtung durch einen einzigen, gemeinsamen elektrischen Antrieb antreibbar sind. Dies ermöglicht eine sehr kompakte und einfache Bauweise der anmeldungsgemäßen Vorrichtung.
  • Der Innenraum des Saugrohres kann beispielsweise über einen Schlauch oder ein Rohr strömungstechnisch an die Saugvorrichtung gekoppelt sein, wobei dieser Schlauch oder das Rohr beispielsweise in eine Auffangvorrichtung für den Bohrstaub münden können. Der Schlauch oder das Rohr können beispielsweise direkt oder über ein zwischengeschaltetes Kopplungsstück strömungstechnisch mit den Innenraum des Saugrohres verbunden sein.
  • Die anmeldungsgemäße Vorrichtung kann bevorzugt als Handgerät konfektioniert sein, so dass die Vorrichtung einfach transportierbar und handhabbar ist.
  • Ausführungsbeispiele der anmeldungsgemäßen Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches sind in der nachfolgenden Figurenbeschreibung dargestellt, in der gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • Dabei zeigt, jeweils stark schematisiert,
  • 1 das Saugrohr einer Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches in einer seitlichen Schnittansicht;
  • 2 das Saugrohr nach 1 in einer seitlichen Aufsicht;
  • 3 eine Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches mit einem Saugrohr gemäß den 1 und 2 in einer seitlichen Aufsicht;
  • 4 eine andere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches mit einem Saugrohr gemäß den 1 und 2;
  • 5 eine andere Ausführungsform eines Saugrohres einer Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches in einer seitlichen Schnittansicht;
  • 6 das Saugrohr nach 5 in einer seitlichen Aufsicht und
  • 7 eine Vorrichtung zur Reinigung eines Rohrloches mit einem Saugrohr gemäß den 5 und 6 in einer seitlichen Aufsicht.
  • Das Saugrohr 1 nach 1 weist einen ersten, hier oberen endseitigen Abschnitt 1.1 und einen zweiten, hier unteren endseitigen Abschnitt 1.2 auf. Beide Abschnitte sind als zylindrische Hohlrohre gestaltet, die sich entlang einer gemeinsamen Längsachse L erstrecken. Über einen konischen Abschnitt 1.3 sind die beiden Abschnitte 1.1 und 1.2 des Saugrohres 1 miteinander verbunden.
  • Das Saugrohr 1 besteht aus Stahl, kann jedoch in alternativen Ausführungsformen der Erfindung auch aus Kunststoff bestehen.
  • Der endseitige Abschnitt 1.1 des Saugrohres 1 weist einen sich entlang der Längsachse L erstreckenden, im Querschnitt sechseckigen Aufnahmeschaft 1.4 auf, über den das Saugrohr 1 an eine Antriebsvorrichtung (siehe 3) koppelbar ist.
  • An seinem freien, hier unteren endseitigen Abschnitt 1.2 weist das Saugrohr 1 in seiner Außenwandung vier sich parallel zur Längsachse L des Saugrohres 1 erstreckende Schlitze 3 auf, die jeweils um 90° voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Schlitze 3 münden in die Stirnseite 5 des Abschnittes 1.2 des Saugrohres 1.
  • In dem freien Innenraum 7 des Saugrohres 1 ist eine Bürste 9 mit vier lamellenartig konfektionierten Borstenbüscheln, die jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind, angeordnet. Jeweils ein Borstenbüschel der Bürste 9 ist durch einen Schlitz 3 derart hindurchgesteckt, dass die Borsten die Schlitze 3 beziehungsweise das Saugrohr 1 nach Außen um das Maß d überragen. Im vorliegendem Fall beträgt das Maß d = 2 mm.
  • Die Bürste 9 weist, in einer Schnittebene quer zur Längsachse L, einen kreuzförmigen Querschnitt auf
  • Im unmittelbar an die Stirnseite 5 angrenzenden Bereich des Saugrohres 1 ist ein Bohrstaubeinlass 13 in Form von mehreren Öffnungen angeordnet.
  • Die Bürste 9 weist einen sich bis in den Bereich 1.1 des Saugrohres 1 erstreckenden Bürstenschaft 15 in Form eines Stahldrahtes auf, an dessen freien Ende ein Haltemittel 17 zur Halterung der Bürste 9 im Saugrohr 1 lösbar angeordnet ist. Zur Konterung des Haltemittels 17 ist die Bürste 9 mit einer Platte 11 verbunden, die außen gegen die Stirnseite 5 des Saugrohres 1 anliegt.
  • In seinem endseitigen Bereich 1.1 weist das Saugrohr 1 in seiner Außenwandung mehrere Auslassöffnungen 19 auf, die in einen, den Bereich 1.1 des Saugrohres 1 außen umgebenden und über rotierende Dichtungen dicht an das Saugrohr 1 anliegenden, Saugeranschluss 21 münden. Über einen an diesen Saugeranschluss 21 angeschlossenen Saugschlauch (siehe 3, 4) ist das Saugrohr 1 an einen Sauger (siehe 3) gekoppelt.
  • In 2 ist deutlich zu erkennen, wie die Bürstenbüschel der Bürste 9 das Saugrohr 1 in seinem Abschnitt 1.2 nach Außen hin überragen und sich dabei lamellenartig parallel zur Längsachse L des Saugrohres erstrecken.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform einer anmeldungsgemäßen Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches in Form eines Handgerätes.
  • Das Saugrohr 1 ist, wie ein Bohrer, mit dem Aufnahmeschaft 1.4 in das Futter 41 der Antriebsvorrichtung 23 eingesteckt. Über den Elektromotor der Antriebsvorrichtung 23 ist das Saugrohr 1 antreibbar.
  • Der Elektromotor der Antriebsvorrichtung 23 treibt ebenfalls eine an der Antriebsvorrichtung 23 angeordnete Saugvorrichtung 25 an, an die das Saugrohr 1 über den Saugeranschluss 21 und den daran angeschlossenen Saugschlauch 26 strömungstechnisch gekoppelt ist.
  • Im Sauger 25 ist eine Auffangvorrichtung für den Bohrstaub in Form eines Filters mit einer Bohrstaubkammer, in den der Bohrstaub eintragbar ist, angeordnet.
  • Die in 3 dargestellte Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches wird wie folgt gehandhabt.
  • Die Vorrichtung wird an dem Handgriff 27 der Antriebsvorrichtung 23 gehalten und das Saugrohr 1 in ein Bohrloch eingesteckt. Über den am Handgriff 27 angeordneten Schalter 29 wird die Antriebsvorrichtung 23 eingeschaltet, so dass das Saugrohr 1 in eine Drehbewegung versetzt wird und die Saugvorrichtung 25 den Innenraum 7 des Saugrohres 1 mit einer Saugtätigkeit beaufschlagt.
  • Durch die das Saugrohr 1 überragenden Borsten der Bürsten 9 wird Bohrstaub von der Wandung des Bohrloches gebürstet, der zunächst über den Bohrstaubeinlass 13 in den Innenraum 7 des Saugrohres 1, weiter über die Auslässe 19 in den Saugeranschluss 21 und von diesem über den Saugschlauch 26 in den Filter mit einer Bohrstaubkammer der Saugvorrichtung 25 gesaugt wird.
  • Die Vorrichtung gemäß 4 entspricht im Wesentlichen der Vorrichtung nach 3 mit dem Unterschied, dass der an dem Saugeranschluss 21 angeschlossene Saugschlauch 31 hier zu einer separaten Saugvorrichtung (nicht dargestellt) führt, die nicht an die Antriebsvorrichtung 23 gekoppelt ist.
  • Das Saugrohr 33 nach 5 entspricht im Wesentlichen dem Saugrohr 1 nach 1 mit dem Unterschied, dass der an die Antriebsvorrichtung koppelbare, hier obere Abschnitt 33.1 des Saugrohres 33 nicht über Auslassöffnungen 19 an einen Saugeranschluss 21 angeschlossen ist, sondern über einen hohlen Aufnahmeschaft 33.4 verfügt, der in den freien Innenraum des Abschnittes 33.1 mündet, und über diesen strömungstechnisch mit der Saugvorrichtung (siehe 7) verbunden ist.
  • Hierzu weist die in 7 dargestellte Antriebsvorrichtung 35, an die das Saugrohr 33 gekoppelt ist, eine Hohlwelle auf, die die an die Antriebsvorrichtung 35 gekoppelte Saugvorrichtung 37 und die Bohrung des Aufnahmeschaftes 33.4 strömungstechnisch miteinander verbindet.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Reinigung eines Bohrloches mit einem sich entlang einer Längsachse (L) erstreckenden Saugrohr (1; 33), das an einem endseitigen Abschnitt (1.1; 33.1) sowohl an eine Antriebsvorrichtung (23; 35), durch die das Saugrohr (1; 33) in eine Drehbewegung um seine Längsachse (L) versetzbar ist, als auch mit seinem freien Innenraum (7) strömungstechnisch an eine Saugvorrichtung (25; 37) gekoppelt ist und an seinem anderen, freien endseitigen Abschnitt (1.2) einen Bohrstaubeinlass (13) sowie eine oder mehrere Öffnungen (3) aufweist, durch die die Borsten einer im Saugrohr (1; 33) angeordneten Bürste (9) derart gesteckt sind, dass sie das Saugrohr (1; 33) nach Außen überragen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Öffnungen (3) in Form sich parallel zur Längsachse (L) des Saugrohres (1; 33) erstreckender Schlitze (3) ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Schlitze (3) gleichmäßig voneinander beabstandet angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Schlitze (3) in die Stirnseite (5) des freien, endseitigen Abschnitts (1.2) des Saugrohres (1; 33) münden.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Bürste (9) lösbar im Saugrohr (1; 33) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Bürste (9) einen sich bis in den endseitigen Bereich (1.1; 33.1) des Saugrohres (1; 33), an dem dieses an die Antriebsvorrichtung (23; 35) gekoppelt ist, erstreckenden Bürstenschaft (15) aufweist, an dessen freien Ende ein Haltemittel (17) zur Halterung der Bürste (9) im Saugrohr (1; 33) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der das Haltemittel (17) lösbar am Bürstenschaft (15) befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer Antriebsvorrichtung (23; 35) in Form einer elektrisch antreibbaren Antriebsvorrichtung.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Bohrstaubeinlass (13) in der Stirnseite (5) des freien, endseitigen Abschnitts (1.2) des Saugrohres (1; 33) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer Saugvorrichtung (25; 37) in Form einer elektrisch antreibbaren Vakuumsaugvorrichtung.
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