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Die
Erfindung betrifft eine Schnellklemmvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, für einen
Fahrgastsitz für
Personenbeförderungsfahrzeuge,
insbesondere Busse und Bahnen, welcher auf einem Untergestell angeordnet
ist, welches mittels wenigstens einer in Fahrtrichtung des Fahrzeugs verlaufenden
und fest mit dem Fahrzeug verbundenen Schiene mit dem Fahrzeug verbunden
ist.
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Ein
derartiger Fahrgastsitz ist hinlänglich
im Stand der Technik bekannt.
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Der
bekannte Fahrgastsitz ist regelmäßig mittels
so genannter Gewindesteine, welche in einer hinterschnittenen Ausnehmung
der Schiene angeordnet sind, fest mit dem Fahrzeug verbunden. Hierzu
wird ein betreffender Teil des Untergestells, welcher in der Regel
als Fuß ausgebildet
ist, regelmäßig mittels
Gewindeschrauben mit Sechskantkopf mit den Gewindesteinen verschraubt.
Durch die Verschraubung tritt zwischen dem Fuß und der Schiene eine Klemmwirkung
ein, wodurch der Fuß und
somit der Fahrgastsitz in seiner Stellung fixiert ist.
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Der
bekannte Fahrgastsitz hat den Vorteil, dass er in beliebigen Positionen
im Fahrzeug anordenbar ist. Hierdurch hat man die Möglichkeit,
ohne besondere Maßnahmen
zu ergreifen, den Abstand des Sitzes vom Vordersitz frei zu wählen. So
können mit
dem bekannten Fahrgastsitz beispielsweise Fahrzeuge ausgestattet
werden, welche möglichst viele
Fahrgäste
aufnehmen sollen, weshalb die Fahrgastsitze in einem geringen Abstand
zueinander angeordnet sind, oder Fahrzeuge, welche den Fahrgästen einen
großen
Komfort bieten sollen, weshalb die Fahrgastsitze in einem großen Abstand
zueinander angeordnet sind. Je nach Anforderung können in demselben
Fahrzeug auch Fahrgastsitze in einem geringen Abstand zueinander
oder in einem großen Abstand
zueinander angeordnet sein.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass die gewünschte Ausstattung erst kurz
vor der Montage der Fahrgastsitze festgelegt werden muss. Es ist
sogar möglich,
die Anordnung der Fahrgastsitze noch nachträglich zu verändern. Hierzu
muss das Fahrzeug jedoch in der Regel in eine Werkstatt gefahren werden,
da zur Lösung
der Verbindung der Fahrgastsitze mit dem Fahrzeug ein Werkzeug verwendet werden
muss.
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Aus
der
DE 10 2004
022 916 B3 ist eine Schnellklemmvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist einen Verriegelungshebel
auf, der an einem mit dem Fahrzeugsitz verbundenen Rahmenelement zwischen
einer Offenstellung und einer Geschlossenstellung drehbar gelagert
ist und einen Exzenterabschnitt aufweist. Des Weiteren ist eine
Druckplatte vorhanden, die mittels des Exzenterabschnitts gegenüber dem
Rahmenelement bewegbar ist und an der zwei Druckelemente angebracht
sind, die bei Bewegung der Druckplatte durch den Exzenterabschnitt auf
eine fest mit dem Fahrzeugboden verbundene Schiene gepresst werden.
An einer Grundplatte des Rahmenelements sind Bolzen angebracht,
welche in einer Hinterschneidung der Schiene angeordnet sind. Die
Grundplatte weist zwei Öffnungen
auf, deren Querschnitt dem Querschnitt der Druckelemente entspricht,
sodass die Druckelemente durch die Grundplatte erstreckbar und somit
in Kontakt mit der Oberfläche
der Schiene bringbar sind.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine eingangs genannte Schnellklemmvorrichtung
derart auszubilden, dass sich ihre Herstellung vereinfacht.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung
ist eine Schnellklemmvorrichtung für einen Fahrgastsitz für Personenbeförderungsfahrzeuge,
insbesondere Busse und Bahnen, welcher auf einem Untergestell angeordnet
ist, welches mittels wenigstens einer in Fahrtrichtung des Fahrzeugs
verlaufenden und fest mit dem Fahrzeug verbundenen Schiene mit dem
Fahrzeug verbunden ist, wobei die Verbindung des Untergestells mit
der Schiene mittels der Schnellklemmvorrichtung erfolgt, welche
einen Exzenter aufweist, welcher in einem U-Profilteil angeordnet
ist, welches mit Gleitelementen verbunden ist, welche in Längsrichtung
der Schiene verschiebbar an der Schiene angeordnet sind, wobei zwischen
dem U-Profilteil und der Schiene eine Bodenplatte angeordnet ist,
welche fest mit dem Untergestell verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Steg des U-Profilteils eine Öffnung aufweist, durch die
der Exzenter erstreckbar ist, sodass die Bodenplatte mittels des
Exzenters auf die Schiene klemmbar ist.
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Dadurch,
dass die Verbindung des Untergestells mit der Schiene mittels einer
Schnellklemmvorrichtung erfolgt, lässt sich die Fixierung des
Fahrgastsitzes auf einfache Weise aufheben. Da zur Betätigung der
Schnellklemmvorrichtung kein Werkzeug erforderlich ist, kann dies
in der Regel vom Fahrzeugführer
vorgenommen werden. Das Fahrzeug braucht somit zum Verändern der
Fahrgastsitzanordnung nicht mehr in eine Werkstatt gebracht werden.
Die Anordnung der Fahrgastsitze beziehungsweise deren Veränderung
kann somit regelmäßig vom
Fahrzeugführer
vorgenommen werden.
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Dies
hat den Vorteil, dass der Fahrzeugführer spontan die Anordnung
der Fahrgastsitze verändern
kann. So ist es beispielsweise möglich,
bei einer Unterbrechung der Fahrt Fahrgastsitze, welche nicht benutzt
werden, dicht hinter dem jeweiligen Vordersitz anzuordnen, wodurch
sich der Fußraum
des dahinter liegenden Sitzes erheblich vergrößert. Hierdurch erhöht sich
der Komfort für
den betreffenden Fahrgast deutlich.
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Wenngleich
die Schnellklemmvorrichtung, solange sie auf einfache Weise ohne
großen
Aufwand und in der Regel auch ohne Verwendung eines Werkzeugs betätigt werden
kann, auch beliebig ausgebildet sein kann, so hat sich dennoch eine
Schnellklemmvorrichtung als sehr vorteilhaft herausgestellt, welche
einen Exzenter aufweist. Durch einen Exzenter lässt sich auf einfache Weise
und damit sehr kostengünstig
eine Schnellklemmvorrichtung herstellen. Darüber hinaus erreicht man mit
einem Exzenter eine sehr gute Klemmwirkung.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Exzenter aus einem zylinderförmigen Element
besteht, welches eine sich in axialer Richtung des Elements erstreckende
exzentrisch angeordnete Achse aufweist. Ein derartiger Exzenter
lässt sich
besonders preiswert herstellen. Insbesondere lässt sich die exzentrisch angeordnete
Achse dadurch herstellen, dass in das zylinderförmige Element in axialer Richtung
eine Durchgangsbohrung ausgebildet wird, durch welche sich ein Stab
oder eine Schraube erstreckt.
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Sehr
vorteilhaft ist es auch, dass der Exzenter beziehungsweise das zylinderförmige Element
in einem U-Profilteil angeordnet ist, welches mit Gleitelementen
verbunden ist, welche in Längsrichtung
der Schiene verschiebbar an der Schiene angeordnet sind. Hierdurch
ist eine stabile Befestigung des Exzenters beziehungsweise des zylinderförmigen Elements
gewährleistet.
Hat das U-Profilteil unterhalb des Exzenters beziehungsweise des
zylinderförmigen
Elements in seinem Steg eine Öffnung,
durch welche der Exzenter beziehungsweise das zylinderförmige Element
mit der Schiene in Kontakt gebracht werden kann, kann im Ergebnis
das U-förmige
Element mittels Schwenkung des Exzenters beziehungsweise des zylinderförmigen Elements
um die exzentrisch angeordnete Achse mit der Schiene verklemmt werden.
Wird der Fuß beziehungsweise
der betreffende Teil des Untergestells fest mit dem U-Profilteil
verbunden, kann der Fahrgastsitz durch Schwenkung des Exzenters
beziehungsweise des zylinderförmigen
Elements in seiner Position fixiert werden.
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In
vorteilhafter Weise ist jedoch zwischen dem U-Profilteil und der
Schiene eine Bodenplatte angeordnet, welche fest mit dem Untergestell
verbunden ist. Durch die Bodenplatte, welche unterhalb des Exzenters
beziehungsweise zylinderförmigen Elements
keine Öffnung
aufweist, tritt der Exzenter beziehungsweise das zylinderförmige Element
nicht mehr direkt mit der Schiene in Kontakt. Statt auf die Schiene übt der Exzenter
beziehungsweise das zylinderförmige
Element Kraft auf die Platte aus, wodurch diese fest auf die Schiene
gedrückt
wird. Die Bodenplatte liegt somit im Wesentlichen mit ihrer gesamten
Fläche
auf der Schiene auf, wodurch das Untergestell und damit der Fahrgastsitz
zu einer flächigen
Auflage mit dem Fahrzeug verbunden sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass das zylinderförmige Element einen sich in
radialer Richtung erstreckenden Hebel aufweist. Hierdurch lässt sich
das zylinderförmige
Element auf einfache Weise um seine exzentrisch angeordnete Achse
schwenken. Zur Fixierung beziehungsweise zur Aufhebung der Fixierung
des Fahrgastsitzes ist somit kein Werkzeug erforderlich.
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Statt
eines Hebels könnte
das zylinderförmige
Element auch eine Öffnung
aufweisen, in die beispielsweise ein Hebel einsteckbar ist. Hierdurch
würde gewährleistet,
dass Unbefugte nicht ohne weiteres eine Verstellung eines Sitzes
vornehmen können. Lediglich
im Besitz eins Stifts befindliche Personen wären in der Lage, eine Verstellung
des Sitzes vorzunehmen. Der Fahrzeugführer bräuchte somit lediglich einen
Stift zu haben, um den Sitz zu verstellen.
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Sehr
vorteilhaft ist es, wenn die Schiene eine schwalbenschwanz- oder
T-förmige
Nut aufweist, in der die Gleitelemente angeordnet sind. Hierdurch lässt sich
der Fahrgastsitz auf sehr einfache Weise verstellen.
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Nachfolgend
sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Fahrgastsitzes in perspektivischer
Ansicht,
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2 eine
vergrößerte Darstellung
eines Teils des auf einer Schiene angeordneten Untergestells aus 1 in
perspektivischer Ansicht,
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3 den
in 2 dargestellten Teil des Untergestells in Seitenansicht,
und
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4 die
Darstellung eines Schnitts entlang der Schnittlinien A-A gemäß 3.
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Wie 1 entnommen
werden kann, sind die Sitzteile 10 von zwei nebeneinander
angeordneten Fahrgastsitzen auf Querprofilen 11 angeordnet. Die
Querprofile 11 ihrerseits sind fest mit einem Fuß 1 oder
einer entsprechenden Abstützung 12 verbunden.
Der Fuß 1 sowie
die Abstützung 12 weisen
eine Bodenplatte 9 auf, auf welcher ein U-Profilteil 5 angeordnet
ist. Beim Fuß 1 könnte die
Bodenplatte 9 statt als ebene Platte auch Winkel- oder
U-förmig
ausgebildet sein, wobei ein beziehungsweise beide Schenkel den Fuß umfassen,
wodurch sich die Stabilität
der Anbindung des Fußes
an das Fahrzeug erhöht.
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Zwischen
den beiden Schenkeln des U-Profilteils 5 ist ein zylindrisches
Element 3 angeordnet. Das zylindrische Elemente 3 weist
eine sich in axialer Richtung des Elements 3 erstreckende
exzentrisch angeordnete Bohrung auf. Durch die Bohrung erstreckt
sich eine Schraube 4, mittels welcher das zylindrische
Element 3 mit dem U-Profilteil 5 verbunden ist.
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Das
U-Profilteil 5 weist unterhalb des zylinderförmigen Elements 3 eine
Ausnehmung 5a auf, durch welche sich das zylinderförmige Element 3 erstrecken
kann.
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Wie
insbesondere 2 entnommen werden kann, sind
das U-Profilteil 5 sowie die Bodenplatte 9 mittels
selbstsichernder Schrauben 8 mit Gewindesteinen 6 verbunden,
welche in einer Nut 2a der Schiene 2 angeordnet
sind. Die Verbindung des U-Profilteils 5 mit den Gewindesteinen 6 ist
so ausgebildet, dass sich das U-Profilteil 5 sowie
die Bodenplatte 9 und damit der Fuß 1 sowie das Element 12 auf
den Schienen 2 verschieben lassen.
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Wird
das zylinderförmige
Element 3 um seine exzentrisch angeordnete Achse 4 verschwenkt, tritt
es durch die Öffnung 5a hindurch
und stößt auf die
Bodenplatte 9. Hierdurch wird die Bodenplatte 9 auf
die Schiene 2 gepresst, wodurch der Fuß 1 beziehungsweise
die Abstützung 12 in
ihrer Position fixiert ist. Zur Verschwenkung des zylinderförmigen Elements 3 weist
dieses einen als Hebel dienenden Stift 7 auf.