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DE102007004032B3 - Schutzhandschuh aus einem wendbaren Metallringgeflecht - Google Patents

Schutzhandschuh aus einem wendbaren Metallringgeflecht Download PDF

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DE102007004032B3
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glove
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Jürgen ZIEGLER
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Ziegler Arbeitsschutz GmbH
Original Assignee
Ziegler Mechanische Werkstatt Metallgewebe und Arbeitsschutz GmbH
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  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

An einem Schutzhandschuh (35) aus einem wendbaren Metallringgeflecht ist wenigstens ein Schließband (15) zumindest teilweise in einem Aufnahmekanal (10) zur Fixierung des Schutzhandschuhs am Körper eines Trägers aufgenommen. Der Schutzhandschuh weist eine Öffnung zur Durchführung des Schließbandes auf die Außenseite des Schutzhandschuhs auf. Dadurch, dass die Öffnung durch mehrere in Umfangsrichtung des Schutzhandschuhs voneinander beabstandete Durchtrittsöffnungen (A, B) gebildet ist, von denen wenigstens eine außenseitig und wenigstens eine innenseitig am Schutzhandschuh vorgesehen ist, wird ein leicht wendbarer Schutzhandschuh geschaffen, der den gewünschten Sicherheitserfordernissen genügt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Schutzhandschuh aus wendbarem Metallringgeflecht mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
  • Stand der Technik
  • Derartige Schutzhandschuhe, wie sie aus der dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu Grunde liegenden GB 2275 174 A bekannt sind, werden z. B. in Fleisch verarbeitenden Betrieben getragen, um sich gegen Hieb-, Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Metallringgeflechte sind hochflexibel und erhalten der Hand, die sie schützen sollen, ihre Beweglichkeit. Um ein Herunterrutschen des Handschuhs zu vermeiden, werden die Handschuhe durch Schließbänder an der Hand bzw. dem Körper des Benutzers befestigt. Erforderlich ist also eine Fixierung, für die dort ein Schließband in Schlaufen eingelegt und fixiert ist.
  • Aus der WO 02/098249 A1 ist ein in einen Aufnahmekanal eingelegtes Schließband mit einem Druckknopf bekannt, der wechselweise an verschiedenen Druckknopfaufnahmen befestigbar ist, die umfangsmäßig voneinander beabstandet sind und wechselweise benutzt werden, wenn der Handschuh an der linken oder an der rechten Hand getragen wird. Um dieses Wechseln zu bewerkstelligen, muss jedoch das Schließband beim Wenden des Handschuhs aus dem Aufnahmekanal entfernt und in entsprechend umgekehrter Richtung wieder eingebracht werden.
  • Aus der DE 299 10 449 U1 ist die Anordnung eines Schließbandes bekannt, das aus Metallringgeflecht besteht und fest mit Handschuh verkettet ist. Es kann bedarfsweise über Durchtrittsöffnungen durch das Metallringgeflecht hindurch geführt werden, um außenseitig am Handschuh befestigt zu werden.
  • Aus der US 5,054,126 A ein Schutzhandschuh mit zwei herkömmlichen Druckknöpfen auf einem Textilschließband bekannt. Am Umfang des Schließbands sind ein Druckknopf für eine erste Druckaufnahme und davon beabstandet eine Druckknopfaufnahme für einen zweiten Druckknopf vorgesehen. Das Gegenstück ist durch ein entlang des Schließbands verstellbares Element gebildet, das auf der einen Seite die erste Druckknopfaufnahme und auf der anderen Seite den zweiten Druckknopf ausbildet. Soll der Handschuh zur Nutzung an der anderen Hand gewendet werden ist zuerst dieses Element an die geänderte Lage des Gegenstücks anzupassen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen leicht wendbaren Schutzhandschuh zu schaffen, der den gewünschten Sicherheitserfordernissen genügt.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Schutzhandschuh mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Der Schutzhandschuh weist für den Durchtritt des Schließbands auf die jeweilige Außenseite mehrere voneinander beabstandete Durchtrittsöffnungen auf, so dass auch im Bereich dieser Durchtrittsöffnungen ein ausreichender Stichschutz gegeben ist. Diese Durchtrittsöffnungen sind vorzugsweise im Bereich eines Aufnahmekanals oder im Bereich von Schlaufen vorgesehen, sodass sie radial innenseitig bzw. außenseitig am Aufnahmekanal zu liegen kommen. Das Verschlussband kann damit durch die Öffnungen wechselweise nach außen geführt werden, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass der Grund der jeweiligen Öffnung immer noch durch Metallringgeflecht abgedeckt ist. Dadurch ist es nahezu unmöglich mit einem Messer oder Stichling durch die Schlitze bis zum Körper des Trägers zu gelangen.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Teil einer Schutzbekleidung mit Schutzhandschuh am Arm eines Benutzers,
  • 2, 3 eine Schutzbekleidung in Form eines Schutzhandschuhs in einer Ansicht auf Hand und Arm von oben sowie von unten,
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung im Bereich eines Aufnahmekanals,
  • 5 eine Abwicklung des Aufnahmekanals im Bereich der Durchtrittsöffnungen.
  • Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Bevor die Erfindung im Detail beschrieben wird, ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht auf die jeweiligen Teile des Schutzhandschuhs sowie die jeweiligen Verfahrensschritte beschränkt ist, da diese Teile und Verfahren variieren können. Die hier verwendeten Begriffe sind lediglich dafür bestimmt, besondere Ausführungsformen zu beschreiben und werden nicht einschränkend verwendet. Wenn zudem in der Beschreibung oder in den Ansprüchen die Einzahl oder unbestimmte Artikel verwendet werden, bezieht sich dies auch auf die Mehrzahl dieser Elemente, solange nicht der Gesamtzusammenhang eindeutig etwas Anderes deutlich macht.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine Schutzbekleidung 40 bzw. einen Schutzhandschuh 35 und zwar einmal an einem vollständigen Arm und einmal im Bereich von Hand und Unterarm, die zumindest teilweise aus einem Metallringgeflecht bestehen. Eine derartige Schutzbekleidung dient dem Schutz z. B. von Metzgern gegen Stich-, Hieb- und Schnittverletzungen. Zur Fixierung der Schutzhandschuhe am Körper des Trägers sind Schließbänder 15 vorgesehen, zusätzlich können auch Verstärkungen 32 oder gemäß den 2 und 3 Aussteifungselemente 23 in das Metallringgeflecht eingelegt oder darin integriert sein, um ein Zusammenfallen der Stulpe 22 des Schutzhandschuhs 35 zu verhindern.
  • Die vorliegenden Schutzhandschuhe sind ohne Schlitz ausgebildet, können jedoch auch einen Schlitz aufweisen. Eine Ausgestaltung ohne Schlitz hat den Vorteil, dass keine zusätzlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um einen Durchtritt eines Messers oder eines Stichlings im Bereich des Schlitzes zu verhindern.
  • Die Schließbänder 15 zur Fixierung des Schutzhandschuhs 35 am Körper eines Trägers können durch im Stand der Technik übliche Maßnahmen am Handschuh festgelegt werden und aus den dafür üblichen Kunststoffmaterialien, aus Metall oder ähnlichen Materialien bestehen. Zur Festlegung des Schließbands 15 am Schutzhandschuh ist die Ausgestaltung eines Aufnahmekanals 10 möglich, der durch Metallringgeflecht gebildet ist, das am Ende des Schutzhandschuhs umgeschlagen ist, oder der dadurch gebildet wird, dass Metallringgeflecht auf das Metallringgeflecht des Schutzhandschuhs 35 aufgesetzt wird. Die hierfür bekannten Möglichkeiten sind dem Fachmann bekannt. Dasselbe gilt auch für die Ausgestaltung von Schlaufen, in denen das Schließband aufgenommen werden kann. Wesentlich ist lediglich, dass im Bereich der Schlaufen und/oder des Aufnahmekanals entsprechende Durchtrittsöffnungen A, B vorgesehen sind. Diese Durchtrittsöffnungen dienen dazu, das Schließband 15 auf die Außenseite des Schutzhandschuhs hindurchzuführen, um es dort mit bekannten Fixiermitteln zu fixieren. Derartige Fixiermittel können Haken, Knöpfe, Schnallen und dergleichen sein, die eine Fixierung des Schließbandes 15 ermöglichen. In den Zeichnungen wird davon Abstand genommen worden, derartige Fixierungen darzustellen, da sie dem Fachmann bekannt sind. Ebenso versteht sich von selbst, dass das in 4 dargestellte Schließband 15 an seinem Ende im Aufnahmekanal 10 oder an einer geeigneten anderen Stelle des Aufnahmekanals fixiert werden muss, um ein Herausziehen zu vermeiden.
  • Die Öffnung zur Durchführung des Schließbands auf die Außenseite des Schutzhandschuhs wird im Ausführungsbeispiel durch mehrere in Umfangsrichtung des Schutzhandschuhs voneinander beabstandete Durchtrittsöffnungen A, B gebildet, von denen wenigstens eine außenseitig und wenigstens eine innenseitig am Schutzhandschuh 35 vorgesehen ist. Gemäß 4 ist hierzu ein Aufnahmekanal 10 aus Metallringgeflecht gebildet, in dem die Durchtrittsöffnungen A, B als Schlitze vorgesehen sind. Diese Schlitze befinden sich wechselweise aus Sicht einer Mittellinie der Hand eines Trägers radial innenseitig und radial außenseitig. Dadurch ist es möglich, dass das Schließband 15 in der Darstellung gemäß 4 durch die Öffnung A nach außen treten kann. Wird der Handschuh gewendet, kann das Schließband 15 durch die Öffnung B nach außen treten, so dass das Schließband 15 nur zurückgezogen und auf der entsprechenden anderen Seite durchgeführt werden muss. Dieselbe Lösung ist möglich, wenn entsprechende Schlitze bzw. Durchtrittsöffnungen A, B im Bereich von Schlaufen vorgesehen sind.
  • Die im Ausführungsbeispiel zwei Durchtrittsöffnungen A, B sind in Umfangsrichtung und im Abstand X gemäß 5 zueinander versetzt. Dabei wird insbesondere aus 4 deutlich, dass der Grund der Durchtrittsöffnungen A, B durch die gegenüberliegende Seite des Aufnahmekanals 10 bzw. der Schlaufe abgedeckt ist. Zur Verdeutlichung dessen wurde in 5 im Bereich des Aufnahmekanals 10 die Ringstruktur nicht eingezeichnet. Damit wird deutlich, dass die in 4 von außen zugängliche Durchtrittsöffnung A rückseitig durch die Rückwand 10a des Aufnahmekanals 10 bedeckt ist, während die in 5 hinten liegende Durchtrittsöffnung B durch die Vorderwand 10b des Aufnahmekanals 10 abgedeckt ist.
  • 10
    Aufnahmekanal
    10a
    Rückwand
    10b
    Vorderwand
    15
    Schließband
    22
    Stulpe
    23
    Aussteifungmittel
    32
    Verstärkungsmittel
    35
    Handschuh
    40
    Schutzbekleidung
    A, B
    Durchtrittsöffnung
    X
    Abstand

Claims (2)

  1. Schutzhandschuh (35) aus einem wendbaren Metallringgeflecht mit wenigstens einem zumindest teilweise in einem Aufnahmekanal (10) oder in Schlaufen aufgenommenen Schließband (15) zur Fixierung des Schutzhandschuhs am Körper eines Trägers, wobei der Schutzhandschuh Öffnungen zur Durchführung des Schließbandes auf die Außenseite des Schutzhandschuhs aufweist, wobei die Öffnungen durch mehrere in Umfangsrichtung des Schutzhandschuhs voneinander beabstandete Durchtrittsöffnungen (A, B) gebildet sind, von denen wenigstens eine außenseitig und wenigstens eine innenseitig am Schutzhandschuh vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Durchtrittsöffnungen (A, B) zueinander in Umfangsrichtung um den Abstand X versetzt sind, wobei der Grund der Durchtrittsöffnungen (A, B) durch die gegenüberliegende Seite des Aufnahmekanals oder der Schlaufe abgedeckt ist.
  2. Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekanal (10) aus Metallringgeflecht gebildet ist und dass die Durchtrittsöffnungen (A, B) als Schlitze am Aufnahmekanal aus Sicht der Mittellinie der Hand eines Trägers radial innenseitig und radial außenseitig vorgesehen sind.
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Owner name: ZIEGLER ARBEITSSCHUTZ GMBH, 75417 MUEHLACKER, DE

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