DE10200618A1 - Schreibgerät, Schreibkopf für ein Schreibgerät, sowie Herstellungsverfahren für einen derartigen Schreibkopf - Google Patents
Schreibgerät, Schreibkopf für ein Schreibgerät, sowie Herstellungsverfahren für einen derartigen SchreibkopfInfo
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Abstract
Ein Schreibgerät dient zum Beschreiben beziehungsweise Bedienen von Schreib- bzw. Arbeitsflächen durch Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums vom Schreibgerät auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche. Das Schreibgerät umfaßt einen zum Zusammenwirken mit der Schreib- bzw. Arbeitsfläche ausgebildeten Schreibkopf (1) und mindestens ein weiteres Teil. Zumindest ein weiteres Teil des Schreibgeräts ist mit einem Teil einer Schreibvorrichtung baugleich, mit der ein körperliches Schreibmedium auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche übertragen wird. Hierdurch wird eine Annäherung der Handhabung des Schreibgeräts an diejenige herkömmlicher Schreibvorrichtungen erzielt. Beim Herstellen des Schreibkopfes (1) kann ein Spritzguß- oder ein Tiefzieh-Schritt eingesetzt sein.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Schreibgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Schreibkopf nach Anspruch 13 sowie Herstellungsverfahren gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 14 und 15.
- Als Schreibverfahren, bei denen ein unkörperliches Schreibmedium vom Schreibgerät auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche übertragen wird, werden nachfolgend Schreibverfahren verstanden, bei denen keine Übertragung von auf der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche haftendem Material, wie zum Beispiel Tinte, durch das Schreibgerät erfolgt. Beispiele für derartige Schreibverfahren sind die Kontaktübertragung (Touch-Screen, elektronisches Papier) sowie die Übertragung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (Light-Pen, Laserpointer, Lichtgriffel).
- Gattungsgemäße Schreibgeräte sind vom Markt her als Bedienelemente im Rahmen derartiger Schreibverfahren bekannt. Je nach der Arbeitsweise der zugrundeliegenden Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche ist der Schreibkopf des Schreibgeräts entsprechend ausgebildet. Diese bekannten Schreibgeräte weisen ein Schreibverhalten auf, welches sich von dem herkömmlicher Schreibgeräte, bei denen ein körperliches Schreibmedium, zum Beispiel Tinte, auf die Schreibfläche übertragen wird, wesentlich unterscheidet. Insbesondere die Auflagecharakteristik, also das haptische Verhalten, der gattungsgemäßen Schreibgeräte wird als ungewohnt empfunden, was den Umgang mit diesen Schreibgeräten erschwert. Neben dem haptischen Verhalten liegen zudem Unterschiede in der allgemeinen Handhabung zwischen den bekannten gattungsgemäßen Schreibgeräten und den herkömmlichen Schreibgeräten vor. Hierdurch wird die Marktakzeptanz dieser bekannten Schreibgeräte behindert.
- Es ist daher eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schreibgerät der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß das Schreibverhalten eines derartigen Schreibgeräts an dasjenige eines herkömmlichen Schreibgeräts zumindest angenähert ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Schreibgerät mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen und durch einen Schreibkopf gemäß Anspruch 13.
- Erfindungsgemäß wurde erkannt, daß schon das Vorhandensein eines Teils des Schreibgeräts, welches mit dem einer herkömmlichen Schreibvorrichtung baugleich ist, dem Benutzer eine Annäherung der Handhabung des zur Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums geeigneten Schreibgeräts an diejenige herkömmlicher Schreibvorrichtungen suggeriert. Im einfachsten Fall kann der Schaft sowie das Griffteil einer bekannten herkömmlichen Schreibvorrichtung eingesetzt und mit einem Schreibkopf verbunden sein, der zum Zusammenwirken mit der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche durch Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums ausgebildet ist. Der Benutzer hat dann das Gefühl, eine ihm von der Handhabung her vertraute Schreibvorrichtung zu benutzen, welche durch das baugleiche Teil simuliert wird. Dies führt zu einer Annäherung der Handhabung des erfindungsgemäßen Schreibgeräts an diejenige herkömmlicher Schreibvorrichtungen.
- Durch die Verwendung von zu herkömmlichen Schreibvorrichtungen baugleichen Teilen ist die Herstellung des erfindungsgemäßen Schreibgeräts weniger aufwendig im Vergleich zur Herstellung eines komplett neuen Schreibgeräts.
- Der Schreibkopf kann gemäß Anspruch 2 ausgebildet sein. Ein derartiger Schreibkopf eignet sich zum Beschreiben beziehungsweise Bedienen von Schreib- beziehungsweise Arbeitsflächen, die als Touch-Screens mit magnetischen Eigenschaften oder auch als auf elektrostatisch basierender Wirkung arbeitendem elektronischen Papier ausgeführt sein können.
- Eine Gestaltung des Schreibkopfs gemäß Anspruch 3 hat sich als besonders sicher bei der Übertragung des unkörperlichen Schreibmediums vom Schreibgerät auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche erwiesen. Alternativ kann je nach Anforderung der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche oder auch der zu simulierenden herkömmlichen Schreibvorrichtung ein gewölbter Flächenabschnitt dort, wo der Schreibkopf beim Schreiben mit der Schreibbeziehungsweise Arbeitsfläche in Kontakt kommt, vorgesehen sein.
- Mit einem Schreibkopf gemäß Anspruch 4 ist ein kontaktloses Schreiben möglich.
- Bei einem Schreibkopf gemäß Anspruch 5 kann im Blick auf die Befestigung des Schreibkopfs an dem mit dem Teil einer herkömmlichen Schreibvorrichtung baugleichen Teil auf ein den Befestigungsabschnitt aufweisendes Zwischenteil (Adapter) verzichtet werden.
- Bei der alternativen Ausführung gemäß Anspruch 6 läßt sich auf einfache Weise ein Schreibgerät mit einer Mehrzahl austauschbarer Schreibköpfe, die zum Beispiel zum Schreiben auf verschiedenen Typen von Schreibbeziehungsweise Arbeitsflächen ausgebildet sind, bereitstellen.
- Ein Schreibkopf gemäß Anspruch 7 hat nicht nur eine elegante Anmutung, sondern kann hinsichtlich seiner elastischen Eigenschaften auch so ausgeführt sein, daß er in seinem haptischen Schreibverhalten demjenigen eines herkömmlichen Tintenfüllfederhalters entspricht. Alternativ kann die Form der Feder eines Tintenfüllfederhalters durch die Gestaltung des erfindungsgemäßen Schreibkopfes auch nur angedeutet sein. Falls gewünscht, kann über die Formgebung beziehungsweise die Materialauswahl eines derartigen Schreibkopfs dennoch eine Elastizität erreicht werden, bei der eine Annäherung an die Schreibcharakteristik eines Tintenfüllfederhalters erzielt wird.
- Ein Befestigungsabschnitt gemäß Anspruch 8 läßt sich einfach mit einem Schaft verbinden, der baugleich zu dem einer herkömmlichen Schreibvorrichtung ausgeführt ist. Im Zusammenhang mit dem Schaft eines Tintenfüllfederhalters kann ein Schreibkopf mit einem derartigen Befestigungsabschnitt zum Beispiel die Tintenfeder und den Tintenregler des Tintenfüllfederhalters ersetzen.
- Mit einem Befestigungsabschnitt gemäß Anspruch 9 ist ein leicht austauschbarer Schreibkopf realisierbar.
- Ein Schreibgerät mit einem Schreibkopf gemäß Anspruch 10 kann im Bedarfsfall auch als herkömmliche Schreibvorrichtung eingesetzt werden.
- Hierbei ist eine Ausführung des Schreibkopfs gemäß Anspruch 11 besonders einfach. Über die Materialauswahl eines solchen Schreibkopfes läßt sich eine Elastizität von diesem vorgeben, mittels der neben einer gut an die der herkömmlichen Schreibvorrichtung angepaßten Schreibcharakteristik auch eine sichere Verbindung des Schreibkopfes mit der Schreibvorrichtung sowie ein Schutz der Schreibspitze der herkömmlichen Schreibvorrichtung erzielt werden kann. Hierzu kann der Schreibkopf insbesondere aus Mehrkomponenten-Kunststoff oder aus einem Faserverbundwerkstoff hergestellt sein.
- Eine Ausführung des Schreibkopfs gemäß Anspruch 12 führt zu einer automatischen Unterbindung des Tintenflusses eines Tintenfüllfederhalters bei aufgesetztem Schreibkopf.
- Die Vorteile des Schreibkopfs gemäß Anspruch 13 sind entsprechend denjenigen des Schreibgeräts.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein kostengünstiges Herstellungsverfahren für einen derartigen Schreibkopf anzugeben. Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch die Herstellungsverfahren gemäß den Ansprüchen 14 und 15.
- Spritzgießen beziehungsweise Tiefziehen sind Verfahrensschritte, mit denen sich Schreibköpfe aus Materialien und mit Fertigungstoleranzen herstellen lassen, die für die genannten Anforderungen an das erfindungsgemäße Schreibgerät ausreichend sind. Zudem sind die Herstellungsverfahren gemäß den Ansprüchen 14 und 15 kostengünstig und für eine Massenproduktion geeignet.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
- Fig. 1 eine Aufsicht auf einen zwei Federschenkel und einen Befestigungsabschnitt aufweisenden Schreibkopf eines erfindungsgemäßen Schreibgeräts;
- Fig. 2 einen Schnitt gemäß Linie B-B in Fig. 1;
- Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie A-A in Fig. 1;
- Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Schreibkopfs nach den Fig. 1 bis 3;
- Fig. 5 bis 7 zu den Fig. 1 bis 3 ähnliche Darstellungen des Schreibkopfs nach den Fig. 1 bis 4, bei dem die beiden Schreib- Federschenkel durch Druck auf eine Schreibfläche symmetrisch druckbelastet sind;
- Fig. 8 eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 5 im Bereich einer Schreibspitze des Schreibkopfs (Detail Y);
- Fig. 9 eine Ausschnittsvergrößerung von Fig. 6 im Bereich der Schreibspitze des Schreibkopfs (Detail Z);
- Fig. 10 bis 12 zu den Fig. 1 bis 3 ähnliche Darstellungen des Schreibkopfs nach den Fig. 1 bis 4, bei dem die beiden Schreib- Federschenkel durch Druck auf eine Schreibfläche asymmetrisch druckbelastet sind;
- Fig. 13 eine zu Fig. 9 ähnliche Detailvergrößerung von Fig. 11 (Detail Z);
- Fig. 14 eine perspektivische Ansicht eines alternativen erfindungsgemäßen Schreibkopfs;
- Fig. 15 eine Ansicht längs der Längsachse des mit der Schreibspitze auf den Betrachter zuweisenden Schreibkopfs von Fig. 14;
- Fig. 16 einen Schnitt gemäß Linie A-A in Fig. 15;
- Fig. 17 bis 19 zu den Fig. 1 bis 3 ähnliche Darstellungen eines weiteren alternativen erfindungsgemäßen Schreibkopfs mit einem separaten Befestigungsabschnitt;
- Fig. 20 eine perspektivische Ansicht des Schreibkopfs nach den Fig. 17 bis 19;
- Fig. 21 eine perspektivische Ansicht des Schreibkopfs der Fig. 17 bis 20;
- Fig. 22 eine Ansicht längs der Längsachse des mit der Schreibspitze auf den Betrachter zuweisenden Schreibkopfs nach den Fig. 17 bis 21;
- Fig. 23 einen Schnitt gemäß Linie E-E in Fig. 22;
- Fig. 24 bis 26 zu den Fig. 1 bis 3 ähnliche Darstellungen eines weiteren alternativen erfindungsgemäßen Schreibkopfs mit einem separaten Befestigungsabschnitt;
- Fig. 27 bis 29 zu den Fig. 1 bis 3 ähnliche Darstellungen einer Schreibfeder mit einem aufsteckbaren erfindungsgemäßen Schreibkopf gemäß einer weiteren alternativen Ausführungsform;
- Fig. 30 eine perspektivische Ansicht des Schreibkopfs nach den Fig. 27 bis 29;
- Fig. 31 eine Ansicht des Schreibkopfs nach den Fig. 27 bis 30, bei der eine Aufnahme für die Schreibfeder dem Betrachter zugewandt ist;
- Fig. 32 einen Schnitt gemäß Linie A-A in Fig. 31; sowie
- Fig. 33 bis 35 weitere alternative Aufsteck-Schreibköpfe.
- Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform eines insgesamt mit 1 bezeichneten Schreibkopfs. Dieser ist Bestandteil eines Schreibgeräts für Schreib- beziehungsweise Arbeitsflächen, die durch Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums vom Schreibgerät auf die Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche zumindest vorübergehend beschreib- beziehungsweise bedienbar sind. Bekannte Beispiele für derartige Schreib- beziehungsweise Arbeitsflächen sind ein Touch-Screen oder ein Blatt elektronischen Papiers. Innerhalb des Umrisses der perspektivischen Ansicht der Fig. 4 dargestellte geschwungene Linien sind keine körperlichen Merkmale, sondern dienen zur Verdeutlichung der Gestalt des Schreibkopfs 1.
- Der Schreibkopf 1 hat die Gestalt einer Schreibfeder für einen Tintenfüllfederhalter. Im Gegensatz zu diesem ist der Schreibkopf 1 nicht aus Metall, sondern aus Kunststoff hergestellt. Hergestellt wird der Schreibkopf 1 zum Beispiel durch Mehrkomponenten-Spritzguß oder durch ein Kunststoff- Tiefziehverfahren. Alternativ kann der Schreibkopf 1 auch aus einem Verbundwerkstoff, z. B. einem Faserverbundwerkstoff, bestehen. Der Schreibkopf 1 ist zumindest im Bereich der Schreibspitze aus Kunststoff ausgeführt.
- Da sich der Schreibkopf 1 von einer herkömmlichen Schreibfeder nur im Material, nicht aber in der Gestalt unterscheidet, muß diese Gestalt nicht im einzelnen erläutert werden. Die kugelförmige Schreibspitze 2 des Schreibkopfs 1 setzt sich zusammen aus zwei Kugelhälften, die die Enden zweier gegeneinander beweglicher Federschenkel 3, 4 darstellen. Das von der Schreibspitze 2 abgewandte Ende des Schreibkopfs 1 ist als Aufnahmeabschnitt 5 zum Einstecken in eine entsprechende Aufnahme des Schreibgeräts ausgeführt. Da die Abmessungen des Aufnahmeabschnitts 5 mit denjenigen einer herkömmlichen Schreibfeder übereinstimmen, kann der Schreibkopf 1 in die Aufnahme eines Tintenfüllfederhalters eingeschoben werden und bildet mit diesem das Schreibgerät. Die Fig. 5 bis 13 zeigen das elastische Verhalten des Schreibkopfs 1 bei zwei unterschiedlichen Druckbelastungszuständen der Schreibspitze 2. Dieses elastische Verhalten entspricht demjenigen einer herkömmlichen Schreibfeder, so daß es nachfolgend nur kursorisch erläutert wird:
Die Darstellung der Fig. 5 bis 9 zeigt den Schreibkopf 1 bei symmetrischer Auflage der Schreibspitze 2 auf einer Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6. Im Auflagebereich der Schreibspitze 2 auf der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6 wirkt auf die Schreibspitze 2 eine Kraft, die in den Fig. 7 und 9 mit "F" bezeichnet ist. Aufgrund der Elastizität der Federschenkel 3, 4 werden diese durch die symmetrische Druckbelastung leicht nach oben gebogen, wobei sich ein keilförmiger, sich zur Schreibspitze 2 hin öffnender Zwischenraum 7 mit Keilwinkel α (vergleiche Fig. 8) bildet. Bei der herkömmlichen Schreibfeder führt dies aufgrund der Kapillarwirkung zu einem Tintenfluß in Richtung auf die Schreibspitze 2. Diese Funktion ist beim Schreibkopf 1 nicht erforderlich, da dort kein körperliches Schreibmedium auf die Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6 übertragen wird. - Die Fig. 10 bis 13 zeigen den Schreibkopf 1 bei asymmetrischer Belastung der Federschenkel 3, 4 durch ein schräges Aufdrücken der Schreibspitze 2 auf die Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6, wobei im Auflagebereich wiederum die Kraft F wirkt. Der Federschenkel 4 wird hierbei stärker gebogen als der Federschenkel 3, so daß sich die Schreibspitze 2 derart an die Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6 anpassen kann, daß auch bei schräger Auflage im Falle der herkömmlichen Schreibfeder ein Tintenfluß gewährleistet wäre.
- Durch die Elastizität der Federschenkel 3, 4, die derjenigen entsprechender Federschenkel einer Schreibfeder entspricht, ergibt sich beim Schreiben beziehungsweise Bedienen mit dem Schreibkopf 1 ein haptisches Verhalten von diesem, das dem einer herkömmlichen Schreibfeder entspricht.
- Die Fig. 14 bis 35 zeigen alternative Ausführungsformen von Schreibköpfen, gegebenenfalls mit weiteren Befestigungskomponenten zur Anbringung an mit herkömmlichen Schreibvorrichtungen baugleichen Bestandteilen von Schreibgeräten. Komponenten, die denjenigen entsprechen, die schon unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 13 beschrieben wurden, tragen die gleichen Bezugszeichen und werden nicht nochmals im einzelnen erläutert. Sofern nicht explizit auf eine spezielle Materialauswahl hingewiesen ist, haben die alternativen Ausführungsformen die gleiche Materialzusammensetzung wie die erste beschriebene Ausführungsform.
- Die Fig. 14 bis 16 zeigen eine zweite Ausführungsform des Schreibkopfs 1. Im Bereich der Schreibspitze 2 unterscheidet sich dieser vom Schreibkopf 1 der Fig. 1 bis 13 dadurch, daß zwischen den Federschenkeln 3, 4 kein durchgehender Zwischenraum 7 ausgebildet ist, sondern daß die Federschenkel 3, 4 bei der zweiten Ausführungsform über einen parallel zur Längsachse des Schreibkopfs 1 verlaufenden Materialsteg 8 miteinander verbunden sind. Längs des Materialstegs 8 ist in der Oberseite des Schreibkopfs 1 eine sich zur Oberseite keilförmig öffnende Nut 9 ausgeführt, so daß der Schriebkopf 1 in dem der Schreibspitze 2 zugeordneten Abschnitt die Anmutung einer herkömmlichen Schreibfeder erhält. Die Schreibspitze 2 unterscheidet sich weiterhin dadurch von derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels, daß sie nicht als kugelförmiger Ansatz ausgebildet ist, sondern sich als kontinuierliche Verlängerung der beiden Federschenkel 3, 4 ergibt.
- Über die Materialwahl für den Schreibabschnitt des Schreibkopfs 1 sowie sie Stärke des Materialstegs 8 läßt sich gegebenenfalls eine Beweglichkeit der Federschenkel 3, 4 zueinander durch Relativverkippung um eine längs des Materialstegs 8 verlaufende Kippachse erzielen.
- Statt des Aufnahmeabschnitts 5 der ersten Ausführungsform weist die zweite Ausführungsform des Schreibkopfs 1 an seinem der Schreibspitze 2 abgewandten Endabschnitt einen angeformten Schraubansatz 10 mit einem Außengewinde 11 auf. Mittels des Schraubansatzes 10 läßt sich der Schreibkopf 1 der zweiten Ausführungsform in ein zum Außengewinde 11 komplementäres Innengewinde eines Griffteils des Schreibgeräts verschrauben, wobei das Griffteil mit demjenigen einer herkömmlichen Schraubvorrichtung baugleich ist.
- Die Fig. 17 bis 23 zeigen eine dritte Ausführungsform eines Schreibkopfs 1. Die Fig. 17 bis 20 zeigen den Schreibkopf 1 eingesetzt in einen Befestigungsabschnitt 12. Die Fig. 21 bis 23 zeigen Details des Schreibkopfs 1 der dritten Ausführungsform. Dieser hat (vergleiche Fig. 21 und 23) eine zylindrische Grundform mit halbkugelig abgerundeten Stirnseiten. Der Grundkörper des Schreibkopfs 1 weist zwei gegenüberliegende Längsnuten 13 auf, in die entsprechend komplementär ausgeführte Federn 14 (vergleiche Fig. 20) des Befestigungsabschnitts 12 eingeschoben werden können.
- In einer senkrecht zur Verbindungsebene der beiden Längsnuten 13 verlaufenden Ebene ist der Schreibkopf 1 des dritten Ausführungsbeispiels durch einen Längsschlitz 15 unterteilt, der sich von der Schreibspitze 2 bis nahe des gegenüberliegenden Endabschnitts des Schreibkopfs 1 erstreckt, so daß zwei Federschenkel 3, 4 gebildet werden, die über einen von der Schreibspitze 2 abgewandten endseitigen Materialsteg 16 miteinander verbunden sind.
- Die Schreibspitze 2 weist eine ebene Fasenfläche 17 dort auf, wo die Schreibspitze 2 mit der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche 6 flächig in Kontakt kommen soll. Aufgrund des Längsschlitzes 15 ist die Fasenfläche 17 in zwei Teilflächen symmetrisch unterteilt.
- Die Materialauswahl für den Schreibkopf 1 sowie seine Bemaßung, insbesondere diejenige des Materialstegs 16, sind derart, daß sich eine Elastizität der Federschenkel 3, 4 beim Gebrauch des Schreibkopfs 1 ergibt, die derjenigen einer herkömmlichen Schreibfeder entspricht, wie oben unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 13 beschrieben.
- Zur Aufnahme des Schreibkopfs 1 der dritten Ausführungsform weist der Befestigungsabschnitt 12 eine Aufnahmeausnehmung 18 auf, die durch die Federn 14 seitlich begrenzt ist und komplementär zur Gestalt des Schreibkopfs 1 ausgeführt ist. Im übrigen hat der Befestigungsabschnitt 12 die gleiche Gestalt wie der Schreibkopf 1 des ersten Ausführungsbeispiels.
- Die Fig. 24 bis 26 zeigen eine vierte Ausführungsform des Schreibkopfs 1. Dieser entspricht, abgesehen davon, daß die Fasenfläche 17 sowie der Längsschlitz 15 fehlen, seiner äußeren Gestalt nach dem Schreibkopf 1 des dritten Ausführungsbeispiels.
- Der Schreibkopf 1 des vierten Ausführungsbeispiels weist eine schreibspitzenseitige Leuchtdiode 19 und eine mit dieser verbundenen Batterie- und Versorgungseinheit 20 auf. Das den Schreibkopf 1 des vierten Ausführungsbeispiels aufweisende Schreibgerät kann daher als Lightpen eingesetzt werden. Alternativ kann anstelle der Leuchtdiode 19 auch zum Beispiel eine Laserdiode oder auch eine Fotodiode eingesetzt sein. Im letzten Falle läßt sich ein mit einem derartigen Schreibkopf 1 ausgerüstetes Schreibgerät als Sensorstift (z. B. nach Art eines Lichtgriffels) einsetzen.
- Die Leuchtdiode 19 und die Batterie- und Versorgungseinheit 20 des vierten Ausführungsbeispiels des Schreibkopfs 1 können durch andere Funktionseinheiten zur Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums ersetzt sein. Der Schreibkopf 1 des vierten Ausführungsbeispiels kann zum Beispiel auch aus einem Kunststoff mit magnetischen Eigenschaften bestehen. Ein derartiger Schreibkopf 1 eignet sich als Schreibgerät für magnetisch sensitive Schreib-, Zeichen- und Malmedien. Alternativ kann der Schreibkopf 1 des vierten Ausführungsbeispiels auch aus einem elektrostatisch wirkenden Material bestehen. Hierbei erzeugt die Reibung beim Schreiben beziehungsweise Bedienen des Schreibgeräts zwischen dem Material des Schreibkopfs 1 des vierten Ausführungsbeispiels und der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche bei entsprechender Materialauswahl eine elektrostatische Aufladung des Schreibkopfs 1. Ein Beispiel einer hierfür geeigneten Materialkombination ist eine Schreib- bzw. Arbeitsfläche aus Kunststoff und ein Schreibkopf 1 aus Hartgummi. Mittels der elektrostatischen Ladung läßt sich eine elektrostatisch reagierende Schreibbeziehungsweise Arbeitsfläche bedienen.
- Der Befestigungsabschnitt 12 des vierten Ausführungsbeispiels entspricht demjenigen des dritten Ausführungsbeispiels.
- Die Fig. 27 bis 32 zeigen ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Schreibkopfs 1. Dieser ist als Aufsteckteil mit im wesentlichen dreieckiger Grundform (vergleiche Fig. 27, 32) ausgeführt, welches eine Aufnahmetasche 21 aufweist, in der die Spitze einer herkömmlichen metallischen Schreibfeder 22 eines Tintenfüllfederhalters aufgenommen werden kann. Durch den Schreibkopf 1 des fünften Ausführungsbeispiels wird die Schreibspitze der herkömmlichen Schreibfeder 22 geschützt und, als Verlängerung der Schreibspitze der herkömmlichen Schreibfeder 22, die Schreibspitze 2 des Schreibgeräts zur Bedienung der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche zur Übertragung des unkörperlichen Schreibmediums geschaffen.
- Die Aufnahmetasche 21 ist der herkömmlichen Schreibfeder 22 formschlüssig angepaßt. Die Materialauswahl für den Schreibkopf 1 des fünften Ausführungsbeispiels ist dabei derart, daß Fertigungstoleranzen und Geometrietoleranzen der herkömmlichen Schreibfeder 22 ausgeglichen werden können. Insbesondere kann der Schreibkopf 1 des fünften Ausführungsbeispiels mit einer derart hohen Aufnahmetoleranz ausgeführt sein, daß Schreibfedern 22 verschiedener Ausführung, zum Beispiel diejenigen verschiedener Hersteller, aufgenommen werden können.
- Gegebenenfalls kann die Aufnahmetasche 21 mit Hinterschneidungen ausgeführt sein, die entsprechende Vorsprünge der herkömmlichen Schreibfeder 22 umgreifen, so daß sich ein guter Halt des Schreikopfs 1 des fünften Ausführungsbeispiels an der herkömmlichen Schreibfeder ergibt. Insbesondere sind die die Federschenkel der herkömmlichen Schreibfeder 22 seitlich umgreifenden Seitenwände der Aufnahmetasche 21 so geformt, daß sie beim Aufnehmen der herkömmlichen Schreibfeder durch lateralen Druck auf die Federschenkel den die Tinte der Schreibfeder fördernden Tintenleiter (vgl. Zwischenraum 7 in Fig. 8) verschließen.
- Zum Schutz der Oberfläche der herkömmlichen Schreibfeder 22 können die der Schreibfeder zugewandten Flächen der Aufnahmetasche 21 aus einem weicheren Material ausgeführt sein als der restliche Schreibkopf 1 des fünften Ausführungsbeispiels. Eine derartige Ausführung kann zum Beispiel in Zweikomponententechnik ausgeführt werden und kann zudem die Haftkraft des Schreibkopfs des fünften Ausführungsbeispiels auf dem Schreibgerät verbessern.
- Die Fig. 33 bis 35 zeigen eine sechste, siebte und achte Ausführungsform eines Schreibkopfs 1. Diese Ausführungsformen weisen Aufnahmetaschen 21 auf, die komplementär zu entsprechenden herkömmlichen Schreibstiften ausgeformt sind, deren Schreibspitzen in die Aufnahmetasche 21 eingesteckt werden können, so daß sich analoge Verhältnisse ergeben, wie im Zusammenhang mit den Fig. 27 bis 32 beschrieben. Derartige herkömmliche Schreibstifte sind zum Beispiel Roller oder Fineliner.
- Ein weiterer, die Materialauswahl für den Schreibkopf 1 sowie gegebenenfalls für den Befestigungsabschnitt 12 bestimmender Gesichtspunkt ist neben der Materialelastizität auch die ästhetische Anmutung des Materials. Bei der Materialwahl können daher auch Leuchteffektmaterialien wie fluoreszierende Kunststoffe eingesetzt werden.
Claims (15)
1. Schreibgerät für Schreib- beziehungsweise Arbeitsflächen, die durch
Übertragung eines unkörperlichen Schreibmediums vom Schreibgerät
auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche zumindest vorübergehend
beschreib- beziehungsweise bedienbar sind, mit einem zum
Zusammenwirken mit der Schreib- bzw. Arbeitsfläche ausgebildeten Schreibkopf
und mit mindestens einem weiteren Teil,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein weiteres Teil (22) des Schreibgeräts mit einem Teil einer
Schreibvorrichtung baugleich ist, mit welcher ein körperliches Schreibmedium
auf die Schreib- bzw. Arbeitsfläche (6) übertragen wird.
2. Schreibgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schreibkopf (1) so ausgeführt ist, daß er beim Schreiben
beziehungsweise Bedienen mit der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche (6) in
Kontakt kommt, wobei er zumindest dort (2), wo er beim Schreiben
beziehungsweise Bedienen mit der Schreib- beziehungsweise
Arbeitsfläche (6) in Kontakt kommt, aus Kunststoff, insbesondere aus einem
Mehrkomponenten-Kunststoff oder aus einem Verbundwerkstoff,
besteht.
3. Schreibgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schreibkopf (1) dort (2), wo er beim Schreiben beziehungsweise
beim Bedienen mit der Schreib- beziehungsweise Arbeitsfläche (6) in
Kontakt kommt, einen ebenen Flächenabschnitt (17) aufweist.
4. Schreibgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schreibkopf (1) einen Strahlungsemitter (19), insbesondere eine
Leuchtdiode, und/oder einen Strahlungssensor, insbesondere eine
Fotodiode, aufweist.
5. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schreibkopf (1) als Bauteil mit einem
Befestigungsabschnitt (5; 10; 21) ausgebildet ist, welches an einem
komplementären Befestigungsabschnitt des mit dem Teil der
Schreibvorrichtung baugleichen Teils (22) angebracht werden kann.
6. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet
durch einen Befestigungsabschnitt (12), über den der Schreibkopf (1)
an einem komplementären Befestigungsabschnitt des mit dem Teil der
Schreibvorrichtung baugleichen Teils angebracht werden kann.
7. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schreibkopf (1) und/oder der
Befestigungsabschnitt (5; 12) derart ausgebildet ist, daß er an einem
Tintenfüllfederhalter angebracht werden kann, wobei insbesondere die Gestalt des
Schreibkopfs (1) und/oder des Befestigungsabschnitts (5; 12) der Feder
eines Tintenfüllfederhalters entspricht.
8. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt (10) als Gewindeabschnitt
ausgeführt ist.
9. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8 bei Rückbeziehung auf
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt
(12) eine Aufnahme (18) für den Schreibkopf (1) aufweist.
10. Schreibgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schreibkopf (1) als ein zusätzlich an einer Schreibvorrichtung (22), mit
der ein körperliches Medium auf die Schreib- beziehungsweise
Arbeitsfläche (6) übertragen wird, anbringbares Bauteil ausgeführt ist.
11. Schreibgerät nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen auf die
Schreibspitze der Schreibvorrichtung (22) aufsteckbaren Schreibkopf
(1).
12. Schreibgerät nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen auf eine
Tintenfeder (22) aufsteckbaren Schreibkopf (1), welcher so ausgeführt
ist, daß er im aufgesteckten Zustand eine laterale Kraft auf die
Federschenkel der Tintenfeder (22) ausübt.
13. Schreibkopf für ein Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
14. Herstellungsverfahren für einen Schreibkopf nach Anspruch 13,
gekennzeichnet durch einen Spritzguß-Schritt.
15. Herstellungsverfahren für einen Schreibkopf nach Anspruch 13,
gekennzeichnet durch einen Tiefzieh-Schritt.
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