-
Die
Erfindung betrifft einen Sterilbehälter, insbesondere zur Aufnahme
von chirurgischen Instrumenten, mit einem Behälterinnenraum, der von einem
Rahmen mit einem Boden, mindestens einer Seitenwand und einer dem
Boden gegenüberliegenden
und eine Eingriffsebene definierenden unbedeckten oder im Wesentlichen
unbedeckten Eingriffsfläche
begrenzt wird, sowie mindestens einem beweglich gelagerten Transportgriff,
der mindestens einen Griffbereich aufweist, wobei der mindestens
eine Transportgriff aus einer Transportstellung, in welcher der
mindestens eine Griffbereich von einem Benutzer leicht ergreifbar
ist, in mindestens eine erste Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine
Griffbereich in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene
angeordnet ist, wobei eine senkrechte Projektion des mindestens
einen Griffbereiches auf die Eingriffsfläche diese in zwei oder mehr
oder im Wesentlichen zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche teilt.
-
Sterilbehälter der
eingangs genannten Art sind dem Fachmann beispielsweise aus der
DE 101 01 424 C1 bekannt.
Sie können üblicherweise
mit zur Sterilisation bestimmten chirurgischen Instrumenten bestückt werden,
die von ihrem Anwendungsort zum Ort der Sterilisation in einem Sterilisationsgerät transportiert
werden. Während
des Sterilisationsvorgangs verbleiben die Instrumente im Behälter, wobei dieser
vor dem Sterilisationsvorgang zunächst mit einem Einwegverpackungsmaterial,
vorzugsweise einem speziellen Papier, eingeschlagen und in einem Sterilgefäß verstaut
wird, das seinerseits im Sterilisationsgerät plaziert wird. Das Einwegverpackungsmaterial
wirkt als Sterilbarriere. Zum Einpacken des Behälters wird es beispielsweise
entlang Kantenlinien über
die Seitenflächen
des Behälters
gefaltet und umgibt diesen dann ähnlich
einer Paketverpackung. Weil der insbesondere aus der
DE 101 01 424 C1 bekannte
Behälter
an sich so beschaffen ist, dass die Eingriffsfläche des Behälters unbedeckt oder im Wesent lichen
unbedeckt ist, kann das Einwegverpackungsmaterial von der Eingriffsfläche in den
Behälterinnenraum
durchhängen.
Gerät das
Einwegverpackungsmaterial mit den chirurgischen Instrumenten im
Behälter
in Kontakt, kann dies zur Perforation des Einwegverpackungsmaterials
führen.
-
Die
WO 92/09240 A1 beschreibt
einen gattungsgemäßen Sterilbehälter, bei
dem Verriegelungsgriffe für
im Sterilbehälter
angeordnete Instrumente als Transportgriffe dienen können.
-
Weitere
Sterilbehälter
zur Aufnahme chirurgischer Instrumente sind aus der
DE 200 17 208 U1 und aus
der
FR 2 737 105 A1 bekannt.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Sterilbehälter der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass seine Handhabung
verbessert ist.
-
Diese
Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Sterilbehälter erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Fläche
jedes Eingriffsflächenbereiches von
dem Mittelwert der Flächen
aller Eingriffsflächenbereiche
um maximal 25% des Mittelwertes abweicht, dass der mindestens eine
Transportgriff in eine zweite Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens
eine Griffbereich die Eingriffsfläche vollständig oder im Wesentlichen vollständig freigibt, und
dass der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung
vollständig
im Behälterinnenraum
angeordnet ist.
-
Auf
dem mindestens einen Griffbereich des erfindungsgemäßen Behälters kann
das Einwegverpackungsmaterial nach dem Einpacken des Behälters aufliegen.
Dadurch stützt
der mindestens eine Griffbereich das Einwegverpackungsmaterial entlang seiner
Ausdehnung gegen Durchhängen
in den Behälterinnenraum
ab. Bei dem in der genannten Druckschrift
DE 101 01 424 C1 beschriebenen
Behälter
kann das Einwegverpackungsmaterial mittels der dort vorgesehenen
Transportgriffe infolge deren Art der Lagerung am Behälter hingegen
nicht abgestützt werden.
Das Abstützen
des Einwegverpackungsmaterials erfolgt dabei vorzugsweise in der Ebene,
in welcher der mindestens eine Griffbereich angeordnet ist, also
in oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene. "Im Wesentli chen in der Eingriffsebene" bedeutet, dass der
Abstand des mindestens einen Griffbereiches von der Eingriffsebene
klein ist im Verhältnis
zum Abstand des mindestens einen Griffbereiches vom Boden. Beim
erfindungsgemäßen Behälter teilt
eine senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereiches auf
die Eingriffsebene die Eingriffsfläche entlang der durch die Projektion
entstehenden Trennlinien in zwei oder mehr oder im Wesentlichen
zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche, deren
Anzahl beispielsweise durch die spezielle Gestalt des mindestens
einen Griffbereiches bestimmt wird. "Im Wesentlichen zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche" schließt den Fall
mit ein, dass die durch Projektion entstehenden Trennlinien die
Einfassung der Eingriffsfläche
zwar nicht schneiden, aber dass die Trennlinien sichtbar separierbare
Segmente der Eingriffsfläche
voneinander abtrennen, die als Eingriffsflächenbereiche aufgefasst werden
können.
Alternativ könnte
dies derart formuliert werden, dass "die senkrechte Projektion des mindestens
einen Griffbereichs auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche ganz
oder im Wesentlichen ganz teilt".
Erfindungsgemäß wird die
Eingriffsfläche
entlang dieser Trennlinien in Eingriffsflächenbereiche geteilt, deren Flächen um
maximal 25% des Mittelwertes der Flächen aller Eingriffsflächenbereiche
vom Mittelwert abweichen. Entsprechend beträgt der maximale Unterschied
der Flächen
zweier Eingriffsflächenbereiche
50% des Mittelwertes. Es hat sich gezeigt, dass bei einem derartigen
Flächenverhältnis die
Last des Einwegverpackungsmaterials noch so gleichmäßig verteilt
wird, dass es noch besonders effektiv abgestützt werden kann. Das eigentliche
Abstützen
erfolgt, wie erwähnt,
vorzugsweise in, mindestens aber im Wesentlichen in der Eingriffsebene.
Auf diese Weise ist die Gefahr des Durchhängens des Einwegverpackungsmaterials
in den Behälterinnenraum weitgehend
verringert und infolgedessen auch ein Perforieren durch im Behälter aufgenommene
chirurgische Instrumente vermeidbar. Durch die erfindungsge mäße Lösung der
Aufgabe können
die Flächen
der Eingriffsflächenbereiche
insbesondere in einem Verhältnis
geteilt werden, das nicht von der Geometrie des Behälters abhängt.
-
Die
Abstützung
mittels des mindestens einen Griffbereichs bietet überdies
auch die Möglichkeit, das
Einwegverpackungsmaterial bereits beim Falten über die Eingriffsfläche auf
dem mindestens einen Griffbereich abzustützen und dadurch von vornherein straffer
zu falten, als dies ohne die erfindungsgemäße Lösung möglich wäre, so dass die Gefahr des Durchhängens des
Papiers sogar weitgehend ausgeschlossen ist.
-
Über die
vollständig
oder im Wesentlichen vollständig
freigegebene Eingriffsfläche,
wenn sich der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung
befindet, ist dem Benutzer der Eingriff in den Behälterinnenraum
erleichtert. Es kann hierbei vorgesehen sein, dass der mindestens
eine Transportgriff aus der Transportstellung und/oder aus der mindestens
einen ersten Ruhestellung in die zweite Ruhestellung überführbar ist.
-
Wenn
der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung vollständig im
Behälterinnenraum
angeordnet ist, vermindert dies den zum Bevorraten und/oder Aufstellen
des Behälters
erforderlichen Platz und darüber
hinaus beispielsweise die Gefahr, dass der Benutzer unbeabsichtigterweise an
den mindestens einen Transportgriff anstößt.
-
Besonders
günstig
ist es, wenn die Flächen der
Eingriffsflächenbereiche
gleich groß oder
im Wesentlichen gleich groß sind.
In diesem Fall kann das Einwegverpackungsmaterial noch gleichmäßiger abgestützt werden,
was die Gefahr eines Durchhängens
des Einwegverpackungsmaterials in den Behälterinnenraum weitestgehend
ausschließt.
-
Vorzugsweise
ist der mindestens eine Transportgriff in der mindestens einen ersten
Ruhestellung zumindest teilweise im Behälterinnenraum angeordnet, denn
dies vermindert den zur Bevorratung des Behälters erforderlichen Platz.
Bevorzugt ist der mindestens eine Transportgriff in der mindestens
einen ersten Ruhestellung sogar vollständig im Behälterinnenraum angeordnet.
-
Bevorzugt
ist der Behälterinnenraum
in der zweiten Ruhestellung des mindestens einen Transportgriffes
frei oder im Wesentlichen frei zugänglich, was dem Benutzer beispielsweise
erleichtert, chirurgische Instrumente im Behälterinnenraum zu platzieren
oder sie dem Behälterinnenraum
zu entnehmen.
-
Vorzugsweise
ist der mindestens eine Griffbereich des mindestens einen Transportgriffs
in der zweiten Ruhestellung in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen
in der Eingriffsebene angeordnet. Dies erleichtert es dem Benutzer
beispielsweise, den mindestens einen Griffbereich zu ergreifen und
den mindestens einen Transportgriff aus der zweiten Ruhestellung
in die Transportstellung und/oder die mindestens eine erste Ruhestellung
zu überführen.
-
Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn der Behälter zwei Transportgriffe umfasst,
denn dies begünstigt
die Handhabung des Behälters.
Der Benutzer kann dadurch mit jeder Hand je einen Transportgriff
ergreifen und den Behälter
sicher transportieren.
-
Bevorzugt
ist der mindestens eine Griffbereich zumindest abschnittsweise geradlinig
ausgebildet, denn dies ist konstruktiv besonders einfach und erlaubt
es, die Herstellungskosten des mindestens einen Transportgriffes
gering zu halten.
-
Von
Vorteil ist aber auch, wenn der mindestens eine Griffbereich zumindest
abschnittsweise gekrümmt
und/oder gebogen ist. Insbesondere kann der mindestens eine Griffbereich
kontinuierlich oder wellenförmig,
beispielsweise sinusförmig,
gekrümmt und/oder
gebogen sein. Das Einwegverpackungsmaterial kann auf einem auf diese
Weise ausgebildeten mindestens einen Griffbereich verbessert aufliegen, weil
sich mit den Krümmungen
und/oder Biegungen eine verlängerte
Auflagelinie bilden lässt.
Die Gefahr des Durchhängens
des Einwegverpackungsmaterials ist dadurch noch weiter verringerbar.
-
Günstig ist
es, wenn der mindestens eine Transportgriff direkt oder indirekt
schwenkbar und/oder drehbar und/oder verschiebbar am Rahmen gelagert
ist. Am Rahmen lässt
sich der mindestens eine Transportgriff mechanisch stabil lagern, wobei
beispielsweise Griffhalterungen zur Lagerung vorgesehen sein können. Der
mindestens eine Transportgriff ist dadurch von der mindestens einen ersten
Ruhestellung in die Transportstellung und/oder die zweite Ruhestellung überführbar.
-
Vorteilhafterweise
ist der mindestens eine Transportgriff an einer Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung
für chirurgische
Instrumente gelagert. Die Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung
kann beispielsweise an einem am Rahmen festlegbaren Instrumententräger angeordnet
sein. Auf diese Weise lässt
sich der Fertigungsaufwand für
den Sterilbehälter
reduzieren, weil keine zusätzlichen
Lagerelemente zur Lagerung des mindestens eine Transportgriffes
vorgesehen sein müssen.
-
Vorzugsweise
umfasst der mindestens eine Transportgriff mindestens ein mit dem
mindestens einen Griffbereich verbundenes erstes Lagerelement. Mittels
des mindestens einen ersten Lagerelementes ist der mindestens eine
Transportgriff insbesondere sicher am Behälter lagerbar.
-
Das
mindestens eine erste Lagerelement kann direkt an dem mindestens
einen Griffbereich angeordnet sein, bevorzugt ist es aber an einem
von dem mindestens einen Griffbereich abstehenden Schenkel angeordnet,
denn es hat sich gezeigt, dass ein räumlich von dem mindestens einen
ersten Lagerelement getrennter Griffbereich dem Benutzer die Handhabung
des mindestens einen Transportgriffes erleichtert.
-
Günstig ist
es, wenn der mindestens eine Transportgriff zwei von dem mindestens
einen Griffbereich abstehende und parallel zueinander angeordnete
Schenkel umfasst. In diesem Fall kann an jedem der beiden Schenkel
ein erstes Lagerelement vorgesehen sein. Die Verwendung zweier Schenkel wirkt
sich günstig
auf die Stabilität
der Lagerung und die Handhabbarkeit des mindestens einen Transportgriffes
aus.
-
Von
Vorteil ist es, wenn am Behälter
mindestens eine Griffhalterung vorgesehen ist und wenn die mindestens
eine Griffhalterung mindestens ein zweites, mit dem mindestens einen
ersten Lagerelement zusammenwirkenden Lagerelement zur beweglichen Lagerung
des mindestens einen Transportgriffes umfasst. Das mindestens eine
erste Lagerelement kann an dem mindestens einen zweiten Lagerelement
beispielsweise verschiebbar und/oder drehbar und/oder schwenkbar
gelagert sein.
-
Bevorzugt
sind zur Lagerung des mindestens einen Transportgriffes zwei Griffhalterungen
vorgesehen. In diesem Fall weist der mindestens eine Transportgriff
vorzugsweise ebenfalls zwei erste Lagerelemente auf, die mit je
einem zweiten Lagerelement je einer Griffhalterung zusammenwirken.
Auf diese Weise verteilt sich beim Transport des Behälters die
auf die Griffhalterungen wirkende Last. Dies verringert die Anforderungen
an die mechanische Beanspruchbarkeit der Griffhalterungen und/oder
der Lagerelemente.
-
Günstig ist
es, wenn die mindestens eine Griffhalterung am Rahmen des Behälters angeordnet ist,
denn dies ist Platz sparend und konstruktiv einfach. Insbesondere
kann die mindestens eine Griffhalterung vollständig innerhalb des Behälters angeordnet
sein, was den zum Bevorraten und/oder Aufstellen des Behälters erforderlichen
Platz verringert.
-
Vorzugsweise
umfasst das mindestens eine erste oder zweite Lagerelement einen
Vorsprung und das mindestens eine zweite beziehungsweise erste Lagerelement
eine zum Vorsprung korrespondierende Aufnahme zum Aufnehmen des
Vorsprungs. Das jeweils als Vorsprung ausgebildete Lagerelement kann
dann in dem jeweiligen korrespondierenden und als Aufnahme ausgebildeten Lagerelement
aufgenommen sein. Dies stellt eine sichere Lagerung des mindestens
einen Transportgriffes sicher. Die Aufnahme lässt sich beispielsweise als
Sackloch ausbilden, in welches der Vorsprung eintaucht.
-
Besonders
günstig
ist es, wenn die Aufnahme in Form einer von dem Vorsprung durchgreifbaren
Durchbrechung ausgebildet ist. Dabei handelt es sich um eine konstruktiv
einfache Möglichkeit,
das eine Lagerelement am jeweils anderen Lagerelement zu lagern.
Der Vorsprung kann beispielsweise in Form eines Lagerbolzens ausgebildet
sein, und die Durchbrechung kann beispielsweise als eine von dem
Lagerbolzen durchgreifbare Bohrung ausgebildet sein.
-
Bevorzugt
ist der Vorsprung in der Aufnahme verschiebbar und/oder schwenkbar
und/oder drehbar gelagert um eine Drehachse, die durch den Vorsprung
und/oder die Aufnahme definiert wird. Auf diese Weise ist dann der
mindestens eine Transportgriff an der mindestens einen Griffhalterung
verschiebbar und/oder schwenkbar und/oder drehbar gelagert. Bei einer
verschiebbaren Lagerung kann die Aufnahme beispielsweise eine Führung, etwa
in Gestalt eines Langloches oder eines Schlitzes, für den Vorsprung definieren,
so dass der Benutzer den mindestens einen Transportgriff von der
Transportstellung in die erste und/oder zweite Ruhestellung überführen kann, ohne
auf die Bewegung achten zu müssen.
Eine durch den Vorsprung und/oder die Aufnahme eindeutig definierte
Drehachse ermöglicht
eine Bewegung des mindestens einen Transportgriffs, ohne dass dieser
verkantet.
-
Noch
bevorzugter ist der mindestens eine Transportgriff allein durch
eine Schwenk- und/oder Drehbewegung um die Drehachse von der Transportstellung
in die erste und/oder zweite Ruhestellung überführbar. In diesem Fall ist es
ausreichend, wenn der Vorsprung in der Aufnahme schwenk- und/oder drehbar
gelagert ist. Hierbei handelt es sich um eine konstruktiv besonders
einfache Art der Lagerung des mindestens einen Transportgriffes
an der mindestens einen Griffhalterung. In der Praxis ist der mindestens eine
Transportgriff für
den Benutzer dadurch besonders einfach handhabbar.
-
Von
Vorteil ist es, wenn eine Einrichtung vorgesehen ist zum beweglichen
Festlegen des mindestens einen ersten Lagerelementes an dem mindestens
einen zweiten Lagerelement. Durch die Einrichtung kann beispielsweise
die Anordnung des mindestens einen ersten Lagerelementes an dem
mindestens einen zweiten Lagerelement gesichert werden. Auf diese
Weise ist dann die Lagerung des mindestens einen Transportgriffes
an der mindestens einen Griffhalterung sicherbar.
-
Bevorzugt
umfasst die Einrichtung eine von dem mindestens einen ersten oder
zweiten Lagerelement durchgreifbare Scheibe. Die Scheibe kann etwa als
Klemmscheibe ausgebildet sein, die beispielsweise von einem in Form
eines Vorsprunges, insbesondere eines Lagerbolzens, ausgebildeten
ersten oder zweiten Lagerelement durchgreifbar und auf diesem festlegbar
ist.
-
Um
Kosten bei der Herstellung des Behälters zu sparen, ist es günstig, wenn
das mindestens eine zweite Lagerelement einen einstückig aus
einer Seitenwand des Rahmens ausgeformten Wandabschnitt umfasst.
Das mindestens eine zweite Lagerelement kann beispielsweise durch
einen kombinierten Präge-/Stanzvorgang aus
einer Seitenwand des Rahmens ausgeformt sein.
-
Vorteilhafterweise
ist der ausgeformte Wandabschnitt als Bügel ausgebildet, dessen Verbindung
mit dem Rest der Seitenwand an seiner dem Boden abgewandten Seite
und/oder seiner dem Boden zugewandten Seite schlitzförmig durchbrochen ist.
Der Bügel
kann ferner beispielsweise eine Durchbrechung in Form einer Bohrung
aufweisen, die von einem Lagerelement in Form eines Lagerbolzens durchgreifbar
ist. Im Bereich der schlitzförmigen Durchbrechung
kann dann beispielsweise eine vom Lagerbolzen durchgreifbare und
auf diesem gehaltene Klemmscheibe zum beweglichen Festlegen des Lagerbolzens
an der Bohrung vorgesehen sein.
-
Bei
einer besonders günstigen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Behälters ist
mindestens ein Anschlagsglied vorgesehen, an dem der mindestens
eine Transportgriff in der ersten und/oder der zweiten Ruhestellung
anliegt. Die Position des mindestens einen Transportgriffes kann
dadurch in der ersten und/oder der zweiten Ruhestellung eindeutig
definiert werden, so dass der mindestens eine Griffbereich des mindestens
einen Transportgriffes vom Benutzer jederzeit sicher erfasst werden
kann. Darüber
hinaus kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass der mindestens
eine Transportgriff in der ersten und/oder zweiten Ruhestellung
nicht unbeabsichtigt wegklappt. Dadurch bleibt das Einwegverpackungsmaterial
zuverlässig
abgestützt.
-
Bevorzugt
umfasst das mindestens eine Anschlagsglied eine vom Boden weg weisende
Auflagefläche,
die eine muldenförmige
Vertiefung definiert, in die der mindestens eine Transportgriff
mit einem seiner Schenkel und/oder seinem mindestens einen Griffbereich
zumindest teilweise eintaucht. Durch das Eintauchen in die muldenförmige Vertiefung
wird der mindestens eine Transportgriff in der ersten und/oder zweiten
Ruhestellung sicher fixiert und verbleibt darin auch bei unvorhergesehenen äußeren Einwirkungen, etwa
bei Stößen gegen
den Behälter.
-
Aus
Gründen
der mechanischen Stabilität
ist es günstig,
wenn das mindestens eine Anschlagsglied an einem am Behälter festlegbaren
Träger
angeordnet ist. Insbesondere können
an einem Träger mehrere
Anschlagsglieder angeordnet sein, etwa je eines für die erste
und/oder zweite Ruhestellung und/oder für die Transportstellung. Das
mindestens eine Anschlagsglied kann beispielsweise einstückig mit
dem Träger
verbunden sein oder an diesem befestigt sein.
-
Vorteilhafterweise
ist der Träger
am Rahmen des Behälters
festlegbar, was beispielsweise die Möglichkeit gibt, ihn je nach
Anzahl und Größe der im Behälterinnenraum
aufgenommenen chirurgischen Instrumente flexibel zu platzieren.
-
Günstig ist
es, wenn mindestens eine Griffhalterung den Träger umfasst. Dies erlaubt es,
die Griffhalterung, an welcher der mindestens eine Transportgriff
gelagert ist, in Verbindung mit dem Träger kompakt zu bauen. Dadurch
lässt sich
der für
die Griffhalterung und den Träger
erforderliche Raum minimieren, der dann beispielsweise als zusätzlicher Stauraum
für chirurgische
Instrumente zur Verfügung steht.
-
Von
Vorteil ist es, wenn dem Träger
eine Trägerhalteeinrichtung
zum Festlegen des Trägers
am Behälter
zugeordnet ist.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Trägerhalteeinrichtung
eine zwischen mindestens einer Griffhalterung und dem Rahmen gebildete
Trägeraufnahme.
Auf diese Weise ist der Träger nahe
dem Rahmen anordenbar und dadurch räumlich von demjenigen Bereich
des Behälterinnenraumes
getrennt, an dem die chirurgischen Instrumente angeordnet sind.
Es kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Griffhalterung
mit dem Rahmen verbunden ist, wobei die Verbindung abschnittsweise
an einer die Trägeraufnahme
bildenden Durchbrechung unterbrochen ist.
-
Es
ist günstig,
wenn der Träger
die Trägeraufnahme
durchgreift. Dies erlaubt es, den Träger sicher an der Trägeraufnahme
zu fixieren. Am Träger kann
hierfür
beispielsweise ein Vorsprung in Form einer Zunge ausgebildet sein,
die komplementär
zur Trägeraufnahme
geformt ist und sich passgenau in die Trägeraufnahme einfügen lässt.
-
Günstig ist
es, wenn der Träger
eine Durchbrechung aufweist, die von dem mindestens einen ersten
Lagerelement des mindestens einen Transportgriffes durchgreifbar
ist. Auf diese Weise können sich
der Träger
und das mindestens eine erste Lagerelement gegenseitig an der mindestens
einen Griffhalterung sichern.
-
Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist mindestens ein Instrumententräger mit mindestens einer Aufnahme-
und/oder Befestigungseinrichtung für chirurgische Instrumente
vorgesehen. An der mindestens einen Aufnahme und/oder Befestigungseinrichtung
können
chirurgische Instrumente angeordnet, befestigt, festgelegt, gelagert
oder abgestützt
werden. Sie sind auf diese Weise im Behälterinnenraum beispielsweise
gegen Verrutschen oder Umherfallen sicherbar.
-
Bevorzugt
umfasst der mindestens eine Instrumententräger mindestens eine Griffhalterung und/oder
einen Träger
mindestens eines Anschlagsgliedes. Dadurch lässt sich der Fertigungsaufwand verringern.
-
Als
günstig
hat es sich erwiesen, wenn eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen
ist zur Sicherung des mindestens einen Transportgriffes gegen unerwünschtes
Entfernen aus der ersten und/oder zweiten Ruhestellung. Dies stellt
sicher, dass sich der mindestens eine Transportgriff auch bei unsachgemäßer Handhabung
des Behälters
nicht aus der ersten und/oder zweiten Ruhestellung entfernt und dadurch
beispielsweise ein den Behälter
umgebendes Einwegverpackungsmaterial perforiert.
-
Günstig, weil
konstruktiv einfach, ist es, wenn die Sicherungsvorrichtung in Form
einer Rastvorrichtung ausgebildet ist.
-
Vorzugsweise
umfasst die Rastvorrichtung einen oder mehrere Rastvorsprünge, die
an einem Anschlagsglied angeordnet sind. Auf diese Weise ist es
möglich,
den mindestens einen Transportgriff durch einen oder mehrere Rastvorsprünge zu hintergreifen.
In diesem Fall können
das Anschlagsglied und die Rastvorrichtung beispielsweise an einem
gemeinsamen Träger
ausgebildet werden, was den fertigungstechnischen Aufwand minimiert.
-
Von
Vorteil ist es, wenn die Sicherungsvorrichtung an einem Träger des
eines Anschlagsgliedes angeordnet ist. Dies gibt die Möglichkeit,
den Träger
mit dem Anschlagsglied und der Sicherungsvorrichtung unter verringertem
Fertigungsaufwand baulich kompakt auszubilden.
-
Ein
besonders bevorzugter Behälter
ist als Siebkorb ausgebildet. Durch die offenen Maschen des Siebkorbes
kann während
des Sterilisationsvorganges Heißdampf
sehr gut hindurchtreten, was sich günstig auf das Sterilisationsergebnis
auswirkt.
-
Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang
mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
-
1:
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Sterilbehälters schräg von oben;
-
2:
eine Seitenansicht des Behälters
aus 1;
-
3:
eine Draufsicht auf den Behälter
aus 1;
-
4:
eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches A in 1;
-
5:
eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches B in 2;
-
6:
eine abschnittsweise Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Behälters; und
-
7:
eine weitere abschnittsweise Darstellung des Behälters aus 6.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Sterilbehälters ist
in den 1 bis 5 ganz oder teilweise gezeigt
und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegt. Der
Behälter 10 ist
als Siebkorb ausgebildet mit einem im Wesentlichen rechteckigen
flachen Boden 12, von dem zweimal zwei parallel zueinander
verlaufende Seitenwände 16 und 18 beziehungsweise 20 und 22 abstehen.
Gemeinsam bilden der Boden 12 und die Seitenwände 16, 18, 20 und 22 einen
quaderförmigen
Rahmen 14 des Behälters 10.
An ihren, dem Boden 12 abgewandten Seiten, fassen die oberen
Kantenlinien 24, 26, 28, 30 der
Seitenwände 16, 18, 20 beziehungsweise 22 eine
unbedeckte Eingriffsfläche 32 ein.
Die Eingriffsfläche 32 definiert
eine Eingriffsebene, die parallel und beabstandet zu einer vom Boden 12 definierten
Grundfläche
ist.
-
Der
Behälter 10 ist
insgesamt symmetrisch ausgestaltet bezüglich zumindest zweier Symmetrieebenen,
deren erste senkrecht zum Boden 12 und durch die Mitte
der Seitenwände 16 und 18 verläuft, während die
zweite Symmetrieebene senkrecht zum Boden 12 und durch
die Mitte der Seitenwände 20 und 22 verläuft.
-
Der
Rahmen 14 und die Eingriffsfläche 32 definieren
und begrenzen damit einen Behälterinnenraum
des Behälters 10. Über die
Eingriffsfläche 32 ist es
einem Benutzer möglich,
den Behälter 10 beispielsweise
mit in der Zeichnung nicht dargestellten chirurgischen Instrumenten
zu bestücken
und umgekehrt diese auch wieder aus dem Behälterinnenraum zu entnehmen.
Derartige chirurgische Instrumente werden beispielsweise zur Sterilisation
in den Behälter 10 eingebracht,
wobei dieser vor dem Sterilisationsvorgang mit einem in der Zeichnung
ebenfalls nicht dargestellten Einwegverpackungsmaterial, vorzugsweise
Papier, eingepackt werden kann.
-
Der
Behälter 10 weist
ferner zum Transport zwei am Rahmen 14 gelagerte Transportgriffe 34 und 36 auf.
In der Zeichnung, wie insbesondere in den 1 und 3 ersichtlich,
nehmen der Transportgriff 34 und der Transportgriff 36 unterschiedliche Stellungen
ein. Diese Stellungen werden als "erste und zweite Ruhestellungen" der Transportgriffe 34 und 36 bezeichnet,
was weiter unten noch ausführlich
erläutert
wird.
-
Der
Transportgriff 34 befindet sich in seiner ersten Ruhestellung,
während
sich der Transportgriff 36 in seiner zweiten Ruhestellung
befindet. Es ist möglich,
beide Transportgriffe 34 und 36 wie untenstehend
erläutert
durch eine Bewegung in ihre jeweils andere Ruhestellung zu überführen. Beispielsweise kann
der Transportgriff 36 in seine erste Ruhestellung überführt werden
und befindet sich dann in einer zur ersten Ruhestellung des Transportgriffes 34 bezüglich der
ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrischen
Position. Umgekehrt gilt entsprechendes, wenn der Transportgriff 34 in
seine zweite Ruhestellung überführt wird.
-
Sowohl
in ihrer ersten Ruhestellung als auch in ihrer zweiten Ruhestellung
sind der Transportgriff 34 und der Transportgriff 36 vollständig im
Behälterinnenraum
angeordnet.
-
Die
Transportgriffe 34 und 36 sind identisch ausgestaltet,
so dass im Folgenden lediglich die Merkmale des Transportgriffes 34 mit
Bezugszeichen versehen und erläutert
werden.
-
Der
Transportgriff 34 umfasst einen Griffbereich 38 mit
einem mittleren Abschnitt 39, der geradlinig ausgebildet
ist und der zwischen den zueinander parallelen Seitenwänden 16 und 18 jeweils
parallel zu den Seitenwänden 20 und 22 sowie
parallel zum Boden 12 verläuft. Er erstreckt sich dabei
nahezu über
die gesamte Breite des Behälters 10 zwischen den
Seitenwänden 16 und 18.
Der Seitenwand 22 ist der Griffbereich 38 näher als
der Seitenwand 20. An den mittleren Abschnitt 39 schließen sich
nahe der Seitenwände 16 und 18 zwei
vom mittleren Abschnitt 39 in Richtung der Seitenwand 22 abgebogene
gekrümmte
Abschnitte 40 und 42 an.
-
Die
gekrümmten
Abschnitte 40 und 42 weisen vom mittleren Abschnitt 39 dem
Boden 12 in einem flachen Winkel zu (2),
so dass alle drei Abschnitte 39, 40, und 42 des
Griffbereiches 38 näherungsweise
in einer der Eingriffebene parallelen Ebene angeordnet sind (der
sogenannten Griffbereichsebene), die der Eingriffsebene in Richtung
des Bodens 12 nur geringfügig beabstandet ist, das heißt, der Griffbereich 38 kann
als im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet angesehen werden.
-
Von
den gekrümmten
Abschnitten 40 und 42 des Griffbereiches 38 stehen
in deren Verlängerung zwei
senkrecht zum mittleren Abschnitt 39 ausgerichtete Schenkel 44 beziehungsweise 46 ab.
Sie sind ebenfalls geradlinig ausgebildet und verlaufen parallel
zueinander. Der mittlere Abschnitt 39 und die gekrümmten Abschnitte 40 und 42 sind
dabei so bemessen, dass die Schenkel 44 und 46 in
der ersten und der zweiten Ruhestellung des Transportgriffes 34 näherungsweise
bündig
an den Seitenwänden 16 beziehungsweise 18 anliegen.
-
An
ihren jeweiligen freien Enden 52 und 54 sind die
Schenkel 44 beziehungsweise 46 etwa auf einem
Achtel ihrer Länge
im rechten Winkel so umgebogen, dass die freien Enden 52 und 54 weg
vom jeweils anderen der beiden Schenkel 44 und 46 zeigen. Das
freie Ende 52 des Schenkels 44 ist in der Zeichnung
nicht erkennbar, weil es durch die Seitenwand 16 des Rahmens 14 verdeckt
ist.
-
Auf
diese Weise ist an den freien Enden 52 und 54 der
Schenkel 44 beziehungsweise 46 jeweils ein erstes
Lagerelement in Form eines hervorspringenden Lagerbolzens 56 beziehungsweise 58 gebildet.
Die Lagerbolzen 56 und 58 weisen eine gemeinsame
Symmetrieachse 59 auf, die parallel zum Boden 12 und
senkrecht zu den Seitenwänden 16 und 18 orientiert
ist, und sie dienen der Lagerung des Transportgriffes 34 am
Rahmen 14.
-
Korrespondierend
zu den Lagerbolzen 56 und 58 weist der Behälter 10 zur
Lagerung des Transportgriffes 34 zwei Griffhalterungen 60 und 62 auf,
die einander gegenüberliegend
an den Seitenwänden 16 beziehungsweise 18 angeordnet
sind. Die Griffhalterungen 60 und 62 sind identisch
ausgebildet, weswegen im Folgenden lediglich die Merkmale der Griffhalterung 60 mit
Bezugszeichen versehen und erläutert
werden (die Griffhalterung 60 ist insbesondere in der 4 zu
erkennen).
-
Die
Griffhalterung 60 umfasst ein zweites Lagerelement 64,
das mit dem ersten in Form des Lagerbolzens 56 ausgebildeten
Lagerelement des Transport griffes 34 zur beweglichen Lagerung
des Lagerbolzens 56 zusammenwirkt. Das zweite Lagerelement 64 ist
als ein aus der Seitenwand 16 des Rahmens 14 einstückig ausgeformter
Wandabschnitt ausgebildet. Zu dessen Ausbildung wird die Seitenwand 16 bei
der Herstellung mit einer in Richtung der Flächennormalen der Seitenwand 16 weisenden Kraft
beaufschlagt, so dass der Wandabschnitt aus der durch die Seitenwand 16 definierten
Ebene in den Behälterinnenraum
auskragt. Der das zweite Lagerelement 64 ausbildende Wandabschnitt
ist ausgestaltet in Form eines streifenförmigen, parallel zum Boden 12 und
zur durch die Seitenwand 16 definierten Ebene verlaufenden
und näherungsweise
rechteckigen Bügels 66.
Dessen einstückige
Verbindung mit dem Rest der Seitenwand 16 ist an seiner
dem Boden abgewandten Seite 68 sowie seiner dem Boden zugewandten
Seite 70 entlang Schlitzen 72 und 74 durchbrochen.
Die Schlitze 72 und 74 verlaufen jeweils horizontal
und parallel zum Boden 12. Zwischen dem Bügel 66 und
der von der Seitenwand 16 definierten Ebene ist auf diese
Weise ein freier Spalt 75 gebildet.
-
Das
Lagerelement 64 bildet eine zum Lagerbolzen 56 korrespondierende
Aufnahme zum Aufnehmen desselben und umfasst eine Durchbrechung in
Form einer Bohrung 76. Der Lagerbolzen 56 durchgreift
die Bohrung 76 parallel zum Boden 12 und senkrecht
zur Seitenwand 16. Die Größe des Lagerbolzens ist so
bemessen, dass er jenseits des zweiten Lagerelementes 64 in
den freien Spalt 75 ragt, aber nicht über die durch die Seitenwand 16 definierte
Ebene hinaus. Auf diese Weise ist der Lagerbolzen 56 an
dem zweiten Lagerelement 64 schwenkbar gelagert um eine
Drehachse, die durch die gemeinsame Symmetrieachse 59 der
Lagerbolzen 56 und 58 definiert wird. Das bedeutet,
dass damit der Transportgriff 34 an den Griffhalterungen 60 und 62 um
eben diese Symmetrieachse 59 schwenkbar am Behälter 10 gelagert
ist.
-
Zur
Sicherung des Lagerbolzens 56 am zweiten Lagerelement 64 ist
eine Einrichtung vorgesehen in Form einer Klemmscheibe 78,
die vom Lagerbolzen 56 durchgriffen wird und auf diesem
gehalten ist. Die Klemmscheibe 78 ist in dem freien Spalt 75 zwischen
dem Bügel 66 und
der Ebene der Seitenwand 16 angeordnet und so ausgebildet,
dass damit zwar ein unbeabsichtigtes Lösen des Lagerbolzens von dem
zweiten Lagerelement 64 verhindert wird, der Lagerbolzen 56 in
der Bohrung 76 aber schwenkbar bleibt.
-
Wie
erwähnt,
ist der Transportgriff 34 um die Symmetrieachse 59 schwenkbar
gelagert. Die Schwenkung des Transportgriffes 34 kann dabei nicht
um beliebige Winkel erfolgen, sondern ist begrenzt durch zwei nahe
der Griffhalterung 60 angeordnete Anschlagsglieder 80 und 82.
Diese weisen näherungsweise
halbzylindrische und vom Boden 12 weg weisende Auflageflächen 81 und 83 für den Schenkel 44 des
Transportgriffes 34 auf.
-
Die
Anschlagsglieder 80 und 82 sind an einem gemeinsamen
von der Griffhalterung 60 umfassten Träger 84 angeordnet,
mit dem sie einstückig
verbunden sind. Der Träger 84 hat
näherungsweise
die Form eines großen
T mit einem parallel zum Boden 12 verlaufenden Querstrich
und senkrecht zum Boden 12 verlaufenden Längsstrich.
Die Anschlagsglieder 80 und 82 sind an den Enden
des T-Querstriches angeordnet, wobei das Anschlagsglied 82 einen
geringeren Abstand zur Seitenwand 22 aufweist als das Anschlagsglied 80.
-
Dem
Träger 84 ist
eine Trägerhalteeinrichtung
zum Festlegen des Trägers 84 am
Rahmen 14 zugeordnet in Form einer Trägeraufnahme, die gebildet wird
durch den freien Spalt 75 zwischen dem Bügel 66 und
der durch die Seitenwand 16 definierten Ebene. Der Träger 84 durchgreift
mit einer Zunge 86, die dem Längsstrich des großen T des
Trägers 84 entspricht,
den oberen Schlitz 72 und den unteren Schlitz 74,
das heißt,
die Zunge 86 ist im Wesentlichen im freien Spalt 75 angeordnet.
Sie stützt
sich an der Seitenwand 16 und am Bügel 66 ab.
-
Zusätzlich weist
die Zunge 86 eine Durchbrechung auf, die vom Lagerbolzen 56 durchgriffen
wird. Auf diese Weise sichern sich der Lagerbolzen 56 und der
Träger 84 gegenseitig
an dem Lagerelement 64, wie dies insbesondere in 4 erkennbar
ist.
-
Lediglich
in einem durch die Anschlagsglieder 80 und 82 definierten
begrenzten Winkelbereich ist der Transportgriff 34 frei
schwenkbar. Beim Anschlag an das Anschlagsglied 80 taucht
der Schenkel 44 des Transportgriffs 34 teilweise
in die von der halbzylindrischen Auflagefläche 81 des Anschlagsgliedes 80 definierte
muldenförmigen
Vertiefung ein. Auf diese Weise ist die bereits oben angesprochene erste
Ruhestellung des Transportgriffes 34 definiert (4),
bei der der Abstand des Griffbereiches 38 von der Seitenwand 22 maximal
ist.
-
Es
wird nun angenommen, dass sich beide Transportgriffe 34 und 36 in
ihrer jeweiligen ersten Ruhestellung befinden (der Transportgriff 36 wäre dann
entgegen der Darstellung in der Zeichnung so zu schwenken, dass
er eine zur ersten Ruhestellung des ersten Transportgriffes 34 bezüglich der
ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrische Position
einnimmt). Wie obenstehend erläutert,
sind die Griffbereiche 38 und 88 des Transportgriffes 34 beziehungsweise 36 in
der Griffbereichsebene angeordnet, die zu der Eingriffsebene in
Richtung des Bodens 12 geringfügig beabstandet ist; sie sind
also im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet.
-
Durch
eine senkrechte Projektion lassen sich die Griffbereiche 38 und 88 von
der Griffbereichsebene auf die Eingriffsebene abbilden. Auf diese
Weise wird die Eingriffsfläche 32 von
den durch die Projektion der Griffbereiche 38 und 88 auf
die Eingriffsebene entstehenden Trennlinien in im Wesentlichen drei Eingriffsflächenbereiche
geteilt. "Im Wesentlichen drei
Eingriffsflächenbereiche" bedeutet vorliegend, dass
die Trennlinien die durch die oberen Kantenlinien 24, 26, 28 und 30 definierte
Einfassung der Eingriffsfläche 32 nicht
schneiden (3), so dass sich aus der Verknüpfung der
Trennlinien und der Einfassung nicht zwingenderweise vollständig eingeschlossene
oder eingefasste Eingriffsflächenbereiche
ausbilden. Gleichwohl grenzen die Trennlinien sichtbar voneinander
separierbare Segmente der Eingriffsfläche 32 voneinander
ab. Beispielsweise lassen sich die im vorliegenden Fall entstehenden
Eingriffsflächenbereiche
vollständig
einfassen, etwa indem von den Endpunkten der durch die Projektion
der gekrümmten
Abschnitte 40 und 42 entstandenen Trennlinien
die Lote 90 beziehungsweise 92 auf die nächstliegenden
Kantenlinien 24 beziehungsweise 26 gefällt werden. "Im Wesentlichen drei
Eingriffsflächenbereiche" lässt sich
daher auch derart ausdrücken, dass "die Projektion der
Griffbereiche 38 und 88 auf die Eingriffsebene
die Eingriffsfläche 32 ganz
oder im Wesentlichen ganz in drei Eingriffsflächenbereiche teilt."
-
Die
Abmessungen der Schenkel der Transportgriffe 34 und 36 und
die Anordnung der Griffhalterungen des symmetrischen Behälters 10 sind
so gewählt,
dass die Eingriffsfläche 32 durch
die beiden Griffbereiche 38 und 88 in im Wesentlichen
drei im Wesentlichen gleich große
Flächenbereiche
geteilt wird. Die Länge
der Schenkel der Transportgriffe 34 und 36 beträgt ungefähr ein Sechstel
der Länge
des Behälters 10 entlang
der Seitenwand 16, und die Griffhalter ungen weisen von
der nächstgelegenen Seitenwand 20 oder 22 einen
Abstand auf, der ungefähr
einem Sechstel derselben Länge
entspricht (3).
-
Bei
der Benutzung des Behälters 10 zur
Sterilisation von darin aufgenommen chirurgischen Instrumenten wird
der Behälter 10 vor
dem Sterilisationsvorgang mit einer als Sterilbarriere wirkenden Einwegverpackung,
im folgenden Papier, eingepackt. Durch die erfindungsgemäße Anordnung
der Griffbereiche 38 und 88 in der ersten Ruhestellung
der Transportgriffe 34 beziehungsweise 36 ist
es dem Benutzer beim Falten des Papieres entlang der Kantenlinien 24, 26, 28, 30 möglich, das
Papier auf den Griffbereichen 38 und 88 abzustützen. Dies
erlaubt es dem Benutzer, das Papier im Bereich der Eingriffsfläche 32 straffer
zu falten, als dies ohne die erfindungsgemäße Anordnung der Griffbereiche 38 und 88 möglich wäre.
-
Nach
dem Einpacken des Behälters 10 mit dem
Papier bilden die Griffbereiche 38 und 88 eine Abstützung des
Papieres nach oben und verhindern so weitgehend ein Durchhängen des
Papiers in den Behälterinnenraum.
Die Last des Papiers verteilt sich durch die erfindungsgemäße Anordnung
der Griffbereiche 38 und 88, deren Projektion
auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche 32 in im Wesentlichen
drei Eingriffsflächenbereiche
von im Wesentlichen gleicher Fläche
teilt, besonders gleichmäßig auf
die Transportgriffe 34 und 36. Dadurch ist der
Gefahr vorgebeugt, dass ein in den Behälterinnenraum durchhängendes
Papier beschädigt
wird, beispielsweise indem es in Kontakt mit im Behälter 10 aufgenommenen
chirurgischen Instrumenten gerät
und auf diese Weise perforiert.
-
Das
Verhältnis
der Flächen
der Eingriffsflächenbereiche,
wie sie durch die Projektion der Griffbereiche 38 und 88 auf
die Eingriffsebene entstehen, ist unab hängig von der Geometrie des
Behälters 10. Vielmehr
ist dieses Verhältnis
allein durch die Art der Ausbildung der Transportgriffe 34 und 36 in
Verbindung mit den zugehörigen
Griffhalterungen bestimmt.
-
Durch
eine Schwenkung des Transportgriffes 34 um die Symmetrieachse 59 weg
von dem Anschlagsglied 80 in Richtung des Anschlagsgliedes 82 kann
der Transportgriff 34 in seine zweite Ruhestellung überführt werden,
bei welcher sein Schenkel 44 in die von der halbzylindrischen
Auflagefläche 83 definierte
muldenförmige
Vertiefung teilweise eintaucht. Der Transportgriff 34 ist
dann in einer zur Lage des Transportgriffes 36 bezüglich der
ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrischen
Position angeordnet.
-
Wenn
sich beide Transportgriffe 34 und 36 in ihrer
zweiten Ruhestellung befinden, geben deren Griffbereiche 38 und 88 die
Eingriffsfläche 32 im
Wesentlichen vollständig
frei, so dass der Behälterinnenraum
im Wesentlichen frei zugänglich
ist. Dies erlaubt es dem Benutzer, den Behälterinnenraum bequem mit chirurgischen
Instrumenten zu füllen
oder diese aus dem Behälterinnenraum
zu entnehmen.
-
Auch
in der zweiten Ruhestellung sind die Griffbereiche 38 und 88 der
Transportgriffes 34 beziehungsweise 36 in der
Griffbereichsebene und somit im Wesentlichen in der Eingriffsebene
angeordnet. Dadurch sind die Transportgriffe 34 und 36 sowohl
in der ersten als auch in der zweiten Ruhestellung bequem zu ergreifen.
-
Zwischen
der ersten und der zweiten Ruhestellung befindet sich der Transportgriff 34 in
einer für den
Transport bestimmten Transportstellung, bei der die Schenkel 44 und 46 ungefähr parallel
zur Flächennormalen
des Bodens 12 ausgerichtet sind. Der Griffbereich 38 ist
dabei besonders leicht vom Benutzer ergreifbar. Der Transportgriff 36 ist
in gleicher Weise in seine Transportstellung überführbar.
-
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Sterilbehälters ist
in den 6 und 7 ausschnittsweise dargestellt
und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 100 belegt. Grundsätzlich gleiche
Bauteile wie bei dem Behälter 10 sind
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
-
Ebenso
wie der Behälter 10 ist
der Behälter 100 insgesamt
symmetrisch ausgestaltet bezüglich zumindest
zweier Symmetrieebenen, deren erste senkrecht zum Boden 12 und
durch die Mitte der Seitenwände 16 und 18 verläuft, während die
zweite Symmetrieebene senkrecht zum Boden 12 und durch die
Mitte der Seitenwände 20 und 22 verläuft.
-
Der
Behälter 100 umfasst
einen plattenartigen Instrumententräger 102 zur Aufnahme
und Lagerung chirurgischer Instrumente 108 und 110,
zum Beispiel der in den 6 und 7 schematisch dargestellten
Rohrschaftinstrumenten. Der Instrumententräger 102 ist am Rahmen 14,
also an den Seitenwänden 16, 18, 20, 22 und/oder
am Boden 12, auf bekannte und nicht näher gezeigte Weise festlegbar,
zum Beispiel verrastbar oder verschraubbar. Beispielsweise kann
der Instrumententräger 102 am Rahmen 14 so
festgelegt sein, dass die durch ihn definierte Ebene parallel zu
den durch die Seitenwände 20 und 22 definierten
Ebenen orientiert ist (6). Es ist auch möglich, den
Instrumententräger 102 so am
Rahmen 14 festzulegen, dass die durch ihn definierte Ebene
parallel zu den durch die Seitenwände 16 und 18 definierten Ebenen
orientiert ist (7). In beiden Fällen ist
die durch den Instrumententräger 102 definierte
Ebene senkrecht zur durch den Boden 12 des Behälters 100 definierten
Ebene.
-
Der
Instrumententräger 102 umfasst
an seiner dem Boden 12 abgewandten Oberseite mehrere U-förmige und
vom Boden 12 wegweisende Ausnehmungen in Form von Instrumentenaufnahmen 104, 105 und 106.
In den Instrumentenaufnahmen 104 und 105 sind
beispielhaft zur Sterilisation bestimmte chirurgische Instrumente 108 beziehungsweise 110 gelagert,
wobei diese in den Instrumentenaufnahmen 104 und 105 aufliegen.
Bei einer Variante des Instrumententrägers 102 können an
den Instrumentenaufnahmen 104 bis 106 angeordnete,
in den Figuren nicht dargestellte Befestigungsmittel zur Sicherung der
darin aufgenommenen Instrumente vorgesehen sein.
-
Des
Weiteren umfasst der Instrumententräger 102 einen ebenfalls
plattenförmigen
Träger 112, der
in der durch den Instrumententräger 102 definierten
Ebene angeordnet und mit diesem einstückig verbunden ist. Bei einer
Variante dieser Ausführungsform
ist der Träger 112 nicht
mit dem Instrumententräger 102 verbunden
und unabhängig
von diesem am Rahmen 14 festlegbar.
-
Der
Träger 112 weist
an seiner dem Boden 12 abgewandten Oberseite ein Anschlagsglied 113 auf
in Form einer U-förmigen
vom Boden 12 wegweisenden Ausnehmung 114. Das
untere dem Boden 12 zugewandte Ende der Ausnehmung 114 weist
eine gekrümmte
Auflagefläche 116 auf,
die eine muldenförmige
Vertiefung definiert. Die Ausnehmung 114 ist so bemessen,
dass der Transportgriff 34 des Behälters 100 mit seinem
Griffbereich 38 oder einem seiner Schenkel 44 und 46 in
die Ausnehmung 114 eintauchen und an deren Unterseite auf
der Auflagefläche 116 aufliegen
kann. Dadurch kann der Transportgriff 34 am Anschlagsglied 113 anliegen.
-
Bei
der in 6 dargestellten Anordnung des Instrumententrägers 102 ist
der Träger 112 des Anschlagsgliedes 113 nahe
der Seitenwand 16 des Behälters 100 angeordnet.
Der Transportgriff 34 taucht mit seinem Schenkel 44 in
die Ausnehmung 114 ein und liegt auf der Auflagefläche 116 auf.
Dies definiert die erste Ruhestellung des Transportgriffes 34 des
Behälters 100,
bei der der Abstand des Griffbereiches 38 des Transportgriffes 34 von
der Seitenwand 22 maximal ist. Die Auflagefläche 116 übernimmt
dabei dieselbe Funktion wie die Auflagefläche 81 gemäß der ersten
Ausführungsform
des Behälters 10.
-
Ein
den Transportgriff 34 ergreifender Benutzer kann diesen
von der Auflagefläche 116 und
aus der Ausnehmung 114 entfernen und ihn in die Transportstellung
und/oder die zweite Ruhestellung überführen. Dies erfolgt, wie oben
erläutert,
durch eine Verschwenkung des Transportgriffes 34 um die
Symmetrieachse 59.
-
An
ihrer obenseitigen Öffnung
umfasst die Ausnehmung 114 zwei gegenüberliegende Rastvorsprünge 117 und 118.
Zwei weitere Rastvorsprünge 119 und 120 sind
an den seitlichen Wandungen der Ausnehmung 114 etwa im
halben Abstand der Auflagefläche 116 von
der obenseitigen Öffnung
der Ausnehmung 114 angeordnet. Die Rastvorsprünge 117 bis 120 definieren
eine Rastvorrichtung und somit insbesondere eine Sicherungsvorrichtung
zur Sicherung des Transportgriffes 34 gegen unerwünschtes Entfernen
aus der Ausnehmung 114. Bei der in 6 dargestellten
Anordnung des Trägers 112 hintergreifen
die Rastvorsprünge 119 und 120 den
auf der Auflagefläche 116 aufliegenden Schenkel 44 des
Transportgriffes 34 und sichern den Transportgriff 34 so gegen
unerwünschtes
Entfernen aus seiner ersten Ruhestellung.
-
Bei
der in 7 gezeigten Anordnung des Instrumententrägers 102 mit
dem Träger 112 taucht der
Griffbereich 38 des Transportgriffes 34 in die
Ausnehmung 114 ein, wobei er auf den Rastvorsprüngen 119 und 120 aufliegt
und von den Rastvorsprüngen 117 und 118 hintergriffen
wird. Dies definiert eine alternative erste Ruhestellung des Transportgriffes 34. Auf
diese Weise ist der Transportgriff 34 effektiv gegen unerwünschtes
Entfernen aus dieser alternativen ersten Ruhestellung gesichert.
-
Sowohl
bei der in 6 als auch bei der in 7 gezeigten
Anordnung ist der Griffbereich 38 des Transportgriffes
im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet.
-
Es
kann vorgesehen sein, dass der Behälter 100 zusätzlich zum
Träger 112 mit
dem Anschlagsglied 113 ebenso wie der Behälter 10 an
der Griffhalterung 60 den Träger 84 mit den Anschlagsgliedern 80 und 82 aufweist.
Umgekehrt kann vorgesehen sein, dass der Behälter 10 zusätzlich zum
Träger 84 mit
den Anschlagsgliedern 80 und 82 den Instrumententräger 102 sowie
den Träger 112 mit
dem Anschlagsglied 113 umfasst.
-
An
den Anschlagsgliedern 80 und 82 kann ferner ebenso
wie am Anschlagsglied 113 eine etwa durch Rastvorsprünge ausgebildete
Sicherungsvorrichtung für
den Transportgriff 34 angeordnet sein, um diesen gegen
unerwünschtes
Entfernen aus seiner ersten und/oder zweiten Ruhestellung zu sichern.
-
Ergänzend zu
der in der Zeichnung gezeigten Ausführung des Instrumententrägers 102 kann vorgesehen
sein, dass der Instrumententräger 102 eine
Griffhalterung für
den Transportgriff 34 aufweist. Ein Instrumententräger mit
oder ohne Griffhalterung kann auch bei dem Behälter 10 zum Einsatz
kommen.