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DE102006062379B4 - Sterilbehälter - Google Patents

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DE102006062379B4
DE102006062379B4 DE102006062379A DE102006062379A DE102006062379B4 DE 102006062379 B4 DE102006062379 B4 DE 102006062379B4 DE 102006062379 A DE102006062379 A DE 102006062379A DE 102006062379 A DE102006062379 A DE 102006062379A DE 102006062379 B4 DE102006062379 B4 DE 102006062379B4
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DE
Germany
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sterile container
container
handle
transport
transport handle
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Stefan Dipl.-Ing.(FH) Thomas
Wilhelm Gleichauf
Friedrich-Wilhelm Dipl.-Phys. Oertmann
Mariana Jakab
Stefan Dipl.-Ing. Schuster (Univ.)
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Aesculap AG
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    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
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Abstract

Sterilbehälter (10; 100), insbesondere zur Aufnahme von chirurgischen Instrumenten, mit einem Behälterinnenraum, der von einem Rahmen (14) mit einem Boden (12), mindestens einer Seitenwand (16, 18, 20, 22) und einer dem Boden (12) gegenüberliegenden und eine Eingriffsebene definierenden unbedeckten oder im Wesentlichen unbedeckten Eingriffsfläche (32) begrenzt wird, sowie mindestens einem beweglich gelagerten Transportgriff (34, 36), der mindestens einen Griffbereich (38, 88) aufweist, wobei der mindestens eine Transportgriff (34, 36) aus einer Transportstellung, in welcher der mindestens eine Griffbereich (38, 88) von einem Benutzer leicht ergreifbar ist, in mindestens eine erste Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine Griffbereich (38, 88) in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet ist, wobei eine senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereiches (38, 88) auf die Eingriffsfläche (32) diese in zwei oder mehr oder im Wesentlichen in zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche teilt, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche jedes Eingriffsflächenbereiches von dem Mittelwert...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sterilbehälter, insbesondere zur Aufnahme von chirurgischen Instrumenten, mit einem Behälterinnenraum, der von einem Rahmen mit einem Boden, mindestens einer Seitenwand und einer dem Boden gegenüberliegenden und eine Eingriffsebene definierenden unbedeckten oder im Wesentlichen unbedeckten Eingriffsfläche begrenzt wird, sowie mindestens einem beweglich gelagerten Transportgriff, der mindestens einen Griffbereich aufweist, wobei der mindestens eine Transportgriff aus einer Transportstellung, in welcher der mindestens eine Griffbereich von einem Benutzer leicht ergreifbar ist, in mindestens eine erste Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine Griffbereich in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet ist, wobei eine senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereiches auf die Eingriffsfläche diese in zwei oder mehr oder im Wesentlichen zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche teilt.
  • Sterilbehälter der eingangs genannten Art sind dem Fachmann beispielsweise aus der DE 101 01 424 C1 bekannt. Sie können üblicherweise mit zur Sterilisation bestimmten chirurgischen Instrumenten bestückt werden, die von ihrem Anwendungsort zum Ort der Sterilisation in einem Sterilisationsgerät transportiert werden. Während des Sterilisationsvorgangs verbleiben die Instrumente im Behälter, wobei dieser vor dem Sterilisationsvorgang zunächst mit einem Einwegverpackungsmaterial, vorzugsweise einem speziellen Papier, eingeschlagen und in einem Sterilgefäß verstaut wird, das seinerseits im Sterilisationsgerät plaziert wird. Das Einwegverpackungsmaterial wirkt als Sterilbarriere. Zum Einpacken des Behälters wird es beispielsweise entlang Kantenlinien über die Seitenflächen des Behälters gefaltet und umgibt diesen dann ähnlich einer Paketverpackung. Weil der insbesondere aus der DE 101 01 424 C1 bekannte Behälter an sich so beschaffen ist, dass die Eingriffsfläche des Behälters unbedeckt oder im Wesent lichen unbedeckt ist, kann das Einwegverpackungsmaterial von der Eingriffsfläche in den Behälterinnenraum durchhängen. Gerät das Einwegverpackungsmaterial mit den chirurgischen Instrumenten im Behälter in Kontakt, kann dies zur Perforation des Einwegverpackungsmaterials führen.
  • Die WO 92/09240 A1 beschreibt einen gattungsgemäßen Sterilbehälter, bei dem Verriegelungsgriffe für im Sterilbehälter angeordnete Instrumente als Transportgriffe dienen können.
  • Weitere Sterilbehälter zur Aufnahme chirurgischer Instrumente sind aus der DE 200 17 208 U1 und aus der FR 2 737 105 A1 bekannt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Sterilbehälter der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass seine Handhabung verbessert ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Sterilbehälter erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Fläche jedes Eingriffsflächenbereiches von dem Mittelwert der Flächen aller Eingriffsflächenbereiche um maximal 25% des Mittelwertes abweicht, dass der mindestens eine Transportgriff in eine zweite Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine Griffbereich die Eingriffsfläche vollständig oder im Wesentlichen vollständig freigibt, und dass der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung vollständig im Behälterinnenraum angeordnet ist.
  • Auf dem mindestens einen Griffbereich des erfindungsgemäßen Behälters kann das Einwegverpackungsmaterial nach dem Einpacken des Behälters aufliegen. Dadurch stützt der mindestens eine Griffbereich das Einwegverpackungsmaterial entlang seiner Ausdehnung gegen Durchhängen in den Behälterinnenraum ab. Bei dem in der genannten Druckschrift DE 101 01 424 C1 beschriebenen Behälter kann das Einwegverpackungsmaterial mittels der dort vorgesehenen Transportgriffe infolge deren Art der Lagerung am Behälter hingegen nicht abgestützt werden. Das Abstützen des Einwegverpackungsmaterials erfolgt dabei vorzugsweise in der Ebene, in welcher der mindestens eine Griffbereich angeordnet ist, also in oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene. "Im Wesentli chen in der Eingriffsebene" bedeutet, dass der Abstand des mindestens einen Griffbereiches von der Eingriffsebene klein ist im Verhältnis zum Abstand des mindestens einen Griffbereiches vom Boden. Beim erfindungsgemäßen Behälter teilt eine senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereiches auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche entlang der durch die Projektion entstehenden Trennlinien in zwei oder mehr oder im Wesentlichen zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche, deren Anzahl beispielsweise durch die spezielle Gestalt des mindestens einen Griffbereiches bestimmt wird. "Im Wesentlichen zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche" schließt den Fall mit ein, dass die durch Projektion entstehenden Trennlinien die Einfassung der Eingriffsfläche zwar nicht schneiden, aber dass die Trennlinien sichtbar separierbare Segmente der Eingriffsfläche voneinander abtrennen, die als Eingriffsflächenbereiche aufgefasst werden können. Alternativ könnte dies derart formuliert werden, dass "die senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereichs auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche ganz oder im Wesentlichen ganz teilt". Erfindungsgemäß wird die Eingriffsfläche entlang dieser Trennlinien in Eingriffsflächenbereiche geteilt, deren Flächen um maximal 25% des Mittelwertes der Flächen aller Eingriffsflächenbereiche vom Mittelwert abweichen. Entsprechend beträgt der maximale Unterschied der Flächen zweier Eingriffsflächenbereiche 50% des Mittelwertes. Es hat sich gezeigt, dass bei einem derartigen Flächenverhältnis die Last des Einwegverpackungsmaterials noch so gleichmäßig verteilt wird, dass es noch besonders effektiv abgestützt werden kann. Das eigentliche Abstützen erfolgt, wie erwähnt, vorzugsweise in, mindestens aber im Wesentlichen in der Eingriffsebene. Auf diese Weise ist die Gefahr des Durchhängens des Einwegverpackungsmaterials in den Behälterinnenraum weitgehend verringert und infolgedessen auch ein Perforieren durch im Behälter aufgenommene chirurgische Instrumente vermeidbar. Durch die erfindungsge mäße Lösung der Aufgabe können die Flächen der Eingriffsflächenbereiche insbesondere in einem Verhältnis geteilt werden, das nicht von der Geometrie des Behälters abhängt.
  • Die Abstützung mittels des mindestens einen Griffbereichs bietet überdies auch die Möglichkeit, das Einwegverpackungsmaterial bereits beim Falten über die Eingriffsfläche auf dem mindestens einen Griffbereich abzustützen und dadurch von vornherein straffer zu falten, als dies ohne die erfindungsgemäße Lösung möglich wäre, so dass die Gefahr des Durchhängens des Papiers sogar weitgehend ausgeschlossen ist.
  • Über die vollständig oder im Wesentlichen vollständig freigegebene Eingriffsfläche, wenn sich der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung befindet, ist dem Benutzer der Eingriff in den Behälterinnenraum erleichtert. Es kann hierbei vorgesehen sein, dass der mindestens eine Transportgriff aus der Transportstellung und/oder aus der mindestens einen ersten Ruhestellung in die zweite Ruhestellung überführbar ist.
  • Wenn der mindestens eine Transportgriff in der zweiten Ruhestellung vollständig im Behälterinnenraum angeordnet ist, vermindert dies den zum Bevorraten und/oder Aufstellen des Behälters erforderlichen Platz und darüber hinaus beispielsweise die Gefahr, dass der Benutzer unbeabsichtigterweise an den mindestens einen Transportgriff anstößt.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Flächen der Eingriffsflächenbereiche gleich groß oder im Wesentlichen gleich groß sind. In diesem Fall kann das Einwegverpackungsmaterial noch gleichmäßiger abgestützt werden, was die Gefahr eines Durchhängens des Einwegverpackungsmaterials in den Behälterinnenraum weitestgehend ausschließt.
  • Vorzugsweise ist der mindestens eine Transportgriff in der mindestens einen ersten Ruhestellung zumindest teilweise im Behälterinnenraum angeordnet, denn dies vermindert den zur Bevorratung des Behälters erforderlichen Platz. Bevorzugt ist der mindestens eine Transportgriff in der mindestens einen ersten Ruhestellung sogar vollständig im Behälterinnenraum angeordnet.
  • Bevorzugt ist der Behälterinnenraum in der zweiten Ruhestellung des mindestens einen Transportgriffes frei oder im Wesentlichen frei zugänglich, was dem Benutzer beispielsweise erleichtert, chirurgische Instrumente im Behälterinnenraum zu platzieren oder sie dem Behälterinnenraum zu entnehmen.
  • Vorzugsweise ist der mindestens eine Griffbereich des mindestens einen Transportgriffs in der zweiten Ruhestellung in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet. Dies erleichtert es dem Benutzer beispielsweise, den mindestens einen Griffbereich zu ergreifen und den mindestens einen Transportgriff aus der zweiten Ruhestellung in die Transportstellung und/oder die mindestens eine erste Ruhestellung zu überführen.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn der Behälter zwei Transportgriffe umfasst, denn dies begünstigt die Handhabung des Behälters. Der Benutzer kann dadurch mit jeder Hand je einen Transportgriff ergreifen und den Behälter sicher transportieren.
  • Bevorzugt ist der mindestens eine Griffbereich zumindest abschnittsweise geradlinig ausgebildet, denn dies ist konstruktiv besonders einfach und erlaubt es, die Herstellungskosten des mindestens einen Transportgriffes gering zu halten.
  • Von Vorteil ist aber auch, wenn der mindestens eine Griffbereich zumindest abschnittsweise gekrümmt und/oder gebogen ist. Insbesondere kann der mindestens eine Griffbereich kontinuierlich oder wellenförmig, beispielsweise sinusförmig, gekrümmt und/oder gebogen sein. Das Einwegverpackungsmaterial kann auf einem auf diese Weise ausgebildeten mindestens einen Griffbereich verbessert aufliegen, weil sich mit den Krümmungen und/oder Biegungen eine verlängerte Auflagelinie bilden lässt. Die Gefahr des Durchhängens des Einwegverpackungsmaterials ist dadurch noch weiter verringerbar.
  • Günstig ist es, wenn der mindestens eine Transportgriff direkt oder indirekt schwenkbar und/oder drehbar und/oder verschiebbar am Rahmen gelagert ist. Am Rahmen lässt sich der mindestens eine Transportgriff mechanisch stabil lagern, wobei beispielsweise Griffhalterungen zur Lagerung vorgesehen sein können. Der mindestens eine Transportgriff ist dadurch von der mindestens einen ersten Ruhestellung in die Transportstellung und/oder die zweite Ruhestellung überführbar.
  • Vorteilhafterweise ist der mindestens eine Transportgriff an einer Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung für chirurgische Instrumente gelagert. Die Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung kann beispielsweise an einem am Rahmen festlegbaren Instrumententräger angeordnet sein. Auf diese Weise lässt sich der Fertigungsaufwand für den Sterilbehälter reduzieren, weil keine zusätzlichen Lagerelemente zur Lagerung des mindestens eine Transportgriffes vorgesehen sein müssen.
  • Vorzugsweise umfasst der mindestens eine Transportgriff mindestens ein mit dem mindestens einen Griffbereich verbundenes erstes Lagerelement. Mittels des mindestens einen ersten Lagerelementes ist der mindestens eine Transportgriff insbesondere sicher am Behälter lagerbar.
  • Das mindestens eine erste Lagerelement kann direkt an dem mindestens einen Griffbereich angeordnet sein, bevorzugt ist es aber an einem von dem mindestens einen Griffbereich abstehenden Schenkel angeordnet, denn es hat sich gezeigt, dass ein räumlich von dem mindestens einen ersten Lagerelement getrennter Griffbereich dem Benutzer die Handhabung des mindestens einen Transportgriffes erleichtert.
  • Günstig ist es, wenn der mindestens eine Transportgriff zwei von dem mindestens einen Griffbereich abstehende und parallel zueinander angeordnete Schenkel umfasst. In diesem Fall kann an jedem der beiden Schenkel ein erstes Lagerelement vorgesehen sein. Die Verwendung zweier Schenkel wirkt sich günstig auf die Stabilität der Lagerung und die Handhabbarkeit des mindestens einen Transportgriffes aus.
  • Von Vorteil ist es, wenn am Behälter mindestens eine Griffhalterung vorgesehen ist und wenn die mindestens eine Griffhalterung mindestens ein zweites, mit dem mindestens einen ersten Lagerelement zusammenwirkenden Lagerelement zur beweglichen Lagerung des mindestens einen Transportgriffes umfasst. Das mindestens eine erste Lagerelement kann an dem mindestens einen zweiten Lagerelement beispielsweise verschiebbar und/oder drehbar und/oder schwenkbar gelagert sein.
  • Bevorzugt sind zur Lagerung des mindestens einen Transportgriffes zwei Griffhalterungen vorgesehen. In diesem Fall weist der mindestens eine Transportgriff vorzugsweise ebenfalls zwei erste Lagerelemente auf, die mit je einem zweiten Lagerelement je einer Griffhalterung zusammenwirken. Auf diese Weise verteilt sich beim Transport des Behälters die auf die Griffhalterungen wirkende Last. Dies verringert die Anforderungen an die mechanische Beanspruchbarkeit der Griffhalterungen und/oder der Lagerelemente.
  • Günstig ist es, wenn die mindestens eine Griffhalterung am Rahmen des Behälters angeordnet ist, denn dies ist Platz sparend und konstruktiv einfach. Insbesondere kann die mindestens eine Griffhalterung vollständig innerhalb des Behälters angeordnet sein, was den zum Bevorraten und/oder Aufstellen des Behälters erforderlichen Platz verringert.
  • Vorzugsweise umfasst das mindestens eine erste oder zweite Lagerelement einen Vorsprung und das mindestens eine zweite beziehungsweise erste Lagerelement eine zum Vorsprung korrespondierende Aufnahme zum Aufnehmen des Vorsprungs. Das jeweils als Vorsprung ausgebildete Lagerelement kann dann in dem jeweiligen korrespondierenden und als Aufnahme ausgebildeten Lagerelement aufgenommen sein. Dies stellt eine sichere Lagerung des mindestens einen Transportgriffes sicher. Die Aufnahme lässt sich beispielsweise als Sackloch ausbilden, in welches der Vorsprung eintaucht.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Aufnahme in Form einer von dem Vorsprung durchgreifbaren Durchbrechung ausgebildet ist. Dabei handelt es sich um eine konstruktiv einfache Möglichkeit, das eine Lagerelement am jeweils anderen Lagerelement zu lagern. Der Vorsprung kann beispielsweise in Form eines Lagerbolzens ausgebildet sein, und die Durchbrechung kann beispielsweise als eine von dem Lagerbolzen durchgreifbare Bohrung ausgebildet sein.
  • Bevorzugt ist der Vorsprung in der Aufnahme verschiebbar und/oder schwenkbar und/oder drehbar gelagert um eine Drehachse, die durch den Vorsprung und/oder die Aufnahme definiert wird. Auf diese Weise ist dann der mindestens eine Transportgriff an der mindestens einen Griffhalterung verschiebbar und/oder schwenkbar und/oder drehbar gelagert. Bei einer verschiebbaren Lagerung kann die Aufnahme beispielsweise eine Führung, etwa in Gestalt eines Langloches oder eines Schlitzes, für den Vorsprung definieren, so dass der Benutzer den mindestens einen Transportgriff von der Transportstellung in die erste und/oder zweite Ruhestellung überführen kann, ohne auf die Bewegung achten zu müssen. Eine durch den Vorsprung und/oder die Aufnahme eindeutig definierte Drehachse ermöglicht eine Bewegung des mindestens einen Transportgriffs, ohne dass dieser verkantet.
  • Noch bevorzugter ist der mindestens eine Transportgriff allein durch eine Schwenk- und/oder Drehbewegung um die Drehachse von der Transportstellung in die erste und/oder zweite Ruhestellung überführbar. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn der Vorsprung in der Aufnahme schwenk- und/oder drehbar gelagert ist. Hierbei handelt es sich um eine konstruktiv besonders einfache Art der Lagerung des mindestens einen Transportgriffes an der mindestens einen Griffhalterung. In der Praxis ist der mindestens eine Transportgriff für den Benutzer dadurch besonders einfach handhabbar.
  • Von Vorteil ist es, wenn eine Einrichtung vorgesehen ist zum beweglichen Festlegen des mindestens einen ersten Lagerelementes an dem mindestens einen zweiten Lagerelement. Durch die Einrichtung kann beispielsweise die Anordnung des mindestens einen ersten Lagerelementes an dem mindestens einen zweiten Lagerelement gesichert werden. Auf diese Weise ist dann die Lagerung des mindestens einen Transportgriffes an der mindestens einen Griffhalterung sicherbar.
  • Bevorzugt umfasst die Einrichtung eine von dem mindestens einen ersten oder zweiten Lagerelement durchgreifbare Scheibe. Die Scheibe kann etwa als Klemmscheibe ausgebildet sein, die beispielsweise von einem in Form eines Vorsprunges, insbesondere eines Lagerbolzens, ausgebildeten ersten oder zweiten Lagerelement durchgreifbar und auf diesem festlegbar ist.
  • Um Kosten bei der Herstellung des Behälters zu sparen, ist es günstig, wenn das mindestens eine zweite Lagerelement einen einstückig aus einer Seitenwand des Rahmens ausgeformten Wandabschnitt umfasst. Das mindestens eine zweite Lagerelement kann beispielsweise durch einen kombinierten Präge-/Stanzvorgang aus einer Seitenwand des Rahmens ausgeformt sein.
  • Vorteilhafterweise ist der ausgeformte Wandabschnitt als Bügel ausgebildet, dessen Verbindung mit dem Rest der Seitenwand an seiner dem Boden abgewandten Seite und/oder seiner dem Boden zugewandten Seite schlitzförmig durchbrochen ist. Der Bügel kann ferner beispielsweise eine Durchbrechung in Form einer Bohrung aufweisen, die von einem Lagerelement in Form eines Lagerbolzens durchgreifbar ist. Im Bereich der schlitzförmigen Durchbrechung kann dann beispielsweise eine vom Lagerbolzen durchgreifbare und auf diesem gehaltene Klemmscheibe zum beweglichen Festlegen des Lagerbolzens an der Bohrung vorgesehen sein.
  • Bei einer besonders günstigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters ist mindestens ein Anschlagsglied vorgesehen, an dem der mindestens eine Transportgriff in der ersten und/oder der zweiten Ruhestellung anliegt. Die Position des mindestens einen Transportgriffes kann dadurch in der ersten und/oder der zweiten Ruhestellung eindeutig definiert werden, so dass der mindestens eine Griffbereich des mindestens einen Transportgriffes vom Benutzer jederzeit sicher erfasst werden kann. Darüber hinaus kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass der mindestens eine Transportgriff in der ersten und/oder zweiten Ruhestellung nicht unbeabsichtigt wegklappt. Dadurch bleibt das Einwegverpackungsmaterial zuverlässig abgestützt.
  • Bevorzugt umfasst das mindestens eine Anschlagsglied eine vom Boden weg weisende Auflagefläche, die eine muldenförmige Vertiefung definiert, in die der mindestens eine Transportgriff mit einem seiner Schenkel und/oder seinem mindestens einen Griffbereich zumindest teilweise eintaucht. Durch das Eintauchen in die muldenförmige Vertiefung wird der mindestens eine Transportgriff in der ersten und/oder zweiten Ruhestellung sicher fixiert und verbleibt darin auch bei unvorhergesehenen äußeren Einwirkungen, etwa bei Stößen gegen den Behälter.
  • Aus Gründen der mechanischen Stabilität ist es günstig, wenn das mindestens eine Anschlagsglied an einem am Behälter festlegbaren Träger angeordnet ist. Insbesondere können an einem Träger mehrere Anschlagsglieder angeordnet sein, etwa je eines für die erste und/oder zweite Ruhestellung und/oder für die Transportstellung. Das mindestens eine Anschlagsglied kann beispielsweise einstückig mit dem Träger verbunden sein oder an diesem befestigt sein.
  • Vorteilhafterweise ist der Träger am Rahmen des Behälters festlegbar, was beispielsweise die Möglichkeit gibt, ihn je nach Anzahl und Größe der im Behälterinnenraum aufgenommenen chirurgischen Instrumente flexibel zu platzieren.
  • Günstig ist es, wenn mindestens eine Griffhalterung den Träger umfasst. Dies erlaubt es, die Griffhalterung, an welcher der mindestens eine Transportgriff gelagert ist, in Verbindung mit dem Träger kompakt zu bauen. Dadurch lässt sich der für die Griffhalterung und den Träger erforderliche Raum minimieren, der dann beispielsweise als zusätzlicher Stauraum für chirurgische Instrumente zur Verfügung steht.
  • Von Vorteil ist es, wenn dem Träger eine Trägerhalteeinrichtung zum Festlegen des Trägers am Behälter zugeordnet ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Trägerhalteeinrichtung eine zwischen mindestens einer Griffhalterung und dem Rahmen gebildete Trägeraufnahme. Auf diese Weise ist der Träger nahe dem Rahmen anordenbar und dadurch räumlich von demjenigen Bereich des Behälterinnenraumes getrennt, an dem die chirurgischen Instrumente angeordnet sind. Es kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Griffhalterung mit dem Rahmen verbunden ist, wobei die Verbindung abschnittsweise an einer die Trägeraufnahme bildenden Durchbrechung unterbrochen ist.
  • Es ist günstig, wenn der Träger die Trägeraufnahme durchgreift. Dies erlaubt es, den Träger sicher an der Trägeraufnahme zu fixieren. Am Träger kann hierfür beispielsweise ein Vorsprung in Form einer Zunge ausgebildet sein, die komplementär zur Trägeraufnahme geformt ist und sich passgenau in die Trägeraufnahme einfügen lässt.
  • Günstig ist es, wenn der Träger eine Durchbrechung aufweist, die von dem mindestens einen ersten Lagerelement des mindestens einen Transportgriffes durchgreifbar ist. Auf diese Weise können sich der Träger und das mindestens eine erste Lagerelement gegenseitig an der mindestens einen Griffhalterung sichern.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein Instrumententräger mit mindestens einer Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung für chirurgische Instrumente vorgesehen. An der mindestens einen Aufnahme und/oder Befestigungseinrichtung können chirurgische Instrumente angeordnet, befestigt, festgelegt, gelagert oder abgestützt werden. Sie sind auf diese Weise im Behälterinnenraum beispielsweise gegen Verrutschen oder Umherfallen sicherbar.
  • Bevorzugt umfasst der mindestens eine Instrumententräger mindestens eine Griffhalterung und/oder einen Träger mindestens eines Anschlagsgliedes. Dadurch lässt sich der Fertigungsaufwand verringern.
  • Als günstig hat es sich erwiesen, wenn eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen ist zur Sicherung des mindestens einen Transportgriffes gegen unerwünschtes Entfernen aus der ersten und/oder zweiten Ruhestellung. Dies stellt sicher, dass sich der mindestens eine Transportgriff auch bei unsachgemäßer Handhabung des Behälters nicht aus der ersten und/oder zweiten Ruhestellung entfernt und dadurch beispielsweise ein den Behälter umgebendes Einwegverpackungsmaterial perforiert.
  • Günstig, weil konstruktiv einfach, ist es, wenn die Sicherungsvorrichtung in Form einer Rastvorrichtung ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise umfasst die Rastvorrichtung einen oder mehrere Rastvorsprünge, die an einem Anschlagsglied angeordnet sind. Auf diese Weise ist es möglich, den mindestens einen Transportgriff durch einen oder mehrere Rastvorsprünge zu hintergreifen. In diesem Fall können das Anschlagsglied und die Rastvorrichtung beispielsweise an einem gemeinsamen Träger ausgebildet werden, was den fertigungstechnischen Aufwand minimiert.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Sicherungsvorrichtung an einem Träger des eines Anschlagsgliedes angeordnet ist. Dies gibt die Möglichkeit, den Träger mit dem Anschlagsglied und der Sicherungsvorrichtung unter verringertem Fertigungsaufwand baulich kompakt auszubilden.
  • Ein besonders bevorzugter Behälter ist als Siebkorb ausgebildet. Durch die offenen Maschen des Siebkorbes kann während des Sterilisationsvorganges Heißdampf sehr gut hindurchtreten, was sich günstig auf das Sterilisationsergebnis auswirkt.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Sterilbehälters schräg von oben;
  • 2: eine Seitenansicht des Behälters aus 1;
  • 3: eine Draufsicht auf den Behälter aus 1;
  • 4: eine vergrößerte Darstellung des Bereiches A in 1;
  • 5: eine vergrößerte Darstellung des Bereiches B in 2;
  • 6: eine abschnittsweise Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters; und
  • 7: eine weitere abschnittsweise Darstellung des Behälters aus 6.
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sterilbehälters ist in den 1 bis 5 ganz oder teilweise gezeigt und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegt. Der Behälter 10 ist als Siebkorb ausgebildet mit einem im Wesentlichen rechteckigen flachen Boden 12, von dem zweimal zwei parallel zueinander verlaufende Seitenwände 16 und 18 beziehungsweise 20 und 22 abstehen. Gemeinsam bilden der Boden 12 und die Seitenwände 16, 18, 20 und 22 einen quaderförmigen Rahmen 14 des Behälters 10. An ihren, dem Boden 12 abgewandten Seiten, fassen die oberen Kantenlinien 24, 26, 28, 30 der Seitenwände 16, 18, 20 beziehungsweise 22 eine unbedeckte Eingriffsfläche 32 ein. Die Eingriffsfläche 32 definiert eine Eingriffsebene, die parallel und beabstandet zu einer vom Boden 12 definierten Grundfläche ist.
  • Der Behälter 10 ist insgesamt symmetrisch ausgestaltet bezüglich zumindest zweier Symmetrieebenen, deren erste senkrecht zum Boden 12 und durch die Mitte der Seitenwände 16 und 18 verläuft, während die zweite Symmetrieebene senkrecht zum Boden 12 und durch die Mitte der Seitenwände 20 und 22 verläuft.
  • Der Rahmen 14 und die Eingriffsfläche 32 definieren und begrenzen damit einen Behälterinnenraum des Behälters 10. Über die Eingriffsfläche 32 ist es einem Benutzer möglich, den Behälter 10 beispielsweise mit in der Zeichnung nicht dargestellten chirurgischen Instrumenten zu bestücken und umgekehrt diese auch wieder aus dem Behälterinnenraum zu entnehmen. Derartige chirurgische Instrumente werden beispielsweise zur Sterilisation in den Behälter 10 eingebracht, wobei dieser vor dem Sterilisationsvorgang mit einem in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellten Einwegverpackungsmaterial, vorzugsweise Papier, eingepackt werden kann.
  • Der Behälter 10 weist ferner zum Transport zwei am Rahmen 14 gelagerte Transportgriffe 34 und 36 auf. In der Zeichnung, wie insbesondere in den 1 und 3 ersichtlich, nehmen der Transportgriff 34 und der Transportgriff 36 unterschiedliche Stellungen ein. Diese Stellungen werden als "erste und zweite Ruhestellungen" der Transportgriffe 34 und 36 bezeichnet, was weiter unten noch ausführlich erläutert wird.
  • Der Transportgriff 34 befindet sich in seiner ersten Ruhestellung, während sich der Transportgriff 36 in seiner zweiten Ruhestellung befindet. Es ist möglich, beide Transportgriffe 34 und 36 wie untenstehend erläutert durch eine Bewegung in ihre jeweils andere Ruhestellung zu überführen. Beispielsweise kann der Transportgriff 36 in seine erste Ruhestellung überführt werden und befindet sich dann in einer zur ersten Ruhestellung des Transportgriffes 34 bezüglich der ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrischen Position. Umgekehrt gilt entsprechendes, wenn der Transportgriff 34 in seine zweite Ruhestellung überführt wird.
  • Sowohl in ihrer ersten Ruhestellung als auch in ihrer zweiten Ruhestellung sind der Transportgriff 34 und der Transportgriff 36 vollständig im Behälterinnenraum angeordnet.
  • Die Transportgriffe 34 und 36 sind identisch ausgestaltet, so dass im Folgenden lediglich die Merkmale des Transportgriffes 34 mit Bezugszeichen versehen und erläutert werden.
  • Der Transportgriff 34 umfasst einen Griffbereich 38 mit einem mittleren Abschnitt 39, der geradlinig ausgebildet ist und der zwischen den zueinander parallelen Seitenwänden 16 und 18 jeweils parallel zu den Seitenwänden 20 und 22 sowie parallel zum Boden 12 verläuft. Er erstreckt sich dabei nahezu über die gesamte Breite des Behälters 10 zwischen den Seitenwänden 16 und 18. Der Seitenwand 22 ist der Griffbereich 38 näher als der Seitenwand 20. An den mittleren Abschnitt 39 schließen sich nahe der Seitenwände 16 und 18 zwei vom mittleren Abschnitt 39 in Richtung der Seitenwand 22 abgebogene gekrümmte Abschnitte 40 und 42 an.
  • Die gekrümmten Abschnitte 40 und 42 weisen vom mittleren Abschnitt 39 dem Boden 12 in einem flachen Winkel zu (2), so dass alle drei Abschnitte 39, 40, und 42 des Griffbereiches 38 näherungsweise in einer der Eingriffebene parallelen Ebene angeordnet sind (der sogenannten Griffbereichsebene), die der Eingriffsebene in Richtung des Bodens 12 nur geringfügig beabstandet ist, das heißt, der Griffbereich 38 kann als im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet angesehen werden.
  • Von den gekrümmten Abschnitten 40 und 42 des Griffbereiches 38 stehen in deren Verlängerung zwei senkrecht zum mittleren Abschnitt 39 ausgerichtete Schenkel 44 beziehungsweise 46 ab. Sie sind ebenfalls geradlinig ausgebildet und verlaufen parallel zueinander. Der mittlere Abschnitt 39 und die gekrümmten Abschnitte 40 und 42 sind dabei so bemessen, dass die Schenkel 44 und 46 in der ersten und der zweiten Ruhestellung des Transportgriffes 34 näherungsweise bündig an den Seitenwänden 16 beziehungsweise 18 anliegen.
  • An ihren jeweiligen freien Enden 52 und 54 sind die Schenkel 44 beziehungsweise 46 etwa auf einem Achtel ihrer Länge im rechten Winkel so umgebogen, dass die freien Enden 52 und 54 weg vom jeweils anderen der beiden Schenkel 44 und 46 zeigen. Das freie Ende 52 des Schenkels 44 ist in der Zeichnung nicht erkennbar, weil es durch die Seitenwand 16 des Rahmens 14 verdeckt ist.
  • Auf diese Weise ist an den freien Enden 52 und 54 der Schenkel 44 beziehungsweise 46 jeweils ein erstes Lagerelement in Form eines hervorspringenden Lagerbolzens 56 beziehungsweise 58 gebildet. Die Lagerbolzen 56 und 58 weisen eine gemeinsame Symmetrieachse 59 auf, die parallel zum Boden 12 und senkrecht zu den Seitenwänden 16 und 18 orientiert ist, und sie dienen der Lagerung des Transportgriffes 34 am Rahmen 14.
  • Korrespondierend zu den Lagerbolzen 56 und 58 weist der Behälter 10 zur Lagerung des Transportgriffes 34 zwei Griffhalterungen 60 und 62 auf, die einander gegenüberliegend an den Seitenwänden 16 beziehungsweise 18 angeordnet sind. Die Griffhalterungen 60 und 62 sind identisch ausgebildet, weswegen im Folgenden lediglich die Merkmale der Griffhalterung 60 mit Bezugszeichen versehen und erläutert werden (die Griffhalterung 60 ist insbesondere in der 4 zu erkennen).
  • Die Griffhalterung 60 umfasst ein zweites Lagerelement 64, das mit dem ersten in Form des Lagerbolzens 56 ausgebildeten Lagerelement des Transport griffes 34 zur beweglichen Lagerung des Lagerbolzens 56 zusammenwirkt. Das zweite Lagerelement 64 ist als ein aus der Seitenwand 16 des Rahmens 14 einstückig ausgeformter Wandabschnitt ausgebildet. Zu dessen Ausbildung wird die Seitenwand 16 bei der Herstellung mit einer in Richtung der Flächennormalen der Seitenwand 16 weisenden Kraft beaufschlagt, so dass der Wandabschnitt aus der durch die Seitenwand 16 definierten Ebene in den Behälterinnenraum auskragt. Der das zweite Lagerelement 64 ausbildende Wandabschnitt ist ausgestaltet in Form eines streifenförmigen, parallel zum Boden 12 und zur durch die Seitenwand 16 definierten Ebene verlaufenden und näherungsweise rechteckigen Bügels 66. Dessen einstückige Verbindung mit dem Rest der Seitenwand 16 ist an seiner dem Boden abgewandten Seite 68 sowie seiner dem Boden zugewandten Seite 70 entlang Schlitzen 72 und 74 durchbrochen. Die Schlitze 72 und 74 verlaufen jeweils horizontal und parallel zum Boden 12. Zwischen dem Bügel 66 und der von der Seitenwand 16 definierten Ebene ist auf diese Weise ein freier Spalt 75 gebildet.
  • Das Lagerelement 64 bildet eine zum Lagerbolzen 56 korrespondierende Aufnahme zum Aufnehmen desselben und umfasst eine Durchbrechung in Form einer Bohrung 76. Der Lagerbolzen 56 durchgreift die Bohrung 76 parallel zum Boden 12 und senkrecht zur Seitenwand 16. Die Größe des Lagerbolzens ist so bemessen, dass er jenseits des zweiten Lagerelementes 64 in den freien Spalt 75 ragt, aber nicht über die durch die Seitenwand 16 definierte Ebene hinaus. Auf diese Weise ist der Lagerbolzen 56 an dem zweiten Lagerelement 64 schwenkbar gelagert um eine Drehachse, die durch die gemeinsame Symmetrieachse 59 der Lagerbolzen 56 und 58 definiert wird. Das bedeutet, dass damit der Transportgriff 34 an den Griffhalterungen 60 und 62 um eben diese Symmetrieachse 59 schwenkbar am Behälter 10 gelagert ist.
  • Zur Sicherung des Lagerbolzens 56 am zweiten Lagerelement 64 ist eine Einrichtung vorgesehen in Form einer Klemmscheibe 78, die vom Lagerbolzen 56 durchgriffen wird und auf diesem gehalten ist. Die Klemmscheibe 78 ist in dem freien Spalt 75 zwischen dem Bügel 66 und der Ebene der Seitenwand 16 angeordnet und so ausgebildet, dass damit zwar ein unbeabsichtigtes Lösen des Lagerbolzens von dem zweiten Lagerelement 64 verhindert wird, der Lagerbolzen 56 in der Bohrung 76 aber schwenkbar bleibt.
  • Wie erwähnt, ist der Transportgriff 34 um die Symmetrieachse 59 schwenkbar gelagert. Die Schwenkung des Transportgriffes 34 kann dabei nicht um beliebige Winkel erfolgen, sondern ist begrenzt durch zwei nahe der Griffhalterung 60 angeordnete Anschlagsglieder 80 und 82. Diese weisen näherungsweise halbzylindrische und vom Boden 12 weg weisende Auflageflächen 81 und 83 für den Schenkel 44 des Transportgriffes 34 auf.
  • Die Anschlagsglieder 80 und 82 sind an einem gemeinsamen von der Griffhalterung 60 umfassten Träger 84 angeordnet, mit dem sie einstückig verbunden sind. Der Träger 84 hat näherungsweise die Form eines großen T mit einem parallel zum Boden 12 verlaufenden Querstrich und senkrecht zum Boden 12 verlaufenden Längsstrich. Die Anschlagsglieder 80 und 82 sind an den Enden des T-Querstriches angeordnet, wobei das Anschlagsglied 82 einen geringeren Abstand zur Seitenwand 22 aufweist als das Anschlagsglied 80.
  • Dem Träger 84 ist eine Trägerhalteeinrichtung zum Festlegen des Trägers 84 am Rahmen 14 zugeordnet in Form einer Trägeraufnahme, die gebildet wird durch den freien Spalt 75 zwischen dem Bügel 66 und der durch die Seitenwand 16 definierten Ebene. Der Träger 84 durchgreift mit einer Zunge 86, die dem Längsstrich des großen T des Trägers 84 entspricht, den oberen Schlitz 72 und den unteren Schlitz 74, das heißt, die Zunge 86 ist im Wesentlichen im freien Spalt 75 angeordnet. Sie stützt sich an der Seitenwand 16 und am Bügel 66 ab.
  • Zusätzlich weist die Zunge 86 eine Durchbrechung auf, die vom Lagerbolzen 56 durchgriffen wird. Auf diese Weise sichern sich der Lagerbolzen 56 und der Träger 84 gegenseitig an dem Lagerelement 64, wie dies insbesondere in 4 erkennbar ist.
  • Lediglich in einem durch die Anschlagsglieder 80 und 82 definierten begrenzten Winkelbereich ist der Transportgriff 34 frei schwenkbar. Beim Anschlag an das Anschlagsglied 80 taucht der Schenkel 44 des Transportgriffs 34 teilweise in die von der halbzylindrischen Auflagefläche 81 des Anschlagsgliedes 80 definierte muldenförmigen Vertiefung ein. Auf diese Weise ist die bereits oben angesprochene erste Ruhestellung des Transportgriffes 34 definiert (4), bei der der Abstand des Griffbereiches 38 von der Seitenwand 22 maximal ist.
  • Es wird nun angenommen, dass sich beide Transportgriffe 34 und 36 in ihrer jeweiligen ersten Ruhestellung befinden (der Transportgriff 36 wäre dann entgegen der Darstellung in der Zeichnung so zu schwenken, dass er eine zur ersten Ruhestellung des ersten Transportgriffes 34 bezüglich der ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrische Position einnimmt). Wie obenstehend erläutert, sind die Griffbereiche 38 und 88 des Transportgriffes 34 beziehungsweise 36 in der Griffbereichsebene angeordnet, die zu der Eingriffsebene in Richtung des Bodens 12 geringfügig beabstandet ist; sie sind also im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet.
  • Durch eine senkrechte Projektion lassen sich die Griffbereiche 38 und 88 von der Griffbereichsebene auf die Eingriffsebene abbilden. Auf diese Weise wird die Eingriffsfläche 32 von den durch die Projektion der Griffbereiche 38 und 88 auf die Eingriffsebene entstehenden Trennlinien in im Wesentlichen drei Eingriffsflächenbereiche geteilt. "Im Wesentlichen drei Eingriffsflächenbereiche" bedeutet vorliegend, dass die Trennlinien die durch die oberen Kantenlinien 24, 26, 28 und 30 definierte Einfassung der Eingriffsfläche 32 nicht schneiden (3), so dass sich aus der Verknüpfung der Trennlinien und der Einfassung nicht zwingenderweise vollständig eingeschlossene oder eingefasste Eingriffsflächenbereiche ausbilden. Gleichwohl grenzen die Trennlinien sichtbar voneinander separierbare Segmente der Eingriffsfläche 32 voneinander ab. Beispielsweise lassen sich die im vorliegenden Fall entstehenden Eingriffsflächenbereiche vollständig einfassen, etwa indem von den Endpunkten der durch die Projektion der gekrümmten Abschnitte 40 und 42 entstandenen Trennlinien die Lote 90 beziehungsweise 92 auf die nächstliegenden Kantenlinien 24 beziehungsweise 26 gefällt werden. "Im Wesentlichen drei Eingriffsflächenbereiche" lässt sich daher auch derart ausdrücken, dass "die Projektion der Griffbereiche 38 und 88 auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche 32 ganz oder im Wesentlichen ganz in drei Eingriffsflächenbereiche teilt."
  • Die Abmessungen der Schenkel der Transportgriffe 34 und 36 und die Anordnung der Griffhalterungen des symmetrischen Behälters 10 sind so gewählt, dass die Eingriffsfläche 32 durch die beiden Griffbereiche 38 und 88 in im Wesentlichen drei im Wesentlichen gleich große Flächenbereiche geteilt wird. Die Länge der Schenkel der Transportgriffe 34 und 36 beträgt ungefähr ein Sechstel der Länge des Behälters 10 entlang der Seitenwand 16, und die Griffhalter ungen weisen von der nächstgelegenen Seitenwand 20 oder 22 einen Abstand auf, der ungefähr einem Sechstel derselben Länge entspricht (3).
  • Bei der Benutzung des Behälters 10 zur Sterilisation von darin aufgenommen chirurgischen Instrumenten wird der Behälter 10 vor dem Sterilisationsvorgang mit einer als Sterilbarriere wirkenden Einwegverpackung, im folgenden Papier, eingepackt. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Griffbereiche 38 und 88 in der ersten Ruhestellung der Transportgriffe 34 beziehungsweise 36 ist es dem Benutzer beim Falten des Papieres entlang der Kantenlinien 24, 26, 28, 30 möglich, das Papier auf den Griffbereichen 38 und 88 abzustützen. Dies erlaubt es dem Benutzer, das Papier im Bereich der Eingriffsfläche 32 straffer zu falten, als dies ohne die erfindungsgemäße Anordnung der Griffbereiche 38 und 88 möglich wäre.
  • Nach dem Einpacken des Behälters 10 mit dem Papier bilden die Griffbereiche 38 und 88 eine Abstützung des Papieres nach oben und verhindern so weitgehend ein Durchhängen des Papiers in den Behälterinnenraum. Die Last des Papiers verteilt sich durch die erfindungsgemäße Anordnung der Griffbereiche 38 und 88, deren Projektion auf die Eingriffsebene die Eingriffsfläche 32 in im Wesentlichen drei Eingriffsflächenbereiche von im Wesentlichen gleicher Fläche teilt, besonders gleichmäßig auf die Transportgriffe 34 und 36. Dadurch ist der Gefahr vorgebeugt, dass ein in den Behälterinnenraum durchhängendes Papier beschädigt wird, beispielsweise indem es in Kontakt mit im Behälter 10 aufgenommenen chirurgischen Instrumenten gerät und auf diese Weise perforiert.
  • Das Verhältnis der Flächen der Eingriffsflächenbereiche, wie sie durch die Projektion der Griffbereiche 38 und 88 auf die Eingriffsebene entstehen, ist unab hängig von der Geometrie des Behälters 10. Vielmehr ist dieses Verhältnis allein durch die Art der Ausbildung der Transportgriffe 34 und 36 in Verbindung mit den zugehörigen Griffhalterungen bestimmt.
  • Durch eine Schwenkung des Transportgriffes 34 um die Symmetrieachse 59 weg von dem Anschlagsglied 80 in Richtung des Anschlagsgliedes 82 kann der Transportgriff 34 in seine zweite Ruhestellung überführt werden, bei welcher sein Schenkel 44 in die von der halbzylindrischen Auflagefläche 83 definierte muldenförmige Vertiefung teilweise eintaucht. Der Transportgriff 34 ist dann in einer zur Lage des Transportgriffes 36 bezüglich der ersten Symmetrieebene des Behälters 10 symmetrischen Position angeordnet.
  • Wenn sich beide Transportgriffe 34 und 36 in ihrer zweiten Ruhestellung befinden, geben deren Griffbereiche 38 und 88 die Eingriffsfläche 32 im Wesentlichen vollständig frei, so dass der Behälterinnenraum im Wesentlichen frei zugänglich ist. Dies erlaubt es dem Benutzer, den Behälterinnenraum bequem mit chirurgischen Instrumenten zu füllen oder diese aus dem Behälterinnenraum zu entnehmen.
  • Auch in der zweiten Ruhestellung sind die Griffbereiche 38 und 88 der Transportgriffes 34 beziehungsweise 36 in der Griffbereichsebene und somit im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet. Dadurch sind die Transportgriffe 34 und 36 sowohl in der ersten als auch in der zweiten Ruhestellung bequem zu ergreifen.
  • Zwischen der ersten und der zweiten Ruhestellung befindet sich der Transportgriff 34 in einer für den Transport bestimmten Transportstellung, bei der die Schenkel 44 und 46 ungefähr parallel zur Flächennormalen des Bodens 12 ausgerichtet sind. Der Griffbereich 38 ist dabei besonders leicht vom Benutzer ergreifbar. Der Transportgriff 36 ist in gleicher Weise in seine Transportstellung überführbar.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sterilbehälters ist in den 6 und 7 ausschnittsweise dargestellt und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 100 belegt. Grundsätzlich gleiche Bauteile wie bei dem Behälter 10 sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Ebenso wie der Behälter 10 ist der Behälter 100 insgesamt symmetrisch ausgestaltet bezüglich zumindest zweier Symmetrieebenen, deren erste senkrecht zum Boden 12 und durch die Mitte der Seitenwände 16 und 18 verläuft, während die zweite Symmetrieebene senkrecht zum Boden 12 und durch die Mitte der Seitenwände 20 und 22 verläuft.
  • Der Behälter 100 umfasst einen plattenartigen Instrumententräger 102 zur Aufnahme und Lagerung chirurgischer Instrumente 108 und 110, zum Beispiel der in den 6 und 7 schematisch dargestellten Rohrschaftinstrumenten. Der Instrumententräger 102 ist am Rahmen 14, also an den Seitenwänden 16, 18, 20, 22 und/oder am Boden 12, auf bekannte und nicht näher gezeigte Weise festlegbar, zum Beispiel verrastbar oder verschraubbar. Beispielsweise kann der Instrumententräger 102 am Rahmen 14 so festgelegt sein, dass die durch ihn definierte Ebene parallel zu den durch die Seitenwände 20 und 22 definierten Ebenen orientiert ist (6). Es ist auch möglich, den Instrumententräger 102 so am Rahmen 14 festzulegen, dass die durch ihn definierte Ebene parallel zu den durch die Seitenwände 16 und 18 definierten Ebenen orientiert ist (7). In beiden Fällen ist die durch den Instrumententräger 102 definierte Ebene senkrecht zur durch den Boden 12 des Behälters 100 definierten Ebene.
  • Der Instrumententräger 102 umfasst an seiner dem Boden 12 abgewandten Oberseite mehrere U-förmige und vom Boden 12 wegweisende Ausnehmungen in Form von Instrumentenaufnahmen 104, 105 und 106. In den Instrumentenaufnahmen 104 und 105 sind beispielhaft zur Sterilisation bestimmte chirurgische Instrumente 108 beziehungsweise 110 gelagert, wobei diese in den Instrumentenaufnahmen 104 und 105 aufliegen. Bei einer Variante des Instrumententrägers 102 können an den Instrumentenaufnahmen 104 bis 106 angeordnete, in den Figuren nicht dargestellte Befestigungsmittel zur Sicherung der darin aufgenommenen Instrumente vorgesehen sein.
  • Des Weiteren umfasst der Instrumententräger 102 einen ebenfalls plattenförmigen Träger 112, der in der durch den Instrumententräger 102 definierten Ebene angeordnet und mit diesem einstückig verbunden ist. Bei einer Variante dieser Ausführungsform ist der Träger 112 nicht mit dem Instrumententräger 102 verbunden und unabhängig von diesem am Rahmen 14 festlegbar.
  • Der Träger 112 weist an seiner dem Boden 12 abgewandten Oberseite ein Anschlagsglied 113 auf in Form einer U-förmigen vom Boden 12 wegweisenden Ausnehmung 114. Das untere dem Boden 12 zugewandte Ende der Ausnehmung 114 weist eine gekrümmte Auflagefläche 116 auf, die eine muldenförmige Vertiefung definiert. Die Ausnehmung 114 ist so bemessen, dass der Transportgriff 34 des Behälters 100 mit seinem Griffbereich 38 oder einem seiner Schenkel 44 und 46 in die Ausnehmung 114 eintauchen und an deren Unterseite auf der Auflagefläche 116 aufliegen kann. Dadurch kann der Transportgriff 34 am Anschlagsglied 113 anliegen.
  • Bei der in 6 dargestellten Anordnung des Instrumententrägers 102 ist der Träger 112 des Anschlagsgliedes 113 nahe der Seitenwand 16 des Behälters 100 angeordnet. Der Transportgriff 34 taucht mit seinem Schenkel 44 in die Ausnehmung 114 ein und liegt auf der Auflagefläche 116 auf. Dies definiert die erste Ruhestellung des Transportgriffes 34 des Behälters 100, bei der der Abstand des Griffbereiches 38 des Transportgriffes 34 von der Seitenwand 22 maximal ist. Die Auflagefläche 116 übernimmt dabei dieselbe Funktion wie die Auflagefläche 81 gemäß der ersten Ausführungsform des Behälters 10.
  • Ein den Transportgriff 34 ergreifender Benutzer kann diesen von der Auflagefläche 116 und aus der Ausnehmung 114 entfernen und ihn in die Transportstellung und/oder die zweite Ruhestellung überführen. Dies erfolgt, wie oben erläutert, durch eine Verschwenkung des Transportgriffes 34 um die Symmetrieachse 59.
  • An ihrer obenseitigen Öffnung umfasst die Ausnehmung 114 zwei gegenüberliegende Rastvorsprünge 117 und 118. Zwei weitere Rastvorsprünge 119 und 120 sind an den seitlichen Wandungen der Ausnehmung 114 etwa im halben Abstand der Auflagefläche 116 von der obenseitigen Öffnung der Ausnehmung 114 angeordnet. Die Rastvorsprünge 117 bis 120 definieren eine Rastvorrichtung und somit insbesondere eine Sicherungsvorrichtung zur Sicherung des Transportgriffes 34 gegen unerwünschtes Entfernen aus der Ausnehmung 114. Bei der in 6 dargestellten Anordnung des Trägers 112 hintergreifen die Rastvorsprünge 119 und 120 den auf der Auflagefläche 116 aufliegenden Schenkel 44 des Transportgriffes 34 und sichern den Transportgriff 34 so gegen unerwünschtes Entfernen aus seiner ersten Ruhestellung.
  • Bei der in 7 gezeigten Anordnung des Instrumententrägers 102 mit dem Träger 112 taucht der Griffbereich 38 des Transportgriffes 34 in die Ausnehmung 114 ein, wobei er auf den Rastvorsprüngen 119 und 120 aufliegt und von den Rastvorsprüngen 117 und 118 hintergriffen wird. Dies definiert eine alternative erste Ruhestellung des Transportgriffes 34. Auf diese Weise ist der Transportgriff 34 effektiv gegen unerwünschtes Entfernen aus dieser alternativen ersten Ruhestellung gesichert.
  • Sowohl bei der in 6 als auch bei der in 7 gezeigten Anordnung ist der Griffbereich 38 des Transportgriffes im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Behälter 100 zusätzlich zum Träger 112 mit dem Anschlagsglied 113 ebenso wie der Behälter 10 an der Griffhalterung 60 den Träger 84 mit den Anschlagsgliedern 80 und 82 aufweist. Umgekehrt kann vorgesehen sein, dass der Behälter 10 zusätzlich zum Träger 84 mit den Anschlagsgliedern 80 und 82 den Instrumententräger 102 sowie den Träger 112 mit dem Anschlagsglied 113 umfasst.
  • An den Anschlagsgliedern 80 und 82 kann ferner ebenso wie am Anschlagsglied 113 eine etwa durch Rastvorsprünge ausgebildete Sicherungsvorrichtung für den Transportgriff 34 angeordnet sein, um diesen gegen unerwünschtes Entfernen aus seiner ersten und/oder zweiten Ruhestellung zu sichern.
  • Ergänzend zu der in der Zeichnung gezeigten Ausführung des Instrumententrägers 102 kann vorgesehen sein, dass der Instrumententräger 102 eine Griffhalterung für den Transportgriff 34 aufweist. Ein Instrumententräger mit oder ohne Griffhalterung kann auch bei dem Behälter 10 zum Einsatz kommen.

Claims (40)

  1. Sterilbehälter (10; 100), insbesondere zur Aufnahme von chirurgischen Instrumenten, mit einem Behälterinnenraum, der von einem Rahmen (14) mit einem Boden (12), mindestens einer Seitenwand (16, 18, 20, 22) und einer dem Boden (12) gegenüberliegenden und eine Eingriffsebene definierenden unbedeckten oder im Wesentlichen unbedeckten Eingriffsfläche (32) begrenzt wird, sowie mindestens einem beweglich gelagerten Transportgriff (34, 36), der mindestens einen Griffbereich (38, 88) aufweist, wobei der mindestens eine Transportgriff (34, 36) aus einer Transportstellung, in welcher der mindestens eine Griffbereich (38, 88) von einem Benutzer leicht ergreifbar ist, in mindestens eine erste Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine Griffbereich (38, 88) in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet ist, wobei eine senkrechte Projektion des mindestens einen Griffbereiches (38, 88) auf die Eingriffsfläche (32) diese in zwei oder mehr oder im Wesentlichen in zwei oder mehr Eingriffsflächenbereiche teilt, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche jedes Eingriffsflächenbereiches von dem Mittelwert der Flächen aller Eingriffsflächenbereiche um maximal 25% des Mittelwertes abweicht, dass der mindestens eine Transportgriff (34, 36) in eine zweite Ruhestellung überführbar ist, in welcher der mindestens eine Griffbereich (38, 88) die Eingriffsfläche (32) vollständig oder im Wesentlichen vollständig freigibt, und dass der mindestens eine Transportgriff (34, 36) in der zweiten Ruhestellung vollständig im Behälterinnenraum angeordnet ist.
  2. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen der Eingriffsflächenbereiche gleich groß oder im Wesentlichen gleich groß sind.
  3. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff (34, 36) in der mindestens einen ersten Ruhestellung zumindest teilweise im Behälterinnenraum angeordnet ist.
  4. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterinnenraum in der zweiten Ruhestellung des mindestens einen Transportgriffes (34, 36) frei oder im Wesentlichen frei zugänglich ist.
  5. Sterilbehälter (10; 100)nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffbereich (38, 88) des mindestens einen Transportgriffes (34, 36) in der zweiten Ruhestellung in der Eingriffsebene oder im Wesentlichen in der Eingriffsebene angeordnet ist.
  6. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10; 100) zwei Transportgriffe (34, 36) umfasst.
  7. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffbereich (38, 88) zumindest abschnittsweise geradlinig ausgebildet ist.
  8. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffbereich (38, 88) zumindest abschnittsweise gekrümmt und/oder gebogen ist.
  9. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff (34, 36) direkt oder indirekt schwenkbar und/oder drehbar und/oder verschiebbar am Rahmen (14) gelagert ist.
  10. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff an einer Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung für chirurgische Instrumente gelagert ist.
  11. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff (34) mindestens ein mit dem mindestens einen Griffbereich (38) verbundenes erstes Lagerelement (56) umfasst.
  12. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine erste Lagerelement (56) an einem von dem mindestens einen Griffbereich (38) abstehenden Schenkel (44) angeordnet ist.
  13. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff (34) zwei von dem mindestens einen Griffbereich (38) abstehende und parallel zueinander angeordnete Schenkel (44, 46) umfasst.
  14. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass am Behälter (10; 100) mindestens eine Griffhalterung (60) vorgesehen ist und dass die mindestens eine Griffhalterung (60) mindestens ein zweites, mit dem mindestens einen ersten Lagerelement (56) zusammenwirkendes Lagerelement (64) zur beweglichen Lagerung des mindestens einen Transportgriffes (34) umfasst.
  15. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lagerung des mindestens einen Transportgriffes (34) zwei Griffhalterungen (60, 62) vorgesehen sind.
  16. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Griffhalterung (60) am Rahmen (14) des Behälters (10; 100) angeordnet ist.
  17. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine erste oder zweite Lagerelement (56, 64) einen Vorsprung (56) und dass das mindestens eine zweite beziehungsweise erste Lagerelement (56, 64) eine zum Vorsprung (56) korrespondierende Aufnahme (64) zum Aufnehmen des Vorsprungs (56) umfasst.
  18. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (64) in Form einer von dem Vorsprung (56) durchgreifbaren Durchbrechung (76) ausgebildet ist.
  19. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (56) in der Aufnahme (64) verschiebbar und/oder schwenkbar und/oder drehbar gelagert ist um eine Drehachse (59), die durch den Vorsprung (56) und/oder die Aufnahme (64) definiert wird.
  20. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Transportgriff (34) allein durch eine Schwenk- und/oder Drehbewegung um die Drehachse (59) von der Transportstellung in die erste und/oder zweite Ruhestellung überführbar ist.
  21. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (78) vorgesehen ist zum beweglichen Festlegen des mindestens einen ersten Lagerelementes (56) an dem mindestens einenzweiten Lagerelement (64).
  22. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (78) eine von dem mindestens einen ersten oder zweiten Lagerelement (56, 64) durchgreifbare Scheibe (78) umfasst.
  23. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweite Lagerelement (64) einen einstückig aus einer Seitenwand (16) des Rahmens (14) ausgeformten Wandabschnitt umfasst.
  24. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der ausgeformte Wandabschnitt als Bügel (66) ausgebildet ist, dessen Verbindung mit dem Rest der Seitenwand (16) an seiner dem Boden (12) abgewandten Seite und/oder seiner dem Boden (12) zugewandten Seite schlitzförmig durchbrochen ist.
  25. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Anschlagsglied (80, 82; 113) vorgesehen ist, an dem der mindestens eine Transportgriff (34) in der ersten und/oder der zweiten Ruhestellung anliegt.
  26. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anschlagsglied (80, 82; 113) eine vom Boden (12) weg weisende Auflagefläche (81, 83; 116) umfasst, die eine muldenförmige Vertiefung definiert, in die der mindestens eine Transportgriff (34) mit einem seiner Schenkel (44, 46) und/oder seinem mindestens einen Griffbereich (38) zumindest teilweise eintaucht.
  27. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anschlagsglied (80, 82; 113) an einem am Behälter, festlegbaren Träger (84; 112) angeordnet ist.
  28. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (84; 112) am Rahmen (14) des Behälters (10; 100) festlegbar ist.
  29. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Griffhalterung (60) den Träger (84) umfasst.
  30. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass dem Träger (84) eine Trägerhalteeinrichtung zum Festlegen des Trägers (84) am Behälter (10; 100) zugeordnet ist.
  31. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerhalteeinrichtung eine zwischen mindestens einer Griffhalterung (60) und dem Rahmen (14) angeordnete Trägeraufnahme (75) umfasst.
  32. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (84) die Trägeraufnahme (75) durchgreift.
  33. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 27 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (84) eine Durchbrechung aufweist, die von dem mindestens einen ersten Lagerelement (56) des mindestens einen Transportgriffes (34) durchgreifbar ist.
  34. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Instrumententräger (102) mit mindestens einer Aufnahme- und/oder Befestigungseinrichtung (104, 105, 106) für chirurgische Instrumente (108, 110) vorgesehen ist.
  35. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Instrumententräger (102) mindestens eine Griffhalterung (60) und/oder einen Träger (112) mindestens eines Anschlagsgliedes (113) umfasst.
  36. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen ist zur Sicherung des mindestens einen Transportgriffes (34) gegen unerwünschtes Entfernen aus der ersten und/oder zweiten Ruhestellung.
  37. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung in Form einer Rastvorrichtung ausgebildet ist.
  38. Sterilbehälter (10; 100) nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastvorrichtung einen oder mehrere Rastvorsprünge (117 bis 120) umfasst, die an einem Anschlagsglied (113) angeordnet sind.
  39. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung an einem Träger (112) eines Anschlagsgliedes (113) angeordnet ist.
  40. Sterilbehälter (10; 100) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sterilbehälter (10; 100) als Siebkorb (10; 100) ausgebildet ist.
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