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DE102006061526A1 - Antriebseinheit für einen Haushalt-Wäschetrockner - Google Patents

Antriebseinheit für einen Haushalt-Wäschetrockner Download PDF

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DE102006061526A1
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Germany
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drive unit
support arm
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unit according
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DE102006061526A
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English (en)
Inventor
Reinhard Heyder
Jörg SKRIPPEK
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F58/00Domestic laundry dryers
    • D06F58/02Domestic laundry dryers having dryer drums rotating about a horizontal axis
    • D06F58/04Details 
    • D06F58/08Driving arrangements

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  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebseinheit für den Betrieb eines Haushalt-Wäschetrockners mit einer wenigstens annähernd horizontal drehbar gelagerten Wäschetrommel, die mittels eines elektrischen Motors angetrieben wird, dessen hohe Drehzahl über ein zwischengeschaltetes Vorgelege untersetzt und an die Drehzahl der Trommel beim Trockenprozess angepasst wird. Die erfindungsgemäße Antriebseinheit zeichnet sich dadurch aus, dass der Antriebsmotor verdrehfest im Gehäuse des Wäschetrockners angeordnet ist und das an einem Tragarm angeordnete Vorgelege mit diesem um die Achse der Motorwelle schwenkbar angeordnet ist. Die bevorzugte Lösung sieht vor, dass im Lagerschild konzentrisch zur Motorwelle eine Aufnahme eingeformt ist, in der der Tragarm schwenkbar gehalten wird. Gegenüber bekannten Antriebseinheiten bietet die vorgeschlagene Lösung für einen Wäschetrockner die Möglichkeit, das Gerät insgesamt rationeller zu fertigen. Ein wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Antriebseinheit besteht darin, dass die Schwingelemente für die Motorbefestigung ohne Einschränkungen in Bezug auf ihre Entkopplungswirkung optimierbar sind.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Antriebseinheit für den Betrieb eines Haushalt-Wäschetrockners mit einer wenigstens annähernd horizontal drehbar gelagerten Wäschetrommel, die mittels eines elektrischen Motors angetrieben wird, dessen hohe Drehzahl über ein zwischengeschaltetes Vorgelege untersetzt und an die Drehzahl der Trommel beim Trockenprozess angepasst wird.
  • Die mechanische Kraftübertragung erfolgt bei einer derartigen Antriebseinheit vom Ritzel des Antriebsmotors auf eine große Riemenscheibe, die über eine gemeinsame Achse drehfest mit einem Vorgelegeritzel verbunden ist. Die Trommel wird in Drehbewegung versetzt mittels eines um den Trommelmantel geschlungenen Antriebsriemens, der vom Vorgelegeritzel angetrieben wird.
  • Eine Antriebseinheit mit einem Vorgelege nebst der beschriebenen Untersetzungsfunktion ist in der DE 297 04 645 U1 aufgeführt. Kennzeichnend für diese Antriebseinheit ist, dass die gemeinsame Achse des Vorgeleges, auf der die große Riemenscheibe und das Vorgelegeritzel drehfest angebracht sind, am freien Ende eines Tragarmes gelagert ist, der seinerseits an einem separaten Halteblock gelagert ist. Der Lagerpunkt des Tragarmes ist konzentrisch zur Motorwelle des Antriebsmotors angeordnet. Eine am freien Ende des Tragarmes angreifende Zugfeder bewirkt, dass der oder die Riemen zur Übertragung der Antriebskräfte derart gespannt werden, dass beim Betrieb des Trockners ein Durchrutschen verhindert wird. Die Stellung, in die der Tragarm dabei verschwenkt wird, soll nachfolgend als Spannposition bezeichnet werden.
  • Bei einer Antriebseinheit gemäß der EP 0 709 515 A1 wird die gemeinsame Achse mit der großen Riemenscheibe und dem Vorgelegeritzel unter Federspannung stehend achsparallel beweglich geführt. Die Drehpunkte des Tragarmes, der gemeinsamen Achse und des Motorritzels liegen etwa auf einer Geraden. Mit dieser Anordnung wird eine verbesserte Kraftübertragung sowie ein sicherer Ausgleich der im System steckenden Toleranzen erreicht.
  • Den vorbeschriebenen Antriebseinheiten ist der Nachteil gemeinsam, dass die jeweilige Konstruktion eine relativ große Anzahl von Einzelteilen erfordert, was mit erhöhten öko nomischen und betriebsorganisatorischen Aufwendungen verbunden ist. Insbesondere die Montage der einzelnen Bauteile erfordert einen erheblichen Mehraufwand an Arbeitszeit.
  • Eine konstruktiv sehr viel einfachere und damit ökonomisch günstigere Lösung ist der Gebrauchsmusterschrift DE 80 11 829 U entnehmbar. Die darin offenbarte Antriebseinheit zeichnet sich aus durch einen um die Drehachse seiner Motorwelle drehbar gelagerten Antriebsmotor. Die Antriebsscheibe des Riemengetriebes ist an einem Lagerschild des Antriebsmotors außenseitig angeordnet. Mit der Antriebsscheibe ist ein zu dieser koaxial angeordnetes Reibrad drehfest verbunden. Das Reibrad wird gegen die Motorwelle gedrückt und ist ebenfalls am Lagerschild angeordnet. Die Achsen von Reibrad und Antriebsscheibe sind parallel zur Motorwelle ausgerichtet und in Bezug auf diese fest positioniert. Gespannt wird der die Trommel umgreifende Antriebsriemen durch ein Verschwenken des Motors im Ganzen, d. h. zusammen mit dem am Lagerschild angeordneten Reibrad und der Antriebsscheibe, um eine zur Motorwelle gleichachsige Drehachse.
  • Eine im Aufbau und ihrer Funktionsweise ähnlich gestaltete Antriebseinheit ist in der Patentschrift DE 196 36 705 C2 beschrieben. Die Befestigungseinrichtung des Antriebsmotors ist mit Aufnahmen ausgerüstet, in denen der Motor schwenkbar gelagert ist. Die Aufnahmen sind den Lagerschilden zugeordnet. Zur Schwingungsentkopplung sind die Aufnahmen der Befestigungseinrichtung mit Kunststofflagern ausgerüstet. Die Untersetzungseinheit mit der Riemenscheibe und dem Vorgelegeritzel, die auf einer gemeinsamen Achse drehstarr angeordnet sind, ist in der Nähe des freien Endes eines Tragarmes gelagert. Die Achse der Untersetzungseinheit ist parallel zur Motorwelle ausgerichtet. Das andere Ende des Tragarmes ist an einem Lagerschild befestigt angeordnet. Wie bei der zuvor beschriebenen Antriebseinheit wird die Untersetzungseinheit zusammen mit dem Motor um die Achse der Motorwelle in die Spannposition verschwenkt.
  • Die beiden zuletzt beschriebenen Antriebseinheiten sind jeweils konstruktiv relativ einfach aufgebaut, und die Anzahl der benötigten Einzelteile ist jeweils gering. Nachteilig ist, dass bei jeder dieser Konstruktionen die Schwingelemente einem höheren Verschleiß unterliegen mit der Folge, dass es über die Lager nach längerer Betriebsdauer zu einer deutlich höheren Geräuschentwicklung kommen kann. Um diesem Verschleiß entgegen zu wirken, werden wie im zuletzt aufgeführten Beispiel zusätzliche Gleitlager eingesetzt, die zwischen den Schwingelementen und der Motorwelle angeordnet sind. Der prinzipielle und damit wesentliche Nachteil besteht dabei darin, dass die Schwingelemente als Teile der Halteeinrichtung zugleich die Funktion von Lagerbuchsen erfüllen, über die die Drehbarkeit des Motors gesichert wird. Diese zusätzliche Funktion führt dazu, dass die Spielräume zur Gestaltung der Halteeinrichtung und der Schwingelemente stark eingeschränkt sind. Insbesondere ist es nicht möglich, die Schwingelemente bzgl. einer Schwingungsdämpfung optimal zu gestalten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebseinheit zum Betreiben eines Wäschetrockners anzugeben, die entsprechend dem entwickelten Stand der Technik mit einfachen konstruktiven Mitteln realisierbar ist und darüber hinaus die Möglichkeiten zur Gestaltung der Motorhalterung erweitert sowie eine optimale Entkopplung ermöglicht, die auch nach längerer Betriebsdauer wirksam bleibt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Antriebseinheit gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweils nachfolgenden Unteransprüchen enthalten, deren Merkmale einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander oder mit den Merkmalen des Anspruchs 1 angewendet werden können.
  • Erfindungsgemäß ist der Antriebsmotor verdrehfest im Gehäuse des Wäschetrockners angeordnet, und ist der Tragarm mit der gemeinsamen Achse für die große Riemenscheibe und das Vorgelegeritzel um die Achse der Motorwelle schwenkbar angeordnet. Der Tragarm ist schwenkbar direkt auf der Motorwelle angeordnet oder bevorzugt in einer im Lagerschild konzentrisch zur Motorwelle eingeformten Aufnahme.
  • Bei einer weitergebildeten Ausführungsform der Erfindung ist der Tragarm in Spannposition am Lagerschild fixiert. In dieser Ausführungsform wirkt die am freien Ende des Tragarmes angreifende Zugfeder als zusätzliches Entlastungselement, das die Krafteinwirkung auf die Schwingelemente verringert.
  • Die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung zeichnet sich im Vergleich zu denen des Standes der Technik dadurch aus, dass der konstruktive Aufbau einfacher gestaltet ist, und die Gefahr von Verschleißerscheinungen an der Motorhalterung reduziert ist. Ein Rationalisierungseffekt besteht darin, dass kein zusätzliches Lager für die Motorhalterung erforderlich ist. Ein weiterer sehr wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Antriebseinheit besteht darin, dass die Schwingelemente nicht gleichzeitig als Lagerbuchsen für die Mo torwelle in der Motorhalterung fungieren. Dadurch ergeben sich weite Gestaltungsspielräume sowohl für die Konstruktion der Motorhalterung als auch und insbesondere für die Konstruktion der Schwingelemente.
  • Die Motorhalterung kann entsprechend der Einbausituation angepasst werden, wobei der Auswahl der konstruktiven Mittel sehr weite Grenzen gesetzt sind. Als Schwingelemente können Standardteile eingesetzt werden oder auf den speziellen Einsatzfall zugeschnittene und bzgl. der Entkopplungswirkung optimal gestaltete Bausteine. Damit verbunden ist der Vorteil, dass die Geräuschentwicklung und die Schwingungsübertragung dauerhaft auf ein Minimum beschränkt werden können.
  • Die räumliche Anordnung und die Befestigung des Antriebsmotors erfolgt bei der erfindungsgemäßen Antriebseinheit wie bei vergleichbaren Geräten üblich in der Weise, dass die Motorwelle achsparallel zur Drehachse der Wäschetrommel ausgerichtet wird. Damit kann ein einfacher Aufbau der Antriebseinheit mit einer günstigen Kraftübertragung bei geringem Verschleiß der Antriebsriemen realisiert werden. Die erfindungsgemäße Antriebseinheit zeichnet sich dadurch aus, dass es keine weiteren funktionalen und damit konstruktiven Abhängigkeiten zu weiteren Baugruppen oder Bausteinen gibt. Die Anpassung der Bausteine zueinander und der Ausgleich der Toleranzen im Antriebssystem erfolgt über den schwenkbar angeordneten Tragarm. Daraus ergeben sich sowohl eine Vereinfachung des Systems insgesamt als auch erhebliche Vorteile bei der Fertigung des Gerätes. Der Aufwand bei der Montage und bei der Justierung des Antriebssystems wird erheblich reduziert.
  • Am Beispiel zweier bevorzugter Antriebseinheiten wird nachstehend die Erfindung unter Hinzuziehung der aufgeführten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine Antriebseinheit eines Wäschetrockners in perspektivischer Ansicht;
  • 2: eine solche Antriebseinheit in Seitenansicht.
  • In der 1 ist eine Antriebseinheit für einen Wäschetrockner dargestellt, wobei in die Zeichnung nur die für die nachfolgende Erläuterung wesentlichen Elemente aufgenommen wurden. Der Motor 1 zum Antreiben der Trommel und der ebenfalls nicht dargestellten Gebläse ist über Befestigungseinrichtungen 13 drehfest mit dem Gehäuse des Wä schetrockners verbunden.
  • Das Lagerschild 2 des Antriebsmotors 1 weist eine konzentrisch zur Motorwelle 4 ausgebildete kreisrunde Aufnahme 9 für den in der Aufnahme 9 schwenkbar gelagerten Tragarm 3 auf. Bei der Montage wird der Tragarm 3 über die Motorwelle 4 aufgesteckt und durch geeignete Mittel gesichert. Der Tragarm 3 ist ein einstückiges Kunststoffteil.
  • Nahe dem freien Ende des Tragarmes 3 ist eine Aufnahme für die gemeinsame Achse 5 von Riemenscheibe 8 und Vorgelegeritzel 7 angeordnet. Die große Riemenscheibe 8, die über einen Vorgelegeriemen 16 mit dem Motorritzel 6 verbunden ist, und das zwischen dem Lager und der großen Riemenscheibe 8 angeordneten Vorgelegeritzel 7, über das die nicht dargestellte Wäschetrommel mittels des Antriebsriemens 12 in Drehbewegung versetzt wird, sind mittels der gemeinsamen Achse 5 verdrehfest mit einander verbunden.
  • Die Anordnung des Vorgelegeritzels 7 zwischen der großen Riemenscheibe 8 und der Achsaufnahme im Tragarm 3 bewirkt eine günstige Kraftübertragung. Durch geeignete Wahl der Abstände von Ritzel 7 und Riemenscheibe 8 zu einander und zur Achsaufnahme im Tragarm 3 kann das auf dem Achslager wirkende Kippmoment minimiert werden, was sich verschleißmindernd auswirkt.
  • Am freien Ende des Tragarmes 3 wirkt in Feilrichtung eine Zugfeder. Durch die Federspannung wird der Tragarm 3 dauerhaft in einer Position gehalten, bei der der Antriebsriemen 12 ausreichend gespannt ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform, die in 2 dargestellt ist, wird der Tragarm 3 in der Spannposition mit der Lagerschale verschraubt. Dazu weist der Tragarm 3 zwei konzentrisch zur Motorwelle 4 angeordnete Langlöcher 11 auf. Bei der Gerätemontage werden die Befestigungsschrauben 10 zum Halten des Tragarmes 3 auf der Lagerschale locker angesetzt und nach dem Verschwenken des Tragarmes 3 in die Spannposition fest verschraubt. Das Vorgelege ist damit am Lagerschild 2 betriebssicher fixiert. Die zusätzliche Feder 15, die am freien Ende des Tragarmes 3 eingehängt und deren zweites Ende am Gerätegehäuse befestigt ist, hat in dieser Ausführungsform die Aufgabe die Krafteinwirkung auf die Schwingelemente 14 zu verringern.
  • In den dargestellten Ausführungsbeispielen (1 und 2) sind unterschiedliche Befestigungsmittel 13 und Schwingelemente 14 dargestellt. Eine sehr einfache Form zeigt 1. Als Befestigungsmittel 13 sind am Motorgehäuse vier Füße mit Schraublöchern angeformt, über die der Motor 1 direkt am Gerätegehäuse oder an einer Haltekonstruktion befestigt wird. Die Befestigungsfüße 13 sind in einer Ebene angeordnet.
  • Im zweiten Ausführungsbeispiel (2) wird der Antriebsmotor 1 über zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Befestigungsplatten 13 mit dem Gehäuse verbunden. Motorseitig weist die Befestigungseinrichtung 13 zwei schalenförmige Ausformungen auf, die der Form des Motors 1 angepasst sind und diesen zumindest teilweise umfassend mittels Klemmdruck betriebssicher in der Einbauposition halten. Zwischen den schalenförmigen Ausformungen der Befestigungseinrichtung 13 und dem Motor 1 sind die Schwingelemente 14 angeordnet, die entsprechend dem speziellen Einsatzfall ausgebildet sind, und insbesondere in Bezug auf die schwingungsdämpfende Wirkung optimiert sind.
  • Die Auslegung der Befestigungs- und Schwingelemente 13, 14 ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Sie stellen nur Beispiele einer nahezu unbegrenzten Vielzahl von konstruktiven Ausgestaltungsmöglichkeiten dar.
  • 1
    Antriebsmotor
    2
    Lagerschild
    3
    Tragarm
    4
    Motorwelle
    5
    gemeinsame Achse
    6
    Motorritzel
    7
    Vorgelegeritzel
    8
    große Riemenscheibe
    9
    Aufnahme im Lagerschild
    10
    Befestigungsschrauben
    11
    Langloch
    12
    Antriebsriemen
    13
    Befestigungsmittel
    14
    Schwingelemente
    15
    Zugfeder
    16
    Vorgelegeriemen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29704645 U1 [0003]
    • - EP 0709515 A1 [0004]
    • - DE 8011829 U [0006]
    • - DE 19636705 C2 [0007]

Claims (9)

  1. Antriebseinheit für einen Haushalt-Wäschetrockner mit einer wenigstens annähernd horizontal drehbar gelagerten Wäschetrommel, die mittels eines um den Trommelmantel geschlungenen Antriebsriemens von einem Vorgelegeritzel in Drehbewegung versetzbar ist, wobei das Vorgelegeritzel und eine große Riemenscheibe drehfest miteinander verbunden sind über eine gemeinsame Achse, die nahe dem freien Ende eines Tragarmes gelagert ist, und die Riemenscheibe ihrerseits über einen Vorgelegeriemen vom Motorritzel des Antriebsmotors angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (1) verdrehfest im Gehäuse des Wäschetrockners angeordnet ist und der Tragarm (3) um die Achse der Motorwelle (4) schwenkbar angeordnet ist.
  2. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Lagerschild (2) konzentrisch zur Motorwelle (4) eine Aufnahme (9) für den Tragarm (3) eingeformt ist.
  3. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (3) in Spannposition am Lagerschild (2) fixierbar ist, z. B. mittels Schrauben 10, die im Tragarm (3) vorhandene, konzentrisch zur Motorwelle (4) ausgerichtete Langlöcher (11) durchgreifen.
  4. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (3) auf der Motorwelle (4) schwenkbar angeordnet ist.
  5. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (3) ein einstückiges Kunststoffteil ist.
  6. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorgelegeritzel (7) zwischen der Achsaufnahme im Tragarm (3) und der großen Riemen scheibe (8) angeordnet ist.
  7. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse des Antriebsmotors (1) Befestigungselemente (13), z. B. Befestigungsfüße oder -platten angeformt sind, mittels derer der Motor (1) direkt oder über eine Haltekonstruktion mit dem Gerätegehäuse verdrehfest verbunden ist.
  8. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (1) über ein den Antriebsmotor (1) zumindest teilweise umgreifendes Befestigungselement (13) mit dem Gerätegehäuse verdrehfest verbunden ist
  9. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Befestigungselementen (13) des Motors (1) und dem Gerätegehäuse bzw. der Haltekonstruktion Schwingelemente (14) angeordnet sind.
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