-
Die Erfindung betrifft ein hydraulisches Bauteil der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 10 angegebenen Art.
-
Es ist ein hydraulisches Bauteil, insbesondere Rückschlagventil, zum Einbau zwischen einer Hydraulikleitung bestimmter Nennweite und für einen bestimmtem Druck einerseits und der entsprechenden Anschlussöffnung eines zugehörigen hydraulischen Gerätes andererseits mittels eines durch Schrauben mit dem hydraulischen Gerät verbindbaren, geteilten oder ungeteilten Flansches nach SAE-Standard bekannt, welches keine Durchgangsbohrungen für die Schrauben aufweist, sondern mit einem so großen und so gestalteten Umriss versehen ist, dass das hydraulische Bauteil mit der Außenfläche an den angezogenen Schrauben anliegt und zwischen denselben eingeschlossen ist (
DE 38 34 066 C2 ).
-
Bekannt ist auch ein hydraulisches Bauteil zum wahlweisen Einbau in eine erste Hydraulikleitung bestimmter Nennweite und für einen bestimmten Druck, insbesondere einen Druck von 3.000 psi (210 bar), mittels zweier durch Schrauben miteinander verbindbarer Flansche nach SAE-Standard und in eine zweite Hydraulikleitung derselben Nennweite, aber für einen anderen Druck, insbesondere einen Druck von 6.000 psi (420 bar), mittels zweier durch Schrauben miteinander verbindbarer Flansche nach SAE-Standard, welches als Platte mit einer mittleren Hydraulikflüssigkeitsdurchgangsbohrung und mit einer mit derselben kommunizierenden seitlichen Nebenöffnung zum Anschluss eines Druckmessgerätes ausgebildet ist. Die Platte hat einen im wesentlichen viereckigen Umriss mit abgerundeten Ecken, wobei zwei einander diametral gegenüberliegende Ecken zur Zentrierung der Platte zwischen den Verbindungsschrauben der beiden Flansche für den höheren Druck jeweils einen größeren Abrundungsradius und die beiden anderen einander diametral gegenüberliegenden Ecken zur Zentrierung der Platte zwischen den Verbindungsschrauben der beiden Flansche für den niedrigeren Druck jeweils einen kleineren Abrundungsradius aufweisen. Die beiden Ecken mit dem größeren Abrundungsradius gehen jeweils in zwei in größerem Abstand von der Längsachse der mittleren Hydraulikflüssigkeitsdurchgangsbohrung der Platte verlaufende Zentrierkanten über, die beiden Ecken mit dem kleineren Abrundungsradius jeweils in zwei sich in kleinerem Abstand von dieser Längsachse erstreckende Zentrierkanten (
DE 196 26 330 C2 ).
-
Des Weiteren ist aus der
DE 28 25 503 A1 eine Einrichtung zum Einspannen eines flanschlosen Ventilgehäuses bekannt. Diese gestattet das Einsetzen von Spannschrauben unterschiedlichen Durchmessers. Hierfür weist ein Halterohr eine kreisrunde Vertiefung auf, in welcher eine kreisförmige Unterlegscheibe eingelegt ist. Im Boden der Vertiefung befindet sich ein im Wesentlichen ovales Durchgangsloch, dessen Rand als Hüllkurve alle durch verschiedene Flanschloch-Normpositionen und zugehörige Spannschraubendurchmesser gegebenen möglichen Positionen der Spannschraube umschließt. Die Unterlegscheibe weist ein kreisrundes Schraubenaufnahmeloch auf.
-
Auch ist aus der
DE 32 05 178 A1 eine Vorrichtung zur Halterung von Anordnungen, die zwischen verschraubten Flanschen mit komplementären Strömungsdurchgängen und ringförmigen Sitzflächen austauschbar abdichtend befestigbar und zentrierbar ist, bekannt. Die Vorrichtung weist mindestens ein Halteglied mit parallelen Stirnflächen zum abdichtenden Eingriff mit den Sitzflächen der Flansche und eine mittig angeordnete Öffnung auf, die sich durch das Halteglied und durch seine Stirnflächen erstreckt, um die mit dem Halteglied zu haltende Anordnung ausgefluchtet mit den Strömungsdurchgängen in den Flanschen zu positionieren. Zur Zentrierung von mindestens einem Halteglied zwischen den Flanschen verschiedener Druckstufen und Ausführungsnormen ist der Umfang des Haltegliedes im Wesentlichen rechteckig oder quadratisch. Des Weiteren weist dieses ein Paar von im Abstand angeordneten Aussparungen an jeder der vier den im Wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Umfang bildenden Seiten auf.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein hydraulisches Bauteil der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 10 angegebenen Art zu schaffen, dessen Einbau bzw. Anbau erleichtert ist und welches auch in schwierigen Montagesituationen, beispielsweise solchen, die eine Montage über dem Kopf oder eine schräge Montage erfordern, problemlos eingebaut bzw. angebaut werden kann.
-
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 bzw. 10 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des hydraulischen Bauteils nach Patentanspruch 1 sind in den Patentansprüchen 2 bis 9 angegeben, vorteilhafte Weiterbildungen des hydraulischen Bauteils nach Patentanspruch 10 in den Patentansprüchen 11 bis 22.
-
Nachstehend sind zwei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen hydraulischen Bauteils anhand von Zeichnungen beispielsweise beschrieben.
-
Darin zeigen:
-
1 den Längsschnitt entlang der Linie I-I in 2 eines zwischen einer ersten Hydraulikleitung bestimmter Nennweite und für einen Druck von 3.000 psi (210 bar) und der entsprechenden Anschlussöffnung eines zugehörigen hydraulischen Gerätes eingebauten hydraulischen Bauteils;
-
2 (obere Hälfte) die Draufsicht in Richtung des Pfeils II in 1 bzw. (untere Hälfte) den Querschnitt entlang der Linie II-II in 1;
-
3 den Längsschnitt entlang der Linie III-III in 4 desselben hydraulischen Bauteils, welches zwischen einer zweiten Hydraulikleitung derselben Nennweite wie diejenige der ersten Hydraulikleitung, jedoch für einen Druck von 6.000 psi (420 bar), und der entsprechenden Anschlussöffnung eines zugehörigen hydraulischen Gerätes eingebaut ist;
-
4 (obere Hälfte) die Draufsicht in Richtung des Pfeils IV in 3 bzw. (untere Hälfte) den Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 3;
-
5 die Seitenansicht in Richtung des Pfeils V in 6 eines an eine erste Anschlussöffnung bestimmter Nennweite und für einen Druck von 3.000 psi (210 bar) eines entlang der Linie V-V in 6 längsgeschnittenen hydraulischen Gerätes angebauten hydraulischen Bauteils;
-
6 (obere Hälfte) die Draufsicht in Richtung des Pfeils VI in 5 bzw. (untere Hälfte) den Querschnitt entlang der Linie VI-VI in 5;
-
7 die Seitenansicht in Richtung des Pfeils VII in 8 desselben hydraulischen Bauteils, welches an eine zweite Anschlussöffnung derselben Nennweite wie diejenige der ersten Anschlussöffnung, jedoch für einen Druck von 6.000 psi (420 bar) eines entlang der Linie VII-VII in 8 längsgeschnittenen hydraulischen Gerätes angebaut ist;
-
8 (obere Hälfte) die Draufsicht in Richtung des Pfeils VIII in 7 bzw. (untere Hälfte) den Querschnitt entlang der Linie VIII-VIII in 7.
-
Bei dem in 1 bis 4 dargestellten hydraulischen Bauteil 1 handelt es sich um ein Rückschlagventil 2 mit einem Gehäuse 3 und einem durch eine Schraubendruckfeder 4 belasteten Verschlusskörper 5. Das Gehäuse 3 ist mit einer seitlichen Nebenöffnung 6 zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzweig- oder -zugabeleitung an das Rückschlagventil 2 versehen.
-
Gemäß 1 und 2 ist das Rückschlagventil 2 zwischen einer ersten Hydraulikleitung 7 bestimmter Nennweite und für einen Druck von maximal 3.000 psi (210 bar) und der entsprechenden Anschlussöffnung 8 eines zugehörigen hydraulischen Gerätes 9 eingebaut. Die erste Hydraulikleitung 7, bei der es sich um einen Schlauch oder ein Rohr handeln kann, ist am hydraulischen Gerät 9 unter Zwischenschaltung des Rückschlagventils 2 mit Hilfe eines geteilten Flansches 10 nach SAE-Standard, von dem in 1 und 2 nur der eine Halbflansch 10a wiedergegeben ist, und von vier Schrauben 11 mit je einem Kopf 12 befestigt.
-
Die vier Schrauben 11 sind in vier Gewindebohrungen 13 des hydraulischen Gerätes 9 eingeschraubt, deren gegenseitige Abstände a und b denen der vier Schraubendurchgangsbohrungen 14 des Flansches 10 nach SAE-Standard entsprechen. Die vier Schrauben 11 erstrecken sich jeweils durch eine im Gehäuse 3 des Rückschlagventils 2 vorgesehene Schraubendurchgangsöffnung 15. Je zwei Schrauben 11 verspannen den einen Halbflansch 10a und den anderen, nicht gezeigten Halbflansch des geteilten Flansches 10 nach SAE-Standard mit dem hydraulischen Gerät 9.
-
Gemäß 3 und 4 ist das Rückschlagventil 2 zwischen einer zweiten Hydraulikleitung 16, welche dieselbe Nennweite wie die erste Hydraulikleitung 7 aufweist, jedoch für einen höheren Druck von bis zu 6.000 psi (420 bar) bestimmt ist, und der entsprechenden Anschlussöffnung 17 eines zugehörigen hydraulischen Gerätes 18 eingebaut. Die zweite Hydraulikleitung 16, bei der es sich ebenfalls um einen Schlauch oder ein Rohr handeln kann, ist am hydraulischen Gerät 18 unter Zwischenschaltung des Rückschlagventils 2 gleichfalls mittels eines geteilten Flansches 19 nach SAE-Standard, von dem in 3 und 4 auch nur der eine Halbflansch 19a gezeigt ist, und von vier Schrauben 20 mit je einem Kopf 21 befestigt.
-
Die vier Schrauben 20 sind in vier Gewindebohrungen 22 des hydraulischen Gerätes 18 eingeschraubt, deren gegenseitige Abstände a' und b' denen der vier Schraubendurchgangsbohrungen 23 des Flansches 19 nach SAE-Standard entsprechen. Die vier Schrauben 20 erstrecken sich jeweils durch eine der vier Schraubendurchgangsöffnungen 15 des Rückschlagventils 2 bzw. seines Gehäuses 3. Je zwei Schrauben 20 verbinden den einen Halbflansch 19a und den anderen, nicht dargestellten Halbflansch des geteilten Flansches 19 nach SAE-Standard mit dem hydraulischen Gerät 18.
-
Während der Flansch 10 nach SAE-Standard und die zugehörigen Schrauben 11 gemäß 1, 2 entsprechend dem Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) dimensioniert sind, für den die erste Hydraulikleitung 7 und die Anschlussöffnung 8 des zugehörigen hydraulischen Gerätes 9 bestimmt sind, und der Flansch 19 nach SAE-Standard sowie die zugehörigen Schrauben 20 gemäß 3, 4 entsprechend dem Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) dimensioniert sind, für den die zweite Hydraulikleitung 16 und die Anschlussöffnung 17 des zugehörigen hydraulischen Gerätes 18 bestimmt sind, ist das Rückschlagventil 2 für den höheren Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) ausgelegt, wobei die Schraubendurchgangsöffnungen 15 des Gehäuses 3 des Rückschlagventils 2 so dimensioniert und so angeordnet sind, wie sowohl dem Flansch 10 nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) als auch dem Flansch 19 nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) entspricht, so dass sowohl die in geringeren gegenseitigen Abständen a und b angeordneten Schrauben 11 geringeren Durchmessers gemäß 1, 2 als auch die in größeren gegenseitigen Abständen a' und b' angeordneten Schrauben 20 größeren Durchmessers gemäß 3, 4 sich durch die Schraubendurchgangsöffnungen 15 erstrecken können, wie 1, 2 einerseits und 3, 4 andererseits zeigen. Die Umrisse der vier Schraubendurchgangsöffnungen 15 des Rückschlagventils 2 und ihre gegenseitigen Abstände resultieren aus einer Kombination der Schraubendurchgangsbohrungsbilder des Flansches 10 nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) und des Flansches 19 nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar). Die vier Schraubendurchgangsöffnungen 15 sind am Außenumfang 24 des Rückschlagventils 2 bzw. seines Gehäuses 3 jeweils offen.
-
Das Rückschlagventil 2 öffnet in Richtung des Pfeils A in 1 und 3 und lässt in dieser Richtung A strömende Hydraulikflüssigkeit durch. In der umgekehrten Richtung schließt das Rückschlagventil 2, so dass von der ersten Hydraulikleitung 7 bzw. von der zweiten Hydraulikleitung 16 keine Hydraulikflüssigkeit zur Anschlussöffnung 8 bzw. 17 des zugehörigen hydraulischen Gerätes 9 bzw. 18 gelangen kann.
-
Die erste Hydraulikleitung 7 ist gegenüber dem Rückschlagventil 2 durch einen O-Ring 25 abgedichtet, welcher in einer Ringnut 26 der ersten Hydraulikleitung 7 angeordnet ist. Auch die zweite Hydraulikleitung 16 ist gegenüber dem Rückschlagventil 2 durch einen O-Ring 27 abgedichtet, welcher in einer Ringnut 28 der zweiten Hydraulikleitung 16 angeordnet ist. Das Rückschlagventil 2 ist sowohl gegenüber dem hydraulischen Gerät 9 gemäß 1, 2 als auch gegenüber den hydraulischen Gerät 18 gemäß 3, 4 durch einen O-Ring 29 abgedichtet, welcher in einer Ringnut 30 des Gehäuses 3 des Rückschlagventils 2 angeordnet ist.
-
Abwandlungen vom dargestellten und geschilderten hydraulischen Bauteil 1 und von seiner gezeigten sowie beschriebenen Anordnung sind durchaus möglich.
-
So können die Schraubendurchgangsöffnungen 15 des hydraulischen Bauteils 1 bzw. des Gehäuses 3 des Rückschlagventils 2 an seinem Außenumfang 24 auch geschlossen sein und müssen sie nicht unbedingt am Außenumfang 24 jeweils einen Längsschlitz 31 aufweisen. Das Rückschlagventil 2 muss nicht unbedingt mit der seitlichen Nebenöffnung 6 versehen sein und kann auch als Drosselrückschlagventil mit oder ohne Nebenöffnung 6 ausgebildet sein. Sowohl der Flansch 10 nach SAE-Standard gemäß 1, 2 als auch der Flansch 19 nach SAE-Standard gemäß 3, 4 kann als ungeteilter Vollflansch ausgebildet sein.
-
Statt zwischen der ersten Hydraulikleitung 7 und dem zugehörigen hydraulischen Gerät 9 nach 1, 2 oder zwischen der zweiten Hydraulikleitung 16 und dem zugehörigen hydraulischen Gerät 18 nach 3, 4 kann das hydraulische Bauteil 1 bzw. das Rückschlagventil 2 auch in die erste Hydraulikleitung 7 bzw. in die zweite Hydraulikleitung 16 eingebaut werden, und zwar mittels zweier geteilter oder ungeteilter Flansche 10 bzw. 19 nach SAE-Standard gemäß 1 und 2 bzw. 3 und 4 welche durch Schrauben entsprechend den Schrauben 11 bzw. 20 und je eine zugehörige Mutter miteinander verbunden, d. h. verspannt werden.
-
Beim hydraulischen Bauteil 1 muss es sich auch nicht unbedingt um das Rückschlagventil 2 oder ein entsprechendes Drosselrückschlagventil mit oder ohne Nebenöffnung 6 handeln. Vielmehr kann das hydraulische Bauteil 1 auch ein Absperrhahn mit einer seitlichen oder ohne eine seitliche Nebenöffnung zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzeig- oder -zugabeleitung sein. Ferner kann das hydraulische Bauteil 1 auch eine Platte mit einer mittleren Hydraulikflüssigkeitsdurchgangsbohrung und einer mit derselben kommunizierenden seitlichen Nebenöffnung zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzweig- oder -zugabeleitung sein.
-
Außerdem kann das hydraulische Bauteil 1 auch eine Zwischenscheibe mit einer mittleren Hydraulikflüssigkeitsdurchgangsbohrung sein, welche zwischen zwei Dichtringen, insbesondere O-Ringen, angeordnet wird und beispielsweise bei umgekehrtem Einbau des Rückschlagventils 2 zwischen der ersten Hydraulikleitung 7 und dem zugehörigen hydraulischen Gerät 9 oder zwischen der zweiten Hydraulikleitung 16 und dem zugehörigen hydraulischen Gerät 18, so dass es Hydraulikflüssigkeit von der ersten Hydraulikleitung 7 zur Anschlussöffnung 8 des zugehörigen hydraulischen Gerätes 9 bzw. von der zweiten Hydraulikleitung 16 zur Anschlussöffnung 17 des zugehörigen hydraulischen Gerätes 18 strömen lässt, nicht aber in der entgegengesetzten Richtung, zwischen den beiden in diesem Fall einander benachbarten O-Ringen 29, 25 oder 29, 27 angeordnet werden kann.
-
Weiterhin kann das hydraulische Bauteil 1 auch eine Dichtungsscheibe mit einer mittleren Hydraulikflüssigkeitsdurchgangsbohrung und mit einem zu letzterer konzentrischen, dickeren Dichtring, insbesondere O-Ring, sein, welche zwischen zwei gegenseitig abzudichtenden ebenen Flächen mit je einer Hydraulikflüssigkeitsaustritts- bzw. -eintrittsöffnung angeordnet wird, beispielsweise bei dem vorstehend geschilderten umgekehrten Einbau des Rückschlagventils 2 zwischen den beiden dann einander benachbarten ebenen Flächen 32, 33 des Rückschlagventils 2 bzw. des hydraulischen Gerätes 9 nach 1, 2 oder ebenen Flächen 32, 34 des Rückschlagventils 2 bzw. des hydraulischen Gerätes 18 nach 3, 4.
-
Bei dem in 5 bis 8 dargestellten hydraulischen Bauteil 40 handelt es sich um eine Schraubanschlussplatte 41.
-
Gemäß 5 und 6 ist die Schraubanschlussplatte 41 an eine erste Anschlussöffnung 42 bestimmter Nennweite und für einen Druck von maximal 3.000 psi (210 bar) eines hydraulischen Gerätes 43 angebaut. Die Schraubanschlussplatte 41 ist an dem hydraulischen Gerät 43 mittels vier Schrauben 44 mit je einem Kopf 45 befestigt, welche in vier Gewindebohrungen 46 des hydraulischen Gerätes 43 eingeschraubt sind, deren gegenseitige Abstände a'' und b'' denen der vier Schraubendurchgangsbohrungen eines der Nennweite der ersten Anschlussöffnung 42 und dem besagten Druck von maximal 3.000 psi (210 bar) zugeordneten Flansches nach SAE-Standard entsprechen und die also auch die Befestigung eines solchen Flansches am hydraulischen Gerät 43 mittels der Schrauben 44 erlauben. Die vier Schrauben 44 erstrecken sich jeweils durch eine in der Schraubanschlussplatte 41 vorgesehene Schraubendurchgangsöffnung 47.
-
Gemäß 7 und 8 ist die Schraubanschlussplatte 41 an eine zweite Anschlussöffnung 48 eines anderen hydraulischen Gerätes 49 angebaut, welche dieselbe Nennweite wie die erste Anschlussöffnung 42 des hydraulischen Gerätes 43 gemäß 5 und 6 aufweist, jedoch für einen höheren Druck von bis zu 6.000 psi (420 bar) bestimmt ist. Die Schraubanschlussplatte 41 ist an diesem hydraulischen Gerät 49 mittels vier Schrauben 50 mit je einem Kopf 51 befestigt, welche in vier Gewindebohrungen 52 des hydraulischen Gerätes 49 eingeschraubt sind, deren gegenseitige Abstände a''' und b''' denen der vier Schraubendurchgangsbohrungen eines der Nennweite der zweiten Anschlussöffnung 48 und dem besagten Druck von maximal 6.000 psi (420 bar) zugeordneten Flansches nach SAE-Standard entsprechen und die also auch die Befestigung eines solchen Flansches am hydraulischen Gerät 49 mittels der Schrauben 50 erlauben. Die vier Schrauben 50 erstrecken sich jeweils durch eine der vier Schraubendurchgangsöffnungen 47 der Schraubanschlussplatte 41.
-
Die Schraubanschlussplatte 41 ermöglicht das Anschrauben von einer oder zwei jeweils von einem Rohr oder einem Schlauch gebildeten Hydraulikleitungen und einer oder zwei Hydraulikleitungsschnellkupplungen an das hydraulische Gerät 43 nach 5 und 6 oder an das hydraulische Gerät 49 nach 7 und 8, welche mit der ersten Anschlussöffnung 42 des einen hydraulischen Gerätes 43 bzw. mit der zweiten Anschlussöffnung 48 des anderen hydraulischen Gerätes 49 verbunden werden sollen.
-
Die Schraubanschlussplatte 41 weist einen Hydraulikflüssigkeitskanal 53 auf, der einerseits mit der ersten Anschlussöffnung 42 des hydraulischen Gerätes 43 nach 5 und 6 bzw. mit der zweiten Anschlussöffnung 48 des hydraulischen Gerätes 49 nach 7 und 8 kommuniziert und andererseits zu zwei Innengewinden 54 und 55 führt, in welche gemäß 5 und 6 jeweils eine mit einem entsprechenden Außengewinde 56 versehene Hydraulikleitung 57 eingeschraubt ist bzw. eine solche nicht dargestellte Hydraulikleitung eingeschraubt wird und in welche gemäß 7 und 8 jeweils eine mit einem entsprechenden Außengewinde 58 versehene Hydraulikleitung 59 eingeschraubt ist bzw. eine solche nicht dargestellte Hydraulikleitung eingeschraubt wird. Bei der Hydraulikleitung 57 gemäß 5 und 6 und bei der Hydraulikleitung 59 gemäß 7 und 8 handelt es sich jeweils um ein Rohr, welches mit einem sechskantigen Außenvorsprung 60 bzw. 61 zum Ein- und Ausschrauben in das bzw. aus dem Innengewinde 54 der Schraubanschlussplatte 41 mittels eines Schraubenschlüssels versehen und mit Hilfe einer Mutter 62 bzw. 63 mit der Schraubanschlussplatte 41 verspannt ist.
-
Der Hydraulikflüssigkeitskanal 53 der Schraubanschlussplatte 41 ist als mittlere Durchgangsbohrung 64 derselben ausgebildet, wobei die Durchgangsbohrung 64 an einem Ende mit der ersten Anschlussöffnung 42 des hydraulischen Gerätes 43 gemäß 5 und 6 bzw. mit der zweiten Anschlussöffnung 48 des hydraulischen Gerätes 49 gemäß 7 und 8 kommuniziert und am anderen Ende mit dem einen Innengewinde 54 der Schraubanschlussplatte 41 versehen ist. Die mittlere Durchgangsbohrung 64 der Schraubanschlussplatte 41 weist eine radiale Abzweigung 65 auf, welche am äußeren Ende mit dem anderen Innengewinde 55 der Schraubanschlussplatte 41 versehen ist.
-
Die Schraubanschlussplatte 41 weist ferner eine mit dem Hydraulikflüssigkeitskanal 53 kommunizierende seitliche Nebenöffnung 66 zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, auf und ist sowohl gegenüber dem hydraulischen Gerät 43 gemäß 5, 6 als auch gegenüber dem hydraulischen Gerät 49 gemäß 7, 8 durch einen O-Ring 67 abgedichtet, welcher in einer Ringnut 68 der Schraubanschlussplatte 41 angeordnet ist.
-
Während die Schrauben 44 gemäß 5, 6 entsprechend dem Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) dimensioniert sind, für den die erste Anschlussöffnung 42 des hydraulischen Gerätes 43 bestimmt ist, und die Schrauben 50 gemäß 7, 8 entsprechend dem Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) dimensioniert sind, für den die zweite Anschlussöffnung 48 des hydraulischen Gerätes 49 bestimmt ist, sind die Hydraulikleitung 57 gemäß 5 und 6 die Hydraulikleitung 59 gemäß 7 und 8 sowie die in das Innengewinde 55 der Schraubanschlussplatte 41 einzuschraubenden, in 5, 6 sowie in 7, 8 nicht dargestellten Hydraulikleitungen und die Schraubanschlussplatte 41 für den höheren Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) ausgelegt, wobei die Schraubendurchgangsöffnungen 47 der Schraubanschlussplatte 41 so dimensioniert und so angeordnet sind, wie sowohl einem Flansch nach SAE-Standard für die Nennweite der ersten Anschlussöffnung 42 und der zweiten Anschlussöffnung 48 und den Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) als auch einem Flansch nach SAE-Standard für die Nennweite der ersten Anschlussöffnung 42 und der zweiten Anschlussöffnung 48 und den Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar) entspricht, so dass sowohl die in geringeren gegenseitigen Abständen a'' und b'' angeordneten Schrauben 44 geringeren Durchmessers gemäß 5, 6 als auch die in größeren gegenseitigen Abständen a''' und b''' angeordneten Schrauben 50 größeren Durchmessers gemäß 7, 8 sich durch die Schraubendurchgangsöffnungen 47 erstrecken können, wie 5, 6 einerseits und 7, 8 andererseits zeigen. Die Umrisse der vier Schraubendurchgangsöffnungen 47 der Schraubanschlussplatte 41 und ihre gegenseitigen Abstände resultieren aus einer Kombination der Schraubendurchgangsbohrungsbilder des besagten Flansches nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 3.000 psi (210 bar) und des besagten Flansches nach SAE-Standard für den Höchstdruck von 6.000 psi (420 bar). Die vier Schraubendurchgangsöffnungen 47 sind am Außenumfang 69 der Schraubanschlussplatte 41 jeweils offen.
-
Abwandlungen vom dargestellten und geschilderten hydraulischen Bauteil 40 gemäß 5 bis 8 sind durchaus möglich.
-
So können die Schraubendurchgangsöffnungen 47 des hydraulischen Bauteils 40 bzw. der Schraubanschlussplatte 41 am Außenumfang 69 auch geschlossen sein und müssen sie nicht unbedingt am Außenumfang 69 jeweils einen Längsschlitz 70 aufweisen.
-
Die mittlere Durchgangsbohrung 64 der Schraubanschlussplatte 41 muss nicht unbedingt die radiale Abzweigung 65 aufweisen und es können auch mehr als eine radiale Abzweigung 65 vorgesehen sein. Auch kann die Schraubanschlussplatte 41 statt der mittleren Durchgangsbohrung 64 ein mittleres Sackloch aufweisen, welches mit der ersten Anschlussöffnung 42 gemäß 5, 6 oder mit der zweiten Anschlussöffnung 48 nach 7, 8 kommuniziert und von dem mindestens eine der Abzweigung 65 entsprechende radiale Bohrung ausgeht. Schließlich muss die Schraubanschlussplatte 41 auch nicht unbedingt mit der seitlichen Nebenöffnung 66 versehen sein.
-
Beim hydraulischen Bauteil 40 muss es sich auch nicht unbedingt um die Schraubanschlussplatte 41 handeln. Vielmehr kann das hydraulische Bauteil 40 auch ein gegebenenfalls als Drosselrückschlagventil ausgebildetes Rückschlagventil sein, welches einerseits mit der ersten Anschlussöffnung 42 gemäß 5, 6 oder der zweiten Anschlussöffnung 48 gemäß 7, 8 verbindbar ist und andererseits ein Innengewinde zum Einschrauben einer mit einem entsprechenden Außengewinde versehenen Hydraulikleitung aufweist, wobei das Rückschlagventil mit einer seitlichen Nebenöffnung zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzweig- oder -zugabeleitung versehen sein kann.
-
Weiterhin kann das hydraulische Bauteil 40 ein Absperrhahn sein, welcher einerseits mit der ersten Anschlussöffnung 42 gemäß 5, 6 oder der zweiten Anschlussöffnung 48 gemäß 7, 8 verbindbar ist und anderseits ein Innengewinde zum Einschrauben einer mit einem entsprechenden Außengewinde versehenen Hydraulikleitung aufweist, wobei der Absperrhahn mit einer seitlichen Nebenöffnung zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzweig- oder -zugabeleitung versehen sein kann.
-
Außerdem kann das hydraulische Bauteil 40 eine Platte sein, welche ein mit der ersten Anschlussöffnung 42 gemäß 5, 6 oder der zweiten Anschlussöffnung 48 gemäß 7, 8 verbindbares mittleres Sackloch und eine mit demselben kommunizierende seitliche Öffnung zum Anschluss eines Messgerätes, insbesondere eines Druck- oder Temperaturmessgerätes, oder zum Anschluss einer Hydraulikflüssigkeitsabzweig- oder -zugabeleitung aufweist.
-
Schließlich kann das hydraulische Bauteil 40 auch eine Verschlussplatte für die erste Anschlussöffnung 42 des hydraulischen Gerätes 43 nach 5, 6 oder für die zweite Anschlussöffnung 48 des hydraulischen Gerätes 49 nach 7, 8 sein.