DE102006060179B4 - Gurtintegralsitz mit einer Längsverstellung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Gurtintegralsitz mit einer Längsverstellung, welche zwei Schienenpaare aufweist, mit einem Untergestell, das zwei vordere Schwenkstützen, zwei hintere Schwenkstützen und zwei von diesen Schwenkstützen getragene Seitenteile aufweist, mit einer Rückenlehne, die über ein Lehnengelenk mit den Seitenteilen verbunden ist, und mit einem Gurtschloss.
- Gurtintegralsitze dieser Art sind beispielsweise aus
US 5,390,982 ;US 5,599,070 ;US 5,390,982 undUS 5,988,759 bekannt. Bei Gurtintegralsitzen erstreckt sich der Beckenteil des Sicherheitsgurtes von einem Schloss hin zu einer Befestigung am schlossabgewandten Schienenpaar, wie dies auch sonst üblich ist. Der Schultergurt erstreckt sich von dem Schloss zu einem Umlenkpunkt im Bereich der Oberkante der Rückenlehne und verläuft von dort nach unten, wo er mit einem Teil des Sitzes, beispielsweise einer Traverse, verbunden ist. Im Gegensatz zum normalen Automobilsitz ist der Schultergurt also nicht an der B-Säule befestigt. Beim Gurtintegralsitz werden sämtliche Gurtkräfte nur über das Untergestell aufgenommen und auf die Bodengruppe des Fahrzeugs übertragen. - Ein Gurtintegralsitz muss mechanisch deutlich höheren Anforderungen genügen als ein konventioneller Sitz. Insbesondere über die Rückenlehne werden deutlich höhere Kräfte in das Untergestell eingeleitet als bisher, da nun nicht mehr Kräfte in die B-Säule eingeleitet werden. Demgemäß müssen viele Bauteile des Sitzes stärker als bislang ausgeführt werden, beispielsweise die Seitenteile, die Schwenkstützen usw. Auch der Retraktor ist nun nicht mehr in der B-Säule, sondern im Fahrzeugsitz selbst angeordnet.
- Aus der
DE 199 11 786 A1 ist eine Crashverriegelung für eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes bekannt, wobei Seitenteile eines Sitzgestells des Kraftfahrzeugsitzes jeweils einen relativ zu einer Grundebene der Seitenteile vorspringenden Randabschnitt aufweisen, welche in zueinander entgegengesetzter Richtung zu jeweils einer Außenseite des Kraftfahrzeugsitzes hin vorstehen. - Nach dem Stand der Technik werden die Seitenteile doppelwandig, als mehr oder weniger geschlossene Kästen ausgeführt. Der Innenhohlraum dieser Kästen wird nicht für Bauelemente benutzt. Durch die Kastenbauweise wird eine hohe Festigkeit erzielt. Es geht aber Platz für Bauteile verloren.
- Hier setzt die Erfindung ein. Sie hat es sich zum Ziel gemacht, den Aufbau eines Gurtintegralsitzes platzsparender und unter optimalem Einsatz des verwendeten Materials zu gestalten.
- Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, den Gurtintegralsitz eingangs genannter Art dahingehend weiter zu bilden, dass seine Bauteile platzsparender und einfacher herstellbar sind und optimal an die jeweiligen, auf sie wirkenden Kräfte anpassbar sind. Ausgehend von dem Gurtintegralsitz der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das schlossabgewandte Seitenteil schalenförmig ausgebildet ist, wobei es einen Boden und einen umlaufenden Profilrand aufweist. Dabei ist das schlossabgewandte Seitenteil vorzugsweise das fahrzeugaußenseitige Seitenteil.
- Die wannenförmigen Seitenteile lassen sich konstruktiv so auslegen, dass sie eine ausreichende Festigkeit aufweisen. Über sie wird die Rückenlehne getragen, sodass die entsprechenden Kräfte von ihnen aufgenommen werden müssen. Über die Schwenkstützen werden die unfallbedingten Kräfte in die Längsverstellung eingeleitet. Durch die Schalenbauweise der Seitenteile ist es möglich, einzelne Bauelemente im Innenraum der jeweiligen Schale unterzubringen, beispielsweise mindestens einen Elektromotor, manuelle Antriebseinheiten usw. Der umlaufende Rand versteift und stellt sicher, dass der Boden tatsächlich die unfallbedingten Kräfte aufnimmt und nicht etwa seitlich ausknickt. Der Boden kann geformt werden, um z.B. für Bauelemente Platz zu schaffen.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung von vier nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen der Erfindung, die im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigen:
-
1 : eine perspektivische Darstellung bei seitlichem Blick von schräg oben auf einen Gurtintegralsitz, gezeigt sind nur die wesentlichen mechanischen Teile, -
2 : eine perspektivische Darstellung des Sitzes gemäß1 , jedoch nun von vorn schräg oben, -
3 : eine perspektivische Darstellung des Sitzes mit Blick von hinten, leicht schräg, -
4 : eine Ansicht wie1 für ein zweites Ausführungsbeispiel, -
5 : eine Ansicht von schräg hinten unten für den Sitz gemäß5 , -
6 : eine Ansicht wie1 , jedoch ist der Sitz nun elektrisch ausgeführt, - 0
7 : eine Ansicht wie2 des Sitzes gemäß6 , -
8 : eine Darstellung wie1 eines vierten Ausführungsbeispiels, das auch elektrisch ausgeführt ist, -
9 : ein Schnittbild in der y-z-Ebene durch ein linkes Seitenteil bei manueller Ausführung und durch das Ritzel, und -
10 : ein Schnittbild wie9 , jedoch nun bei motorischer Ausführung. - Der Gurtintegralsitz hat eine Längsverstellung mit zwei Schienenpaaren, die jeweils eine Bodenschiene 20 und eine Sitzschiene 22 aufweisen. Die Bodenschienen 20 sind jeweils an einer Bodengruppe 24 eines ansonsten nicht näher dargestellten Kraftfahrzeuges befestigt. Die Schienen 22, 24 jeder Sitzseite sind baugleich. Auf der stärker belasteten linken Sitzseite sind zusätzliche Verstärkungsprofile 26 an beiden Schienen 22, 24 befestigt. Sie greifen mit Spiel ineinander und machen sich im normalen Betrieb nicht bemerkbar, erst bei unfallbedingten Belastungen kommen die wechselseitigen Verhakungen in Eingriff. Alternativ können die Schienen 22, 24 auch durch zusätzliche Bleche verstärkt werden.
- Vorn ist im Sinne dieser Anmeldung in positiver x-Richtung, also in Blickrichtung eines Nutzers des Kraftfahrzeugsitzes zu verstehen. Ebenso ist links in positiver y-Richtung, rechts in negativer y-Richtung. Oben ist in positiver z-Richtung zu verstehen. Die fahrzeugaußenseitige Seite des Sitzes ist üblicherweise die Türseite, jedenfalls bei zweisitzigen Fahrzeugen, bei denen der Gurtintegralsitz ein Frontsitz ist. Ein Gurtschloss 28 befindet sich üblicherweise auf der Innenseite, also von der Türseite abgewandt.
- Oberhalb der Längsführung befindet sich ein Untergestell, das von der Längsführung getragen wird. Es hat auf der linken Sitzseite eine Konsole 30, auf der rechten Sitzseite zwei Lagerböcke, die die entsprechende Funktion übernehmen. Von ihnen ragen vordere Schwenkstützen 32 und hintere Schwenkstützen 34 nach oben auf und sind angelenkt. Die Schwenkstützen sind oben mit jeweils einem Seitenteil 36, 38 gelenkverbunden. Zwischen dem linken Seitenteil 36 und dem rechten Seitenteil 38 befindet sich eine Sitzschale 77, sie ist hinten an den Seitenteilen 36, 38 schwenkbar angelenkt und kann in ihrem vorderen Bereich durch eine NV-Einstellvorrichtung 40 in der Höhe verstellt werden, so dass insgesamt ihre Winkellage verstellt wird. Die beiden hinteren Schwenkstützen 34 sind durch eine hintere Traverse 42 miteinander zu einer Einheit verbunden, die im Wesentlichen H-förmig ist.
- Die Seitenteile 36, 38 sind wannenförmig. Sie haben einen Boden 44, der im Wesentlichen in einer Ebene verläuft, nämlich in der x-z-Ebene. Von diesem Boden 44 springt ein umlaufender Profilrand 46 vor. Er weist vom Gurtschloss 28 weg, deshalb werden beide Seitenteile als nach links bzw. zu der Seite als offen bezeichnet; die vom Gurtschloss 28 abgewandt ist. Die beiden Seitenteile 36, 38 sind einstückig aus einem Blechteil geformt. Die Profilränder 46 springen 10 bis 30 mm, in y-Richtung vor. Dabei ist es möglich, dass im vordersten Bereich der Seitenteile 36, 38, jedenfalls vor dem oberen Anlenkpunkt 66 der vorderen Schwenkstützen 32, der Profilrand 46 geringer ausgebildet ist bzw. gar nicht vorhanden ist, weil dort nur geringe Belastungen auf die Seitenteile 36, 38 einwirken.
- Das linke Seitenteil 36 hat eine deutlich höhere Festigkeit als das rechte Seitenteil 38. Vorzugsweise ist das linke Seitenteil aus Blech mit mehr als 3 mm Blechstärke hergestellt. Dagegen ist die Blechstärke des rechten Seitenteils 38 etwa 2 mm. Das linke Seitenteil 36 kann mindestens 50%, vorzugsweise 100% größere Kräfte aufnehmen als das rechte Seitenteil 38. Vorzugsweise ist der Boden nicht eben, sondern geformt, er ist in der gleichen Richtung, in der auch im Profilrand 46 vorspringt, eingeformt. Er ist in der anderen Richtung, also in der negativen y-Richtung, nicht ausgeformt, er bleibt also innerhalb einer Ebene, die durch die Ecken des Profils der Seitenteile 36, 38 definiert ist.
- In Seitenansicht sind die Seitenteile im Wesentlichen L-förmig, wobei der kurze L-Schenkel etwa in z-Richtung nach oben ragt. Er trägt in seinem oberen Bereich einen Lehnenbeschlag 48, um dessen Schwenkachse eine Rückenlehne 50 mit den Seitenteilen 36, 38 verbunden ist. Dabei ist nur auf der linken Sitzseite ein Lehnenbeschlag 48 vorgesehen, der einstellbar und arretierbar ist. Auf der rechten Sitzseite, also der Seite des Gurtschlosses 28, ist lediglich ein passives Schwenkgelenk ausgebildet. Der nur eine Lehnengelenkbeschlag 48 ist so ausgeführt, dass er alle unfallbedingten Kräfte, die auf die Rückenlehne 50 einwirken können, aufnimmt. Er befindet sich im Wesentlichen unterhalb einer Gurtumlenkung 52, die an der oberen, linken Ecke der Rückenlehne 50 mit dieser befestigt ist.
- Die Rückenlehne 50 hat einen stabilen U-förmigen Rahmen, der aus einem starken Rohrprofil gebogen ist und nach unten offen ist. Die Rückenlehne 50 hat weiterhin zwei Seitenwangen, die außen und seitlich an die Schenkel dieses U-Profils angesetzt sind und die im unteren Bereich über eine Schürze querverbunden sind. An diesen Seitenwangen erfolgt auch die Befestigung im Bereich des Lehnenbeschlages 48 bzw. des passiven Gelenks. Aufgrund des einseitigen Lehnenbeschlages 48 ist es nicht notwendig, eine Welle vorzusehen, die die beiden Seiten verbindet. In einer Alternative hat auch die rechte Sitzseite einen eigenen, einstellbaren Lehnenbeschlag 48, der allerdings nur etwa ein Drittel so hohe Drehmomente aufnehmen kann wie der Lehnengelenkbeschlag 48 der linken Seite. In dieser Alternative sind die beiden Lehnengelenkbeschläge einer Welle miteinander verbunden, um sie zu synchronisieren.
- Die beiden hinteren Schwenkstützen 34 befinden sich zwischen den Seitenteilen 36, 38. Die vorderen Schwenkstützen 32 sind jeweils an der offenen Seite der Seitenteile 36, 38 angelenkt, also in den Ausführungsbeispielen jeweils auf der linken Sitzseite.
- Die Beschreibung bezieht sich auf den in allen Figuren abgebildeten Sitz, der ein Fahrersitz für linksgelenkte Kraftfahrzeuge ist. Der entsprechende Beifahrersitz ist spiegelsymmetrisch aufgebaut, die Symmetrieebene liegt in der Fahrzeugmitte in der x-z-Ebene.
- Die Längsverstellvorrichtung wird in an sich bekannter Weise arretiert mittels einer manuellen Arretiereinrichtung. Sie hat einen Handhebel 54, der um eine vordere Achse schwenkbar ist, welche die beiden Verriegelungsvorrichtungen beider Sitzseiten synchronisiert. In der motorischen Ausführung ist im Innenprofilraum der Schienen 20, 22 eine Anordnung aus Zahnstange und Ritzel oder Spindel und Spindelmutter vorgesehen, die über einen ersten Elektromotor der durchgehenden Welle angegeben ist. Auch dies ist Stand der Technik.
- Die Höhenverstellung erfolgt ebenfalls nach dem Stand der Technik über einen Zahnbogen, der mit der linken, hinteren Schwenkstütze 34 verbunden ist. Er kämmt mit einem Ritzel, das im zugehörigen Seitenteil 36 gelagert ist. Dieses wird über eine Antriebsvorrichtung 58, beispielsweise mit Klemmrollensperrgetriebe, betätigt. Diese Antriebsvorrichtung 58 befindet sich im Wanneninnenraum des linken Seitenteils 36, zumindest teilweise. Der Zahnbogen hat eine relativ große Dicke, z.B. eine Materialdicke von 5 mm und ist zudem verstärkt durch einen verzahnten Zusatz von etwa 4 mm Dicke. So wird eine hohe Festigkeit erreicht.
- In der motorischen Alternative ist das Ritzel mit einem zweiten Elektromotor 60 verbunden, auch er ist zumindest teilweise im Wanneninnenraum des linken Profilteils 36 angeordnet. Entscheidend ist, dass in der manuellen und motorischen Alternative jeweils Zahnbogen und Ritzel, auch Ritzellagerung im Seitenteil 36, gleichbleiben. Die Arretierung der Höheneinstellung der Seitenteile 36, 38 erfolgt einseitig, nur auf der schlossabgewandten Sitzseite, also der linken Sitzseite im Ausführungsbeispiel. Durch die hintere Traverse 42, die entsprechend fest ausgeführt ist, wird die Einstellung auf die passive rechte Sitzseite übertragen. Dadurch werden auf der rechten Sitzseite Antriebsvorrichtungen 58 eingespart.
- Die Arretierung der Rückenlehne 50 erfolgt bei manueller Ausführung über den Lehnenbeschlag 48. Auch hier ist die Arretierung nur auf der linken Sitzseite vorgesehen. In der motorischen Alternative, die ebenfalls nur einseitig auf der linken Sitzseite arbeitet, ist ein dritter Elektromotor 62 vorgesehen, der sich vor dem linken Schenkel des U-Profils und auf der Innenseite der linken Seitenwange befindet, er erstreckt sich nach oben. Der Antrieb erfolgt nach dem Stand der Technik.
- Die Verstellung der Höhe der Sitzvorderkante erfolgt relativ zu den Seitenteilen 36, 38. Dies hat den Vorteil, dass die entsprechende Einstellvorrichtung nicht für die Aufnahme der kompletten unfallbedingten Kräfte ausgelegt sein muss. Die unfallbedingten Kräfte werden über die Schwenkstützen 32, 34 in die Längsführung eingeleitet. Die Höhenverstellung der Sitzvorderkante, also NV-Einstellvorrichtung 40, kann auf diese Weise entfallen, ohne die Konstruktion der Seitenteile 36, 38 und der Schwenkstützen 32, 34 ändern zu müssen. Die Varianten sind dadurch konstruktiv sehr einfach realisierbar. Konkret hat die NV-Einstellvorrichtung 40 eine vordere Brücke 64, die zugleich die Sitzvorderkante bildet und im Wesentlichen aus einem Rohrstück und zwei Seitenschwingen aufgebaut ist. Letztere sind vorn an den Seitenteilen 36, 38 in einem Anlenkpunkt 66 angelenkt. Die Schwenkposition der Seitenschwingen kann in an sich bekannter Weise über ein Einstellgetriebe mit Handhabe 68 eingestellt werden.
- In der motorischen Version ist ein vierter Elektromotor 70 vorgesehen, der noch vor dem ersten Elektromotor 46 und in dessen Nähe angeordnet ist. Auch hier erfolgt die Einstellung lediglich auf der vom Gurtschloss 28 abgewandten Sitzseite, hier also auf der linken Sitzseite. Die rechte Sitzseite wird passiv mit eingestellt.
- An der linken Sitzschiene 22 ist hinten ein Befestigungspunkt 72 für ein Ende eines Sicherheitsgurtes 74 vorgesehen. Von dort läuft der Sicherheitsgurt 74 als Beckengurt auf die andere, rechte Sitzseite zum Gurtschloss 28 und von diesem als Obergurt zur Gurtumlenkung 52. Von dort läuft er innerhalb der Rückenlehne 50 nach unten zu einem Retraktor 76 (siehe z.B.
3 ), der in der gezeigten Ausführung im Wesentlichen oberhalb der hinteren Traverse 42 angeordnet ist. - Zur Erhöhung ihrer Festigkeit sind die vorderen Schwenkstützen 32 U-förmig, ihr Profil ist in negativer x-Richtung offen. Um die Festigkeit der bei Unfällen besonders beanspruchten linken vorderen Schwenkstütze 32 zu erhöhen, kann das Profil auch kastenförmig sein, also das U-Profil geschlossen sein. Weiterhin kann zur Erhöhung der Steifigkeit eine vordere Traverse 84 vorgesehen sein, die etwa in Mitte der vorderen Schwenkstütze befestigt ist und die beiden Schwenkstützen miteinander verbindet. Die hinteren Schwenkstützen 34 sind im Wesentlichen flache Blechteile, jedoch aus ausreichend dickem Material. Es kann aus Festigkeitsgründen notwendig sein, die linke hintere Schwenkstütze 34 auch als U-Profil auszubilden, wie dies aus
5 ersichtlich ist. - Im Folgenden wird nun speziell auf solche Merkmale der weiteren Ausführungsbeispiele eingegangen, die unterschiedlich sind zu der obigen Beschreibung, welche sich auf das erste Ausführungsbeispiel bezieht, aber dennoch allgemein zu verstehen ist. Im zweiten Ausführungsbeispiel nach den
4 und5 ist der Retraktor unterhalb einer Sitzschale 77, etwa in deren Mitte, angeordnet. Er befindet sich etwa auf Höhe der Längsführung. Er ist über eine Zugstrebe 78 mit dem rechten Seitenteil 38 verbunden, etwa im Bereich des oberen Anlenkpunktes 66 der vorderen, rechten Schwenkstütze 32. Es ist keine NV-Einstellvorrichtung 40 vorgesehen. Die beiden Seitenteile 36, 38 sind über eine vordere Brücke 86 miteinander verbunden. Sie bildet die Struktur für die vordere Sitzkante aus. Die hintere Traverse 42 verläuft in der Verbindungslinie der oberen Schwenkpunkte der hinteren Schwenkstützen 34. Eine Torsionsfeder ist als sitzanhebende Feder im Wesentlichen in dieser Traverse 42 untergebracht. - Das dritte Ausführungsbeispiel nach den
6 bis8 entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel, der Unterschied liegt in der Motorisierung des Sitzes. - Im vierten Ausführungsbeispiel nach
8 ist ein motorischer Sitz gezeigt, der Ähnlichkeit mit dem mechanischen Sitz nach den4 und5 , also dem zweiten Ausführungsbeispiel, hat. Es ist nun keine Sitzschale 77 vorgesehen. Die hintere Traverse 42 ist leicht gekröpft. Die elektrische Ausbildung für die Längsverstellung mittels des ersten Elektromotors 56, für die Höhenverstellung mittels des zweiten Elektromotors 60 und die Lehnenverstellung mittels des dritten Elektromotors 62 ist weitgehend in Übereinstimmung mit dem dritten Ausführungsbeispiel. Die beiden Seitenteile 38 sind vorn über die vordere Brücke 86 verbunden, die zugleich die Vorderkante des Sitzbereichs bildet. Eine Neigungsverstellung ist nicht vorgesehen. Die linke vordere Schwenkstütze 32 hat ein U-Profil, das nach hinten offen ist, während die rechte vordere Schwenkstütze 32 ein nach vorn offenes U-Profil hat. - Die
9 und10 zeigen Beispiele für die Anordnung von Teilen der Einstellvorrichtung für die Sitzhöhe. Gezeigt ist ein Schnittbild durch das linke Seitenteil 36 im Bereich eines Ritzels 88. Zu erkennen ist der Boden 44 des Seitenteils 88 und der Profilrand 46. Der Profilrand 46 springt in seinem unteren Teilstück weiter vor als in seinem oberen Teilstück, das dem oberen Rand des Bodens 44 folgt. Der Unterschied beträgt mindestens 2, vorzugsweise mindestens 5 mm. Dadurch wird im oberen Bereich des Seitenteils 38 Platz gespart. Entsprechend wird auch bei dem anderen Seitenteil vorgegangen. Das Ritzel 88 ist im Seitenteil 38 gelagert. Es ist mit einem Getriebe 90 der Antriebsvorrichtung 58 verbunden, das beispielsweise als Klemmsperre und nach dem Stand der Technik ausgeführt ist. Ein Handhebel für die Betätigung ist nicht dargestellt. -
10 zeigt das motorische Äquivalent. Es ist zu erkennen, dass das Seitenteil 36 und Ritzel 38 baugleich mit der manuellen Ausführung sind. Es ist nun ein anderes Getriebe mit Elektromotor 60 vorgesehen. Dieses Getriebe passt sich noch besser als es ohnehin schon das Getriebe 90 gemäß9 tut, in den Wannenraum ein. Auch der Elektromotor 60 ist zu einem erheblichen Teil innerhalb der Wanne untergebracht. - Ein wesentlicher Vorzug des beschriebenen Gurtintegralsitzes liegt in seiner Modularität. Die manuellen Antriebsvorrichtungen 58 können gegen die elektrischen ausgetauscht werden, ohne dass erhebliche konstruktive Änderungen vorgenommen wurden, dies wurde oben beschrieben. So kann das Handrad für die manuelle Lehnenverstellung ersetzt werden durch den elektrischen Antrieb mittels des dritten Elektromotors 62. Gleiches gilt für die anderen Verstelleinrichtungen.
- Bezugszeichenliste
-
- 20
- Bodenschiene
- 22
- Sitzschiene
- 24
- Bodengruppe
- 26
- Verstärkungsprofil
- 28
- Gurtschloss
- 30
- Konsole
- 32
- vordere Schwenkstütze
- 34
- hintere Schwenkstütze
- 36
- linkes Seitenteil
- 38
- rechtes Seitenteil
- 40
- NV-Einstellvorrichtung
- 42
- hintere Traverse
- 44
- Boden
- 46
- Profilrand
- 48
- Lehnenbeschlag
- 50
- Rückenlehne
- 52
- Gurtumlenkung
- 54
- Handhebel
- 56
- 1. Elektromotor (LV)
- 58
- Antriebsvorrichtung
- 60
- 2. Elektromotor (HV)
- 62
- 3. Elektromotor (Rückenlehne)
- 64
- vordere Brücke (Seitenwange)
- 66
- Anlenkpunkt
- 68
- Handhabe
- 70
- 4. Elektromotor NV
- 72
- Befestigungspunkt
- 74
- Sicherheitsgurt
- 76
- Retraktor
- 78
- Zugstrebe
- 80
- Stellblech
- 82
- Teilstück
Claims (16)
- Gurtintegralsitz mit einer Längsverstellung, welche zwei Schienenpaare aufweist, mit einem Untergestell, das zwei vordere Schwenkstützen (32), zwei hintere Schwenkstützen (34) und zwei von diesen Schwenkstützen getragene Seitenteile (36, 38) aufweist, mit einer Rückenlehne (50), die über ein Lehnengelenk mit den Seitenteilen (36, 38) verbunden ist, und mit einem Gurtschloss (28), wobei die beiden Seitenteile (36, 38) schalenförmig ausgebildet sind, und jeweils einen Boden (44) und einen umlaufenden Profilrand (46) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Profilrand (46) von dem Boden (44) des jeweiligen Seitenteils (36, 38) in Richtung von dem Gurtschloss (28) weg vorspringt, und beide Seitenteile (36, 38) zu einer dem Gurtschloss (28) abgewandten Seite hin offen sind und vorzugsweise zur fahrzeugaußenseitigen Seite des Sitzes offen sind.
- Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das schlossabgewandte Seitenteil (36) und/oder das schlossseitige Seitenteil (38) einen unebenen, geformten Boden (44) aufweist, der um mindestens fünf Millimeter gegenüber einer Fläche verformt ist, in der der Übergang vom Boden (44) zum Profilrand (46) liegt. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die hinteren Schwenkstützen (34) sich zwischen den beiden Seitenteilen (36, 38) befinden. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Schwenkstützen (32) und/oder die hinteren Schwenkstützen (34) beider Sitzseiten unterschiedlich ausgebildet sind. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die schlossseitige vordere Schwenkstütze (32) auf der Innenseite des schlossseitigen Seitenteils (38) angelenkt ist und dass die schlossabgewandte vordere Schwenkstütze (32) an der Außenseite des schlossabgewandten Seitenteils (36) angelenkt ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass nur an der schlossabgewandten Sitzseite ein einstellbarer Lehnengelenkbeschlag (48) vorgesehen ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Sitzseiten ein Lehnengelenkbeschlag (48) angeordnet ist, und dass der Lehnengelenkbeschlag (48) auf der schlossabgewandten Sitzseite für mindestens 50%, vorzugsweise 100% höhere Drehmomente und damit Arretierbelastungen ausgelegt ist als der schlossseitige Lehnenbeschlag. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienenpaare baugleich sind, und dass das schlossabgewandte Schienenpaar durch Zusatzprofile (70) verstärkt ist, insbesondere durch Zusatzprofile (70) verstärkt ist, die im Normalfall berührungslos miteinander verhakt sind und sich erst im Falle eines Unfalls verhaken. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , mit einer Sitzschale (77), dadurch gekennzeichnet, dass der Retraktor (76) oberhalb der hinteren Traverse (42) oder zumindest teilweise unterhalb der Sitzschale (77) angeordnet ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schwenkstütze (32, 34) ein U-Profil aufweist, und dass das U-Profil in positiver x-Richtung oder (bevorzugt) in negativer x-Richtung offen ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine hintere Schwenkstütze (34), vorzugsweise die schlossabgewandte hintere Schwenkstütze (34) mit einem Zahnbogen (87) verbunden ist, dass ein Ritzel (88) vorgesehen ist, dass mit den Zähnen dieses Zahnbogens (87) kämmt und im Seitenteil (36) gelagert ist, und dass das Ritzel (88) entweder mit einem elektrischen Antrieb oder mit einem manuellen Antrieb verbunden ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Sitzschale (77) vorgesehen ist, die in ihrem hinteren Bereich mit den beiden Seitenteilen (36, 38) gelenkverbunden ist und die in ihrem vorderen Bereich über eine NV-Einstellvorrichtung (40) mit den Sitzseitenteilen (34, 36) verbunden ist. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schienenpaar eine Bodenschiene (20) und eine Sitzschiene (22) aufweist, und dass mindestens eine Sitzschiene (22), vorzugsweise die auf der schlossabgewandten Sitzseite, mit einer Konsole (30) verbunden sind, die sich oberhalb der Sitzschiene (22) befindet und an der jeweils eine vordere und eine hintere Schwenkstütze (32, 34) angelenkt sind. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Profilrand (46) in seinem unteren Randteilstück eine größere Breite hat als in seinem oberen Teilstück, wobei der Unterschied mindestens zwei, vorzugsweise mindestens 5 mm beträgt. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das schlossabgewandte Seitenteil (36) eine deutlich höhere Festigkeit als das andere Seitenteil (38) aufweist, wobei der Unterschied mindestens 50%, vorzugsweise 100% beträgt. - Gurtintegralsitz nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den hinteren Schwenkstützen (34) und dem benachbarten, umlaufenden Profilrand (46) des schlossseitigen Seitenteils (38) ein möglichst geringer Luftspalt vorliegt, und dass vorzugsweise die hinteren Schwenkstützen (34) flache Blechteile sind.
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