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Die
Erfindung betrifft einen Lampensockel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und eine Lampe mit einem derartigen Lampensockel.
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I. Stand der Technik
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Ein
derartiger Lampensockel ist beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 20 2006 002 888
U1 offenbart. Dieses Gebrauchsmuster beschreibt einen Lampensockel
mit einem Kunststoffsockelteil, das mit drei elektrischen Anschlüssen zur
Energieversorgung von zwei, von einem Lampengefäß umschlossenen Glühwendeln
der Lampe versehen ist, wobei die elektrischen Anschlüsse Kontaktabschnitte
aufweisen, die jeweils zum Verbinden mit einem aus dem Lampengefäß herausragenden Stromzuführungsdraht
für die
beiden Glühwendeln vorgesehen
sind. Der Lampensockel ist mit einem Verschlusselement zur Abdeckung
der Kontaktelemente ausgestattet. Das Verschlusselement ist mittels
Klemmsitz an dem Kunststoffsockelteil fixiert. Zu diesem weist das
Verschlusselement einen Zapfen auf, der in eine passgerechte Aussparung
des Kunststoffsockelteils eingeführt
wird.
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II. Darstellung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Fixierung des Verschlusselements
am Kunststoffsockelteil zu gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Besonders vorteilhafte Ausführungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße Lampensockel
besitzt ein Kunststoffsockelteil, das mit elektrischen Anschlüssen zur
Energieversorgung mindestens eines, von einem Lampengefäß umschlossenen
Leuchtmittels der Lampe versehen ist, wobei die elektrischen Anschlüsse Kontaktabschnitte
aufweisen, die zum Verbinden mit aus dem Lampengefäß herausragenden
Stromzuführungen
des mindestens einen Leuchtmittels vorge sehen sind, und der Lampensockel
mit einem Verschlusselement zur Abdeckung der Kontaktelemente ausgestattet
ist, das am Kunststoffsockelteil durch eine Rastverbindung fixiert
ist. Durch die Rastverbindung zwischen dem Verschlusselement und
dem Kunststoffsockelteil wird eine sichere Verbindung zwischen den
beiden vorgenannten Lampensockelteilen gewährleistet, da das Verschlusselement
nach dem Einrasten der Rastverbindung von dem Kunststoffsockelteil
nicht mehr abgenommen werden kann. Im Gegensatz zu dem Klemmsitz
gemäß dem Stand
der Technik verhindert die Rastverbindung ein Abziehen des Verschlusselements
von dem Kunststoffsockelteil.
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Die
Rastverbindung zwischen dem Kunststoffsockelteil und dem Verschlusselement
ist vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass sie im eingerasteten
Zustand von Verschlusselement und Kunststoffsockelteil nicht sichtbar
ist, um zu vermeiden, dass Versuche zum Öffnen des Rastverschlusses unternommen
werden.
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Vorteilhafterweise
weist das Kunststoffsockelteil eine Aussparung zur Aufnahme des
Verschlusselements auf, um eine sichere Verankerung des Verschlusselements
am Kunststoffsockelteil zu ermöglichen.
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Im
Bereich der vorgenannten Aussparung ist das Kunststoffsockelteil
vorzugsweise mit ersten Führungsmitteln
ausgestattet und das Verschlusselement weist zweite Führungsmittel,
die auf die ersten Führungsmittel
abgestimmt sind, um das Einführen des
Verschlusselements in die Aussparung zu vereinfachen.
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Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist die Rastverbindung im Bereich der vorgenannten
Führungsmittel
angeordnet.
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Um
auf möglichst
einfache Weise die Rastverbindung erzielen zu können, sind zur Bildung der Rastverbindung
die ersten oder die zweiten Führungsmittel
mit federnd ausgebildeten Rastnasen versehen, die auf passgerechte
Ausnehmungen in den zweiten bzw. ersten Führungsmitteln abgestimmt sind.
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Die
ersten, am Kunststoffsockelteil angeordneten Führungsstege und die zweiten,
am Verschlusselement angeordneten Führungsstege sind gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
als ineinander greifende Führungsstege
ausgebildet, um eine sichere Führung
des Verschlusselements bei seiner Montage am Kunststoffsockelteil
zu gewährleisten.
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Das
Kunststoffsockelteil und das Verschlusselement des erfindungsgemäßen Lampensockels
bilden vorteilhafterweise einen Innenraum, in dem die Kontaktabschnitte
der elektrischen Anschlüsse
angeordnet sind. In diesem Innenraum können, vor der Montage des Verschlusselements,
die aus dem Lampengefäß herausragenden
Stromzuführungen
mit den Kontaktabschnitten der elektrischen Anschlüsse verbunden,
das heißt,
verschweißt
oder verlötet,
werden. Durch die Montage des Verschlusselements wird dieser Innenraum
abgedeckt, so dass die Verbindungen zwischen den Stromzuführungsdrähten und
den elektrischen Anschlüssen
von außen
unzugänglich
sind.
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Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird die Rastverbindung zwischen dem Kunststoffsockelteil
und dem Verschlusselement von einem Wandbereich des Verschlusselements
oder des Kunststoffsockelteils verdeckt. Dadurch kann, im eingerasteten
Zustand, auf einfache Weise die Unsichtbarkeit der Rastverbindung
von außen
erreicht werden.
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Der
erfindungsgemäße Lampensockel
wird vorzugsweise bei Fahrzeuglampen, beispielsweise bei Halogenglühlampen
für Kraftfahrzeugscheinwerfer
verwendet.
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III. Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen:
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1 Eine
Seitenansicht einer Lampe und eines Lampensockels gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung
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2 Eine
Seitenansicht des Verschlusselements des Lampensockels der in 1 abgebildeten Lampe
in einer gegenüber
der 1 um einen Winkel von 90 Grad die Längsachse
der Lampe gedrehten Ansicht
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3 Eine
Draufsicht auf die Unterseite des in 2 abgebildeten
Verschlusselements
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4 Eine
Seitenansicht des Kunststoffsockelteils des Lampensockels der in 1 abgebildeten
Lampe
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5 Eine
Seitenansicht des Kunststoffsockelteils und des Verschlusselements
des Lampensockel der in 1 abgebildeten Lampe im montierten
Zustand von Kunststoffsockelteil und Verschlusselement
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6 Eine
Draufsicht auf das vom Lampengefäß abgewandte
Ende der in 1 abgebildeten Lampe bzw. auf
die Unterseite des in 5 abgebildeten Kunststoffsockelteils
inklusive dem Verschlusselement
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7 Einen
Querschnitt durch das in den 5 und 6 abgebildete
Kunststoffsockelteil und das Verschlusselement entlang der Schnittebene
B-B
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Halogenglühlampe für einen
Fahrzeugscheinwerfer dargestellt. Diese Halogenglühlampe besitzt
ein gläsernes,
im wesentlichen zylindrisches Lampengefäß 10, in dessen Innenraum
zwei parallel zur Lampengefäßachse ausgerichtete
Glühwendeln 21, 22 angeordnet
sind, die zur Erzeugung eines Fernlichts und eines Tagfahrlichts
dienen. Die Glühwendeln 21, 22 sind
als einfach gewendelte Wolframdrähte
ausgebildet. Die Wendelabgänge 211, 212 bzw. 221, 222 der Glühwendeln 21 bzw. 22 sind
jeweils mit einer Molybdänfolie
umwickelt, die als Schweißhilfe
beim Verschweißen
der Wendelabgänge 211, 212 bzw. 221, 222 mit
Stromzuführungen
für die
Glühwendeln 21, 22 dient.
Ein abgedichtetes Ende 11 des Lampengefäßes 10 ist in einem
Lampensockel 30 verankert. Die erste Glühwendel 21 ist teilweise
von einer aus Molybdänblech
geformten Abblendkappe 4 umgeben. Die Abblendkappe 4 wird
von einem ersten Stromzuführungsdraht 51 getragen,
der zusammen mit einem zweiten 52 und dritten Stromzuführungsdraht 53 zur
Energieversorgung der beiden Glühwendeln 21, 22 dient.
Zu diesem Zweck ist ein erster Wendelabgang 211 der ersten
Glühwendel 21 durch eine
Buckelschweißung
mit einer Schweißfahne 41 der
Abblendkappe 4 verschweißt und dadurch über die
Abblendkappe 4 elektrisch leitend mit dem ersten Stromzuführungsdraht 51 verbunden.
Der zweite Wendelabgang 212 der ersten Glühwendel 21 ist
mit dem dritten Stromzuführungsdraht 53 verschweißt. Der
erste Wendelabgang 221 der zweiten Glühwendel 22 ist ebenfalls
mit dem dritten Stromzuführungsdraht 53 verschweißt. Der
zweite Wendelabgang 222 der zweiten Glühwendel 22 ist mit
dem zweiten Stromzuführungsdraht 52 verschweißt. Die
drei Stromzuführungsdrähte 51, 52, 53 bestehen
jeweils aus Molybdän
und sind zwischen zwei miteinander verschmolzenen Quarzglasstegen 13 fixiert,
so dass sie in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Die drei
Stromzuführungsdrähte 51, 52, 53 sind durch
das abgedichtete Ende 11 des Lampengefäßes 10 hindurchgeführt und
jeweils mit einer der drei Kontaktfahnen 61, 62 oder 62 elektrisch
leitend verbunden. Die drei Kontaktfahnen 61, 62, 63 ragen
seitlich aus dem Lampensockel 30 heraus und bilden die elektrischen
Anschlüsse
der Halogenglühlampe.
Der Lampensockel 30 ist als Metall-Kunststoff-Sockel ausgebildet,
der sowohl einen metallischen Sockelabschnitt 31 als auch
einen aus Kunststoff bestehenden Sockelabschnitt 32 aufweist.
In dem metallischen Sockelabschnitt 31 ist das Lampengefäß 10 verankert
und der aus Kunststoffbestehende Sockelabschnitt 32 ist
mit den elektrischen Kontakten 61, 62, 63 der
Lampe versehen. Zur Montage der Halogenglühlampe in dem Scheinwerferreflektor
dienen ein metallischer Federring mit drei Federlaschen 311 und
drei Schlüssellaschen 312.
Der Rand der Montageöffnung
des Reflektors ist nach der Montage der Lampe in dem Scheinwerfer
klemmend zwischen den Federlaschen 311 und den Schlüssellaschen 312 angeordnet.
Eine Blattfeder 341 dient zur seitlichen Fixierung der
Lampe in der Montageöffnung des
Scheinwerferreflektors. Sie wirkt senkrecht zur Längserstreckung
der Lampe.
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Der
aus Kunststoffbestehende Sockelabschnitt 32 umfasst das
in 4 dargestellte Kunststoffsockelteil 320,
das mit den elektrischen Anschlüssen 61, 62, 63 ausgestat tet
ist, und das ebenfalls aus Kunststoff bestehende Verschlusselement 330,
das in den 2 und 3 dargestellt
ist.
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Das
Kunststoffsockelteil 320 besitzt einen kreisscheibenförmigen Abschnitt 3201 und
zwei einander gegenüberliegende,
an die vom Lampengefäß 10 abgewandte
Unterseite des Abschnitt 3201 angeformte Stege 3210, 3220,
die sich parallel zur Achse des kreischeibenförmigen Abschnitts 3201 und
zur Längsachse
A-A der Lampe erstrecken. Die drei Kontaktfahnen 61, 62, 63 bestehen
jeweils aus einem Metallblech und sind in dem ersten Steg 3210 eingebettet,
so dass ihre freien Enden seitlich bzw. radial aus dem Steg 3210 des
Kunststoffsockelteils 320 herausragen und in Richtung der
Lampenlängsachse übereinander
angeordnet sind. Die mit den Stromzuführungsdrähten 51, 52, 53 verschweißten Enden 610, 620, 630 der
Kontaktfahnen 61, 62, 63 sind nahe bei
der Achse des kreisscheibenförmigen
Abschnitts 3201, in einer Aussparung 3202 an seiner Unterseite 3200,
das heißt,
an der vom Lampengefäß 10 abgewandten
Seite 3200 des kreisscheibenförmigen Abschnitts 3201 angeordnet.
Die mit den Stromzuführungsdrähten 51, 52, 53 zu
verschweißenden Enden 610, 620, 630 der
Kontaktfahnen 61, 62, 63 weisen jeweils
einen Durchbruch auf, durch den der entsprechende Stromzuführungsdraht 51, 52 bzw. 53 hindurchgeführt wird
und auf der vom Lampengefäß 10 abgewandten
Unterseite der Kontaktfahne 61, 62 bzw. 63 mit
dem Ende 610, 620 bzw. 630 dieser Kontaktfahne 61, 62, 63 ver
schweißt
wird. Die beiden Stege 3210, 3220 weisen jeweils
an ihrer der Aussparung 3202 zugewandten Seite zwei Führungsschienen 3211, 3212 bzw. 3221, 3222 auf,
die zur Führung
des in die Aussparung 3202 einzusetzenden Verschlusselementes 321 dienen.
Die Führungsschienen 3211, 3212 des
ersten Steges 3210 sind jeweils an ihrem der Unterseite 3200 des
kreisscheibenförmigen
Abschnitts 3201 zugewandten Ende mit einer Ausnehmung 3213 versehen.
Analog dazu weisen die Führungsschienen 3221, 3222 des
zweiten Steges 3220 an ihrem der Unterseite 3200 des
kreisscheibenförmigen
Abschnitts 3201 zugewandten Ende eine Ausnehmung 3223 auf.
Diese Ausnehmungen 3213, 3223 ermöglichen
eine Rastverbindung mit an dem Verschlusselement 330 angeordneten
Rastnasen 3311, 3312, 3321, 3322 die
beim Ein führen
des Verschlusselements 330 in die Aussparung 3202 in
Ausnehmungen 3213, 3223 einrasten.
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Details
des Verschlusselementes 330 sind in den 2 und 3 abgebildet.
Das Verschlusselement 330 besitzt einen stegartigen Abschnitt 3300 mit
zwei einander gegenüberliegenden
schmalen Stirnseiten 3310, 3320 und zwei ebenfalls
einander gegenüberliegenden,
konkav gewölbten
Breitseiten 3330, 3340. An die Breitseiten 3330 bzw. 3340 ist
an dem oberen Ende des stegartigen Abschnitts 3300 jeweils
ein halbschalenförmiger
Abschnitt 3350 bzw. 3360 angeformt. An diese halbschalenförmigen Abschnitte 3350 bzw. 3360 schließt sich
jeweils ein flügelartiger
Abschnitt 3370 bzw. 3380 des Verschlusselements 330 an.
Die flügelartigen
Abschnitte 3370, 3380 sind flach, nahezu eben
ausgebildet und dienen hauptsächlich
dazu, eine ausreichende Fläche
für eine
Beschriftung 3381, beispielsweise mittels eines Lasers,
zu bieten. Die beiden schmalen Stirnseiten 3310 bzw. 3320 besitzen
an ihrem oberen Ende jeweils zwei, durch einen Schlitz 3313 bzw. 3323 voneinander
separierte Federlaschen 3314 und 3315 bzw. 3324 und 3325,
von denen jede mit einer Rastnase 3311, 3312, 3321, 3322 ausgestattet
ist. Die Rastnasen 3311, 3312, 3321, 3322 sind
jeweils auf der vom Schlitz 3313 bzw. 3323 abgewandten
Seite der Federlaschen 3314, 3315, 3324, 3325 angeordnet.
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Beim
Einführen
des Verschlusselementes 330 in die Aussparung 3202 des
Kunststoffsockelteils 320 greifen die schmalen Stirnseiten 3310 bzw. 3320 des
Verschlusselementes 330 in den Zwischenraum zwischen die
Führungsschienen 3211 und 3212 bzw. 3221 und 3222 an
den Stegen 3210 bzw. 3220 des Kunststoffsockelteils
ein. Dabei werden die Federlaschen 3314 und 3315 bzw. 3324 und 3325 zunächst zusammen
gedrückt,
so dass der Schlitz 3313 bzw. 3323 zwischen ihnen
verengt wird. Sobald beim Einführen
des Verschlusselementes 330 in die Aussparung 3202 die
an den Federlaschen 3314 und 3315 bzw. 3324 und 3325 angeordneten
Rastnasen 3311, 3312 bzw. 3321, 3322 die
Position der Ausnehmungen 3213 bzw. 3223 erreicht
haben, rasten die Rastnasen 3311, 3312 bzw. 3321, 3322 in
diesen Ausnehmungen 3213 bzw. 3223 ein, wodurch
ein unlösbarer Rastverschluss
zwischen dem Kunst stoffsockelteil 320 und dem Verschlusselement 330 hergestellt wird.
In den 5, 6 und 7 ist diese
Rastverbindung am Besten zuerkennen. Nach denn Einrasten des Rastverschlusses
liegen die Oberseiten der flügelartigen
Abschnitte 3370 bzw. 3380 an der Unterseite 3200 des
kreisscheibenförmigen
Abschnitts 3201 des Kunststoffsockelteils 320 an.
Die halbschalenförmigen
Abschnitte 3350 und 3360 des Verschlusselements 330 decken
dabei die an der Unterseite 3200 des kreisscheibenförmigen Abschnitts 3201 angeordneten
Kontaktabschnitte 610, 620, 630 der elektrischen
Anschlüsse 61, 62, 63 ab.
Die Zwischenräume
zwischen den beiden halbschalenförmigen
Abschnitten 3350, 3360 im Bereich der Stirnseiten 3310, 3320 werden
dabei von den Stegen 3210, 3220 geschlossen, so
dass die halbschalenförmigen Abschnitte 3350, 3360 des
Verschlusselements 330 und die Stege 3210, 3220 sowie
die Unterseite 3200 des Kunststoffsockelteils 320 einen
abgekapselten Innenraum 350 für die Kontaktabschnitte 610, 620, 630 der
elektrischen Anschlüsse 61, 62, 63 bilden. Die
Rastnasen 3311, 3312, 3321, 3322 und
die Ausnehmungen 3213, 3223 für die Rastnasen werden nach
der Montage des Verschlusselements 330 am Kunststoffsockelteil 320 von
den halbschalenförmigen
Abschnitten 3350, 3360 des Verschlusselements 330 abgedeckt,
so dass die Rastverbindung von außen nicht sichtbar ist. Das
Verschlusselement 330 füllt
den Zwischenraum der einander gegenüberliegenden Stege 3210, 3220 aus
und bildet mit diesen einen Griff zum Einsetzen der Lampe in eine
entsprechende Montageöffnung
eines Fahrzeugscheinwerfers. Um eine Codierung für unterschiedliche, miteinander
kompatible Versionen desselben Typs von Fahrzeugscheinwerferlampen,
die im Fahrzeugscheinwerfer gegeneinander ausgetauscht werden können, zu
erhalten, besteht das Verschlusselement 330 vorzugsweise
aus farbigem Kunststoff, wobei die Verschlusselemente 330 für unterschiedliche
Lampenversionen aus verschiedenfarbigen Kunststoffen gefertigt werden.
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Das
Verschlusselement 330 besteht beispielsweise aus Polyamid
oder Polybutylenterephthalat, während
das näher
am Lampengefäß 10 angeordnete
Kunststoffsockelteil 320 aus einem thermisch höher belastbaren
Kunststoff, beispielsweise aus Polyphenylensulfid besteht. Das Kunststoffsockelteil 320 und
das Verschlusselement 330 sind beispielsweise jeweils als
Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Das Verschluss element 330 kann
zur Farbcodierung der Lampe verwendet werden, indem unterschiedliche
Lampentypen zur Kennzeichnung des Typs mit verschieden farbigen
Verschlusselementen 330 ausgestattet sind.
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Die
Erfindung beschränkt
sich nicht auf das oben näher
beschriebene Ausführungsbeispiel,
sondern kann auch auf andere Lampentypen angewandt werden.