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Die
Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Lastträger.
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Eine
vom Markt her bekannte Fördereinrichtung
ist zur Integration in einem Längs-
oder Querförderer
für eine
lineare Förderung
von Stückgut,
insbesondere von Paletten oder Werkstückträgern, z. B. für Kraftfahrzeugkarosserien
oder Karosserieteile in Fertigungsbereichen vorgesehen. Die Fördereinrichtung
weist ein formstabiles Trägerprofil
auf, an dem jeweils endseitig drehbar gelagerte Umlenkrollen angebracht
sind. Längs
des Trägerprofils
verläuft
eine aus verschwenkbar miteinander verbundenen Kettengliedern gebildete
Förderkette,
die die endseitig angebrachten Umlenkrollen teilweise umschlingt
und die somit relativbeweglich umlaufend an dem Trägerprofil
angebracht ist. Zumindest einer der Umlenkrollen ist eine Antriebseinrichtung
wie ein Elektromotor zugeordnet, um durch Einleitung eines Drehmoments
auf die Umlenkrolle eine Förderbewegung
der Förderkette
hervorrufen zu können.
Ein Obertrum der Förderkette,
das an einer dem zu fördernden
Stückgut
zugewandten Oberseite des Trägerprofils
vorgesehen ist, gleitet auf einer dafür ausgebildeten Gleitfläche. Ein
Untertrum der Förderkette
wird typischerweise auf einer dem formstabilen Trägerprofil
zugeordneten, separat ausgebildeten Gleitschiene geführt, um
auch bei schnellen Beschleunigungen der Förderkette bzw. bei großen Lasten,
die von der Fördereinrichtung
zu fördern
sind, ein Schwingen der Förderkette
zu vermeiden. Zu diesem Zweck weist die bekannte Förderrichtung
auch eine Spanneinrichtung für
die Förderkette
auf, die typischerweise einer der Umlenkrollen zugeordnet ist und
die eine Veränderung
des Abstandes der Umlenkrollen zueinander ermöglicht. Durch Vergrößerung der
Beabstandung der Umlenkrollen wird eine Erhöhung der Spannung in der Förderkette
herbeigeführt.
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Aus
der
DE 100 32 189
B4 ist eine Förderstrecke
für Stückgut, insbesondere
für Werkstückträger in Fertigungsbereichen,
bekannt, die zwei parallel und mit Abstand angeordnete Trageinrichtungen aufweist,
auf denen Transportmittel angeordnet sind. Zumindest eines der Transportmittel
ist ein Zugmittel, und die mit Abstand angeordneten Trageinrichtungen bilden
eine Förderebene
für das
Stückgut.
Bei einer Ausführungsform
einer Förderstrecke
ist vorgesehen, daß das
Obertrum des Zugmittels auf Rollen aufliegt, die zumindest entlang
der mit den Zugmittel versehenen Trageinrichtung angeordnet sind.
Die Rollen sind in Kassetten angeordnet, die in Nuten der Trageinrichtung
eingelegt sind. Durch die Verwendung von Rollen anstelle von Gleitschienen
wird eine erhebliche Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen
dem bewegten Zugmittel und dem Trägerprofil erreicht. Bei der
DE 100 32 189 B4 ist
es ebenfalls vorgesehen, die Vorspannung des Zugmittels durch eine
lineare Verschiebung der Umlenkrollen relativ zueinander zu erreichen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Fördereinrichtung zu schaffen,
die einen vereinfachten Aufbau aufweist und eine kostengünstige Herstellung
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Fördereinrichtung
der eingangs genannten Art gelöst,
die ein langgestrecktes, formstabiles Trägerprofil aufweist, an dem
jeweils endseitig drehbar gelagerte, fest zueinander beabstandete
Umlenkrollen angebracht sind, wobei eine längs des Trä gerprofils umlaufend angeordnete,
endlose Förderkette,
die die Umlenkrollen zumindest teilweise umschlingt, vorgesehen
ist und wobei ein Obertrum der Förderkette
zumindest nahezu über
seine gesamte Länge
auf Stutzmitteln abgestützt
ist, die dem Trägerprofil
zugeordnet sind, während
ein Untertrum der Kette zumindest abschnittsweise abstützungsfrei
ausgeführt
ist.
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Durch
eine feste Beabstandung der Umlenkrollen kann auf Einstellmittel
zur Verstellung der Position einer oder beider Umlenkrollen verzichtet
werden. Da die Umlenkrollen während
der Förderung von
Stückgütern erhebliche
Kräfte
von der Förderkette
aufnehmen und auf die Förderkette
ausüben
müssen,
kann durch den Verzicht auf eine Verstelleinrichtung ein erheblicher
technischer Aufwand eingespart werden. Vielmehr kann bei fester
Beabstandung der Umlenkrollen beispielsweise vorgesehen werden, daß die Umlenkrollen
unmittelbar an dem Trägerprofil befestigt
werden. Dazu können
entsprechende Befestigungsmittel unmittelbar in dem Trägerprofil
vorgesehen sein, die bereits bei der Herstellung der Trägerprofile
für eine
präzise
Ausrichtung der Umlenkrollen angefertigt wurden. Um trotz des Verzichts
auf eine Einstelleinrichtung zur Veränderung einer Beabstandung
der Umlenkrollen eine für
den Betrieb notwendige Kettenspannung in der endlosen Förderkette
gewährleisten
zu können,
ist vorgesehen, daß das Untertrum
der Förderkette
zumindest abschnittsweise abstützungsfrei
verwirklicht ist. Darunter ist zu verstehen, daß das Untertrum der Förderkette
abschnittsweise frei nach unten durchhängen kann. Dabei ist die abstützungsfreie
Länge des
Untertrums so gewählt,
daß sie
größer als
eine Teilung der Förderkette,
also ein Abstand zwischen Gelenkachsen der Kettenglieder, ist. Vorzugsweise
ist vorgesehen, daß eine
Vielzahl von aufeinanderfolgenden Kettengliedern abstützungsfrei
ist, so daß durch
deren Eigengewicht die notwendige Kettenspannung hervorgerufen werden
kann.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Untertrum der Förderkette
längs eines Längenbruchteils,
der zumindest 10 % einer gesamten Länge des Untertrums beträgt, abstützungsfrei ist.
Dadurch wird gewährleistet,
daß ein
erheblicher Anteil des Untertrums abstützungsfrei ist und die Gewichtskraft
der abstützungsfreien
Kettenglieder die notwendige Kettenspannung in der Förderkette
hervorruft. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß zumindest
25 % der gesamten Länge
des Untertrums abstützungsfrei
sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß dem Untertrum
der Förderkette
zumindest eine einstellbare Stützeinrichtung,
insbesondere eine vorzugsweise linear einstellbare Stützrolle, zugeordnet
ist, die eine Einstellung des zumindest einen abstützungsfreien
Längenbruchteils
für das
Untertrum ermöglicht.
Mit Hilfe der Stützeinrichtung kann
somit eine Anpassund der Spannung der Förderkette vorgenommen werden,
indem der abstützungsfreie
Längenbruchteil
eingestellt wird. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
zu diesem Zweck eine einstellbare Stützrolle vorgesehen, die eine
in Richtung des Obertrums ausgerichtete Stützkraft aufbringen kann und
somit einen Teil der Gewichtskraft des Untertrums abstützen kann. Vorzugsweise
ist die Stützrolle
linear einstellbar, da sich hierdurch eine einfache Kinematik zur
Einstellung der Spannung in der Förderkette verwirklichen läßt. Eine
Bewegungsrichtung für
die lineare Einstellung der Position der Stützrolle kann parallel, orthogonal
oder in einem Winkel zu einer Bewegungsrichtung des Obertrums der
Förderkette
ausgerichtet sein. Vorzugsweise ist eine Einstellung in einer Richtung
parallel zur Bewegungsrichtung des Obertrums vorgesehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die zumindest
eine Stützeinrichtung derart
angeordnet ist, daß das
Untertrum der Förderkette
innerhalb eines abschnittsweise von Verbindungsflächen berandeten
Raumvolumens angeordnet ist, wobei die Verbindungsflächen radial
außen liegende
Oberflächen
der Förderkette
im Bereich beider Umlenkrollenjeweils tangential berühren. Damit kann
eine besonders kompakte, flach bauende Aufbauweise der Fördereinrichtung
gewährleistet
werden. Vorzugsweise beträgt
eine Höhe
der Fördereinrichtung,
die gemäß der vorstehenden
Definition im wesentlichen vom Umfang der Umlenkrollen und der darum
gelegten Förderkette
bestimmt wird, weniger als das 10-fache, bevorzugt weniger als das 5-fache, besonders
bevorzugt weniger als das 3-fache der Breite der Förderkette.
Durch eine geringe Bauhöhe ist
eine kostengünstige
und einfache Integration der Fördereinrichtung
in einen Quer- oder Längsförderer möglich. Während das
Obertrum der Förderkette
typischerweise in einer Verbindungsebene angeordnet ist, die radial
außenliegende
Oberflächen
der Umlenkrollen jeweils tangential berührt, ist es für das Untertrum
besonders vorteilhaft, wenn es oberhalb einer Ebene angeordnet ist,
die radial außenliegende Oberflächen der
Förderkette
im Bereich beider Umlenkrollen jeweils tangential berührt. Diese
Bedingung kann auch dahingehend formuliert werden, daß der Abstand
zwischen dem Obertrum und dem Untertrum nirgendwo größer als
ein Durchmesser der Umlenkrollen zuzüglich der doppelten Kettendicke
ist. Somit bewegen sich sowohl das Obertrum als auch das Untertrum
der Förderkette
in einem Raumvolumen, das im wesentlichen vom Außendurchmesser der Umlenkrollen
bestimmt wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Stützmittel
für das
Obertrum der Förderkette
als drehbar gelagerte Lagerrollen ausgebildet sind. Durch eine Verwendung
von Lagerrollen kann eine Rollenreibung anstelle einer erheblich
höheren
Gleitreibung zwischen dem Obertrum der Förderkette und dem Trägerprofil
verwirklicht werden, die zu erheblich geringeren Reibungsverlusten
zwischen Förderkette
und Stützmitteln
führt und
somit den Einsatz kleinerer und damit kostengünstigerer Antriebsmotoren für die Umlenkrollen
ermöglicht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Lagerrollen
durch seitlich angebrachte, senkrecht zu Rotationsachsen der Lagerrollen
ausgerichtete, plattenförmige
Verbindungslaschen zu einer Rollenkette verbunden sind. Durch den
Einsatz einer derartig gestalteten Rollenkette, bei der die Achsen
für die
Lagerrollen in den plattenförmigen
Verbindungslaschen festgelegt sind, kann in besonders einfacher
und kostengünstiger
Weise eine einheitliche Teilung zwischen den Lagerrollen sowie eine
vorteilhafte Ausrichtung der Lagerrollen zueinander und relativ
zum Trägerprofil
verwirklicht werden. Rollenketten können als industriell hergestellte
Massenware kostengünstig
bezogen werden und gewährleisten
neben einem vorteilhaft geringen Rollwiderstand auch eine vorteilhafte
Wartung, da ein Austausch der gesamten Rollenkette mit geringem Aufwand
vorgenommen werden kann und einzelne Rollen der Rollenkette je nach
deren Aufbauweise dennoch separat austauschbar sind. Eine solche Rollenkette
ist auch unabhängig
von der eingangs genannten abschnittsweise abstützungsfreien Halterung des
Untertrums vorteilhaft einsetzbar. Eine unabhängige Beanspruchung dieser
Ausgestaltung, etwa im Rahmen einer Teilanmeldung, wird deswegen
ausdrücklich
vorbehalten.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Lagerrollen
mit einer Teilung angeordnet sind, die gleich oder kleiner einer
Teilung von Einzelgliedern der Förderkette
ist. Es ist demnach vorgesehen, daß ein Abstand zwischen Rotationsachsen
benachbarter Lagerrollen gleich oder kleiner als ein Abstand von
Schwenkachsen benachbarter Kettenglieder der Förderkette ist. Dadurch kann gewährleistet
werden, daß die
Kettenglieder der Förderkette
immer zeitgleich auf zumindest zwei Lagerrollen aufliegen und nicht
relativ zueinander verkippen können.
Damit wird ein geringerer Verschleiß der Förderkette und eine geringere
Belastung der Lagerrollen gewährleistet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß dem Trägerprofil
ein, insbesondere einstückig
verwirklichtes, zumindest abschnittsweise U-förmiges Trägerprofil zugeordnet ist, das
zur Aufnahme der Rollenkette ausgebildet ist. Das U-förmig ausgebildete
Aufnahmeprofil kann abhängig
von der Gestaltung des Trägerprofils
als separates Bauteil oder als einstückig am Trägerprofil integriertes Profil vorgesehen
sein und ermöglicht
in einfacher Weise eine Aufnahme und Festlegung der Rollenkette
an dem Trägerprofil.
Dabei kann es vorgesehen sein, daß im wesentlichen vertikal
nach oben aufragende Schenkel des U-förmigen Aufnahmeprofils unterschiedliche
Höhen aufweisen,
um ggfs. auch eine Seitenführung
für das
zu fördernde
Stückgut
bieten zu können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die plattenförmigen Verbindungslaschen
einseitig über
eine Außenkontur
der Lagerrollen hinausragen, um eine freie Drehbarkeit der Lagerrollen
bei einer Abstützung
der Rollenkette auf einer im wesentlichen ebenen Oberfläche zu gewährleisten.
Somit dienen die platten förmigen
Verbindungslaschen nicht nur der Festlegung der Rotationsachsen
für die
Lagerrollen, sondern auch der Abstützung der Lagerrollen, vorzugsweise
auf einer im wesentlichen ebenen Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeprofils. Die
Rollenkette benötigt
somit keine zusätzlichen
Aufnahmestrukturen oder Durchbrüche
in der Innenfläche
des U-förmigen
Aufnahmeprofils, um die Drehbarkeit der Lagerrollen zu gewährleisten.
Vielmehr wird bereits durch die einseitig über die Außenkontur der Lagerrollen abragenden
Verbindungslaschen eine Abstützung
für die
Lagerrollen bereitgestellt, die somit eine besonders kostengünstige Anordnung
der Rollenkette an dem Trägerprofil ermöglicht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß eine von
den Umlenkrollen beabstandet angeordnete, insbesondere am Untertrum eingreifende,
Antriebseinrichtung vorgesehen ist. Diese Antriebseinrichtung, die
insbesondere als Elektromotor mit einem nachgeschalteten Übersetzungsgetriebe
und einem abtriebsseitig vorgesehenen Kettenrad ausgebildet sein
kann, ermöglicht
eine besonders vorteilhafte Einleitung von Antriebskräften in
die Förderkette.
Während
bei einer bekannten Fördereinrichtung
eine der beiden Umlenkrollen mit einem entsprechenden Antriebsmotor
versehen ist und somit lediglich für einen Antrieb der Förderkette
in einer einzigen Umlaufrichtung vorgesehen ist, kann mit Hilfe
der vorzugsweise am Untertrum eingreifenden Antriebseinrichtung
ein bidirektionaler Antrieb der Förderkette vorgenommen werden,
ohne daß dabei unerwünschte Schwankungen
in der Kettenspannung des Obertrums auftreten.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Antriebseinrichtung
bezogen auf eine Längserstreckung
der Förderkette
mittig an der Förderkette angeordnet
ist. Dadurch läßt sich eine
besonders vorteilhafte Krafteinleitung von der Antriebseinrichtung
in die Förderkette
verwirklichen, so daß auch
bei einem bidirektionalen Betrieb der Fördereinrichtung für beide
Umlaufrichtungen der Förderkette
die gleiche Kettenspannung gewährleistet
werden kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Antriebsritzel
der Antriebseinrichtung als Stützeinrichtung,
vorzugsweise als einzige Stützeinrichtung,
für das
Untertrum eingerichtet ist. Somit kommt dem Antriebsritzel neben
seiner Funktion zur Einleitung von Bewegungen in die Förderkette
auch die Funktion einer Stützeinrichtung
zu, die eine Anpassung der Kettenspannung an die Erfordernisse der
Fördereinrichtung
ermöglicht.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie
aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele,
die anhand der Zeichnungen dargestellt sind. Dabei zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Querfördermittels, das aus zwei parallel
zueinander beabstandeten, mit Verbindungsstreben miteinander gekoppelten
Fördereinrichtungen
gebildet ist,
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2 eine
perspektivische Schnittdarstellung der Fördereinrichtung gemäß der 1,
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3 eine
ebene Schnittdarstellung einer abgewandelten Fördereinrichtung,
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Träger- Profils mit eingelegter Rollenkette,
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5 eine
geschnittene Darstellung des Trägerprofils
gemäß der 4.
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In
der 1 ist ein Querfördermittel 10 dargestellt,
das aus zwei parallel zueinander ausgerichteten, mit Verbindungsstreben 14 gekoppelten
Fördereinrichtungen 12 aufgebaut
ist, wobei die Fördereinrichtungen 12 spiegelsymmetrisch
zueinander angeordnet sind. Die Verbindungsstreben 14 sind
jeweils endseitig mit Abstützprofilen 18 versehen,
die zur Ankopplung an die Fördereinrichtungen 12 ausgebildet
sind und die jeweils höhenverstellbare Standfüße 20 aufweisen.
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Die
Fördereinrichtungen 12 weisen
jeweils an einem Ende einen Antriebsmotor 24 auf, der für die Bereitstellung
eines Drehmoments auf eine nicht näher dargestellte Umlenkrolle 22 ausgebildet
ist. Der Antriebsmotor 24 ist als Drehstrom-Asynchron-Motor
ausgeführt
und ist mit einem Winkelgetriebe für eine Übersetzung des aufgebrachten
Drehmoments versehen. Die Fördereinrichtung 12 umfaßt ein langgestrecktes,
formstabiles Trägerprofil 16,
auf dessen Oberseite sich ein Obertrum 28 einer Förderkette 26 erstreckt.
Das Trägerprofil 16 kann
vorzugsweise als U-förmiges
Stahlblechprofil ausgeführt sein,
an dem jeweils endseitig angebrachte Lagerschilde 32 für die Umlenkrollen 22 befestigt
sind. Die Lagerschilde 32 bestehen im wesentlichen aus
Stahlblechplatten, in denen mehrere Bohrungen zur Verschraubung
mit dem Trägerprofil 16 sowie
Aufnahmebohrungen zur Befestigung einer nicht näher dargestellten Achse der
Umlenkrolle 22 vorgesehen sind. Auf dem einstückig ausgeführten Trägerprofil 16 sind
bei der in 1 dargestellten Fördereinrichtung 12 mehrere
Aufnahmeprofile 34 vorgesehen, die in den 2 und 3 näher dargestellt
werden. Die Fördereinrichtungen 12 sind
bei der in 1 dargestellten Anordnung der
Antriebsmotoren 24 für eine
unidirektionale Bewegung der Förderkette 26 in einer
Förderrichtung 36 vorgesehen.
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In
der 2 ist eine erste Ausführungsform einer Fördereinrichtung 12 dargestellt,
bei der an einem U-förmig ausgeführten Trägerprofil 16 mehrere nach
oben offene, modulartig gestaltete, U-förmige Aufnahmeprofile 34 angebracht
sind, in denen jeweils eine Rollenkette 38 aufgenommen
ist. Auf der Rollenkette 38 wird das Obertrum 28 der
Förderkette 26 abgestützt, das
jeweils um die endseitig am Trägerprofil 16 angebrachten,
drehbar gelagerten Umlenkrollen 22 geführt ist und an einer Unterseite
als Untertrum 30 in einem von dem Trägerprofil 16 begrenzten
Raumvolumen geführt
ist. Um ein Aufliegen des Untertrums 30 auf dem Trägerprofil 16 zu
vermeiden, sind mehrere Stützrollen 40 vorgesehen,
die das Untertrum 30 abschnittsweise abstützen, wobei
zwischen den Stützrollen 40 jeweils
abstützungsfreie Abschnitte
des Untertrums 30 vorgesehen sind. Da bei dieser Ausführungsform
der Antriebsmotor 24 nur einer der beiden endseitig angebrachten
Umlenkrollen 22 zugeordnet ist, kann eine Bewegung der
Förderkette 26 lediglich
in der Förderrichtung 36 vorgenommen
werden, da es bei einem Reversierbetrieb zu einer unerwünschten
Druckbelastung auf die Förderkette 26 kommen
würde,
die zu einer Fehlfunktion der Fördereinrichtung 12 führen könnte.
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Die
zweite Ausführungsform
einer Fördereinrichtung 12a,
die in der 3 dargestellt ist, weist im Unterschied
zu der in 2 dargestellten Fördereinrichtung 12 einen
mittig am Trägerprofil 16,
symmetrisch zwischen den beiden Umlenkrollen 22 vorgesehenen
An triebsmotor 24a auf, der für einen bidirektionalen Betrieb
der Fördereinrichtung 12a vorgesehen
ist. Für
die weitere Beschreibung der Fördereinrichtung 12a gemäß der 3 werden
für funktionsgleiche
Komponenten die gleichen Bezugszeichen benutzt wie in der vorstehenden
Beschreibung. Ein Antriebsritzel 42 des Antriebsmotors 24a wirkt
auf das Untertrum 30 der Förderkette 26 ein und
ermöglicht
die Einleitung einer Zugkraft sowohl im als auch gegen den Uhrzeigersinn.
Bei der Fördereinrichtung 12a gemäß der 3 ist
vorgesehen, daß eine
Einstellung einer Spannkraft in der Förderkette 26 anhand
einer benachbart zur Umlenkrolle 22 vorgesehenen, linear
einstellbaren Einstellrolle 44 vorgenommen wird. Die Einstellrolle 44 ist
parallel zum Obertrum 28 verschiebbar an dem Trägerprofil 16 aufgenommen
und mit einer nicht näher
dargestellten Gewindespindel für
die Einstellung einer Spannkraft auf das Untertrum 30 versehen.
Während
durch eine Annäherung
der Einstellrolle 44 an die Umlenkrolle 22 eine
Erhöhung
der Spannkraft in der Förderkette 26 erreicht
werden kann, wird durch Entfernen der Einstellrolle 44 von
der Umlenkrolle 22 eine Reduzierung der Spannkraft erreicht.
Im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik ist keine translatorische
oder rotatorische Einstellung der Umlenkrolle 22 zur Beeinflussung
der Spannkraft in der Förderkette 26 vorgesehen.
Vielmehr wird lediglich die Verstellung der Position der Einstellrolle 44 zur
Einstellung der Spannkraft vorgenommen. Daher müssen zusätzliche Randbedingungen wie
eine Verkippung der Umlenkrolle 22 gegenüber der
Förderkette 26,
wie sie bei bekannten Einstelleinrichtungen vermieden werden muß, nicht
berücksichtigt
werden, da der Einfluß der
Einstellrolle 44 auf den Verlauf der Förderkette 26 abseits
der Beeinflussung der Spannkraft erheblich geringer ist. Dadurch
kann eine deutlich vereinfachte Konstruktion für die Einstellung der Spannkraft
in der Förderkette 26 gewählt werden.
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Die
Förderkette 26 ist
aus einer Vielzahl von Einzelgliedern 46 aufgebaut, die
mittels nicht näher dargestellten
Gelenkbolzen miteinander verbunden sind und um Schwenkachsen 48 relativ
zueinander beweglich sind. Das Obertrum 28 der Förderkette 26 wird
von einer in den 4 und 5 näher dargestellten
Rollenkette 38 abgestützt,
die aus einer Vielzahl von Lagerrollen 54 sowie zwischen
den Lagerrollen 54 vorgesehenen Verbindungslaschen 56 aufgebaut
ist. Die Lagerrollen 54 sind drehbar auf Rollenachsen 60 aufgenommen,
die ihrerseits mit den Verbindungslaschen 56 verbunden
sind. Wie in der 5 näher dargestellt, sind außenliegende
Verbindungslaschen 56 als Stützlaschen 58 ausgeführt, die sich
nach unten in Richtung des Aufnahmeprofils 34 über den
Umfang der Lagerrollen 54 hinaus erstrecken. Somit wird
eine Abstützung
der Rollenkette 38 auf einer zumindest im wesentlichen
ebenen Oberfläche
des Aufnahmeprofils 34 ermöglicht.
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Wie
der 4 entnommen werden kann, weist das Aufnahmeprofil 34 jeweils
endseitig vorgesehene Durchgangsbohrungen 62 sowie Langlöcher 64 auf,
die ein Einsetzen eines Befestigungsbolzens 66 ermöglichen.
Der Befestigungsbolzen 66 ist durch die jeweils letzte
Lagerrolle 54 der Rollenkette 38 sowie durch die
zugehörigen
Verbindungslaschen 56 geführt. Dieser Befestigungsbolzen 66 gewährleistet eine
Festlegung in Längsrichtung
der Rollenkette 38 an dem Aufnahmeprofil 34, wobei
in der Ausführungsform
gemäß der 4 zwei
parallel verlaufende Rollenketten 38 vorgesehen sind. Diese
sind in dem U-förmig ausgeführten Aufnahmeprofil 34 aufgenommen
und durch einen Stützsteg 68 voneinander
beabstandet.
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Für eine Montage
der Rollenkette 38 in das Aufnahmeprofil 34 gemäß der 4 ist
es vorgesehen, daß jeweils
auf die Länge
des Aufnahmeprofils 34 abgelängte Abschnitte der Rollenkette 38 in
das Aufnahmeprofil 34 eingelegt werden und die endseitigen
Lagerrollen 54 mit Hilfe der Befestigungsbolzen 66,
die durch die Durchgangsbohrungen 62 und die Langlöcher 64 gesteckt
werden können,
befestigt werden. Anschließend
wird der Stützsteg 68 mit
nicht dargestellten Verbindungsmitteln an dem Aufnahmeprofil 34 festgelegt.
Das Aufnahmeprofil 34 kann als modulares Abstützmittel
an dem Trägerprofil 16 angebracht
werden. In einem nachfolgenden Montageschritt kann die Förderkette 26 auf
die mehreren, linear hintereinander angeordneten Aufnahmeprofile 34 aufgelegt
werden.
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Eine
Teilung 52 der Rollenkette 38, die anhand der
Beabstandung der Rollenachsen 60 der Lagerrollen 54 ermittelt
werden kann, ist derart gewählt, daß sie gleich
oder kleiner einer Teilung 50 der Einzelglieder 46 der
Förderkette 26 ist.
Somit kann gewährleistet
werden, daß Einzelglieder 46 der
Förderkette 26 stets
zumindest auf zwei Lagerrollen 54 aufliegen und somit eine
Verkippung der Einzelglieder 46 der Rollenkette 38 auch
bei großen
Lasten vermieden werden kann.