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Die
Erfindung betrifft ein Rückhaltesystem für Kraftfahrzeuge,
gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Rückhaltesysteme
der hier angesprochenen Art sind bekannt (
DE 195 13 229 C2 ). Diese
umfassen eine Gurtaufrolleinrichtung, mittels der ein Gurtband auf-
und abrollbar ist sowie ein bewegbares Verschlusselement, mittels
dem das Gurtband in einen Beckengurtabschnitt und einen Schultergurtabschnitt
unterteilbar ist. Dabei ist das Gurtband an seinem anderen, der
Gurtaufrolleinrichtung gegenüberliegenden
Ende an einer hinteren Anbindungsstelle mit einem Sitzrahmen oder
direkt mit dem Karosserierohbau verbunden.
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Heutige
Gurtbandverzweigungspunkte, also karosserieseitige Befestigungs-
und Umlenkpunkte, müssen
neben den gesetzlichen Anforderungen vor allem den Möglichkeiten
der Anbindung am Karosserierohbau genügen. Diese Punkte werden immer
auf ideale Sitzpositionen des Fahrzeuginsassens auf dem Sitz hin
optimiert und mit Dummys in immer gleicher Sitzposition überprüft. Reale
Sitzpositionen ergeben sich jedoch vor allem im Fondbereich von Kraftfahrzeugen
durch Veränderungen
der Sitzhaltung. Häufig
ist hier vor allem nach längerer
Fahrt zu beobachten, dass der Fahrzeuginsasse in den Sitz hineinrutscht,
das bedeutet, der Fahrzeuginsasse verlagert seinen Hüftpunkt
nach vorne, um einen flacheren Thoraxwinkel zu erhalten. Da im Fondbereich zumeist
Fahrzeugsitze eingesetzt werden, deren Sitzlehne eine Verstellung
nicht zulassen, führt
diese Veränderung
der Sitzposition und damit der Haltung des Fahrzeuginsassen dazu,
dass zwangsläufig
ein Freiraum hinter der Lendengegend des Fahrzeuginsassens entsteht.
Daraus resultiert eine Veränderung des
Gurtbandverlaufs im Beckenbereich des Insassens. Das Gurtband verläuft nach
Veränderung
der Sitzposition nicht mehr unterhalb der Beckenschaufel, sondern
rutscht nach oben in die Bauchgegend. Im Crashfall kann der Insasse
daher nicht über
sein Knochengerüst
am Becken gehalten werden. Vielmehr kann das in den Bauchraum drückende Gurtband
durch das Eigengewicht des Fahrzeuginsassens zur erhöhten Belastung
der inneren Organe führen.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Rückhaltesystem
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Verletzungsgefahr
eines im Crashfall in einer ungünstigen,
vorstehend beschriebenen Sitzposition mit vor verlagerter Hüfte befindlichen
Fahrzeuginsassens reduziert ist.
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Zur
Lösung
der Aufgabe wird ein Rückhaltesystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Dieses zeichnet
sich dadurch aus, dass ein zusätzlicher
Beckengurt vorgesehen ist, der an einem Ende mit dem Beckengurtabschnitt
und an seinem anderen Ende an einer Anbindungsstelle zumindest indirekt
mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist, wobei diese Anbindungsstelle – in Fahrtrichtung gesehen – vor der
hinteren Anbindungsstelle angeordnet ist. Bei einem Frontalaufprall
des Kraftfahrzeuges auf ein Hindernis bei aufrecht auf dem Fahrzeugsitz
sitzendem Insassen erfolgt die Rückhaltung des
Insassen vor allem über
den Beckengurtabschnitt, also über
das konventionelle Gurtband, da der Beckengurtabschnitt bei aufrecht
sitzendem Insassen und ordnungsgemäß angelegten. Gurt zumindest
annährend
optimal verläuft.
Der zusätzliche Beckengurt
verläuft
bei aufrecht sitzendem Insassen in Querrichtung – je nach vorgesehenem Verlauf
des Beckengurts – über einen
Teil des Beckens und der Oberschenkel. Bei einem Frontalaufprall
des Kraftfahrzeuges auf ein Hindernis bei in einer in den Sitz hineingerutschten
Position befindlichen Insassen, in der sich sein Becken in Fahrtrichtung
nach vorne aus einer idealen Sitzposition heraus verlagert hat,
erfolgt die Rückhaltung
des Insassens vor allem über
den zusätzlichen
Beckengurt, da der Beckengurtabschnitt des Gurtbandes über den
Bauch des Insassens und der zusätzliche
Beckengurt zumindest auf einer Seite unterhalb der Beckenschaufel
des Insassen verläuft.
Besonders vorteilhaft ist, dass der zusätzliche Beckengurt im Crashfall
nicht nur den in seiner in den Fahrzeugsitz hineingerutschten Position befindlichen
Insassen über
sein Knochengerüst
am Becken zurückhält, sondern
er begrenzt auch das Eindringen des Beckengurtabschnitts des konventionellen
Beckengurtabschnitts in den Bauchraum des Insassens. Mittels des
zusätzlichen
Beckengurts wird daher vorzugsweise nicht nur die Submarininggefahr reduziert,
sondern auch Rückhaltung
des Insassens verbessert, so dass auch die Belastung der inneren Organe
des Insassens vermindert ist.
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In
besonders bevorzugter Ausführungsform ist
vorgesehen, dass der Beckengurt an der Anbindungsstelle über einen
Gurtaufroller zumindest indirekt mit der Fahrzeugkarosserie verbunden
ist. Derartige, auch als Aufrollautomaten bezeichnete Gurtaufroller
umfassen eine Wickelrolle/-spule, mittels der der zusätzlichen
Beckengurt auf- und abrollbar ist. Der Gurtaufroller ermöglicht eine
Adaption des Beckengurts an den Verlauf und die Länge des
Beckengurtabschnitts, die abhängig
sind von der Gestalt des Insassens, insbesondere dessen Umfang im
Bauch- und Hüftbereich
sowie die Dicke seiner Oberschenkel, und dessen jeweilige Sitzposition.
Der Gurtaufroller stellt dabei sicher, dass der zusätzliche Beckengurt
vorzugsweise keine, zumindest aber nur eine geringe Lose aufweist.
Mit Hilfe des Gurtaufrollers ist es ohne weiteres auch möglich, einen
Kindersitz auf dem mit dem Rückhaltesystem
versehenen Fahrzeugsitz unterzubringen und mittels des Rückhaltesystems
zu befestigen. Dadurch, dass die mittels des Gurtaufrollers auszugleichende
Längendifferenz
und damit die auf der Wickelrolle/-spule erforderliche Gurtbandreserve
relativ gering ist, kann eine kompakte, platzsparende Bauweise des
Gurtaufrollers realisiert werden.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Gurtaufroller
eine bei schnellem oder starkem Zug am Gurtband selbsttätig wirkende
Sperreinrichtung, insbesondere Sperrklinke, aufweist, die im aktivierten
Zustand den Auszug des Beckengurts vom Gurtaufroller verhindert.
Damit wird sichergestellt, dass der zusätzliche Beckengurt trotz auf
der Wickelrolle/-spule des Gurtaufrollers befindlicher Gurtbandreserve
am Körper
des Insassens angelegt bleibt und in gewünschter Weise den Insassen im
Fahrzeugsitz zurückhält.
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Weiterhin
wird ein Ausführungsbeispiel
des Rückhaltesystems
bevorzugt, bei dem die Anbindung des zusätzlichen Beckengurts am Beckengurtabschnitt
so gewählt
ist, dass diese Verbindungsstelle – bei in einem Gurtschloss
festgelegtem Verschlusselement und ohne dass sich ein Insasse auf
dem Fahrzeugsitz befindet – vor,
insbesondere unmittelbar vor dem Verschlusselement liegt. Dadurch
wird sichergestellt, dass die Verbindungsstelle zwischen zusätzlichem
Beckengurt und dem Beckengurtabschnitt, welche aufgrund der Überlappung
zwischen Beckengurt und Beckengurtabschnitt eine größere Dicke aufweist,
weder bei vom Insassen angelegten Gurtband noch bei abgelegtem Gurtband
durch eine im Verschlusselement vorgesehene, schlitzförmige Durchgangsöffnung zur
Durchführung
des Gurtbandes geführt
wird, in der die Verdickung sich verklemmen beziehungsweise nur
mit erhöhtem
Kraftaufwand hindurch gezogen werden könnte, was einerseits im Crashfall
ein Risiko bei der Gurtstraffung darstellen würde und andererseits zu einem
Komfortverlust führt.
Vorteilhaft ist weiterhin, dass das für konventionelle Rückhaltesysteme
bereits eingesetzte Verschlusselement ohne Änderung für das erfindungsgemäße Rückhaltesystem
verwendet werden kann, was die Teilevielfalt reduziert.
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Sofern
die Verdickung im Verbindungsbereich zwischen zusätzlichem
Beckengurt und dem konventionellen Gurtband entsprechend ausgeprägt ist,
kann diese auch als unterer Anschlag für das üblicherweise eine Schlosszunge
aufweisende Verschlusselement dienen, wodurch ein heute üblicher Kunststoffstopper
entfallen könnte.
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Aufgrund
der Anbindung des zusätzlichen Beckengurts
am Beckengurtabschnitt, was vorzugsweise durch aneinanderlegen der
beiden Gurtbänder mit
ihren Flachseiten und entsprechender Fixierung miteinander erfolgt,
liegen die beiden Gurtbänder
zumindest über
einen gewissen Längenbereich
auf – beziehungsweise übereinander,
das bedeutet, der Beckengurt verläuft entweder auf der dem Insassen zugewandten
Flachseite des Beckengurtabschnitts, was bevorzugt wird, oder auf
der dem Insassen abgewandten Flachseite des Beckengurtsabschnitts.
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Besonders
bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel
des Rückhaltesystems,
das sich dadurch auszeichnet, dass der Beckengurt zumindest in seinem
Anbindungsbereich an den Beckengurtabschnitt und gegebenenfalls
auch über
einen sich in Richtung zum karosserieseitigen Anbindungsbereich
erstreckenden Längenabschnitt
parallel oder im Wesentlichen parallel zum Beckengurtabschnitt verläuft. Die beiden
Gurtbänder
liegen also in ihrem Anbindungsbereich an ihren Flachseiten aneinander,
wobei deren Seitenränder
bündig
oder im Wesentlichen bündig
zueinander sind.
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Bevorzugt
wird auch ein Ausführungsbeispiel
des Rückhaltesystems,
bei dem der zusätzliche Beckengurt
an den Beckengurtabschnitt angewebt oder angenäht ist. Diese Art der Befestigung
ist besonders kostengünstig
herstellbar und ermöglicht
es, den Anbindungsbereich der Gurtbänder praktisch nicht zusätzlich zu
verdicken.
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Das
erfindungsgemäße Rückhaltesystem kann
einen dem Gurtband zugeordneten, zur Gurtlosenreduzierung dienenden
Gurtstraffer, beispielsweise Aufrollstraffer oder Gurtschlossstraffer,
aufweisen. Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass auch dem zusätzlichen
Beckengurt eine separate Straffereinrichtung zugeordnet ist, mittels derer
der zusätzliche
Beckengurt straffbar ist. In diesem Fall ist auch für den Beckgurtabschnitt
eine Gurtstraffung mittels eines Endbeschlagsstraffer vorgesehen,
da ansonsten beim Straffen des zusätzlichen Beckengurts eine Gurtlose
im Beckgurtabschnitt erzeugt werden würde, wenn der zusätzliche Beckengurt
und der Beckengurtabschnitt des Sicherheitsgurtbandes miteinander
vernäht
sind.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsbeispiele des
Rückhaltesystems
ergeben sich aus Kombinationen der in den Unteransprüchen, der
Beschreibung sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 in
schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Rückhaltesystems
in einem Kraftfahrzeug mit Blickrichtung entgegen der Fahrtrichtung
und
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2 in
schematischer Darstellung eine Seitenansicht einer im Fondbereich
eines Kraftfahrzeugs vorgesehenen Sitzanordnung, welcher ein Rückhaltesystem
gemäß 1 zugeordnet
ist.
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1 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Innenraum 1 eines Kraftfahrzeugs 3,
welches einen auch als Karosserietragstruktur bezeichneten Rohbau 5 aufweist,
der hier lediglich angedeutet ist. Im Innenraum 1 ist eine
Sitzanordnung 7 vorgesehen, die mehrere Sitze umfasst,
von denen in 1 lediglich ein Sitz 9 dargestellt
ist. Der Sitz 9 weist ein eine Sitzfläche 11 aufweisendes
Unterteil 13, eine vom Unterteil 13 hochragende
Rückenlehne 15 sowie eine
am oberen Rand der Rückenlehne 15 vorgesehene
Kopfstütze 17 auf.
Auf dem Sitz 9 befindet sich ein Fahrzeuginsasse 19 in üblicher,
aufrechter Sitzposition.
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Dem
Sitz 9 ist ein Rückhaltesystem 21 zugeordnet,
welches eine Gurtaufrolleinrichtung 23 umfasst, mittels
der ein Gurtband 25 aufrollbar und abrollbar ist. An dem
Gurtband 25 ist ein mit einer Schlosszunge versehenes Verschlusselement 27 vorgesehen,
das eine Durchgangsöffnung
aufweist, durch welche das Gurtband 25 hindurchgeführt ist. Das
Gurtband 25 ist in angelegter Gebrauchsposition vor dem
Körper
des auf dem Sitz 9 Platz genommenen Fahrzeuginsassens 19 angeordnet.
Ein Schultergurtbandabschnitt 29 des Gurtbandes 25 verläuft dabei
ausgehend von der karosseriefest angeordneten Gurtaufrolleinrichtung 23 vor
dem Oberkörper des
Insassens 19 quer zu diesem schräg nach unten bis zum Verschlusselement 27,
welches mittels eines karosseriefest angeordneten Gurtschlosses 31 in
bekannter Weise lösbar
befestigt ist. Vom Verschlusselement 27 führt ein
Beckengurtabschnitt 33 des Gurtbandes 25 quer über die
Sitzfläche 11 zu
einer hinteren Anbindungsstelle 35, an der das Gurtband 25 karosseriefest
fixiert ist.
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Am
Beckengurtabschnitt 33 ist ein aus bandförmigem Material
bestehender, flexibel ausgebildeter, zusätzlicher Beckengurt 37 befestigt,
der an seinem dem Beckengurtabschnitt 33 abgewandten anderen
Ende an einer Anbindungsstelle 39 ortsfest fixiert ist.
Die Anbindungsstelle 39 ist von einem karosseriefest angeordneten
Gurtaufroller 40 gebildet, der eine bei schnellem oder
starkem Zug am Gurtband 25 oder zusätzlichem Beckengurt 37 selbsttätig wirkende,
nicht dargestellte Sperrklinke oder dergleichen aufweist, die im
aktivierten Zustand, also wenn sie sich in einer Sperrstellung befindet,
den Beckengurt 37 verriegelt und somit ein Auszug desselben aus
dem Gurtaufroller 40 verhindert.
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Wie
aus 2 ersichtlich, die eine Seitenansicht eines Sitzes 9 mit
dem darauf angeordneten Fahrzeuginsassen 19 bei in angelegter
Gebrauchsposition angeordnetem Gurtband 25 zeigt, befindet sich
der Gurtaufroller 40 in Fahrtrichtung 41 des Kraftfahrzeugs
gesehen vor der hinteren Anbindungsstelle 35 des Gurtbandes 25.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Anordnung der vorderen Anbindungsstelle 39 für den zusätzlichen
Beckengurt 37 an der Karosserietragstruktur und dessen
Befestigungspunkt 38 am Beckengurtabschnitt 33 so
gewählt,
dass diese Verbindungs-/Anbindungsstelle 38 bei im Gurtschloss 31 festgelegtem
Verschlusselement 27 und ohne dass sich ein Insasse auf
dem Fahrzeugsitz befindet noch vor dem Verschlusselement 27,
also im Becken- und Oberschenkelbereich des Insassens liegt. Dadurch
wird sichergestellt, dass der Befestigungspunkt 38 zwischen
zusätzlichem
Beckengurt 37 und dem Beckengurtabschnitt 33 weder
bei vom Insassen angelegten Gurtband 25 noch bei abgelegtem
Gurtband 25 durch die schlitzförmige Durchgangsöffnung im
Verschlusselement 27 zur Durchführung des Gurtbandes 25 geführt wird.
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Der
zusätzliche
Beckengurt 37 verläuft
bei aufrecht sitzendem Insassen quer – je nach vorgesehenem Verlauf
des Beckengurts 37 – über einen
Teil des Beckens und zumindest des dem Gurtaufroller 40 gegenüberliegenden
Oberschenkel des Insassens. Bei einem Frontalaufprall des Kraftfahrzeuges auf
ein Hindernis bei aufrecht auf dem Fahrzeugsitz sitzendem Insassen
und ordnungsgemäß angelegtem
Gurt erfolgt die Rückhaltung
des Insassen vor allem über
das Gurtband 25, dessen Beckengurtabschnitt 33 mit
gewünschtem
Verlauf in Querrichtung über
die Beckenschaufel des Insassen verläuft. In diesem Fall ist die
Rückhaltewirkung
des zusätzlichen
Beckengurts 39 eher gering. Bei einem Frontalaufprall des
Kraftfahrzeuges auf ein Hindernis bei in einer in den Sitz hineingerutschten
Position befindlichen Insassen erfolgt die Rückhaltung des Insassen hauptsächlich über den
zusätzlichen
Beckengurt 39, da der Beckengurtabschnitt 33 des
Gurtbandes 25 über
den Bauch des Insassens verläuft,
während
der zusätzliche
Beckengurt 39 zumindest auf einer Seite unterhalb der Beckenschaufel
des Insassen verläuft, so
dass in dieser in den Sitz hineingerutschten Position der Insasse
mittels des Beckengurts 39 über sein Knochengerüst am Becken
zurückgehalten
wird.
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Es
bleibt festzuhalten, dass bei dem erfindungsgemäßen Rückhaltesystem 21,
das gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 ein Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem
ist, ein Gurtband 25 vorgesehen ist, das im Bereich seines
Beckengurtabschnitts 33 quasi zweigeteilt ist.
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Die
Anbindungsstelle 39 kann – in vertikaler Richtung gesehen – auf dem
gleichen Höhenniveau wie
die hintere Anbindungsstelle 35, oberhalb oder unterhalb
dieser angeordnet sein. Wichtig ist, dass sich die Anbindungsstelle 39 in
Fahrtrichtung 41 vor der hinteren Anbindungsstelle 35 befindet.
Grundsätzlich
ist es möglich,
den Gurtaufroller 40 für
den zusätzlichen
Beckengurt 37 – wie
in 2 angedeutet – direkt
am Karosserierohbau 5 zu befestigen. Denkbar ist es auch,
den Gurtaufroller 40 an einem Sitzrahmen des Sitzes 9 vorzusehen,
wodurch der zusätzliche
Beckengurt 37 über
das Unterteil 13 des Sitzes 9 mit dem Fahrzeugrohbau 5 gekoppelt
ist.
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Bei
einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist vorgesehen,
dass der Gurtaufroller 40 eine Straffereinrichtung aufweist
beziehungsweise dem Gurtaufroller 40 eine Straffereinrichtung
zugeordnet ist, die vor oder während
eines Crashs den zusätzlichen
Beckengurt 37 strafft, also eine Lose aus dem Beckengurt 37 herauszieht.
Um zu verhindern, dass dabei das konventionelle Gurtband 25, insbesondere
im Bereich des Beckengurtabschnitts 33, gelockert wird,
ist ein weiterer, dem Gurtband 25 zugeordneter Gurtstraffer
vorzusehen, welcher vorzugsweise als Endbeschlagsstraffer ausgeführt ist, mittels
dem die eigentliche Gurtlose im Gurtband 25 über den
Beckgurtabschnitt herausgezogen werden kann. Bei dieser Ausgestaltung
muss die Straffereinrichtung den zusätzlichen Beckengurtgurtabschnitt nur
um ein kurzes Stück
verlagern, um die gewünschte
Straffung zu realisieren. Zusätzlich
kann auch ein weiterer, beispielsweise in die Gurtaufrolleinrichtung 23 integrierter
Straffer vorgesehen sein, um die Gurtlose aus dem Schultergurtabschnitt
herauszuziehen.
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Der
vorstehend beschriebene zusätzliche Beckengurt 37 ist
bandförmig
und flexibel ausgebildet und besteht vorzugsweise aus dem gleichen
Material wie das Gurtband 25. Dies bietet die Möglichkeit
den Beckengurt 37 an dem Beckengurtabschnitt 33 des
Gurtbandes 25 anzuweben/anzunähen. Selbstverständlich sind
alternativ oder zusätzlich
andere Befestigungsmöglichkeiten
des zusätzlichen Beckengurts 37 am
Gurtband 25 möglich.
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Das
erfindungsgemäße Rückhaltesystem 21 ist
vorstehend anhand der 1 und 2 im Zusammenhang
mit einem im Fondbereich angeordneten Sitz 9 beschrieben
worden, der eine feststehende oder in ihrer Neigung verstellbare
Rückenlehne
aufweisen kann. Selbstverständlich
ist es auch möglich, dass
zusätzlich
oder alternativ auch den vorderen Fahrzeugsitzen jeweils ein derartiges
Rückhaltesystem 21 zugeordnet
ist. In bevorzugter Ausführungsform
ist vorgesehen, dass jedem Sitzplatz im Kraftfahrzeug 1 ein
derartiges Rückhaltesystem 21 zugeordnet
ist.