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DE102006052686B4 - Vorrichtung zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper - Google Patents

Vorrichtung zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper Download PDF

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DE102006052686B4
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Bosch Feinmechanik und Medizintechnik GmbH
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Abstract

Vorrichtung (1) zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper, mit einer Kanüle (2), mit einer Absaugvorrichtung (3) und mit einem Auffangbehälter (4) für das entnommene Medium, die über ein drei Anschlussenden aufweisendes Verbindungselement (5) miteinander verbunden sind, wobei das Verbindungselement (5) ein Dreiwegehahn zum wahl- oder wechselweise Verbinden der Kanüle (2) mit der Absaugvorrichtung (3), der Absaugvorrichtung (3) mit dem Auffangbehälter (4), der Kanüle (2) mit dem Auffangbehälter (4) oder zum gemeinsamen Zusammenführen aller drei Anschlussenden ist, wobei zwischen der Kanüle (2) und dem Verbindungselement (5) ein in Richtung zum Verbindungselement (5) öffnendes Rückschlagventil (6a) sowie zwischen dem Verbindungselement (5) und dem Auffangbehälter (4) ein in Richtung zum Auffangbehälter (4) öffnendes Rückschlagventil (6b) angeordnet ist, und wobei das Verbindungselement (5) und die Rückschlagventile (6a, 6b) über Steck-, Klemm- und/oder Schraubverbindungen miteinander lösbar verbindbar sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper.
  • Solche Vorrichtungen werden im medizinischen Bereich beispielsweise zur Thorax-Drainage eingesetzt, um Luft- oder Flüssigkeitsansammlungen, beispielsweise im Bereich der Lunge, abzusaugen. Eine weitere Anwendung liegt in der Punktion von Körperhöhlen, beispielsweise der Blase. Hierzu wird die Kanüle, die auch als Katheter ausgebildet sein kann, in den jeweiligen Körperbereich eingeführt, das zu entnehmende Medium, beispielsweise Luft oder Wasser, mit der Absaugvorrichtung, insbesondere einer Spritze, aus dem Körper angesaugt und zunächst in die Absaugvorrichtung befördert, und anschließend aus der Absaugvorrichtung in den Auffangbehälter, beispielsweise einen Plastikbeutel, weitergeleitet.
  • In der DE 21 03 187 C3 ist eine Vorrichtung zum Absaugen von Flüssigkeiten aus Körper- und Gewebehöhlen beschrieben, bei der ein saugseitiger Drainageschlauch über ein Rückschlagventil mit einem balgförmigen Gefäß verbunden ist. Über einen zweiten Schlauch und ein weiteres Rückschlagventil ist das balgförmige Gefäß mit einem separaten Auffangbeutel verbunden. Die Rückschlagventile sind dabei so angeordnet, dass ein Durchfluss der Flüssigkeit vom Drainageschlauch in das balgförmige Gefäß sowie über den zweiten Schlauch aus dem balgförmigen Gefäß in den separaten Auffangbeutel möglich ist. Das balgförmige Gefäß dient dabei als Pumpe und als Zwischenauffangbehälter für die abgesaugte Flüssigkeit.
  • Bei der Vorrichtung gemäß der DE 297 15 945 U1 sind eine Punktionskanüle, ein Auffangbeutel sowie eine Spritze als Absaughilfe über einen Dreiwegehahn miteinander verbunden. Zum Absaugen der Flüssigkeit wird der Dreiwegehahn in eine Position gebracht, in der die Punktionskanüle mit der Spritze in Durchgangsverbindung steht, während die Verbindung zum Auffangbeutel verschlossen ist, um ein Ansaugen von bereits im Auffangbeutel befindlicher Flüssigkeit zu vermeiden. Um anschließend die in der Spritze befindliche Flüssigkeit in den Auffangbeutel zu befördern, muss der Dreiwegehahn derart umgestellt werden, dass die Spritze und der Auffangbeutel in Durchgangsverbindung stehen, die Verbindung zur Punktionskanüle hingegen verschlossen ist, da die Flüssigkeit sonst in den Patienten zurückbefördert würde. Dieser stetige Wechsel der Position des Dreiwegehahns ist umständlich und es besteht die Gefahr der Fehlbedienung. Ebenso ist beim Entfernen oder wechseln einzelner Komponenten der Vorrichtung über die vorgesehenen Steck- oder Schraubverbindungen darauf zu achten, dass der Dreiwegehahn in einer alle Verbindungswege sperrenden Position steht, da ansonsten die Gefahr von Infektionen besteht. Auch dies birgt die Gefahr einer Fehlbedienung.
  • Bei der Vorrichtung gemäß der DE 21 03 187 C3 ist zwar durch die Rückschlagventile ein unbeabsichtigter Rücktransport von abgesaugter Flüssigkeit zurück zur Saugseite sicher vermieden. Ebenso ist die Saugseite durch das Rückschlagventil auch dann verschlossen, wenn das balgförmige Gefäß und/oder der Auffangbeutel entfernt wurden, so dass die Gefahr von Infektionen entsprechend reduziert ist. Jedoch ist ein Blockieren der Saugseite in dem Sinne, dass ein unbeabsichtigtes Absaugen, beispielsweise während dem Auswechseln des Auffangbeutels, sicher vermieden ist, nicht möglich.
  • Eine ähnliche Problematik tritt auf bei der Vorrichtung gemäß der US 986 263 A , bei der eine Vorrichtung vergleichbar mit der gemäß der DE 21 03 187 C3 beschrieben ist.
  • Es besteht daher die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Handhabung vereinfacht ist und die so eine sicherere Bedienung ermöglicht.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Mit einer derartigen Vorrichtung ist eine komfortable, ergonomische Bedienung bei erhöhter Sicherheit möglich. Zum Absaugen von Flüssigkeit wird der Dreiwegehahn in eine Position gebracht, in der alle drei Anschlussenden miteinander in Durchgangsverbindung stehen. Durch die Rückschlagventile ist ein Fließen der Flüssigkeit nur in der gewünschten Richtung möglich, so dass durch eine kontinuierliche Pumpbewegung an der Absaugvorrichtung auch größere Mengen Flüssigkeit abgesaugt werden können, ohne den Dreiwegehahn umstellen zu müssen. Die Bedienperson kann sich so auf die Absaugvorrichtung konzentrieren, ein Hantieren an dem Dreiwegehahn ist nicht erforderlich, was den Absaugvorgang auch für den Patienten angenehmer machen kann und Verletzungen durch versehentliche Bewegungen der Kanüle im Körper vermieden werden können.
  • Ebenso kann durch Einstellen des Dreiwegehahns in eine Position, in der der Durchgang zur Kanüle blockiert ist, ein unbeabsichtigter Saugvorgang sicher vermieden werden. Dies ermöglicht es sogar, die Absaugvorrichtung und den Auffangbehälter gleichzeitig abzunehmen, so dass die Kanüle über einen längeren Zeitraum, beispielsweise mehrere Tage, am Patienten verbleiben kann. Die Zuleitung ist über das Rückschlagventil und den Dreiwegehahn gegen versehentliche Saugvorgänge sowie gegen Eindringen von Keimen gesichert. Dies ermöglicht eine Langzeitbehandlung, ohne die Kanüle für jeden Absaugvorgang erneut in den Patienten einführen zu müssen, was die Behandlung angenehmer für den Patienten macht.
  • Durch die lösbare Verbindung des Verbindungselements und der Rückschlagventile über Steck-, Klemm- und/oder Schraubverbindungen kann die Vorrichtung auch platzsparend transportiert und gelagert werden. Dabei ist ein schnelles und unkompliziertes Zusammensetzen der einzelnen Komponenten der Vorrichtung möglich. Trotzdem ist eine sichere und dichte Verbindung der Einzelteile im Gebrauch sichergestellt. Auch die Kanüle, die Absaugvorrichtung und der Auffangbehälter können lösbar verbindbar mit ihren jeweils benachbarten Komponenten verbindbar sein, was eine besonders platzsparende Aufbewahrung der Vorrichtung ermöglicht.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Absaugvorrichtung ein Spritzenkörper mit einem, einen Anschlussstutzen aufweisenden Zylinderkörper und mit einem Kolben ist. Ein Spritzenkörper ist einfach und kostengünstig für einen einmaligen Gebrauch herstellbar und einfach zu bedienen. Bei einem Volumen des Spritzenkörpers von beispielsweise 50 ml kann dieser einfach gehalten und bedient werden. Trotzdem können auch größere Volumina durch mehrfaches Betätigen des Spritzen-Kolbens befördert werden.
  • Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt eine Vorrichtung mit einem als Dreiwegehahn ausgebildeten Verbindungselement mit Rückschlagventilen an zwei seiner Anschlussenden.
  • Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper weist gemäß der Figur eine Kanüle 2, einen Spritzenkörper als Absaugvorrichtung 3 und einen Beutel als Auffangbehälter 4 auf, die über ein als Dreiwegehahn ausgebildetes Verbindungselement 5 miteinander verbunden sind. Zwischen der Kanüle 2 und dem Verbindungselement 5 ist ein Rückschlagventil 6a vorgesehen, das in Richtung zum Verbindungselement 5 öffnet und zwischen dem Verbindungselement 5 und dem Auffangbehälter 4 ist ein Rückschlagventil 6b vorgesehen, das in Richtung zum Auffangbehälter 4 öffnet.
  • Zur Thorax-Drainage oder einer ähnlichen Behandlung wird die Kanüle 2 direkt oder ein mit der Kanüle 2 verbindbarer, nicht dargestellter Katheter in den Körper eingeführt. Um das Medium, beispielsweise Wasser, eine sonstige Körperflüssigkeit oder auch Luft, aus dem Körper abzusaugen, wird der Kolben 10 der als Spitzenkörper ausgebildeten Absaugvorrichtung 3 aus dem Zylinderkörper 11 herausgezogen. Das Rückschlagventil 6b vor dem Auffangbehälter 4 verhindert dabei, dass bereits in dem Auffangbehälter 4 befindliches Medium zurückgesaugt wird, da das Rückschlagventil 6b in Richtung zum Verbindungselement 5 sperrt.
  • Wenn der Zylinderkörper 11 der Absaugvorrichtung 3 mit Medium gefüllt ist, kann der Kolben 10 wieder eingeschoben werden, wodurch das Medium durch das Verbindungselement 5 und das dann öffnende Rückschlagventil 6b in den Auffangbehälter 4 befördert wird. Ein Rückfluss des Mediums zur Kanüle 2 ist durch das der Kanüle 2 zugeordnete Rückschlagventil 6a verhindert, welches in Richtung vom Verbindungselement 5 zur Kanüle 2 sperrt.
  • Durch eine wiederholte Betätigung des Kolbens 10 kann so die gesamte Menge an zu entnehmendem Medium aus dem Körper abgesaugt werden. Durch die flexiblen Schlauchelemente 7, 13 zwischen den Rückschlagventilen 6a, 6b und der Kanüle 2 beziehungsweise dem Auffangbehälter 4 ist dabei eine ergonomische Handhabung der Vorrichtung 1 möglich, die auch eine Bewegung der Vorrichtung 1 während der Anwendung ohne Gefährdung des Patienten zulässt, da sich Bewegungen der Absaugvorrichtung 3 nicht auf die Kanüle 2 übertragen.
  • Der Dreiwegehahn ermöglich durch entsprechendes Verstellen seines Betätigungselementes 9 zusätzlich ein Sperren der Durchgangsverbindung zum Auffangbehälter 4 oder zur Kanüle 2, falls dies beispielsweise beim Einführen der Kanüle 2 in den Körper oder beim Wechseln des Auffangbehälters 4 erforderlich sein sollte. Beispielsweise kann so ein ungewolltes Abfließen von im Körper unter Druck stehendem Medium, beispielsweise direkt beim Einstechen der Kanüle 2, verhindert werden.
  • Der Auffangbehälter 4 ist über eine längere Schlauchverbindung 13 mit dem Rückschlagventil 6b verbunden, um ihn während der Benutzung der Vorrichtung 1 auch entfernt vom Entnahmeort platzieren zu können.
  • Durch eine wiederholte Betätigung des Kolbens 10 kann so die gesamte Menge an zu entnehmendem Medium aus dem Körper abgesaugt werden. Durch die flexiblen Schlauchelemente 7 zwischen dem Verbindungselement 5 und den Rückschlagventilen 6a, 6b wie auch der Absaugvorrichtung 3 ist dabei eine ergonomische Handhabung der Vorrichtung 1a möglich, die auch eine Bewegung der Vorrichtung 1a während der Anwendung ohne Gefährdung des Patienten zulässt, da sich Bewegungen der Absaugvorrichtung 3 nicht auf die Kanüle 2 übertragen.
  • Das Verbindungselement 5 weist ein erstes und ein zweites Anschlussende 12a, 12b für die Absaugvorrichtung 3 sowie die Kanüle 2 auf, die parallel zueinander und nebeneinander der angeordnet sind. Eine dritte Anschlussstelle 12c für den Auffangbehälter 4 ist in Verlängerung der Längserstreckungsrichtung des ersten und des zweiten Anschlussendes 12a, 12b, parallel und mittig zu diesen angeordnet. Dies ermöglicht eine kompakte Bauform für das Verbindungselement 5 und trotzdem einen guten und ungehinderten Fluss des Mediums zwischen den einzelnen Anschlussstellen 12a, 12b, 12c.
  • Bei der Vorrichtung 1b gemäß 2 ist das Verbindungselement 5 als Dreiwegehahn ausgebildet, an dem die Rückschlagventile 6a, 6b in derselben Funktionsweise hinsichtlich ihrer Durchlass- und Sperrrichtungen wie bei der Vorrichtung 1a aus 1 angeordnet sind. Bei der in 2 gezeigten Punktionsstellung des Dreiwegehahns ergibt sich für die Vorrichtung 1b dieselbe Funktionalität wie für die vorbeschriebene Vorrichtung 1a gemäß 1. Der Dreiwegehahn ermöglich jedoch durch entsprechendes Verstellen seines Betätigungselementes 9 zusätzlich ein Sperren der Durchgangsverbindung zum Auffangbehälter 4 oder zur Kanüle 2, falls dies beispielsweise beim Einführen der Kanüle 2 in den Körper oder beim Wechseln des Auffangbehälters 4 erforderlich sein sollte.
  • Der Auffangbehälter 4 ist in beiden in den Figuren gezeigten Vorrichtungen 1a, 1b jeweils über eine längere Schlauchverbindung 13 mit dem Rückschlagventil 5b verbunden, um ihn während der Benutzung der Vorrichtung 1a, 1b auch entfernt vom Entnahmeort platzieren zu können.

Claims (2)

  1. Vorrichtung (1) zur Entnahme eines fließ- oder strömungsfähigen Mediums aus einem menschlichen oder tierischen Körper, mit einer Kanüle (2), mit einer Absaugvorrichtung (3) und mit einem Auffangbehälter (4) für das entnommene Medium, die über ein drei Anschlussenden aufweisendes Verbindungselement (5) miteinander verbunden sind, wobei das Verbindungselement (5) ein Dreiwegehahn zum wahl- oder wechselweise Verbinden der Kanüle (2) mit der Absaugvorrichtung (3), der Absaugvorrichtung (3) mit dem Auffangbehälter (4), der Kanüle (2) mit dem Auffangbehälter (4) oder zum gemeinsamen Zusammenführen aller drei Anschlussenden ist, wobei zwischen der Kanüle (2) und dem Verbindungselement (5) ein in Richtung zum Verbindungselement (5) öffnendes Rückschlagventil (6a) sowie zwischen dem Verbindungselement (5) und dem Auffangbehälter (4) ein in Richtung zum Auffangbehälter (4) öffnendes Rückschlagventil (6b) angeordnet ist, und wobei das Verbindungselement (5) und die Rückschlagventile (6a, 6b) über Steck-, Klemm- und/oder Schraubverbindungen miteinander lösbar verbindbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugvorrichtung (3) ein Spritzenkörper mit einem einen Anschlussstutzen (14) aufweisenden Zylinderkörper (11) und mit einem Kolben (10) ist.
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