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Die
Erfindung betrifft eine Trockenpartie einer Papiermaschine oder
einer Kartonmaschine oder einer sonstigen Maschine zum Trocknen
einer laufenden Bahn, insbesondere einer Faserstoffbahn.
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Bekannte
Trockenpartien sind wie folgt aufgebaut: Sie umfassen eine erste
Reihe von Trockenzylindern, ferner eine zweite, darunter liegende
Reihe von Trockenzylindern oder besaugten Walzen. Die beiden Reihen
verlaufen meist parallel zueinander und in horizontaler Richtung.
Die Trockenzylinder einer Reihe sind dabei auf Lücke in Bezug auf die Trockenzylinder
der anderen Reihe angeordnet. Sämtliche
Trockenzylinder sind von einem wasserdampfdurchlässigen Gewebeband umschlungen, beispielsweise
einem Trockensieb. Das Gewebeband ist eine geschlossene Schlaufe
und läuft
beim Betrieb der Trockenpartie um. Das Gewebeband trägt dabei
die zu trocknende Materialbahn, somit beispielsweise eine Papierbahn.
Dabei liegt die Materialbahn abwechselnd an einem Trockenzylinder unmittelbar
an dessen Mantelfläche
an und ist dabei von dem Gewebeband umhüllt, während sie am nachfolgenden
Zylinder frei auf dem Gewebeband liegt. Auch kann die obere und
untere Reihe von Trockenzylindern jeweils von einem Gewebeband umschlungen
sein.
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Häufig sind
mehrere Trockengruppen vorgesehen. Diese Trockengruppen sind – in Laufrichtung der
Papierbahn gesehen – hintereinander
geschaltet. Dies hat den Vorteil, dass auf die Papierbahn im Zuge
ihres Durchlaufes durch die gesamte Trockenpartie in unterschiedlicher
Weise eingewirkt werden kann. Die Papierbahn muss von einer Trockengruppe auf
die nachfolgende überführt werden.
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Die Überführung kann
derart vonstatten gehen, dass die Papierbahn an keiner Stelle frei
ist, sondern dass sie bei der Überführung sandwichartig eingehüllt ist
vom Gewebeband einer ersten Trockengruppe sowie vom Gewebeband der
nachfolgenden zweiten Trockengruppe.
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Es
gibt aber auch Fälle,
bei denen die geschlossene Bahnüberführung aus
konstruktiven oder räumlichen
Gründen
nicht möglich
ist, so dass die Bahn frei und ungestützt von einer Trockengruppe auf
eine nachfolgende überführt werden
muss. Die Bahn unterliegt in Längsrichtung
einer gewissen Zugspannung. Bei der freien Überführung spricht man von freien
Zügen.
Freie Züge
sind stets neuralgische Stellen, weil dort die Gefahr eines Abrisses
der Papierbahn besteht.
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Die
Abrissgefahr bei freien Zügen
hängt von verschiedenen
Faktoren ab. So trocknen Papiere mit hohem Flächengewicht weniger rasch,
als Papiere mit niedrigem Flächengewicht.
Die Trockenpartie der Papiermaschine hat aber stets nur eine bestimmte Trockenkapazität. Diese
kann zwar für
Papiere mit geringerem Flächengewicht
ausreichen, jedoch ist die Zugfestigkeit solcher Papiere von Natur
aus geringer. Dies gilt insbesondere für Papiere mit geringem Trockengehalt.
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Es
wäre somit
wünschenswert,
einerseits die Trockenkapazität
der Papierbahn den jeweiligen Verhältnissen anzupassen, andererseits
auch den Trockengehalt beim ersten freien Zug den Verhältnissen anzupassen,
somit bei Papieren unterschiedlicher Eigenschaften wie Flächengewicht,
Zugfestigkeit und anderes mehr unterschiedlich zu gestalten. Dies
ist aber nicht möglich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trockenpartie einer Papiermaschine
derart zu gestalten, dass sie an unterschiedliche Anforderungen
anpassbar ist, und zwar sowohl Anforderungen der zu behandelnden
Bahn, als auch sonstigen Einflüssen.
Außerdem
sollen freie Züge
vermieden werden. Schließlich
soll eine bestehende Trockenpartie in entsprechender Weise nachrüstbar sein.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Demgemäß wird zusätzlich zu wenigstens
einer ersten, oberen Trockengruppe einer Trockenpartie eine zweite,
untere Trockengruppe vorgesehen. Diese umfasst wenigstens einen
Trockenzylinder sowie ein zweites, wasserdampfdurchlässiges Gewebeband,
das eine geschlossene Schlaufe bildet und den Trockenzylinder beziehungsweise
die Trockenzylinder umschlingt. Im allgemeinen werden mehrere Leitwalzen
vorgesehen sein. Das zweite Gewebeband ist bei Betrieb der Trockenpartie
im Gegensinn zum Umlaufsinn des Gewebebandes der ersten Trockengruppe
antreibbar.
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Das
wichtigste Merkmal besteht darin, dass Maßnahmen getroffen sind, um
die beiden Gewebebänder
an zwei unterschiedlichen Stellen des Weges der Materialbahn aneinander
heranzuführen.
Die beiden Gewebebänder
verlaufen an den beiden Übergabestellen
in derselben Richtung und mit derselben Geschwindigkeit. Dabei muss
es möglich
sein, einen gewissen Zug aufzubringen. Dabei ist die zu überführende Materialbahn
zwischen den beiden Gewebebändern
kurzfristig sandwichartig eingehüllt.
Ein freier Zug liegt somit nicht vor, so dass keine Abrissgefahr
besteht. Die beiden Gewebebänder,
nämlich dasjenige
der ersten, oberen Trockengruppe sowie dasjenige der zweiten, unteren
erfindungsgemäßen Trockengruppe,
sind aber auch wieder voneinander abschwenkbar.
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Die
erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe
ist zur konventionellen ersten Trockengruppe somit parallel geschaltet.
Sie dient damit gleichsam als Bypass. Sie lässt sich nach Belieben zuschalten
und abschalten, je nach den genannten Anforderungen bezüglich der
zu behandelnden Materialbahn.
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Weiterhin
wird gemäß der Erfindung
in der Schlaufe des Gewebebandes der oberen Trockengruppe bzw. einer
der oberen Trockengruppen im Bereich der stromabwärtigen zweiten Übergabestelle eine
Saugwalze angeordnet. Diese weist zwei Saugzonen auf, die sich jeweils über einen
Teil des umschlungenen Umfanges des vom Gewebeband umschlungenen
Umfanges erstrecken. Die eine der beiden Saugzonen befindet sich
im unmittelbaren Übergabebereich
und ist relativ kurz – in
Umfangsrichtung gesehen. Weiterhin können beide Zonen noch Randzonen
zur Überführung der
Bahn in Form eines schmalen Streifens aufweisen.
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Diese
Hauptwalze sowie deren Saugzonen sind ein wichtiges Merkmal der
Erfindung. Hiermit lässt
sich beim Anfahren ein schmaler Randstreifen durch die gesamte Maschine
hindurch aufführen.
Der Vorgang des Aufführens
erfolgt hierdurch völlig
perfekt. Auch für
den übrigen
Betrieb nach dem Aufführen
ist eine einwandfreie Überführung der
Bahn gewährleistet.
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Wie
die Trockengruppen gestaltet sein können – die konventionellen oberen
sowie die erfindungsgemäße untere – ist nicht
entscheidend. So können
die erste oder die zweite Trockengruppe beispielsweise eine obere
Zeile und eine untere Zeile von Trockenzylindern umfassen. Beide
Trockengruppen können
aber auch eine obere Zeile von Trockenzylindern und eine untere
Zeile von Saugwalzen umfassen. Auch sind sonstige zusätzliche
Trocknereinrichtungen möglich,
beispielsweise Infrarot-Trockenstrecken,
Heißluft-Trockeneinrichtungen
und anderes mehr.
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Auch
spielt es keine Rolle, ob das Gewebeband der erfindungsgemäßen Trockengruppe
an das Gewebeband der konventionellen Trockengruppe herangeführt wird,
oder umgekehrt.
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Eine
interessante Möglichkeit
besteht darin, die Anordnung derart zu treffen, dass die Überführstellen
variabel sind. So könnte
beispielsweise die stromaufwärtige Überführstelle
mal dahin und mal dorthin gelegt werden.
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Die
Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist in einer Seitenansicht
ein Teil einer konventionellen Trockenpartie dargestellt, ferner
eine erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe.
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1 zeigt
den genannten Gegenstand bei zugeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
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2 zeigt
den genannten Gegenstand bei abgeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
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3 zeigt
einen Ausschnitt aus dem Gegenstand von 1, somit
bei zugeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
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4 zeigt
einen Ausschnitt aus dem Gegenstand von 2, somit
bei abgeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
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In
den 1 und 2 ist vor allem der erfindungsgemäße Gedanke
des Zu- und Abschaltens der unteren Zusatz-Trockengruppe veranschaulicht. Die 3 und 4 zeigen
vor allem die genannte Saugwalze mit den beiden Saugzonen. In den
beiden 1 und 2 erkennt man im einzelnen folgendes:
Die
konventionelle Trockenpartie befindet sich jeweils oben. Sie umfasst
zwei Trockengruppen, nämlich
eine Trockengruppe 1 und eine Trockengruppe 2. Die
Trockengruppe 1 umfasst Trockenzylinder, von denen die
Trockenzylinder 3, 5, 7, 8 sowie
besagte Walzen 4, 6, 27 erkennbar sind.
Zwischen den Trockenzylindern 7 und 8 befindet
sich die besaugte Stabilisierungswalze 27 mit einem zweiteiligen
Stabilisierungskasten 28. Die zweite Trockengruppe 2 umfasst
ebenfalls Trockenzylinder, von denen die Trockenzylinder 9 bis 11 erkennbar
sind. Zur zweiten Trockengruppe 2 gehört noch eine Saugwalze 13, und
zu beiden Trockengruppen 1, 2 gehören mehrere Leitwalzen.
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Die
Trockengruppe 1 weist ein Trockensieb 15 auf,
und die Trockengruppe 2 zwei Trockensiebe 6.
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Unterhalb
der beiden Trockengruppen 1 und 2 befindet sich
die erfindungsgemäße Trockengruppe 17.
Diese ist vorwiegend im Keller der Papiermaschine angeordnet. Sie
umfasst einen Trockenzylinder 18, ferner ein Trockensieb 19 sowie
ein Band 20.
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Die
beiden Bespannungen 19 und 20 umschlingen zahlreiche
Leitwalzen 21, ferner zwei schwenkbare Leitwalzen 22, 23,
auf die es ankommt.
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Die
Trockengruppe 1 weist ferner eine Abschlagvorrichtung 25 auf,
und die Trockengruppe 2 einen Abrisssensor 26,
der die Abschlagvorrichtung 25 steuert.
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Die
zu trocknende Papierbahn wird in der Trockengruppe 1 – in der
Zeichnung gesehen – von rechts
nach links herangeführt.
Siehe den Pfeil bei Stabilisierungswalze 27. Die Papierbahn
befindet sich bei Trockenzylinder 3 zwischen dessen Mantelfläche und
dem Trockensieb 15 sandwichartig eingespannt. Bei Trockenzylinder 4 liegt
sie außerhalb, und
das Trockensieb 15 befindet sich zwischen der Mantelfläche der
besaugten Walze 4 und der Papierbahn.
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Bei
Trockenzylinder 5 liegt die Papierbahn wieder zwischen
dessen Mantelfläche
und dem Trockensieb 15, und so weiter.
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Die
Stabilisierungswalze 27 ist eine Saugwalze mit einem gebohrten
Mantel und mit einem Sauganschluss. Desgleichen können die
vom Trockensieb 15 berührten
Flächen
mit Perforationen versehen sein. Die von der Papierbahn berührten Flächen des
Stabilisierungskastens 28 sind ebenfalls perforiert, und
dem geteilten Stabilisierungskasten 28 ist ebenfalls eine
Saugeinrichtung zugeordnet. Bei der Konfiguration gemäß 1,
bei welcher die erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe 17 zugeschaltet
ist, sind weder die Stabilisierungswalze 27 noch der linke
Teil des Stabilisierungskastens 28 besaugt. Die an der
Stabilisierungswalze 27 außen liegende Papierbahn gelangt
nunmehr vom Trockensieb 15 auf Trockensieb 19 der
Trockengruppe 17. Trockensieb 19 gleitet über die
ersten Stabilisierungselemente 24. Sodann gelangt Trockensieb 19 mit
der darauf befindlichen Papierbahn zum Trockenzylinder 18. Dort
wird sie eingehüllt
zwischen der Mantelfläche des
Trockenzylinders 18 und dem zweiten Band 20 sowie
dem ersten Trockensieb 19.
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Nach
dem Umlauf um den Trockenzylinder 18 gelangt die Papierbahn über die
zweite Gruppe von Stabilisierungselementen 24. An der schwenkbaren
Leitwalze 23 wird sie abgegeben an das Trockensieb 16 der
Trockengruppe 2. Trockensieb 16 gleitet in diesem
Bereich über
einen weiten Stabilisierungskasten 29. Dieser weist Gleitflächen auf,
die perforiert sein können.
Der linke Teil des Stabilisierungskastens 29 ist im Falle
der Konfiguration gemäß 1 besaugt.
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Die
einzelnen Stabilisierungselemente 24 – sowohl die rechts als auch
links dargestellten – können unterschiedlich
besaugt werden. So wird beispielsweise das untere der rechts dargestellten
Stabilisierungselemente 24 bei der Konfiguration gemäß 1 mit
höherem
Vakuum betrieben. Es hat die Aufgabe, die mitgeschleppte Luftmenge
in der Bespannung zu reduzieren. Wahlweise könnte hier auch ein Dampfblaskasten
eingesetzt werden.
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Leitwalze 22 und
die rechts dargestellten Stabilisierungselemente 24 sind
baulich miteinander vereinigt. Diese genannten Bauteile – Leitwalze 22 und
die zugehörenden
Stabilisierungselemente 24 – sind nämlich gemeinsam miteinander
verschwenkbar, so dass sie entweder die in 1 dargestellte geschlossene
Konfiguration oder die in 2 dargestellte
geöffnete
Konfiguration einnehmen.
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Gleiches
gilt für
die verschwenkbare Leitwalze 23 mit den links dargestellten
Stabilisierungselementen 24.
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Eine
interessante Abwandlung besteht darin, dass die Leitwalze 22 sich
nicht nur zwischen Trockenzylinder 6 und Stabilisierungswalze 27 verschwenken
lässt,
sondern (zusätzlich)
an einer anderen Stelle, beispielsweise im Bereich von Trockenzylinder 4.
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Gleiches
gilt für
die schwenkbare Leitwalze 23.
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Im
allgemeinen wird man bestrebt sein, den Abstand zwischen den beiden
schwenkbaren Leitwalzen 22, 23 so klein wie möglich zu
halten – bezogen
auf den Laufweg der Papierbahn zwischen den beiden Überführungsstellen.
Bei der Konfiguration gemäß 1 wird
nämlich
alles, was zu den oberen Trockengruppen 1 und 2 gehört und sich
zwischen den Leitwalzen 22 und 23 befindet, nicht
zur Trocknung benutzt.
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Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel
befindet sich die „Weiche", das heißt die Überführungsstelle
von den beiden oberen Trockengruppen auf die untere, erfindungsgemäße Zusatztrockengruppe oben.
Dies könnte
aber auch umgekehrt sein. Die Überführungsstellen
könnten
sich somit an der unteren Trockengruppe befinden.
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Es
versteht sich, dass die untere Trockengruppe mehr als nur einen
einzigen Trockenzylinder umfassen kann.
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Die 3 und 4 veranschaulichen
die Einzelheiten der genannten Saugwalze, die dem Überführen dient.
Es handelt sich dabei um Saugwalze 13. Diese befindet sich
in der Schlaufe des Gewebebandes 16 der Trockengruppe 2.
Sie weist zwei Saugzonen A und B auf. Saugzone A erstreckt sich nur über einen
geringen Umfangsbereich der Saugwalze 13 und liegt der
Leitwalze 23 der unteren Trockengruppe 17, somit
der Zusatz-Trockengruppe, gegenüber.
Saugzone B hingegen erstreckt sich über einen größeren Teil
des vom Gewebeband 16 umschlungenen Bereiches der Saugwalze 13.
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Den
beiden Saugzonen A und B kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Sie können
getrennt voneinander betrieben werden. Sie haben eine wichtige Funktion
beim sogenannten Aufführen
der Papierbahn. Dies findet bekanntlich beim Anfahren der Papiermaschine
statt. Hierbei wird eine maschinenbreite Papierbahn auf dem Papiermaschinensieb
erzeugt, jedoch gleich nach der Erzeugung ein schmaler Randstreifen
abgetrennt, beispielsweise durch einen Wasserstrahl. Allein der
Randstreifen wird aufgeführt,
d. h. durch die Maschine hindurchgeführt, während der übrige Teil nach unten in eine
Bütte oder dergleichen
abgeleitet und wieder in den Suspensions-Kreislauf zurückgeführt wird.
Deshalb wird bei den Saugzonen A und B während des Überführens nur der Bereich des Randstreifens
besaugt.
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Beim
Betrieb mit zugeschalteter Zusatz-Trockengruppe 17 arbeitet
die Saugwalze 13 mit ihren beiden Saugzonengruppen A und
B wie folgt:
Es wird nur die Saugzone A mit Unterdruck beaufschlagt.
Die in den Figuren von rechts herkommende Bahn (bzw. der Aufführstreifen)
wird an der ersten Übergabestelle
von Gewebeband 15 der Trockengruppe 1 an das Gewebeband 19 der
unteren Trockengruppe 17 abgegeben. Wie aus den 1 und 2 ersichtlich,
läuft die
Papierbahn sodann um Trockenzylinder 18 herum, läuft sodann
weiter nach oben entlang der Stabilisierungselemente 24,
und gelangt zur Übergabestelle
zwischen der Leitwalze 23 und der Saugwalze 13.
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Da
die Saugzone A der Saugwalze 13 aktiviert ist, wird die
Papierbahn von Gewebeband 19 der unteren Trockengruppe 17 an
Gewebeband 16 der oberen, links dargestellten Trockengruppe 2 abgegeben.
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Die
Bahnstabilisierungselemente 28 und 29 sind jeweils
geteilt – siehe
die Trennlinien. Die beiden Teile sind getrennt mit Unterdruck beaufschlagbar,
je nach Betriebsfall.
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Bei
dem genannten Vorgang wird der linke Teil von Bahnstabilisierungselement 29 mit
nur geringem Vakuum betrieben, beispielsweise –2.750 Pa. Die Saugzone A der
Saugwalze 13 wird mit einem Vakuum von beispielsweise unter –15.000
Pa betrieben.
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Die
Saugzone B der Saugwalze 13 sowie der rechte Teil von Bahnstabilisierungselement 29 bleiben
unbeaufschlagt.
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Anders
sieht es aus bei Betrieb ohne Zuschaltung der unteren Zusatz-Trockengruppe 17. Hierbei
werden die beiden Saugzonen A und B der Saugwalze 13 als
auch beide Teile des Bahnstabilisierungselementes 29 mit
Unterdruck beaufschlagt. Der Unterdruck braucht jedoch nur gering
zu sein, beispielsweise kleiner als –2.750 Pa.
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Saugwalze 13 könnte auch
mehr als nur die beiden genannten Saugzonen A und B aufweisen.
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Auch
können
die beiden Saugzonen oder wenigstens eine von diesen derart gestaltet
sein, dass sie zonenweise wirken, d. h. über die Breite der Saugwalze
wählbar.
So kann beispielsweise nur ein Randstreifen besaugt werden, aber
die Saugwirkung sodann ausgedehnt werden auf die gesamte Breite der
Saugwalze. Dies kann beim Aufführen
eines Aufführstreifens – so wie
oben erwähnt – nützlich sein.