-
Die
Erfindung betrifft eine Display-Einrichtung zur Erzeugung von Rekonstruktionen
dreidimensionaler Darstellungen – Objekte und Szenen –, aufweisend
ein helmartiges oder brillenartiges Gestell mit zumindest einem
Vorderseitenbereich und zwei voneinander beabstandeten Seitenbereichen, wobei
der Vorderseitenbereich den Positionen der Augen zugeordnet ist.
-
Es
ist eine an einem Helm gehalterte Display-Vorrichtung (engl. helmet
mounted display) in der Druckschrift
US
5 257 094 beschrieben, wobei in der Display-Vorrichtung optische
Elemente, z. B. Spiegel und Strahlteiler, und auch holografische
Elemente im Vorderseitenbereich enthalten sind, die eine Durchlässigkeit
in Bezug auf sowohl von außerhalb
vorgegebenen Größen als
auch überlagerten Display-Informationen aus
zwei an den Seitenbereichen vorhandenen Mini-Katodenstrahlröhren verbessern sollen. Zur
Display-Vorrichtung gehört
des Weiteren eine kombinierte Sammellinse. Die optische Verbindung
zwischen dem Informationen ausgebenden Bildschirm der Mini-Katodenstrahlröhren und den
zugeordneten Betrachterpupillen ist derart gestaltet, dass das Gewicht
des Helmes einschließlich der
Display-Vorrichtung verringert wird.
-
Ein
Problem besteht darin, dass trotz der Bemühungen um eine Gewichtsverringerung
der Display-Vorrichtungsaufbauten auf dem Helm eine weitgehend starke
Belastung des Betrachters durch das noch bestehende Gesamtgewicht
des Helmes vorhanden ist. Dabei beschränkt sich die Display-Vorrichtung
auf die vorgegebene Anordnung von optischen und holografischen Fertigteilen.
-
Ein
kopfgetragenes stereoskopisches Sichtgerät (engl. head mounted display – HMD) ist
in der Druckschrift
US 4 933
755 beschrieben, wobei auf Flüssigkristalldisplays für das rechte
und linke Auge jeweils ein linkes bzw. rechtes Stereobild dargestellt werden.
Damit wird die Betrachtung stereoskopischer Videobilder ermöglicht,
ohne dass wie bei stereoskopischen Direktsichtdisplays das Problem
der optischen Trennung dieser Bilder für das jeweilige Auge auftritt.
-
Des
Weiteren ist eine kopfgetragene Display-Einrichtung in der Druckschrift
US 6 674 493 beschrieben,
bei der für
beide Augen ein gemeinsames Flüssigkristalldisplay
vorhanden ist und das Stereobild zeitsequentiell über einen
aktiven Strahlteiler beiden Augen zur Verfügung gestellt wird.
-
Ein
Problem der stereoskopischen kopfgetragenen Display-Einrichtungen
besteht darin, dass sie zwar ein Stereobild erzeugen, das aber alle
Nachteile der stereoskopischen Bilderzeugung besitzt, insbesondere
die fehlende Akkomodationsmöglichkeit
des Auges auf ein Objekt mit echter Tiefe, wie sie in holografischen
Displays gegeben ist, in dem dreidimensionale Objekte von computergenerierten
Videohologrammen rekonstruiert werden.
-
Es
ist auch ein Verfahren und eine Einrichtung zum Berechnen computergenerierter
Videohologramme in der Druckschrift
DE 10 2004 063 838 A1 beschrieben,
wobei die Rekonstruktionen der in einem Lichtmodulator kodierten
Hologramme von einem Betrachter von Betrachterfenstern aus gesehen werden
können
und wobei in den Betrachterfenstern jeweils eine bestimmte komplexe
Amplituden- und Phasenverteilung vorhanden ist, die demjenigen Licht
entspricht, das von einer realen dreidimensionalen Szene ebenfalls
an diese Stellen gelangen würde.
Der Betrachter sieht dann die Rekonstruktion der dreidimensionalen
Szene durch das Betrachterfenster, wobei im Allgemeinen je Betrachter
zwei separate Betrachterfenster vorhanden sind, eines für das linke
und eines für
das rechte Auge.
-
Die
Berechnung der Wellenfronten in den Betrachterfenstern erfolgt dadurch,
dass eine dreidimensionale Szene innerhalb eines Sichtkegels (engl. frustrum),
also eines kegelförmigen
Raumbereiches, virtuell in Ebenenschnitte zerlegt, durch Transformationen
die Lichtausbreitung aus diesen Ebenen in eine Betrachterebene berechnet
und dort in einem Betrachterfenster (engl. viewing window) aufsummiert
wird. Die Größe des Betrachterfensters
kann auf ungefähr
die Größe eines
Auges bzw. einer Augenpupille beschränkt sein.
-
Bei
der Rekonstruktion können
die für
die Sichtbarmachung einer bestimmten dreidimensionalen Darstellung – Objekte
und/oder Szenen – in
den Betrachterfenstern erforderlichen Wellenfronten auf zwei verschiedene
Arten erzeugt werden:
Erstens entweder direkt durch Kodierung
der komplexen Wellenfront der dreidimensionalen Darstellung in einem
Lichtmodulator, der sich außerhalb
der Betrachterebene befindet und in das jeweilige Betrachterfenster
abgebildet wird, oder zweitens indirekt durch Kodierung der Transformation
der komplexen Wellenfront der dreidimensionalen Darstellung als
Hologramm in einen ebenfalls außerhalb
der Betrachterebene befindlichen Lichtmodulator und Rücktransformation
der komplexen Wellenfront in das jeweilige Betrachterfenster.
-
In
beiden Fällen
erfolgt die Abbildung bzw. die Rücktransformation
der im Lichtmodulator kodierten Information in das Betrachterfenster über ein
optisches System, das als Bildschirm bezeichnet wird. In der Regel
ist es das Ziel, eine möglichst
große Bildschirmfläche, z.
B. 20 Zoll oder mehr, und Betrachterabstände in der Art eines Desktop
Displays oder Fernsehempfängers
zu erzielen. Auf dieser Fläche
entsteht entweder eine Transformierte der im Lichtmodulator kodierten
komplexen Wellenfront, wie im ersten Fall, oder es wird eine vergrößerte Abbildung
des im Lichtmodulator kodierten Hologramms erzeugt, wie im zweiten
Fall.
-
In
beiden Fällen
ist der Sichtkegel durch den Blickwinkel des Betrachters auf die
Bildschirmfläche gegeben.
Die Position des Betrachters zur Bildschirmfläche ist dabei für Abstände vorgesehen,
die denen eines Desktop Displays oder eines Fernsehempfängers entsprechen.
In beiden Arten von holografischen Direktsicht-Displays kann sich ein Betrachter relativ
zu der Bildschirmfläche
bewegen, wobei er aus verschiedenen Positionen eine Rekonstruktion
der dreidimensionalen Darstellung sehen kann.
-
Probleme
der bekannten holografischen Direktsicht-Displayvorrichtungen bestehen
darin, dass sie unter anderem erfordern, dass sich mit dem Betrachter
auch die Lage des Betrachterfensters im Raum bewegt, also eine Nachführung erfolgt
mit den dafür
erforderlichen Vorrichtungen, z. B. Komponenten zur Detektion der
Augenposition und optischen Komponenten zur Nachführung des
Betrachterfensters. Außerdem
wird eine große
Bildschirmfläche
benötigt.
Das macht die holografischen Display-Vorrichtungen vergleichsweise
aufwendig und teuer in der Herstellung.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Display-Einrichtung zur
Erzeugung von Rekonstruktionen dreidimensionaler Darstellungen anzugeben,
die derart geeignet ausgebildet ist, dass der Aufwand zur Herstellung
der Display-Einrichtung verringert werden kann.
-
Die
Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1 und 7 gelöst.
-
In
der Display-Einrichtung zur Erzeugung von Rekonstruktionen dreidimensionaler
Darstellungen, aufweisend ein helmartiges oder brillenartiges Gestell
mit zumindest einem Vorderseitenbereich und zwei voneinander beabstandeten
Seitenbereichen, wobei der Vorderseitenbereich den Positionen der
Augen zugeordnet ist,
weist gemäß dem Kennzeichenteil des Patentanspruchs
1
zumindest der Vorderseitenbereich einen Aufbau auf, in dem
sich mindestens eine Lichtquelle, mindestens ein optisches System
sowie mindestens ein mit komplexwertigen Informationen kodierbarer
Lichtmodulator befinden, wobei der Lichtmodulator jeweils an der Stelle
eines definierten Betrachterfensters oder jeweils im Bereich nahe
vor dem Betrachterfenster zur Abbildung in das Betrachterfenster
positioniert ist, das derart festgelegt ist, dass dessen Größe zumindest
einem Teil des Bewegungsbereiches einer Augenpupille des jeweiligen
Auges entspricht, und wobei der Lichtmodulator an eine Kodiervorrichtung
angeschlossen ist, in der von den dreidimensionalen Darstellungen
Wellenfronten berechnet werden, mit denen der Lichtmodulator direkt
kodierbar ist, so dass sich im Betrachterfenster komplexe Wellenfronten
zur Visualisierung befinden.
-
Dabei
können
Darstellungen als allgemeiner zutreffender Begriff räumliche
Objekte und räumliche Szenen
in ihrer jeweils stationären
Position als auch in bewegtem Zustand in Form von realen Gegebenheiten
als auch von filmischen oder Video-Aufzeichnungen umfassen.
-
Die
Kodierflächen
der in den Betrachterfenstern der Betrachterebene angeordneten Lichtmodulatoren
sind mit komplexen Werten von Wellenfronten aus Amplitude und Phase
oder daraus abgeleiteten Werten aus der Kodiervorrichtung kodierbar,
wobei ein Lichtmodulator direkt im oder vor dem Betrachterfenster
des linken Auges und ein zweiter Lichtmodulator direkt im oder vor
dem Betrachterfenster des rechten Auges positioniert sind.
-
Zum
Kodieren der komplexen Werte der Wellenfronten in den Betrachterfenstern
kann eine Kombination aus Amplituden- und/oder Phasen-Lichtmodulatoren
vorgesehen sein, die mittels eines Strahlteilers oder durch Abbildung
eines der Lichtmodulatoren auf den jeweils anderen Lichtmodulator
ausgebildet sind.
-
Die
Amplituden-Lichtmodulatoren können
z. B. außerhalb
der Betrachterebene im Bereich nahe der Betrachterfenster angeordnet
sein, und die Phasen-Lichtmodulatoren, überlagert vom Modulatorbild des
Amplituden-Lichtmodulators, können
sich direkt in der Betrachterebene befinden, wobei die Kodierflächen der
Amplituden-Lichtmodulatoren
auf den jeweils zugeordneten Phasen-Lichtmodulator mittels einer
Abbildungsoptik als Modulatorbild abgebildet werden.
-
Die
Kodierfläche
eines Lichtmodulators kann derart festgelegt sein, dass deren Größe dem gesamten
Bewegungsbereich der Augenpupille innerhalb des Auges entspricht,
damit bei Bewegungen der Augenpupille ohne Unterbrechung eine Rekonstruktion
der dreidimensionalen Darstellungen sichtbar ist.
-
Die
Kodierflächen
der Lichtmodulatoren können
dabei vorzugsweise die gleiche Größe haben wie die Flächen der
Augenpupillen.
-
In
einer zweiten Display-Einrichtung zur Erzeugung von Rekonstruktionen
dreidimensionaler Darstellungen, aufweisend ein helmartiges oder
brillenartiges Gestell mit zumindest einem Vorderseitenbereich und
zwei voneinander beabstandeten Seitenbereichen, wobei der Vorderseitenbereich
den Positionen der Augen zugeordnet ist,
weist gemäß dem Kennzeichenteil
des Patentanspruchs 7
zumindest der Vorderseitenbereich einen
Aufbau auf, in dem sich mindestens eine Lichtquelle, mindestens ein
optisches System sowie mindestens ein mit komplexwertigen Informationen
kodierbarer Lichtmodulator befinden, wobei der Lichtmodulator außerhalb
der Betrachterebene nahe vor dem Betrachterfenster positioniert
ist, das derart festgelegt ist, dass dessen Größe zumindest einem Teil des
Bewegungsbereiches einer Augenpupille des jeweiligen Auges entspricht,
und wobei der Lichtmodulator an eine Kodiervorrichtung angeschlossen
ist, in der von den dreidimensionalen Darstellungen Wellenfronten
berechnet werden, die als Hologramme im Lichtmodulator kodierbar
sind, wobei durch das optische System die Hologramme ins Betrachterfenster
transformiert werden, so dass sich im Betrachterfenster komplexe Wellenfronten
zur Visualisierung befinden.
-
Auch
in der zweiten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung
können
Darstellungen als allgemeiner zutreffender Begriff räumliche
Objekte und räumliche
Szenen in ihrer jeweils stationären
Position als auch in bewegtem Zustand in Form von realen Gegebenheiten
als auch von filmischen oder Video-Aufzeichnungen umfassen.
-
Bei
einem Einsatz von nur einem Lichtmodulator in dem optischen Teil
ist der Lichtmodulator quer zur Mittenachse angeordnet, dem eine
Lichtquelle und ein optisches System vorgeordnet sind, wobei ein
nachfolgend platzierter Strahlteiler sowie dazu zwei seitlich angeordnete
und voreinander beabstandete sowie zu den Augenpupillenachsen geneigte Reflektoren
vor der Betrachterebene angeordnet sind und wobei die Kodierfläche des
Lichtmodulators mittels des optischen Systems und des Strahlteilers in
die beiden Betrachterfenster transformiert wird, wobei im Strahlengang
eine Umschalteinrichtung vorgesehen ist, die die in der Kodierfläche des
Lichtmodulators wechselnden komplexen Informationen mit einer vorgegebenen
Frequenz abwechselnd in das linke und rechte Betrachterfenster umschaltet.
-
Die
Umschalteinrichtung kann als eine von der Kodiervorrichtung frequenzgesteuerte
Strahlbündel-Ablenkeinrichtung
ausgebildet sein.
-
Die
Umschalteinrichtung kann sowohl im ungeteilten Strahlengang als
auch im geteilten Strahlengang platziert sein.
-
Im
optischen Teil mit mindestens einer Lichtquelle, mindestens einem
Lichtmodulator, einem als Beleuchtungsoptik ausgebildeten optischen
System sowie mit den jeweiligen erzeugten Wellenfronten in den Betrachterfenstern
kann sich mindestens ein Element oder eine Baugruppe als Blende
befinden, die auftretendes störendes
Beugungslicht zwischen beiden Augen blockiert und damit ein Übersprechen verhindert.
-
Die
folgenden Angaben beziehen sich auf beide erfindungsgemäße Display-Einrichtungen gemäß der Patentansprüche 1 und
7:
Die Lichtmodulatoren können
wahlweise eine kontinuierliche oder pixelierte Kodierfläche haben,
wobei die Pixel amplituden- und/oder phasenkodierbare Flächenelemente
sind.
-
Zwischen
einem Lichtmodulator und einem Auge kann mindestens ein winkelselektives
Element in Form eines passiven oder eines aktiven optischen Elementes
eingefügt
sein, das nur Licht, das unter kleinen Winkeln vom Lichtmodulator
ausgeht, durchlässt.
-
Bei
einem Einsatz von zwei Lichtmodulatoren im optischen Teil der zweiten
erfindungsgemäßen Display-Einrichtung
kann zwischen dem einen Lichtmodulator und dem einen Betrachterfenster
einerseits und dem anderen Lichtmodulator und dem anderen Betrachterfenster
andererseits eine Filtereinheit oder eine Blende eingefügt sein,
wobei ein kompakter Aufbau mit kurzbrennweitigen Linsen vorgesehen
ist.
-
Die
Kodiervorrichtung kann zumindest einen Computer und Speicher sowie
programmtechnische Mittel zur Durchführung der Berechnungen der
Kodierinformationen für
die einzelnen Pixel der Kodierfläche/Kodierflächen der
zutreffenden Lichtmodulatoren besitzen.
-
Der
oder die Lichtmodulatoren für
jeweils ein Auge stehen mit mindestens einer Lichtquelle in Verbindung,
die hinreichend kohärentes
Licht zu den Lichtmodulatoren führt.
-
Bei
Farbrekonstruktionen können
die Lichtquellen jeweils aus drei Teillichtquellen mit grünem, rotem
und blauem Spektrum bei wahlweisem zeitlichem Multiplexing zusammengesetzt
sein.
-
Das
Gestell kann mindestens ein Halterungselement besitzen.
-
Sowohl
transparente als auch reflektive optische Teile können im
Vorderseitenbereich eingesetzt sein, wobei die optischen Teile mit
wenigen Komponenten, insbesondere mechanischen Mitteln sowie den
Halterungselementen fest am Gestell montiert sind.
-
Als
Gestell können
wahlweise ein Helm, eine Brille oder eine minimal ausgestattete
Halterungsanordnung zumindest für
den optischen Teil vorgegeben sein, wobei die Display-Einrichtung
wahlweise sowohl eine brillenartige Ausbildung (engl. face mounted
display) oder eine helmunterstützte
(engl. helmet mounted display) Feststand-Ausbildung darstellt oder in mobiler
Tragweise mit dem Helm und/oder dem Kopf (engt. head mounted display)
des Betrachters fest verbunden ist.
-
Zwischen
einem Lichtmodulator und mindestens einem Halterungselement des
Gestells kann eine Justiereinrichtung und zwischen einem Lichtmodulator
und der zugehörigen
Lichtquelle kann eine Arretiereinrichtung vorhanden sein, wobei
mit der Justiereinrichtung und der Arretiereinrichtung der Lichtmodulator
sowie der zugehörige
optische Teil mit Lichtquelle und optischem System in Relation zur Betrachterebene
und/oder der Display-Einrichtungs-Mittenachse sowie den dazu parallelen
Augenpupillenachsen einstellbar und arretierbar ist.
-
Zwischen
den Justiereinrichtungen und den Arretiereinrichtungen und dem optischen
Teil und den Halterungselementen sind weitgehend mechanische Verbindungen
zur Einstellung ihrer Positionen vorhanden, und die Lichtquellen
und die Lichtmodulatoren sind über
elektrische Verbindungsleitungen mit der Kodiervorrichtung und mit
der Energieversorgung verbunden.
-
Wenn
der Betrachter die erfindungsgemäße Display-Einrichtung
als kopfgehalterte Display-Einrichtung fest auf dem Kopf montiert
trägt,
entfallen beispielsweise aufwendige Vorrichtungen zur Detektion
der momentanen Kopf- und Augenposition und zum Nachführen des
Betrachterfensters in der Betrachterebene, da die kopfgehalterte
Display-Einrichtung sich bei Betrachterbewegung automatisch mitbewegt
und ihre Position relativ zum Auge fest bleibt.
-
Es
ist aber auch möglich,
auf Bewegungen des Betrachters zu reagieren, indem zum Beispiel
zumindest ein ins Gestell eingebrachter Sensor Kopfbewegungen registriert,
dessen Signale an die Kodiervorrichtung übermittelt und daraufhin wechselnde Inhalte
auf den Lichtmodulatoren dargestellt werden. Im Bereich des Gestells
kann somit mindestens ein Sensor vorhanden sein, der bei Kopfbewegungen entsprechend
der Änderung
des Blickwinkels des Betrachters Signale an die Kodiervorrichtung
weiterleitet, so dass die Informationen für die Kodierung der Lichtmodulatoren
verändert
werden.
-
Dem
Gestell kann wahlweise mindestens eine Audiosignaleinrichtung zugeordnet
sein, deren Audiosignalabgabe konform mit der Kodierung der Wellenfronten
in den jeweiligen Lichtmodulatoren geschaltet ist.
-
Die
Berechnung der in den Lichtmodulatoren kodierten Hologramme für die zweite
erfindungsgemäße Display-Einrichtung
erfolgt analog zu der Weise, wie sie im Stand der Technik sowie
in den älteren Patentanmeldungen – mit Sichtkegel,
Ebenenschnitte, Transformation in das Betrachterfenster und in die Modulatorebene – beschrieben
ist, die aber im Gegensatz zu diesen für die augennahe oder heimunterstützte Display-Einrichtung (engl.
helmet mounted device – HMD),
also für
einen sehr kleinen Abstand des Lichtmodulators vom Auge des Betrachters
ausgelegt ist.
-
In
der Display-Einrichtung werden die Vorteile der oben erwähnten Hologrammberechnung,
nämlich
eine Beschränkung
des Betrachterfensters auf ein Auge, woraus sich im Vergleich zu
den bekannten holografischen Display-Vorrichtungen geringe Anforderungen
an die Auflösung
des Lichtmodulators ergeben, mit den Vorteilen eines vergleichsweise
einfachen optischen Aufbaus mit wenigen kleinen Komponenten kombiniert.
-
Unter
Verwendung der Berechnungs- und Kodierungsverfahren für die Wellenfronten
bzw. Hologramme ergeben sich zwei hauptsächliche erfindungsgemäße Display-Einrichtungen:
Bei
der ersten Display-Einrichtung befindet sich ein Lichtmodulator
direkt in der Betrachterebene oder es erfolgt eine Abbildung des
Lichtmodulators über
eine kurze Entfernung von typischerweise wenigen Zentimetern in
die Betrachterebene. Es werden direkt die komplexen Werte der Wellenfront
im Betrachterfenster in den Lichtmodulator mittels der Kodiervorrichtung
eingeschrieben. Dabei muss dann keine zusätzliche Transformation in die
Betrachterebene erfolgen.
-
Bei
der zweiten Display-Einrichtung erfolgt dagegen eine Transformation
der als Hologramm kodierten komplexen Werte der Wellenfront von
der Ebene des Lichtmodulators in die Betrachterebene, wobei der
Lichtmodulator sich in kleinem Abstand – vorzugsweise einige Zentimeter – vor der
Betrachterebene befindet.
-
Für die Berechnung
der Hologramme sind außerdem
auch Kombinationen mit anderen bekannten Verfahren einsetzbar, z.
B. solchen, bei denen direkt Subhologramme für jeden Darstellungspunkt in einer
gemeinsamen Ebene berechnet werden, z. B. auch über Look-up-Tabellen, und dann
alle Subhologramme zu einem Gesamthologramm aufaddiert werden.
-
Die
Berechnung der Subhologramme kann für die Kodierfläche des
Lichtmodulators erfolgen. Sie kann aber auch in einer anderen Ebene
erfolgen und dann die Summe aller Subhologramme in die Kodierfläche des
betreffenden Lichtmodulators transformiert werden. Dies kann vorteilhaft
sein, wenn die einzelnen Subhologramme typischerweise in der Kodierfläche des
Lichtmodulators eine große
Ausdehung haben, was eine Berechnung aufwendig machen würde, in
einer anderen Ebene aber kleiner sind, was die Berechnung erleichtert.
-
Die
Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen
mittels mehrerer Zeichnungen näher
erläutert:
-
Es
zeigen:
-
1 eine
erste erfindungsgemäße Display-Einrichtung
mit zwei in den Betrachterfenstern der Betrachterebene und unmittelbar
vor den Augenpupillen angeordneten Lichtmodulatoren in einer Draufsicht
in schematischer Form,
-
2 einen
optischen Teil der Display-Einrichtung in schematischer Form nach 1 mit
jeweils einem in den Betrachterfenstern der Betrachterebene angeordneten
Phasen-Lichtmodulator vor den Augenpupillen, wobei auf die jeweiligen
Phasen-Lichtmodulatoren
ein im Bereich vor den Betrachterfenstern angeordneter Amplituden-Lichtmodulator abgebildet
wird,
-
3 eine
Lichtmodulatoranordnung nach 1 mit zwei
in den Betrachterfenstern der Betrachterebene und unmittelbar vor
den Augenpupillen angeordneten Lichtmodulatoren, die die Größe der Augenpupillen
aufweisen, in schematischer Form,
-
4 eine
Lichtmodulatoranordnung im optischen Teil nach 1 mit
zwei in den Betrachterfenstern der Betrachterebene und unmittelbar
vor den Augenpupillen angeordneten Lichtmodulatoren, wobei zwischen
den Lichtmodulatoren und den Augenpupillen jeweils ein winkelselektives
Element platziert ist, in schematischer Form,
-
5 eine
auf den optischen Teil abgerüstete
zweite erfindungsgemäße Display-Einrichtung mit zwei
im Bereich nahe vor den Betrachterfenstern und außerhalb
der Betrachterebene angeordneten Lichtmodulatoren, wobei zwischen
den beiden parallelen Strahlengängen
im Bereich zwischen Lichtmodulator und Augenpupille eine Blende
zur Vermeidung von Übersprechen
parallel gerichtet angebracht ist, in schematischer Form,
-
6 den
Vorderseitenbereich mit einem Lichtmodulator außerhalb der Betrachterebene
im Bereich nahe den Betrachterfenstern mit einer Lichtquelle nach
dem Prinzip in 5 und einem Strahlteiler zur
wechselseitigen Beleuchtung des Lichtmodulators in die Betrachtungsfenster
in schematischer Form,
-
7 einen
Sichtkegel vom Betrachterfenster aus bei Visualisierung eines dreidimensionalen Objektbildes
bei unterschiedlich großen
Lichtmodulatoren mit verschiedenen Abständen zum Betrachterfenster,
-
8 von
zwei Betrachterfenstern für
zwei Augen und von den Augenpupillenachsen abweichende, leicht unterschiedliche
Sichtkegel für
einen gemeinsamen Lichtmodulator in verschiedenen Abständen zum
Betrachter und
-
9 Sichtkegel
mit je einem separaten kleinen Lichtmodulator im Bereich nahe vor
jedem Auge, wobei der gleiche Sichtkegel für jedes Auge bei gleichem dreidimensionalem
Objektbild erhalten wird wie bei einem einzelnen weit entfernten
großen
Lichtmodulator nach den 7 oder 8.
-
In 1 ist
eine erste erfindungsgemäße Display-Einrichtung 1 zur
Erzeugung von Rekonstruktionen dreidimensionaler Darstellungen in
schematischer Form gezeigt, die ein helmartiges oder brillenartiges
Gestell 2 mit zumindest einem Vorderseitenbereich 3 und
zwei voneinander beabstandeten Seitenbereichen 5, 6 aufweist,
wobei der Vorderseitenbereich 3 den Positionen der Augen 7, 8 zugeordnet
ist und das Gestell 2 mehrere Halterungselemente 9, 10, 11 besitzt.
-
Erfindungsgemäß weist
zumindest der Vorderseitenbereich 3 einen Aufbau auf, in
dem sich zwei Lichtquellen 13, 14, jeweils ein
optisches System 12, 15 sowie zwei mit komplexwertigen
Informationen kodierbare Lichtmodulatoren 16, 17 befinden, wobei
die Lichtmodulatoren 16, 17 jeweils an der Stelle
eines definierten Betrachterfensters 18, 19, wie
in 1 gezeigt ist, oder im Bereich nahe vor dem Betrachterfenster 18, 19 zur
Abbildung in das Betrachterfenster 18, 19, wie
in 2 gezeigt ist, positioniert sind, wobei ein Betrachterfenster 18, 19 derart
festgelegt ist, dass dessen Größe zumindest
einem Teil des Bewegungsbereiches einer Augenpupille 20, 21 des
jeweiligen Auges 7, 8 entspricht, und wobei die
Lichtmodulatoren 16, 17 an eine Kodiervorrichtung 26 angeschlossen
sind, in der von den dreidimensionalen Darstellungen Wellenfronten
berechnet werden, mit denen die Lichtmodulatoren 16, 17 kodierbar
sind, so dass sich in den Betrachterfenstern 18, 19 komplexe
Wellenfronten zur Visualisierung befinden.
-
Zwischen
den Lichtmodulatoren 16, 17 und den Halterungselementen 9, 10, 11 des
Gestells 2 kann jeweils eine Justiereinrichtung 22, 23 und
zwischen den Lichtmodulatoren 16, 17 und den Lichtquellen 13, 14 kann
jeweils eine Arretiereinrichtung 24, 25 vorhanden
sein.
-
Mit
den Justiereinrichtungen 22, 23 und den Arretiereinrichtungen 24, 25 können die
Lichtmodulatoren 16, 17 sowie die Lichtquellen 13, 14 und
die optischen Systeme 12, 15 in Relation zur Betrachterebene 4 und/oder
der Display-Einrichtungs-Mittenachse 28 sowie
den dazu parallelen Augenpupillenachsen 29, 30 eingestellt
und arretiert werden.
-
Während zwischen
den Justiereinrichtungen 22, 23 und den Arretiereinrichtungen 24, 25 weitgehend
mechanische Verbindungen (durchgehend gezeichnet) mit den optischen
Systemen 12, 15 und den Halterungselementen 9, 10, 11 in
Verbindung stehen, sind die Lichtquellen 13, 14 und
die Lichtmodulatoren 16, 17 über elektrische Verbindungsleitungen
(gestrichelt gezeichnet) mit der Kodiervorrichtung 26 und
einer Energieversorgung 27 verbunden.
-
Die
Kodiervorrichtung 26 besitzt zumindest einen Computer und
Speicher sowie programmtechnische Mittel zur Durchführung der
Berechnungen der Kodierinformationen für die einzelnen Pixel der Kodierfläche/Kodierflächen der
zutreffenden Lichtmodulatoren 16, 17.
-
In
der ersten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung 1 in 1 sind
die Lichtmodulatoren 16, 17 in den Betrachterfenstern 18, 19 der
Betrachterebene 4 angeordnet. Damit können komplexe Werte der Wellenfront
aus der Kodiervorrichtung 26 in die Kodierflächen der
beiden Lichtmodulatoren 16, 17 eingeschrieben
werden, wobei ein erster Lichtmodulator 16 direkt im ersten
Betrachterfenster 18 des linken Auges 7 und ein
zweiter Lichtmodulator 17 direkt im zweiten Betrachterfenster 19 des
rechten Auges 8 positioniert ist.
-
Zum
Einschreiben der komplexen Werte der Wellenfront kann auch eine
Kombination aus Amplituden- und/oder Phasen-Lichtmodulatoren vorgesehen
sein, die beispielsweise mittels eines Strahlteilers verbunden oder
durch Abbildung eines Lichtmodulators auf einen anderen Lichtmodulator
ausgebildet sind. Das ist aber je nach vorgesehenem Einsatz der
vorhandenen programmtechnischen Mittel in der Kodiervorrichtung 26 sowie
von der Ausbildung des optischen Teils der Display-Einrichtung 1 abhängig.
-
Beispielsweise
können,
wie in 2 gezeigt ist, die Amplituden-Lichtmodulatoren 31, 32 auf
Phasen-Lichtmodulatoren 33, 34 mittels optischer
Systeme 46, 47 abgebildet werden, wobei sich die
Phasen-Lichtmodulatoren 33, 34 direkt in der Betrachterebene 4 und
auch die Modulatorbilder 35', 36' der Amplituden-Lichtmodulatoren 31, 32 in
der Betrachterebene 4 befinden. Die Amplituden-Lichtmodulatoren 31, 32 selbst
sind mit ihren Kodierflächen 35, 36 aber
außerhalb
der Betrachterebene 4 im Bereich nahe der Betrachterfenster 18, 19 angeordnet.
Die Kodierflächen 35, 36 der
Amplituden-Lichtmodulatoren 31, 32 werden von
den Lichtquellen 13, 14 über eine jeweilige optische
Beleuchtungsoptik 58, 59 beleuchtet.
-
Besteht
nicht die Möglichkeit,
einen Lichtmodulator oder eine Kombination von Lichtmodulatoren zu
verwenden, die das vollständige
Einschreiben komplexer Werte ermöglichen,
so können
die komplexen Werte der Wellenfront auch angenähert dargestellt werden, z.
B. durch eine reine Phasenverteilung, die in einen Phasen- Lichtmodulator eingeschrieben
werden kann. Es ergeben sich dann Abweichungen, insbesondere bei
holografischer Kodierung, zwischen den Ist- und den Sollwerten der
Wellenfronten in den Betrachterfenstern 18, 19,
was dazu führt,
dass die Rekonstruktion fehlerbehaftet sein kann. Zur Korrektur
ist dann eine Kombination mit Verfahren zur Optimierung solcher
Kodierungen möglich,
wie sie im Zusammenhang mit Phasenhologrammen üblich ist, z. B. iterative
Verfahren.
-
Der
oder die Lichtmodulatoren 16, 17; 31, 32; 33, 34 für jeweils
ein Auge 7, 8 werden mit hinreichend kohärentem Licht
beleuchtet. Ein Beispiel dafür
kann ein auf die Größe des Lichtmodulators 16, 17; 31,32; 33, 34 mittels
der Beleuchtungsoptik 58, 59 aufgeweiteter Laserstrahl
sein. Auch eine Farbrekonstruktion kann mit den dafür üblichen
Verfahren, beispielsweise mit zeitlichem Multiplexing roter, grüner und
blauer Lichtquellen, erfolgen. Der Aufbau des optischen Teils kann
im Wesentlichen dann für
jedes Auge 7, 8 nur aus der oder den Lichtquellen 13, 14, einer
Abbildungsoptik 12, 15 und einem Lichtmodulator 16,17 bestehen,
wobei bei Farbrekonstruktionen die Lichtquellen 13, 14 jeweils
aus den drei Teillichtquellen, z. B. aus LED, bestehen können.
-
Des
Weiteren können
sowohl transparente als auch reflektive erfindungsgemäße Display-Einrichtungen
ausgebildet sein. Ein solcher Aufbau mit wenigen Komponenten kann
mit mechanischen Mitteln – den
Halterungselementen 9, 10, 11 – fest auf einem
Gestell (Helm oder Brille) am Kopf des Betrachters oder einem fest
gehalterten Gestell montiert werden. Es ist dabei vorteilhaft, die
Größe des Lichtmodulators 16, 17 und
damit des Betrachterfensters 18, 19 so zu wählen, dass
dessen Größe dem gesamten
Bewegungsbereich der Augenpupille 20, 21 innerhalb
des Auges 7, 8 entspricht, damit bei Bewegungen
der Augenpupille 20, 21 ohne Unterbrechung eine
Rekonstruktion gesehen werden kann.
-
In
einem weiteren schematischen Ausführungsbeispiel der ersten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung,
wie in 3 gezeigt ist, können die Lichtmodulatoren 16, 17 die
gleich große
Kodierfläche
haben wie die Flächen
der Augenpupillen 20, 21 groß sind, wobei aber bei bestimmten
Bewegungen der Augenpupille 20, 21 auch an dem
jeweiligen Lichtmodulator 16, 17 vorbei gesehen
werden kann und keine Rekonstruktion dreidimensionaler Darstellungen
sichtbar wird.
-
Eine
zweite erfindungsgemäße, aber
auf den optischen Teil abgerüstete
Display-Einrichtung 40 zur Erzeugung
von Rekonstruktionen dreidimensionaler Darstellungen ist in 5 gezeigt
und weist wie die erste erfindungsgemäße Display-Einrichtung 1 ein helmartiges
oder brillenartiges Gestell mit zumindest einem Vorderseitenbereich
und zwei voneinander beabstandeten Seitenbereichen, wobei der Vorderseitenbereich
den Positionen der Augen zugeordnet ist, auf.
-
Der
zugehörige
Vorderseitenbereich 3 weist einen Aufbau auf, in dem sich
zwei Lichtquellen 13, 14, zwei optische Systeme 43, 44 sowie
zwei mit komplexwertigen Informationen kodierbarer Lichtmodulatoren 41, 42 befinden,
wobei die Lichtmodulatoren 41, 42 außerhalb
der Betrachterebene 4 nahe vor den Betrachterfenstern 18, 19 positioniert
sind, die derart festgelegt sind, dass deren Größe zumindest einem Teil des
Bewegungsbereiches einer Augenpupille 20, 21 des
jeweiligen Auges 7, 8 entspricht, und wobei die
Lichtmodulatoren 41, 42 an eine Kodiervorrichtung 26 angeschlossen
sind, in der von den dreidimensionalen Darstellungen Wellenfronten
berechnet werden, die als Hologramme in den Lichtmodulatoren 41, 42 kodierbar
sind, wobei durch die optischen Systeme 43, 44 die
Hologramme in die zugeordneten Betrachterfenster 18, 19 transformiert
werden, so dass sich in den Betrachterfenstern 18, 19 komplexe
Wellenfronten zur Visualisierung befinden.
-
Dabei
können
das mechanische Gestell 2 mit den wahlweisen Halterungselementen 9, 10, 11 sowie
die Justiereinrichtungen, die Arretiereinrichtungen und die Energieversorgung 57 analog
zur ersten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung 1 ausgebildet
sein.
-
Die
Hologrammberechnung erfolgt in der Kodiervorrichtung
26,
wie z. B. in der in der Druckschrift
DE 10 2004 063 838 A1 beschrieben
ist, von der dreidimensionalen Darstellung über die Schnittebenen bis zur
Transformation und Aufaddierung der Teilwellenfronten in der Betrachterebene
4.
Eine Transformation der gemeinsamen Wellenfront aus der Betrachterebene
4 in
die Ebene des Lichtmodulators
16,
17 ist nur dann
erforderlich, wenn der Lichtmodulator sich außerhalb der Betrachterebene
befindet und die Wellenfront als Hologramm kodiert wird.
-
Ein
Betrachter, der durch ein Betrachterfenster 18, 19 hindurchschaut,
sieht dann eine Rekonstruktion der dreidimensionalen Darstellung – einer Szene –, wie in 7 gezeigt
ist, in einem Bereich eines Sichtkegels 60, dessen Öffnungswinkel
sich aus dem Pixelpitch auf dem Lichtmodulator ergibt.
-
Im
Folgenden wird vergleichsweise zu den Vorrichtungen in den älteren Patentanmeldungen
ein Zahlenbeispiel angegeben:
Ein Direktsichtaufbau einer Display-Vorrichtung
wird beispielsweise mit einem Display der Größe 430 × 320 mm2 und
einem Pixelpitch von 207 μm – hier volles
Pixel für
die Codierung jeweils einer komplexwertigen Zahl- und 2048 Pixel
pro Zeile durchgeführt. Dies
erzeugt in zwei Metern Abstand ein Betrachterfenster von ca. 6 mm.
-
Wenn
umgekehrt im Betrachterfenster der erfindungsgemäßen Display-Einrichtung ein
kleiner Lichtmodulator von 6 mm Breite mit der gleichen Pixelzahl
2048 also mit ca. 3 μm
Pixelpitch vorhanden ist, dann wird bei kohärenter Beleuchtung in zwei
Metern Abstand eine Beugungsordnung der Breite 430 mm erzeugt. Dabei
wird zwischen Beugungsbild und Betrachterfenster der gleiche Sichtkegel 60 aufgespannt.
Damit entsteht also der gleiche sichtbare Darstellungsbereich wie
bei dem Direktsichtaufbau mit der großen Bildschirmfläche. Der
Winkel zum Rand der Beugungsordnung beträgt dabei einige Grad.
-
Wird
ein pixelierter Lichtmodulator zur Kodierung eingesetzt, so entstehen
höhere
Beugungsordnungen. Werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Unterdrückung dieser
höheren
Beugungsordnungen unternommen, so schließen sich an den Sichtkegel unter
größeren Winkeln
als höhere
Beugungsordnungen Wiederholungen des gesamten Sichtkegels an. Das
heißt,
eine periodische Wiederholung der Rekonstruktion wird auftreten,
die aber räumlich
getrennt von der eigentlichen Rekonstruktion ist. Eine große ausgedehnte
Rekonstruktions-Szene wird dann mehrmals nebeneinander gesehen;
die einzelnen Wiederholungen der Rekonstruktion überlappen sich aber nicht räumlich,
wenn das darzustellende Objekt in seinem Frequenzumfang entsprechend
beschränkt
ist.
-
Zur
Unterdrückung
höherer
Beugungsordnungen dienen erfindungsgemäß mehrere Maßnahmen:
- – Für den in 4 dargestellten
Teil der Display-Einrichtung 1 ist zwischen einem direkt
im Betrachterfenster 18, 19 angeordneten Lichtmodulator 16, 17 und
einem Auge 7, 8 je ein winkelselektives Element 37, 38,
z. B. in Form einer Folie, eingefügt, die nur Licht durchlässt, das
unter kleinen Winkeln vom Lichtmodulator 16, 17 ausgeht,
während
Licht unter größeren Winkeln
das Auge 7, 8 nicht erreichen kann. Der Aufbau
in 4 hat den Vorteil, dass er sehr kompakt ist.
- – Für den in 5 dargestellten
optischen Teil ist der Lichtmodulator 41, 42 selbst
außerhalb
des Betrachterfensters 18, 19 positioniert, wobei
der Lichtmodulator 41, 42 durch das optische System 43, 44 in
das Betrachterfenster 18, 19 transformiert wird.
Zwischen den Lichtmodulatoren 41, 42 und den Betrachterfenstern 18, 19 ist
eine Filtereinheit – beispielsweise
ein 4-f-System (nicht eingezeichnet) – oder eine Blende 45,
wie in 5 gezeigt ist, zur Vermeidung von Übersprechen zwischen
den beiden Augen 7, 8 des Betrachters eingefügt. Dabei
ist ein kompakter Aufbau mit kurzbrennweitigen Linsen vorgesehen,
so dass die Display-Einrichtung 40 an einem Gestell, d.
h. auf dem Helm montierbar oder direkt als Brilleneinrichtung am
Kopf des Betrachters befestigbar ist.
-
In
der zweiten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung 40 kann
in einer ersten Ausführungsform,
wie in 5 gezeigt ist, in der der Lichtmodulator 41, 42 nahe
dem Auge 7, 8 des Betrachters, aber außerhalb
der Betrachterebene 4 angeordnet ist, der Lichtmodulator 41, 42 aber
auch bei entsprechend geänderter
Kodierung in das Betrachterfenster 18, 19 abgebildet
werden.
-
Eine
zweite Ausführungsform
der zweiten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung 50 ist
in 6 dargestellt, wobei nur ein kodierbarer Lichtmodulator 52 eingesetzt
ist, der quer zur Display-Einrichtungs-Mittenachse 28 angeordnet
ist. Dem Lichtmodulator 52 sind eine Lichtquelle 13 und
ein optisches System 53 vorgeordnet. Ein nachfolgend platzierter Strahlteiler 54 sowie
dazu zwei seitlich angeordnete und voneinander beabstandete sowie
zu den Augenpupillenachsen 29, 30 geneigte Reflektoren
sind vor der Betrachterebene 4 angeordnet. Dabei wird die Kodierfläche des
Lichtmodulators 52 mittels des Strahlteilers 54 in
die Betrachterfenster 18, 19 transformiert. Eine
Abbildung des Lichtmodulators 52 in die Betrachterfenster 18, 19 kann
mit einem nachgeordneten optischen System (nicht eingezeichnet) ebenfalls
möglich
sein. Diese Display-Einrichtung funktioniert
allerdings nur dann, wenn durch eine Umschaltvorrichtung 57 die
der Kodierung des Lichtmodulators 52 entsprechenden Wellenfronten
dem rechten und linken Auge 7, 8 abwechselnd zur
Verfügung gestellt
werden.
-
Die
Umschalteinrichtung 57 kann als eine von der Kodiervorrichtung 26 frequenzgesteuerte Strahlbündel-Ablenkeinrichtung
ausgebildet und im ungeteilten oder im geteilten Strahlengang platziert sein.
-
Im
Folgenden wird zur Skalierbarkeit bezüglich der Platzierung von Lichtmodulatoren
ausgeführt:
Wird
die Konstruktion des Sichtkegels als Kegel vom Betrachterfenster
aus zu einer Bildschirmfläche
und hinter dem Display fortgesetzt betrachtet, wie z. B. im in der
Druckschrift
DE
10 2004 063 838 A1 beschrieben ist, so ergibt sich für ein Betrachterfenster
in der zentralen Position mittig vor dem Display der gleiche Sichtkegel
60,
wie z. B. in den
7,
8 und
9 gezeigt
ist, wenn beispielsweise
- – eine 20 Zoll Bildschirmfläche mit
zwei Meter Betrachterabstand
- – oder
eine 10 Zoll Bildschirmfläche
mit einem Meter Betrachterabstand
- – oder
eine 5 Zoll Bildschirmfläche
mit einem halben Meter Betrachterabstand verwendet etc. werden,
vorausgesetzt,
die Lichtmodulatoren haben die gleiche Auflösung, d. h. entsprechend ihres
Abstandes vom Betrachter unterschiedlich große Pixel.
-
In
den beschriebenen Fällen
kann jeweils auf einem Lichtmodulator die gleiche dreidimensionale Darstellung
kodiert werden. Dabei ist die Berechnung der komplexen Werte der
Wellenfront von der dreidimensionalen Darstellung über die
Schnittebenen zum Betrachterfenster gleich. Im Betrachterfenster sind
dann die gleichen komplexen Werte der Wellenfront vorhanden. Lediglich
die Transformation vom Betrachterfenster zum Lichtmodulator unterscheidet sich
in der Berechnung – dabei
wird entsprechend dem Abstand ein anderer Phasenfaktor verwendet und
entsprechend andere komplexe Werte werden auf dem Lichtmodulator
kodiert.
-
Alternativ
ist auch direkt eine Berechnung für einen der Fälle und
eine anschließende
Transformation des Hologramms von der einen in die andere Bildschirmfläche möglich, z.
B. von dem für
einen 20 Zoll Bildschirm in zwei Metern Abstand vom Betrachter berechneten
Hologramm hin zu einem 10 Zoll Bildschirm in einem Meter Abstand
vom Betrachter aus.
-
Diese
Beschreibung gilt allerdings nicht mehr exakt, wenn bei einem einzelnen
Lichtmodulator zwei unterschiedliche Betrachterfenster für das linke
Auge und das rechte Auge verwendet werden, die beide um den halben
Augenabstand nach links und rechts relativ zur Mittenposition vor
der Bildschirmfläche
versetzt sind (8). Mit einem separaten Lichtmodulator
vor jedem Auge, wie in 9 gezeigt ist, wird allerdings
für jedes
Auge der gleiche Sichtkegel wie bei einem einzelnen Lichtmodulator erhalten.
-
Die
Sichtkegel-Ausbildungen sind in den folgenden 7, 8, 9 dargestellt:
In 7 ist
ein Sichtkegel 60 vom Betrachterfenster 18 aus
bei Visualisierung der Rekonstruktion 61 der dreidimensionalen
Darstellung bei unterschiedlich großen Lichtmodulatoren 52', 52'', 52''' mit verschiedenen
Abständen
zum Betrachterfenster 18 angegeben.
-
In 8 sind
die Sichtkegel 62, 63 von zwei Betrachterfenstern 18, 19 für zwei Augen 7, 8 mit
den Augenpupillenachsen 29, 30 für auf der
Mittelachse angeordnete gemeinsame Lichtmodulatoren 52', 52'', 52''' zur Visualisierung
der Rekonstruktion 61 der dreidimensionalen Darstellung
in verschiedenen Abständen
zum Betrachter gezeigt.
-
In 9 sind
zwei separate kleine Lichtmodulatoren 41, 42 im
Bereich nahe vor jedem Auge 7, 8 angegeben, wobei
der gleiche Sichtkegel 60, 63 für jedes
Auge 7, 8 bei gleicher dreidimensionaler Rekonstruktion 61 der
dreidimensionalen Darstellung erhalten wird wie bei einem einzelnen,
weit entfernten großen
Lichtmodulator 52''' nach den 7 oder 8.
-
Der
Aufbau kann mit kleinen Lichtmodulatoren – z. B. LCoS – realisiert
sein, indem kleine Lichtmodulatoren 31, 32; 33, 34; 41, 42; 52 in
kleinem Abstand zur Betrachterebene 4 angeordnet sind.
-
Das
unterscheidet sich von der oben beschriebenen Variante in den 1 bis 4,
bei der sich der Lichtmodulator 16, 17 in der
Betrachterebene 4 befindet bzw. in die Betrachterebene 4 abgebildet
wird. In 9 ist die Kodierfläche des
Lichtmodulators nahe beim Betrachter, aber außerhalb der Betrachterebene 4.
In dem Aufbau entstehen in der Betrachterebene 4 nebeneinander
mehrere Beugungsordnungen. Ist das Betrachterfenster 18, 19 größer als
die Augenpupille 20, 21, so sieht der Betrachter keine
periodischen Wiederholungen.
-
Zweckmäßig ist
es, die Größe des Betrachterfensters 18, 19 der
Größe des Bewegungsbereiches
der Augenpupille 20, 21 innerhalb des Auges 7, 8 anzupassen,
damit der Betrachter bei Pupillenbewegungen im Betrachterfenster 18, 19 bleibt.
-
Bei
kleinem Abstand der Bildschirmfläche zum
Betrachterfenster 18, 19 lassen sich wieder separate
Lichtmodulatoren für
das linke und das rechte Auge einsetzen, wobei jeweils ein Sichtkegel 60, 63 mit
dem jeweiligen Auge 7, 8 im Zentrum vorgegeben ist.
-
Eine
Unterdrückung
höherer
Ordnungen ist nur insofern nötig,
wenn eine höhere
Beugungsordnung des Betrachterfensters 18 des linken Auges 7 ins
rechte Auge 8 trifft und umgekehrt.
-
Dazu
zeigt 5 den einfachen optischen Aufbau der zweiten erfindungsgemäßen Display-Einrichtung 40 mit
einer Lichtquelle 13, 14 für jeden Lichtmodulator 41, 42,
einem als Beleuchtungsoptik ausgebildeten optischen System 43, 44,
einem Lichtmodulator 41, 42 für jedes Auge 7, 8 sowie
einem Element oder Baugruppe 45 als Sperre, die das von den
höheren
Beugungsordnungen herrührende
Licht zwischen beiden Augen 7, 8 blockiert. Mit
der Sperre 45 wird verhindert, dass das Auge 7, 8 höhere Beugungsordnungen
des jeweils anderen Lichtmodulators 42, 41 sieht.
Eine Möglichkeit,
die Sperre 45 zu realisieren, kann eine Blende sein.
-
Bei
hinreichend kompaktem Aufbau lässt sich
auch eine solche Display-Einrichtung 40 fest am Helmgestell 2 oder
als Brillengestell am Kopf des Betrachters montieren.
-
Die
Erfindung ermöglicht
somit einen relativ einfachen optischen Aufbau einer kopfgetragenen Display-Einrichtung.
Des Weiteren wird im Vergleich zu einem großen Direktsichtaufbau kein
Lichtquellenarray und keine große
Linse oder Linsenarray zur Beleuchtung benötigt, sondern nur eine einzelne Lichtquelle
bzw. eine pro Farbe für
jedes Auge und Linsen von der Größe des Lichtmodulators,
also typischerweise mit Abmessungen im Bereich von 0,5 bis 2 Zoll
Durchmesser. Diese sind einfach herstellbar.
-
Es
kann problemlos eine zweidimensionale Kodierung genutzt werden,
wobei für
jedes Auge ein Lichtmodulator mit voller Auflösung vorgesehen sein kann,
ohne dass wie bei Direktsichtgeräten
eine Stereotrennung nötig
ist und ohne dass ein zeitliches Multiplexing von linkem und rechtem
Hologramm nötig
ist.
-
Weiterhin
werden keine aufwändigen
Komponenten zur Nachführung
des Betrachterfensters entsprechend der Betrachterposition benötigt.
-
Es
ist keine Änderung
der Position der Lichtquelle relativ zum Lichtmodulator nötig, da
beides mit dem Kopf über
den Helm oder die brillenartige Einrichtung mitbewegt wird. Folglich
entfällt
ein Shutterdisplay oder eine vergleichbare Anordnung wie sie beim
Direktsichtaufbau zur Nachführung
vorgesehen ist. Es ist dann auch mehr Helligkeit vorhanden, wobei
im Vergleich zu einem Projektionsaufbau beispielsweise keine Projektionsoptik
und keine große Bildschirmfläche benötigt werden.
-
Wenn
die Display-Einrichtungen 1, 40, 50 mit dem
Gestell 2 oder 51, das für den Kopf eines Menschen vorgesehen
ist, versehen sind, kann es zweckmäßig sein, die Display-Einrichtungen 1, 40, 50 zu Beginn
der Visualisierung zumindest einmal relativ zum Auge 7, 8 zu
justieren. Anschließend
ist damit auch sichergestellt, dass das Auge 7, 8 auch
bei einer Bewegung des Kopfes immer im Betrachterfenster 18, 19 bleibt,
da es mitbewegt wird. Es entfällt
somit eine zusätzliche
Einrichtung zur Detektion der Betrachterposition. Es entstehen auch
keine Störungen durch
ungenaues Tracken des Betrachters.
-
- 1
- Erste
erfindungsgemäße Display-Einrichtung
- 2
- Gestell
- 3
- Vorderseitenbereich
- 4
- Betrachterebene
- 5
- Linker
Seitenbereich
- 6
- Rechter
Seitenbereich
- 7
- Rechtes
Auge
- 8
- Linkes
Auge
- 9
- Erstes
Halterungselement
- 10
- Zweites
Halterungselement
- 11
- Drittes
Halterungselement
- 12
- Erstes
optisches System
- 13
- Erste
Lichtquelle
- 14
- Zweite
Lichtquelle
- 15
- Zweites
optisches System
- 16
- Erster
Lichtmodulator
- 17
- Zweiter
Lichtmodulator
- 18
- Erstes
Betrachterfenster
- 19
- Zweites
Betrachterfenster
- 20
- Rechte
Augenpupille
- 21
- Linke
Augenpupille
- 22
- Erste
Justiereinrichtung
- 23
- Zweite
Justiereinrichtung
- 24
- Erste
Arretiereinrichtung
- 25
- Zweite
Arretiereinrichtung
- 26
- Kodiervorrichtung
- 27
- Energieversorgung
- 28
- Display-Einrichtungs-Mittenachse
- 29
- Erste
Augenpupillenachse
- 30
- Zweite
Augenpupillenachse
- 31
- Amplituden-Lichtmodulator
- 32
- Amplituden-Lichtmodulator
- 33
- Phasen-Lichtmodulator
- 34
- Phasen-Lichtmodulator
- 35
- Kodierfläche
- 35'
- Modulatorbild
- 36
- Kodierfläche
- 36'
- Modulatorbild
- 37
- Winkelselektives
Element
- 38
- Winkelselektives
Element
- 40
- Zweite
erfindungsgemäße Display-Einrichtung
(erste Ausführungsform)
- 41
- Lichtmodulator
- 42
- Lichtmodulator
- 43
- Drittes
optisches System
- 44
- Viertes
optisches System
- 45
- Blende
- 46
- fünftes optisches
System
- 47
- sechstes
optisches System
- 50
- Zweite
erfindungsgemäße Display-Einrichtung
(zweite Ausführungsform)
- 51
- Zweites
Gestell
- 52'
- Lichtmodulator
- 52''
- Lichtmodulator
- 52'''
- Lichtmodulator
- 53
- siebentes
optisches System
- 54
- Strahlteiler
- 55
- Erster
Reflektor
- 56
- Zweiter
Reflektor
- 57
- Umschalteinrichtung
- 58
- Erste
Beleuchtungsoptik
- 59
- Zweite
Beleuchtungsoptik
- 60
- Erster
Sichtkegel
- 61
- Rekonstruktion
einer dreidimensionalen Darstellung
- 62
- Zweiter
Sichtkegel
- 63
- Dritter
Sichtkegel