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DE102006059332B4 - Gleitvorrichtung, insbesondere Ski oder Snowboard, und Verfahren zur Herstellung einer solchen Gleitvorrichtung - Google Patents

Gleitvorrichtung, insbesondere Ski oder Snowboard, und Verfahren zur Herstellung einer solchen Gleitvorrichtung Download PDF

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Abstract

Gleitvorrichtung (1), insbesondere Ski oder Snowboard, die einen sich in eine Längsrichtung (L) erstreckenden Grundkörper (2) aufweist, wobei der Grundkörper (2) eine Gleitfläche (3) hat, die an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) angeordnet bzw. ausgebildet ist, wobei die Gleitfläche (3) zumindest an einer Seite (5, 6) von einem Kantenelement (7, 8) begrenzt ist, das sich zumindest über einen Teil der Länge der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, wobei in das Kantenelement (7, 8) und in die Gleitfläche (3), von der Seite (5, 6) ausgehend, eine geneigte Fläche (9) eingearbeitet ist, die sich an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) über eine vorgegebene Breite (c) in Richtung zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, wobei die geneigte Fläche (9) unter einem Winkel (α) zwischen 0,5° und 20° zur Horizontalen (H) angeordnet ist und zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) hin nach innen zum Grundkörper (2) abfällt und wobei sich die geneigte...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gleitvorrichtung, insbesondere einen Ski oder ein Snowboard, die einen sich in eine Längsrichtung erstreckenden Grundkörper aufweist, wobei der Grundkörper eine Gleitfläche hat, die an der Unterseite des Grundkörpers angeordnet bzw. ausgebildet ist, wobei die Gleitfläche zumindest an einer Seite von einem Kantenelement begrenzt ist, das sich zumindest über einen Teil der Länge der Gleitvorrichtung erstreckt, wobei in das Kantenelement und in die Gleitfläche, von der Seite ausgehend, eine geneigte Fläche eingearbeitet ist, die sich an der Unterseite des Grundkörpers über eine vorgegebene Breite in Richtung zur Mitte der Gleitvorrichtung erstreckt, wobei die geneigte Fläche unter einem Winkel zwischen 0,5° und 20° zur Horizontalen angeordnet ist und zur Mitte der Gleitvorrichtung hin nach innen zum Grundkörper abfällt und wobei sich die geneigte Fläche über die Breite des Kantenelements und einen sich hieran anschließenden Teil der Gleitfläche erstreckt. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Gleitvorrichtung.
  • Gleitvorrichtungen dieser Art sind im Stand der Technik bekannt. Hierzu wird auf die DE 197 13 198 A1 sowie auf die DE 1 915 437 U hingewiesen. Eine andere Lösung zeigt die DE 30 36 455 A1 . Die EP 1 386 643 A1 offenbart einen Ski bzw. ein Snowboard, bei dem die Seiten mit einer Stahlkante versehen sind, in die eine Profilierung eingearbeitet sein kann. Eine ähnliche Lösung zeigt die DE 202 09 064 U1 , die sich auf einen Rennski bezieht, der beidseitig Seitenkanten aus Stahl aufweist, die von der Skispitze bis zum Skiende verlaufen. Die Stahlkanten weisen im Mittelbereich des Skis eine von den übrigen Abschnitten im vorderen und hinteren Teil abweichende Querschnittsform auf, wobei die Querschnittsform eine nach unten gerichtete schneidenartige Kante bildet. Die AT 174 006 B offenbart einen Ski, dessen Unterseite in beiden Seitenbereichen mittels eines profilierten Stahlblechs armiert ist.
  • Es hat sich herausgestellt, dass die Fahreigenschaften gattungsgemäßer Gleitvorrichtungen beim Einsatz von Stahlkanten zwar bereits verbessert werden können, dass jedoch insbesondere beim Fahren auf gewalzten und vereisten Pisten noch keine zufrieden stellende Resultate erzielt werden. Ferner ist es nachteilig, dass die Profile vorbekannter Stahlkanten bereits nach relativ geringer Laufzeit stumpf werden und daher dann dem Fahrer keinen ausreichenden Halt mehr gewährleisten. Damit wird ein häufiges Nachschleifen der Kanten erforderlich.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Gleitvorrichtung der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass die genannten Nachteile eliminiert werden. Die Gleitvorrichtung soll sich dabei äußerlich nicht wesentlich von vorbekannten Lösungen unterscheiden, dabei jedoch eine verbesserte Griffigkeit aufweisen, die auch eine lange Gebrauchsdauer der Gleitvorrichtung ermöglicht, die kein häufiges Nachschleifen erfordert. Eine Nachschleifmöglichkeit der seitlichen Stahlkante soll dennoch gewährleistet sein. Schließlich wird angestrebt, dass die Gleitvorrichtung mit gängigen Standards und Verfahren der Ski- und Snowboardindustrie kompatibel ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Breite der geneigten Fläche aus der Breite des Kantenelements im Bereich der Unterseite des Grundkörpers und einer Breite im Grundkörper zusammensetzt, wobei die Breite im Grundkörper mindestens so groß ist wie die Breite des Kantenelements im Bereich der Unterseite des Grundkörpers, wobei der Übergang von dem von dem Kantenelement entfernten Ende der geneigten Fläche zur Lauffläche der Gleitfläche durch eine Übergangsfläche gebildet wird, wobei die Übergangsfläche eben ausgebildet ist und wobei die Übergangsfläche an die geneigte Fläche unter einem Winkel anschließt, der zwischen 70° und 110° beträgt, wobei das Kantenelement in einem Schnitt normal zur Längsrichtung als L-förmiges Profil ausgebildet ist, wobei ein Schenkel des L-förmigen Profils zwischen dem Grundkörper und der Gleitfläche angeordnet ist; vorzugsweise beträgt der Winkel 90°.
  • Die geneigte Fläche ist dabei bevorzugt eben ausgebildet. Die geneigte Fläche kann sich über die gesamte Länge der Gleitvorrichtung ausdehnen.
  • Das Kantenelement besteht bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl. Die Gleitfläche ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt.
  • Zumeist werden beidseitig Kantenelemente an der Gleitvorrichtung angeordnet sein.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Breite im Grundkörper mindestens doppelt so groß ist wie die Breite des Kantenelements im Bereich der Unterseite des Grundkörpers.
  • Der Übergang von der seitlichen Begrenzungsfläche der Gleitvorrichtung zur geneigten Fläche kann scharfkantig ausgebildet sein.
  • Die geneigte Fläche kann mit einer Anzahl Vertiefungen versehen sein, was die Laufeigenschaft durch verbessertes Anhaften von Wasser verbessert. Die Vertiefungen können dabei kreisförmig, wendelförmig, spiralförmig oder zykloidenförmig verlaufen. Die Tiefe der Vertiefungen beträgt bevorzugt zwischen 1 μm und 30 μm, vorzugsweise zwischen 8 μm und 20 μm.
  • Der Grundkörper hat bevorzugt im wesentlichen einen rechteckförmigen oder trapezförmigen Querschnitt.
  • Die Unterseite des Grundkörpers kann – was an sich bekannt ist – eine leichte Balligkeit aufweisen. Die seitliche Begrenzungsfläche der Gleitvorrichtung ist zumeist vertikal angeordnet.
  • In absoluten Zahlen ausgedrückt ist bevorzugt vorgesehen, dass die Breite der geneigten Fläche zwischen 3 mm und 12 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 9 mm, beträgt.
  • Das Verfahren zur Herstellung der oben beschriebenen Gleitvorrichtung sieht erfindungsgemäß vor, dass in das Kantenelement und in die Gleitfläche, von der Seite ausgehend, eine geneigte Fläche eingearbeitet wird, die sich an der Unterseite des Grundkörpers über eine vorgegebene Breite in Richtung zur Mitte der Gleitvorrichtung erstreckt, wobei die geneigte Fläche unter einem Winkel zwischen 0,5° und 20°, vorzugsweise zwischen 1° und 20°, zur Horizontalen angeordnet ist und zur Mitte der Gleitvorrichtung hin nach innen zum Grundkörper abfällt, wobei sich die geneigte Fläche über die Breite und einen Teil der Breite der Gleitfläche erstreckt, wobei die Herstellung der geneigten Fläche durch einen Fräsvorgang erfolgt.
  • Der Fräsvorgang kann mit einem Fingerfräser durchgeführt werden, der mit seiner Stirnseite die Lauffläche herstellt. Schließlich kann vorgesehen werden, dass – zur Erzeugung der zykloidenförmigen Vertiefungen – der Fingerfräser in Längsrichtung der Gleitvorrichtung bei rotierendem Werkzeug mit vorgegebenem Vorschub bewegt wird.
  • Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird erreicht, dass die Gleitvorrichtung verbesserte Fahreigenschaften aufweist. Das Fahren auf gewalzten und vereisten Pisten wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung vereinfacht und sicherer gemacht. Auch beim Fahren auf weichen, unpräparierten Pisten verhält sich eine erfindungsgemäß ausgestaltete Gleitvorrichtung neutral, und es kommt zu keinen nachteiligen Veränderungen des Fahrverhaltens.
  • Die Seitenkanten – vorzugsweise aus Stahl mit der vorgeschlagenen Lauffläche – gewährleisten einen sicheren Halt der Gleitvorrichtung im Untergrund. Das vorgeschlagene Profil kann in gewünschten Zeitabständen nachgeschliffen werden, wobei allerdings die Einsatzdauer zwischen den Nachschliffen im Verhältnis zu vorbekannten Lösungen groß ist. Die Griffigkeit der Kanten bleibt also nicht nur für eine kurze Zeit nach dem Schleifen sondern über einen langen Zeitraum erhalten.
  • Vorteilhaft ist weiterhin, dass die Lage der ursprünglichen Kante (d. h. der seitlichen Begrenzung der Gleitvorrichtung) bei der Umsetzung des Erfindungsvorschlags unverändert erhalten bleibt.
  • Die Eigenstabilität der seitlichen Kanten bleibt erhalten und trägt somit zu dem gewünschten erhöhten Kantengriff bei.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 die Draufsicht auf einen Ski, mit konkaven Außenkanten, also ausgebildet als alpiner Carving-Ski,
  • 2 den Schnitt A-A gemäß 1 durch den Ski,
  • 3 die Einzelheit Z gemäß 2 und
  • 4 den Ski in der Ansicht B gemäß 3.
  • In 1 ist ein taillierter Ski 1 in der Draufsicht zu sehen, der in üblicher Weise ausgestaltet ist. Der Ski erstreckt sich in eine Längsrichtung L und besteht aus einem Grundkörper 2, der bevorzugt eine im wesentlichen rechteckige oder trapezförmige Querschnittsform aufweist. Der Ski 1 weist eine Mitte 10 auf, bezüglich der er weitgehend symmetrisch ausgeführt ist. Der Ski 1 weist beidseitig Seiten 5 und 6 auf.
  • Wie aus 2 hervorgeht, hat der Grundkörper 2 eine Unterseite 4, an der eine Gleitfläche 3, vorliegend bestehend aus Kunststoff, entweder angebracht oder aus dem Grundkörper 2 selber ausgeformt ist. Wie im Stand der Technik an sich bekannt, ist an beiden Seiten 5, 6 des Skis 1 je ein Kantenelement 7 und 8 angeordnet, das bevorzugt aus Stahl besteht. Die den Schnee bzw. das Eis kontaktierende Lauffläche 13 kann leicht ballig ausgeführt sein, wie es bei Gleitvorrichtungen der in Rede stehenden Art an sich bekannt ist. Die Kantenelemente 7, 8 erstrecken sich bevorzugt, jedoch nicht zwingend, über die gesamte Längserstreckung des Skis 1.
  • Die Querschnittskontur bleibt vorzugsweise über die gesamte Längserstreckung des Skis unverändert.
  • Der Ski 1 liegt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit seiner Lauffläche 13 auf dem Schnee bzw. Eis auf; daraus ergeben sich die in den Figuren eingetragenen Richtungen der Horizontalen H bzw. Vertikalen V. Die Längsrichtung L weist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Skis 1 ebenfalls in Richtung der Horizontalen H.
  • Erfindungswesentlich ist, dass in die Kantenelemente 7 bzw. 8 und in die Gleitfläche 3 – von der Seite 5 bzw. 6 nach innen ausgehend – eine geneigte Fläche 9 eingearbeitet ist, wie sie am besten aus 3 ersichtlich ist.
  • Die geneigte Fläche 9 erstreckt sich an der Unterseite 4 des Grundkörpers 2 über eine vorgegebene Breite c in Richtung zur Mitte 10 des Skis 1. Dabei ist die geneigte Fläche 9 unter einem Winkel α, der zwischen 0,5° und 20° – bevorzugt zwischen 1° und 15° –, zur Horizontalen H angeordnet. Zur Mitte 10 des Skis 1 hin fällt die geneigte Fläche 9 nach innen zum Grundkörper ab. Weiterhin ist vorgesehen, dass sich die geneigte Fläche 9 über die Breite a des Kantenelements 7 bzw. 8 und einen sich hieran anschließenden Teil b der Gleitfläche 3 erstreckt.
  • Am Übergang 11 (s. 3) zwischen der sich vertikal erstreckenden seitlichen Begrenzungsfläche 12 und der geneigten Fläche 9 ist das Kantenelement 7, 8 scharfkantig ausgeführt.
  • Am von Kantenelement 7, 8 abgewandten Ende der geneigten Fläche 9 ist eine Übergangsfläche 14 vorhanden, die unter einem Winkel β an die geneigte Fläche 9 anschließt. Dieser Winkel β beträgt bevorzugt 90°.
  • Die seitliche Eckkante des Skis 1 bzw. der Kantenelemente 7, 8 bleibt also unverändert erhalten; an den Übergang 11 schließt sich die erfindungsgemäße geneigte Fläche 9 an. Diese verläuft bevorzugt parallel zur Taillierung der Außenkante des Skis über dessen gesamte Länge.
  • Es kann dabei vorgesehen werden, dass alle seitlichen Außenkanten beider Skier erfindungsgemäß ausgeführt werden. Möglich ist es aber auch, dass bei einem Skipaar jeweils nur die inneren oder äußeren Kanten erfindungsgemäß ausgestaltet werden.
  • Die Kantenelemente 7, 8 können in Querschnitt L-förmig ausgeführt sein, wie es aus 3 hervorgeht.
  • Die geneigte Fläche 9 kann durch einen Fräsvorgang oder Schleifvorgang erzeugt werden, indem mit der Stirnseite eines Fingerfräsers oder eines Schleifstiftes Material von dem Kantenelement 7, 8 und der Gleitfläche 3 abgetragen wird. Wird der Rotationsbewegung des Fingerfräsers bzw. des Schleifstiftes ein Vorschub in Längsrichtung L überlagert, können sich zykloidenförmige Vertiefungen 15 ausbilden, wie sie in 4 angedeutet sind. Diese riefenartigen Vertiefungen 15 haben eine Tiefe im Bereich zwischen 8 und 20 μm. Damit sind sie dafür geeignet, in verbesserter Weise einen Wasserfilm zu halten und so das Fahrverhalten des Skis 1 zu verbessern. Dieses Herstellungsverfahren wird auch als „Diskusschliff” bezeichnet.
  • Die Erfindung kann in beliebigen Gleitvorrichtungen zum Einsatz kommen, z. B. in Skiern, in Snowboards, in Gleitbrettern, in BigFoots und Snowblades.
  • Die Herstellung des Skis 1 kann mit herkömmlichen Verfahren und Fertigungseinrichtungen erfolgen, was die Lösung wirtschaftlich macht.
  • Aufgrund der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Kantengeometrie bietet der erfindungsgemäße Ski – im Unterschied zu vorbekannten Lösungen – einen dauerhaften Halt. Da die Position der ursprünglichen Ecke 11 nicht verändert wird, ergibt sich keine Beeinflussung der Fahreigenschaften auf weichem Untergrund. Durch den Einsatz der vorgeschlagenen Kante wird der Geradeauslauf, beispielsweise bei einer Schussfahrt, indes verbessert.
  • Die geneigte Fläche 9 bleibt vorzugsweise über die gesamte Längserstreckung des Skis unverändert und verläuft parallel zu den Seitenflächen. Die Kantengeometrie ist mit allen herkömmlichen Gleitbrettern kompatibel. Mit Vorteil kann die vorgeschlagene Ausgestaltung der Geometrie der Kantenelemente und der Unterseite an allen herkömmlichen Gleitbrettern angebracht, d. h. insbesondere auch nachgerüstet werden. Zum Einbringen der geneigten Fläche 9 eignen sich alle bekannten Methoden und Vorrichtungen.
  • 1
    Gleitvorrichtung (Ski)
    2
    Grundkörper
    3
    Gleitfläche
    4
    Unterseite
    5
    Seite
    6
    Seite
    7
    Kantenelement
    8
    Kantenelement
    9
    geneigte Fläche
    10
    Mitte
    11
    Übergang
    12
    Begrenzungsfläche
    13
    Lauffläche
    14
    Übergangsfläche
    15
    Vertiefungen
    L
    Längsrichtung
    H
    Horizontale
    V
    Vertikale
    a
    Breite
    b
    Breite
    c
    Breite
    α
    Winkel
    β
    Winkel

Claims (19)

  1. Gleitvorrichtung (1), insbesondere Ski oder Snowboard, die einen sich in eine Längsrichtung (L) erstreckenden Grundkörper (2) aufweist, wobei der Grundkörper (2) eine Gleitfläche (3) hat, die an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) angeordnet bzw. ausgebildet ist, wobei die Gleitfläche (3) zumindest an einer Seite (5, 6) von einem Kantenelement (7, 8) begrenzt ist, das sich zumindest über einen Teil der Länge der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, wobei in das Kantenelement (7, 8) und in die Gleitfläche (3), von der Seite (5, 6) ausgehend, eine geneigte Fläche (9) eingearbeitet ist, die sich an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) über eine vorgegebene Breite (c) in Richtung zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, wobei die geneigte Fläche (9) unter einem Winkel (α) zwischen 0,5° und 20° zur Horizontalen (H) angeordnet ist und zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) hin nach innen zum Grundkörper (2) abfällt und wobei sich die geneigte Fläche (9) über die Breite (a) des Kantenelements (7, 8) und einen sich hieran anschließenden Teil (b) der Gleitfläche (3) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Breite (c) der geneigten Fläche (9) aus der Breite (a) des Kantenelements (7, 8) im Bereich der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) und einer Breite (b) im Grundkörper (3) zusammensetzt, wobei die Breite (b) im Grundkörper (3) mindestens so groß ist wie die Breite (a) des Kantenelements (7, 8) im Bereich der Unterseite (4) des Grundkörpers (2), wobei der Übergang von dem von dem Kantenelement (7, 8) entfernten Ende der geneigten Fläche (9) zur Lauffläche (13) der Gleitfläche (3) durch eine Übergangsfläche (14) gebildet wird, wobei die Übergangsfläche (14) eben ausgebildet ist, wobei die Übergangsfläche (14) an die geneigte Fläche (9) unter einem Winkel (β) anschließt, der zwischen 70° und 110° beträgt, wobei das Kantenelement (7, 8) in einem Schnitt normal zur Längsrichtung (L) als L-förmiges Profil ausgebildet ist, wobei ein Schenkel des L-förmigen Profils zwischen dem Grundkörper (2) und der Gleitfläche (3) angeordnet ist.
  2. Gleitvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geneigte Fläche (9) eben ausgebildet ist.
  3. Gleitvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die geneigte Fläche (9) über die gesamte Länge der Gleitvorrichtung (1) ausdehnt.
  4. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kantenelement (7, 8) aus Metall, insbesondere aus Stahl, besteht.
  5. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3) aus Kunststoff besteht.
  6. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig Kantenelemente (7, 8) an der Gleitvorrichtung (1) angeordnet sind.
  7. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (b) im Grundkörper (3) mindestens doppelt so groß ist wie die Breite (a) des Kantenelements (7, 8) im Bereich der Unterseite (4) des Grundkörpers (2).
  8. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang (11) von der seitlichen Begrenzungsfläche (12) der Gleitvorrichtung (1) zur geneigten Fläche (9) scharfkantig ausgebildet ist.
  9. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) 90° beträgt.
  10. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die geneigte Fläche (9) mit einer Anzahl Vertiefungen (15) versehen ist.
  11. Gleitvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (15) kreisförmig, wendelförmig, spiralförmig oder zykloidenförmig verlaufen.
  12. Gleitvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Vertiefungen (15) zwischen 1 μm und 30 μm, vorzugsweise zwischen 8 μm und 20 μm, beträgt.
  13. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) im wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt hat.
  14. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (4) des Grundkörper (2) eine leichte Balligkeit aufweist.
  15. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Begrenzungsfläche (12) der Gleitvorrichtung (1) vertikal (V) angeordnet ist.
  16. Gleitvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (c) der Lauffläche (9) zwischen 3 mm und 12 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 9 mm, beträgt.
  17. Verfahren zur Herstellung einer Gleitvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, die einen sich in eine Längsrichtung (L) erstreckenden Grundkörper (2) aufweist, wobei der Grundkörper (2) eine Gleitfläche (3) hat, die an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) angeordnet bzw. ausgebildet ist und wobei die Gleitfläche (3) zumindest an einer Seite (5, 6) von einem Kantenelement (7, 8) begrenzt ist, das sich zumindest über einen Teil der Länge der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass in das Kantenelement (7, 8) und in die Gleitfläche (3), von der Seite (5, 6) ausgehend, eine geneigte Fläche (9) eingearbeitet wird, die sich an der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) über eine vorgegebene Breite (c) in Richtung zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) erstreckt, wobei die geneigte Fläche (9) unter einem Winkel (α) zwischen 0,5° und 20° zur Horizontalen (H) angeordnet ist und zur Mitte (10) der Gleitvorrichtung (1) hin nach innen zum Grundkörper (2) abfällt, wobei sich die geneigte Fläche (9) über die Breite (a) und einen Teil der Breite (b) der Gleitfläche (3) erstreckt, wobei sich die Breite (c) der geneigten Fläche (9) aus der Breite (a) des Kantenelements (7, 8) im Bereich der Unterseite (4) des Grundkörpers (2) und einer Breite (b) im Grundkörper (3) zusammensetzt, wobei die Breite (b) im Grundkörper (3) mindestens so groß ist wie die Breite (a) des Kantenelements (7, 8) im Bereich der Unterseite (4) des Grundkörpers (2), wobei der Übergang von dem von dem Kantenelement (7, 8) entfernten Ende der geneigten Fläche (9) zur Lauffläche (13) der Gleitfläche (3) durch eine Übergangsfläche (14) gebildet wird, wobei die Übergangsfläche (14) eben ausgebildet ist, wobei die Übergangsfläche (14) an die geneigte Fläche (9) unter einem Winkel (β) anschließt, der zwischen 70° und 110° beträgt und wobei die Herstellung der geneigten Fläche (9) durch einen Fräsvorgang erfolgt.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Fräsvorgang mit einem Fingerfräser durchgeführt wird, der mit seiner Stirnseite die geneigte Fläche (9) herstellt.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Fingerfräser in Längsrichtung (L) der Gleitvorrichtung (1) bei rotierendem Werkzeug mit vorgegebenem Vorschub bewegt wird.
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