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DE102006059086A1 - Schnittschutzhandschuhe - Google Patents

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bamboo
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Wolfgang Dr. Kesting
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Profas GmbH and Co KG
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    • D02GCRIMPING OR CURLING FIBRES, FILAMENTS, THREADS, OR YARNS; YARNS OR THREADS
    • D02G3/00Yarns or threads, e.g. fancy yarns; Processes or apparatus for the production thereof, not otherwise provided for
    • D02G3/44Yarns or threads characterised by the purpose for which they are designed
    • D02G3/442Cut or abrasion resistant yarns or threads
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    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
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Abstract

Schnittschutzhandschuh aus einem textilen Material mit einer Schnittschutzfaser, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Material eine Bambusfaser aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Schnittschutzhandschuhe aus einem textilen Material mit einer Schnittschutzfaser.
  • Derartige Schnittschutzhandschuhe können den Benutzer vor Schnittverletzungen aller Art, beispielsweise beim Hantieren mit scharfkantigen Gegenständen, Werkzeugen, Messern oder sonstigen Klingen, schützen. Die Schutzwirkung vor Schnitten wird dadurch erreicht, daß spezielle Schnittschutzfasern in dem textilen Material, aus dem der Handschuh gefertigt wird, enthalten sind.
  • Als Schnittschutzfasern kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz, die eine erhöhte Schnittfestigkeit gegenüber sonstigen häufig verarbeiteten Fasern, beispielsweise aus Baumwolle, Polyamid oder Polyester, aufweisen. Häufig wer den Fasern aus Glas, Aramiden, hochfestem Polyethylen, hochfesten Polymeren oder Metallen eingesetzt. Eine Vielzahl derartiger Schnittschutzfasern ist unter anderem aus der europäischen Patentschrift EP 0 435 889 B2 bekannt.
  • Um einen wirksamen Schnittschutz bieten zu können, weisen die Schnittschutzfasern und die daraus hergestellten textilen Materialien eine Reihe von Eigenschaften auf, die einem hohen Tragekomfort von aus diesen Materialien hergestellten Schnittschutzhandschuhen entgegenstehen. Hierzu zählt insbesondere eine hohe Steifigkeit, die die Paßform, Fingerfertigkeit und Taktilität einschränken kann, sowie ein gegenüber anderen textilen Materialien deutlich herabgesetztes Feuchtigkeitsaufnahmevermögen, was zu einem verstärkten Schwitzen und einem ungünstigen Mikroklima in den Handschuhen führen kann. Insbesondere bei der Verwendung von Filamentgarnen verschlechtert sich auch die Hautsensorik, da aus derartigen Garnen hergestellte textile Materialien eine verhältnismäßig glatte und geschlossene Oberflächenstruktur aufweisen, die enger an der Haut anliegt als andere Textilien mit einer offeneren Struktur mit abstehenden kleinen Fasern. Derartige Schnittschutzhandschuhe können somit verstärkt auf schweißnasser Haut kleben.
  • Im Zusammenhang mit der bei Handschuhen aus synthetischen Fasern verstärkt auftretenden Schweißbildung kann es auch zu Problemen mit einer bakteriellen Verkeimung und Bildung unangenehmer Gerüche kommen.
  • Gerade bei Schnittschutzhandschuhen für den professionellen Bereich, die häufig über längere Zeiträume getragen werden müssen, ist ein hoher Tragekomfort von großer Bedeutung. Ungenügende Komforteigenschaften können im praktischen Einsatz sogar zu Sicherheitsrisiken führen, da die Benutzer in diesem Fall dazu neigen, die Schnittschutzhandschuhe zeitweise auszuziehen.
  • Um den Tragekomfort von Schnittschutzhandschuhen zu erhöhen, ist es bekannt, das textile Material mit den Schnittschutzfasern mit einem weiteren textilen Material zu kombinieren. Das weitere textile Material besteht aus Fasern mit besseren Komforteigenschaften, beispielsweise aus Baumwolle, und wird zu einem Futter oder zu einer Innenauskleidung verarbeitet. Dieses Futter wird mit dem Schnittschutzmaterial verklebt oder vernäht, so daß die Innenseite eines derartigen Handschuhes von dem Material mit den günstigeren Komforteigenschaften gebildet wird. Unterschiedliche Ausgestaltungen einer Innenauskleidung für Handschuhe sind aus der Gebrauchsmusterschrift DE 20 2005 008 041 U1 bekannt.
  • Davon ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, einen Schnittschutzhandschuh aus einem textilen Material mit einer Schnittschutzfaser zur Verfügung zu stellen, der einfach hergestellt werden kann und verbesserte Komforteigenschaften aufweist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Schnittschutzhandschuh aus einem textilen Material mit einer Schnittschutzfaser zeichnet sich dadurch aus, daß das textile Material eine Bambusfaser aufweist. Das textile Material kann ein beliebiges, aus Fasern aufgebautes Material sein, beispielsweise ein Gestrick, Gewirk oder Gewebe, umgangssprachlich auch mit dem Oberbegriff Stoff bezeichnet. Das textile Material weist eine Schnittschutzfaser auf, d. h. eine Faser mit einer gegenüber gewöhnlichen Fasermaterialien erhöhten Schnittfestigkeit. Es können auch unterschiedliche Schnittschutzfasern in dem textilen Material kombiniert sein. Der Anteil der Schnittschutzfasern an dem textilen Material ist so hoch, daß auch das textile Material eine erhöhte Schnittfestigkeit aufweist. Zusätzlich weist das textile Material eine Bambusfaser auf. Die Schnittschutzfaser und die Bambusfaser sind somit zu einem einzigen textilen Material verarbeitet. Das Material kann auch noch weitere Fasern aufweisen. Ebenfalls möglich ist, daß der Schnittschutzhandschuh ein weiteres textiles Material aufweist, beispielsweise in Form einer Verstärkung oder Polsterung.
  • Bambusfasern sind Cellulose-Fasern, die aus der Bambuspflanze gewonnen werden. Die Bambusfasern sind sowohl als Bast-Fasern als auch Regeneratfasern bekannt. Bevorzugt wird eine Bambus-Regeneratfaser verwendet. Diese Fasern sind sehr weich und haben besonders günstige Griffeigenschaften, die mit denen von Viskose oder Seide vergleichbar sind. Die Fasern weisen einen hochwertig wirkenden Glanz auf und sind besonders haltbar und abriebbeständig. Zudem sind die Fasern sehr leicht. Die Bambusfasern haben zudem durch ihre besondere Mikrostruktur ein besonders hohes Feuchtigkeitsaufnahmevermögen und können die einmal aufgenommene Feuchtigkeit besonders schnell wieder abgeben. Durch die Kombination der Bambusfasern mit den Schnittschutzfasern zu einem einzigen textilen Material weist auch ein aus diesem Material hergestellter Schnittschutzhandschuh wesentlich verbesserte Komforteigenschaften auf. Durch das Feuchtigkeitsaufnahmevermögen fühlt sich der Handschuh auch bei relativ starker Schwitzen nicht feucht an. Gleichzeitig wird durch die schnelle Abgabe der von dem textilen Material aufgenommenen Feuchtigkeit eine angenehme Kühlwirkung erreicht, die einem übermäßigen Schwitzen entgegenwirkt. Aufgrund der natürlichen antibakteriellen Eigenschaften der Bambuspflanzen werden diese in der Regel ohne Planzenschutzmittel angebaut, und es kann auf eine chemische antibakterielle Ausrüstung der Fasern verzichtet werden. Die Gefahr von Allergien oder Hautirritationen wird dadurch wesentlich verringert. Diese günstigen antibakteriellen Eigenschaften bleiben selbst nach mehrmaligem Waschen erhalten.
  • Ein weiterer Vorteil der Kombination einer Schnittschutzfaser mit einer Bambusfaser zu einem einzigen textilen Material ist, daß sich die Herstellung der Handschuhe aus diesem Material wesentlich vereinfacht, weil ein Verkleben oder Vernähen unterschiedlicher Materiallagen nicht erforderlich ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das textile Material ein Schnittschutzgarn mit der Schnittschutzfaser und ein Bambusgarn mit der Bambusfaser auf. Somit werden die Schnittschutz- und Bambusfasern jeweils zu einem separaten Garn verarbeitet, aus dem das textile Material beispielsweise durch Wirken, Weben oder Stricken hergestellt wird. Die Verwendung unterschiedlicher Garne ermöglicht eine besonders einfache und gezielte Kombination der beiden Fasern mit herkömmlichen Verarbeitungstechniken, beispielsweise Strickmaschinen. Dabei kann die Zusammensetzung des textilen Materials durch entsprechende Verarbeitung der beiden Garne beeinflußt werden, so daß beispielsweise der Anteil an Schnittschutzfasern in den besonders beanspruchten Bereichen des Schnittschutzhandschuhs gegenüber weniger beanspruchten Bereichen erhöht ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Innenseite des Schnittschutzhandschuhs von dem Bambusgarn gebildet. Es ist also vorgesehen, die beiden Garne so miteinander zu dem textilen Material zu verarbeiten, daß das der Haut zugewandte Material im wesentlichen das Bambusgarn ist. Die vorteilhaften Komforteigenschaften des Bambusgarns, insbesondere das angenehme Hautgefühl, werden dadurch optimal ausgenutzt. Bevorzugt wird die Außenseite des Schnittschutzhandschuhs im wesentlichen von dem Schnittschutzgarn gebildet oder weist einen erhöhten Anteil dieses Garns auf.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bilden das Bambusgarn und das Schnittschutzgarn ein zweilagiges Gestrick. Dabei ist vorgesehen, daß eine innere Lage des Gestricks von dem Bambusgarn und eine äußere Lage von dem Schnittschutzgarn gebildet werden. Beide Garne werden bei der Herstellung des Gestricks miteinander kombiniert und sind ineinander verschlungen. Durch eine geeignete Stricktechnik wird dabei ein einziges textiles Material mit der vorteilhaften, zweilagigen Struktur, einer sogenannten „Double-Face-Struktur", hergestellt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bildet das Bambusgarn eine Plattierung. Die Plattierung befindet sich an der Innenseite des Schnittschutzhandschuhs.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Schnittschutzfaser in einem Kern-Mantel-Garn verarbeitet. Dadurch können die Eigenschaften des von dem Kern-Mantel-Garn gebildeten Schnittschutzgarns selbst verbessert werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht der Kern des Kern-Mantel-Garns aus Metall oder aus einer Glasfaser. In diesem Fall trägt insbesondere der Kern des Kern-Mantel-Garns zur erhöhten Schnittfestigkeit bei.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht der Mantel des Kern-Mantel-Garns aus Polyester, Polyamid, hochfestem Polyethylen, Aramid oder Cellulosegarn. Je nach Materialwahl kann somit der Mantel des Kern-Mantel-Garns zur erhöhten Schnittfestigkeit beitragen, beispielsweise bei der Verwendung von Aramid, oder der Mantel kann die Komforteigenschaften des Schnittschutzgarn beispielsweise durch eine Umhüllung mit Cellulosegarn verbessern.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Mantel des Kern-Mantel-Garns von der Bambusfaser gebildet. In diesem Fall können die vorteilhaften Eigenschaften der Bambusfaser in das Schnittschutzgarn integriert sein. Somit ist es möglich, das textile Gewebe aus einem einzigen Garn, das sowohl die Schnittschutzfaser als auch die Bambusfaser enthält, herzustellen. Es ist jedoch auch möglich, zusätzlich zu einem eine Bambusfaser aufweisenden Kern-Mantel-Garn, das eine erhöhte Schnittfestigkeit aufweist, weitere Bambusfasern oder ein aus diesen hergestelltes Bambusgarn zu dem textilen Material zu verarbeiten. Es ergeben sich somit vielfältige Möglichkeiten, die Eigenschaften des textilen Materials, insbesondere den Kompromiß zwischen optimalem Tragekomfort und optimalen Schnittschutzeigenschaften, den jeweiligen Anforderungen anzupassen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das textile Material auf der Außenseite eine Beschichtung auf. Bevorzugt besteht die Beschichtung aus Nitril, Chloropren oder Polyurethan. Durch die Beschichtung können dem Schnittschutzhandschuh zusätzliche Schutzeigenschaften, beispielsweise Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten und Beständigkeit gegenüber Chemikalien, verliehen werden. Die Nitrilbeschichtung ist flüssigkeitsdicht und kann den Schnittschutzhandschuh ganz oder teilweise bedecken. Bevorzugt wird nur die Innenhand, die Finger und der Daumen mit der Beschichtung versehen, während der Handrücken unbeschichtet bleibt. Dadurch bleibt die Atmungsaktivität des Schnittschutzhandschuhs zumindest teilweise erhalten.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in drei Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Schnittschutzhandschuh;
  • 2 einen Ausschnitt des textilen Materials des Schnittschutzhandschuh aus 1 im Querschnitt;
  • 3 ein Kern-Mantel-Garn, das als Schnittschutzgarn in dem textilen Material nach 2 verwendet wird, im Querschnitt.
  • Die 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Schnittschutzhandschuh, der vollständig auf einer speziellen Handschuh-Strickmaschine verstrickt worden ist. Die von der Strickmaschine hergestellte Maschenware weist eine „Single-Jersey"-Bindung auf. Die Teilung der Strickmaschine beträgt dreizehn Gauge, d. h. dreizehn Nadeln pro Zoll. Derartige Strickmaschinen können unterschiedliche Garne von unterschiedlichen Garnspulen gleichzeitig miteinander verarbeiten bzw. verstricken. Durch eine spezielle Garnführung kann dabei die in 2 dargestellte Struktur erzielt werden.
  • Das in der 2 im Querschnitt dargestellte Material des Strickhandschuhs besteht aus drei Lagen. Die mittlere Lage 14 weist ein Schnittschutzgarn auf und ist auf der der Haut zugewandten Seite mit einer weiteren Materiallage 16, die aus Bambusgarn besteht, verstrickt. Die beiden Lagen 14 und 16 bilden ein von der Strickmaschine hergestelltes zweilagiges Gestrick. Die Außenseite des Handschuhs ist nach dem Strickvorgang in einem Tauchverfahren mit einer Nitrilbeschichtung 18 versehen. Die der Haut zugewandte Innenseite 17 des zweilagigen Gestricks wird ausschließlich von dem zu der inneren Lage 16 verarbeiteten Bambusgarn gebildet. Das Bambusgarn weist eine metrische Nummer von Nm 50/1 auf. Das Bambusgarn ist während des Strickvorgangs mit dem Schnittschutzgarn der äußeren Materiallage 14 des Gestricks verschlungen.
  • In der 3 ist der Aufbau des Kern-Mantel-Garns 20, das als Schnittschutzgarn für die äußere Materiallage 14 des Gestricks verwendet wird, skizziert. Das Kern-Mantel-Garn 20 weist einen Kern 22 auf, der aus einem Glasfaser-Multifilament mit einer Feinheit von 110 dtex besteht. Dieser Glasfaser-Multifilamentkern ist von einem Mantel 24 aus Polyestergarn umhüllt, wobei zwei Polyestergarne der Feinheit 110 dtex verwendet werden.

Claims (11)

  1. Schnittschutzhandschuh aus einem textilen Material mit einer Schnittschutzfaser, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Material eine Bambusfaser aufweist.
  2. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Material ein Schnittschutzgarn mit der Schnittschutzfaser und ein Bambusgarn mit der Bambusfaser aufweist.
  3. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite (16) des Schnittschutzhandschuhs von dem Bambusgarn gebildet ist.
  4. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Bambusgarn und das Schnittschutzgarn ein zweilagiges Gestrick (14, 16) bilden.
  5. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bambusgarn eine Plattierung (16) bildet.
  6. Schnittschutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittschutzfaser in einem Kern-Mantel-Garn (20) verarbeitet ist.
  7. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (22) des Kern-Mantel-Garns (20) aus Metall oder aus einer Glasfaser besteht.
  8. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (24) des Kern-Mantel-Garns (20) aus Polyester, Polyamid, hochfestem Polyethylen, Aramid oder Cellulosegarn besteht.
  9. Schnittschutzhandschuh nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (24) des Kern-Mantel-Garns (20) von der Bambusfaser gebildet ist.
  10. Schnittschutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Material auf der Außenseite eine Beschichtung (18) aufweist.
  11. Schnittschutzhandschuh nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (18) aus Nitril, Chloropren oder Polyurethan besteht.
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